In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten COVID-19-Fälle innerhalb der letzten 24 Stunden um 320 erhöht. So sind insgesamt 121.333 laborbestätigte COVID-19-Fälle statistisch erfasst (kumulativ ab der 10. Kalenderwoche 2020, Stand: 23.10.2021, 00:00 Uhr, Quelle: http://corona.rki.de). In Brandenburg sind ungefähr 113.400 Menschen von ihrer COVID-19-Erkrankung genesen. So liegt die Zahl der Infizierten und Erkrankten aktuell bei geschätzt rund 4.000 (Vorwoche: rund 3.200).
Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz und Auslastung Intensivbetten: Aktuell werden 115 Personen wegen einer COVID-19-Erkrankung im Krankenhaus behandelt, davon befinden sich 24 in intensivmedizinischer Behandlung, hiervon müssen 19 beatmet werden (Stand 22.10.2021, Quelle: IVENA). Die landesweite Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz beträgt 2,37 (Anzahl der Patientinnen und Patienten, die mit einer COVID-19-Erkrankung stationär behandelt werden, innerhalb der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner). Landesweit sind 2,1 Prozent der verfügbaren Intensivbetten in Krankenhäusern mit COVID-19-Patienten belegt.
Sieben-Tage-Inzidenz: Die landesweite Sieben-Tage-Inzidenz liegt bei 81,7 (Vorwoche: 54,2; Sieben-Tage-Inzidenzen der Landkreise und kreisfreien Städte: siehe Tabellen auf Seite 2).
Reproduktionszahl: Die Ansteckungsrate (Reproduktionszahl) mit dem Coronavirus liegt in Brandenburg bei 1,24 (Sieben-Tage-R-Wert, Stand: 21.10.2021). Sie bezeichnet die Anzahl der Personen, die im Durchschnitt von einer infizierten Person angesteckt wird. Wenn der R-Wert um 1 schwankt, stagniert das Infektionsgeschehen. Steigt der R-Wert dauerhaft über 1, nehmen auch die Fallzahlen zu.
Übersichtstabelle Fallzahlen von COVID-19 in Brandenburg
Landkreis /
kreisfreie Stadt Bestätigte Fälle im
24-h-Vergleich Zahl bestätigter Fälle
ambulant + stationär
kumuliert ab 10. KW 2020
Stand: 23.10., 00:00 Uhr 7-Tage-Inzidenz
pro 100.000 Einwohner 7-Tage-Fallzahl
Summe der Infektionen in letzten 7 Tagen nach Meldedatum Sterbefälle
Wohnortprinzip
kumuliert ab 10. KW 2020
(24-h-Vergleich)
Barnim
+17
6.980
93,4
175
238 (+3)
Brandenburg a. d. H.
+4
2.670
29,2
21
92 (+0)
Cottbus/Chóśebuz
+32
6.814
157,1
155
210 (+0)
Dahme-Spreewald
+11
7.840
77,9
135
257 (+0)
Elbe-Elster
+17
7.666
108,8
110
252 (+0)
Frankfurt (Oder)
+2
2.444
43,8
25
113 (+0)
Havelland
+22
7.184
85,6
141
185 (+2)
Märkisch-Oderland
+33
7.761
76,1
150
278 (+0)
Oberhavel
+30
9.628
79,8
171
312 (+0)
Oberspreewald-Lausitz
+16
7.697
84,0
91
261 (+0)
Oder-Spree
+15
9.105
98,7
177
318 (+0)
Ostprignitz-Ruppin
+10
4.500
64,8
64
155 (+0)
Potsdam
+34
8.291
96,6
176
248 (+0)
Potsdam-Mittelmark
+23
8.812
78,0
170
213 (+0)
Prignitz
+11
3.648
64,4
49
165 (+0)
Spree-Neiße/Sprjewja-Nysa
+25
8.279
108,0
122
221 (+1)
Teltow-Fläming
+15
7.781
56,0
96
212 (+0)
Uckermark
+3
4.233
33,0
39
167 (+0)
Brandenburg gesamt
+320
121.333
81,7
2.067
3.897 (+6)
Übersicht: 7-Tage-Inzidenzen der Landkreise und kreisfreien Städte
Landkreis / kreisfreie Stadt
23.10.
22.10.
21.10.
20.10.
19.10.
18.10. Sonntag
17.10. 16.10.
15.10.
14.10.
Barnim
93,4
91,8
81,7
56,0
51,8
40,0
40,6
45,4
42,2
39,0
Brandenburg a. d. H.
