Weitere Regelungen der Umgangsverordnung greifen
Im Dahme-Spreewald-Kreis sind weitere acht Corona-Erkrankungen in den letzten 24 Stunden hinzugekommen. Damit sind derzeit 57 Personen an COVID-19 erkrankt. Die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner liegt nunmehr bei 37,5 und hat damit den Grenzwert von 35 überschritten. Vom Labor bestätigt wurden bisher insgesamt 425 positive Fälle der Infektion. Nach wie vor sind acht Todesfälle zu beklagen. In Dahme-Spreewald sind mittlerweile 360 Corona-Patienten wieder genesen.
Neue Obergrenzen sowie Anzeigenpflicht für private Feiern
Da es im Landkreis Dahme-Spreewald derzeit mehr als 35 Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen gibt, treten weitere Regelungen der Umgangsverordnung in Kraft.
* ab sofort sind private Feierlichkeiten im privaten Wohnraum und auf privaten Grundstücken mit mehr als 25 zeitgleich Anwesenden und in öffentlichen oder angemieteten Räumen mit mehr als 50 zeitgleich Anwesenden untersagt
* VeranstalterInnen von privaten Feierlichkeiten müssen diese mindestens drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem zuständigen Gesundheitsamt unter Angabe des Veranstaltungsortes und der geplanten Anzahl der Teilnehmenden per E-Mail an: veranstaltungsmeldungen@dahme-spreewald.de melden
* die Meldepflicht besteht ab sechs zeitgleich TeilnehmerInnen außerhalb des eigenen Hausstandes
Maskenpflicht wird ausgeweitet
Außerdem wird mit der Überschreitung des Grenzwertes für die 7-Tage-Inzidenz die Maskenpflicht ausgeweitet. Folgende Personen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr haben eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen:
* in Gaststätten die Beschäftigten mit Gästekontakt sowie Gäste, soweit sie sich nicht auf ihrem festen Platz aufhalten; dies gilt auch bei geschlossenen Gesellschaften in Gaststätten oder sonstigen für Feierlichkeiten angemieteten Räumlichkeiten
* in Büro- und Verwaltungsgebäuden die Beschäftigten sowie BesucherInnen, sofern sie sich nicht auf einem festen Platz aufhalten und der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht sicher eingehalten werden kann
* NutzerInnen von Personenaufzügen
Aktuelle Gesundheitslage in den LDS-Kommunen
Folgendes Gesamtbild der Infizierten (davon Genesene / Verstorbene) ergibt sich in den Dahme-Spreewald-Kommunen seit Februar 2020: Königs Wusterhausen 119 (102/6), Schönefeld 105 (80/0), Zeuthen 38 (34/0), Wildau 26 (23/0), Lübben 23 (22/0), Mittenwalde 19 (19/0), Gemeinde Schulzendorf 13 (12/0), Gemeinde Heidesee 11 (10/0), Amt Schenkenländchen 11 (9/0), Amt Unterspreewald 15 (10/0), Eichwalde 9 (9/0), Gemeinde Bestensee 8 (8/0), Gemeinde Märkische Heide 8 (7/1), Amt Lieberose/Oberspreewald 12 (8/0), Stadt Luckau 7 (6/1) und Gemeinde Heideblick 1 (1/0).
Hintergrund 7-Tage-Inzidenz
Mit der 7-Tage-Inzidenz werden die Neuinfektionen der letzten sieben Tage bezogen auf 100.000 Einwohner bezeichnet. Dabei handelt es sich um einen dynamischen Wert, der sich täglich aufgrund der Anzahl der Neuinfektionen mehr oder weniger stark verändert. Der tagesaktuelle Wert für den Landkreis Dahme-Spreewald ist auf der Internetseite unter www.dahme-spreewald.info veröffentlicht.
Beherbergungsverbot für BerlinerInnen im Land Brandenburg außer Kraft gesetzt
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat das Beherbergungsverbot des Landes Brandenburg vorläufig außer Vollzug gesetzt. Das Beherbergungsverbot für Gäste aus innerdeutschen Corona-Risiko-Gebieten ist damit seit gestern Abend (Freitag, 16. Oktober 2020) in Brandenburg ausgesetzt. Weitere Informationen finden Sie unter https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/presse/pressemitteilungen/detail/~17-10-2020-zum-ovg-urteil-beherbergungsverbot
http://dlvr.it/Rjnfp9
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