Montag, 31. Januar 2022

Corona: 718 Neuinfektionen – Sieben-Tage-Inzidenz steigt laut RKI auf 708,5

Kreis Viersen. Dem Kreis Viersen wurden seit Samstag, 29. Januar, 718 neue Infektionen mit dem Corona-Virus bekannt. Aktuell gelten 2979 Personen im Kreis Viersen als infiziert. 88 Kontaktpersonen befinden sich in Quarantäne. Die Zahl der neuen bestätigten Fälle in den vergangenen sieben Tagen pro 100.000 Einwohner steigt laut der Statistik des Robert-Koch-Instituts (RKI) von 644,8 auf 708,5. Die Sieben-Tage-Inzidenz des Landes Nordrhein-Westfalen liegt nach Angaben des RKI aktuell bei 1212,9. Neuinfizierte nach Altersgruppen im Kreis Viersen: Altersgruppe Prozent Anzahl 0-9 Jahre 12,5 % 90 10-19 Jahre 19,9 % 143 20-29 Jahre 14,3 % 103 30-39 Jahre 18,8 % 135 40-49 Jahre 14,2 % 102 50-59 Jahre 11,1 % 80 60-69 Jahre 5,6 % 40 70-79 Jahre 2,2 % 16 80-89 Jahre 0,8 % 6 90+ Jahre 0,4 % 3 Gesamt 100 % 718 Aktueller Überblick zu den Mutationen im Kreis Viersen: Insgesamt entfallen 2.644 Ansteckungen auf die Variante B.1.1.7 (Alpha), 268 Ansteckungen auf die Variante B.1.351 (Beta), 3.056 Ansteckungen auf die Variante B.1.617.2 (Delta) und 1.066 Ansteckungen auf die Variante B.1.1.529 (Omikron). Corona-Fälle in den sechs Krankenhäusern im Kreis Viersen: 32 Menschen werden stationär behandelt, zwei befinden sich auf der Intensivstation, einer wird beatmet. Die Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz in NRW liegt laut LZG.NRW bei 4,16 (Datenstand LZG.NRW, 31. Januar 2022). Neue Corona-Fälle in Pflegeeinrichtungen im Kreis Viersen: St. Peter Stift in Kempen: drei Personen von Broichhausen Stift in Kempen: drei Personen Altenheim St. Michael in Schwalmtal: eine Person Seniorenhaus St. Tönis in Tönisvorst: zwei Personen Ev. Altenzentrum „Haus im Johannistal“ in Viersen: drei Personen Altenpflegeheim Notburgahaus in Viersen: eine Person Paulus-Stift in Viersen: eine Person Hinweis: Die Angaben zur Anzahl positiver Bewohnerinnen und Bewohner trifft keine Aussage darüber, ob diese sich im Krankenhaus oder in der Pflegeeinrichtung befinden. Bei den Angaben zu den Beschäftigten sind generell alle Mitarbeiter der Pflegeeinrichtung erfasst. Dies beinhaltet neben Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Pflege auch Beschäftigte aus den Bereichen soziale Betreuung, Hauswirtschaft, Reinigung und Verwaltung. Die Beschäftigten sind unabhängig davon zu erfassen, ob sie sich in der Einrichtungen befunden haben oder nicht (Urlaub, dienstfrei, Arbeitsunfähigkeit etc.). Neue Corona-Fälle in Schulen/Kitas/Einrichtungen/Betrieben: KGS Born-Lüttelbracht, Brüggen KGS Bracht, Brüggen KGS II – Astrid-Lindgren-Schule, Kempen GGS St. Hubert, Kempen GGS Breyell, Nettetal GGS Lobberich, Nettetal Werner-Jaeger-Gymnasium, Nettetal GGS Elmpt, Niederkrüchten GGS Amern, Schwalmtal GGS Waldniel, Schwalmtal Janusz-Korczak-Realschule, Schwalmtal Europaschule, Schwalmtal GGS Vorst, Tönisvorst GGS Stadtmitte – Körnerschule, Viersen Agnes-von-Brakel-Schule, Viersen KGS Remigius, Viersen KGS an der Zweitorstraße, Viersen GGS Dülken an der Dammstraße, Viersen KGS Dülken – Paul-Weyers-Schule, Viersen KGS Süchteln Martinschule, Viersen GHS Süchteln, Viersen Förderzentrum West, Viersen Förderzentrum Ost, Viersen Franziskus-Schule, Viersen Johannes-Kepler-Realschule, Viersen Erasmus-von-Rotterdam-Gymnasium, Viersen Clara-Schumann-Gymnasium, Viersen Anne-Frank-Gesamtschule – Standort Rahserstraße, Viersen GGS I – Im Mühlenfeld, Willich GGS Wekeln, Willich Albert-Schweitzer-Schule, Willich Vinhoven-Schule, Willich Förderzentrum Ost, Willich AWO Kindergarten „An der Dorenburg“, Grefrath DRK Kindergarten Oedt, Grefrath Kindergarten „Kleine Hände“, Kempen Kindergarten „Regenbogen“, Kempen Evgl. Kindergarten „Zwergenland“, Nettetal Kath. Kindergarten „St. Anna“, Nettetal Kath. Kindergarten „St. Petrus“, Nettetal Kath. Kindergarten „St. Sebastian“, Nettetal Kindergarten „Spatzennest“ – Hinsbeck, Nettetal Städt. Kita NetteWelt, Nettetal AWO Kindergarten „Hoferland“, Schwalmtal Familienzentrum „Am Nottbäumchen“, Schwalmtal Familienzentrum „Marienheim“, Tönisvorst Kath. Kindergarten „St. Godehard“, Tönisvorst DRK Kindergarten, Tönisvorst Kindergarten „Panama“, Tönisvorst Kindergarten „HPZ“, Tönisvorst Familienzentrum Heesstraße, Viersen Kath. Kindergarten „St. Franziskus“, Viersen Kindergarten „St. Nikolaus“, Brüggen Kath. Kindergarten „St. Peter“, Viersen Kath. Kindergarten „St. Ulrich“, Viersen AWO Kindergarten „Kaiserstraße“, Viersen AWO- Kita Blaues Haus, Willich AWO Kindergarten „Kinderhaus“, Willich DRK Kindergarten „Bauhaus“, Willich Hinweis: Wir melden Kitas, Schulen und sonstige Einrichtungen − jedoch keine Einzelpersonen − immer dann, wenn ein erhöhtes Risiko vorliegt, dass sich dort mehrere Personen infiziert haben könnten. Daher kann es vorkommen, dass einzelne Einrichtungen nicht genannt werden, wenn die zugehörigen positiv getesteten Personen die Einrichtung im infektiösen Zeitraum nicht besucht haben oder durch entsprechende Schutzmaßnahmen kein erhöhtes Infektionsrisiko für weitere Personen vorliegt. Die Ermittlungen in den Einrichtungen dauern an. Die nachgewiesenen Fälle aus dem Kreis Viersen verteilen sich wie folgt auf die Städte und Gemeinden: Kommune bestätigte Fälle aktuell positiv Genesene verstorben Brüggen 1251 164 1075 12 Grefrath 1302 222 1065 15 Kempen 3359 339 2979 41 Nettetal 4115 381 3672 62 Niederkrüchten 1047 170 861 16 Schwalmtal 1183 135 1033 15 Tönisvorst 2657 322 2312 23 Viersen 6999 801 6069 129 Willich 4033 455 3550 38 o. Angabe 0 0 0 0 Gesamt 25946 2979 22616 351 In Einzelfällen können Laborergebnisse in der Tabelle vorläufig einer falschen Kommune zugeordnet worden sein. Die bestätigten Fälle werden dann nachträglich bereinigt berichtet.
http://dlvr.it/SJ7Qtc

Tatverdächtiger stellt sich der Polizei

Landkreis Kusel (ots)   Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern und des Polizeipräsidiums Westpfalz Bei einer Verkehrskontrolle auf der Kreisstraße 22 etwa um 4:20 Uhr wurden zwei Polizeibeamte durch Schüsse tödlich verletzt. Wir berichteten mehrfach. Nach einem 38-jährigen Tatverdächtigen war gefahndet worden. Am Montagnachmittag nahmen Spezialeinheiten der saarländischen und rheinlandpfälzischen Polizei den Gesuchten kurz nach 17 Uhr in Sulzbach (Saarland) fest. Der Mann hat keine Angaben zur Sache gemacht und wird morgen dem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Kaiserslautern vorgeführt zur Eröffnung des bestehenden Haftbefehls. Ein weiterer 32-jähriger Mann wurde ebenfalls vorläufig festgenommen. Derzeit wird geprüft ob er mit dem Tatgeschehen in Zusammenhang steht. Die Fahndungsmaßnahmen nach möglichen Mittätern laufen weiter.   Quelle: Polizeipräsidium Westpfalz
http://dlvr.it/SJ7Ppn

Vermisster Mann aus Halle verstorben aufgefunden

#Gütersloh (ots)   Halle (Westf.) – Der seit Samstagvormittag (29.01.) vermisste 37-Jährige wurde am Montagmittag im Bereich Halle verstorben aufgefunden. Es ergaben sich keine Hinweise auf ein Fremdverschulden.
http://dlvr.it/SJ7MtG

1. FFC Turbine Potsdam verpflichtet die israelische Nationalspielerin Irena Kuznezov

Der 1. FFC Turbine Potsdam verpflichtet die 19-jährige Irena Kuznezov vom israelischen Erstligisten Ramat Ha Sharon. Seit 2020 spielt Irena ebenso für die Nationalmannschaft von Israel. Letztes Jahr im Oktober spielte sie gegen die Deutsche Frauen- Nationalmannschaft. „Ich mag den deutschen Fußball und habe sehr viel Gutes über Turbine Potsdam gehört und glaube das ich mich hier in den nächsten Jahren gut entwickeln kann. Mein Ziel ist es mit Turbine möglichst viele Erfolge zu feiern“, sagte Irena Kuznezov. „Irena ist eine junge engagierte Verteidigerin, welche wir mit hartem Training in der Rückrunde in die Mannschaft integrieren wollen. Wir sehen in ihr Potenzial, welches wir Stück für Stück im Training und im Spiel herauskitzeln wollen“, so Trainer Sofian Chahed. Der gesamte 1. FFC Turbine Potsdam begrüßt Irena Kuznezov herzlichst in der Turbinefamilie!
http://dlvr.it/SJ7Lnh

Auto und Führerschein beschlagnahmt

#Berlin – Gestern Abend alarmierte ein Zeuge die Polizei zu einem mutmaßlichen verbotenen Kraftfahrzeugrennen nach Lichtenberg. Nach Angaben des 25-Jährigen war er gegen 20.30 Uhr mit seinem Auto auf der Landsberger Allee stadteinwärts unterwegs, als er zwei Toyota und einen BMW bemerkte, deren Fahrer sich ab der Ferdinand-Schulze-Straße augenscheinlich ein Rennen lieferten. Der Zeuge verlor zwei Fahrzeuge aus den Augen und konnte einem Toyota-Fahrer nach Prenzlauer Berg folgen, der mit überhöhter Geschwindigkeit rücksichtslos gefahren sein soll und dabei auch rote Ampeln überfuhr. Alarmierte Kräfte der Polizeiabschnitte 16 und 18 stoppten den 29-jährigen Fahrer an der Kreuzung Hoch- Ecke Wiesenstraße. In dem Auto saßen auch seine 30-jährige Ehefrau und der einjährige Sohn. Bei der Überprüfung des Führerscheins des Tatverdächtigen stellten die Einsatzkräfte verschiedene Fälschungsmerkmale fest und beschlagnahmten die Fahrerlaubnis. Auch der Toyota wurde auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Berlin beschlagnahmt. Gegen den 29-Jährigen wird nun wegen des Verdachts des verbotenen Kraftfahrzeugrennens, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Urkundenfälschung ermittelt. Ferner wurde ein Bericht an das zuständige Jugendamt gefertigt.
http://dlvr.it/SJ68Gt

Sonntag, 30. Januar 2022

Körperverletzung endet mit Widerstand

#Falkensee, Akazienstraße –  Sonntag, 30.01.2022, 02:45 Uhr –  Mehrere wild gestikulierende Jugendliche zogen die Aufmerksamkeit einer Funkwagenbesatzung auf sich. Wie sich herausstelle kam es innerhalb der Gruppe kurz zuvor zu einer Körperverletzung wobei ein junger Mann im Gesicht verletzt wurde. Die Täter – ein Zwillingspärchen – waren ebenfalls noch vor Ort. Bei der anschließenden Befragung der Beiden kam es zu einem Handgemenge mit der Polizei welches erst durch den Einsatz von Pfefferspray beendet werden konnte. Die angetrunkenen Beschuldigten waren bereits wegen Widerstands bekannt und wurden später an ihre Mutter übergeben.
http://dlvr.it/SJ4P1d

Versuchter Einbruch in Wiesenschule

#Jüterbog, Friedrich-Ebert-Straße, Wiesenschule –  Donnerstag, den 27.01.2022 14:00Uhr bis Freitag, den 28.01.2022, 09:00 Uhr –  Unbekannt versuchte in ein Nebengelass der Wiesenschule in Jüterbog einzudringen. Vor Ort war die äußere einer doppelt verglasten Fensterscheibe im Bereich neben dem Fenstergriff eingeschlagen worden. Die innere Scheibe blieb dabei jedoch unbeschädigt, so dass ein Betreten des Gebäudes nicht gelang. Ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet.
http://dlvr.it/SJ4N8H

