Jahrestagung zum Europäischen Sozialfonds – Start der neuen EU-Förderperiode
Cottbus, 8. September 2021. Der Wechsel zur EU-Förderperiode 2021-2027 steht im Fokus der heutigen Brandenburger Jahrestagung zum Europäischen Sozialfonds (ESF) in Cottbus. „Brandenburg profitiert seit 30 Jahren von den EU-Fonds. Die europäischen Mittel haben maßgeblich dazu beigetragen, dass Brandenburg stark an Wettbewerbsfähigkeit gewonnen und sich die Arbeitslosenquote in den vergangenen zehn Jahren mehr als halbiert hat. Brandenburg schreibt eine Erfolgsgeschichte der europäischen Strukturförderung“, betonte Arbeitsminister Jörg Steinbach zum Auftakt.
Bei der ESF-Jahrestagung diskutieren rund 150 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Arbeitsförderung, Bildung, Wirtschaft und Sozialverbänden mit der Europäischen Kommission und den am ESF beteiligten Ressorts über die in der neuen Förderperiode geplanten Programme aus dem ESF, der künftig ein zusätzliches „Plus“ im Namen trägt. Manuela Geleng, Direktorin Jobs and Skills der Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration, stellt die mit dem ESF+ verbundenen Erwartungen der Europäischen Kommission vor. Ein Schwerpunkt der Tagung liegt beim Thema nachhaltige Entwicklung.
„Die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung Brandenburgs hängt stark davon ab, wie wir den steigenden Fachkräfte- und Innovationsbedarf, der sich aus dem demografischen Wandel ergibt, bewältigen. Wir wollen daher die EU-Mittel künftig prioritär für Innovationsförderung und Fachkräftesicherung einsetzen“, erklärte Steinbach. Das spiegele sich auch in den fondsübergreifenden Prioritäten der Landesregierung für die EU-Förderperiode 2021-2027 wider. Brandenburg stehen für diesen Zeitraum 396,5 Millionen Euro für den ESF+ und 846,3 Millionen Euro für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Verfügung.
Die EU-Verordnungen für die neue Förderperiode sind seit 1. Juli 2021 in Kraft. Danach verfolgt der ESF+ primär das politische Ziel, ein sozialeres und inklusiveres Europa durch die Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte zu erreichen. Zudem trägt der ESF+ zu den sogenannten bereichsübergreifenden Grundsätzen („Querschnittsziele“) bei. Dazu gehört, dass die vom jeweiligen Fonds unterstützten politischen Ziele im Einklang mit dem Ziel der Förderung einer nachhaltigen Entwicklung stehen.
Um die EU-Mittel in Anspruch nehmen zu können, muss Brandenburg Programme zur Nutzung der Fonds in der Förderperiode 2021-2027 zur Genehmigung bei der Europäischen Kommission einreichen. Die Programmentwürfe für den EFRE und den ESF+ befinden sich derzeit im Kabinettverfahren und sollen nach Beschluss durch die Landesregierung noch im Herbst bei der Europäischen Kommission vorgelegt werden.
Der Entwurf des ESF+-Programms sieht vor, im Wesentlichen die in der Förderperiode 2014-2020 unterstützten Richtlinien fortzuführen und insbesondere im Hinblick auf veränderte Herausforderungen sowie Digitalisierung und ökologischen Wandel weiterzuentwickeln. Ein Schwerpunkt liegt dabei mit über der Hälfte der Programmmittel bei der Verbesserung von Bildungschancen sowie Entwicklung der Arbeits- und Fachkräftepotenziale. Außerdem sollen mehr als ein Viertel der Mittel für die Förderung der sozialen Inklusion, d.h. für Armutsbekämpfung und Arbeitsmarktintegration von Drittstaatsangehörigen (insbesondere Geflüchtete) eingesetzt werden. Eine weitere Priorität liegt bei der Förderung von Beschäftigung durch Existenzgründungen und Unterstützung junger Arbeitsloser unter 30 Jahren.
In der aktuellen Förderperiode 2014-2020 wurden mit dem ESF in Brandenburg bereits über 330.000 Menschen gefördert, mehr als die Hälfte davon unter 25 Jahren alt. Viele nehmen an Maßnahmen der beruflichen Aus- bzw. Weiterbildung teil oder werden bei der Existenzgründung unterstützt. Einen großen Anteil macht auch die Integrationsbegleitung von Langzeitarbeitslosen und Familienbedarfsgemeinschaften aus.
Internet: https://esf.brandenburg.de
http://dlvr.it/S7Nzws
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