Samstag, 23. Oktober 2021

320 neue Corona Fälle im Land Brandenburg

In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten COVID-19-Fälle innerhalb der letzten 24 Stunden um 320 erhöht. So sind insgesamt 121.333 laborbestätigte COVID-19-Fälle statistisch erfasst (kumulativ ab der 10. Kalenderwoche 2020, Stand: 23.10.2021, 00:00 Uhr, Quelle: http://corona.rki.de). In Brandenburg sind ungefähr 113.400 Menschen von ihrer COVID-19-Erkrankung genesen. So liegt die Zahl der Infizierten und Erkrankten aktuell bei geschätzt rund 4.000 (Vorwoche: rund 3.200). Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz und Auslastung Intensivbetten: Aktuell werden 115 Personen wegen einer COVID-19-Erkrankung im Krankenhaus behandelt, davon befinden sich 24 in intensivmedizinischer Behandlung, hiervon müssen 19 beatmet werden (Stand 22.10.2021, Quelle: IVENA). Die landesweite Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz beträgt 2,37 (Anzahl der Patientinnen und Patienten, die mit einer COVID-19-Erkrankung stationär behandelt werden, innerhalb der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner). Landesweit sind 2,1 Prozent der verfügbaren Intensivbetten in Krankenhäusern mit COVID-19-Patienten belegt. Sieben-Tage-Inzidenz: Die landesweite Sieben-Tage-Inzidenz liegt bei 81,7 (Vorwoche: 54,2; Sieben-Tage-Inzidenzen der Landkreise und kreisfreien Städte: siehe Tabellen auf Seite 2). Reproduktionszahl: Die Ansteckungsrate (Reproduktionszahl) mit dem Coronavirus liegt in Brandenburg bei 1,24 (Sieben-Tage-R-Wert, Stand: 21.10.2021). Sie bezeichnet die Anzahl der Personen, die im Durchschnitt von einer infizierten Person angesteckt wird. Wenn der R-Wert um 1 schwankt, stagniert das Infektionsgeschehen. Steigt der R-Wert dauerhaft über 1, nehmen auch die Fallzahlen zu. Übersichtstabelle Fallzahlen von COVID-19 in Brandenburg Landkreis / kreisfreie Stadt Bestätigte Fälle im 24-h-Vergleich Zahl bestätigter Fälle ambulant + stationär kumuliert ab 10. KW 2020 Stand: 23.10., 00:00 Uhr 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner 7-Tage-Fallzahl Summe der Infektionen in letzten 7 Tagen nach Meldedatum Sterbefälle Wohnortprinzip kumuliert ab 10. KW 2020 (24-h-Vergleich) Barnim +17 6.980 93,4 175 238 (+3) Brandenburg a. d. H. +4 2.670 29,2 21 92 (+0) Cottbus/Chóśebuz +32 6.814 157,1 155 210 (+0) Dahme-Spreewald +11 7.840 77,9 135 257 (+0) Elbe-Elster +17 7.666 108,8 110 252 (+0) Frankfurt (Oder) +2 2.444 43,8 25 113 (+0) Havelland +22 7.184 85,6 141 185 (+2) Märkisch-Oderland +33 7.761 76,1 150 278 (+0) Oberhavel +30 9.628 79,8 171 312 (+0) Oberspreewald-Lausitz +16 7.697 84,0 91 261 (+0) Oder-Spree +15 9.105 98,7 177 318 (+0) Ostprignitz-Ruppin +10 4.500 64,8 64 155 (+0) Potsdam +34 8.291 96,6 176 248 (+0) Potsdam-Mittelmark +23 8.812 78,0 170 213 (+0) Prignitz +11 3.648 64,4 49 165 (+0) Spree-Neiße/Sprjewja-Nysa +25 8.279 108,0 122 221 (+1) Teltow-Fläming +15 7.781 56,0 96 212 (+0) Uckermark +3 4.233 33,0 39 167 (+0) Brandenburg gesamt +320 121.333 81,7 2.067 3.897 (+6) Übersicht: 7-Tage-Inzidenzen der Landkreise und kreisfreien Städte Landkreis / kreisfreie Stadt   23.10.   22.10.   21.10.   20.10.   19.10.   18.10. Sonntag 17.10. 16.10. 15.10. 14.10. Barnim 93,4 91,8 81,7 56,0 51,8 40,0 40,6 45,4 42,2 39,0 Brandenburg a. d. H. 29,2 26,4 25,0 22,2 23,6 27,8 27,8 27,8 26,4 27,8 Cottbus 157,1 141,9 133,7 125,6 112,5 111,5 116,5 95,2 93,2 78,0 Dahme-Spreewald 77,9 74,4 66,9 58,3 50,2 53,1 50,2 42,7 42,1 38,1 Elbe-Elster 108,8 103,9 99,9 85,1 74,2 75,2 77,2 62,3 55,4 54,4 Frankfurt (Oder) 43,8 56,1 54,4 63,1 63,1 63,1 63,1 57,9 47,4 52,6 Havelland 85,6 78,3 81,4 55,3 51,0 51,0 44,9 38,3 35,8 35,2 Märkisch-Oderland 76,1 70,5 73,5 60,9 59,3 61,9 63,9 56,8 50,7 48,7 Oberhavel 79,8 74,7 74,2 85,0 76,6 74,7 70,5 77,5 83,1 77,0 Oberspreewald-Lausitz 84,0 73,8 47,0 51,7 42,4 48,9 48,0 42,4 47,0 46,1 Oder-Spree 98,7 106,5 89,2 94,3 79,2 78,1 72,5 75,9 81,4 76,4 Ostprignitz-Ruppin 64,8 63,8 68,8 68,8 46,6 46,6 47,6 47,6 47,6 39,5 Potsdam 96,6 89,0 74,7 61,5 61,5 54,9 54,9 54,4 53,3 56,6 Potsdam-Mittelmark 78,0 77,1 65,2 56,0 49,6 46,8 47,3 45,9 47,3 42,2 Prignitz 64,4 63,1 59,1 71,0 60,4 63,1 63,1 72,3 82,8 93,3 Spree-Neiße 108,0 98,2 76,1 47,8 69,0 69,9 69,9 76,1 74,3 69,0 Teltow-Fläming 56,0 56,0 40,2 49,0 38,5 38,5 39,1 40,2 35,0 39,6 Uckermark 33,0 36,4 40,6 32,1 