Weiße Zone um das Kerngebiet
Landkreis erlässt Allgemeinverfügung zur ASP
Zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) hat der Landkreis Prignitz eine aktualisierte Tierseuchenallgemeinverfügung erlassen, die nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 5 am 21.01.2022 in Kraft tritt und auf der Internetseite des Landkreises Prignitz unter www.landkreis-prignitz.de/Afrikanische Schweinepest vollständig, einschließlich detaillierter Karte, einsehbar ist. Die bisherigen Allgemeinverfügungen zur Bekämpfung der ASP werden aufgehoben.
Neu ist die Festlegung einer sogenannten „Weißen Zone“ innerhalb des gefährdeten Gebietes, die sich wie ein Halbkreis in einer Breite von etwa drei bis fünf Kilometern um das Kerngebiet legt. Die „Weiße Zone“ beginnt und endet an der Landesgrenze zu Mecklenburg-Vorpommern. Um die „Weiße Zone“ wird ein fester Zaun errichtet. Dieser schwarzwildsichere Wildschutzzaun (sogenanntes Knotengeflecht) wird eine Höhe von circa 120 Zentimeter oberhalb des Bodens haben und an Holzpfosten befestigt werden. Die Baumaßnahmen werden mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Innerhalb der „weißen Zone“ soll im Rahmen der Tierseuchenbekämpfung ein weitgehend wildschweinfreier Korridor geschaffen werden, um die Infektionsketten zu unterbrechen.
Im gefährdeten Gebiet gilt nach wie vor ein Jagdverbot auf alle Tierarten. Bezüglich der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung von Flächen ist jedoch neu, dass die Durchführung bestimmter Tätigkeiten unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag, der beim Sachbereich Landwirtschaft einzureichen ist, genehmigt werden kann. Im gefährdeten Gebiet außerhalb des Kerngebietes und der „weißen Zone“ unterliegt die Nutzung landwirtschaftlicher Flächen keinen Beschränkungen mehr. Die Beschränkungen für Schweinehalter bleiben bestehen.
An das gefährdete Gebiet schließt sich die Pufferzone an. Hier sind Jagdausübungsberechtigte verpflichtet, verstärkt nach verendeten Wildschweinen zu suchen und Schwarzwild verstärkt zu bejagen. Erlegte Wildschweine sind mit Wildursprungschein, Schweißprobe und Aufbruch in die festgelegten Wildsammelstellen Schmolde oder Postlin zu verbringen. Gesellschaftsjagden sind mindestens drei Werktage vorher beim Veterinäramt anzuzeigen.
Für alle freien Gebiete des Landkreises Prignitz wurde ebenfalls flächendeckend eine verstärkte Bejagung und Fallwildsuche angeordnet. Von allen erlegten Wildschweinen ist eine Schweißprobe im Veterinäramt, in den genannten Wildsammelstellen oder an den Trichinenuntersuchungsstellen des Landkreises Prignitz abzugeben.
Für den gesamten Landkreis Prignitz gilt, dass jedes verendet oder augenscheinlich kranke Wildschwein unverzüglich unter Angabe des genauen Fundortes (wenn möglich GPS-Daten) beim Landkreis Prignitz unter der Hotline 03876/713-110 anzuzeigen ist!
http://dlvr.it/SHVtrp
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