#Singen (ots)
Bietingen/Landkreis Konstanz: Zöllner des Hauptzollamts Singen haben in der vergangenen Woche am Grenzübergang Bietingen drei Bargeldschmuggelversuche aufgedeckt, bei denen insgesamt über 125.000 Euro ohne Anmeldung über die Grenze gebracht werden sollten.
Zuerst wurden die Ermittler bei einem 48-jährigen Deutschen bei der Ausreise in die Schweiz fündig. Auf Befragen gab dieser gegenüber den Zöllnern an, lediglich 5.000 Euro mitzuführen. Bei der anschließenden Kontrolle wurden in seiner Hosentasche über 5.600 Euro aufgefunden. Die angekündigte Durchsuchung seines PKW veranlasste den 48-Jährigen dann dazu, ein weiteres Bargeldversteck einzuräumen. Im Kofferraum seines Fahrzeugs, versteckt hinter einer Verkleidung, holte er weitere Geldbündel in Höhe von über 28.000 Euro hervor. Das Geld habe er dort aus Sicherheitsgründen deponiert. Insgesamt hat der Mann auf diese Weise versucht, mehr als 34.000 Euro über die Grenze zu schmuggeln.
Im Verlauf einer weiteren Kontrolle, ebenfalls bei der Ausreise in die Schweiz, wurden im Fahrzeug eines Mannes aus dem Landkreis Tuttlingen in einer verschlossenen Geldkassette 21.000 Euro aufgefunden. Auch er gab trotz mehrfacher Befragung gegenüber den Zöllnern an, keinerlei anmeldepflichtigen Barmittel mitzuführen.
Den größten Bargeldbetrag fanden die Zöllner jedoch bei einem 52-jährigen polnischen Staatsangehörigen, der bei der Einreise nach Deutschland kontrolliert wurde. In seinem Rucksack fanden die Kontrolleure insgesamt 82.000 Schweizer Franken (umgerechnet über 70.000 Euro). Auch er hatte die Frage der Zöllner nach anmeldepflichtigen Barmitteln mehrfach verneint.
Gegen sämtliche Beteiligten wurde wegen des Nichtanmeldens der mitgeführten Barmittel jeweils ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Der 52-jährige Pole musste zusätzlich noch eine Sicherheitsleistung für die zu erwartende Geldstrafe in Höhe von 9.000 Euro hinterlegen.
Sie haben alle mit nicht unerheblichen Geldbußen zu rechnen.
Zusatzinformation:
Jede Person, die mit Barmitteln im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr aus einem Nicht-EU-Staat (wie z.B. der Schweiz) nach Deutschland einreist oder aus Deutschland in einen Nicht-EU-Staat ausreist, muss diesen Betrag bei der Ein- oder Ausreise unaufgefordert bei der zuständigen deutschen Zollstelle schriftlich anmelden.
Bei der Einreise mit Barmitteln und gleichgestellten Zahlungsmitteln im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr aus einem Mitgliedstaat der EU nach Deutschland oder der Ausreise aus Deutschland in einen anderen Mitgliedstaat der EU, muss jede Person diesen Betrag bei der Ein- oder Ausreise bei Kontrollen durch den Zoll auf Befragen mündlich anzeigen.
http://dlvr.it/S71bl4
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen