Information des Gesundheitsamtes zur Wiederinbetriebnahme von Trinkwasseranlagen nach dem Corona-Shutdown in öffentlich und gewerblich genutzten Gebäuden
Nach dem deutschlandweiten Corona-Shutdown kehrt das öffentliche Leben schrittweise wieder zurück. Geschäfte, Schulgebäude und Hotels sind bereits unter Beachtung bestimmter Voraussetzungen wieder geöffnet; Sportstätten und andere öffentliche Einrichtungen folgen in diesen Tagen.
Doch insbesondere die Eigentümer und Betreiber öffentlich und gewerblich genutzter Gebäude haben in dieser Phase einen weiteren Sachverhalt zu beachten: die Trinkwasseranlagen. Viele dieser Anlagen befinden sich aktuell in einem sensiblen Zustand. Denn einerseits wird wieder an vielen Entnahmestellen Warm- und Kaltwasser benötigt, andererseits fließt aufgrund der eingeschränkten Nutzung deutlich weniger Wasser durch die Leitungen als bei der ursprünglichen Planung zugrunde gelegt wurde.
Um Legionellen und anderen krankheitserregenden Keimen weder Zeit noch Wachstumschancen durch Stagnation und bedenkliche Temperaturen zu geben, muss der regelmäßige Austausch des Trinkwassers in den Leitungen gewährleistet werden.
Hier ist es also ganz besonders wichtig, den bestimmungsgemäßen Betrieb weiterhin sicherzustellen und Stagnationen des Trinkwassers zu vermeiden.
Der deutsche Verein der qualifizierten Sachverständigen für Trinkwasserhygiene gibt in seiner Fach-Publikation 02-2020 wichtige Hinweise, die bei Wiederinbetriebnahme der Trinkwasserinstallationen nach kurzzeitigen Stagnationen bzw. bei längeren Betriebsunterbrechungen zu berücksichtigen sind. (https://www.haustec.de/sites/default/files/2020-05/dvqst-wieder-inbetriebnahme-von-trinkwasser-installationen.pdf).
Legionellen stellen eine Gesundheitsgefahr dar, wenn das damit kontaminierte Trinkwasser zum Beispiel beim Duschen als Aerosol eingeatmet wird. Deshalb sind durch die Betreiber von öffentlichen Einrichtungen wie Hotels, Pensionen oder Ferienhausanlagen die seit Dezember 2012 geltenden Neuregelungen der Trinkwasserverordnung 2001 in Bezug auf Legionellenuntersuchungen zu beachten.
Alle Unternehmer oder sonstigen Inhaber einer Wasserversorgungsanlage haben die in der Fachpublikation angegebenen Maßnahmen bei der Wiederinbetriebnahme einer Trinkwasserinstallation zwingend zu beachten.
Die Unternehmer oder sonstigen Inhaber einer Wasserversorgungsanlage, in der sich eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung befindet, sind außerdem gesetzlich verpflichtet das Wasser mindestens einmal jährlich untersuchen zu lassen. Die Untersuchungspflicht beschränkt sich auf Anlagen, die Duschen oder andere Einrichtungen enthalten, in denen es zu einer Verneblung des Trinkwassers kommt.
Den Betreibern von kleineren Anlagen wird aufgrund ihrer Fürsorgepflicht gegenüber den Verbrauchern dringend empfohlen, das Trinkwasser ebenfalls jährlich auf den Parameter Legionella species untersuchen zu lassen.
Für weitere Fragen stehen Ihnen im Gesundheitsamt folgende Ansprechpartner zur Verfügung:
Bereich Prenzlau: Bereich Templin:
Frau Wegner – 03984/702253 Frau Haese – 03987/412253
Frau Abraham – 03984/703153 Frau Boeck – 03987/412653
Frau Derlat – 03984/701653
Frau Koch – 03984/701853
Bereich Schwedt / Oder: Bereich Angermünde:
Frau Lüdtke – 03332/208135 Frau Boschke – 03332/208134
Herr Biadacz – 03332/208136
http://dlvr.it/RYH52k
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