29,2
26,4
25,0
22,2
23,6
27,8
27,8
27,8
26,4
27,8
Cottbus
157,1
141,9
133,7
125,6
112,5
111,5
116,5
95,2
93,2
78,0
Dahme-Spreewald
77,9
74,4
66,9
58,3
50,2
53,1
50,2
42,7
42,1
38,1
Elbe-Elster
108,8
103,9
99,9
85,1
74,2
75,2
77,2
62,3
55,4
54,4
Frankfurt (Oder)
43,8
56,1
54,4
63,1
63,1
63,1
63,1
57,9
47,4
52,6
Havelland
85,6
78,3
81,4
55,3
51,0
51,0
44,9
38,3
35,8
35,2
Märkisch-Oderland
76,1
70,5
73,5
60,9
59,3
61,9
63,9
56,8
50,7
48,7
Oberhavel
79,8
74,7
74,2
85,0
76,6
74,7
70,5
77,5
83,1
77,0
Oberspreewald-Lausitz
84,0
73,8
47,0
51,7
42,4
48,9
48,0
42,4
47,0
46,1
Oder-Spree
98,7
106,5
89,2
94,3
79,2
78,1
72,5
75,9
81,4
76,4
Ostprignitz-Ruppin
64,8
63,8
68,8
68,8
46,6
46,6
47,6
47,6
47,6
39,5
Potsdam
96,6
89,0
74,7
61,5
61,5
54,9
54,9
54,4
53,3
56,6
Potsdam-Mittelmark
78,0
77,1
65,2
56,0
49,6
46,8
47,3
45,9
47,3
42,2
Prignitz
64,4
63,1
59,1
71,0
60,4
63,1
63,1
72,3
82,8
93,3
Spree-Neiße
108,0
98,2
76,1
47,8
69,0
69,9
69,9
76,1
74,3
69,0
Teltow-Fläming
56,0
56,0
40,2
49,0
38,5
38,5
39,1
40,2
35,0
39,6
Uckermark
33,0
36,4
40,6
32,1
25,4
26,2
27,1
20,3
16,9
11,8
Brandenburg gesamt
81,7
78,5
70,9
63,9
57,8
56,9
56,1
54,2
53,5
51,0
7-Tage-Inzidenz: kleiner 35
Unterschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die durch das Robert Koch-Institut veröffentlichte Sieben-Tage-Inzidenz (https://www.rki.de/inzidenzen) an fünf aufeinander folgenden Tagen den Schwellenwert von 35, entfällt dort ab dem Tag nach der Bekanntgabe die in der Dritten SARS-CoV-2-Umgangsverordnung vorgesehene Pflicht zur Vorlage eines Testnachweises (Ausnahme: Testpflicht gilt unabhängig von Inzidenz immer: Schulen, Kitas, Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, Kontaktsport drinnen, Diskotheken und Clubs, sexuelle Dienstleistungen; § 6 Abs. 3 Dritte SARS-CoV-2-Umgangsverordnung).
Warnwert: 100 bis 200, Alarmwert: größer 200
7-Tage-Inzidenz: 35 bis 100
7-Tage-Inzidenz: 100 bis 200
7-Tage-Inzidenz: größer 200
Hinweise zu den Fallzahlen und Meldungen
Erkrankungen an COVID-19 müssen von Ärzten, Angehörige eines anderen Heil- oder Pflegeberufs sowie Leitende von Gemeinschaftseinrichtungen unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Rechtliche Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz und die Corona-Meldepflicht-Verordnung. Diese Meldung muss spätestens 24 Stunden nach Feststellung dem zuständigen Gesundheitsamt vorliegen. Die 18 Gesundheitsämter in Brandenburg müssen diese Zahlen spätestens am folgenden Arbeitstag an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) melden. Neuinfektionen sind alle mittels PCR bestätigten Infektionsfälle. Jede gemeldete Zahl erfordert eine umfangreiche Prüfung und muss über eine spezielle Meldesoftware (SurvNet-Meldesystem) erfasst und spätestens am folgenden Arbeitstag dem Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt werden.
Aufgrund des Meldeverzuges zwischen dem Bekanntwerden von Fällen vor Ort und der Übermittlung an das LAVG kann es Abweichungen zu den von den Landkreisen und kreisfreien Städten aktuell veröffentlichen Zahlen geben. Dies gilt insbesondere für die Wochenenden. Die gemeldeten Fallzahlen bilden ein Lagebild zu den genannten Zeiten ab. Für die Bewertung der Lage ist allerdings die Fallzahlentwicklung über einen längeren Zeitraum relevant. Etwaige statistische Ungenauigkeiten einer Momentaufnahme sind unvermeidbar.
Meldeverfahren: Das Land Brandenburg leitet täglich die Daten der laborbestätigten COVID-19-Fälle an das Robert Koch-Institut (RKI) weiter, die von den Landkreisen und kreisfreien Städten über die vom RKI zur Verfügung gestellte Meldesoftware SurvNet@RKI bis spätestens 19:00 Uhr an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) gemeldet wurden. Nach einer Plausibilitätsprüfung leitet das LAVG diese Daten bis spätestens 20:00 Uhr an das RKI weiter. Seitens des RKI erfolgen ab 20:00 Uhr weitere Prüfungs- und Auswertungsroutinen anhand eines Regelwerkes. Eine Voraussetzung ist unter anderem das Vorliegen eines positiven PCR-Befundes. Die Daten werden vom RKI einmal täglich jeweils um 0:00 Uhr aktualisiert und veröffentlicht.
Die Berechnung der 7-Tage Inzidenz erfolgt auf Grundlage des tatsächlichen Erkrankungsfalles bzw. bei Nichtvorhandensein des Meldedatums des Infektionsfalles dividiert durch die Anzahl der Einwohner mal 100.000. Neuinfektionsfälle, deren tatsächliches Erkrankungsdatum länger als 7-Tage zurückliegen finden bei der Berechnung der 7-Tage-Inzidenz keine Berücksichtigung. Eine Summation der Neuinfektionen als Rechengrundlage führt leider zu abweichenden Ergebnissen, da diese das tatsächliche Erkrankungsdatum nicht berücksichtigen.
Bei der Zahl der Genesenen handelt es sich um geschätzte Werte. Im Allgemeinen werden die aus dem ambulanten Bereich gemeldeten Infizierten nach 14 Tagen, gemäß RKI-Standard, als genesen betrachtet. Für die Gesundung eines Infizierten gibt es in Deutschland keine gesetzliche Meldepflicht. Aus diesem Grunde wird die Anzahl der Genesenen vom RKI in 100er Schritten gerundet.
Die Zahl der aktuell Erkrankten ergibt sich wie folgt: Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle minus der geschätzten Zahl der Genesenen minus der Sterbefälle. Da es sich bei der Anzahl der Genesenen um einen Schätzwert handelt, wird die Zahl der aktuell Erkrankten vom RKI in 100er Schritten gerundet.
http://dlvr.it/SB7y8M
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