Samstag, 31. Oktober 2020

Starkes Signal der Versöhnung: Woidke begrüßt Beschluss des Bundestags zur Errichtung eines Ortes der Erinnerung und Begegnung mit Polen

In Berlin soll ein Gedenk- und Begegnungsort geschaffen werden, der den Opfern Polens durch Krieg und deutsche Besatzung gewidmet ist. Das hat der Bundestag heute beschlossen. Der Koordinator für die deutsch-polnische zwischengesellschaftliche und grenznahe Zusammenarbeit und Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke gehört seit Beginn zu den Unterstützern dieses Projektes und begrüßt den Beschluss des Bundestages: „Es ist ein starkes Signal der Versöhnung und Empathie, das der Deutsche Bundestag heute mit den Stimmen von Regierungsfraktionen und Opposition an unsere polnischen Nachbarn aussendet. Wir werden in der deutschen Hauptstadt einen Ort schaffen, an dem nicht nur der Schrecken des Zweiten Weltkrieges und der Opfer Polens gedacht wird, sondern an dem vor allem auch Bildungs- und Begegnungsarbeit zur gemeinsamen deutsch-polnischen Geschichte und Gegenwart geleistet wird. Ich bin zuversichtlich, dass mit der Unterstützung von Expertinnen und Experten, insbesondere des Deutschen Polen-Instituts, ein lebendiger Ort entstehen wird. Dem sind wir heute einen wichtigen Schritt näher gekommen. Es geht um das Erinnern, aber auch um den gemeinsamen Blick nach vorn. Dieser Begegnungsort wird Deutschland und Polen für die Zukunft noch enger verbinden.“ Der Beschluss des Bundestags geht zurück auf eine Initiative, die mit Unterstützung des Deutschen Polen-Institutes seit 2017 für einen solchen Gedenkort wirbt. Woidke sicherte zu, sich gemeinsam mit dem Deutschen Polen-Institut und Fachleuten aus Deutschland und Polen für die Ausarbeitung eines Realisierungskonzeptes einzusetzen.
http://dlvr.it/Rkkk9h

Tödlicher Verkehrsunfall – Schwerer Verkehrsunfall zwischen PKW und LKW bei Immenstaad fordert zwei Todesopfer

#Immenstaad (Bodenseekreis) (ots) Ein schwerer Verkehrsunfall gegen 3.15 Uhr Uhr am frühen Samstagmorgen auf der B31 zwischen Immenstaad und Fischbach, auf Höhe der Kläranlage Immenstaad, hat zwei Todesopfer gefordert. Eine weitere Person wurde schwer verletzt, der Fahrer eines Sattelzugs leicht. Bei Eintreffen der Freiwilligen Feuerwehr Immenstaad, die mit zwei Löschfahrzeugen ausgerückt war, stand der PKW, der mit drei Personen besetzt frontal den in Richtung Friedrichshafen fahrenden LKW gerammt hat, bereits in Flammen. Unterstützung bekamen die Immenstaader Einsatzkräfte noch aus Friedrichshafen. Von dort war ein Tanklöschfahrzeug und der Rüstwagen ausgerückt. Die Feuerwehr unterstütze den Rettungsdienst bei der Versorgung der schwer Verletzten und löschte den Brand. Trotz der schnellen Hilfe verstarb ein PKW-Insasse noch während der Rettungsmaßnahmen, ein weiterer konnte von der Feuerwehr nur tot aus dem Fahrzeugwrack geborgen werden. Die beiden Verletzten wurden vom Rettungsdienst ins Klinikum Friedrichshafen eingeliefert. Die Einsatzkräfte leuchteten während der Unfallaufnahme den Bereich aus. Während des Einsatzes und der nachfolgenden Polizeimaßnahmen war die Bundesstraße bis zum Mittag voll gesperrt. Im Einsatz war die Feuerwehr mit 22 Kräften. Einheiten vor Ort: - Freiwillige Feuerwehr Immenstaad - Feuerwehr Friedrichshafen - Rettungsdienst, Helfer vor Ort Immenstaad - Stellv. Kreisbrandmeister Michael Fischer - Stellv. Kreisbrandmeister Dagobert Heß - Kreisfeuerwehrpressesprecher - Einsatznachsorgedienst - Notfallnachsorgedienst - Landespolizei und Bundespolizei
http://dlvr.it/Rkk6jw

Covid-19: Statusbericht vom 31. Oktober 2020 (Stand: 9 Uhr)

Aktuell sind 397 (Vortag: 383) Personen in Mönchengladbach mit dem neuartigen Corona-Virus infiziert. Das Gesundheitsamt der Stadt Mönchengladbach verzeichnet am Samstag, 31. Oktober, 46 neue positive Nachweise. Seit März wurde das Virus bei 1795 Personen (Vortag: 1749) aus Mönchengladbach nachgewiesen. Davon sind 1344 Personen (Vortag 1312) bereits genesen. Aktuell befinden sich 1184 Personen (Vortag: 1197) in Quarantäne, davon werden 33 im Krankenhaus behandelt. Die Zahlen im Überblick Bestätigte Fälle insgesamt: 1795 – davon aktuell infizierte Personen: 397 – davon genesene Personen: 1344 – davon verstorbene Personen: 54 (41 an COVID-19; 13 mit COVID-19) Gesamtzahl in Quarantäne: 1184 – davon in häuslicher Quarantäne: 1151 – davon im Krankenhaus: 33 Neuinfektionen der letzten 7 Tage pro 100.000 Einwohner: 111,1* (*Quelle RKI, auf Basis einer angenommenen EWZ von 261.034)
http://dlvr.it/RkjCh2

Offizieller 7-Tage-Inzidenz-Wert bei 48,0

Keine neue Allgemeinverfügung für Kreis Soest notwendig Kreis Soest (kso.2020.10.31.645.tw). Da der durch das Landeszentrum für Gesundheit Nordrhein-Westfalen am Samstag, 31. Oktober, festgestellte 7-Tage-Inzidenz-Wert für den Kreis Soest bei 48,0 liegt und damit der 50-ziger Grenzwert noch nicht überschritten ist, gilt für den Kreis Soest weiterhin bis zum Inkrafttreten der neuen CoronaSchutzVO NRW am Montag, 2. November, die im Amtsblatt 21/2020 vom 26. Oktober veröffentlichte Allgemeinverfügung zum Zwecke der Verhütung und Bekämpfung der Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2. Darauf macht der Krisenstab des Kreises Soest aufmerksam und bittet um Beachtung. Die Allgemeinverfügung hängt im Bekanntmachungskasten vor dem Haupteingang des Kreishauses, Hoher Weg 1-3, in Soest aus und ist im Amtsblatt 21/2020 des Kreises Soest veröffentlicht und auf www.kreis-soest.de/amtsblatt abrufbar. Ab Montag, 2. November 2020, 0 Uhr, gilt dann die neue Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) vom 30. Oktober 2020 mit den vom Land festgelegten schärferen Maßnahmen. Die Verordnung ist auf der Internetseite www.recht.nrw.de abrufbar. In die Suchmaske oben links „CoronaSchVO“ eingeben.
http://dlvr.it/RkjC41

Corona: 1.906 Infektionen, weitere Verstorbene, Inzidenz 144,09

(pen) Im Ennepe-Ruhr-Kreis gibt es 1.906 bestätigte Corona-Fälle (Stand Samstag, 31. Oktober, 9 Uhr), von diesen gelten 1.214 als genesen. Die Zahl der Infektionen ist innerhalb der letzten 24 Stunden um 66 und damit erstmals dreistellig gestiegen. Der Tod zweier Frauen in Wittener Krankenhäusern lässt die Zahl der im Ennepe-Ruhr-Kreis an oder mit Corona Verstorbenen auf 30 steigen. Verstorben sind eine 58-jährige Sprockhövelerin sowie eine 88-jährige Bewohnerin des Seniorenhauses Kirchende in Herdecke. Sie ist das neunte Opfer des Coronaausbruchs in diesem Pflegeheim. Die Sieben-Tage-Inzidenz, also die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen 7 Tagen pro 100.000 Einwohner, liegt im Kreisgebiet bei 144,09 (Vortag 143,47). Damit gilt der Ennepe-Ruhr-Kreis weiterhin als Risikogebiet. In den Krankenhäusern im Kreisgebiet sind derzeit 48 Patienten mit einer Corona-Infektion in stationärer Behandlung. 4 von ihnen werden intensivmedizinisch betreut, 2 beatmet. Die aktuell 662 Erkrankten wohnen in Breckerfeld (16), Ennepetal (52), Gevelsberg (80), Hattingen (125), Herdecke (110), Schwelm (36), Sprockhövel (33), Wetter (45) und Witten (165). 30 Menschen aus dem Ennepe-Ruhr-Kreis sind an oder mit dem Corona-Virus verstorben. Sie stammen aus Breckerfeld (1), Ennepetal (3), Gevelsberg (4), Hattingen (3), Herdecke (11), Schwelm (2), Sprockhövel (2), Wetter (2) und Witten (2). Die Gesundeten kommen aus Breckerfeld (19), Ennepetal (91), Gevelsberg (140), Hattingen (230), Herdecke (113), Schwelm (120), Sprockhövel (71), Wetter (96) und Witten (334). Für die bestätigten Fälle sowie für begründete Verdachtsfälle ist häusliche Quarantäne angeordnet. Insgesamt gilt diese Vorgabe für 2.261 (Vortag 2.012) Personen im Kreis.
http://dlvr.it/RkjC1G

Freitag, 30. Oktober 2020

Bei Ente nachgewiesen: Erster Fall von Geflügelpest bei Wildvogel in Hamburg

Am Donnerstag, 29. Oktober 2020, ist bei einer Ente im Bezirk Bergedorf der Geflügelpest-Erreger des Subtyps H5N8 nachgewiesen worden. Die aviäre Influenza, bekannt als Geflügelpest oder Vogelgrippe, ist eine hoch ansteckende Viruserkrankung bei Vögeln, an der in Einzelfällen jedoch auch andere Spezies erkranken können. Polizisten hatten die infizierte Ente in Hamburg-Bergedorf entdeckt. Der Nachweis der Geflügelpest erfolgte durch das Friedrich-Loeffler-Institut. Nach dem Fund des Wildvogels wird das Monitoring zur Erkennung der Geflügelpest in Hamburg noch einmal verstärkt. Weitere Schutzmaßnahmen sind aktuell nicht notwendig. Das zuständige Verbraucherschutzamt informiert die Geflügelhalter in der näheren Umgebung des Fundorts. Jedes Jahr im Spätherbst und zu Beginn des Winters steigt die Gefahr der Einschleppung des Geflügelpestvirus. Der Grund sind Zugvögel, die das Virus auf ihrer Reise nach Europa einschleppen können. Viele von ihnen erkranken nicht oder weisen nur sehr geringe Krankheitssymptome auf. Es kommt aber auch bei Wildvögeln zu Todesfällen. Durch den Kontakt zu infizierten Vögeln oder infektiösem Kot sowie durch ungenügende Biosicherheitsmaßnahmen kann das Virus in Haus- und Nutzgeflügelbestände eingeschleppt werden und dort zu hohen Tierverlusten führen. Wird Geflügelpest bei Hausgeflügel festgestellt, werden ein Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet eingerichtet. Betroffene Betriebe unterliegen dann verschiedenen Maßnahmen. Einzelne tote Spatzen oder Amseln im Garten sind kein Grund zur Sorge. Von Singvögeln geht nach bisherigem Kenntnisstand kein besonderes Risiko der Übertragung der Vogelgrippe aus. Verendete Vögel sollten in der Natur belassen werden oder können, wenn sie auf einem Privatgrundstück gefunden werden, im Hausmüll (in der Restmülltonne) entsorgt werden. Beim Fund vieler toter Vögel oder größerer Vögel wie Gänse, Schwäne, Enten oder Greifvögel sollte das zuständige Verbraucherschutzamt informiert werden. Hintergrund Die Geflügelpest bzw. Vogelgrippe bezeichnet eine Geflügelerkrankung durch Vogel-Influenzaviren, die so genannte Aviäre Influenza. Diese Viren kommen natürlicherweise bei Geflügel vor. Es entstehen aber immer wieder neue Varianten, die beim Geflügel tödliche Erkrankungen hervorrufen. Der Begriff Geflügelpest bezieht sich auf die stark krankmachenden Aviäre Influenza-Viren, wie sie aktuell vom Typ H5N8 auftreten. Haustiere wie Hunde und Katzen können sich theoretisch infizieren, wenn sie große Mengen des Erregers aufnehmen. Praktisch sind solche Fälle bislang nicht bekannt geworden. Hunde und Katzen können das Virus allerdings weiterverbreiten. Daher sollte ein direkter Kontakt mit toten oder kranken Vögeln verhindert werden. Es wird empfohlen, Hunde anzuleinen. Infektionen des Menschen mit den aktuell auftretenden H5N8-Viren wurden bislang weltweit nicht nachgewiesen. Wie bei allen Geflügelpestviren sind aber auch bei H5N8 erhöhte Schutzmaßnahmen beim Umgang mit potenziell infiziertem Geflügel und Wildvögeln einzuhalten. Weitere Informationen zur Geflügelpest gibt es auf der Website der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz: https://www.hamburg.de/tierschutz-tiergesundheit/14545634/gefluegelpest/
http://dlvr.it/RkgmFN

Schwedt/Oder: Ermittlungen laufen +++ In Kontrolle geradelt +++ Fahrzeug gestohlen

Ermittlungen laufen –  Am 30.10.2020, gegen 04:25 Uhr, erhielt die Polizei eine Nachricht ihrer Kollegen aus Mecklenburg-Vorpommern. Diese hatten im Bereich Barth einen PKW Hyundai Tucson entdeckt, welcher offensichtlich in der Uckermark gestohlen worden war. Als Fahrer fungierte zu diesem Zeitpunkt ein 19 Jahre alter Jugendlicher aus dem Landkreis Oberhavel. Erste Ermittlungen lassen darauf schließen, dass dieser Wagen als Kundenfahrzeug auf dem Gelände eines Autohauses in Schwedt/Oder gestanden hatte. Die Täter verschafften sich außerdem gewaltsam Zutritt zu dessen Geschäftsräumen in der Ehm-Welk-Straße. Die Prüfung der Geschehnisse dauert gegenwärtig noch an. In Kontrolle geradelt –  Am Nachmittag des 29.10.2020 besahen sich Polizisten einen Radfahrer einmal etwas näher, der ihnen im Julian-Marchlewski-Ring ins Auge gestochen war. Aus dem Rucksack des 30-Jährigen kam den Beamten ein szenetypischer Geruch entgegen. Eine Nachschau förderte dann den Grund dafür zutage. Verschiedene Arten von mutmaßlichen Drogen fanden sich dort an und auch zu einer größeren Bargeldmenge fand der Delinquent keine wirklich zufriedenstellende Antwort. Er musste alles herausgeben und hat nun Ermittlungen der Kriminalpolizei zu erwarten. Fahrzeug gestohlen –  In der Nacht zum Freitag haben Unbekannte von einem Parkplatz in der Lindenallee einen PKW Mazda gestohlen. Der Besitzerin entstand ein Schaden von rund 16.000 Euro. Die Polizei hat umgehend die Fahndung nach dem Fahrzeug eingeleitet.
http://dlvr.it/RkfKNX

422 neue Fälle im Land Brandenburg – Zahl der aktuell Erkrankten im Land bei 2.642

In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten COVID-19-Fälle innerhalb der letzten 24 Stunden um 422 erhöht. So sind laut Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) insgesamt 8.071 laborbestätigte COVID-19-Fälle statistisch erfasst (kumulativ ab der 10. Kalenderwoche 2020, Stand: 30.10.2020, 08:30 Uhr). Aktuell werden 204 Personen wegen COVID-19 stationär behandelt, davon werden 23 Personen intensivmedizinisch beatmet. In Brandenburg gelten laut LAVG-Berechnungen 5.230 Menschen als genesen von der Coronavirus-Krankheit-2019 (+151 im Vergleich zum Vortag). So liegt die Zahl der aktuell Erkrankten bei 2.642 (+269). Landkreis / kreisfreie Stadt Neue bestätigte Fälle im 24-h-Vergleich Zahl bestätigter Fälle ambulant + stationär kumuliert ab 10. KW 2020 Stand: 30.10., 08:30 Uhr 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner Sterbefälle Wohnortprinzip Kumuliert Barnim +34 703 60,5 29 Brandenburg a. d. H. +7 164 52,6 1 Cottbus +28 340 106,3 5 Dahme-Spreewald +38 607 73,8 8 Elbe-Elster +31 314 125,7 5 (+1)* Frankfurt (Oder) +12 149 51,9 2 Havelland +17 491 62,6 7 Märkisch-Oderland +0 465 30,7 6 Oberhavel +27 665 55,0 10 Oberspreewald-Lausitz +19 268 80,5 3 Oder-Spree +28 492 46,4 8 Ostprignitz-Ruppin +24 239 87,0 0 Potsdam +15 1007 63,8 50 Potsdam-Mittelmark +50 967 67,9 43 Prignitz +6 165 57,8 1 (+1)* Spree-Neiße +41 342 122,2 3 Teltow-Fläming +25 536 70,0 13 Uckermark +20 157 53,0 5 Brandenburg gesamt +422 8.071 67,5 199 (+2)* * In Klammern: Veränderung im Vergleich zum Vortag Die relevanten Corona-Daten werden täglich aktualisiert mit Diagrammen und Grafiken auf einem sogenannten Dashboard für das Land Brandenburg dargestellt: https://experience.arcgis.com/experience/331f51a39f3046208f355412190cb57b. Hinweise zum Meldeweg: Erkrankungen an COVID-19 müssen von Ärzten, Angehörige eines anderen Heil- oder Pflegeberufs sowie Leitende von Gemeinschaftseinrichtungen unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Rechtliche Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz und die Corona-Meldepflicht-Verordnung. Diese Meldung muss spätestens 24 Stunden, nachdem Meldende Kenntnis erlangt hat, dort vorliegen. Die 18 Gesundheitsämter in Brandenburg müssen diese Zahlen spätestens am folgenden Arbeitstag an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) melden. Jede gemeldete Zahl erfordert eine umfangreiche Prüfung und muss über eine spezielle Software (SurvNet-Meldesystem) erfasst und spätestens am folgenden Arbeitstag dem Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt werden. Aufgrund des Meldeverzuges zwischen dem Bekanntwerden von Fällen vor Ort und der Übermittlung an das LAVG kann es Abweichungen zu den von den Landkreisen und kreisfreien Städten aktuell veröffentlichen Zahlen geben. Dies gilt insbesondere für die Wochenenden. Die gemeldeten Fallzahlen bilden ein Lagebild zu den genannten Zeiten ab. Für die Bewertung der Lage ist allerdings die Fallzahlentwicklung über einen längeren Zeitraum relevant. Etwaige statistische Ungenauigkeiten einer Momentaufnahme sind unvermeidbar. Hinweise zu Genesenen: Bei der Zahl der Genesenen handelt es sich um geschätzte Werte. Im Allgemeinen werden die aus dem ambulanten Bereich gemeldeten Infizierten nach 14 Tagen, gemäß RKI-Standard, als genesen betrachtet. Für die Gesundung eines Infizierten gibt es in Deutschland keine gesetzliche Meldepflicht. Die sogenannte 7-Tage-Inzidenz entspricht der Anzahl der in den letzten sieben Tagen neu gemeldeten Fälle pro 100.000 Einwohner. Wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt im Land Brandenburg diese 7-Tage-Inzidenz den Wert von 35 bzw. 50 überschritten wird, gelten nach der SARS-CoV-2-Umgangsverordnung dann schärfere Infektionsschutzmaßnahmen. Das betrifft insbesondere die Zahl von Teilnehmenden bei Veranstaltungen und privaten Feiern, den Alkoholausschank in Gaststätten sowie eine erweiterte Maskenpflicht und Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum. Entscheidend für die stufenweise Verschärfung der Corona-Regeln bei Überschreitung des Inzidenzwertes von 35 bzw. 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen sind die täglich aktuell veröffentlichten Zahlen des LAVG; die zuständige kommunale Behörde gibt die Überschreitung in geeigneter Weise öffentlich bekannt. Zahl der aktiv Erkrankten: Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle minus der geschätzten Zahl der Genesenen minus der Sterbefälle.
http://dlvr.it/Rkdfdq

Adoptionsvermittlungsstelle nur telefonisch erreichbar

Aufgrund der aktuellen Corona-Beschränkungen kann die Sprechstunde der Gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle Prignitz / Ostprignitz-Ruppin am kommenden Dienstag, den 03.11.2020, nicht stattfinden. Die Adoptionsvermittlungsstelle ist weiterhin unter 03391 / 688 5141 erreichbar.
http://dlvr.it/RkdTDZ

Tilgung der weißen Flecken in der Region Schwedt geht zügig voran

Nach dem Projektstart für die Tilgung der sogenannten weißen Flecken in der Breitbandversorgung der Uckermark haben die Bauarbeiten im Projektgebiet Schwedt Fahrt aufgenommen. „Der Baufortschritt ist enorm, bereits jetzt wurden 13520 Meter Kabelgräben geschachtet und über 20 Kilometer Leerrohre verlegt, 24 Schächte und Verteiler sind fertig. Wir befinden uns voll im Zeitplan. Und auch die ersten Mittel vom Bund sind erfolgreich abgerufen worden“, berichtet der Projektverantwortliche der Kreisverwaltung André Reichow. Insgesamt werden in der Region Schwedt 9,7 Millionen Euro für den Glasfaseranschluss der bislang unterversorgten Haushalte, Firmen und Schulen investiert. Dabei nutzen die Stadtwerke auch Synergieeffekte, die durch andere Bauarbeiten entstehen. So wurden die Schachtarbeiten im Schwedter Ortsteil Blumenhagen vorgezogen, weil dort momentan die Straße saniert wird. „Dadurch können wir die Leerrohre in die Erde bringen, ehe die Straße wieder zugemacht wird, das spart Zeit und Kosten“, erklärt Stadtwerke-Geschäftsführer Dirk Sasson. Insgesamt sollen im Projektgebiet Schwedt 1475 Objekte mit etwa 1800 Haushalten und 300 Firmen an das superschnelle Internet angeschlossen werden. Dafür werden in einer Bauzeit von 24 Monaten 110 Kilometer Glasfasertrasse verlegt. Zu den Nutznießern des schnellen Internets gehören hier unter anderem 15 Schulen, zwei landwirtschaftliche Unternehmen und das Nationalparkgebäude im Schwedter Ortsteil Criewen.
http://dlvr.it/RkdSLC

Donnerstag, 29. Oktober 2020

Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz

#Potsdam, Innenstadt, Am Lustengartenwall –  Mittwoch, 28.10.2020, 16:00 Uhr –  In Sichtweite der Liegenschaft der Polizeiinspektion Potsdam konnte eine Zivilstreife beobachten, wie ein Jugendlicher offenbar mit Betäubungsmitteln hantierte. Bei der Überprüfung des 15-jährigen konnte eine geringe Menge Cannabis aufgefunden werden. Im Anschluss an die polizeilichen Maßnahmen wurde der Minderjährige an Erziehungsberechtigte übergeben. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet.
http://dlvr.it/Rkc32B

Alkoholisierten Fahrzeugführer gestoppt

#Schwedt –  Beamte der Polizeiinspektion Uckermark kontrollierten den Fahrer eines PKW Honda Accord in der Nacht zum 29.10.2020 kurz nach Mitternacht in der Berliner Straße. Im Zuge der Kontrolle nahmen die Einsatzkräfte Alkoholgeruch beim Fahrzeugführer wahr. Der durchgeführte Atemalkoholtest führte zu einem Ergebnis von 0,63 Promille. Nach Abschluss einer beweissicheren Atemalkoholmessung in der Polizeidienststelle untersagten die Polizisten dem Fahrzeugführer die Weiterfahrt und fertigten eine Anzeige wegen der begangenen Verkehrsordnungswidrigkeit.
http://dlvr.it/RkZbqm

