In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten COVID-19-Fälle innerhalb der letzten 24 Stunden um 279 erhöht. So sind laut Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) insgesamt 100.152 laborbestätigte COVID-19-Fälle statistisch erfasst (kumulativ ab der 10. Kalenderwoche 2020, Stand: 26.04.2021, 00:00 Uhr). Aktuell werden 445 Personen wegen einer COVID-19-Erkrankung im Krankenhaus behandelt, davon befinden sich 142 in intensivmedizinischer Behandlung, hiervon müssen 122 beatmet werden. In Brandenburg gelten laut LAVG-Berechnungen 89.565 Menschen als genesen von der Coronavirus-Krankheit (+217 im Vergleich zum Vortag). So liegt die Zahl der aktuell Infizierten und Erkrankten bei 7.083 (+60).
Landkreis /
kreisfreie Stadt Neue bestätigte Fälle im
24-h-Vergleich Zahl bestätigter Fälle
ambulant + stationär
kumuliert ab 10. KW 2020
Stand: 26.04., 00:00 Uhr 7-Tage-Inzidenz
pro 100.000 Einwohner Sterbefälle
Wohnortprinzip
kumuliert ab 10. KW 2020
(24-h-Vergleich)
Barnim
+2
5.579
75,0
210 (+0)
Brandenburg a. d. H.
+4
2.080
116,4
79 (+0)
Cottbus/Chóśebuz
+10
5.482
176,6
193 (+0)
Dahme-Spreewald
+37
6.536
126,5
235 (+0)
Elbe-Elster
+12
6.560
164,0
220 (+1)
Frankfurt (Oder)
+26
2.028
176,6
97 (+0)
Havelland
+41
5.711
126,4
171 (+0)
Märkisch-Oderland
+21
6.447
126,2
258 (+1)
Oberhavel
+18
7.755
105,7
248 (+0)
Oberspreewald-Lausitz
+5
6.886
154,5
261 (+0)
Oder-Spree
+27
7.600
144,3
282 (+0)
Ostprignitz-Ruppin
+0
3.968
112,3
144 (+0)
Potsdam
+15
6.334
120,9
238 (+0)
Potsdam-Mittelmark
+8
7.320
99,7
192 (+0)
Prignitz
+0
3.012
109,0
155 (+0)
Spree-Neiße/Sprjewja-Nysa
+5
7.046
226,9
181 (+0)
Teltow-Fläming
+20
6.302
113,5
191 (+0)
Uckermark
+28
3.506
126,1
149 (+0)
Brandenburg gesamt
+279
100.152
127,6
3.504 (+2)
Die relevanten Corona-Daten werden täglich aktualisiert mit Diagrammen und Grafiken auf einem sogenannten Dashboard für das Land Brandenburg dargestellt: https://experience.arcgis.com/experience/331f51a39f3046208f355412190cb57b.
Übersicht: 7-Tages-Inzidenzen der Landkreise und kreisfreien Städte
Landkreis /
kreisfreie Stadt 26.04.
25.04.
24.04.
23.04.
22.04.
21.04.
20.04.
Barnim
75,0
83,7
67,5
72,3
81,0
83,7
93,4
Brandenburg a. d. H.
116,4
126,1
127,5
141,3
119,1
120,5
105,3
Cottbus/Chóśebuz
176,6
187,6
192,6
194,6
196,6
201,6
191,6
Dahme-Spreewald
126,5
107,1
125,3
138,8
131,7
133,5
142,9
Elbe-Elster
164,0
158,1
164,0
165,0
157,1
184,6
191,5
Frankfurt (Oder)
176,6
138,5
150,6
147,2
159,3
154,1
145,5
Havelland
126,4
103,7
122,1
132,5
131,3
135,6
138,7
Märkisch-Oderland
126,2
133,3
133,8
133,8
156,3
143,0
139,5
Oberhavel
105,7
105,7
103,8
109,4
109,9
115,1
122,6
Oberspreewald-Lausitz
154,5
156,3
161,8
172,8
157,3
171,9
185,6
Oder-Spree
144,3
155,5
146,0
160,0
176,2
172,3
172,3
Ostprignitz-Ruppin
112,3
114,3
112,3
95,1
91,0
92,0
101,2
Potsdam
120,9
124,2
124,2
124,8
116,5
109,2
104,8
Potsdam-Mittelmark
99,7
102,5
107,6
115,0
128,4
127,4
126,5
Prignitz
109,0
109,0
97,2
119,5
126,1
130,0
133,9
Spree-Neiße/Sprjewja-Nysa
226,9
222,5
240,1
219,0
200,5
219,0
223,4
Teltow-Fläming
113,5
110,0
120,0
120,0
127,1
128,8
137,1
Uckermark
126,1
111,0
121,1
131,2
158,1
144,6
142,9
Brandenburg gesamt
127,6
125,9
129,5
133,8
137,0
138,5
141,0
7-Tage-Inzidenz ≤ 100
7-Tage-Inzidenz > 100 und ≤ 150
7-Tage-Inzidenz > 150 und ≤ 165
7-Tage-Inzidenz > 165 und ≤ 200
7-Tage-Inzidenz ≥ 200
Hinweise zu den Fallzahlen und Meldungen
Erkrankungen an COVID-19 müssen von Ärzten, Angehörige eines anderen Heil- oder Pflegeberufs sowie Leitende von Gemeinschaftseinrichtungen unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Rechtliche Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz und die Corona-Meldepflicht-Verordnung. Diese Meldung muss spätestens 24 Stunden, nachdem Meldende Kenntnis erlangt hat, dort vorliegen. Die 18 Gesundheitsämter in Brandenburg müssen diese Zahlen spätestens am folgenden Arbeitstag an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) melden. Neuinfektionen sind alle mittels PCR bestätigten Infektionsfälle. Jede gemeldete Zahl erfordert eine umfangreiche Prüfung und muss über eine spezielle Meldesoftware (SurvNet-Meldesystem) erfasst und spätestens am folgenden Arbeitstag dem Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt werden.
Aufgrund des Meldeverzuges zwischen dem Bekanntwerden von Fällen vor Ort und der Übermittlung an das LAVG kann es Abweichungen zu den von den Landkreisen und kreisfreien Städten aktuell veröffentlichen Zahlen geben. Dies gilt insbesondere für die Wochenenden. Die gemeldeten Fallzahlen bilden ein Lagebild zu den genannten Zeiten ab. Für die Bewertung der Lage ist allerdings die Fallzahlentwicklung über einen längeren Zeitraum relevant. Etwaige statistische Ungenauigkeiten einer Momentaufnahme sind unvermeidbar.
Meldeverfahren: Das Land Brandenburg leitet täglich die Daten der laborbestätigten COVID-19-Fälle an das Robert Koch-Institut (RKI) weiter, die von den Landkreisen und kreisfreien Städten über die vom RKI zur Verfügung gestellte Meldesoftware SurvNet@RKI bis spätestens 19:00 Uhr an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) gemeldet wurden. Nach einer Plausibilitätsprüfung leitet das LAVG diese Daten bis spätestens 20:00 Uhr an das RKI weiter. Seitens des RKI erfolgen ab 20:00 Uhr weitere Prüfungs- und Auswertungsroutinen anhand eines Regelwerkes. Eine Voraussetzung ist unter anderem das Vorliegen eines positiven PCR-Befundes. Die Daten werden vom RKI einmal täglich jeweils um 0:00 Uhr aktualisiert und veröffentlicht.
Die Berechnung der 7-Tage Inzidenz erfolgt auf Grundlage des tatsächlichen Erkrankungsfalles bzw. bei Nichtvorhandensein des Meldedatums des Infektionsfalles dividiert durch die Anzahl der Einwohner mal 100.000. Neuinfektionsfälle, deren tatsächliches Erkrankungsdatum länger als 7-Tage zurückliegen finden bei der Berechnung der 7-Tage-Inzidenz keine Berücksichtigung. Eine Summation der Neuinfektionen als Rechengrundlage führt leider zu abweichenden Ergebnissen, da diese das tatsächliche Erkrankungsdatum nicht berücksichtigen.
Bei der Zahl der Genesenen handelt es sich um geschätzte Werte. Im Allgemeinen werden die aus dem ambulanten Bereich gemeldeten Infizierten nach 14 Tagen, gemäß RKI-Standard, als genesen betrachtet. Für die Gesundung eines Infizierten gibt es in Deutschland keine gesetzliche Meldepflicht.
Die Zahl der aktiv Erkrankten ergibt sich wie folgt: Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle minus der geschätzten Zahl der Genesenen minus der Sterbefälle.
http://dlvr.it/RyRyfL
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen