Donnerstag, 9. September 2021

Biosphäre Potsdam: Schlemmen unter Palmen

Frühstück und Brunch in der Biosphäre Potsdam wieder buchbar Der Sommer verabschiedet sich langsam, die letzten Ferien sind bereits Wochen her und der Alltag hat uns wieder eingeholt. Für den sogenannten Herbst-Blues gibt es jedoch keinen Grund. Ein Kurzurlaub ist in den Tropen jederzeit und ganz einfach möglich – dank der Biosphäre Potsdam. In der Potsdamer Dschungelwelt kann man nicht nur die exotische Tier- und Pflanzenwelt erkunden, sondern sich auch bei sommerlichen Temperaturen kulinarisch verwöhnen lassen. Beim Frühstück unter Palmen und Tropenbrunch werden hausgemachte, regionale und saisonale Köstlichkeiten geboten. Im Anschluss können die Besucher*innen gut gestärkt ihre Expedition durch den Dschungel antreten. Das Frühstück unter Palmen kann täglich zwischen 10.30 und 11.30 Uhr gebucht werden, Buchungen sind bis zum Vortag, 14 Uhr, möglich. Für Erwachsene kostet das Frühstück 25 Euro, für Kinder 15 Euro, inklusive eines Tagestickets für die Biosphäre Potsdam. Die nächsten Tropenbrunchs finden sonntags am 10. Oktober, 7. und 28. November sowie am 5. und 12. Dezember, jeweils 10 Uhr, statt. Erwachsene schlemmen für 39,50 Euro, Kinder von 6 bis 13 Jahren für 25 Euro, inklusive eines Tagestickets für die Biosphäre Potsdam.  Kinder unter 6 Jahre können kostenfrei am Brunch teilnehmen, müssen aber angemeldet werden. Sie zahlen nur für den Biosphäre-Eintritt. Buchungen für das Frühstück oder den Brunch sind möglich unter: www.biosphaere-potsdam.de, info@biosphaere-potsdam.de oder 0331 550 74 0. Der Eintritt zur Potsdamer Tropenwelt ist nur mit einer vorab online gebuchten Eintrittskarte möglich. Unter www.biosphaere-potsdam.de kann man sich ein eigenes Zeitfenster für den Einlass aussuchen. Zudem ist ein Geimpft-, Genesenen- oder Getesteten-Nachweis für alle Personen ab sechs Jahre nötig. Ein entsprechender Nachweis ist beim Betreten der Tropenhalle vorzuzeigen. Schüler*innen benötigen für einen Besuch eine wochenaktuelle für die Schule ausgefüllte Bescheinigung über die regelmäßige Durchführung eines Antigen-Selbsttestes. Zum Schutz der Gesundheit der Besucher*innen und des Personals ist der Zutritt und Aufenthalt im Haus nur mit einer medizinischen Maske oder einer FFP2-zertifizierten Maske gestattet.
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