Aktuell sind im Landkreis Prignitz 42 Personen an Covid-19 erkrankt. Das sind zur gestrigen Meldung 3 Neuerkrankungen mehr. Seit Ausbruch der Corona-Krise registriert das Gesundheitsamt 91 Erkrankte. Davon gelten 49 als genesen. Die 7-Tage-Inzidenz liegt im Landkreis bei 38,08.
Damit hat der Landkreis die Marke von 35 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen überschritten. Demnach gilt nach der vom 11. Oktober 2020 in Kraft gesetzten Umgangsverordnung des Landes Brandenburg im Landkreis Prignitz u.a. eine Ausweitung der Maskenpflicht zum Beispiel in Gaststätten für Beschäftigte mit Gästekontakt sowie Gäste, soweit sie sich nicht auf ihrem festen Platz aufhalten. Dies trifft auch für geschlossene Gesellschaften in Gaststätten oder sonstigen für Feierlichkeiten angemieteten Räumlichkeiten zu. Die Mund-Nasen-Bedeckung gilt ebenso in Büro- und Verwaltungsgebäuden für alle Beschäftigten sowie Besucherinnen und Besucher, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht sicher eingehalten werden kann.
Gleichzeitig besteht jetzt eine enger gefasste Obergrenzen für private Feiern. Private Feierlichkeiten sind im privaten Wohnraum mit mehr als 25 zeitgleich Anwesenden und in öffentlichen oder angemieteten Räumen mit mehr als 50 zeitgleich Anwesenden untersagt.
Veranstalterinnen und Veranstalter von nicht untersagten privaten Feierlichkeiten mit mehr als sechs zeitgleich Anwesenden außerhalb des eigenen Haushalts haben diese mindestens drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem zuständigen Gesundheitsamt unter Angabe des Veranstaltungsortes und der geplanten Anzahl der Teilnehmenden anzuzeigen.
Das entsprechende Formular befindet sich auf der Internetseite des Landkreises Prignitz. Es muss dort ausgefüllt und via E-Mail an gsa@lkprignitz.de bzw. Fax 03876 713-550 gesendet werden.
Weitere Informationen zum aktuellen Corona-Geschehen gibt es auf www.landkreis-prignitz.de unter Corona und Aktuelles.
http://dlvr.it/RjwcSL
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