Freitag, 30. April 2021

#Coronavirus: Entwicklungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

+++ Aktuelle Fallzahlen +++ Die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner im Landkreis OSL beträgt aktuell 145,4. Am Freitag vor einer Woche lag diese bei 172,8­­­­, eine Woche zuvor wies die Statistik denselben Wert aus (172,8). Der landesweite Durchschnitt der 7-Tage-Inzidenz liegt bei 113,9. Auch die Nachbarlandkreise Elbe-Elster (192,5) und Spree-Neiße (164,4) sowie die kreisfreie Stadt Cottbus (157,5) verzeichnen im Süden des Landes weiterhin hohe Fallzahlen. Kumuliert liegt der Wert der seit Ausbruch des Virus im März 2020 registrierten Fälle im Landkreis OSL bei 6.982. Infiziert sind derzeit 325 Personen. Als genesen gelten 6.394 Personen. 263 Personen sind an oder mit Covid-19 verstorben. Derzeit befinden sich 783 Personen in amtlich verordneter häuslicher Quarantäne. Im Klinikum Niederlausitz werden 11 Covid-19-Patienten stationär behandelt. 4 Kindertagesstätten, 5 Pflegeeinrichtungen und 2 Schulen sind aktuell von einzelnen oder mehreren Corona-Fällen betroffen. Seit dem 19. April fährt als zusätzliches Impfangebot neben den Impfzentren in Cottbus und Elsterwerda, der Impfstelle in der Calauer Straße in Senftenberg und den bereits impfenden Hausarztpraxen ein Impfbus durch OSL, um den impfberechtigten Bürgerinnen und Bürgern auch in der Fläche Impfangebote zu unterbreiten. Bis zum Donnerstag konnten 335 Personen eine Impfung erhalten. Derzeit wird gemeinsam mit den Kommunen an der Planung für die 2. Tour des Impfbusses gearbeitet. In der Impfstelle des Landkreises in der Calauer Straße 3 in Senftenberg, die durch das Klinikum Niederlausitz betrieben wird, wird seit dem 4. März geimpft. Hier werden zum Ende der Woche hin über 10.000 Impfungen (Erst- sowie Zeitimpfungen) durchgeführt worden sein. +++ Hinweis: Bekanntmachung und Rücknahme von Corona-Regeln in OSL +++ Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die 7-Tage-Inzidenz einen der jeweiligen Schwellenwerte (100; 150; 165), so gelten dort ab dem übernächsten Tag die jeweiligen Maßnahmen aus dem Bundesinfektionsschutzgesetz. Unterschreiten sie dort an fünf aufeinander folgenden Werktagen den Schwellenwert, so treten ab dem übernächsten Tag die jeweiligen Maßnahmen wieder außer Kraft. Davon unberührt gelten weiterhin die Regelungen aus der aktuellen Brandenburger Eindämmungsverordnung. Das Land Brandenburg stellt auf seiner Internetseite https://kkm.brandenburg.de/kkm/de/ eine passende Infografik „Corona-Regeln in Brandenburg ab 24. April 2021“ bereit. Die Bekanntmachung der Maßnahmen aufgrund der Überschreitung des Schwellenwertes von 100 und 150 im LK OSL mit den entsprechend resultierenden Maßnahmen laut §28b Abs. 1 Infektionsschutzgesetz wurden auf der Internetseite des Landkreises, www.osl-online.de/corona am 23. April veröffentlicht. Diese gelten seit dem 24. April. Hier erfolgt bei gegebener Unterschreitung der Schwellenwerte entsprechend auch eine Information, dass die jeweiligen Maßnahmen zurückgenommen werden können.  Die Unterschreitung des Inzidenzwertes wird durch den Landkreis am 5. Tag der Unterschreitung bekannt gemacht. +++ Wieder alle Schülerinnen und Schüler im Wechselunterricht +++ Ab Montag, dem 3. Mai 2021, befinden sich im Landkreis OSL neben den bisherigen Schülerinnen und Schülern der Primarstufe und der Abschlussklassen wieder alle Schülerinnen und Schüler im Wechselunterricht. Konkret kann der Präsenzunterricht auch wieder in allen weiterführenden allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen, allen Förderschulen sowie den Schulen des zweiten Bildungsweges in Form von Wechselunterricht stattfinden. Auch die künftigen Abschlussklassen, die also im nächsten Jahr ihre Prüfung ablegen, werden im Wechselunterricht die Schulen besuchen können. Mit Blick auf die Schulen gilt: Ab einer stabilen Inzidenz (an drei Tagen hintereinander) über 100 muss im Wechselunterricht unterrichtet werden. Über die Form des Wechselmodells entscheiden die Länder bzw. Schulen. Bei einer stabilen Inzidenz über 165 (an drei Tagen hintereinander) müssen alle Schulen (kein Präsenzunterricht mehr) und Kitas ab dem übernächsten Tag schließen, mit Ausnahmen für Abschlussklassen und Förderschulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“ sowie Notbetreuung. Solange Präsenzunterricht stattfindet, müssen Schülerinnen und Schüler sowie Lehrer zwei Mal pro Woche getestet werden. Um die Beschaffung und Durchführung der Tests kümmern sich die Bundesländer in eigener Zuständigkeit. Die diesjährigen Abschlussklassen 2020/2021 verlassen nach den Prüfungen die Schule. Die Abiturprüfungen in OSL finden in der Zeit vom 21. April bis zum 6. Mai statt. Nachschreibetermine, wenn Schülerinnen und Schüler aufgrund von Krankheit oder Quarantäne nicht am regulären Termin anwesend sein können, bis Ende Mai. „Die Abiturprüfungen laufen sehr diszipliniert und gut organisiert ab. Insgesamt legen in diesem Jahr 301 Schülerinnen und Schüler in OSL an den jeweiligen Schulen in Trägerschaft des Landkreises – unseren drei Gymnasien und dem Beruflichen Gymnasium des OSZ – ihr Abitur ab“, erklärt Lydia Wohlsdorf, Sachgebietsleiterin Schulverwaltung im Schulverwaltungs- und Kulturamt der Kreisverwaltung. Weitere Informationen zum Thema Schule und Unterricht: https://mbjs.brandenburg.de/corona-aktuell/schule-und-unterricht.html +++ Testpflicht bei Friseurbesuch und Fußpflege +++ Die Ausübung und Inanspruchnahme von Dienstleistungen, bei denen eine körperliche Nähe zum Kunden unabdingbar ist, ist entsprechend der geltenden Gesetzeslage untersagt. Ausgenommen sind Dienstleistungen, die medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken dienen, sowie Friseurbetriebe (inkl. Barbier) und die Fußpflege. Hierbei gilt es zu beachten, dass Atemschutzmasken (FFP2 oder vergleichbar) zu tragen sind. Als einer FFP2-Maske vergleichbar gelten auch Masken mit den Typbezeichnungen N95, P2, DS2 oder eine KN95. Ausgenommen hiervon sind Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Personen, die ärztlich bescheinigt aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, einer ärztlich bescheinigten chronischen Erkrankung oder einer Behinderung keine Atemschutzmasken tragen können sowie Gehörlose und schwerhörige Menschen und Personen, die mit diesen kommunizieren, sowie ihre Begleitpersonen. Vor der Wahrnehmung von Dienstleistungen eines Friseurbetriebes oder der Fußpflege ist durch den Kunden oder die Kundin ein negatives Test-Ergebnis vorzulegen. Dieses muss in dem Zeitraum von 24 Stunden vor Inanspruchnahme der Dienstleistung mittels eines anerkannten Tests durchgeführt worden sein. Somit kann ein Test-Zentrum besucht werden, der Test kann jedoch nach Auslegung des Landkreises auch zu Hause oder direkt am Laden des Friseurbetriebes durchgeführt werden. Der Nachweis über die erfolgte Testung (z.B. bei Selbsttest durch Vorlage des Testkits) und die Personendaten sind vom Friseurbetrieb zu dokumentieren. Auch Kinder müssen eine erfolgte Testung nachweisen.   +++Atemschutzmaske im ÖPNV +++ Die bereits bestehende Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wurde mit dem angepassten Bundesinfektionsschutzgesetz bekanntermaßen abermals verschärft. Seitdem müssen in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie an Haltestellen und Umsteigeanlagen sofern die 7-Tage-Inzidenz eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen bei über 100 liegt, Atemschutzmasken (FFP2 oder vergleichbar) getragen werden. Von der Pflicht ausgenommen sind Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Personen, die ärztlich bescheinigt aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, einer ärztlich bescheinigten chronischen Erkrankung oder einer Behinderung keine Atemschutzmaske tragen können und gehörlose und schwerhörige Menschen, die mit diesen kommunizieren, sowie ihre Begleitpersonen. +++ neue Quarantäne-Verordnung des Landes Brandenburg +++ In Brandenburg gilt seit dem 28. April eine geänderte Coronavirus-Quarantäneverordnung. Wichtigster Punkt: Ein- und Rückreisende aus Risiko- und Hochinzidenzgebieten müssen sich nicht mehr in häusliche Isolation begeben, wenn sie seit mindestens 14 Tagen den vollständigen Impfschutz mit einem der in der EU zugelassenen Corona-Impfstoffe erhalten haben. Diese Lockerung gilt nicht für Ein- und Rückreisende aus Virusvariantengebieten. (Quelle: Auszug aus PM: Neue Quarantäneverordnung mit Erleichterungen für vollständig geimpfte Personen, PM Staatskanzlei Brandenburg vom 27.04.2021)
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Berliner Polizei will die Corona-Regeln bei den Demonstrationen rund um den 1. Mai entschlossen durchsetzen