Covid-19: Statusbericht vom 29. Oktober (9 Uhr)

Aktuell sind 333 (Vortag: 318) Personen in Mönchengladbach mit dem neuartigen Corona-Virus infiziert. Das Gesundheitsamt der Stadt Mönchengladbach verzeichnet am Donnerstag, 29. Oktober, 37 neue positive Nachweise. Wegen eines positiven Falls in der Einrichtung musste das Gesundheitsamt die Kita St. Bonifatius in Hardterbroich vorsorglich bis zum 11. November 2020 schließen. Leider muss das Gesundheitsamt auch einen weiteren Todesfall bestätigen. Eine Patientin (Jahrgang 1939) verstarb gestern an Covid-19 in einem Krankenhaus. Seit März sind in Mönchengladbach damit 41 Personen an Covid-19 und 13 Personen mit Covid-19 verstorben sind. Seit März wurde das Virus bei 1658 Personen (Vortag: 1621) aus Mönchengladbach nachgewiesen. Davon sind 1271 Personen (Vortag 1250) bereits genesen. Aktuell befinden sich 1161 Personen (Vortag: 1143) in Quarantäne, davon werden 33 im Krankenhaus behandelt. Die Zahlen im Überblick Bestätigte Fälle insgesamt: 1658 davon aktuell infizierte Personen: 333 davon genesene Personen: 1271 davon verstorbene Personen: 54 (41 an COVID-19; 13 mit COVID-19) Gesamtzahl in Quarantäne: 1161 davon in häuslicher Quarantäne: 1128 davon im Krankenhaus: 33 Neuinfektionen der letzten 7 Tage pro 100.000 Einwohner: 92,7* (*Quelle RKI, auf Basis einer angenommenen EWZ von 261.034)
http://dlvr.it/RkYyY8

Mittwoch, 28. Oktober 2020

Lkw und Traktor seitlich touchiert

#Rheinsberg – Als ein 58-jähriger deutscher Fahrer mit einem Lkw der Marke Scania am Dienstag gegen 13.00 Uhr die Landesstraße aus Rheinsberg in Richtung Zühlen befuhr, kam es zu einem Verkehrsunfall mit einem im Gegenverkehr befindlichen Traktor. Offenbar hatte der Traktor landwirtschaftliches Werkzeug angehangen, welches nicht vollständig eingeklappt war. In Folge dessen kam es zu einer seitlichen Berührung des Anhängers mit dem Lkw. Der bislang unbekannte Fahrer des Traktors setzte seine Fahrt unerlaubt fort. Der Gesamtschaden wird mit zirka 800 Euro beziffert.
http://dlvr.it/RkXvw2

Beim Überholen übersehen

BAB24/ Wittstock – Ein 63-jähriger Fahrer aus dem Landkreis Elbe-Elster befuhr am Dienstag gegen 13.00 Uhr mit seinem Pkw Mitsubishi die Autobahn zwischen der Anschlussstelle Pritzwalk in Richtung des Autobahndreiecks Wittstock und übersah offenbar bei einem Überholvorgang einen bereits auf der Überholspur fahrenden Pkw Jaguar. Der Jaguar wurde von einem 61-jährigen Fahrer aus Hamburg geführt. Das Fahrzeug war anschließend nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden. Der Gesamtschaden wird mit zirka 8.000 Euro beziffert.
http://dlvr.it/RkXvJV

Beatrix von Storch: „Merkels verfassungswidriger Overkill ist der Todesstoß für viele in Gastronomie, Hotellerie und Kultur“

Berlin (ots) Beatrix von Storch, stellvertretende Bundessprecherin der AfD, erklärt zum Shutdown nach dem neunten Corona-Gipfel der Kanzlerin mit den Ministerpräsidenten: „Die unnötigen, unverhältnismäßigen Maßnahmen des Corona-Gipfels werden zum Ruin Zigtausender Betriebe in Gastronomie und Hotelgewerbe führen und den Existenzverlust von Solo-Selbstständigen im Kultur- und Eventsektor bewirken. Für Hundertausende von Menschen mit ihren Familien bedeutet Merkels Panikmache, gemeinsam mit den Länderchefs an den Parlamenten vorbei, den sozialen Absturz. Gerade das Hotel- und Gaststättengewerbe war bisher der Wirtschaftszweig, der eben aufgrund seiner wirkungsvollen Hygiene- und Abstandsregeln kein Hotspot für die Ausbreitung des Corona-Virus war. Als AfD fordern wir Merkels Corona-Runde auf, die Grundrechte der Bürger zu wahren und die angekündigten unverhältnismäßigen Grundrechtseingriffe zu stoppen.“
http://dlvr.it/RkXLW1

Ermittlungen zum Verdacht der fahrlässigen Körperverletzung angelaufen

#Angermünde –  Kriminalisten der Inspektion Uckermark ermitteln seit dem 26.10.2020 zum Verdacht der fahrlässigen Körperverletzung gegen einen Hundehalter. Von dessen Grundstück in Schmargendorf waren am Nachmittag zwei Hunde entlaufen. Gegen 15:35 Uhr fielen die Mischlinge im Bereich der Kirche insgesamt drei Personen an und verletzten diese leicht. Bei den Verletzten handelte es sich um eine 49 Jahre alte Frau sowie ein 13-jähriges Mädchen und einen neun Jahre alten Jungen, die allesamt nach ärztlicher Untersuchung wieder nach Hause entlassen werden konnten. Alarmierte Polizisten sicherten die Tiere bis zum Eintreffen des Hundehalters am Ort des Geschehens. Das zuständige Veterinäramt ist informiert und prüft weitere Maßnahmen in eigener Zuständigkeit.
http://dlvr.it/RkVlXz

125 Jahre Kino. Vom Wintergarten zum Multiplex: Im Jahrmarktkino

125 Jahre Kino. Vom Wintergarten zum Multiplex Im Jahrmarktkino – Historisches Nummernprogramm mit Kinoerzähler und Live-Begleitung an der Welte-Kinoorgel Freitag, 30. Oktober, 19 Uhr Bitte beachten: Die zulässige Personenzahl im Kinosaal ist weiterhin begrenzt. Für den Kinobesuch empfehlen wir eine rechtzeitige Ticketreservierung und bitten unsere Besucher*innen um die Einhaltung der gängigen Schutzmaßnahmen. Filmmuseum Potsdam, Breite Str. 1a/ Marstall, 14467 Potsdam Kartenreservierung: 0331-27181-12, ticket@filmmuseum-potsdam.de 19 Uhr Drei Nummernprogramme 1896-1916, insges. ca. 60′ Um die Jahrhundertwende ist das Wanderkino die bestimmende Kraft bei der Verbreitung des neuen Mediums. Wir präsentieren drei Nummernprogramme aus dem »Crazy Cinematographe«-Projekt der Kinemathek Luxemburg und beleben damit die sensationelle Welt des Jahrmarktkinos wieder – live an der Welte-Kinoorgel begleitet und von einem Kinoerzähler kommentiert. An der Welte-Kinoorgel: Susanne Schaak Kinoerzähler: Sebastian Stielke (Schauspieler) Eine Veranstaltung im Rahmen der Film- und Veranstaltungsreihe »125 Jahre Kino. Vom Wintergarten zum Multiplex«. Mit freundlicher Unterstützung der Kinemathek Luxemburg
http://dlvr.it/RkV90K

Dienstag, 27. Oktober 2020

Zwei Diebstähle von Pkw

Schönwalde-Glien / #Brieselang –  Montag, 26.10.2020, 18:00 Uhr – Dienstag, 27.10.2020, 08:00 Uhr –  Seit Dienstagmorgen fahndet die Polizei nach zwei in der vergangenen Nacht gestohlenen Pkw. Das Fehlen seines BMW X3 mit dem amtlichen Kennzeichen HVL-PJ 991 musste ein Anwohner der Siedlung in Schönwalde-Glien feststellen. Aufgrund eines Ortungssystem kann die vermutliche Tatzeit auf etwa 02:00 Uhr geschätzt werden. Der angerichtete Schaden wird mit ungefähr 40.000 Euro beziffert. Einen Pkw Skoda Octavia im Wert von etwa 45.000 Euro entwendeten Unbekannte in Brieselang. Dessen Nutzer hatte das Auto mit dem amtlichen Kennzeichen K-GR 1002 am Montagabend in der Freiligrathstraße ordnungsgemäß gesichert abgestellt. Wie die Diebe jeweils in die Fahrzeuge gelangten muss nun ermittelt werden. In beiden Fällen suchten Polizisten nach Spuren und nahmen Strafanzeige auf.
http://dlvr.it/RkT7CC

Rollstuhl gestohlen

#Nauen, Goethestraße –  Montag, 26.10.2020, 13:30 – 14:15 Uhr –  Den Diebstahl seines elektrischen Rollstuhls meldete dessen Besitzer am Montagnachmittag. Er berichtete, dass er das Gefährt in der Goethestraße in Nauen mit einem Schloss gesichert abgestellt hatte. Bei seiner Rückkehr nur ca. 45 Minuten später, musste er dann den Diebstahl feststellen. Auf ungefähr 2.000 Euro wird der entstandene Schaden geschätzt. Polizisten nahmen Strafanzeige auf und leiteten weitere Ermittlungen ein.
http://dlvr.it/RkT6fn

Rohrreiniger droht bei Dreharbeiten des rbb mit Gewalt – Verbraucherzentrale warnt vor bundesweiten Netzwerken

Berlin (ots) Bei den Verbraucherzentralen häufen sich Beschwerden über Wucherpreise von Notfall-Rohrreinigern. Das rbb-Fernsehen hat Fälle recherchiert, in denen von Kunden völlig überhöhte Barzahlungen gefordert werden. Ordnungsgemäße Rechnungen werden nicht ausgestellt, die Opfer zum Bankautomaten „begleitet“. Ein Risiko für alle, die in einem Notfall nach Feierabend nicht den Installateur der Hausverwaltung erreichen und im Internet nach dem passenden Handwerker suchen. Strafanzeigen bei der Polizei und Ermittlungen der Staatsanwaltschaft laufen meist ins Leere, weil die Betrüger aufgrund gefälschter websites nicht identifiziert werden können. Annalena Marx von der Verbraucherzentrale Brandenburg bestätigt dem rbb, „dass im Bereich kriminelle Handwerker „Dienste“ in bundesweiten Strukturen vorherrschen. Das sind keine regionalen Dienste, das sind auch in der Regel auch nicht so halbseriöse Handwerker, die da noch eine Schippe drauflegen bei der Rechnung. Sondern das sind wirklich bundesweite Netzwerke.“ Das Verbrauchermagazin SUPER.MARKT schildert den Fall eines Juristen, der fast 1.000EUR für eine vierstündige Dienstleistung zahlen musste. Recherchen der Redaktion machen deutlich: Dahinter steckt offenbar System. Schon bei wenigen Stichproben mit versteckter Kamera wurden Rohrverstopfungen laut Einschätzung eines Experten unsachgemäß ausgeführt. Es kam nicht das richtige Werkzeug zum Einsatz und der Preis war mit 1.150EUR mehr als dreimal so hoch wie der eines seriösen Rohrreinigers, der nachts ausrückt. Mit den Vorwürfen der Redaktion konfrontiert, bedrohte ein angeblicher Handwerker das rbb-Team sogar vor offener Kamera: „Ich bin vom Remmo-Clan, wenn ihr wollt, dass hier die ganze Bude eingestürzt wird: kein Problem“. Im Anschluss wurden telefonisch weitere Drohungen ausgestoßen – mit dem Ziel, die Ausstrahlung des Beitrags im Verbrauchermagazin SUPER.MARKT zu verhindern. Annalena Marx von der Verbraucherzentrale rät, sich das Impressum genauer anzusehen und darauf zu achten, dass bei einem Handwerker aus der Region auch eine passende Adresse angegeben ist. „Das Impressum ist auf jeden Fall ein, zwei Blicke wert. Und dann kommt es im weiteren Verlauf auch darauf an: Was mache ich ab mit dem Handwerker? Was vereinbare ich da? Da ist es wichtig, von Anfang an zu kommunizieren was das von Anfang an kostet. Und das auch vorher wissen möchte. Und dann eben auch vor Ort nur das zu bezahlen, was man da vereinbart hat.“ Die website des auf frischer Tat ertappten Betrügers ist inzwischen offline, die Adresse im Impressum stellt sich als gefälscht heraus. Verbraucher haben es schwer, im Internet eine Auflistung mit seriösen Handwerkerfirmen zu finden. Denn alle Versuche, Seiten mit seriös arbeitenden Firmen langfristig zu publizieren, werden von den aggressiv am Markt agierenden kriminellen Handwerkerfirmen torpediert. Der komplette Beitrag im rbb-Verbrauchermagazin „SUPER.MARKT“ unter https://ots.de/kKWHR6
http://dlvr.it/RkSXbY

