Montag, 22. Juni 2020

Kommission empfiehlt Erhöhung des Mindestlohns auf 13 Euro

Steinbach sieht wohlabgewogenen Beschluss als gute Basis für weiteres Verfahren   Potsdam, 22. Juni 2020.  Die Mindestlohnkommission des Landes Brandenburg empfiehlt der Landesregierung, den bei der Vergabe öffentlicher Aufträge geltenden Mindestlohn von aktuell 10,68 Euro auf 13 Euro je Zeitstunde zu erhöhen. Damit rückt die Kommission stärker als bisher das Verhindern von Altersarmut in den Vordergrund. Die Empfehlung hat die Kommission in ihrer heutigen Sitzung nach intensiver Diskussion mehrheitlich beschlossen. Die unabhängige Mindestlohnkommission setzt sich aus je zwei Vertretern der Arbeitgeberverbände, der Gewerkschaften, der Wissenschaft und der öffentlichen Hand zusammen. Den Vorsitz führt das Arbeitsministerium des Landes Brandenburg. Nach dem Brandenburger Vergabegesetz überprüft die Landesregierung den Vergabemindestlohn regelmäßig, mindestens jedoch alle zwei Jahre. Sie berücksichtigt dabei den Vorschlag der Brandenburger Mindestlohnkommission, ist aber nicht daran gebunden. Die Kommission empfiehlt den Zeitpunkt der Erhöhung auch unter Berücksichtigung der durch die Covid-19-Pandemie bedingten Steuermindereinnahmen bzw. Mehrausgaben bei Land und Kommunen festzulegen. Zuletzt wurde der vergabespezifische Mindestlohn mit der Novellierung des Brandenburgischen Vergabegesetzes zum 1. Januar 2020 von 10,50 Euro je Zeitstunde auf 10,68 Euro erhöht. Er liegt damit über dem Bundesmindestlohn von 9,35 Euro. Brandenburgs Arbeitsminister Jörg Steinbach dankte der Kommission für ihren wohlabgewogenen Beschluss: „Ich freue mich, dass die Mindestlohnkommission mehrheitlich zu einem Ergebnis gekommen ist. Dieses ist eine gute Basis für das weitere parlamentarische Verfahren.“
http://dlvr.it/RZ8b6Q

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