Berlin (ots) Die Berliner Polizei will Corona-Regeln bei Demonstrationen rund um den 1. Mai konsequent durchsetzen und genügend Raum für Versammlungen schaffen. Polizeipräsidentin Barbara Slowik sagte am Freitag im Inforadio vom rbb, man habe mehrfach unter Beweis gestellt, konsequent und zügig vorzugehen, wenn Regeln nicht eingehalten werden: „Jeder kann in dieser Stadt frei seine Meinung äußern. Wir schützen jede Versammlung unabhängig von ihrem Inhalt, wenn sie sich denn an Regeln hält.“ Slowik kündigte gleichzeitig an, mehr Straßen für Demonstrationen abzusperren und so genügend Raum zu schaffen, damit die Abstände eingehalten werden können. „Dann wird so ein Zug mehrere Kilometer lang. Dann ist das so und wir werden ihn begleiten.“ Die Polizeipräsidentin sagte mit Blick auf eine angemeldete Demonstration der sogenannten Querdenken-Bewegung, man werde Teilnehmer und Versammlungsleiter frühzeitig ansprechen, wenn kein Mund-Nasen-Schutz getragen und der Abstand nicht eingehalten werde: „Wenn der Versammlungsleiter nicht entsprechend auf seine Teilnehmer einwirkt, (…) dann setzen wir sehr schnell und konsequent eine Auflösung um.“ Slowik sagte, die Polizei sei gut auf die zahlreichen Demonstrationen vorbereitet. Allein für die sogenannte „Revolutionäre 1.Mai-Demo“ am Samstag sind 10.000 Teilnehmer angemeldet: „Wir haben gut 5.000 Kräfte und werden damit auch die Räume abdecken können.“ Slowik sprach von großen Herausforderungen. Einerseits müssten die Corona-Regeln durchgesetzt, andererseits Ausschreitungen verhindert werden. Sie appellierte an vermeintliche Schaulustige, die Versammlungsorte zu meiden: „Diejenigen, die nicht an Versammlungen teilnehmen wollen, können sich außerhalb der Versammlungs-Hotspots erholen und den 1. Mai genießen.“ Das ganze Interview zum Nachhören: https://www.inforadio.de/programm/schema/sendungen/int/202104/30/553177.html
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Donnerstag, 29. April 2021