3 neue Covid-19-Infektionen für Cottbus/Chóśebuz bestätigt – Inzidenz aktuell bei 85

Die Zahl der labordiagnostisch bestätigten Covid-19-Infektionen in Cottbus/Chóśebuz ist auf kumuliert 285 gestiegen. Das sind 3 positive Testergebnisse mehr als am Vortag. Aktuell infiziert sind labordiagnostisch bestätigt 191 Personen. Die 7-Tage-Inzidenz – also die Zahl der Fälle binnen sieben Tagen auf 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner – liegt aktuell bei 85. Als genesen eingestuft sind derzeit 89 Personen. 5 Personen, die vorerkrankt und positiv getestet worden waren, sind verstorben. Insgesamt ist für ca. 700 Personen die häusliche Quarantäne angeordnet (alle Angaben: Stand 27.10.2020, 11:00 Uhr). Alle Zahlen werden fortlaufend an die oberen Behörden gemeldet und dort in deren Statistiken eingepflegt. Dadurch kann es zu unterschiedlichen Angaben kommen. Im Carl-Thiem-Klinikum werden aktuell 31 Patienten im Zusammenhang mit einer Covid-19-Infektion stationär behandelt. 4 Patienten werden auf der Intensivstation betreut.
http://dlvr.it/RkQnYk

Montag, 26. Oktober 2020

Einbruch in Feuerwehrgerätehaus

#Zürchel:                       Unbekannte Täter drangen am Wochenende gewaltsam in das Feuerwehrgerätehaus in Zürchel ein und stahlen nach ersten Ermittlungen Funkgeräteladestationen. Die Höhe des Sachschadens beträgt mehrere hundert Euro.
http://dlvr.it/RkPQ2z

Stadtbüro steht wegen Umbau nur eingeschränkt zur Verfügung

Wegen des Umbaus der Heizungsanlage muss das Stadtbüro der Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz im Technischen Rathaus (Karl-MarxStraße 67, Erdgeschoss) an folgenden Tagen geschlossen bleiben:  Freitag, 30.10.2020  Freitag, 06.11.2020  Samstag, 07.11.2020 Vereinbarte Termine werden an diesen Tagen nicht im Erdgeschoss, sondern in den Büros im II. Obergeschoss bearbeitet.
http://dlvr.it/RkPJww

1.608 neue Lehrkräfte eingestellt- so viele wie noch nie

Nunmehr liegen die endgültigen Einstellungszahlen für das aktuelle Schuljahr 2020/21 vor. Der Einstellungszeitraum endete am 30. September 2020. Am 1. Oktober hat der neue Einstellungskorridor für das nächste Schuljahr 2021/22 begonnen. Eingestellt wird das ganz Jahr über.   Bis zum 30. September 2020 wurden insgesamt 1.608 Lehrerinnen und Lehrer sowie sonstiges pädagogisches Personal unbefristet in den Brandenburger Schuldienst eingestellt[1], darunter 506 Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger (32,5 Prozent von 1.558 Lehrkräften[2]). Der Anteil der Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger unter den unbefristeten Einstellungen ist im Vergleich zum Vorjahr stabil geblieben (2020: 32,5 Prozent, 2019: 32,6 Prozent).   Um Engpässen bei Langzeiterkrankungen, Mutterschutz und Elternzeit rechtzeitig begegnen zu können, wurden zusätzlich 898 Lehrkräfte und sonstiges pädagogisches Personal befristet eingestellt, darunter 572 Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger (68 Prozent von 837 Lehrkräften2). Der hohe Wert erklärt sich dadurch, dass Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger in der Regel anfangs nur befristet eingestellt werden. Sie durchlaufen eine Qualifizierung und werden erst anschließend – nach einer Bewährungsfeststellung – entfristet. [1] Als Einstellungen zählen unbefristete Neueinstellungen und Entfristungen. 2 Basis für die Berechnung des Seiteneinsteigeranteils sind nur die Lehrkräfte (ohne sonstiges pädagogisches Personal) Weitere Informationen: Lehrer – Lehrerin in Brandenburg
http://dlvr.it/RkPJHx

Auffahrunfall

#Brieselang, L201 –  Samstag, 24.10.2020, 18:30 Uhr –  Am Samstag fuhr ein 52-Jähriger mit seinem PKW Seat auf der L202 in Richtung L201. An der Kreuzung zur L201 bremste er ab, was eine hinter ihm fahrende 39-Jährige offenbar zu spät sah. Sie fuhr mit ihrem Renault Kleintransporter auf den Seat auf. Dabei wurden der 52-jährige Fahrer des PKW und seine 48-jährige Beifahrerin leicht verletzt. Sie lehnten eine ärztliche Versorgung am Unfallort ab. Der entstandene Sachschaden war mit etwa 200 Euro gering. Es wurde eine Unfallanzeige aufgenommen.
http://dlvr.it/RkN6gp

2451 Personen im Kreis Steinfurt bisher nachweislich mit dem Coronavirus infiziert – 353 Infizierte zurzeit in Isolierung – 2004 Menschen sind wieder gesund

Kreis Steinfurt. Die Zahl der bestätigten Infektionen mit dem Coronavirus im Kreis Steinfurt liegt mit Stand von Montag, 26. Oktober, 10 Uhr, bei 2451 (2281) – das entspricht rund 547 (510) Infektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern.  2004 (1927) Personen hiervon sind wieder gesund. Todesfälle nachweislich Infizierter gibt es im Kreis Steinfurt 94 (94). (Die Anzahl der Verstorbenen kann in der Landesstatistik abweichen, da dort nur die mit SARS-CoV-2 infizierten Todesfälle mit einem labortechnisch gesicherten Ergebnis gezählt werden. Der Kreis Steinfurt dagegen zählt auch Verstorbene, bei denen das Virus nicht labortechnisch gesichert werden konnte, aber der Krankheits- und Sterbeverlauf mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auf eine Infektion mit dem Coronavirus zurückzuführen und dies auch in der ärztlichen Todesbescheinigung so benannt ist.) Die Zahl der Neuinfektionen innerhalb der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern (die sogenannte 7-Tage-Inzidenz) liegt am heutigen Tage bei 66 (38). Aktuell befinden sich 353 (260) Infizierte in der Isolierung. In folgenden Kommunen im Kreis Steinfurt sind aktuell Menschen nachweislich infiziert: In Altenberge: 3 Personen (1) In Emsdetten: 55 Personen (52) In Greven: 16 Personen (12) In Hopsten: 8 Personen (8) In Hörstel: 16 Personen (10) In Horstmar: 4 Personen (5) In Ibbenbüren: 36 Personen (28) In Ladbergen: 3 Personen (3) In Laer: 9 Personen (7) In Lengerich: 10 Personen (4) In Lienen: 0 Personen (0) In Lotte: 7 Personen (5) In Metelen: 14 Personen (4) In Mettingen: 11 Personen (6) In Neuenkirchen: 4 Personen (4) In Nordwalde: 2 Personen (6) In Ochtrup: 7 Personen (8) In Recke: 2 Personen (4) In Rheine: 93 Personen (59) In Saerbeck: 6 Personen (3) In Steinfurt: 28 Personen (15) In Tecklenburg: 1 Person (0) In Westerkappeln: 4 Personen (3) In Wettringen: 14 Personen (13) Der Kreis Steinfurt hat im Internet unter www.kreis-steinfurt.de viele Informationen rund um das Coronavirus eingestellt. Wichtiger Hinweis: Das Land hat das Meldesystem umgestellt. Es ist nicht auszuschließen, dass die Vortageszahlen nachträglich statistisch noch bearbeitet werden und es daher zu Abweichungen kommt.
http://dlvr.it/RkM0qD

Sonntag, 25. Oktober 2020

Woidke und Schüle gratulieren PIK-Direktor Edenhofer zur Auszeichnung mit dem Deutschen Umweltpreis

Der Wissenschaftler und Direktor des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung (PIK), Prof. Dr. Ottmar Edenhofer, hat heute den renommierten Deutschen Umweltpreis der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) erhalten. Ministerpräsident Dietmar Woidke gratuliert dem Klimaexperten und würdigt dessen herausragende Leistungen. In einem Glückwunschbrief betont er: „Sie haben diesen auch international sehr geachteten Preis mehr als verdient. Er unterstreicht Ihre herausragende Stellung als weltweit anerkannter und nachgefragter Wissenschaftler und ist eine ganz besondere Anerkennung Ihrer Arbeit. Es sind Ihre Forschungs- und Beratungstätigkeiten, mit denen Sie beharrlich dazu beitragen, dass wir Politiker den Klimaschutz als eine unserer vordringlichsten Aufgaben verstehen. So hat Ihr viel beachteter Vorschlag einer CO2-Bepreisung die Diskussion über das Klimapaket der Bundesregierung befördert. In der Öffentlichkeit hat der Klimaschutz ebenfalls einen immer höheren Stellenwert bekommen. Auch daran haben Sie als einflussreicher Mahner vor der Erderwärmung einen großen Anteil. Als Ministerpräsident von Brandenburg freut mich die Verleihung des Umweltpreises an Sie auch deshalb besonders, weil dies erneut ein gutes Licht wirft auf unser Land als Standort der Spitzenforschung. Und hier hat das Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung einen ganz besonderen Ruf.“ Wissenschaftsministerin Manja Schüle erklärte anlässlich der Auszeichnung: „Klima schützen und gleichzeitig Wohlstand sichern: Für diesen Denkansatz steht der Potsdamer Umweltökonom und PIK-Direktor Ottmar Edenhofer. Und dafür erhält er völlig zu Recht den Deutschen Umweltpreis. Die Auszeichnung – die im Übrigen auch Co-Direktor Johan Rockström schon erhalten hat – belegt einmal mehr die Ausnahmestellung des PIK als internationale Topadresse in der interdisziplinären Klimaforschung. Das PIK trägt maßgeblich zur internationalen Strahlkraft der innovativen Wissenschaftslandschaft in Potsdam und Brandenburg bei und macht einmal mehr deutlich: Zukunft wird in Brandenburg gemacht.“ Hintergrund: Der Deutsche Umweltpreis der Deutschen Bundesstiftung Umwelt ist mit insgesamt 500.000 Euro dotiert. Er ging in diesem Jahr je zur Hälfte an Edenhofer sowie die Geschäftsführer der Blechwarenfabrik Limburg (Hessen), die Geschwister Annika und Hugo Sebastian Trappmann. DBU-Generalsekretär Alexander Bonde würdigte Edenhofer als einen der weltweit einflussreichsten Pioniere der Ökonomie des Klimawandels, der es durch seine exzellente Forschung, wissenschaftsbasierte Politikberatung sowie sein hohes Engagement schaffe, über den wirtschaftlichen Denkansatz Lösungen gegen den Klimawandel anzubieten, die auch Fragen der sozialen Gerechtigkeit behandeln. Herausragende Verdienste habe er sich auch als Mitglied des Weltklimarats erworben. Edenhofer ist seit 2005 Chefökonom am PIK, seit 2018 leitet er das Institut zusammen mit Rockström. Zudem ist er Gründungsdirektor des Mercator Research Institute on Global Commons and Climate Change (MCC) in Berlin. An der Technischen Universität Berlin ist er Professor für die Ökonomie des Klimawandels. Darüber hinaus ist er u.a. Mitglied der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina.
http://dlvr.it/RkKVpw

Corona-Fälle in Kitas und einer Reisegruppe

Kreis Viersen. Wie dem Kreis Viersen heute bekannt wurde, wurde eine Erzieherin einer Kita in Tönisvorst positiv auf das Corona-Virus getestet. Noch ermittelt das Gesundheitsamt, wie viele Personen in der Kita in direktem Kontakt zu der Erzieherin standen und in Quarantäne müssen. Seitens des Gesundheitsamtes wird die Kita nicht geschlossen. Der Kreis empfiehlt allerdings, dass die Kinder am morgigen Montag vorsorglich zuhause bleiben, bis die Kontaktpersonen abschließend ermittelt sind. Ein Kind, das eine Kita in Nettetal besucht, wurde ebenfalls positiv auf das Virus getestet. Die Ermittlungen möglicher Kontaktpersonen laufen aktuell. Auch hier sollen die Kinder und Erzieherinnen der betroffenen Gruppe morgen zunächst zuhause bleiben. Außerdem wurde bekannt, dass es in einer Kita in Viersen einen Corona-Fall gibt. Die Ermittlungen zu dem Fall dauern an. Auch drei Personen einer Reisegruppe aus Nettetal wurden positiv getestet. Die Reisegruppe besteht aus insgesamt 13 Teilnehmenden, die gemeinsam mit zwei Kleinbussen nach Trier gereist waren.
http://dlvr.it/RkKSZ4

Aus SXF wird BER – Flughafen Schönefeld wird zum Terminal 5 des BER

Der Beginn des Winterflugplans 2020/2021 ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur Inbetriebnahme des Flughafens Berlin Brandenburg (BER). Denn in der Nacht vom 24. auf den 25. Oktober wurde der bisherige Drei-Buchstaben-Code „SXF“ des Flughafens Schönefeld in den Flugbuchungssystemen durch den Code „BER“ ersetzt. Mit der Eröffnung des BER Ende Oktober wird dann der gesamte Flugbetrieb der Hauptstadtregion an einem Flughafenstandort konzentriert. Dabei werden die bestehenden Anlagen des Flughafens Schönefeld als Terminal 5 des BER weiterbetrieben. Engelbert Lütke Daldrup, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Ab heute steht der offizielle IATA-Code BER für den Flughafen Berlin Brandenburg Willy Brandt. Diese drei Buchstaben stehen aber auch für die deutsche Hauptstadt, für die Region und für den gesamten ostdeutschen Raum. Der „Three-Letter-Code“ BER wird ab jetzt als Botschafter in die Welt fliegen. 30 Jahre nach der Wiedervereinigung steht BER auch für das Ende des aufgesplitterten Luftverkehrs auf mehrere Standorte und für eine gewandelte Metropolregion.“ Im Rahmen eines kleinen Empfangs mit Politik- und Wirtschaftsvertretern aus dem Umland des Flughafens wurde am heutigen 25. Oktober 2020 der bisherige Schriftzug auf dem Dach des Terminalgebäudes an die Gemeinde Schönefeld übergeben. Anschließend wurde der neue Schriftzug „BER Terminal 5“ offiziell eingeweiht. Engelbert Lütke Daldrup, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Aus SXF wird BER. Die modernisierten SXF-Terminals bekommen eine neue Zukunftsperspektive. Als Terminal 5 des BER wird der runderneuerte Flughafen Schönefeld auch für die nächsten Jahre die notwendigen zusätzlichen Kapazitäten sicherstellen, um den Flugbetrieb am BER insgesamt verlässlich abzuwickeln. Somit bleibt Schönefeld weiterhin ein zentraler Bestandteil des Flughafenstandorts. Wir freuen uns auf die Fortführung der guten Zusammenarbeit mit der Gemeinde Schönefeld mit dem Ziel der Weiterentwicklung des Flughafenumfelds.“ Christian Hentschel, Bürgermeister der Gemeinde Schönefeld: „Der Flughafen und die Gemeinde Schönefeld arbeiten seit Jahren eng und vertrauensvoll zusammen, denn nur gemeinsam können die Entwicklungsziele in der Flughafenregion erreicht werden. Wir blicken mit Freude auf die Inbetriebnahme des BER und freuen uns auf die weitere Kooperation mit unseren Flughafennachbarn.“ Mit der Eröffnung des BER werden die Passagiere je nach Airline entweder im T5 im Norden oder im T1/T2 im Midfield einchecken und boarden. Zur Inbetriebnahme werden insgesamt 17 Airlines das T5 ansteuern, darunter Ryanair und Wizz Air. Bereits seit Ende März tragen die Terminalbereiche die neuen Bezeichnungen K, L, M, Q. Damit werden Doppelbezeichnungen im Betrieb des BER vermieden. In dem Zuge wurde auch das Wegeleitsystem an die Farbwelt des BER angepasst. Darüber hinaus wurden die Terminalbereiche runderneuert und eine neue Sicherheitskontrolltechnik eingebaut. Das Terminal 5 bietet genügend Kapazitäten für jährlich 8-10 Millionen Passagiere.
http://dlvr.it/RkKS24

Dreister Ladendieb

#Rathenow, Schwedendamm –  Freitag, 24.10.2020, 14:50 Uhr –  Samstagnachmittag entwendete eine unbekannte männliche Person ein E-Bike aus dem OBI-Markt, indem er mit dem Diebesgut das Objekt durch den Haupteingang verließ. Das E-Bike der Marke Fischer in der Farbe Grau hat einen Wert von etwa 1200€. Bei Hinweisen zum Fahrrad oder der Täterschaft wenden Sie sich bitte an ihre Polizeidienststelle.
http://dlvr.it/RkJl5m

157 neue Fälle im Land Brandenburg – Zahl der aktuell Erkrankten im Land bei 1.936

In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten COVID-19-Fälle innerhalb der letzten 24 Stunden um 157 erhöht. So sind laut Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) insgesamt 6.772 laborbestätigte COVID-19-Fälle statistisch erfasst (kumulativ ab der 10. Kalenderwoche 2020, Stand: 25.10.2020, 11:00 Uhr). In Brandenburg gelten laut LAVG-Berechnungen 4.646 Menschen als genesen von der Coronavirus-Krankheit-2019 (+23 im Vergleich zum Vortag). So liegt die Zahl der aktuell Erkrankten bei 1.936 (+131). Landkreis / kreisfreie Stadt Neue bestätigte Fälle im 24-h-Vergleich Zahl bestätigter Fälle ambulant + stationär kumuliert ab 10. KW 2020 Stand: 25.10., 11:00 Uhr 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner Sterbefälle Wohnortprinzip Kumuliert Barnim +15 625 36,2 29 Brandenburg a. d. H. +3 134 58,2 1 Cottbus +19 264 83,3 3 Dahme-Spreewald +7 509 46,3 8 Elbe-Elster +16 206 55,0 4 Frankfurt (Oder) +0 122 19,0 2 Havelland +5 413 46,0 6 Märkisch-Oderland +7 436 38,3 6 Oberhavel +13 582 36,6 10 Oberspreewald-Lausitz +8 199 64,0 2 Oder-Spree +10 431 36,4 6 Ostprignitz-Ruppin +0 168 30,3 0 Potsdam +0 907 37,7 50 Potsdam-Mittelmark +0 829 39,2 43 Prignitz +4 135 61,7 0 Spree-Neiße +37 254 84,4 2 (+1)* Teltow-Fläming +9 454 50,0 13 Uckermark +4 104 26,1 5 (+2)* Brandenburg gesamt +157 6.772 45,3 190 (+3)* * In Klammern: Veränderung im Vergleich zum Vortag Der Interministerielle Koordinierungsstab „Corona“ hat ein sogenanntes Dashboard für das Land Brandenburg online geschaltet, auf dem täglich aktualisiert die relevanten Corona-Daten übersichtlich mit Diagrammen und Grafiken dargestellt werden. Das Corona-Dashboard ist mit diesem Link direkt erreichbar: https://experience.arcgis.com/experience/331f51a39f3046208f355412190cb57b. Hinweise zum Meldeweg: Erkrankungen an COVID-19 müssen von Ärzten, Angehörige eines anderen Heil- oder Pflegeberufs sowie Leitende von Gemeinschaftseinrichtungen unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Rechtliche Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz und die Corona-Meldepflicht-Verordnung. Diese Meldung muss spätestens 24 Stunden, nachdem Meldende Kenntnis erlangt hat, dort vorliegen. Die 18 Gesundheitsämter in Brandenburg müssen diese Zahlen spätestens am folgenden Arbeitstag an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) melden. Jede gemeldete Zahl erfordert eine umfangreiche Prüfung und muss über eine spezielle Software (SurvNet-Meldesystem) erfasst und spätestens am folgenden Arbeitstag dem Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt werden. Aufgrund des Meldeverzuges zwischen dem Bekanntwerden von Fällen vor Ort und der Übermittlung an das LAVG kann es Abweichungen zu den von den Kreisen und kreisfreien Städten aktuell veröffentlichen Zahlen geben. Die gemeldeten Fallzahlen bilden ein Lagebild zu den genannten Zeiten ab. Etwaige statistische Ungenauigkeiten einer Momentaufnahme sind unvermeidbar. Für die Bewertung der Corona-Lage im Land ist die Fallzahlentwicklung über einen längeren Zeitraum relevant. Hinweise zu Genesenen: Bei der LAVG-Berechnung der Genesenen wird davon ausgegangen, dass alle ambulanten COVID-19-Fälle in häuslicher Quarantäne, die 14 Tage nach der Meldung des positiven Befundes symptomfrei sind, als genesen gelten. Für die Gesundung eines Infizierten gibt es in Deutschland keine gesetzliche Meldepflicht. Die sogenannte 7-Tage-Inzidenz entspricht der Anzahl der in den letzten sieben Tagen neu gemeldeten Fälle pro 100.000 Einwohner. Wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt im Land Brandenburg diese 7-Tage-Inzidenz den Wert von 35 bzw. 50 überschritten wird, gelten nach der SARS-CoV-2-Umgangsverordnung dann schärfere Infektionsschutzmaßnahmen. Das betrifft insbesondere die Zahl von Teilnehmenden bei Veranstaltungen und privaten Feiern, den Alkoholausschank in Gaststätten sowie eine erweiterte Maskenpflicht und Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum. Entscheidend für die stufenweise Verschärfung der Corona-Regeln bei Überschreitung des Inzidenzwertes von 35 bzw. 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen sind die täglich aktuell veröffentlichten Zahlen des LAVG; die zuständige kommunale Behörde gibt die Überschreitung in geeigneter Weise öffentlich bekannt. Zahl der aktiv Erkrankten: Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle minus der geschätzten Zahl der Genesenen minus der Sterbefälle.
http://dlvr.it/RkJ1Yz

Samstag, 24. Oktober 2020

VHS-Vortrag im Live-Stream: „Wandel Dich, nicht das Klima“

Was kann jeder Mensch tun, um den Klimawandel abzumildern? Das erklärt Prof. Gerhard Reese am Donnerstag, 29. Oktober, von 19.30 Uhr bis 21 Uhr in einem kostenlosen Vortrag der Volkshochschule im Live-Stream. Der Leiter des Studiengangs „Mensch und Umwelt: Psychologie, Kommunikation, Ökonomie“ an der Universität Koblenz-Landau ist der Meinung, dass der Klimawandel nur durch kollektive Anstrengungen von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft abgefedert werden kann. In seinem Vortrag geht es darum, wie alltägliches Handeln und Nichthandeln zum Klimawandel beiträgt und welche psychologischen und gesellschaftlichen Mechanismen Menschen motivieren, etwas zu ändern. Die nötigen Zugangsdaten für das kostenfreie Angebot erhalten Interessierte nach Anmeldung bei der VHS Potsdam unter Tel: 0331 289 45 66 oder 0331 289 45 69 oder per E-Mail unter vhsinfo@rathaus.potsdam.de.
http://dlvr.it/RkGsxS

BVB / FREIE WÄHLER Landtagsfraktion zur Entscheidung des Landesverfassungsgerichts

Hiernach ist das Paritätsgesetz verfassungswidrig. Das Urteil deckt sich mit der juristischen Einschätzung, die BVB / FREIE WÄHLER im Jahr 2019 bewogen hatte, mit Nein zu votieren. Wenn zwei sich streiten, freut sich hier leider niemand: Denn gut gemeint, ist oft nicht gut gemacht. Das Paritätsgesetz der rot-roten Landesregierung mit Unterstützung der Grünen wurde wegen handwerklicher Fehler vom Verfassungsgericht kassiert. Und hier prallen wieder die Ideologien aufeinander, die einer Lösung des gesunden Menschenverstandes im Weg stehen. Auch BVB / FREIE WÄHLER möchte mehr Frauen in der Politik und generell in gesellschaftlicher Führungsverantwortung sehen, aber wir wissen eben auch, dass man das nicht auf dem Wege von Quoten erzwingen kann. Unser Frauenanteil ist unter allen Fraktionen mit am höchsten. Es sollte aus unserer Sicht ohnehin eine Selbstverständlichkeit werden, dass Frauen verstärkt Schlüsselpositionen angeboten bekommen. Vielmehr braucht es gesamtgesellschaftlich verbesserte Rahmenbedingungen, um eine stärkere Partizipation sicherzustellen.
http://dlvr.it/RkGmkj

PKW entwendet

#Rangsdorf Donnerstag, den 22.10.2020, gegen 23:00 Uhr bis Freitag, den 23.10.2020 07:00 Uhr –  In der Nacht von Donnerstag, den 22.10.2020, 23:00 Uhr bis Freitag, den 23.10.2020, 07:00 Uhr wurde in Rangsdorf ein PKW entwendet. Der graue PKW Ford Edge mit dem amtlichen Kennzeichen TF-GM116 war auf dem Grundstück des Fahrzeughalters unter einem Carport abgestellt. Unbekannte Täter entwendeten den PKW ohne Spuren zu hinterlassen. Die Polizei nahm eine Diebstahlanzeige auf und leitete die Fahndung nach dem PKW ein. Der Sachschaden wird mit mehreren zehntausend Euro angegeben. Hinweise zum Diebstahl nimmt die Polizeiinspektion Teltow-Fläming unter der Telefonnummer 03371 600 0 oder jede andere Polizeidienstelle entgegen. Alternativ können Sie auch das Hinweisformular in unserem Bürgerportal unter: www.polbb.eu/hinweis nutzen.
http://dlvr.it/RkGhJZ

ANNE WILL am 25. Oktober 2020 um 21:45 Uhr im Ersten – Corona-Infektionen erreichen Höchstwerte – hat Deutschland noch die richtige Strategie?

Corona-Infektionen erreichen Höchstwerte – hat Deutschland noch die richtige Strategie? Die Corona-Infektionszahlen steigen schneller als noch vor wenigen Wochen vermutet. Der Präsident des Robert Koch-Instituts Lothar Wieler spricht von einer „sehr ernsten Situation“. Viele Gesundheitsämter schlagen Alarm, einige können die Kontaktnachverfolgung nicht mehr leisten. Für den Ferienort Berchtesgaden hat die bayerische Landesregierung schon die Notbremse gezogen und das Alltagsleben nahezu komplett runtergefahren. Die Sorge steigt, dass dies auch anderen Städten und Landkreisen in Deutschland droht. Ein Blick in europäische Länder wie Frankreich, Irland, Spanien oder Tschechien zeigt, wie die Regierungen dort auf die steigenden Infektionszahlen reagieren: Die strengen Maßnahmen reichen von Ausgangssperren bis zum gefürchteten Lockdown. Welche Maßnahmen können die zweite Corona-Welle nun noch stoppen? Muss Deutschland mit drastischeren Mitteln gegen die Pandemie vorgehen? Braucht es ein besseres und gemeinsames Vorgehen von Bund und Ländern? Zu Gast bei Anne Will: Armin Laschet (CDU, Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen) Michael Müller (SPD, Regierender Bürgermeister von Berlin) Kaschlin Butt (Leiterin des Gesundheitsamtes Wiesbaden) Gerhart Baum (FDP, Bundesinnenminister a.D.) Helga Rübsamen-Schaeff (Virologin, Gründungs-Geschäftsführerin des Wuppertaler Biotechnologieunternehmens AiCuris) Julian Nida-Rümelin (Professor für Philosophie und politische Theorie an der Ludwig-Maximilians-Universität München, Mitglied im Deutschen Ethikrat) ANNE WILL – politisch denken, persönlich fragen
http://dlvr.it/RkG6wd

In Schule eingestiegen

#Ketzin, Europaschule –  Mittwoch, 21.10.2020, 13:30 Uhr – Donnerstag, 22.10.2020, 10:40 Uhr –    Unbekannte Täter gelangten im Tatzeitraum durch ein geöffnetes Fenster im Erdgeschoss in die Europaschule. Dort verschafften sie sich durch Aufhebeln mehrerer Türen Zutritt in den Computerraum und den Materialraum der Schule. Entwendet wurde augenscheinlich nichts. Es entstand ein Sachschaden von rund 100€.
http://dlvr.it/RkFMGF

Freitag, 23. Oktober 2020

Klopapier gestohlen

#Erfurt (ots) Ob es mit den steigenden Coronafallzahlen zu tun hat kann die Erfurter Polizei nicht sagen, aber erneut wurden aus einem Keller mehrere Rollen Klopapier gestohlen. Bereits letzte Woche ließen Diebe bei einem Kellereinbruch das begehrte Lockdown Produkt mitgehen. Nun brachen Unbekannte in einen Keller in der Lilo-Herrmann-Straße ein. Neben dem Hygieneartikel verschwanden auch Wasserflaschen. Auf eine Motorsense und eine Baumsäge hatten es Diebe in Bischleben abgesehen. Hier brachen die ungebetenen Gäste einen Schuppen auf. In der Gneisenaustraße und am J.-G.-Ring wurde aus einem Kellern je ein Mountainbike entwendet. Diverse elektrische Gartengeräte wurden aus einem Keller in der Hans-Sailer-Straße gestohlen.
http://dlvr.it/RkD4fc