Versuchter Einbruch in Restaurant

#Luckenwalde –  Samstag, den 29.01.2022 02:23 Uhr –  Zwei unbekannte Tatverdächtige schlugen mit einem Brecheisen ein Fenster zu einem Restaurant ein. Nachdem die Scheibe zu Bruch ging, ließen die Tatverdächtigen von der Tatausführung ab und verließen die Örtlichkeit in unbekannte Richtung. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen.
http://dlvr.it/SJ4MJP

Trunkenheit im Verkehr/ Verdacht Fahren ohne Fahrererlaubnis/ Widerstand/ Beleidigung

BAB 9, km, Anschlussstelle Beelitz (Heilstätten), Richtung AD Potsdam –  Samstag, den 29.01.2022, 14.16 Uhr –  Der 42-jährige Fahrer eines PKW Opel Corsa aus Halle wurde auf Grund seiner Fahrweise auf der BAB einer Verkehrskontrolle unterzogen. Bei der Kontrolle trat der Fahrer in aggressiver Weise gegenüber den kontrollierenden Polizeibeamten auf und musste zum Schutz für sich selbst und auch für die handelnden Beamten mit Handfesseln fixiert werden. Hierbei beleidigte er die Beamten. Im APR Michendorf beruhigte sich die Person und machte freiwillig einen Atemalkoholtest. Dieser Test ergab einen Wert von 3,12 Promille. Im Weiteren wurde eine Blutprobe durchgeführt. Das Fahrzeug wurde mit Einwilligung an die Freundin des Fahrers übergeben. Der Fahrer konnte auch den Besitz einer Fahrerlaubnis nicht nachweisen und gab an, dass er seine Fahrerlaubnis verloren hat. Es besteht somit auch der Verdacht des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Quintessenz für diesen Ausflug Strafanzeigen wegen Widerstand und Beleidigung, Verdacht Fahren ohne Fahrerlaubnis und Trunkenheit im Verkehr. Nach Durchführung aller notwendigen polizeilichen Maßnahmen wurde der Fahrer entlassen und ihm das Führen eines Kraftfahrzeuges untersagt.
http://dlvr.it/SJ4Lh5

Arbeitsreicher Samstag durch Sturmtief Nadia

#Kiel (ots)   Seit den Mittagsstunden des 29.1 wurden in der IRLS Mitte insgesamt 387 sturmbedingte Einsätze gezählt, auf die Landeshauptstadt Kiel entfielen davon 83, Kreis Rendsburg Eckernförde 156 und den Kreis Plön 148. Es war eine große Anzahl an Feuerwehrkräften der Berufsfeuerwehr und Freiwilligen Feuerwehren im Einsatz. Es handelte sich zumeist um umgefallene Bäume, heruntergefallene Dachziegel oder Ähnliches. Personenschäden und größere Einsatzstellen waren nicht zu verzeichnen. Die Einsätze und die Zahl der Notrufe nahm über Nacht leicht ab, wenngleich die Windgeschwindigkeiten unverändert hoch blieben. Es ist damit zu rechnen, dass aufgrund der Dunkelheit noch nicht alle Einsatzstellen gemeldet wurden, daher geht die Feuerwehr für die nächsten Stunden davon aus, dass es weiterhin zu sturmbedingten Einsätzen kommen wird. Für die Abarbeitung der Einsätze ist die Integrierte Regionalleitstelle Mitte personell verstärkt worden. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten sich in den nächsten Stunden mit besonderer Vorsicht im Freien zu bewegen.
http://dlvr.it/SJ3hpy

Samstag, 29. Januar 2022

Polizei beendet nicht angemeldete Versammlung in Brandenburg an der Havel

Im Vorfeld wurde der Polizei bekannt, dass erneut durch Personen zu einem sogenannten „Spaziergang“ aufgerufen wurde, ohne dies bei der Versammlungsbehörde anzumelden. Durch die Polizei wurde ein Einsatz zur Durchsetzung der Eindämmungsverordnung durchgeführt, welcher zur Auflösung der Versammlung führte. Aufgrund einer fehlenden Anmeldung wurde eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz durch die Polizei aufgenommen. Es erfolgten umfangreiche Identitätsfestgestellungen welche Grundlage für entsprechende Ordnungswidrigkeitsanzeigen wegen der Teilnahme an einer verbotenen Versammlung und Verstöße gegen die Eindämmungsverordnung sind. Insgesamt wurden mehrere Dutzend Versammlungsteilnehmer mit dem Hinweis auf das Gebot zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung und die bestehenden Abstandgebote hingewiesen und angesprochen. Ist dem nicht folgegeleistet worden, wurde die Identitäten festgestellt. Erstmalig hat die Polizei im heutigen Einsatz in Brandenburg an der Havel mit den bewährten QR-Codes an den Einsatzfahrzeugen gearbeitet. Viele Bürgerinnen und Bürger nutzten die Möglichkeit, durch einfaches Einscannen der an vielen Polizeifahrzeugen angebrachten QR-Codes, sich zum Versammlungsgeschehen zu informieren. Darüber hinaus wurden die Versammlungsteilnehmer des verbotenen und aufgelösten „Spazierganges“ im Gesamtbereich des Aufzugs mehrfach durch Lautsprecherdurchsagen über das Verbot und die Gründe informiert.
http://dlvr.it/SJ23Qw

Brand in Wohnhaus

#Berlin – Wegen des Verdachts der schweren Brandstiftung in einem Neuköllner Wohnhaus hat ein Brandkommissariat heute früh die Ermittlungen übernommen. Anwohnende der Karl-Marx-Straße alarmierten gegen 6.30 Uhr Polizei und Feuerwehr zu einem Mehrfamilienhaus, aus dessen Eingangsbereich grauschwarzer Rauch austrat. Die Feuerwehr brachte insgesamt fünf Personen aus dem Haus, eine davon musste ihre Wohnung über eine Drehleiter verlassen. Alle Bewohnerinnen und Bewohner blieben nach ersten Erkenntnissen unverletzt. Die Rettungskräfte löschten den Brandherd, bei dem es sich nach ersten Erkenntnissen um einen im Flur des Hauses abgestellten Kinderwagen handelte. Mit Abschluss der Löscharbeiten wurden die Straßensperrungen gegen 7.50 Uhr aufgehoben. Die Ermittlungen dauern an.
http://dlvr.it/SJ22Vs

Zwei junge Männern versterben bei Verkehrsunfall – Pkw kollidiert alleinbeteiligt mit Baum

#Lüchow-Dannenberg (ots)   Lüchow-Dannenberg – Dannenberg Zu einem tragischen und schweren Verkehrsunfall wurden die Rettungskräfte in der Nacht auf Samstag (29.01.2022) nach Dannenberg alarmiert. Zwei junge Männer (22 und 27) verloren bei diesem Unfall ihr Leben. Die beiden Männer befuhren mit einem PKW die B191 am Ortsausgang Dannenberg in Richtung Seybruch. Hinter einer leichten Rechtskurve prallte der PKW dann alleinbeteiligt gegen einen Baum. Durch die Wucht des Aufpralls wurde das Fahrzeug in mehrere Teile zerrissen und Fahrer sowie Beifahrer aus dem PKW geschleudert. Bei Eintreffen der Rettungskräfte waren beide bereits tot. Durch den Aufprall wurde auch der Tank des Fahrzeugs beschädigt, Kraftstoff trat aus und geriet in Brand. Polizisten löschten das Feuer mit einem Feuerlöscher ab, die Freiwillige Feuerwehr Dannenberg löschte anschließend noch die restlichen Glutnester. Im Anschluss wurden auslaufende Betriebsstoffe von der Feuerwehr gebunden und aufgenommen sowie die Einsatzstelle für die Unfallaufnahme ausgeleuchtet. Im Einsatz waren auch Notfallseelsorger, die Angehörige, Zeugen und Einsatzkräfte betreuten. Den Einsatzkräften bot sich ein Bild der Verwüstung. Der Dannenberger Ortsbrandmeister Thomas Schmidt fasst seine Eindrücke so zusammen: „Ich bin seit 45 Jahren in der Feuerwehr und das ist hier einer der schwersten Verkehrsunfälle, die ich je mitgemacht habe.“ Das Team der Einsatznachsorge der Kreisfeuerwehr Lüchow-Dannenberg war mit insgesamt 5 Kräften in Einsatz und unterstützte die Kamerad:innen in Gesprächen beim Verarbeiten der erlebten Eindrücke. Die ursprüngliche Meldung „Verkehrsunfall, Personen eingeklemmt, PKW brennt“ sorgte für ein Großaufgebot an Rettungskräften. Die Feuerwehr war mit etwa 50 ehrenamtlichen Kräften aus Dannenberg und Gusborn im Einsatz, der Rettungsdienst war mit 3 Fahrzeugen vor Ort. Die B191 blieb bis in die frühen Morgenstunden voll gesperrt.
http://dlvr.it/SJ21m9

Mit Fahrzeug überschlagen

#Berlin – Bei einem Verkehrsunfall in Neukölln, bei dem sich heute früh ein Fahrzeug überschlug, erlitten die Insassen nach ersten Erkenntnissen nur leichte Verletzungen. Gemäß Zeugenaussagen war der Fahrer eines Renault, der in der Karl-Marx-Straße in südlicher Richtung fuhr, gegen 5.30 Uhr gegen Stahlpoller gefahren, die zwischen Fahrbahn und Radschutzstreifen aufgestellt sind. Der Wagen war aufgrund der Kollision mit den Pollern auf die Seite gekippt. Zeugen berichteten weiter, dass unmittelbar nach dem Unfall eine Frau aus dem Wagen gestiegen sein soll und sich zunächst entfernt hatte. Der 42 Jahre alte Fahrer gab an, ihm sei ein unbekannt gebliebenes Fahrzeug entgegengekommen, dem er hätte ausweichen müssen. Andere Zeugen konnten das nicht bestätigen. Der 42-Jährige gab zudem an, bei der Frau handele es sich um seine Freundin, warum diese weggelaufen sei, könne er nicht sagen. Eine Atemalkoholmessung sowie ein freiwillig gestatteter Drogentest verliefen jeweils negativ. Verletzungen hatte der Mann bei dem Unfall nicht davongetragen. Die Frau, eine 31-Jährige, kam wenig später zurück zum Ort, sie stand unter Schock und musste von Rettungskräften behandelt werden. Den Polizeikräften vor Ort gegenüber gab sie an, es hätte sich bei der Fahrt um eine gewerbliche Fahrt gehandelt, die sie über eine App gebucht habe. Der 42-Jährige bestritt für ein Personenbeförderungsunternehmen zu arbeiten. Die Ermittlungen hierzu, ebenso wie die Ermittlungen zur Unfallursache, dauern an. Rettungskräfte der Feuerwehr brachten die 31-Jährige zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus.
http://dlvr.it/SJ207d