588 Marihuanapflanzen von Bundespolizei beschlagnahmt – 2 Drogenschmuggler festgenommen

#Aachen (ots) Die Bundespolizei hat am Mittwochabend 2 Drogenschmuggler an der Ausfahrt Aachen-Laurensberg festgenommen. Der 24-jährige Albaner und der 55-jährige Mazedonier hatten in ihrem Fahrzeug über 588 Marihuanapflanzen und Anbauutensilien nach Deutschland geschmuggelt. Zuvor waren sie mit einem Kleintransporter auf der BAB 4 aus den Niederlanden eingereist. Bei der Kontrolle wurden von den Beamten in mehreren Kartons die Marihuanapflanzen und die Anbauutensilien aufgefunden. Dies hatte die sofortige Festnahme der beiden zur Folge. Sie wurden im Anschluss zur Dienstelle nach Eschweiler verbracht. Auf der Dienststelle wurden sie erkennungsdienstlich behandelt und wegen der Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz beanzeigt. Im Anschluss wurde die Zollfahndung Aachen über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt, die die beiden Männer mit den beschlagnahmten Pflanzen und Utensilien übernommen hatte. Bei den anschließenden Wohnungsdurchsuchungen hatte man zudem noch über 300 Gramm Marihuana und andere Beweismittel aufgefunden. Die Ermittlungen der Zollfahndung dauern zurzeit noch an. In einem weiteren Fall wurden 4 Albaner im Alter von 27 bis 53 Jahren von der Bundespolizei an der BAB 44 kontrolliert. Sie waren zuvor aus Belgien eingereist und wiesen sich mit albanischen Reisepässen aus. Nach der Inaugenscheinnahme der Pässe wurde festgestellt, dass sie sich über die erlaubte Zeit im europäischen Raum aufgehalten hatten. Sie wurden wegen der unerlaubten Einreise sowie Aufenthaltes beanzeigt. Bei einem von ihnen bestand zudem noch ein Strafvollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main wegen des unerlaubten Aufenthaltes. Diesbezüglich wurde er bereits 2019 in seine Heimat abgeschoben. Im Anschluss wurde ein mehrjähriges Einreiseverbot verhangen, gegen das er durch die jetzige Einreise verstoßen hatte. Der Strafvollstreckungshaftbefehl belief sich über eine Geldstrafe in Höhe von 1140,- Euro, die er begleichen konnte. So blieb ihm die ersatzweise verhängte Freiheitstrafe erspart. Er wurde im Anschluss nach Belgien rückgeführt. Seine drei weiteren Begleiter bekamen eine Ausreiseaufforderung, Deutschland unverzüglich zu verlassen. Danach konnten Sie ihre Fahrt fortsetzen.
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Spitzenforschung aus Brandenburg – Eintauchen in die Welt von morgen bei den Potsdamer Tagen der Wissenschaften

Neugier wecken, Kompliziertes erklären und mit Fakten überzeugen – das wollen Brandenburgs Forschungseinrichtungen bei den virtuellen Potsdamer Tagen der Wissenschaften. Ab Montag, den 3. Mai, präsentieren sich mehr als 30 wissenschaftliche Einrichtungen Potsdams und der Region in unterschiedlichen Formaten auf der Wissensplattform: www.ptdw.de. Unter dem Motto „FORSCHEN. ENTDECKEN. MITMACHEN“ erleben Jung und Alt eine Woche lang ein buntes und vielfältiges Programm u.a. mit Vorträgen, Ausstellungen, Podcasts und Filmen – pandemiekonform und bequem von zu Hause aus. Die Hochschulen und Forschungseinrichtungen des Landes geben Einblicke in ihren Arbeitsalltag, stellen neueste wissenschaftliche Erkenntnisse vor und präsentieren innovative Projekte, die die Welt von morgen verändern. Mit dabei ist u.a. die Universität Potsdam, die Studien des BabyLABs vorstellt und erläutert, was Kinder denken und verstehen. Dabei schließen die Expertinnen und Experten von beobachtbarem Verhalten und Hirnaktivität darauf, was in den Köpfen der Kinder vor sich geht. Im Fokus steht dabei, wie sich die Sprache in den ersten beiden Lebensjahren entwickelt und wie Kinder unterschiedlichen Alters ihre Umwelt wahrnehmen und entdecken. Aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse zu den Möglichkeiten des Umgangs mit unsicheren Situationen stellt Prof. Gerd Gigerenzer, Direktor des Harding-Zentrums für Risikokompetenz an der Fakultät für Gesundheitswissenschaften Brandenburg, Universität Potsdam, sowie international renommierter Risikoforscher, in verschiedenen Sendeformaten vor. Im Zentrum der Interviews steht der Umgang mit Ungewissheit während der Corona-Pandemie. Auch das Leibniz-Zentrum für Agrarlandschaftsforschung (ZALF) e. V. präsentiert sich bei den virtuellen Potsdamer Tagen der Wissenschaften. Forschende stellen dabei die Online-Wissensthek querFELDein vor, in der Fakten, News und Ideen rund um die Landwirtschaft der Zukunft gebündelt werden. Das Leibniz-Institut für Agrartechnik und Bioökonomie e.V. (ATB) präsentiert in Videos Forschung zum Smart Farming und geht den Fragen nach: Wie funktioniert präzise Landwirtschaft? Welche Vorteile hat sie? Wie helfen Sensoren und Simulationen dabei Pflanzen und Umwelt gesund zu halten? Um „Bioplastik“ geht es beim Leibniz-Institut für Gemüse- und Zierpflanzenbau (IGZ), das zeigt, was sich hinter dem Begriff verbirgt und wie man Plastik ganz einfach selbst aus Algen herstellen kann. Und auch das Fraunhofer-Institut für Angewandte Polymerforschung IAP widmet sich Materialien der Zukunft und erläutert, wie sauberes Wasser im Katastrophenfall einfach und kostengünstig produziert werden kann. Ob Miniaturorgane in künstlichen Umgebungen eine Alternative zu Tierversuchen z.B. für die Medikamentenentwicklung sein könnten, beantworten die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Fraunhofer IZI-BB. Die Geschichte der CO2-Emissionen beleuchtet das Projektteam des Urban Complexity Lab der Fachhochschule Potsdam. In einen animierten Kurzfilm werden die bisherigen und zukünftigen CO2-Emissionen visualisiert. Der Film ist ein Ergebnis des gemeinsamen Forschungsprojekts SENSES mit dem Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK). Übergreifendes Ziel ist es, Klima-Szenarien durch den Einsatz fortschrittlicher interaktiver Visualisierungen zugänglicher, verständlicher und die Nutzer handlungsfähiger zu machen. Um den „Kohleausstieg versus Versorgungssicherheit“ geht es in der Vortragsreihe „Open BTU“ der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg. Forschende erläutern die Entwicklung der installierten bzw. gesicherten Erzeugerleistung im Bereich konventioneller und regenerativer Stromerzeugung und zeigen u.a., inwieweit regenerative Energie über den europäischen Strommarkt in den Zeiten verfügbar wäre, in denen Deutschland aufgrund einer „kalten Dunkel-Flaute“ regenerativ stark unterversorgt ist. Auch wird auf die technischen Möglichkeiten eingegangen, die zu einer Dekarbonisierung der Stromerzeugung beitragen würden und gleichzeitig die Versorgungssicherheit in Deutschland auf einem hohen Niveau halten. Weitere einzigartige Projekte und Wissenschaftsnews, die die Welt von morgen verändern, finden Sie ab 3. Mai unter: www.ptdw.de. Entdecken Sie die Vielfalt und das Innovationspotential Brandenburger Wissenschaft und Forschung bei den Potsdamer Tagen der Wissenschaften. Träger der Veranstaltung ist der Verein proWissen Potsdam, der in der Universität Potsdam, der Investitionsbank des Landes Brandenburg, der ProPotsdam GmbH, der IHK Potsdam, den Stadtwerken Potsdam sowie zahlreichen wissenschaftlichen Einrichtungen und regionalen Unternehmen starke Partner gefunden hat. Medienpartner sind die Märkische Allgemeine Zeitung und Antenne Brandenburg. Das vollständige Programm ist ab 3. Mai 2021 online. │ 03. – 09.05.2021 │ Potsdamer Tage der Wissenschaften │ Eintritt: frei │ www.ptdw.de
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„Ich möchte mich richtig verteidigen“ – Bundespolizei nimmt 14-Jährigen mit Küchenmesser in Gewahrsam