#Polen: Reise- und Sicherheitshinweise

Die Ausbreitung von COVID-19 https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/gesundheit-fachinformationen/reisemedizinische-hinweise/Coronavirus/-/2309820  führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens. Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Woiwodschaften Kujawsko-pomorskie (Kujawien-Pommern), Malopolskie (Kleinpolen), Podlaskie (Podlachien), Pomorskie (Pommern) und Świętokrzyskie (Heiligkreuz) wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt. Dies gilt ab dem 24. Oktober 2020 für ganz Polen. Epidemiologische Lage In Polen ist eine massive Zunahme von COVID-19-Infektionen zu verzeichnen. In inzwischen allen Woiwodschaften Polens beträgt die Inzidenz weit mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Polen als Risikogebiet https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html  eingestuft wurde. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC). https://qap.ecdc.europa.eu/public/extensions/COVID-19/COVID-19.html Einreise Die Einreise aus allen benachbarten EU-Mitgliedstaaten ist ohne Einschränkungen möglich. EU-Staatsangehörige, Angehörige der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island sowie ihre Ehepartner und Kinder sind bei der Einreise nach Polen von der Quarantänepflicht befreit. Ein negativer COVID-19-Test ist nicht erforderlich. Grenzkontrollen finden nur noch an den Grenzen zur Ukraine, zu Russland und Belarus statt. Durch- und Weiterreise Reisenden aus der Ukraine, Russland oder Belarus ist die Durchreise durch Polen nur gestattet, wenn das Ziel des Transits die Reise zu ihrem Wohn- oder Aufenthaltsort ist und sie EU-Staatsangehöriger, Angehöriger der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen oder Island sind sowie ihre Ehepartner und Kinder. Gleiches gilt für Ausländer, die über eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU für eines der vorgenannten Länder verfügen, sowie ihre Ehepartner und Kinder. Eine Übersicht geöffneter Grenzübergänge bietet der polnische Grenzschutz. https://www.strazgraniczna.pl/ Reiseverbindungen Internationale Bahnverbindungen für den Personenverkehr nach Polen über die EU-Binnengrenzen sind wieder möglich. Internationale Flugverbindungen von und in die EU-Mitgliedstaaten und EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) sind erlaubt. Für internationale Flugverbindungen in diese 28 Länder https://dziennikustaw.gov.pl/DU/2020/1786  gilt bis zunächst 27. Oktober 2020 ein Verbot für den regulären Flugverkehr. Inländische Flug-, Bahn- und Busverbindungen stehen eingeschränkt zur Verfügung. Beschränkungen im Land Das öffentliche Leben ist ab 24. Oktober 2020 deutlich eingeschränkt. Das Land ist grundsätzlich in gelbe und rote Zonen je nach Anzahl der Infektionen eingeteilt, in denen unterschiedliche Einschränkungen gelten. Ab 24. Oktober 2020 ist das gesamte Land in der roten Zone. Dies bedeutet folgende Einschränkungen: Restaurants sind grundsätzlich geschlossen, nur Mitnahme- und Lieferservice ist erlaubt. Montag bis Freitag zwischen 10 und 12 Uhr ist Senioren das Einkaufen in Lebensmittelgeschäften, Drogerien und Apotheken vorbehalten. Im öffentlichen Nahverkehr beträgt die Personenobergrenze 30% aller Sitz- und Stehplätze oder 50% aller Sitzplätze. Bei öffentlichen und privaten Versammlungen beträgt die maximale Personenzahl 5, bei religiösen Zusammenkünften liegt sie bei 1 Person pro 7 m². Hochzeiten und private Feiern sind untersagt. Kultur- und Unterhaltungsveranstaltungen sind eingeschränkt mit 25% Platzbelegung unter Einhaltung der Abstandsregeln und Maskenpflicht zugelassen sind geschlossen. Diskotheken und Clubs sind geschlossen.  Sportveranstaltungen finden ohne Publikum statt. Kureinrichtungen, Fitnesseinrichtungen, Schwimmbäder und Aquaparks sind grundsätzlich geschlossen. In Hotels ist die Nutzung von Schwimmbädern und Fitnessräumen nur für Gäste erlaubt, die mind. einen Tagesaufenthalt buchen. Der Schul- und Hochschulbetrieb ist stark eingeschränkt. Zwischen 8 und 16 Uhr dürfen Kinder unter 16 Jahren an Schultagen den Wohnbereich nicht ohne Begleitung eines Erwachsenen verlassen. Die Einteilung der betroffenen Kreise und Städte veröffentlichen das polnische Gesundheitsministerium, https://www.gov.pl/web/koronawirus/wykaz-zarazen-koronawirusem-sars-cov-2?show-danger-areas=1  auch über Twitter, https://twitter.com/mz_gov_pl?lang=de  und, detailliert mit den mit der Einstufung verbundenen Maßnahmen, die polnische Regierung. https://www.gov.pl/web/koronawirus/regionalne-obostrzenia-dla-wybranych-powiatow Die Einhaltung der Vorschriften wird von der Polizei verstärkt kontrolliert und bei Verstößen drohen Geldstrafen. Die medizinische Versorgung kann durch die starke Belastung des Gesundheitssystems mit COVID-19-Patienten eingeschränkt sein. Hygieneregeln Seit dem 10. Oktober 2020 besteht eine grundsätzliche Maskenpflicht auch im Freien. In Restaurants, Bars und Cafés darf die Maske erst am Tisch entfernt werden. Ausnahmen gelten u.a. für Kinder unter 4 Jahren, bei Autofahrten alleine und mit Personen des eigenen Haushalts, für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können. Bei Personenkontrollen besteht die Pflicht, die Maske abzunehmen. Details zur Maskenpflicht bietet die Regierung von Polen. https://www.gov.pl/web/coronavirus/temporary-limitations Der Mindestabstand im öffentlichen Raum beträgt 1,5 m, ausgenommen sind Betreuer Hilfsbedürftiger und kleiner Kinder. Geschäfte, Banken und Tankstellen dürfen nur mit Handschuhen betreten werden, die von den Geschäften zur Verfügung gestellt werden müssen oder nach Nutzung der am Eingang vorhandenen Handdesinfektionsmittel Verstöße können mit Geldbußen i.H.v. 5000 bis 30.000 PLN geahndet werden. • Informieren Sie sich bei den deutschen Vertretungen in Polen und der polnischen Regierung über die getroffenen Maßnahmen und die Empfehlungen der polnischen Behörden. • Wenn Sie sich touristisch in Polen aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung. • Verfolgen Sie die lokalen Medien insbesondere im Hinblick auf potentiell weitere Einschränkungen und informieren Sie sich ggf. über das polnische Gesetzblatt. • Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie Hotline des polnischen Gesundheitsministeriums (auf Polnisch und auf Englisch) unter Rufnummer 800 190 590. • Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit. • Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19/Coronavirus. Sicherheit Terrorismus • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis. Kriminalität In größeren Städten, den touristischen Zentren und Ausflugszielen, sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln kommt es zu Kleinkriminalität wie Taschendiebstählen. In letzter Zeit haben Betrüger von Touristen finanzielle Hilfen erbeten, um nach dem angeblichen Diebstahl zumindest Fahrtkosten bestreiten zu können. In Bars und Clubs kommt es vereinzelt auch zum Einsatz von K.o.-Tropfen und Kreditkartenbetrug. Um Fahrzeuge zu entwenden, werden auch Pannen oder Unfälle vorgetäuscht. Für geparkte Lastkraftwagen wird auf das Risiko des Ladungsdiebstahls durch Aufschneiden der Abdeckplanen hingewiesen. • Tragen Sie Wertsachen und Kameras in Städten nicht sichtbar und lassen Sie Ihr Gepäck nie unbeaufsichtigt. • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtigen Dokumente sicher auf. • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen. • Lassen Sie bei Hilfsersuchen Unbekannter Skepsis walten und vergewissern Sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei. • Lassen Sie Getränke in Bars und Clubs nicht unbeaufsichtigt. • Parken Sie Fahrzeuge immer auf bewachten Parkplätzen und halten Sie sie während der Fahrt versperrt. • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie im Zweifel keine Daten von sich mit. Natur und Klima Es herrscht gemäßigtes Übergangsklima, teilweise mit kalten Wintern. Es kann insbesondere in den Sommermonaten auch zu starken Regenfällen und Überschwemmungen bzw. über die Ufer tretenden Flüssen kommen. Wanderungen in Mittelgebirgsregionen können im Winter bei ungünstigen Wetterverhältnissen gefährlich sein. • Achten Sie insbesondere im Winter stets auf die Witterung. • Holen Sie ggf. vor Aufbruch den Rat der Bergwacht oder von Einheimischen ein. • Hinterlegen Sie bei längeren Wandertouren Route, Ziel und voraussichtliche Ankunftszeit. • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden. Reiseinfos Infrastruktur/Verkehr Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles. Als öffentliche Verkehrsmittel stehen Inlandsflüge, ein dichtes Eisenbahnnetz sowie Überlandbusse, in den Städten Busse und Bahnen sowie Taxis zur Verfügung. Für die Teilnahme am Straßenverkehr ist das Mitführen der Grünen Versicherungskarte weiterhin empfehlenswert. Stimmt der Halter eines Fahrzeugs nicht mit dem Fahrer überein, muss unbedingt eine Nutzungsbevollmächtigung des Halters mitgeführt werden. Dies gilt auch dann, wenn der Halter Beifahrer ist. Ein Muster bietet die polnische Botschaft in Berlin. https://www.gov.pl/web/deutschland/botschaft In Polen sind Autobahnen in der Regel für alle Fahrzeuge mautpflichtig. Die Maut kann sowohl bar bzw. mit Kredit- oder Bankkarte als auch elektronisch mit dem Sendegerät ViaAuto bezahlt werden. Die elektronische Bezahlung setzt eine vorherige Anmeldung bei viaTOLL https://www.viatoll.pl/de/hauptseite  voraus. Fahrzeuge mit über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht müssen Lkw-Fahrverbote in Polen https://polen.diplo.de/pl-de/02-themen/02-3-wirtschaft/06-verkehr/lkw-fahrverbot/482484  sowie ggf. Beschränkungen in Warschau https://polen.diplo.de/pl-de/02-themen/02-3-wirtschaft/06-verkehr/lkw-warschau/484556  beachten, mit dem elektronischen Sendegerät ViaBox ausgestattet sein und Gebühren mittels viaTOLL https://www.viatoll.pl/de/hauptseite  bezahlen. Weitere umfangreiche Informationen zum Pkw-, Lkw- und Omnibusverkehr in Polen bieten die deutschen Vertretungen in Polen https://polen.diplo.de/pl-de/02-themen/02-3-wirtschaft/06-verkehr. Es gilt eine 0,2 Promille-Grenze, auch für Fahrradfahrer. Auch geringfügige Überschreitungen können mit hohen Strafen, Führerscheinentzug, Fahrzeugsicherstellung und Freiheitsstrafen geahndet werden. Es muss ganztägig mit Abblendlicht, bei guten Sichtverhältnissen mindestens mit Tagfahrlicht gefahren werden. Neben einem Warndreieck muss ein Feuerlöscher mitgeführt werden. Es besteht keine generelle Winterreifenpflicht, jedoch sind Winterreifen in den Wintermonaten dringend zu empfehlen. Bußgelder sind hoch und sofort in Złoty zu zahlen. Es drohen ggf. Fahrverbot, Fahrzeugsicherstellung und bei erheblichen Verstößen auch eine kurzzeitige Inhaftierung. Für Fußgänger und Radfahrer, die sich im Dunkeln außerhalb von geschlossenen Ortschaften bewegen, ist das Tragen einer Warnweste bzw. von reflektierenden Leuchtstreifen auf der Kleidung Pflicht. Fußgängerüberwege ohne Ampel bedeuten keine rechtliche Verpflichtung für Autofahrer, anzuhalten. Führerschein Der deutsche Führerschein ist gültig. LGBTIQ • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ. Rechtliche Besonderheiten Der Konsum von Alkohol und anderen Rauschmitteln in der Öffentlichkeit ist verboten. Die Einfuhr und der Besitz von Drogen sind, wie in Deutschland, verboten. Bestimmte gekennzeichnete militärische Anlagen oder Ämter dürfen nicht fotografiert werden. Im Grenzgebiet Polen-Russland (Gebiet Kaliningrad) ist die „grüne Grenze“ an verschiedenen Stellen nur durch weit auseinander liegende Grenzsteine markiert. Wer die Grenze (auch nur für wenige Meter) illegal überschreitet, muss mit der Festnahme durch die russische Grenzpolizei und mehrjähriger Haftstrafe rechnen. Geld/Kreditkarten Landeswährung ist der Złoty (zł). Die Bankkarte (mit Maestro- oder V-Pay-Symbol) wird als Zahlungsmittel wie alle Kreditkarten akzeptiert. Bei Abhebungen an Geldautomaten in Polen sollten sich Reisende vor Nutzung sorgfältig über den Wechselkurs des Złoty informieren, da der Wechselkurs bis zu 10 % ungünstiger sein kann, als der Interbanken-Wechselkurs, der bei einer Abrechnung in Złoty verwendet wird. In den touristischen Zentren wird zur Vorsicht beim Geldtausch geraten. Manche Wechselstuben locken Kunden mit missverständlichen Werbetafeln. Vor dem Tausch sollte der genaue Kurs für das beabsichtigte Tauschgeschäft erfragt werden. Bei seriösen Wechselstuben ist die Marge zwischen Euro-Ankaufs- (kupno) und Verkaufskurs (sprzedaż) gering (z.B.: kupno – we buy at: 1 € =  4,15 zł – sprzedaż – we sell at 1 € = 4,17 zł). Einreise und Zoll Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles. Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/reisen_node.html  und per App „Zoll und Reise“ https://www.zoll.de/DE/Service_II/Online-Rechner-Apps/Zoll_und_Reise/zoll_und_reise_node.html  finden oder dort telefonisch erfragen. Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: • Reisepass: Ja • Vorläufiger Reisepass: Ja • Personalausweis: Ja • Vorläufiger Personalausweis: Ja • Kinderreisepass: Ja Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit: Reisedokumente müssen für die gesamte Dauer des Aufenthalts gültig sein. Polen ist nicht Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957, d.h. Reisen mit abgelaufenem Pass sind nicht möglich. Die Personenkontrollen an der deutsch-polnischen Grenze sind mit dem Beitritt Polens zum Schengen-Raum inzwischen entfallen, gelegentliche Kontrollen sind möglich. Ein Reisedokument (Reisepass oder Personalausweis) ist beim Grenzübertritt immer mitzuführen. Deutsche, die auch polnische Staatsangehörige sind, müssen sich gemäß polnischem Recht in Polen mit dem polnischen Reisedokument ausweisen. Minderjährige Alleinreisende Minderjährige sollten eine Einverständniserklärung der Eltern in polnischer Sprache mit sich zu führen, die beinhaltet, dass der/die Minderjährige allein reisen darf, wie die Kontaktdaten der sorgeberechtigten Elternteile sind, welche Reiseroute beabsichtigt wird sowie eventuelle Kontaktdaten volljähriger Begleitpersonen. • Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige. Einfuhrbestimmungen Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union https://europa.eu/youreurope/citizens/travel/carry/alcohol-tobacco-cash/index_de.htm. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus. Die Ein- und Ausfuhr von 10.000 Euro oder mehr ist in der EU deklarationspflichtig. Die Ausfuhr von Gegenständen (z. B. Bücher, Kunstgegenstände, Schmuck, Möbel), aus der Zeit vor 1945 unterliegt besonderen Regelungen. Es wird deshalb empfohlen, vor einem Kauf eines solchen Gegenstandes, der nach Deutschland mitgenommen werden soll, die Ausfuhrmöglichkeit zu prüfen. Bei der Wiedereinreise nach Deutschland ist zu beachten, dass die Freimenge für Zigaretten auf 800 Stück pro Person begrenzt ist. Bei der Einreise von außerhalb der EU (z.B. aus dem Kaliningrader Gebiet) ist die Menge der zollfreien Waren pro Person auf 40 Stück Zigaretten und 1 Liter Alkohol mit mehr als 22% Alkoholgehalt zum persönlichen Verbrauch beschränkt. Einreise mit dem Fahrzeug Ein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug, das nicht nur zu Urlaubszwecken nach Polen verbracht wird, ist bei einer polnischen Zulassungsbehörde auf ein polnisches Kennzeichen anzumelden. Die polnische Stelle leitet die Information über die Anmeldung in Polen in der Regel an das deutsche Kraftfahrtbundesamt weiter. Vor der Anmeldung muss das Fahrzeug vom polnischen TÜV geprüft werden. Bei der Anmeldung wird in der Regel der Kraftfahrzeugschein/ die Zulassungsbescheinigung Teil II von der polnischen Behörde einbehalten. Für jedes Fahrzeug ist eine gültige polnische Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Der Verlust (Diebstahl) oder Totalschaden eines Fahrzeugs kann zu einer Abgabenpflicht führen. Die Mitgliedschaft in einem Automobilklub oder eine entsprechende Versicherung kann hierfür hilfreich sein. Heimtiere Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) nach Polen ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft https://www.bmel.de/DE/Tier/HausUndZootiere/Heimtiere/_Texte/Heimtierausweis.html. Gesundheit Aktuelles Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt. • Beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 sowie die Hinweise im Merkblatt COVID-19, auf den Seiten der WHO, des RKI und der BZgA. Masern Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko. • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen. Impfschutz Für die Einreise nach Polen sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden. • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, abhängig von Reisebedingungen und -route auch gegen Hepatitis B, FSME und ggf. auch gegen Tollwut empfohlen. • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen. • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG. Luftverschmutzung In den meisten größeren Städten Polens werden während der Wintermonate die EU-Grenzwerte für Feinstaub und andere Luftschadstoffe erheblich überschritten. Dies ist vor allem auf die Kohleverbrennung in privaten Haushalten und Kraftwerken sowie auf Autoabgase zurückzuführen. Persönliche Schutzmaßnahmen wie begrenzter Aufenthalt im Freien oder das Tragen von Feinpartikelmasken können zum Schutz vor gesundheitlichen Folgen hilfreich sein. • Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index sowie die Smartphone App AirVisual. Medizinische Versorgung Das Versorgungsniveau in Polen ist zufriedenstellend, Verständigungsschwierigkeiten sind nicht auszuschließen. Deutsche Staatsangehörige, die sich vorübergehend auf dem Gebiet Polens aufhalten, können wie alle anderen EU-Bürger nach dem europäischen Gemeinschaftsrecht im Krankheitsfall Leistungen nach polnischem Recht in Anspruch nehmen. Als Anspruchsnachweis wird eine vor dem Antritt der Reise von der deutschen Krankenkasse auszustellende Europäische Versichertenkarte vorgelegt. Narodowy Fundusz Zdrowia http://www.nfz.gov.pl/  bietet hierzu Informationen in deutscher Sprache. • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland. Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes. • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten. • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung. • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Länderinfos zu Ihrem Reiseland Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland. Mehr https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/polen-node
http://dlvr.it/RkCyw0

Nach Drogenhandel auf einem Sportplatz: Polizei entdeckt Waffen in Wohnung eines Tatverdächtigen

#Dortmund (ots)   Nach mehreren Hinweisen von Bürgerinnen und Bürgern war die Kriminalpolizei am Donnerstag (22.10.2020) erneut am Goystadion in Dortmund-Hörde im Einsatz, um gegen den Drogenhandel vorzugehen. Der Einsatz endete mit einer Wohnungsdurchsuchung. Die Polizei stellte dabei Waffen sicher. Gegen 17.40 Uhr betrat ein der Polizei und der Justiz bereits hinreichend bekannter 32-jähriger Mann die Sportanlage. Polizisten beobachteten den Verkauf von Drogen an einen 54-jährigen „Kunden“. Zeitgleich spielten Kinder dort Fußball. Die Einsatzkräfte der Polizei überprüften beide Männer. Der 32-jährige Tatverdächtige führte 20 Päckchen Marihuana und Bargeld mit sich. Nach Rücksprache mit Staatsanwaltschaft und Amtsgericht durchsuchten die Polizisten die Wohnung des Mannes. Dabei entdeckten sie Pistolen, ein Luftgewehr, Messer und einen Schlagstock. Die Waffen und die zuvor aufgefunden Drogen wurden sichergestellt. Die Kriminalpolizei leitete ein weiteres Ermittlungsverfahren gegen den Mann ein. Dabei geht es um den illegalen Handel mit Betäubungsmitteln und den illegalen Waffenbesitz. Ein Ermittlungsverfahren leitete die Polizei auch gegen den 54-Jährigen ein.
http://dlvr.it/RkCrTc

Kleiner Grenzverkehr ohne Verpflichtungen möglich

Anpassungen der Quarantäne-Verordnung: Kleiner Grenzverkehr ohne Verpflichtung zu Quarantäne möglich   Die Landesregierung hat heute per Umlauf Änderungen der Quarantäne-Verordnung beschlossen. Die Anpassungen dienen einerseits einer möglichst wirksamen Pandemieprävention angesichts steigender Fallzahlen in zahlreichen europäischen Ländern, andererseits sollen unnötige negative Auswirkungen insbesondere auf die brandenburgisch-polnische Grenzregion und den sogenannten „kleinen Grenzverkehr“ vermieden werden. Daher sieht die neue Verordnung Ausnahmeregelungen von den allgemeinen Quarantäne-Bestimmungen für klar bestimmte Personen- und Berufsgruppen vor.   Das betrifft etwa Berufspendler, Schüler oder auch Studierende. Auch enge Verwandte sind von der Quarantänepflicht ausgenommen. Die neuen Bestimmungen treten am 24. Oktober 2020 um 00.00 Uhr in Kraft. Nähere Informationen zu den Bestimmungen sind verfügbar über die zentrale Corona-Website des Landes www.corona.brandenburg.de. Die wesentlichen Informationen werden zeitnah auch in polnischer Sprache verfügbar sein. In der heute vom Kabinett per Umlauf beschlossenen Änderung der Quarantäne-Verordnung sind Anpassungen beschlossen worden, die dem Leben in der grenzüberschreitenden Region Rechnung tragen. So ist der sogenannte „kleine Grenzverkehr“ für Aufenthalte bis zu 24 Stunden möglich. Ebenso wurde klargestellt, dass Personen, die für ihr Studium oder zur Wahrnehmung von Bildungsangeboten die Grenze überqueren, nicht der Verpflichtung zur Quarantäne unterliegen. Besuche von Verwandten ersten Grades, Ehe- oder Lebenspartnern sowie aufgrund eines geteilten Sorge- oder Umgangsrechts sind künftig bis zu 72 Stunden ohne Quarantäneauflagen erlaubt.   Europaweit erreichen die Zahlen der neu mit dem Coronavirus Infizierten neue Höchststände. Daher gilt es einerseits, die notwendigen Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um eine Eindämmung zu erreichen. Andererseits sollen die Verflechtungen in den Grenzregionen und der für das alltägliche Leben der Menschen erforderliche Austausch erhalten bleiben. Dazu dient die Quarantäneverordnung, die in Brandenburg seit dem 12. Juni in Kraft ist. Die nun erfolgte Änderung nimmt Bezug auf die aktuelle Entwicklung in der deutsch-polnischen Grenzregion und setzt die zwischen dem Bund und den Ländern bereits abgestimmte Muster-Quarantäneverordnung weiter um. Unverändert besteht für Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg aus dem Ausland in das Land Brandenburg einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor der Einreise in einem vom Robert-Koch-Institut ausgewiesenen Risikogebiet aufgehalten haben, die Verpflichtung, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach Einreise ständig dort abzusondern. Dies gilt auch für Personen, die zunächst in ein anderes Bundesland der Bundesrepublik Deutschland eingereist sind. Diesen Personen ist es in diesem Zeitraum zudem untersagt, Besuch von Personen zu empfangen, die nicht ihrem Hausstand angehören. Darüber hinaus sind die betreffenden Personen verpflichtet, unverzüglich das für sie zuständige Gesundheitsamt zu kontaktieren. Ausnahmen von diesen Regelungen gelten für Personen, die nur zur Durchreise in das Land Brandenburg einreisen. Diese haben das Gebiet des Landes Brandenburg auf direktem Weg zu verlassen. Ausnahmen gelten ebenso für Personen, die beruflich bedingt andere Personen, Waren, Post oder Güter auf der Straße, der Schiene, per Schiff oder per Flugzeug grenzüberschreitend transportieren, sowie für Beschäftigte im Bereich diplomatischer und konsularischer Beziehungen, von Volksvertretungen, Regierungen und Verwaltungen des Bundes, der Länder und der Kommunen oder der Organe der Europäischen Union und internationaler Organisationen. Des Weiteren sind Pendelnde, die täglich oder für bis zu fünf Tage zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich veranlasst oder zur Wahrnehmung von Bildungs- sowie Aus-, Fort- und Weiterbildungsangeboten zu beruflichen Zwecken in das Land Brandenburg einreisen, von den Regelungen ausgenommen. Neu hinzu gekommen sind die Befreiungen im Rahmen des kleinen Grenzverkehrs bei Aufenthalten bis zu 24 Stunden und für Besuche bei nahen Verwandten und Partnern, die bis zu 72 Stunden ohne Quarantäneverpflichtung stattfinden können. Die Änderungen der Quarantäneverordnung treten ab 24.Oktober, 00:00 Uhr in Kraft und gelten bis einschließlich 8. November.
http://dlvr.it/RkC12D

#Potsdam – Maskenpflicht auf Wochenmärkten, im Bahnhofsumfeld und in der Brandenburger Straße

Landesverordnung sieht Pflicht der Mund-Nasen-Schutz-Pflicht an verschiedenen Orten vor, wenn der Inzidenz-Wert von 35 überschritten ist In Potsdam gilt ab Samstag, 24. Oktober, das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes an einzelnen Bereichen im öffentlichen Raum als Pflicht: Dazu gehören die Brandenburger Straße, das Umfeld des Hauptbahnhofes sowie die Wochenmärkte auf dem Bassinplatz, am Nauener Tor und in Babelsberg. Die Regelung soll vorerst bis zum 2. November gelten. Während die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf den Wochenmärkten auf die Öffnungszeiten des Wochenmarktes begrenzt ist und in der Brandenburger Straße nur für die Zeit zwischen 9 und 18 Uhr gilt, besteht sie im Bahnhofsumfeld generell. „Potsdamer und Gäste haben am Tag der deutschen Einheit gezeigt, wie diszipliniert sie sich an das Tragen von Alltagsmasken in der Öffentlichkeit halten und mithelfen, einander vor dem Coronavirus zu schützen. Dieses Verständnis brauchen wir auch jetzt, um gemeinsam einen starken Anstieg der Zahl der Neuinfektionen zu verhindern. Daher haben wir uns entschieden, vorerst auf Wochenmärkten und an stark frequentierten Orten wie dem Bahnhofsumfeld und in der Einkaufsmeile Brandenburger Straße eine Mund-Nasen-Bedeckung-Pflicht einzuführen“, sagt Oberbürgermeister Mike Schubert. Hintergrund ist die neue Umgangsverordnung des Landes Brandenburg, nach der eine Stadt ab dem Überschreiten der 7-Tage-Inzidenz von 35 Neu-Infizierten pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner einen Mund-Nasen-Schutz für Straßen und Plätze erlassen soll, auf denen der Mindestabstand von 1,5 Meter überwiegend nicht eingehalten werden kann. Seit Montag dieser Woche liegt der Inzidenzwert in Potsdam durchgehend über dem Grenzwert von 35. „Weitere Einschränkungen, die das Land bereits geregelt hat und die ab einem Inzidenzwert von 50 Neu-Infektionen pro 100.000 Einwohner eintreten, sind gravierend und haben erhebliche Auswirkungen auf unsere persönliche Freiheit und die Wirtschaft. Wir wissen also, was uns erwarten würde und dass unser Verhalten in den kommenden Tagen und Wochen mit darüber entscheidet, ob es im Dezember Weihnachtsmärkte geben kann“, sagt die Beigeordnete für Ordnung, Sicherheit, Soziales und Gesundheit, Brigitte Meier. Das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung in den frequentierten Bereichen gilt ab Samstag verpflichtend für vorerst zehn Tage. Die Landesregelung besagt: Erst wenn der Inzidenzwert in der Landeshauptstadt an zehn aufeinanderfolgenden Tagen unter dem Wert 35 Neu-Infektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen liegt, werden die in der Umgangsverordnung genannten Einschränkungen aufgehoben. Die Regelung im Überblick: Die Mund-Nasen-Bedeckung-Pflicht gilt ab 24. Oktober in Potsdam * auf Märkten während der Marktzeiten mittwochs und samstags am Nauener Tor (9 bis 16 Uhr), täglich außer Sonn- und Feiertag auf dem Bassinplatz (7 bis 17 Uhr) und samstags auf dem Weberplatz in Babelsberg (8 bis 16 Uhr) * täglich von 9 bis 19 Uhr in der gesamten Einkaufsstraße Brandenburger Straße * täglich von 0 bis 24 Uhr im Bahnhofsumfeld, also vor dem Zugang Babelsberger Straße, vor dem Zugang Lange Brücke samt Haltestellen des Nahverkehrs sowie am Zugang Süd inklusive Busbahnhof und Haltestellen des Nahverkehrs.
http://dlvr.it/Rk9qM8