In einer Kleinsthaltung im Landkreis Havelland ist der Geflügelpesterreger H5N1 (Vogelgrippe/Geflügelpest) nachgewiesen worden. Es ist der fünfte Fall von Geflügelpest in einem Nutzgeflügelbestand im Land Brandenburg innerhalb weniger Wochen.
In der Hobbyhaltung mit rund zehn Hühnern waren erhöhte Verluste aufgetreten. Das Aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5N1 wurde vom Landeslabor Berlin Brandenburg festgestellt und vom nationalen Referenzlabor, dem Friedrich-Loeffler-Institut heute bestätigt.
Das Veterinäramt des betroffenen Landkreises hat die in der Geflügelpest-Verordnung vorgesehenen Schritte angeordnet. Dazu gehören die Einrichtung einer Schutzzone im Radius von mindestens drei Kilometern und einer Überwachungszone im Radius von mindestens zehn Kilometern um den Ausbruchsbestand. Die genauen Grenzen der genannten Restriktionsgebiete werden durch das zuständige Veterinäramt festgelegt. Die betroffenen Geflügelhalter werden über die erforderlichen Maßnahmen durch den Landkreis informiert. In den Gebieten gelten unter anderem Beschränkungen für die Geflügelhaltungen, wie etwa das Verbot zum Verbringen von Geflügel und bestimmter tierischer Erzeugnisse sowie die Pflicht zur Aufstallung von Hausgeflügel.
Das Verbraucherschutzministerium appelliert eindringlich an die Geflügelhalter, alle Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten und die seit dem 8. Januar 2022 in Risikogebieten geltende Stallpflicht konsequent zu beachten. Die Gefahr eines Eintrages des Geflügelpesterregers in Geflügelhaltungen wird durch das FLI weiterhin als sehr hoch eingeschätzt.
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