5.964 neue Corona Fälle im Land Brandenburg

In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten COVID-19-Fälle innerhalb der letzten 24 Stunden um 5.964 erhöht. So sind insgesamt 333.035 laborbestätigte COVID-19-Fälle statistisch erfasst (kumulativ ab der 10. Kalenderwoche 2020, Stand: 29.01.2022, 00:00 Uhr, Quellen: http://corona.rki.de). In Brandenburg sind ungefähr 250.200 Menschen von ihrer COVID-19-Erkrankung genesen. So liegt die Zahl der Infizierten und Erkrankten aktuell bei geschätzt rund 77.800 (Vorwoche: rund 53.000). Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz und Auslastung Intensivbetten Aktuell werden 470 Personen mit einer COVID-19-Erkrankung im Krankenhaus behandelt, davon befinden sich 84 in intensivmedizinischer Behandlung, hiervon müssen 66 beatmet werden (Stand 28.01.2022, Quelle: IVENA).   Schwellenwerte   Landesweite Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz bis 3 über 3 über 6 über 9 Aktueller Wert (Stand: 29.01.22)   3,36       29.01. 28.01. 27.01. 26.01. 25.01. 24.01. 23.01. 22.01. 21.01. Werte der letzten Tage 3,36 3,87 4,15 3,99 3,75 3,40 3,52 3,60 3,32     Warnwert Alarmwert Anteil der intensivpflichtigen COVID-19-Patienten in Bezug auf die tatsächlich verfügbaren Intensivbetten (ITS) bis 10% mit COVID-19-Patienten belegte ITS-Betten 10 bis 20 % mit COVID-19-Patienten belegte ITS-Betten mehr als 20 % mit COVID-19-Patienten belegte ITS-Betten Aktueller Wert (Stand: 28.01.22)   11,3 %     28.01. 27.01. 26.01. 25.01. 24.01. 23.01. 22.01. 21.01. 20.01. Werte der letzten Tage 11,3 11,7 11,4 11,8 11,6 12,2 12,2 12,4 13,4     Sieben-Tage-Inzidenz Die landesweite Sieben-Tage-Inzidenz liegt bei 1.308,1 Neuinfektionen innerhalb der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner (Vortag: 1.291,5; Vorwoche: 1.023,9). Indikator   Warnwert Alarmwert Hotspot-Region Sieben-Tage-Inzidenz kleiner 100 100 bis 200 über 200 über 750 Dieser bekannte Indikator ist bei der Bewertung der Corona-Lage auf kommunaler Ebene zugrunde zu legen, um in verfassungsrechtlich gebotener Weise auf regionale und lokale Infektionsgeschehen angemessen reagieren zu können. Sieben-Tage-Inzidenz der Landkreise und kreisfreien Städte Landkreis / kreisfreie Stadt   29.01.   28.01.   27.01.   26.01.   25.01.   24.01. Sonntag 23.01. 22.01. 21.01. 20.01. Barnim 916,5 933,6 972,0 949,6 977,4 995,0 986,4 998,2 904,8 788,4 Brandenburg a. d. H. 1.304,8 1.238,2 1.093,8 989,7 925,9 767,6 767,6 767,6 656,6 566,4 Cottbus 818,7 786,3 729,5 791,3 811,6 811,6 775,1 719,4 645,4 616,1 Dahme-Spreewald 1.278,6 1.325,9 1.354,8 1.559,6 1425,1 1.315,5 1.224,4 1.186,8 1.126,3 961,8 Elbe-Elster 442,2 424,4 414,5 379,9 319,5 318,5 319,5 290,8 266,1 236,4 Frankfurt (Oder) 1.703,1 1.554,0 1.392,6 1.262,8 1089,2 1.005,0 1.027,8 936,6 829,6 670,0 Havelland 1.560,5 1.382,6 1.420,2 1.332,8 1108,1 896,8 847,0 921,1 835,5 836,1 Märkisch-Oderland 1.550,2 1.479,8 1.416,9 1.397,6 1371,2 1.211,5 1.207,9 1.205,9 1.005,6 806,8 Oberhavel 1.357,9 1.514,7 1.435,8 1.244,0 1189,4 1.070,8 1.075,5 938,2 957,4 809,4 Oberspreewald-Lausitz 879,2 815,5 744,5 624,6 620,9 511,1 519,4 560,0 475,1 380,1 Oder-Spree 1.700,2 1.647,7 1.615,4 1.611,5 1475,4 1.332,0 1.317,0 1.124,0 1.050,9 907,5 Ostprignitz-Ruppin 1.236,7 1.085,9 968,5 868,4 809,7 745,9 702,4 674,0 581,9 525,3 Potsdam 1.808,8 1.729,7 1.820,3 1.783,0 1704,4 1.625,9 1.627,0 1.534,8 1.414,5 1.233,9 Potsdam-Mittelmark 1.079,6 1.125,5 1.387,9 1.499,9 1492,5 1.383,8 1.341,1 1.307,2 1.122,3 852,5 Prignitz 1.386,4 1.311,5 1.164,3 963,3 825,3 813,4 813,4 745,1 709,6 650,5 Spree-Neiße 688,4 704,4 651,3 555,7 571,6 601,7 595,5 521,2 475,2 424,7 Teltow-Fläming 1.628,6 1.667,7 1.705,6 1.695,7 1629,2 1.456,7 1.397,2 1.375,1 1.263,2 1.016,6 Uckermark 1.671,9 1.732,8 1.721,8 1.712,5 1613,5 1.601,7 1.494,3 1.307,4 1.124,7 931,9 Brandenburg gesamt 1.308,1 1.291,5 1.291,3 1.261,6 1.194,8 1.102,3 1.076,1 1.023,9 927,6 788,9   Hinweis zu Hotspot-Regionen: In einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt, in der die Sieben-Tage-Inzidenz für drei Tage ununterbrochen den Schwellenwert von 750 überschreitet und zusätzlich landesweit der Anteil der intensivstationär behandelten COVID-19-Patientinnen und Patienten in Bezug auf die tatsächlich verfügbaren intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten den Schwellenwert von mindestens zehn Prozent erreicht, hat die zuständige Behörde die Überschreitung und Erreichung unverzüglich in geeigneter Weise öffentlich bekanntzugeben. Ab dem Tag nach der Bekanntgabe gelten in diesem Landkreis oder dieser kreisfreien Stadt folgende zusätzliche Schutzmaßnahmen: Nächtliche Ausgangsbeschränkung für Ungeimpfte: In der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur gewichtigen Ausnahmefällen zulässig (dazu zählen zum Beispiel der Besuch von Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partnern sowie von Lebensgefährtinnen und Lebensgefährten, die Wahrnehmung des Sorge- oder eines gesetzlichen oder gerichtlich angeordneten Umgangsrechts, die Begleitung von Sterbenden und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen, die Inanspruchnahme medizinischer, therapeutischer und pflegerischer Leistungen, die Inanspruchnahme veterinärmedizinischer Leistungen und die Versorgung und Pflege von Tieren, das Aufsuchen der Arbeitsstätte und die Ausübung beruflicher, dienstlicher oder der Erfüllung öffentlich-rechtlicher Aufgaben dienender ehrenamtlicher Tätigkeiten). Die nächtliche Ausgangsbeschränkung gilt nicht für vollständig geimpfte Personen, nachweislich genesene Personen sowie Personen, für die aus gesundheitlichen Gründen keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission ausgesprochen wurde (die gesundheitlichen Gründe sind vor Ort durch ein schriftliches ärztliches Zeugnis im Original nachzuweisen). Außerdem müssen in Hotspot-Regionen Diskotheken, Clubs und ähnliche Einrichtungen für den Publikumsverkehr schließen, Festivals sind untersagt. Rechtsgrundlage: § 27 Zweite SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 23. November 2021 Übersichtstabelle Fallzahlen von COVID-19 in Brandenburg Landkreis / kreisfreie Stadt Bestätigte Fälle im 24-h-Vergleich Zahl bestätigter Fälle ambulant + stationär kumuliert ab 10. KW 2020 Stand: 29.01., 00:00 Uhr 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner 7-Tage-Fallzahl Summe der Infektionen in letzten 7 Tagen nach Meldedatum Sterbefälle Wohnortprinzip kumuliert ab 10. KW 2020 (24-h-Vergleich) Barnim +337 19.627 916,5 1.717 320 (+0) Brandenburg a. d. H. +173 7.737 1.304,8 940 131 (+0) Cottbus/Chóśebuz +174 16.560 818,7 808 266 (+0) Dahme-Spreewald +273 23.793 1.278,6 2.216 348 (+0) Elbe-Elster +70 18.184 442,2 447 357 (+0) Frankfurt (Oder) +187 7.205 1.703,1 971 160 (+0) Havelland +611 19.820 1.560,5 2.570 227 (+0) Märkisch-Oderland +638 23.123 1.550,2 3.057 351 (+0) Oberhavel +259 24.480 1.357,9 2.909 365 (+0) Oberspreewald-Lausitz +220 20.843 879,2 953 359 (+0) Oder-Spree +515 26.096 1.700,2 3.048 404 (+0) Ostprignitz-Ruppin +302 10.924 1.236,7 1.222 182 (+2) Potsdam +783 23.077 1.808,8 3.294 264 (+0) Potsdam-Mittelmark +451 24.931 1.079,6 2.353 258 (+0) Prignitz +168 9.173 1.386,4 1.055 208 (+0) Spree-Neiße/Sprjewja-Nysa +91 20.172 688,4 778 308 (+0) Teltow-Fläming +411 23.676 1.628,6 2.794 274 (+0) Uckermark +301 13.614 1.671,9 1.977 218 (+0) Brandenburg gesamt +5.964 333.035 1.308,1 33.109 5.000 (+2) COVID-19-Impfungen In Brandenburg sind 1.739.078 Menschen mindestens einmal geimpft (Impfquote mindestens einmal geimpft: 68,7 Prozent), 1.700.223 Menschen sind vollständig geimpft (Impfquote vollständig geimpft: 67,2 Prozent). Seit Beginn der Impfkampagne wurden in Brandenburg insgesamt 4.489.721 COVID-19-Impfungen verabreicht. Im Vergleich zu den vom RKI im Digitalen Impfquotenmonitoring veröffentlichten Zahlen sind das 16.766 Impfungen mehr als am Vortag und 87.434 mehr als vor einer Woche. Darüber hinaus haben in Brandenburg bislang insgesamt 1.162.897 Personen eine Auffrischimpfung erhalten (Impfquote Auffrischimpfung: 45,9 Prozent) (Stand: 27.01.2022, Quelle: RKI: Digitales Impfquotenmonitoring zur COVID-19-Impfung). Sieben-Tage-R-Wert Die Ansteckungsrate (Reproduktionszahl) mit dem Coronavirus liegt in Brandenburg bei 1,13 (Sieben-Tage-R-Wert, Stand: 27.01.2022). Sie bezeichnet die Anzahl der Personen, die im Durchschnitt von einer infizierten Person angesteckt wird. Wenn der R-Wert um 1 schwankt, stagniert das Infektionsgeschehen. Steigt der R-Wert dauerhaft über 1, nehmen auch die Fallzahlen zu. COVID-19 Inzidenzen Land Brandenburg nach Altersgruppen COVID-19 Inzidenzen Landkreise/kreisfreie Städte nach Altersgruppen Wöchentliche 7-Tage-Inzidenz unter Geimpften und Ungeimpften Hinweise zur Grafik: Darstellung der wöchentlichen Sieben-Tage-Inzidenz unter Geimpften (Infektion mindestens 2 Wochen nach abgeschlossener Impfserie unabhängig der Symptomatik) und Ungeimpften (keine Impfung) der COVID-19-Fälle im Land Brandenburg im Jahr 2021 nach Meldewoche. Die Berechnung ist eine grobe Abschätzung. So bleiben Fälle mit fehlenden Angaben zum Impfstatus und unvollständigem Impfschutz unberücksichtigt. Aufgrund von laufenden Ermittlungen zum Impfstatus durch die Gesundheitsämter werden die Daten im grau hinterlegten Bereich noch ergänzt und zum aktuellen Stand unterschätzt. Hinweise zu den Fallzahlen und Meldungen Erkrankungen an COVID-19 müssen von Ärzten, Angehörige eines anderen Heil- oder Pflegeberufs sowie Leitende von Gemeinschaftseinrichtungen unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Rechtliche Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz und die Corona-Meldepflicht-Verordnung. Diese Meldung muss spätestens 24 Stunden nach Feststellung dem zuständigen Gesundheitsamt vorliegen.  Die 18 Gesundheitsämter in Brandenburg müssen diese Zahlen spätestens am folgenden Arbeitstag an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) melden. Neuinfektionen sind alle mittels PCR bestätigten Infektionsfälle. Jede gemeldete Zahl erfordert eine umfangreiche Prüfung und muss über eine spezielle Meldesoftware (SurvNet-Meldesystem) erfasst und spätestens am folgenden Arbeitstag dem Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt werden. Aufgrund des Meldeverzuges zwischen dem Bekanntwerden von Fällen vor Ort und der Übermittlung an das LAVG kann es Abweichungen zu den von den Landkreisen und kreisfreien Städten aktuell veröffentlichen Zahlen geben. Dies gilt insbesondere für die Wochenenden. Die gemeldeten Fallzahlen bilden ein Lagebild zu den genannten Zeiten ab. Für die Bewertung der Lage ist allerdings die Fallzahlentwicklung über einen längeren Zeitraum relevant. Etwaige statistische Ungenauigkeiten einer Momentaufnahme sind unvermeidbar. Meldeverfahren: Das Land Brandenburg leitet täglich die Daten der laborbestätigten COVID-19-Fälle an das Robert Koch-Institut (RKI) weiter, die von den Landkreisen und kreisfreien Städten über die vom RKI zur Verfügung gestellte Meldesoftware SurvNet@RKI bis spätestens 19:00 Uhr an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) gemeldet wurden. Nach einer Plausibilitätsprüfung leitet das LAVG diese Daten bis spätestens 20:00 Uhr an das RKI weiter. Seitens des RKI erfolgen ab 20:00 Uhr weitere Prüfungs- und Auswertungsroutinen anhand eines Regelwerkes. Eine Voraussetzung ist unter anderem das Vorliegen eines positiven PCR-Befundes. Die Daten werden vom RKI einmal täglich jeweils um 0:00 Uhr aktualisiert und veröffentlicht. Die Berechnung der 7-Tage Inzidenz erfolgt auf Grundlage des tatsächlichen Erkrankungsfalles bzw. bei Nichtvorhandensein des Meldedatums des Infektionsfalles dividiert durch die Anzahl der Einwohner mal 100.000. Neuinfektionsfälle, deren tatsächliches Erkrankungsdatum länger als 7-Tage zurückliegen finden bei der Berechnung der 7-Tage-Inzidenz keine Berücksichtigung. Eine Summation der Neuinfektionen als Rechengrundlage führt leider zu abweichenden Ergebnissen, da diese das tatsächliche Erkrankungsdatum nicht berücksichtigen. Bei der Zahl der Genesenen handelt es sich um geschätzte Werte. Im Allgemeinen werden die aus dem ambulanten Bereich gemeldeten Infizierten nach 14 Tagen, gemäß RKI-Standard, als genesen betrachtet. Für die Gesundung eines Infizierten gibt es in Deutschland keine gesetzliche Meldepflicht. Aus diesem Grunde wird die Anzahl der Genesenen vom RKI in 100er Schritten gerundet. Die Zahl der aktuell Erkrankten ergibt sich wie folgt: Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle minus der geschätzten Zahl der Genesenen minus der Sterbefälle. Da es sich bei der Anzahl der Genesenen um einen Schätzwert handelt, wird die Zahl der aktuell Erkrankten vom RKI in 100er Schritten gerundet. Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz: Anzahl der stationär behandelten COVID-19-Patientinnen und ‑Patienten innerhalb der letzten sieben Tage pro 100 000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Anteil der intensivpflichtigen COVID-19-Patienten in Bezug auf die tatsächlich verfügbaren Intensivbetten (ITS): Datenquelle für die Berechnung der tatsächlich betreibbaren intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten ist IVENA eHealth, wo Brandenburger Krankenhäuser tägliche Eintragungen vornehmen.
http://dlvr.it/SJ1LTN