25,4 26,2 27,1 20,3 16,9 11,8 Brandenburg gesamt 81,7 78,5 70,9 63,9 57,8 56,9 56,1 54,2 53,5 51,0   7-Tage-Inzidenz: kleiner 35 Unterschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die durch das Robert Koch-Institut veröffentlichte Sieben-Tage-Inzidenz (https://www.rki.de/inzidenzen) an fünf aufeinander folgenden Tagen den Schwellenwert von 35, entfällt dort ab dem Tag nach der Bekanntgabe die in der Dritten SARS-CoV-2-Umgangsverordnung vorgesehene Pflicht zur Vorlage eines Testnachweises (Ausnahme: Testpflicht gilt unabhängig von Inzidenz immer: Schulen, Kitas, Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, Kontaktsport drinnen, Diskotheken und Clubs, sexuelle Dienstleistungen; § 6 Abs. 3 Dritte SARS-CoV-2-Umgangsverordnung). Warnwert: 100 bis 200, Alarmwert: größer 200 7-Tage-Inzidenz: 35 bis 100 7-Tage-Inzidenz: 100 bis 200 7-Tage-Inzidenz: größer 200   Hinweise zu den Fallzahlen und Meldungen Erkrankungen an COVID-19 müssen von Ärzten, Angehörige eines anderen Heil- oder Pflegeberufs sowie Leitende von Gemeinschaftseinrichtungen unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Rechtliche Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz und die Corona-Meldepflicht-Verordnung. Diese Meldung muss spätestens 24 Stunden nach Feststellung dem zuständigen Gesundheitsamt vorliegen.  Die 18 Gesundheitsämter in Brandenburg müssen diese Zahlen spätestens am folgenden Arbeitstag an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) melden. Neuinfektionen sind alle mittels PCR bestätigten Infektionsfälle. Jede gemeldete Zahl erfordert eine umfangreiche Prüfung und muss über eine spezielle Meldesoftware (SurvNet-Meldesystem) erfasst und spätestens am folgenden Arbeitstag dem Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt werden. Aufgrund des Meldeverzuges zwischen dem Bekanntwerden von Fällen vor Ort und der Übermittlung an das LAVG kann es Abweichungen zu den von den Landkreisen und kreisfreien Städten aktuell veröffentlichen Zahlen geben. Dies gilt insbesondere für die Wochenenden. Die gemeldeten Fallzahlen bilden ein Lagebild zu den genannten Zeiten ab. Für die Bewertung der Lage ist allerdings die Fallzahlentwicklung über einen längeren Zeitraum relevant. Etwaige statistische Ungenauigkeiten einer Momentaufnahme sind unvermeidbar. Meldeverfahren: Das Land Brandenburg leitet täglich die Daten der laborbestätigten COVID-19-Fälle an das Robert Koch-Institut (RKI) weiter, die von den Landkreisen und kreisfreien Städten über die vom RKI zur Verfügung gestellte Meldesoftware SurvNet@RKI bis spätestens 19:00 Uhr an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) gemeldet wurden. Nach einer Plausibilitätsprüfung leitet das LAVG diese Daten bis spätestens 20:00 Uhr an das RKI weiter. Seitens des RKI erfolgen ab 20:00 Uhr weitere Prüfungs- und Auswertungsroutinen anhand eines Regelwerkes. Eine Voraussetzung ist unter anderem das Vorliegen eines positiven PCR-Befundes. Die Daten werden vom RKI einmal täglich jeweils um 0:00 Uhr aktualisiert und veröffentlicht. Die Berechnung der 7-Tage Inzidenz erfolgt auf Grundlage des tatsächlichen Erkrankungsfalles bzw. bei Nichtvorhandensein des Meldedatums des Infektionsfalles dividiert durch die Anzahl der Einwohner mal 100.000. Neuinfektionsfälle, deren tatsächliches Erkrankungsdatum länger als 7-Tage zurückliegen finden bei der Berechnung der 7-Tage-Inzidenz keine Berücksichtigung. Eine Summation der Neuinfektionen als Rechengrundlage führt leider zu abweichenden Ergebnissen, da diese das tatsächliche Erkrankungsdatum nicht berücksichtigen. Bei der Zahl der Genesenen handelt es sich um geschätzte Werte. Im Allgemeinen werden die aus dem ambulanten Bereich gemeldeten Infizierten nach 14 Tagen, gemäß RKI-Standard, als genesen betrachtet. Für die Gesundung eines Infizierten gibt es in Deutschland keine gesetzliche Meldepflicht. Aus diesem Grunde wird die Anzahl der Genesenen vom RKI in 100er Schritten gerundet. Die Zahl der aktuell Erkrankten ergibt sich wie folgt: Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle minus der geschätzten Zahl der Genesenen minus der Sterbefälle. Da es sich bei der Anzahl der Genesenen um einen Schätzwert handelt, wird die Zahl der aktuell Erkrankten vom RKI in 100er Schritten gerundet.
http://dlvr.it/SB7y8M

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