In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten COVID-19-Fälle innerhalb der letzten 24 Stunden um 143 erhöht. So sind insgesamt 112.388 laborbestätigte COVID-19-Fälle statistisch erfasst (kumulativ ab der 10. Kalenderwoche 2020, Stand: 05.09.2021, 00:00 Uhr, Quelle: http://corona.rki.de). In Brandenburg sind ungefähr 106.600 Menschen von ihrer COVID-19-Erkrankung genesen. So liegt die Zahl der aktuell Infizierten und Erkrankten bei geschätzt rund 1.900.
Übersichtstabelle Fallzahlen von COVID-19 in Brandenburg
Landkreis /
kreisfreie Stadt Bestätigte Fälle im
24-h-Vergleich Zahl bestätigter Fälle
ambulant + stationär
kumuliert ab 10. KW 2020
Stand: 05.09., 00:00 Uhr 7-Tage-Inzidenz
pro 100.000 Einwohner 7-Tage-Fallzahl
Summe der Infektionen in letzten 7 Tagen nach Meldedatum Sterbefälle
Wohnortprinzip
kumuliert ab 10. KW 2020
(24-h-Vergleich)
Barnim
+5
6.320
25,1
47
226 (+0)
Brandenburg a. d. H.
+0
2.386
19,4
14
89 (+0)
Cottbus/Chóśebuz
+14
6.208
60,8
60
206 (+0)
Dahme-Spreewald
+7
7.342
31,7
55
253 (+0)
Elbe-Elster
+16
7.303
71,2
72
247 (+0)
Frankfurt (Oder)
+1
2.313
1,8
1
113 (+0)
Havelland
+12
6.643
54,6
90
182 (+0)
Märkisch-Oderland
+6
7.141
15,2
30
276 (+0)
Oberhavel
+0
8.734
34,5
74
308 (+0)
Oberspreewald-Lausitz
+11
7.298
24,9
27
261 (+0)
Oder-Spree
+6
8.445
37,4
67
314 (+0)
Ostprignitz-Ruppin
+11
4.251
31,4
31
155 (+0)
Potsdam
+13
7.461
41,2
75
245 (+0)
Potsdam-Mittelmark
+5
8.197
37,6
82
211 (+0)
Prignitz
+2
3.355
57,8
44
164 (+0)
Spree-Neiße/Sprjewja-Nysa
+5
7.753
28,3
32
202 (+0)
Teltow-Fläming
+23
7.213
47,2
81
209 (+0)
Uckermark
+6
4.025
29,6
35
166 (+0)
Brandenburg gesamt
+143
112.388
36,2
917
3.827 (+0)
Übersicht: 7-Tage-Inzidenzen der Landkreise und kreisfreien Städte
Landkreis /
kreisfreie Stadt Sonntag
05.09. 04.09.
03.09.
02.09.
01.09.
31.08.
30.08.
Sonntag
29.08.
28.08.
27.08.
Barnim
25,1
24,6
23,0
23,0
26,7
24,6
24,0
24,6
24,6
24,0
Brandenburg a. d. H.
19,4
19,4
20,8
20,8
27,8
31,9
20,8
20,8
20,8
23,6
Cottbus
60,8
51,7
52,7
48,6
40,5
45,6
45,6
39,5
47,6
40,5
Dahme-Spreewald
31,7
28,8
31,7
28,8
29,4
27,1
27,1
30,6
32,3
29,4
Elbe-Elster
71,2
56,4
38,6
27,7
20,8
11,9
11,9
15,8
19,8
20,8
Frankfurt (Oder)
1,8
0,0
1,8
1,8
3,5
5,3
5,3
5,3
5,3
5,3
Havelland
54,6
48,6
40,1
32,2
34,0
38,9
38,3
38,9
42,5
52,2
Märkisch-Oderland
15,2
12,7
7,6
8,6
8,1
9,6
9,1
9,1
11,7
13,7
Oberhavel
34,5
34,5
32,2
28,9
32,2
35,5
32,2
31,7
35,5
30,8
Oberspreewald-Lausitz
24,9
17,5
18,5
16,6
14,8
14,8
9,2
9,2
12,0
12,9
Oder-Spree
37,4
37,9
35,1
33,5
34,6
34,0
30,7
31,2
27,3
25,7
Ostprignitz-Ruppin
31,4
23,3
19,2
14,2
19,2
15,2
15,2
16,2
20,2
24,3
Potsdam
41,2
37,9
34,0
37,3
36,2
34,0
32,4
32,4
30,2
31,3
Potsdam-Mittelmark
37,6
36,7
33,5
28,9
30,7
26,6
30,3
30,3
28,4
25,7
Prignitz
57,8
60,4
49,9
53,9
43,4
25,0
25,0
25,0
19,7
14,5
Spree-Neiße
28,3
31,0
27,4
29,2
24,8
20,4
15,9
9,7
15,0
10,6
Teltow-Fläming
47,2
37,3
43,7
40,2
43,1
39,1
37,3
37,9
37,3
34,4
Uckermark
29,6
29,6
32,1
27,1
22,0
20,3
20,3
21,1
16,1
11,0
Brandenburg gesamt
36,2
33,0
30,6
28,2
28,3
26,9
25,6
25,6
26,5
25,6
7-Tage-Inzidenz < 20
Unterschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die durch das Robert Koch-Institut veröffentlichte Sieben-Tage-Inzidenz (https://www.rki.de/inzidenzen) an fünf aufeinander folgenden Tagen den Schwellenwert von 20, entfällt dort ab dem Tag nach der Bekanntgabe die Testpflicht (Ausnahme: Testpflicht gilt unabhängig von Inzidenz immer: Schulen, Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, Kontaktsport drinnen, Diskotheken und Clubs, sexuelle Dienstleistungen; § 5 Abs. 3 SARS-CoV-2-Umgangsverordnung).
Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die durch das Robert Koch-Institut veröffentlichte Sieben-Tage-Inzidenz (https://www.rki.de/inzidenzen) an fünf aufeinander folgenden Tagen den Schwellenwert von 35, ist die Personenzahl u.a. für Veranstaltungen und Festivals auf höchstens 5.000 gleichzeitig Teilnehmende begrenzt (§ 8 Abs. 2, § 18 Abs. 3, §20 Abs. 3 Umgangsverordnung).
7-Tage-Inzidenz > 20
7-Tage-Inzidenz > 35
Hinweise zu den Fallzahlen und Meldungen
Erkrankungen an COVID-19 müssen von Ärzten, Angehörige eines anderen Heil- oder Pflegeberufs sowie Leitende von Gemeinschaftseinrichtungen unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Rechtliche Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz und die Corona-Meldepflicht-Verordnung. Diese Meldung muss spätestens 24 Stunden nach Feststellung dem zuständigen Gesundheitsamt vorliegen. Die 18 Gesundheitsämter in Brandenburg müssen diese Zahlen spätestens am folgenden Arbeitstag an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) melden. Neuinfektionen sind alle mittels PCR bestätigten Infektionsfälle. Jede gemeldete Zahl erfordert eine umfangreiche Prüfung und muss über eine spezielle Meldesoftware (SurvNet-Meldesystem) erfasst und spätestens am folgenden Arbeitstag dem Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt werden.
Aufgrund des Meldeverzuges zwischen dem Bekanntwerden von Fällen vor Ort und der Übermittlung an das LAVG kann es Abweichungen zu den von den Landkreisen und kreisfreien Städten aktuell veröffentlichen Zahlen geben. Dies gilt insbesondere für die Wochenenden. Die gemeldeten Fallzahlen bilden ein Lagebild zu den genannten Zeiten ab. Für die Bewertung der Lage ist allerdings die Fallzahlentwicklung über einen längeren Zeitraum relevant. Etwaige statistische Ungenauigkeiten einer Momentaufnahme sind unvermeidbar.
Meldeverfahren: Das Land Brandenburg leitet täglich die Daten der laborbestätigten COVID-19-Fälle an das Robert Koch-Institut (RKI) weiter, die von den Landkreisen und kreisfreien Städten über die vom RKI zur Verfügung gestellte Meldesoftware SurvNet@RKI bis spätestens 19:00 Uhr an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) gemeldet wurden. Nach einer Plausibilitätsprüfung leitet das LAVG diese Daten bis spätestens 20:00 Uhr an das RKI weiter. Seitens des RKI erfolgen ab 20:00 Uhr weitere Prüfungs- und Auswertungsroutinen anhand eines Regelwerkes. Eine Voraussetzung ist unter anderem das Vorliegen eines positiven PCR-Befundes. Die Daten werden vom RKI einmal täglich jeweils um 0:00 Uhr aktualisiert und veröffentlicht.
Die Berechnung der 7-Tage Inzidenz erfolgt auf Grundlage des tatsächlichen Erkrankungsfalles bzw. bei Nichtvorhandensein des Meldedatums des Infektionsfalles dividiert durch die Anzahl der Einwohner mal 100.000. Neuinfektionsfälle, deren tatsächliches Erkrankungsdatum länger als 7-Tage zurückliegen finden bei der Berechnung der 7-Tage-Inzidenz keine Berücksichtigung. Eine Summation der Neuinfektionen als Rechengrundlage führt leider zu abweichenden Ergebnissen, da diese das tatsächliche Erkrankungsdatum nicht berücksichtigen.
Bei der Zahl der Genesenen handelt es sich um geschätzte Werte. Im Allgemeinen werden die aus dem ambulanten Bereich gemeldeten Infizierten nach 14 Tagen, gemäß RKI-Standard, als genesen betrachtet. Für die Gesundung eines Infizierten gibt es in Deutschland keine gesetzliche Meldepflicht. Aus diesem Grunde wird die Anzahl der Genesenen vom RKI in 100er Schritten gerundet.
Die Zahl der aktuell Erkrankten ergibt sich wie folgt: Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle minus der geschätzten Zahl der Genesenen minus der Sterbefälle. Da es sich bei der Anzahl der Genesenen um einen Schätzwert handelt, wird die Zahl der aktuell Erkrankten vom RKI in 100er Schritten gerundet.
http://dlvr.it/S6yyjQ
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