In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten COVID-19-Fälle innerhalb der letzten 24 Stunden um 484 erhöht. So sind insgesamt 124.412 laborbestätigte COVID-19-Fälle statistisch erfasst (kumulativ ab der 10. Kalenderwoche 2020, Stand: 30.10.2021, 00:00 Uhr, Quellen: http://corona.rki.de). In Brandenburg sind ungefähr 115.000 Menschen von ihrer COVID-19-Erkrankung genesen. So liegt die Zahl der Infizierten und Erkrankten aktuell bei geschätzt rund 5.500 (Vorwoche: rund 4.000). 
Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz und Auslastung Intensivbetten: Aktuell werden 153 Personen wegen einer COVID-19-Erkrankung im Krankenhaus behandelt, davon befinden sich 37 in intensivmedizinischer Behandlung, hiervon müssen 28 beatmet werden (Stand 29.10.2021, Quelle: IVENA). Die landesweite Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz beträgt 2,77 (Anzahl der Patientinnen und Patienten, die mit einer COVID-19-Erkrankung stationär behandelt werden, innerhalb der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner). Landesweit sind 3,1 Prozent der verfügbaren Intensivbetten in Krankenhäusern mit COVID-19-Patienten belegt. 
Sieben-Tage-Inzidenz: Die landesweite Sieben-Tage-Inzidenz liegt bei 116,4 (Vorwoche: 81,7; Sieben-Tage-Inzidenzen der Landkreise und kreisfreien Städte: siehe Tabellen auf Seite 2). 
Reproduktionszahl: Die Ansteckungsrate (Reproduktionszahl) mit dem Coronavirus liegt in Brandenburg bei 1,26 (Sieben-Tage-R-Wert, Stand: 29.10.2021). Sie bezeichnet die Anzahl der Personen, die im Durchschnitt von einer infizierten Person angesteckt wird. Wenn der R-Wert um 1 schwankt, stagniert das Infektionsgeschehen. Steigt der R-Wert dauerhaft über 1, nehmen auch die Fallzahlen zu. 
Übersichtstabelle Fallzahlen von COVID-19 in Brandenburg 
 Landkreis /
 kreisfreie Stadt Bestätigte Fälle im
 24-h-Vergleich Zahl bestätigter Fälle 
ambulant + stationär
 kumuliert ab 10. KW 2020 
Stand: 30.10., 00:00 Uhr 7-Tage-Inzidenz
 pro 100.000 Einwohner 7-Tage-Fallzahl
 Summe der Infektionen in letzten 7 Tagen nach Meldedatum Sterbefälle 
Wohnortprinzip 
kumuliert ab 10. KW 2020 
(24-h-Vergleich) 
 Barnim
 +40
 7.211
 121,7
 228
 244 (+2)
 Brandenburg a. d. H.
 +9
 2.727
 79,1
 57
 93 (+1)
 Cottbus/Chóśebuz
 +0
 6.960
 147,9
 146
 210 (+0)
 Dahme-Spreewald
 +36
 8.026
 101,5
 176
 257 (+0)
 Elbe-Elster
 +42
 7.859
 187,0
 189
 252 (+0)
 Frankfurt (Oder)
 +0
 2.472
 49,1
 28
 113 (+0)
 Havelland
 +43
 7.379
 102,6
 169
 186 (+0)
 Märkisch-Oderland
 +44
 8.007
 117,7
 232
 283 (+0)
 Oberhavel
 +34
 9.873
 114,8
 246
 313 (+0)
 Oberspreewald-Lausitz
 +47
 7.881
 148,5
 161
 262 (+1)
 Oder-Spree
 +26
 9.332
 127,2
 228
 319 (+0)
 Ostprignitz-Ruppin
 +18
 4.596
 97,2
 96
 155 (+0)
 Potsdam
 +32
 8.529
 126,8
 231
 248 (+0)
 Potsdam-Mittelmark
 +30
 9.079
 118,4
 258
 216 (+0)
 Prignitz
 +9
 3.694
 60,4
 46
 165 (+0)
 Spree-Neiße/Sprjewja-Nysa
 +21
 8.486
 151,3
 171
 222 (+0)
 Teltow-Fläming
 +28
 7.980
 114,8
 197
 212 (+0)
 Uckermark
 +25
 4.321
 72,7
 86
 168 (+0)
 Brandenburg gesamt
 +484
 124.412
 116,4
 2.945
 3.918 (+4)
Übersicht: 7-Tage-Inzidenzen der Landkreise und kreisfreien Städte 
 Landkreis / kreisfreie Stadt
    
30.10.    
29.10.    
28.10.    
27.10.    
26.10.    
25.10. Sonntag  
24.10.   
23.10.   
22.10.   
21.10. 
 Barnim
 121,7
 113,2
 111,0
 100,4
 105,7
 79,0
 80,6
 93,4
 91,8
 81,7
 Brandenburg a. d. H.
 79,1
 72,2
 58,3
 52,7
 40,3
 29,2
 29,2
 29,2
 26,4
 25,0
 Cottbus
 147,9
 180,4
 182,4
 182,4
 171,2
 158,1
 161,1
 157,1
 141,9
 133,7
 Dahme-Spreewald
 101,5
 91,2
 92,3
 88,9
 82,5
 70,4
 70,4
 77,9
 74,4
 66,9
 Elbe-Elster
 187,0
 162,2
 133,6
 137,5
 114,8
 108,8
 103,9
 108,8
 103,9
 99,9
 Frankfurt (Oder)
 49,1
 52,6
 50,9
 47,4
 40,3
 38,6
 38,6
 43,8
 56,1
 54,4
 Havelland
 102,6
 94,1
 107,5
 94,7
 86,8
 95,9
 94,1
 85,6
 78,3
 81,4
 Märkisch-Oderland
 117,7
 104,0
 79,1
 59,3
 72,0
 84,7
 81,6
 76,1
 70,5
 73,5
 Oberhavel
 114,8
 112,0
 112,5
 100,4
 98,5
 90,1
 85,4
 79,8
 74,7
 74,2
 Oberspreewald-Lausitz
 148,5
 131,0
 90,4
 107,0
 102,4
 100,6
 95,0
 84,0
 73,8
 47,0
 Oder-Spree
 127,2
 121,0
 121,0
 101,0
 103,8
 102,6
 114,9
 98,7
 106,5
 89,2
 Ostprignitz-Ruppin
 97,2
 89,1
 82,0
 65,8
 63,8
 63,8
 63,8
 64,8
 63,8
 68,8
 Potsdam
 126,8
 126,3
 120,3
 111,5
 102,7
 104,9
 104,9
 96,6
 89,0
 74,7
 Potsdam-Mittelmark
 118,4
 115,2
 106,4
 97,3
 85,3
 88,6
 77,1
 78,0
 77,1
 65,2
 Prignitz
 60,4
 63,1
 64,4
 71,0
 71,0
 68,3
 68,3
 64,4
 63,1
 59,1
 Spree-Neiße
 151,3
 161,0
 142,5
 144,2
 138,9
 125,7
 113,3
 108,0
 98,2
 76,1
 Teltow-Fläming
 114,8
 106,1
 110,2
 86,9
 67,0
 61,2
 59,5
 56,0
 56,0
 40,2
 Uckermark
 72,7
 55,8
 52,4
 51,6
 38,9
 36,4
 36,4
 33,0
 36,4
 40,6
 Brandenburg gesamt
 116,4
 110,6
 104,1
 95,5
 90,0
 86,1
 84,4
 81,7
 78,5
 70,9
  
 7-Tage-Inzidenz: kleiner 35
 Unterschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die durch das Robert Koch-Institut veröffentlichte Sieben-Tage-Inzidenz (https://www.rki.de/inzidenzen) an fünf aufeinander folgenden Tagen den Schwellenwert von 35, entfällt dort ab dem Tag nach der Bekanntgabe die in der Dritten SARS-CoV-2-Umgangsverordnung vorgesehene Pflicht zur Vorlage eines Testnachweises (Ausnahme: Testpflicht gilt unabhängig von Inzidenz immer: Schulen, Kitas, Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, Kontaktsport drinnen, Diskotheken und Clubs, sexuelle Dienstleistungen; § 6 Abs. 3 Dritte SARS-CoV-2-Umgangsverordnung). 