#Bonn (ots) Mitten in der Nacht nahm die Bundespolizei am Bonner Hauptbahnhof einen Jungen in Gewahrsam und stellte dabei ein langes Küchenmesser sicher, dass er, nach eigener Aussage, zur Verteidigung mit sich führte. Am 29.04.2021 gegen 01:00 Uhr kontrollierte die Bundespolizei am Gleis 1 des Bonner Hauptbahnhofs einen jungen Mann. Auf Nachfrage gab er an, keinen Ausweis dabei zu haben und minderjährig zu sein. Auf dem Weg zur Dienststelle erklärte er den Bundespolizisten, dass er zur Verteidigung ein langes Küchenmesser (Klingenlänge: 15,5cm) in seinem Rucksack habe. Er sei auf dem Weg nach Köln und wolle dies dort gegen rivalisierende Jugendliche einsetzen. Er habe öfter Probleme mit Jugendgruppen und wolle sich nun „Mal richtig verteidigen“. Die Beamten nahmen den 14-Jährigen in Gewahrsam, stellten das Messer sicher und leiteten ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz ein. Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes gegen die Ausgangssperre gemäß CoronaSchVO NRW steht dem Nachtschwärmer ebenfalls bevor. Die Bundespolizisten übergaben ihn schließlich seinem Vater, der ihn von der Dienststelle abholte.
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Teltow-Fläming: Flitzerblitzer Mai 2021

Die Messfahrzeuge des Landkreises werden im Mai voraussichtlich an folgenden Standorten eingesetzt: * 3. Mai 2021 in Neue Häuser * 4. Mai 2021 in Glasow * 5. Mai 2021 in Baruth * 6. Mai 2021 in Dahlewitz * 7. Mai 2021 in Blankenfelde * 10. Mai 2021 in Luckenwalde * 11. Mai 2021 in Gebersdorf * 12. Mai 2021 in Groß Machnow * 26. Mai 2021 in Mahlow * 27. Mai 2021 in Merzdorf * 28. Mai 2021 in Zossen * 31. Mai 2021 in Rangsdorf Bei den angegebenen Standorten handelt es sich nur um einen Teil der Maßnahmen. Auch auf weiteren Straßen und an hier nicht angegebenen Tagen muss im gesamten Landkreis mit Geschwindigkeitsmessungen gerechnet werden. Darüber hinaus müssen die örtlichen Gegebenheiten (zum Beispiel Parksituation oder die Witterungsverhältnisse) es zulassen, die Überwachungsgeräte aufzubauen.
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Steinbach: „Zeitnah mit der Ausbildungsplatzsuche starten“

Arbeitsmarktzahlen für April liegen vor – Betriebe bieten attraktive Ausbildungsplätze   Potsdam, 29. April 2021.  „Unsere Jugendlichen haben beste Voraussetzungen, um erfolgreich in ihre berufliche Zukunft zu starten. Die märkischen Betriebe halten ein vielfältiges Ausbildungsplatzangebot bereit und bilden trotz der Corona-Pandemie verlässlich und in guter Qualität aus.“ Das erklärte Arbeitsminister Jörg Steinbach anlässlich der heute von der Bundesagentur für Arbeit vorgelegten Arbeitsmarktzahlen für April 2021. Steinbach appelliert an Jugendliche und ihre Eltern, angesichts des bevorstehenden Schulabschlusses den Einstieg in das Berufsleben nicht aus den Augen zu verlieren. Steinbach weiter: „Ich möchte Ihnen an dieser Stelle Bedenken nehmen, dass möglicherweise durch die Pandemie keine ausreichende Eignung für die Ausbildung gegeben sein könnte. Unsere Betriebe begleiten die Auszubildenden über die gesamte Lehrzeit hinweg und helfen in der Kooperation mit den Oberstufenzentren sowie weiteren Partnern, eventuelle Defizite aufzuholen. Getreu dem Motto unser Ausbildungskampagne kann ich jedem Jugendlichen ganz klar sagen: ,Brandenburg will dich!‘“ Der Minister rät den Jugendlichen und ihren Eltern, sich umfassend über die guten beruflichen Perspektiven in der dualen Berufsausbildung in Brandenburg zu informieren und zeitnah mit der Ausbildungsplatzsuche zu beginnen. „In allen Regionen und Branchen werden Nachwuchskräfte gesucht. Die Bundesagentur für Arbeit sowie die zuständigen Kammern unterstützen bei der Ausbildungsplatzsuche – nutzen Sie diese Möglichkeiten“, betonte Steinbach. Auch das Land unterstützt Jugendliche ebenso wie Betriebe vor und während der Ausbildung. Beispielsweise werden im Rahmen der Assistierten Ausbildung Brandenburg Jugendliche für eine Ausbildung fit gemacht und können danach bei Bedarf auch während der Ausbildungszeit begleitet werden. Zudem unterstützen die regionalen Servicestellen Verbundausbildung die Betriebe unter anderem bei der Suche nach geeigneten Verbundpartnern in der Ausbildung und helfen im Umgang mit fördertechnischen Anforderungen. Darüber hinaus leiste der Bund einen wichtigen Beitrag und trage mit dem Programm „Ausbildungsplätze sichern“ zur Stabilisierung von Ausbildungsverhältnissen bei, erklärte Steinbach weiter. „Mit den geänderten Förderrichtlinien sind Zugangskriterien abgesenkt und die Übernahme von Insolvenzauszubildenden ist unabhängig von der Unternehmensgröße möglich. Damit können noch mehr Unternehmen und Jugendliche Unterstützungsleistungen bei Bedarf in Anspruch nehmen. Auch die Ausbildungsprämien für die Betriebe werden noch attraktiver“, sagte der Minister. Aus dem Arbeitsmarktbericht: Im April ist die Zahl der Arbeitslosen in Brandenburg gesunken. Es waren 82.858 Personen arbeitslos gemeldet, davon 47.291 Männer und 35.567 Frauen. Das sind 2.801 Personen weniger als im März 2021 und 282 weniger als im April 2020. Die Arbeitslosenquote liegt damit bei 6,2 Prozent. Das sind 0,2 Prozent weniger als im März 2021. Im Vergleich zum April 2020 ist die Arbeitslosenquote unverändert. Die Zahl der freien Stellen liegt in Brandenburg mittlerweile über dem Stand des Vorjahres.
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Mittwoch, 28. April 2021

Ohne Führerschein und berauscht unterwegs

#Ludwigsfelde, Potsdamer Straße –  Dienstag, den 27.04.2021, 19:05 Uhr –  Im Rahmen einer Verkehrskontrolle in Ludwigsfelde wurde am Dienstagabend der 33-jährige Fahrer eines Kleinkraftrades angehalten. Bei der Kontrolle zeigte ein Drogenschnelltest den Konsum von Cannabis-Produkten an. Weiterhin war er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis und führte ein Tütchen Betäubungsmittel mit sich. Die Beamten ordneten eine Blutprobe an, stellten die Betäubungsmittel sicher und untersagten die Weiterfahrt. Es wurden Anzeigen wegen Drogen- und Verkehrsdelikten gefertigt.
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Corona-Zuschlag und Kinderbonus von je 150 Euro werden im Mai 2021 ausgezahlt

Der Corona-Zuschlag soll die Belastungen des mehrmonatigen Lockdowns für Menschen, die Leistungen der Grundsicherung oder Sozialgeld beziehen, abmildern. Wer alleinstehend oder alleinerziehend ist oder mit einer Partnerin oder einem Partner in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, erhält einmalig einen Corona-Zuschlag in Höhe von 150 Euro. Voraussetzung ist, dass im Mai 2021 ein Anspruch auf Grundsicherung oder Sozialgeld besteht. Das gilt auch für Volljährige, die bei ihren Eltern leben und bei denen das Kindergeld nicht als Einkommen berücksichtigt wird. Die Einmalzahlung wird automatisch ab Mitte Mai 2021 ausgezahlt. Die Gutschrift erfolgt ab Kalenderwoche 19. Eine gesonderte Antragstellung ist nicht notwendig. Ein entsprechender Bescheid wird versandt. Weitere Informationen zu den Leistungen der Grundsicherung finden Sie hier: https://www.arbeitsagentur.de/m/corona-grundsicherung/ Darüber hinaus erhalten Familien, die im Mai 2021 Anspruch auf Kindergeld haben, einen Kinderbonus in Höhe von 150 Euro. Die Auszahlung erfolgt einige Tage nach der regulären Kindergeldzahlung. Für Kinder mit einem Anspruch auf Kindergeld in einem anderen Monat wird der Kinderbonus immer im jeweiligen Monat ausgezahlt. Die Einmalzahlung wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet und muss auch nicht extra beantragt werden. Weitere Informationen zum Kinderbonus finden Sie hier: https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderbonus
http://dlvr.it/Ryf8hm

26 neue Covid-19-Infektionen für Cottbus/Chóśebuz bestätigt – Inzidenz aktuell bei 182

Die Zahl der labordiagnostisch bestätigten Covid-19-Infektionen in Cottbus/Chóśebuz ist auf kumuliert 5.560 gestiegen. Das sind 26 positive Testergebnisse mehr als am Vortag. Die 7-Tage-Inzidenz – also die Zahl der Fälle binnen sieben Tagen auf 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner – liegt aktuell bei 182. 193 Personen, die vorerkrankt und positiv getestet worden waren, sind verstorben. Derzeit werden im Carl-Thiem-Klinikum 37 Patienten, die an Covid-19 erkrankt sind, stationär behandelt, davon 18 auf der Intensivstation. Es gab eine Neuaufnahme auf der ITS. Das Durchschnittsalter der Patientinnen und Patienten auf der IST-Covid-Station liegt aktuell bei 69,5 Jahren. Im Sana-Herzzentrum wird nach Klinikangaben 1 Patient mit einer Covid-19- Erkrankung auf der Intensivstation behandelt (alle Angaben: Stand 28.04.2021, 14:00 Uhr).
http://dlvr.it/Ryf8dy

Inzidenz im Landkreis überschreitet Marke von 165

Alle Schulen und Kitas müssen ab 3. Mai schließen/ Ausnahmen: Abschlussklassen und Förderschulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“ sowie Notbetreuung/ 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner aktuell bei 185,6 Die Zahl der mit dem Corona-Virus infizierten Menschen im Landkreis Elbe-Elster ist wieder deutlich angestiegen. Am 28. April hat der Landkreis den Inzidenzwert von 165 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb der vergangenen sieben Tage überschritten. Der Wert liegt aktuell bei 185,6. Das Infektionsschutzgesetz des Bundes und die aktuelle SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg sehen für diesen Fall neben der öffentlichen Bekanntgabe auch verschärfende Maßnahmen vor. Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die durch das Robert Koch-Institut veröffentlichte Anzahl von Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (Sieben-Tage-Inzidenz) den Schwellenwert von 165, so gelten dort ab dem übernächsten Tag schärfere Schutzmaßnahmen. Danach müssen alle Schulen (kein Präsenzunterricht mehr) und Kitas schließen. Ausnahmen gelten für Abschlussklassen und Förderschulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“ sowie für die Notbetreuung. „Nach den vorläufigen Fallzahlen vom heutigen Tagesverlauf ist bereits absehbar, dass die 7-Tage-Inzidenz weiter steigt und damit an drei aufeinander folgenden Tagen über 165 liegen wird. Für diesen Fall sieht das neue Infektionsschutzgesetz eine für alle Länder einheitliche Bundes-Notbremse vor. Die damit verbundenen Kita- und Schulschließungen gelten somit ab 3. Mai“, sagt Landrat Christian Heinrich-Jaschinski. Der Landkreis habe dann die Pflicht, diese Überschreitung öffentlich bekannt zu machen. Mit Überschreitung des Inzidenzwertes gelten dann automatisch ab dem übernächsten Tag die genannten Einschränkungen. Kinder, die Kindertageseinrichtungen besuchen oder in der Kindertagespflege betreut werden sowie Kinder der Schuljahrgangsstufen 1 bis 6, haben im Rahmen der Regelungen der aktuellen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg einen Anspruch auf eine Notbetreuung, insbesondere, wenn mindestens ein Personensorgeberechtigter in so genannten kritischen Infrastrukturbereichen beschäftigt ist. Die Städte und Ämter im Landkreis prüfen den Anspruch auf Notbetreuung und entscheiden darüber. Die Antragstellung durch die Personensorgeberechtigten erfolgt bei der jeweiligen kreisangehörigen Kommune, in deren regionalen Grenzen sich der Wohnort der Personensorgeberechtigten befindet. Das Antragsformular, das auch die Übersicht der kritischen Infrastrukturbereiche enthält, ist auf der Internetseite des Landkreises Elbe-Elster unter www.lkee.de > Corona > Notbetreuung in Schule und Hort abrufbar. 
http://dlvr.it/RydhrV

Taxi prallt gegen Straßenbahn – Fahrer tödlich verletzt

#Düsseldorf (ots) Dienstag, 27. April 2021, 22.06 Uhr Aus bislang unbekannter Ursache prallte gestern Abend auf der Kölner Landstraße ein Taxi gegen eine Stadtbahn. Der Fahrer des Taxis wurde eingeklemmt und verstarb noch an der Unfallstelle. Den ersten Unfallermittlungen zufolge bog der Fahrer des Taxis, ein 54-Jähriger aus Düsseldorf, auf der Kölner Landstraße (in Höhe der dortigen Polizeiwache) nach links ab. Dabei übersah er offenkundig das Haltesignal der dortigen Ampel. In der Folge wurde sein Fahrzeug durch eine in Richtung Innenstadt fahrende Stadtbahn der Linie U79 erfasst. Durch die Wucht des Aufpralls wurde das Taxi gegen einen Stahlmast geschleudert. Die Feuerwehr Düsseldorf musste den 54-Jährigen aus seinem Fahrzeugwrack bergen. Er verstarb noch an der Unfallstelle. Die Fahrerin und ein Fahrgast der Straßenbahn wurden leicht verletzt. Die Ermittlungen dauern an.
http://dlvr.it/RybhBC

Dienstag, 27. April 2021

Steuerfahndung und Staatsanwaltschaften zerschlagen Schwarzarbeitsring und illegales Geflecht von Scheinfirmen in der Reinigungsbranche – Acht Festnahmen bei Durchsuchungen im Rhein-Main-Gebiet

