Donnerstag, 22. April 2021

Änderung der Potsdamer Kinderspielplatzsatzung

Regelungen für Bauvorhaben mit mehr als drei Wohnungen Die Verwaltung legt der Stadtverordnetenversammlung im Mai die geplante Änderung der Kinderspielplatzsatzung vor, mit der eine inhaltlichen Anpassung und rechtliche Aktualisierung erfolgt. „Kinder brauchen für ihre Entwicklung viel Raum, Bewegung an frischer Luft, kreatives Spiel und Sicherheit. Bewegung und Naturerleben sind für die kindliche Entwicklung wichtig, aber nicht selbstverständlich. Nur gut gestaltete Spielplätze bieten diese abwechslungsreichen und kindgerechten Spiel- und Erfahrungsräume. Die Landeshauptstadt Potsdam als eine der kinderfreundlichsten Städte in Deutschland sieht sich in der Pflicht, hier auch Vorreiter zu sein. Das Angebot an öffentlichen Spielplätzen wird ergänzt durch private Spielplätze, die durch die Bauherren und Grundstückseigentümer ab einem bestimmten Wohnungsangebot zu errichten, pflegen und unterhalten sind. Die Rahmenbedingungen und Anforderungen an private Spielflächen werden in der Potsdamer Kinderspielplatzsatzung geregelt, die wir nun aktualisieren wollen“, sagt Bernd Rubelt, Beigeordneter für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt. Mit dem überarbeiteten und der Stadtverordnetenversammlung nun vorgelegten Vorschlag für die Änderung der Kinderspielplatzsatzung soll sichergestellt werden, dass die neue Brandenburgische Bauordnung als Ermächtigungsgrundlage auf die vorliegende Ortssatzung vollständig angewandt wird. Dies hat unter anderem zur Folge, dass die Pflicht zu Herstellung von Kinderspielplätzen bereits bei Wohnungsbauvorhaben mit mehr als drei Wohnungen besteht. Gleichzeitig wird den Bauherren aber auch die Möglichkeit eingeräumt, diese Verpflichtung durch die Zahlung eines Geldbetrages an die Landeshauptstadt abzulösen. Diese entscheidet im Einzelfall, ob eine Ablöse möglich ist. Die dann von den Bauherren gezahlten Beträge werden für den Bau, die Instandsetzung oder Modernisierung öffentlicher Kinderspielplätze verwendet. Als weitere Neuerung wird allen Kinder und Jugendlichen der uneingeschränkte Zugang und die Nutzung der auf Basis dieser Satzung errichteten Spielflächen ermöglicht, die gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen aus den entsprechenden Bezugswohnungen den Spielplatz nutzen wollen. Darüber hinaus enthält die Kinderspielplatzsatzung Regelungen und Vorgaben zu Größe, Ausstattung und Anforderungen an die unterschiedlichen Arten der Spielflächen, die nach Altersgruppen unterteilt werden und daher auch unterschiedlich auszustatten sind.
http://dlvr.it/RyDNxM

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen