Nächtliche Ausgangsbeschränkung zwischen 22 und 5 Uhr Die Stadt Wolfsburg hat sich gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) zur Hochinzidenzkommune erklärt. Ab einem Inzidenzwert, der an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 Infektionen pro 100.000 Einwohner*innen liegt, sieht das IfSG eine nächtliche Ausgangsbeschränkung vor. Aufgrund des aktuellen Inzidenzwertes greifen die im IfSG aufgeführten Regelungen zur Ausgangsbeschränkung nun in Wolfsburg. Demnach verhängt die Stadt Wolfsburg eine nächtliche Ausgangsbeschränkung im Zeitraum zwischen 22 und 5 Uhr. Innerhalb dieses Zeitraumes müssen sich alle Personen in der Wohnung oder dem Haus, bzw. auf dem zugehörigen Grundstück befinden. Die nächtliche Ausgangsbeschränkung gilt mit Inkrafttreten des IfSG ab Samstag, 24. April, 0 Uhr. Ausgenommen von der Ausgangsbeschränkung sind: Der Weg zu einer medizinisch oder tiermedizinisch notwendigen Behandlung. Der Weg zur Arbeit. Hierfür muss eine entsprechende Bescheinigung mitgeführt werden Die unaufschiebbare Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen und die Begleitung Sterbender Die Versorgung von Tieren. Hierzu zählt auch das Gassi gehen. Zusätzlich sind im Zeitraum von 22 bis 0 Uhr allein durchgeführter Sport und körperliche Bewegung erlaubt (z.B. joggen oder Spazierengehen), jedoch nicht in Sportanlagen. Die Regelungen zur Ausgangsbeschränkung gelten für das gesamte Stadtgebiet, also für alle Wolfsburger Stadt- und Ortsteile und sind bis auf Weiteres gültig.
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