Freitag, 28. Januar 2022

Versuchte gefährliche Körperverletzung

#Neuseddin –  Donnerstag, 27. Januar 2022, 10:50 Uhr –  Offenbar in einem psychischen Ausnahmezustand griff der Bewohner eines Wohnheimes in Neuseddin am Donnerstagvormittag eine andere Bewohnerin an, die gerade dabei war mit einer Sozialarbeiterin zu sprechen. Der Angreifer trat dabei aus seinem Zimmer auf den Flur und drohte der Bewohnerin sie mit einem Küchenmesser zu verletzen. Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes bemerkten die Situation und konnten den Angreifer in weiterer Folge von seinem Tun abhalten und ihm das Messer abnehmen. Dabei wurde keine Person verletzt. Die Polizei hat Rettungskräfte hinzugezogen. Ein Notarzt hat daraufhin die Einweisung in eine Brandenburger Fachklinik angeordnet. Es wurden Ermittlungen wegen einer versuchten gefährlichen Körperverletzung eingeleitet und das Messer sichergestellt.
http://dlvr.it/SHz6Bg

Gegen Straßenbaum geprallt

Landesstraße 95, Benken – Görzke –  Donnerstag, 27. Januar 2022, 13:50 Uhr –  Eine Autofahrerin war am Donnerstagnachmittag auf der Landesstraße 95 zwischen Benken und Görzke unterwegs. Aus bislang unbekanntem Grund verlor die Frau im Kurvenbereich nach Dangelsdorf die Kontrolle über ihr Fahrzeug, kam in weiterer Folge von der Fahrbahn ab und prallte dort gegen einen Straßenbaum. Die Fahrerin wurde dadurch verletzt. Rettungskräfte kümmerten sich kurz darauf um die Frau und brachten Sie für weitere Untersuchungen in ein umliegendes Krankenhaus. Das Fahrzeug war nicht weiter fahrbereit und musste abgeschleppt werden. Es entstand Sachschaden, der auf etwa 5.000 Euro geschätzt wurde. Die Polizei hat den Verkehrsunfall aufgenommen und Spuren gesichert.
http://dlvr.it/SHz672

Einbruch in Feuerwehrgebäude

#Nennhausen, Hauptstraße –  Mittwoch, 26.01.2022 bis Donnerstag, 27.01.2022 –     Am Donnerstagmorgen wurde der Polizei der Einbruch in das Gebäude der Freiwilligen Feuerwehr Nennhausen gemeldet. Durch bislang unbekannte Täter wurde eine Tür aufgebrochen und diverse technische Geräte entwendet. Durch die Polizei erfolgte die Anzeigenaufnahme. Zur Spurensicherung wurden Kriminaltechniker angefordert. Der Gesamtschaden wird auf mehrere zehntausend Euro geschätzt. Die weiterführenden Ermittlungen übernimmt die Kriminalpolizei. Zeugen, die Hinweise zur Tat geben können, werden gebeten sich bei der Polizeiinspektion Havelland unter der Rufnummer 03322-2750 zu melden.
http://dlvr.it/SHz4lv

Vorbereitende Arbeiten für verbesserten Hochwasserschutz beginnen

Im Frühsommer 2022 werden die Bauarbeiten für den neuen und verbesserten Hochwasserschutz im Stadtgebiet beginnen. Dabei werden die Uferwand und die Uferpromenade samt Römertreppe vollständig neu gestaltet. Um die Arbeiten vorzubereiten, sind im Februar bereits Baumfällarbeiten erforderlich. Um die notwendige Baufreiheit herzustellen, muss die vorhandene Bepflanzung der Uferpromenade auf dem betroffenen Abschnitt entsprechend der vorliegenden Genehmigungen entfernt werden. Für einzelne Bäume wird ein Kronen- bzw. Lichtraumschnitt vorgesehen, der hereinragende Äste aus dem Lichtraumprofil entnimmt. In der Collegienstraße werden die geschützten Platanen nur auf das erforderliche Minimum beschnitten. Sämtliche gefällte Bäume werden im Bereich der Uferpromenade nachgepflanzt: Nach Fertigstellung der Promenade werden auf Höhe der Ziegelstraße 19 Bäume neu gepflanzt. Baumart und konkrete Standorte werden im weiteren Planungsablauf festgelegt. Zusätzlich müssen für eine eigenständige Baustellenzufahrt von der Hafenstraße weitere Baumfällungen durchgeführt werden. Die Arbeiten werden voraussichtlich bis Montag, 28. Februar 2022 abgeschlossen sein. Hierbei sind punktuelle und zeitlich begrenzte Einschränkungen im öffentlichen Raum zu erwarten. Die Bauarbeiten zum verbesserten Hochwasserschutz werden Mitte Mai beginnen. Es ist mit einer Bauzeit von 22 Monaten zu rechnen. In dieser Zeit wird die Uferpromenade im Abschnitt der Konzerthalle größtenteils nicht benutzbar sein. Zudem wird es Einschränkungen im Bereich von der Musikschule bis zum alten Speichergebäude und nördlich davon geben. Zuständiger Bauherr des Projektes ist das Landesamt für Umwelt. Das Land Brandenburg wird mit Fördergeldern der EU für diese innerstädtische Hochwasserschutzmaßnahme insgesamt über 12 Millionen Euro investieren.
http://dlvr.it/SHyMfZ

Donnerstag, 27. Januar 2022

Geflügelpest: Sperrverfügung für Geflügel in Teilen des Landkreises Peine

In einem Hausgeflügelbestand in Müden (Aller) im Landkreis Gifhorn wurde das Virus der Geflügelpest (Aviäre Influenza HPAI H5N1) nachgewiesen. Die Geflügelpest ist eine Tierseuche, die zu großen Tierverlusten und erheblichen wirtschaftlichen Schäden führen kann. Die Infektion mit diesem Virus führt bei Geflügel und teilweise auch bei anderen Vögeln zu schweren Krankheitserscheinungen mit Todesfällen. Durch den Ausbruch im Landkreis Gifhorn mit der in den Landkreis Peine hineinreichenden Überwachungszone sind nun auch hier entsprechende Seuchenbekämpfungsmaßnahmen zu ergreifen. Daher wurde per Allgemeinverfügung eine Sperrverfügung für Geflügel in dem Gebiet der Überwachungszone in den Ortschaften Eickenrode und Plockhorst in der Gemeinde Edemissen angeordnet. „Das bedeutet für die dortigen Geflügelhalter unter anderem, dass sie ihre Tiere verstärkt beobachten und Veränderungen des Gesundheitszustandes umgehend dem Veterinäramt mitteilen müssen. Geflügel muss aufgestallt werden. Die Aufstallungspflicht gilt aber durch eine weitere Allgemeinverfügung sowieso für den gesamten Landkreis“, erklärt Kreissprecher Fabian Laaß. Vögel, Geflügel und Federwild oder deren Erzeugnisse dürfen weder aus einem noch in einen Betrieb, in dem Vögel gehalten werden, verbracht werden, um eine Verbreitung des Virus zu verhindern. Die Halter müssen verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen umsetzen wie z.B. Tragen von Schutzkleidung mit Händedesinfektion vor Betreten und nach Verlassen der Stallungen sowie Reinigung und Desinfektion von Schuhen bei Betreten und Verlassen der Stallung, Schadnagerbekämpfung, tägliche Desinfektion aller Zufahrts- und Abfahrtswege. Tote Tiere müssen speziell entsorgt werden. Die Notwendigkeit der Sperrverfügung wird regelmäßig überprüft, um deren Dauer auf das seuchenhygienisch unbedingt erforderliche Maß zu begrenzen. Die Überwachungszone kann allerdings frühestens nach 30 Tagen aufgehoben werden. Laut dem Friedrich-Löffler-Institut (FLI) wurden seit Mitte Oktober 2021 in Deutschland erneut Hunderte von HPAIV-infizierten Wildvögeln aus mindestens zwölf Bundesländern sowie über 50 Ausbrüche bei Geflügel und gehaltenen Vögeln aus zahlreichen Bundesländern gemeldet. Zwischen dem 01.10.2021 und 06.01.2022 wurden über 450 überwiegend tote oder kranke, HPAIV-H5N1-infizierte Wildvögel an das Tierseuchennachrichtensystem (TSN) gemeldet. „Die Gefahr einer weiteren Verbreitung der Geflügelpest in den Wildvogelbeständen oder die Einschleppung in Geflügelbestände ist sehr hoch. Durch Ausscheiden des Erregers mit dem Kot können Wildvögel die Umwelt kontaminieren, so dass auch Hobby- und Nutzgeflügel infiziert werden kann“, so Laaß. Informationen zur Biosicherheit wie auch Informationen für Hobbyhalter sowie zum Ausbruchsgeschehen mit Übersichtskarte zu den Aufstallungsgeboten in Niedersachsen und Bremen sind unter https://tierseucheninfo.niedersachsen.de/startseite/anzeigepflichtige_tierseuchen/geflugel/geflugelpest/geflugelpest/aviare-influenza-190642.html zu finden.
http://dlvr.it/SHy4Tt

Kontrolle eines Kleintransporters mit angetauten Dönerspießen

Bad Segeberg (ots)   Beamte des Polizei-Autobahn- und Bezirksreviers Bad Segeberg haben am Mittwochvormittag (26.01.2022) einen Transporter auf der Autobahn 21 kontrolliert. Um 09:00 Uhr kontrollierten die Beamten einen Sprinter, der aus Richtung Kiel kommend in Richtung Bad Segeberg unterwegs war. Der 30-jährige Fahrer aus Geesthacht hatte Döner-/ Drehspieße als Tiefkühlware geladen. Tiefkühlware muss durchgehend bei -18 Grad Celsius gekühlt werden. Das bordeigene Thermometer der Kühlkabine zeigte eine Kühltemperatur von – 5 Grad Celsius an. Da der Verdacht des Verstoßes gegen das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelrecht bestand, zogen die Beamten einen Lebensmittelkontrolleur hinzu. Eine Messung des Kontrolleurs bestätigte den Verdacht und ergab eine Kerntemperatur von – 12,4 Grad Celsius und – 13,4 Grad Celsius im Drehspieß. Ein erneutes Herunterkühlen von Hackfleischerzeugnissen ist laut Hackfleischverordnung nicht erlaubt, so dass der Veterinär die Vernichtung der Fleischspieße anordnete. Aufgrund dieser Feststellung teilte der Kontrolleur dem Beschuldigten mit, dass die Spieße nicht mehr für den menschlichen Verzehr geeignet seien. Der Transporter wurde versiegelt und an den Ausgangsort zurückgeschickt. Bei der Wägung des Kühltransporters stellte sich des Weiteren heraus, dass das Fahrzeug um 300 kg überladen war. Die Ladungspapiere konnten während der polizeilichen Kontrolle nicht vorgezeigt werden. Die Beamten leiteten ein Strafverfahren sowohl gegen den Fahrer als auch gegen den Verantwortlichen des Betriebs ein.
http://dlvr.it/SHvcGK

Pass war gefälscht

#Prenzlau –  Am frühen Abend des 26.01.2022 wurde ein junger Mann beim Ladendiebstahl ertappt. Der 23-Jährige hatte Bekleidung, Pflegeprodukte und Esswaren mitgehen lassen wollen. Als Polizisten sich seiner annahmen, zeigte er ihnen einen rumänischen Pass vor. Wie sich herausstellte, handelte es sich dabei aber um ein gefälschtes „Dokument“. Sein richtiger Ausweis kam bei der Durchsuchung des Mannes zum Vorschein. Demnach hatte man es mit einem ukrainischen Staatsbürger zu tun, dessen Touristenvisum seit einer Woche abgelaufen war. Die verschmutzte Arbeitskleidung des Delinquenten deutete aber eher darauf hin, dass er sich mithilfe des gefälschten Passes in Deutschland eine Arbeit verschaffte. Er ist nun festgenommen und hat Einiges zu erklären.
http://dlvr.it/SHvb9Z

Polizisten angegriffen

#Schwedt/Oder –  Am 26.01.2022, gegen 09:45 Uhr, wurden Polizisten zu einer Schule in der Rosa-Luxemburg-Straße gerufen. Dort hatten sich drei Männer einem Impfbus in den Weg gestellt, der auf das Schulgelände hatte einfahren wollen. Nach ersten Erkenntnissen musste für die Einfahrt des Busses ein Trauerkranz zum Gedenken an einen kürzlich tödlich verunglückten Jungen verrückt werden. Daraus entwickelte sich ein Streitgespräch des Trios mit dem Fahrer des Busses und anderen Personen. Als die Beamten sich der Sache annehmen wollten, versuchte einer der drei Herren den Ort des Geschehens zu verlassen. Trotz mehrmaliger Aufforderung zum Stehenbleiben war er nicht zu bewegen gewesen, seinen Lauf zu unterbrechen. Daraufhin wurde der Renitente festgehalten, was ihn nicht daran hinderte, sich weiterhin sämtlicher Klärungsversuche zu verweigern und Widerstand zu leisten. Plötzlich griff einer seiner Begleiter die handelnden Polizisten unvermittelt an. Diesen Moment nutzte sein Kumpel, um zu flüchten. Der Angreifer wird sich nun wegen des tätlichen Angriffs verantworten müssen. Bei ihm handelt es sich um einen 49 Jahre alten Schwedter, der bislang polizeilich noch nicht in Erscheinung getreten war. Er und sein noch am Ort verbliebener Mitstreiter, ein 56-jähriger Schwedter, erhielten einen Platzverweis, dem sie auch nachkamen. Die Kriminalpolizei hat sich der Sache angenommen und wird sich auch um den geflohenen Dritten im Bunde kümmern.
http://dlvr.it/SHvYzh

Lkw touchiert Baum

#Gulow/ L10 – Vorgestern kam gegen 13.30 Uhr ein 39-jähriger Fahrer eines Lkw – MAN zwischen Gulow und Gülitz-Reetz nach rechts von der Fahrbahn ab. Der Lkw touchierte einen Baum und kam auf der angrenzenden Ackerfläche zum Stehen. Offenbar war laut Aussagen des 39-Jährigen ein entgegenkommender Lkw, der zu wenig seitlichen Abstand hielt, der Grund für den Unfall. Der entgegenkommende Lkw verließ ohne anzuhalten die Unfallstelle. Der verunfallte Fahrer wurde leicht verletzt ins Klinikum gebracht. Die Straße war für mehr als drei Stunden voll gesperrt.  Das Fahrzeug war nicht mehr fahrbereit. Beim Unfall entstand ein Sachschaden von zirka 32.000 Euro. Die Sonderüberwachungsgruppe der Verkehrspolizei kam zum Auslesen des Kontrollgeräts zum Einsatz. Eine Unfallanzeige wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort wurde gefertigt.
http://dlvr.it/SHtwvm

Mittwoch, 26. Januar 2022

Giffey zum Internationalen Holocaust-Gedenktag: Es waren Menschen aus unserer Mitte

Die Regierende Bürgermeisterin von Berlin, Franziska Giffey, erklärt zum Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar 2022: „Wir erinnern am Internationalen Holocaust-Gedenktag gemeinsam an die Opfer des Nationalsozialismus, an die Jüdinnen und Juden, Sinti und Roma, Schwule, Lesben, religiös und politisch Verfolgte und Menschen mit Behinderungen. Alle diese Opfer sind Menschen aus unserer Mitte gewesen. Unsere Aufgabe ist es, sich denjenigen, die Antisemitismus und Rechtsextremismus wieder hoffähig machen wollen, Ideologien propagieren oder die Geschichte relativieren, entschieden entgegenzutreten. Wir werden unsere Demokratie und unsere offene und tolerante Gesellschaft jeden Tag aufs Neue verteidigen. Darum halten wir das Wissen über diese Zeit wach und geben es weiter.“ Das Land Berlin wird am morgigen Donnerstag um 10.00 Uhr auf der Gedenkveranstaltung des Deutschen Bundestags vor dem Hintergrund der zeitlich parallel stattfindenden Sitzung des Abgeordnetenhauses von Berlin durch die Bevollmächtigte des Landes Berlin beim Bund und Staatssekretärin für Engagement-, Demokratieförderung und Internationales, Ana-Maria Trăsnea, vertreten. An der Gedenkveranstaltung für die im Nationalsozialismus ermordeten Sinti und Roma Europas am Denkmal im Tiergarten um 11.30 Uhr nimmt für Berlin ebenfalls die Bevollmächtigte teil. Dies ist auch der Fall bei der Stillen Kranzniederlegung am Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen des Lesben- und Schwulen Landesverbandes Berlin-Brandenburg e.V. am Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen.
http://dlvr.it/SHtH0k

5-Jährige kommt bei Verkehrsunfall ums Leben

#IRSCHENBERG, LKR. MIESBACH. Am Mittwochvormittag, 26. Januar 2022, kam es in Irschenberg zu einem folgenschweren Zusammenstoß von zwei Pkw. Ein 5 Jahre altes Kind wurde lebensgefährlich verletzt und erlag später im Krankenhaus seinen Verletzungen. Die Polizeiinspektion Miesbach übernahm die Unfallaufnahme und rekonstruiert jetzt den genauen Unfallhergang.        Am Mittwochvormittag kam es gegen 09.00 Uhr in der Anzinger Straße in Irschenberg zu einem schweren Verkehrsunfall mit tragischen Folgen. Eine Frau (32) aus Irschenberg fuhr mit ihrem Pkw VW auf der Anzinger Straße und wollte in Richtung Kreissparkasse fahren. Zur selben Zeit fuhr eine ebenfalls 32 Jahre Frau alte Frau aus der selben Gemeinde mit ihrem Pkw VW auf der Anzinger Straße in der Gegenrichtung und wollte dem Straßenverlauf folgen. Beim Abbiegevorgang kollidierten die beiden Fahrzeuge frontal. Im Auto der mutmaßlichen Unfallverursacherin saß ihre 5-jährige Tochter auf dem Beifahrersitz. Das Kind wurde bei dem Zusammenstoß lebensgefährlich verletzt und kam mit einem Rettungshubschrauber in ein Münchner Klinikum. Dort verstarb das Mädchen leider. Die beiden Pkw-Fahrerinnen blieben unverletzt. Auf Weisung der sachleitenden Staatsanwaltschaft München II wurde von den aufnehmenden Beamten der Polizeiinspektion Miesbach ein Sachverständiger hinzugezogen. Er unterstützt die Polizei bei der Unfallrekonstruktion durch die Erstellung von Gutachten. Beide beteiligten Fahrzeuge wurden dazu von der Polizei sichergestellt und abgeschleppt. An der Unfallstelle befand sich ein Großaufgebot von Rettungskräften und der Feuerwehr Irschenberg sowie der Polizeiinspektion Miesbach.
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Bundespräsident Steinmeier gedenkt mit Landtagspräsidentin Liedtke, Ministerpräsident Woidke und Kulturministerin Schüle in Sachsenhausen der Opfer des Nationalsozialismus

Am 27. Januar 1945 befreiten sowjetische Soldaten das Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz. In Deutschland ist der 27. Januar der Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus, die Vereinten Nationen haben ihn zum Internationalen Holocaust-Gedenktag erklärt. Aus diesem Anlass haben heute Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier, die Präsidentin des Landtages Brandenburg, Prof. Dr. Ulrike Liedtke, Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke sowie Kultur- und Wissenschaftsministerin Dr. Manja Schüle die Gedenkstätte Sachsenhausen besucht. Nach einem Rundgang mit Stiftungsdirektor Dr. Axel Drecoll und der stellvertretenden Gedenkstättenleiterin Dr. Astrid Ley legten sie Kränze zur Ehrung der Opfer des Nationalsozialismus nieder. Landtagspräsidentin Liedtke zum Holocaust-Gedenktag: „Erinnern heißt, die Opfer zu würdigen, ihr Leid wahrzunehmen und neuen Gräueltaten durch Aufklärung vorzubeugen. Gerade junge Menschen brauchen den Blick in die Vergangenheit, um für die Gegenwart zu lernen und die Zukunft zu gestalten. Es ist gut, dass sie sich dafür interessieren, was war und wie es geschehen konnte. Und sie ziehen ihre Schlüsse daraus: Hass und Hetze dürfen nie wieder siegen über Menschenrechte und Toleranz. Das ist für mich die wichtigste Botschaft dieses Gedenktages.“ Ministerpräsident Woidke erklärte: „Das Erinnern an den Holocaust und die Auseinandersetzung mit diesem schrecklichen Kapitel unserer Vergangenheit ist eine immerwährende Aufgabe. Es darf kein Vergessen geben. Das sind wir den Opfern, deren Familien und Nachkommen schuldig. Das Vermächtnis der Zeitzeugen gilt es zu bewahren und an nachfolgende Generationen weiterzugeben, damit solche Gräueltaten nie wieder passieren. Nirgendwo auf der Welt. Wir müssen uns – wann immer es nötig ist – gegen Nationalsozialismus, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit wehren und diejenigen in die Schranken weisen, die Hass und Ausgrenzung säen.“ Kultur- und Wissenschaftsministerin Schüle: „Es ist nicht vorbei – weder das Gedenken noch das Erinnern, weder die Empathie mit den Opfern noch die Auseinandersetzung mit dem grausamsten Teil unserer Geschichte. Dafür brauchen wir Wissen, Aufklärung und authentische Orte. Aber auch die Fähigkeit, eigene Versäumnisse zu reflektieren und die Schuld unserer Vorfahren einzugestehen. Und wir müssen uns fragen, welche Folgen nationalsozialistische Erziehung weit über das Ende des Terrorregimes hinaus hatte. Erst dann wird Aufarbeitung wahrhaftig. Besondere Bedeutung haben dabei die KZ-Gedenkstätten – sie sind Friedhöfe, aber auch Orte des Austauschs, des Gedenkens und der internationalen Jugendbegegnung. Es ist nicht vorbei – angesichts von Antisemitismus, Alltagsrassismus und Ausgrenzung brauchen wir mehr denn je das persönliche Gespräch, brauchen wir Menschlichkeit und Miteinander. Damit sich ein Verbrechen wie die Shoa niemals wiederholt.“ Stiftungsdirektor Drecoll sagte: „Wir sind dankbar, dass der Bundespräsident anlässlich des Gedenktages für die Opfer des Nationalsozialismus diesen historischen Tatort der Verbrechen besucht hat. Durch ihre authentischen Zeugnisse und Relikte sind die Gedenkstätten nicht nur eindrucksvolle Gedenk- und Lernorte. Angesichts der schwindenden Zeitzeugenschaft werden sie durch ihre Beweiskraft für nachfolgende Generationen immer bedeutungsvoller. Im Gespräch mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hat der Bundespräsident sich auch über die vielfältige Arbeit moderner Gedenkstätten im Bereich von Vermittlung, Sammlung, Forschung und Öffentlichkeitsarbeit informiert. Der Besuch des Bundespräsidenten ist ein Zeichen der Anerkennung und Wertschätzung der Gedenkstätten und ihrer vielfältigen Aufklärungs- und Erinnerungsarbeit.“ Wegen der Corona-Pandemie wird der Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und Internationale Holocaust-Gedenktag in diesem Jahr weitgehend digital begangen. Am 27. Januar 2022 veröffentlichen der Landtag Brandenburg und die Gedenkstätte Sachsenhausen einen Film über das Erinnern und seine Bedeutung. Er ist in Zusammenarbeit von Parlamentspräsidentin Ulrike Liedtke, Stiftungsdirektor Axel Drecoll und Kulturstaatsministerin Claudia Roth sowie Schülerinnen des Gymnasiums Panketal entstanden. Das Video ist am 27. Januar ab 11.00 Uhr über die YouTube-Kanäle der Gedenkstätte Sachsenhausen und des Landtages abrufbar. Im KZ Sachsenhausen waren zwischen 1936 und 1945 mehr als 200.000 Menschen aus vielen europäischen Ländern inhaftiert. Zehntausende von ihnen starben an den unmenschlichen Haftbedingungen oder wurden Opfer von Mordaktionen der SS. Am 22./23. April 1945 fanden die Befreier im Lager rund 3.000 kranke Häftlinge vor. Mehr als 30.000 Häftlinge hatte die SS zuvor auf einen Todesmarsch getrieben, bei dem in den letzten Tagen der NS-Herrschaft mehr als 1.000 Häftlinge umkamen. Die 1961 eröffnete und nach der deutschen Einheit umfassend erneuerte Gedenkstätte Sachsenhausen ist heute zugleich ein europäischer Ort des Gedenkens und ein modernes zeithistorisches Museum mit besonderen bildungspolitischen und humanitären Aufgaben.
http://dlvr.it/SHqgS6