Warnwert: 100 bis 200, Alarmwert: größer 200 
 7-Tage-Inzidenz: 35 bis 100
 7-Tage-Inzidenz: 100 bis 200
 7-Tage-Inzidenz: größer 200
  
Hinweise zu den Fallzahlen und Meldungen 
Erkrankungen an COVID-19 müssen von Ärzten, Angehörige eines anderen Heil- oder Pflegeberufs sowie Leitende von Gemeinschaftseinrichtungen unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Rechtliche Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz und die Corona-Meldepflicht-Verordnung. Diese Meldung muss spätestens 24 Stunden nach Feststellung dem zuständigen Gesundheitsamt vorliegen.  Die 18 Gesundheitsämter in Brandenburg müssen diese Zahlen spätestens am folgenden Arbeitstag an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) melden. Neuinfektionen sind alle mittels PCR bestätigten Infektionsfälle. Jede gemeldete Zahl erfordert eine umfangreiche Prüfung und muss über eine spezielle Meldesoftware (SurvNet-Meldesystem) erfasst und spätestens am folgenden Arbeitstag dem Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt werden. 
Aufgrund des Meldeverzuges zwischen dem Bekanntwerden von Fällen vor Ort und der Übermittlung an das LAVG kann es Abweichungen zu den von den Landkreisen und kreisfreien Städten aktuell veröffentlichen Zahlen geben. Dies gilt insbesondere für die Wochenenden. Die gemeldeten Fallzahlen bilden ein Lagebild zu den genannten Zeiten ab. Für die Bewertung der Lage ist allerdings die Fallzahlentwicklung über einen längeren Zeitraum relevant. Etwaige statistische Ungenauigkeiten einer Momentaufnahme sind unvermeidbar. 
Meldeverfahren: Das Land Brandenburg leitet täglich die Daten der laborbestätigten COVID-19-Fälle an das Robert Koch-Institut (RKI) weiter, die von den Landkreisen und kreisfreien Städten über die vom RKI zur Verfügung gestellte Meldesoftware SurvNet@RKI bis spätestens 19:00 Uhr an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) gemeldet wurden. Nach einer Plausibilitätsprüfung leitet das LAVG diese Daten bis spätestens 20:00 Uhr an das RKI weiter. Seitens des RKI erfolgen ab 20:00 Uhr weitere Prüfungs- und Auswertungsroutinen anhand eines Regelwerkes. Eine Voraussetzung ist unter anderem das Vorliegen eines positiven PCR-Befundes. Die Daten werden vom RKI einmal täglich jeweils um 0:00 Uhr aktualisiert und veröffentlicht. 
Die Berechnung der 7-Tage Inzidenz erfolgt auf Grundlage des tatsächlichen Erkrankungsfalles bzw. bei Nichtvorhandensein des Meldedatums des Infektionsfalles dividiert durch die Anzahl der Einwohner mal 100.000. Neuinfektionsfälle, deren tatsächliches Erkrankungsdatum länger als 7-Tage zurückliegen finden bei der Berechnung der 7-Tage-Inzidenz keine Berücksichtigung. Eine Summation der Neuinfektionen als Rechengrundlage führt leider zu abweichenden Ergebnissen, da diese das tatsächliche Erkrankungsdatum nicht berücksichtigen. 
Bei der Zahl der Genesenen handelt es sich um geschätzte Werte. Im Allgemeinen werden die aus dem ambulanten Bereich gemeldeten Infizierten nach 14 Tagen, gemäß RKI-Standard, als genesen betrachtet. Für die Gesundung eines Infizierten gibt es in Deutschland keine gesetzliche Meldepflicht. Aus diesem Grunde wird die Anzahl der Genesenen vom RKI in 100er Schritten gerundet. 
Die Zahl der aktuell Erkrankten ergibt sich wie folgt: Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle minus der geschätzten Zahl der Genesenen minus der Sterbefälle. Da es sich bei der Anzahl der Genesenen um einen Schätzwert handelt, wird die Zahl der aktuell Erkrankten vom RKI in 100er Schritten gerundet.
http://dlvr.it/SBZsLK
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