Keine ausdrücklichen Anordnungen des Gesundheitsamtes zur häuslichen Isolation bzw. Quarantäne
Das Gesundheitsamt des Landkreises Dahme-Spreewald hat am 18.01.2022 eine Allgemeinverfügung Quarantäne [Anordnung der Absonderung (Isolation und Quarantäne) bei Erkrankung und Verdacht auf eine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus SARS-Cov-2] erlassen.
Die bisherige Allgemeinverfügung Quarantäne vom 23.12.2021 wird damit aufgehoben, da sie nicht mehr den aktuellen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts entspricht.
Die neue Allgemeinverfügung setzt den Bund-Länder-Beschluss vom 7. Januar 2022 um, der eine Verkürzung der Quarantäne- und Isolationszeiten vorsieht. Eine Übersicht hat das RKI unter folgender Adresse veröffentlicht:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Quarantaene/Absonderung.html.
Danach finden für Isolation (nach Infektion) bzw. Quarantäne (von Kontaktpersonen) folgende Regeln bundesweit einheitlich Anwendung:
Keine Quarantäne für geboosterte, d.h. mindestens dreimal geimpfte Personen ohne Erkrankungssymptome.
Diesen Personen gleichgestellt sind in Hinblick auf die Quarantäne folgende Personen ohne Erkrankungssymptome:
* „Geimpfte Genesene“(etwa Geimpfte mit einer Durchbruchsinfektion oder Genesene, die eine Impfung im Anschluss an die Erkrankung erhalten haben),
* „frisch“ doppelt Geimpfte, wenn die zweite Schutzimpfung weniger als drei Monate zurückliegt und
* Genesene, wenn die Erkrankung weniger als drei Monate zurückliegt.
Allgemein gilt bei Isolation für Infizierte und Quarantäne für Kontaktpersonen:
* Grundsatz: Ende nach Ablauf von 10 Tagen ab dem positiven Testabstrich / Kontakt zum Quellfall.
* Mit Freitestung: Freitestung durch von einer Teststelle zertifizierten Antigen-Schnelltest oder PCR-Test mit Abstrich frühestens am 7. Tag ab dem positiven Testabstrich / Kontakt zum Quellfall und nach mindestens 48 Stunden ohne Erkrankungssymptome.
Sonderregel für infizierte Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe:
* Für Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe ist die Freitestung nur mittels PCR-Test möglich.
* Neben einem negativen PCR-Resultat genügt jedoch auch ein positives Testresultat mit einem CT Wert >30
Sonderregel für Schülerinnen und Schüler sowie Kinder (z.B. in Schule, Kita, Hort):
* Für Schülerinnen und Schüler sowie Kinder (z.B. in Schule, Kita, Hort), die als Kontaktpersonen in Quarantäne sind, kann der Abstrich zur Freitestung schon am 5. Tag ab Kontakt zum Quellfall erfolgen.
* Voraussetzung für die Verkürzung der Quarantäne mit Freitestung von 7 auf 5 Tage ist jedoch, dass in der Einrichtung (Schule, Kita, Hort) regelmäßige Tests stattfinden.
Zur Quarantäneanordnung hat der Landkreis Dahme-Spreewald diese Allgemeinverfügung mit grundsätzlichen Vorgaben erlassen, um die Umsetzung der Absonderung für den beschriebenen Personenkreis zu vereinfachen. Die Allgemeinverfügung ist für jeden, der die darin genannten Voraussetzungen erfüllt, sofort und ohne weitere Mitteilung die verbindliche „Quarantäneanordnung“. Die Allgemeinverfügung ist der Bescheid. Die Allgemeinverfügung regelt den Beginn und das Ende der Isolationszeit für infizierte Personen, enge Kontaktpersonen und Verdachtspersonen.
Die Allgemeinverfügung listet geltende Regeln einer häuslichen Isolation auf und hat als Anlage eine Checkliste für positiv auf SARS-CoV-2 getestete Personen beigefügt.
Die Allgemeinverfügung Quarantäne [über die Anordnung der Absonderung (Isolation und Quarantäne) bei Erkrankung und Verdacht auf eine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus SARS-Cov-2] wurde am 18.01.2022 aktualisiert erlassen und im Amtsblatt 03/2022 veröffentlicht.
Die Allgemeinverfügung tritt am 19.01.2022 in Kraft und ist bis einschließlich 19.02.2022 24:00 Uhr gültig.
Die Pressemitteilung gibt einen Auszug der Inhalte der Allgemeinverfügung vom 18.01.2022 wieder.
Historie der bisherigen Allgemeinverfügungen Quarantäne:
Die Allgemeinverfügung Quarantäne vom 23.12.2021 wurde zum 18.01.2022 aufgehoben, da sie nicht mehr den aktuellen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts entspricht.
https://www.dahme-spreewald.info/de/seite/81747.html
Die Allgemeinverfügung vom 27.11.2021 war bis einschließlich, 22.12.2021, gültig.
https://www.dahme-spreewald.info/de/seite/80476.html
http://dlvr.it/SHMmT5
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