6.280 neue Corona Fälle im Land Brandenburg

In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten COVID-19-Fälle innerhalb der letzten 24 Stunden um 6.280 erhöht. So sind insgesamt 313.820 laborbestätigte COVID-19-Fälle statistisch erfasst (kumulativ ab der 10. Kalenderwoche 2020, Stand: 26.01.2022, 00:00 Uhr, Quellen: http://corona.rki.de). In Brandenburg sind ungefähr 245.800 Menschen von ihrer COVID-19-Erkrankung genesen. So liegt die Zahl der Infizierten und Erkrankten aktuell bei geschätzt rund 63.000 (Vorwoche: rund 39.800). Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz und Auslastung Intensivbetten Aktuell werden 434 Personen mit einer COVID-19-Erkrankung im Krankenhaus behandelt, davon befinden sich 89 in intensivmedizinischer Behandlung, hiervon müssen 65 beatmet werden (Stand 25.01.2022, Quelle: IVENA).   Schwellenwerte   Landesweite Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz bis 3 über 3 über 6 über 9 Aktueller Wert (Stand: 26.01.22)   3,99       26.01. 25.01. 24.01. 23.01. 22.01. 21.01. 20.01. 19.01. 18.01. Werte der letzten Tage 3,99 3,75 3,40 3,52 3,60 3,32 2,92 2,77 2,77     Warnwert Alarmwert Anteil der intensivpflichtigen COVID-19-Patienten in Bezug auf die tatsächlich verfügbaren Intensivbetten (ITS) bis 10% mit COVID-19-Patienten belegte ITS-Betten 10 bis 20 % mit COVID-19-Patienten belegte ITS-Betten mehr als 20 % mit COVID-19-Patienten belegte ITS-Betten Aktueller Wert (Stand: 25.01.22)   11,8 %     25.01. 24.01. 23.01. 22.01. 21.01. 20.01. 19.01. 18.01. 17.01. Werte der letzten Tage 11,8 11,6 12,2 12,2 12,4 13,4 13,7 13,9 15,0     Sieben-Tage-Inzidenz Die landesweite Sieben-Tage-Inzidenz liegt bei 1.261,6 Neuinfektionen innerhalb der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner (Vortag: 1.194,8; Vorwoche: 689,8). Indikator   Warnwert Alarmwert Hotspot-Region Sieben-Tage-Inzidenz kleiner 100 100 bis 200 über 200 über 750 Dieser bekannte Indikator ist bei der Bewertung der Corona-Lage auf kommunaler Ebene zugrunde zu legen, um in verfassungsrechtlich gebotener Weise auf regionale und lokale Infektionsgeschehen angemessen reagieren zu können. Sieben-Tage-Inzidenz der Landkreise und kreisfreien Städte Landkreis / kreisfreie Stadt   26.01.   25.01.   24.01. Sonntag 23.01. 22.01. 21.01. 20.01. 19.01. 18.01. 17.01. Barnim 949,6 977,4 995,0 986,4 998,2 904,8 788,4 728,6 654,4 559,4 Brandenburg a. d. H. 989,7 925,9 767,6 767,6 767,6 656,6 566,4 469,2 423,4 388,7 Cottbus 791,3 811,6 811,6 775,1 719,4 645,4 616,1 517,8 494,5 487,4 Dahme-Spreewald 1.559,6 1425,1 1.315,5 1.224,4 1.186,8 1.126,3 961,8 720,1 637,0 503,7 Elbe-Elster 379,9 319,5 318,5 319,5 290,8 266,1 236,4 216,6 227,5 232,5 Frankfurt (Oder) 1.262,8 1089,2 1.005,0 1.027,8 936,6 829,6 670,0 526,2 424,4 426,2 Havelland 1.332,8 1108,1 896,8 847,0 921,1 835,5 836,1 783,3 863,4 887,1 Märkisch-Oderland 1.397,6 1371,2 1.211,5 1.207,9 1.205,9 1.005,6 806,8 693,7 647,1 536,5 Oberhavel 1.244,0 1189,4 1.070,8 1.075,5 938,2 957,4 809,4 778,6 717,4 627,4 Oberspreewald-Lausitz 624,6 620,9 511,1 519,4 560,0 475,1 380,1 316,4 257,4 265,7 Oder-Spree 1.611,5 1475,4 1.332,0 1.317,0 1.124,0 1.050,9 907,5 866,8 785,4 751,9 Ostprignitz-Ruppin 868,4 809,7 745,9 702,4 674,0 581,9 525,3 493,9 461,5 441,3 Potsdam 1.783,0 1704,4 1.625,9 1.627,0 1.534,8 1.414,5 1.233,9 1.113,1 974,1 874,7 Potsdam-Mittelmark 1.499,9 1492,5 1.383,8 1.341,1 1.307,2 1.122,3 852,5 711,2 663,4 570,3 Prignitz 963,3 825,3 813,4 813,4 745,1 709,6 650,5 611,1 504,6 505,9 Spree-Neiße 555,7 571,6 601,7 595,5 521,2 475,2 424,7 423,9 330,9 352,2 Teltow-Fläming 1.695,7 1629,2 1.456,7 1.397,2 1.375,1 1.263,2 1.016,6 904,7 823,6 800,9 Uckermark 1.712,5 1613,5 1.601,7 1.494,3 1.307,4 1.124,7 931,9 587,7 604,7 516,7 Brandenburg gesamt 1.261,6 1.194,8 1.102,3 1.076,1 1.023,9 927,6 788,9 689,8 635,3 580,7   Hinweis zu Hotspot-Regionen: In einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt, in der die Sieben-Tage-Inzidenz für drei Tage ununterbrochen den Schwellenwert von 750 überschreitet und zusätzlich landesweit der Anteil der intensivstationär behandelten COVID-19-Patientinnen und Patienten in Bezug auf die tatsächlich verfügbaren intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten den Schwellenwert von mindestens zehn Prozent erreicht, hat die zuständige Behörde die Überschreitung und Erreichung unverzüglich in geeigneter Weise öffentlich bekanntzugeben. Ab dem Tag nach der Bekanntgabe gelten in diesem Landkreis oder dieser kreisfreien Stadt folgende zusätzliche Schutzmaßnahmen: Nächtliche Ausgangsbeschränkung für Ungeimpfte: In der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur gewichtigen Ausnahmefällen zulässig (dazu zählen zum Beispiel der Besuch von Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partnern sowie von Lebensgefährtinnen und Lebensgefährten, die Wahrnehmung des Sorge- oder eines gesetzlichen oder gerichtlich angeordneten Umgangsrechts, die Begleitung von Sterbenden und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen, die Inanspruchnahme medizinischer, therapeutischer und pflegerischer Leistungen, die Inanspruchnahme veterinärmedizinischer Leistungen und die Versorgung und Pflege von Tieren, das Aufsuchen der Arbeitsstätte und die Ausübung beruflicher, dienstlicher oder der Erfüllung öffentlich-rechtlicher Aufgaben dienender ehrenamtlicher Tätigkeiten). Die nächtliche Ausgangsbeschränkung gilt nicht für vollständig geimpfte Personen, nachweislich genesene Personen sowie Personen, für die aus gesundheitlichen Gründen keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission ausgesprochen wurde (die gesundheitlichen Gründe sind vor Ort durch ein schriftliches ärztliches Zeugnis im Original nachzuweisen). Außerdem müssen in Hotspot-Regionen Diskotheken, Clubs und ähnliche Einrichtungen für den Publikumsverkehr schließen, Festivals sind untersagt. Rechtsgrundlage: § 27 Zweite SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 23. November 2021 Übersichtstabelle Fallzahlen von COVID-19 in Brandenburg Landkreis / kreisfreie Stadt Bestätigte Fälle im 24-h-Vergleich Zahl bestätigter Fälle ambulant + stationär kumuliert ab 10. KW 2020 Stand: 26.01., 00:00 Uhr 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner 7-Tage-Fallzahl Summe der Infektionen in letzten 7 Tagen nach Meldedatum Sterbefälle Wohnortprinzip kumuliert ab 10. KW 2020 (24-h-Vergleich) Barnim +258 18.541 949,6 1.779 318 (+0) Brandenburg a. d. H. +151 7.128 989,7 713 131 (+0) Cottbus/Chóśebuz +9 16.050 791,3 781 266 (+0) Dahme-Spreewald +502 22.912 1.559,6 2.703 347 (+0) Elbe-Elster +127 17.943 379,9 384 357 (+0) Frankfurt (Oder) +220 6.612 1.262,8 720 160 (+0) Havelland +806 18.037 1.332,8 2.195 225 (+0) Märkisch-Oderland +520 21.203 1.397,6 2.756 351 (+0) Oberhavel +491 22.764 1.244,0 2.665 365 (+1) Oberspreewald-Lausitz +182 20.176 624,6 677 355 (+2) Oder-Spree +532 24.665 1.611,5 2.889 402 (+0) Ostprignitz-Ruppin +199 10.125 868,4 858 180 (+0) Potsdam +614 21.079 1.783,0 3.247 264 (+0) Potsdam-Mittelmark +442 23.781 1.499,9 3.269 257 (+0) Prignitz +303 8.534 963,3 733 204 (+0) Spree-Neiße/Sprjewja-Nysa +176 19.675 555,7 628 305 (+4) Teltow-Fläming +491 22.153 1.695,7 2.909 273 (+0) Uckermark +257 12.442 1.712,5 2.025 218 (+0) Brandenburg gesamt +6.280 313.820 1.261,6 31.931 4.978 (+7) COVID-19-Impfungen In Brandenburg sind 1.736.477 Menschen mindestens einmal geimpft (Impfquote mindestens einmal geimpft: 68,6 Prozent), 1.694.957 Menschen sind vollständig geimpft (Impfquote vollständig geimpft: 67,0 Prozent). Seit Beginn der Impfkampagne wurden in Brandenburg insgesamt 4.456.430 COVID-19-Impfungen verabreicht. Im Vergleich zu den vom RKI im Digitalen Impfquotenmonitoring veröffentlichten Zahlen sind das 18.063 Impfungen mehr als am Vortag und 105.099 mehr als vor einer Woche. Darüber hinaus haben in Brandenburg bislang insgesamt 1.137.432 Personen eine Auffrischimpfung erhalten (Impfquote Auffrischimpfung: 44,9 Prozent) (Stand: 25.01.2022, Quelle: RKI: Digitales Impfquotenmonitoring zur COVID-19-Impfung). Sieben-Tage-R-Wert Die Ansteckungsrate (Reproduktionszahl) mit dem Coronavirus liegt in Brandenburg bei 1,25 (Sieben-Tage-R-Wert, Stand: 25.01.2022). Sie bezeichnet die Anzahl der Personen, die im Durchschnitt von einer infizierten Person angesteckt wird. Wenn der R-Wert um 1 schwankt, stagniert das Infektionsgeschehen. Steigt der R-Wert dauerhaft über 1, nehmen auch die Fallzahlen zu. COVID-19 Inzidenzen Land Brandenburg nach Altersgruppen COVID-19 Inzidenzen Landkreise/kreisfreie Städte nach Altersgruppen Wöchentliche 7-Tage-Inzidenz unter Geimpften und Ungeimpften Hinweise zur Grafik: Darstellung der wöchentlichen Sieben-Tage-Inzidenz unter Geimpften (Infektion mindestens 2 Wochen nach abgeschlossener Impfserie unabhängig der Symptomatik) und Ungeimpften (keine Impfung) der COVID-19-Fälle im Land Brandenburg im Jahr 2021 nach Meldewoche. Die Berechnung ist eine grobe Abschätzung. So bleiben Fälle mit fehlenden Angaben zum Impfstatus und unvollständigem Impfschutz unberücksichtigt. Aufgrund von laufenden Ermittlungen zum Impfstatus durch die Gesundheitsämter werden die Daten im grau hinterlegten Bereich noch ergänzt und zum aktuellen Stand unterschätzt. Hinweise zu den Fallzahlen und Meldungen Erkrankungen an COVID-19 müssen von Ärzten, Angehörige eines anderen Heil- oder Pflegeberufs sowie Leitende von Gemeinschaftseinrichtungen unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Rechtliche Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz und die Corona-Meldepflicht-Verordnung. Diese Meldung muss spätestens 24 Stunden nach Feststellung dem zuständigen Gesundheitsamt vorliegen.  Die 18 Gesundheitsämter in Brandenburg müssen diese Zahlen spätestens am folgenden Arbeitstag an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) melden. Neuinfektionen sind alle mittels PCR bestätigten Infektionsfälle. Jede gemeldete Zahl erfordert eine umfangreiche Prüfung und muss über eine spezielle Meldesoftware (SurvNet-Meldesystem) erfasst und spätestens am folgenden Arbeitstag dem Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt werden. Aufgrund des Meldeverzuges zwischen dem Bekanntwerden von Fällen vor Ort und der Übermittlung an das LAVG kann es Abweichungen zu den von den Landkreisen und kreisfreien Städten aktuell veröffentlichen Zahlen geben. Dies gilt insbesondere für die Wochenenden. Die gemeldeten Fallzahlen bilden ein Lagebild zu den genannten Zeiten ab. Für die Bewertung der Lage ist allerdings die Fallzahlentwicklung über einen längeren Zeitraum relevant. Etwaige statistische Ungenauigkeiten einer Momentaufnahme sind unvermeidbar. Meldeverfahren: Das Land Brandenburg leitet täglich die Daten der laborbestätigten COVID-19-Fälle an das Robert Koch-Institut (RKI) weiter, die von den Landkreisen und kreisfreien Städten über die vom RKI zur Verfügung gestellte Meldesoftware SurvNet@RKI bis spätestens 19:00 Uhr an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) gemeldet wurden. Nach einer Plausibilitätsprüfung leitet das LAVG diese Daten bis spätestens 20:00 Uhr an das RKI weiter. Seitens des RKI erfolgen ab 20:00 Uhr weitere Prüfungs- und Auswertungsroutinen anhand eines Regelwerkes. Eine Voraussetzung ist unter anderem das Vorliegen eines positiven PCR-Befundes. Die Daten werden vom RKI einmal täglich jeweils um 0:00 Uhr aktualisiert und veröffentlicht. Die Berechnung der 7-Tage Inzidenz erfolgt auf Grundlage des tatsächlichen Erkrankungsfalles bzw. bei Nichtvorhandensein des Meldedatums des Infektionsfalles dividiert durch die Anzahl der Einwohner mal 100.000. Neuinfektionsfälle, deren tatsächliches Erkrankungsdatum länger als 7-Tage zurückliegen finden bei der Berechnung der 7-Tage-Inzidenz keine Berücksichtigung. Eine Summation der Neuinfektionen als Rechengrundlage führt leider zu abweichenden Ergebnissen, da diese das tatsächliche Erkrankungsdatum nicht berücksichtigen. Bei der Zahl der Genesenen handelt es sich um geschätzte Werte. Im Allgemeinen werden die aus dem ambulanten Bereich gemeldeten Infizierten nach 14 Tagen, gemäß RKI-Standard, als genesen betrachtet. Für die Gesundung eines Infizierten gibt es in Deutschland keine gesetzliche Meldepflicht. Aus diesem Grunde wird die Anzahl der Genesenen vom RKI in 100er Schritten gerundet. Die Zahl der aktuell Erkrankten ergibt sich wie folgt: Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle minus der geschätzten Zahl der Genesenen minus der Sterbefälle. Da es sich bei der Anzahl der Genesenen um einen Schätzwert handelt, wird die Zahl der aktuell Erkrankten vom RKI in 100er Schritten gerundet. Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz: Anzahl der stationär behandelten COVID-19-Patientinnen und ‑Patienten innerhalb der letzten sieben Tage pro 100 000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Anteil der intensivpflichtigen COVID-19-Patienten in Bezug auf die tatsächlich verfügbaren Intensivbetten (ITS): Datenquelle für die Berechnung der tatsächlich betreibbaren intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten ist IVENA eHealth, wo Brandenburger Krankenhäuser tägliche Eintragungen vornehmen.
http://dlvr.it/SHqfCl

