Neues Eildienst-Modell beim Amtsgericht Königs Wusterhausen gestartet
Justizministerin Susanne Hoffmann hat sich heute bei einem Besuch des Amtsgerichts Königs Wusterhausen über das dort kürzlich eingeführte Modell zur Effektivierung des richterlichen Bereitschaftsdienstes informiert.
Seit dem 1. Januar 2022 wird der richterliche Bereitschaftsdienst, mit dem die Wahrnehmung unaufschiebbarer richterlicher Amtshandlungen etwa in Straf- oder Betreuungsangelegenheiten auch außerhalb der üblichen Dienststunden oder an Wochenenden sichergestellt wird, im Zuständigkeitsbereich der Amtsgerichte Königs Wusterhausen und Lübben ausschließlich durch vier eigens hierfür benannte Richterinnen und Richter durchgeführt.
Der Vorteil der Zentralisierung des richterlichen Bereitschaftsdienstes im Gegensatz zu dem bisherigen rotierenden Modell ist, dass die Bearbeitungszeiten verkürzt und die Verfahren effektiver geführt werden. In der Regel wird der Bereitschaftsdienst unter sämtlichen an einem Gericht tätigen Richterinnen und Richtern aufgeteilt, die ihn abwechselnd übernehmen. Da die Sachverhalte im Bereitschaftsdienst verschiedenste Gebiete wie das Straf-, Betreuungs- oder Abschieberecht betreffen, müssen Richterinnen und Richter auch Entscheidungen in Bereichen treffen, zu denen sie in ihrer regulären Tätigkeit mitunter kaum Berührungspunkte haben. Dies wird durch eine personelle Konzentration im richterlichen Bereitschaftsdienst vermieden.
Justizministerin Hoffmann: „Der richterliche Bereitschaftsdienst ist von entscheidender Bedeutung für einen funktionierenden Rechtsstaat. Mit dem Eildienst-Modell in Königs Wusterhausen beschreitet die Brandenburger Justiz neue Wege. Von der Konzentrierung des Eildienstes auf vier festgelegte Richterinnen und Richter versprechen wir uns eine zügigere Bearbeitung äußerst dringlicher Angelegenheiten. Zugleich hat sie zur Folge, den weiteren Beteiligten wie Polizei, Ausländerbehörden und Klinikärzten auf Richterseite bekannte Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Verfügung zu stellen, was sich insgesamt positiv auf die Verfahren im Eildienst auswirken dürfte.“
Die Ministerin würdigte zugleich die Fortschritte, die bei der Digitalisierung beim Amtsgericht Königs Wusterhausen in den letzten Monaten erzielt wurden. Dort ist die Einführung der E-Akte im Bereich Zivil- und Familiensachen für das zweite Halbjahr 2022 vorgesehen. In Ergänzung zu den beiden bereits vorhandenen Videokonferenzanlagen werden zur Einführung der E-Akte zusätzliche Sitzungssäle mit modernster Technik ausgestattet. Dies gibt weitere innovative Möglichkeiten zur Durchführung von Videoverhandlungen. Für die Arbeit mit der E-Akte werden zudem alle Arbeitsplätze mit Laptops und mehreren Monitoren ausgestattet. Auch wird das Amtsgericht Königs Wusterhausen eines der ersten Brandenburger Gerichte sein, das mit Mitteln aus den Vermögen der Parteien- und Massenorganisationen der ehemaligen DDR mit einem gesicherten und kostenfreien Internetzugang für die Besucherinnen und Besucher ausgestattet wird.
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