Unfall beim Fahrstreifenwechsel

BAB 10 –                                             Am Dienstagabend, um 18:25 Uhr ereignete sich ein Verkehrsunfall mit Sachschaden auf der Bundesautobahn 10 in Fahrtrichtung Autobahndreieck Pankow. Dabei befuhr ein 39-jähriger Kraftfahrer eines LKW mit Anhänger den rechten Fahrstreifen im Baustellenbereich zwischen dem Autobahndreieck Kreuz Oranienburg und der Anschlussstelle Birkenwerder. Um einem PKW VW Caddy die Auffahrt von der Bundesautobahn 111 kommend zu ermöglichen, wechselte der LKW mit Anhänger zunächst auf den linken Fahrstreifen und anschließend wieder zurück auf den rechten Fahrstreifen. Beim Fahrstreifenwechsel kam es dann zur Kollision zwischen dem Anhänger und der Fahrzeugfront des VW. Der PKW VW war anschließend nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden. Es entstand ein Gesamtschaden in Höhe von etwa 15.000 Euro.
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Dienstag, 25. Januar 2022

Diverse Festnahmen bei Versammlungen am Montag – die Polizei Berlin zieht Bilanz

#Berlin – Am Montag trafen sich ab dem späten Nachmittag im gesamten Stadtgebiet erneut mehrere Tausend Menschen, um an Kundgebungen und Aufzügen mit Bezug zur Corona-Politik teilzunehmen. Für die 18 angezeigten Versammlungen und die über 50 Aufrufe im Internet, sich im Stadtgebiet zu versammeln, war die Polizei Berlin mit insgesamt rund 760 zusätzlichen Einsatzkräften präsent. Die überwiegende Anzahl der Versammlungen verlief störungsfrei und ohne besondere Vorkommnisse. Bei den übrigen schritten die Polizistinnen und Polizisten frühzeitig ein und ahndeten festgestellte Verstöße konsequent. Ausgewählte Sachverhalte Gegen 18 Uhr versammelten sich am Frankfurter Tor rund 50 Personen zu einem nicht angezeigten Aufzug, um gegen die Corona-Politik zu demonstrieren. Die einzelnen Personen liefen auf dem Mittelstreifen der Warschauer Straße in Richtung Kreuzberg. An der Einmündung zur Revaler Straße sollen teils Vermummte die Aufzugteilnehmenden angegriffen, sie geschubst, geschlagen und in Richtung Fahrbahn abgedrängt haben. Zudem sollen die Unbekannten eine Glasflasche in Richtung der Teilnehmenden geworfen, gegen die mitgeführten Fahrräder einzelner Teilnehmenden getreten und sie beleidigt haben. Als alarmierte Polizeieinsatzkräfte am Ort erschienen, entfernten sich die Angreifer in verschiedene Richtungen. Insgesamt überprüften die Polizistinnen und Polizisten acht Personen, welche nach einer Identitätsfeststellung ihren Weg fortsetzen konnten. Unter dem Motto „Demokratische Menschenrechte“ trafen sich kurz nach 18 Uhr in Alt-Tegel wenige Hundert Personen. Gegen 18.20 Uhr setzte sich der angezeigte Aufzug, an dem in der Spitze bis zu 2000 Personen teilnahmen, in Bewegung. Gegen 19.45 Uhr beendete der Versammlungsleiter den Aufzug mit 100 Verbliebenen. Insgesamt nahmen die Einsatzkräfte 20 Personen, darunter drei Frauen und 17 Männer vorläufig fest. Wegen des Verstoßes gegen die Maskentragepflicht bei Versammlungen leiteten die Einsatzkräfte 19 Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Weitere 70 Personen versammelten sich gegen 18 Uhr vor dem Rathaus Lichtenberg. Hier missachtete die überwiegende Mehrheit der Teilnehmenden die geltende Maskentragepflicht, so dass Polizeieinsatzkräfte sie über Lautsprecher dazu aufforderten, sich an die Hygieneregeln zu halten. 59 Personen, darunter 15 Frauen und 44 Männer, wurden festgenommen. Die Einsatzkräfte leiteten zudem 57 Ordnungswidrigkeitenanzeigen sowie zwei Strafanzeigen wegen Widerstands und Nötigung ein. Vor dem Rathaus Tiergarten versammelten sich zwischen 18.15 Uhr und 19.45 Uhr rund 60 Personen, die einem Aufruf im Internet folgten. Hier nahmen die Einsatzkräfte 20 Personen, darunter 14 Frauen und sechs Männer, fest, und leiteten jeweils ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes gegen die geltenden Hygieneregeln bei Versammlungen ein. Einem Aufruf im Internet, sich vor dem Rathaus Köpenick zu versammeln, folgten rund 300 Personen. Auch hier wiesen die Einsatzkräfte über Lautsprecherdurchsagen auf die bestehenden Hygieneregeln hin und forderten die betroffenen Personen auf, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen und die Abstände zueinander einzuhalten. Darüber hinaus führten die Polizeieinsatzkräfte Zwangsmaßnahmen durch und drängten einzelne Personen ab. Insgesamt nahmen die Einsatzkräfte 87 Teilnehmende, darunter 24 Frauen und 63 Männer, fest. Sie leiteten diverse Ordnungswidrigkeitenverfahren, darunter 84 wegen Verstoßes gegen die Maskentragepflicht bei Versammlungen und eine wegen der Durchführung einer Versammlung ohne vorherige Anmeldung sowie jeweils eine Strafanzeige wegen Beleidigung und Zeigen des sogenannten deutschen Grußes ein. Am Rathaus Schöneberg kamen ab 18 Uhr 400 Personen zusammen, die einem Aufruf im Internet folgten, sich dort zu versammeln. Hier nahmen die Polizeieinsatzkräfte 56 Personen, darunter 26 Frauen und 30 Männer fest, und leiteten eine entsprechende Anzahl an Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstoßes gegen die Maskentragepflicht ein. Festnahmen und verletzte Polizeieinsatzkräfte Während des gesamten Einsatzes nahmen die Polizistinnen und Polizisten 253 Personen fest und leiteten 257 Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Missachtung der Maskenpflicht und Verstoßes gegen das Versammlungsfreiheitsgesetz sowie 19 Strafermittlungsverfahren, unter anderem wegen Widerstands und schweren Landfriedensbruchs, ein. Eine Dienstkraft wurde leicht verletzt, konnte ihren Dienst aber fortführen.
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Bei Bränden zerstörte Pkw

#Berlin – Nachdem letzte Nacht zwei Fahrzeuge in Kreuzberg und Charlottenburg brannten, hat ein Brandkommissariat des Landeskriminalamtes die Ermittlungen wegen des Verdachts der Brandstiftungen übernommen. Nr. 0208 Gegen 22.45 Uhr meldeten mehrere Anwohner der Reichenberger Straße einen im Bereich der Motorhaube brennenden Daimler-Benz. Trotz zügig durchgeführter Löscharbeiten der alarmierten Feuerwehr konnte ein Totalschaden des Pkw nicht verhindert werden. Nr. 0209 Kurz vor halb eins entdeckte ein Passant in der Sybelstraße einen in Flammen stehenden Smart und ruft die Feuerwehr. Diese löscht den Brand, durch dessen Hitzeeinwirkung zwei weitere Autos beschädigt wurden. Für die Dauer der Einsätze blieben die genannten Straßenabschnitte jeweils eine halbe Stunde gesperrt. Verletzt wurde niemand.
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Jugendstadtrat von Berlin-Mitte besorgt wegen Aufhebung der Präsenzpflicht

Berlin (ots)   Der Familien- und Jugendstadtrat von Berlin-Mitte, Christoph Keller (Die Linke), hat die Aussetzung der Präsenzpflicht an Berliner Schulen kritisiert. Keller sagte am Dienstag im Inforadio vom rbb, er hätte sich vor der Entscheidung von Bildungssenatorin Astrid-Sabine Busse (SPD) mehr Absprache mit den Bezirken gewünscht: „[…] mit den GesundheitsstadträtInnen oder zumindest den AmtsärztInnen und den SchulstadträtInnen – zumindest bei mir ist da keine Anfrage angekommen.“ Dass Eltern jetzt frei entscheiden können, ob sie ihre Kinder in die Schule schicken oder nicht, bereite ihm Sorge, so Keller: „Ich befürchte, dass spätestens nach den Ferien wahrscheinlich gerade die Kinder zuhause bleiben, die im Präsenzunterricht vielleicht am besten aufgehoben wären, weil sie Zuhause vielleicht nicht die Unterstützung und die Möglichkeiten haben, die andere besitzen.“ Bildungssenatorin Busse hatte am Montag angekündigt, dass die Präsenzpflicht an Schulen wegen der Corona-Infektionslage ab Dienstag und bis Ende Februar aufgehoben wird. Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) begründete den Schritt damit, dass die Gesundheitsämter beschlossen haben, die Kontaktnachverfolgung in Schulen auszusetzen und Kontaktpersonen nicht mehr in Quarantäne zu schicken. Diese veränderte Strategie begrüßte Keller im Inforadio: „Tatsächlich sehen wir gemeinsam mit den Amtsärzten es so, dass das neue Vorgehen, wie wir die Kontakte beziehungsweise die Quarantäne in der Schule behandeln, dass das die Kinder besser schützt.“ Statt pauschale Quarantänen auszusprechen, wolle man zielgerichtet testen und damit möglichst vielen Kindern die Teilnahme am Unterricht ermöglichen. „Das ist auf lange Sicht gesehen natürlich gut, denn nicht nur die Corona-Infektion trägt ja sozusagen zum Gesundheitszustand der Kinder bei, sondern auch die sozialen Faktoren.“ Das Interview zum Nachhören: https://ots.de/WzP4ey
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Covid-19: Statusbericht vom 25. Januar 2022

Aktuell sind 2.833 (Vortag: 2.662) Personen in Mönchengladbach mit dem SARS-CoV-2 Virus infiziert. Das Gesundheitsamt der Stadt Mönchengladbach verzeichnet am Dienstag (25. Januar 2022) 401 neue positive Nachweise. Leider muss das Gesundheitsamt einen weiteren Todesfall melden. Eine Patientin (Jahrgang 1940) verstarb in einem Krankenhaus. Seit Beginn der Pandemie verstarben 284 Personen im Zusammenhang mit Covid-19 in Mönchengladbach. Die Mönchengladbacher Krankenhäuser behandeln aktuell 13 Covid-19 Fälle intensivmedizinisch, davon werden sechs invasiv beatmet. Seit März 2020 wurde das Virus bei 24.763 (Vortag: 24.362) Personen aus Mönchengladbach nachgewiesen. Davon sind 21.646 (Vortag: 21.417) Personen nicht mehr infektiös. Die Zahlen im Überblick Bestätigte Fälle insgesamt: 24.763 davon aktuell infizierte Personen: 2.833 davon nicht mehr infektiöse Personen: 21.646 davon verstorbene Personen: 284 Neuinfektionen der letzten 7 Tage pro 100.000 Einwohner (Quelle: Robert Koch Institut): 804,5
http://dlvr.it/SHlxpZ

5.613 neue Corona Fälle im Land Brandenburg

In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten COVID-19-Fälle innerhalb der letzten 24 Stunden um 5.613 erhöht. So sind insgesamt 307.540 laborbestätigte COVID-19-Fälle statistisch erfasst (kumulativ ab der 10. Kalenderwoche 2020, Stand: 25.01.2022, 00:00 Uhr, Quellen: http://corona.rki.de). In Brandenburg sind ungefähr 243.800 Menschen von ihrer COVID-19-Erkrankung genesen. So liegt die Zahl der Infizierten und Erkrankten aktuell bei geschätzt rund 58.800 (Vorwoche: rund 37.800). Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz und Auslastung Intensivbetten Aktuell werden 421 Personen mit einer COVID-19-Erkrankung im Krankenhaus behandelt, davon befinden sich 86 in intensivmedizinischer Behandlung, hiervon müssen 65 beatmet werden (Stand 24.01.2022, Quelle: IVENA).   Schwellenwerte   Landesweite Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz bis 3 über 3 über 6 über 9 Aktueller Wert (Stand: 25.01.22)   3,75       25.01. 24.01. 23.01. 22.01. 21.01. 20.01. 19.01. 18.01. 17.01. Werte der letzten Tage 3,75 3,40 3,52 3,60 3,32 2,92 2,77 2,77 2,73     Warnwert Alarmwert Anteil der intensivpflichtigen COVID-19-Patienten in Bezug auf die tatsächlich verfügbaren Intensivbetten (ITS) bis 10% mit COVID-19-Patienten belegte ITS-Betten 10 bis 20 % mit COVID-19-Patienten belegte ITS-Betten mehr als 20 % mit COVID-19-Patienten belegte ITS-Betten Aktueller Wert (Stand: 24.01.22)   11,6 %     24.01. 23.01. 22.01. 21.01. 20.01. 19.01. 18.01. 17.01. 16.01. Werte der letzten Tage 11,6 12,2 12,2 12,4 13,4 13,7 13,9 15,0 14,7     Sieben-Tage-Inzidenz Die landesweite Sieben-Tage-Inzidenz liegt bei 1.194,8 Neuinfektionen innerhalb der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner (Vortag: 1.102,3; Vorwoche: 635,3). Indikator   Warnwert Alarmwert Hotspot-Region Sieben-Tage-Inzidenz kleiner 100 100 bis 200 über 200 über 750 Dieser bekannte Indikator ist bei der Bewertung der Corona-Lage auf kommunaler Ebene zugrunde zu legen, um in verfassungsrechtlich gebotener Weise auf regionale und lokale Infektionsgeschehen angemessen reagieren zu können. Sieben-Tage-Inzidenz der Landkreise und kreisfreien Städte Landkreis / kreisfreie Stadt   25.01.   24.01. Sonntag 23.01. 22.01. 21.01. 20.01. 19.01. 18.01. 17.01. Sonntag 16.01. Barnim 977,4 995,0 986,4 998,2 904,8 788,4 728,6 654,4 559,4 566,3 Brandenburg a. d. H. 925,9 767,6 767,6 767,6 656,6 566,4 469,2 423,4 388,7 388,7 Cottbus 811,6 811,6 775,1 719,4 645,4 616,1 517,8 494,5 487,4 468,1 Dahme-Spreewald 1425,1 1.315,5 1.224,4 1.186,8 1.126,3 961,8 720,1 637,0 503,7 572,9 Elbe-Elster 319,5 318,5 319,5 290,8 266,1 236,4 216,6 227,5 232,5 223,6 Frankfurt (Oder) 1089,2 1.005,0 1.027,8 936,6 829,6 670,0 526,2 424,4 426,2 399,9 Havelland 1108,1 896,8 847,0 921,1 835,5 836,1 783,3 863,4 887,1 809,4 Märkisch-Oderland 1371,2 1.211,5 1.207,9 1.205,9 1.005,6 806,8 693,7 647,1 536,5 553,3 Oberhavel 1189,4 1.070,8 1.075,5 938,2 957,4 809,4 778,6 717,4 627,4 627,4 Oberspreewald-Lausitz 620,9 511,1 519,4 560,0 475,1 380,1 316,4 257,4 265,7 268,5 Oder-Spree 1475,4 1.332,0 1.317,0 1.124,0 1.050,9 907,5 866,8 785,4 751,9 672,1 Ostprignitz-Ruppin 809,7 745,9 702,4 674,0 581,9 525,3 493,9 461,5 441,3 419,0 Potsdam 1704,4 1.625,9 1.627,0 1.534,8 1.414,5 1.233,9 1.113,1 974,1 874,7 874,7 Potsdam-Mittelmark 1492,5 1.383,8 1.341,1 1.307,2 1.122,3 852,5 711,2 663,4 570,3 579,9 Prignitz 825,3 813,4 813,4 745,1 709,6 650,5 611,1 504,6 505,9 505,9 Spree-Neiße 571,6 601,7 595,5 521,2 475,2 424,7 423,9 330,9 352,2 355,7 Teltow-Fläming 1629,2 1.456,7 1.397,2 1.375,1 1.263,2 1.016,6 904,7 823,6 800,9 772,9 Uckermark 1613,5 1.601,7 1.494,3 1.307,4 1.124,7 931,9 587,7 604,7 516,7 516,7 Brandenburg gesamt 1194,8 1.102,3 1.076,1 1.023,9 927,6 788,9 689,8 635,3 580,7 573,2   Hinweis zu Hotspot-Regionen: In einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt, in der die Sieben-Tage-Inzidenz für drei Tage ununterbrochen den Schwellenwert von 750 überschreitet und zusätzlich landesweit der Anteil der intensivstationär behandelten COVID-19-Patientinnen und Patienten in Bezug auf die tatsächlich verfügbaren intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten den Schwellenwert von mindestens zehn Prozent erreicht, hat die zuständige Behörde die Überschreitung und Erreichung unverzüglich in geeigneter Weise öffentlich bekanntzugeben. Ab dem Tag nach der Bekanntgabe gelten in diesem Landkreis oder dieser kreisfreien Stadt folgende zusätzliche Schutzmaßnahmen: Nächtliche Ausgangsbeschränkung für Ungeimpfte: In der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur gewichtigen Ausnahmefällen zulässig (dazu zählen zum Beispiel der Besuch von Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partnern sowie von Lebensgefährtinnen und Lebensgefährten, die Wahrnehmung des Sorge- oder eines gesetzlichen oder gerichtlich angeordneten Umgangsrechts, die Begleitung von Sterbenden und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen, die Inanspruchnahme medizinischer, therapeutischer und pflegerischer Leistungen, die Inanspruchnahme veterinärmedizinischer Leistungen und die Versorgung und Pflege von Tieren, das Aufsuchen der Arbeitsstätte und die Ausübung beruflicher, dienstlicher oder der Erfüllung öffentlich-rechtlicher Aufgaben dienender ehrenamtlicher Tätigkeiten). Die nächtliche Ausgangsbeschränkung gilt nicht für vollständig geimpfte Personen, nachweislich genesene Personen sowie Personen, für die aus gesundheitlichen Gründen keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission ausgesprochen wurde (die gesundheitlichen Gründe sind vor Ort durch ein schriftliches ärztliches Zeugnis im Original nachzuweisen). Außerdem müssen in Hotspot-Regionen Diskotheken, Clubs und ähnliche Einrichtungen für den Publikumsverkehr schließen, Festivals sind untersagt. Rechtsgrundlage: § 27 Zweite SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 23. November 2021 Übersichtstabelle Fallzahlen von COVID-19 in Brandenburg Landkreis / kreisfreie Stadt Bestätigte Fälle im 24-h-Vergleich Zahl bestätigter Fälle ambulant + stationär kumuliert ab 10. KW 2020 Stand: 25.01., 00:00 Uhr 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner 7-Tage-Fallzahl Summe der Infektionen in letzten 7 Tagen nach Meldedatum Sterbefälle Wohnortprinzip kumuliert ab 10. KW 2020 (24-h-Vergleich) Barnim +314 18.283 977,4 1.831 318 (+1) Brandenburg a. d. H. +180 6.977 925,9 667 131 (+0) Cottbus/Chóśebuz +24 16.041 811,6 801 266 (+0) Dahme-Spreewald +530 22.410 1425,1 2.470 347 (+0) Elbe-Elster +4 17.816 319,5 323 357 (+0) Frankfurt (Oder) +54 6.392 1089,2 621 160 (+0) Havelland +685 17.231 1108,1 1.825 225 (+2) Märkisch-Oderland +551 20.683 1371,2 2.704 351 (+0) Oberhavel +700 22.273 1189,4 2.548 364 (+3) Oberspreewald-Lausitz +223 19.994 620,9 673 353 (+1) Oder-Spree +398 24.133 1475,4 2.645 402 (+0) Ostprignitz-Ruppin +98 9.926 809,7 800 180 (+0) Potsdam +658 20.465 1704,4 3.104 264 (+0) Potsdam-Mittelmark +482 23.339 1492,5 3.253 257 (+0) Prignitz +17 8.231 825,3 628 204 (+0) Spree-Neiße/Sprjewja-Nysa +18 19.499 571,6 646 301 (+1) Teltow-Fläming +481 21.662 1629,2 2.795 273 (+0) Uckermark +196 12.185 1613,5 1.908 218 (+0) Brandenburg gesamt +5613 307.540 1194,8 30.242 4.971 (+8) COVID-19-Impfungen In Brandenburg sind 1.734.936 Menschen mindestens einmal geimpft (Impfquote mindestens einmal geimpft: 68,5 Prozent), 1.692.124 Menschen sind vollständig geimpft (Impfquote vollständig geimpft: 66,9 Prozent). Seit Beginn der Impfkampagne wurden in Brandenburg insgesamt 4.438.367 COVID-19-Impfungen verabreicht. Im Vergleich zu den vom RKI im Digitalen Impfquotenmonitoring veröffentlichten Zahlen sind das 11.910 Impfungen mehr als am Vortag und 107.227 mehr als vor einer Woche. Darüber hinaus haben in Brandenburg bislang insgesamt 1.123.738 Personen eine Auffrischimpfung erhalten (Impfquote Auffrischimpfung: 44,4 Prozent) (Stand: 24.01.2022, Quelle: RKI: Digitales Impfquotenmonitoring zur COVID-19-Impfung). Sieben-Tage-R-Wert Die Ansteckungsrate (Reproduktionszahl) mit dem Coronavirus liegt in Brandenburg bei 1,29 (Sieben-Tage-R-Wert, Stand: 24.01.2022). Sie bezeichnet die Anzahl der Personen, die im Durchschnitt von einer infizierten Person angesteckt wird. Wenn der R-Wert um 1 schwankt, stagniert das Infektionsgeschehen. Steigt der R-Wert dauerhaft über 1, nehmen auch die Fallzahlen zu. COVID-19 Inzidenzen Land Brandenburg nach Altersgruppen COVID-19 Inzidenzen Landkreise/kreisfreie Städte nach Altersgruppen Wöchentliche 7-Tage-Inzidenz unter Geimpften und Ungeimpften Hinweise zur Grafik: Darstellung der wöchentlichen Sieben-Tage-Inzidenz unter Geimpften (Infektion mindestens 2 Wochen nach abgeschlossener Impfserie unabhängig der Symptomatik) und Ungeimpften (keine Impfung) der COVID-19-Fälle im Land Brandenburg im Jahr 2021 nach Meldewoche. Die Berechnung ist eine grobe Abschätzung. So bleiben Fälle mit fehlenden Angaben zum Impfstatus und unvollständigem Impfschutz unberücksichtigt. Aufgrund von laufenden Ermittlungen zum Impfstatus durch die Gesundheitsämter werden die Daten im grau hinterlegten Bereich noch ergänzt und zum aktuellen Stand unterschätzt. Hinweise zu den Fallzahlen und Meldungen Erkrankungen an COVID-19 müssen von Ärzten, Angehörige eines anderen Heil- oder Pflegeberufs sowie Leitende von Gemeinschaftseinrichtungen unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Rechtliche Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz und die Corona-Meldepflicht-Verordnung. Diese Meldung muss spätestens 24 Stunden nach Feststellung dem zuständigen Gesundheitsamt vorliegen.  Die 18 Gesundheitsämter in Brandenburg müssen diese Zahlen spätestens am folgenden Arbeitstag an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) melden. Neuinfektionen sind alle mittels PCR bestätigten Infektionsfälle. Jede gemeldete Zahl erfordert eine umfangreiche Prüfung und muss über eine spezielle Meldesoftware (SurvNet-Meldesystem) erfasst und spätestens am folgenden Arbeitstag dem Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt werden. Aufgrund des Meldeverzuges zwischen dem Bekanntwerden von Fällen vor Ort und der Übermittlung an das LAVG kann es Abweichungen zu den von den Landkreisen und kreisfreien Städten aktuell veröffentlichen Zahlen geben. Dies gilt insbesondere für die Wochenenden. Die gemeldeten Fallzahlen bilden ein Lagebild zu den genannten Zeiten ab. Für die Bewertung der Lage ist allerdings die Fallzahlentwicklung über einen längeren Zeitraum relevant. Etwaige statistische Ungenauigkeiten einer Momentaufnahme sind unvermeidbar. Meldeverfahren: Das Land Brandenburg leitet täglich die Daten der laborbestätigten COVID-19-Fälle an das Robert Koch-Institut (RKI) weiter, die von den Landkreisen und kreisfreien Städten über die vom RKI zur Verfügung gestellte Meldesoftware SurvNet@RKI bis spätestens 19:00 Uhr an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) gemeldet wurden. Nach einer Plausibilitätsprüfung leitet das LAVG diese Daten bis spätestens 20:00 Uhr an das RKI weiter. Seitens des RKI erfolgen ab 20:00 Uhr weitere Prüfungs- und Auswertungsroutinen anhand eines Regelwerkes. Eine Voraussetzung ist unter anderem das Vorliegen eines positiven PCR-Befundes. Die Daten werden vom RKI einmal täglich jeweils um 0:00 Uhr aktualisiert und veröffentlicht. Die Berechnung der 7-Tage Inzidenz erfolgt auf Grundlage des tatsächlichen Erkrankungsfalles bzw. bei Nichtvorhandensein des Meldedatums des Infektionsfalles dividiert durch die Anzahl der Einwohner mal 100.000. Neuinfektionsfälle, deren tatsächliches Erkrankungsdatum länger als 7-Tage zurückliegen finden bei der Berechnung der 7-Tage-Inzidenz keine Berücksichtigung. Eine Summation der Neuinfektionen als Rechengrundlage führt leider zu abweichenden Ergebnissen, da diese das tatsächliche Erkrankungsdatum nicht berücksichtigen. Bei der Zahl der Genesenen handelt es sich um geschätzte Werte. Im Allgemeinen werden die aus dem ambulanten Bereich gemeldeten Infizierten nach 14 Tagen, gemäß RKI-Standard, als genesen betrachtet. Für die Gesundung eines Infizierten gibt es in Deutschland keine gesetzliche Meldepflicht. Aus diesem Grunde wird die Anzahl der Genesenen vom RKI in 100er Schritten gerundet. Die Zahl der aktuell Erkrankten ergibt sich wie folgt: Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle minus der geschätzten Zahl der Genesenen minus der Sterbefälle. Da es sich bei der Anzahl der Genesenen um einen Schätzwert handelt, wird die Zahl der aktuell Erkrankten vom RKI in 100er Schritten gerundet. Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz: Anzahl der stationär behandelten COVID-19-Patientinnen und ‑Patienten innerhalb der letzten sieben Tage pro 100 000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Anteil der intensivpflichtigen COVID-19-Patienten in Bezug auf die tatsächlich verfügbaren Intensivbetten (ITS): Datenquelle für die Berechnung der tatsächlich betreibbaren intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten ist IVENA eHealth, wo Brandenburger Krankenhäuser tägliche Eintragungen vornehmen.
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