Frankfurt am Main (ots) Am Morgen des 27. April führten die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Frankfurt am Main sowie die Frankfurter Steuerfahndung Durchsuchungen in 50 Objekten im Rhein-Main-Gebiet, NRW und Bayern sowie acht Festnahmen im Auftrag der Staatsanwalt-schaften Frankfurt am Main und Darmstadt durch. Durchsucht wurden die Geschäftsräume von Firmen sowie die privaten Wohnungen der beschuldigten Personen. Der Schwerpunkt der Durchsuchungen lag im Frankfurter Stadtgebiet. An der Durchsuchungsaktion waren über 550 Einsatzkräfte sowie eine Spezialeinheit des Zolls beteiligt. Diese konnten umfangrei-ches Beweismaterial sicherstellen, darunter Computer und Mobiltelefone, die durch Spezialis-ten des Zolls für Digitale Forensik ausgewertet werden. Darüber hinaus wurden erhebliche Vermögenswerte zum Schadenausgleich gesichert. Zu diesem Zweck wurden auch Konten sowie offene Forderungen für bereits erbrachte Leistungen vom Zoll gepfändet. Insgesamt wurden Vermögensarreste der Amtsgerichte Frankfurt am Main und Darmstadt in Höhe von mehr als 24 Millionen Euro vollstreckt. Die gemeinsamen Ermittlungen richten sich insgesamt gegen 20 Personen, welchen Bei-tragsvorenthaltung und Steuerhinterziehung sowie Beihilfe zu diesen Taten in einer Vielzahl von Fällen vorgeworfen wird. Acht dieser Beschuldigten, sechs Männer und zwei Frauen im Alter von 25 bis 65 Jahren, wurden aufgrund bereits erwirkter Haftbefehle festgenommen und werden im Laufe des Tages den zuständigen Haftrichtern vorgeführt. Ein Teil der festgenommenen Beschuldigten soll die in ihrem Reinigungsunternehmen mit Sitz in Frankfurt am Main beschäftigten Arbeitskräfte seit dem Jahr 2015 illegal beschäftigt und „schwarz“ entlohnt haben. Dementsprechend wurden die erforderlichen Meldungen bei den zuständigen Stellen nicht vorgenommen und die anfallenden Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuern nicht abgeführt. Insgesamt soll hierdurch ein Schaden von über 9 Millionen Euro entstanden sein. Gleichzeitig gelang es den Verantwortlichen des Reinigungsunternehmens, in dieser Zeit Umsätze von fast 40 Millionen Euro durch Aufträge der öffentlichen Verwaltung zu erwirtschaften. Zur Verschleierung der Schwarzlohnzahlungen sollen Scheinrechnungen von angeblichen Subunternehmern in Höhe von über 16 Millionen Euro verbucht worden sein, für welche jedoch nie Arbeitsleistungen erbracht wurden. Diese Scheinrechnungen wurden von sogenannten Servicefirmen erstellt, deren alleiniger Geschäftszweck der Verkauf sogenannter Abdeckrechnungen und die dafür erforderliche Ausstellung von fingierten Geschäftsunterlagen nach Vorgabe der jeweiligen Rechnungsver-wender ist. Auch gegen die Betreiber solcher Servicefirmen wird strafrechtlich ermittelt, meh-rere dieser Beschuldigten wurden ebenfalls heute festgenommen. Neben den Scheinrech-nungen, welche diese den festgenommenen Betreibern des heute zerschlagenen Reini-gungsunternehmens aus Frankfurt am Main zur Verfügung gestellt haben, besteht der Ver-dacht des Verkaufs von Scheinrechnungen von insgesamt über 27 Millionen Euro an eine große Zahl verschiedener Abnehmer. Bei den Durchsuchungen wurden mehrere Luxusautos im Gesamtwert von ca. 250.000 Euro, Bargeldbeträge in fünfstelliger Höhe und Gold in Barren und als Schmuck sowie hochwertige Uhren zum Schadenausgleich gepfändet. Darüber hinaus wurden eine scharfe Schusswaffe, größere Mengen Munition sowie weitere verbotene Waffen sichergestellt. Die Ermittlungen in den Verfahren der Staatsanwaltschaften Frankfurt am Main und Darm-stadt dauern an.
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Linda Teuteberg MdB zur Einreichung einer Verfassungsbeschwerde gegen das Infektionsschutzgesetz durch die FDP-Bundestagsfraktion

„Wir dürfen die Grundrechte nicht mit den Vertretern des Abstrusen allein lassen. Sie brauchen gerade jetzt kluge Anwälte und diese Verantwortung nehmen wir Freien Demokraten wahr. Letzte Woche haben wir es angekündigt, gestern haben wir sie beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht: Unsere Verfassungsbeschwerde gegen das Infektionsschutzgesetz. Zwar hat die Große Koalition das Gesetz in der letzten Woche noch einmal überarbeitet, doch schwere Bedenken bleiben. Noch immer werden die Maßnahmen allein an die Sieben-Tage-Inzidenz geknüpft und nicht an einen aussagekräftigeren Kriterien-Mix. Gleichzeitig sind neue Verschärfungen vorgesehen, etwa bei Schulen. Dabei ist nicht klar, welche wissenschaftlichen Anknüpfungspunkt es für den neu festgelegten Inzidenzwert von 165 gibt, ab dem Schulen  geschlossen werden sollen. Vor allem jedoch die Ausgangssperren sind untauglich und unverhältnismäßig. Deshalb habe ich gemeinsam mit allen Abgeordneten der FDP-Bundestagsfraktion Verfassungsbeschwerde eingereicht. Vier Änderungsanträge hatte die Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag zum Infektionsschutzgesetz gestellt: Ausnahmen für (1) Geimpfte und (2) Modellprojekte, (3) eine Ergänzung des Kriteriums Inzidenzzahl um weitere Faktoren sowie (4) ein Verzicht auf die verfassungsrechtlich zweifelhaften Ausgangssperren. Nachdem diese Vorschläge abgelehnt wurden, haben wir das Gesetz abgelehnt und lassen es mit Blick auf die enthaltenen Ausgangssperren vor dem Bundesverfassungsgericht überprüfen. Unabhängig davon gilt: Zur Bekämpfung der dritten Corona-Welle bedarf es keiner Bundesnotbremse. Die Länder können zu Recht strenge Maßnahmen erlassen. Ein Bundesgesetz kann Verlässlichkeit und Rechtssicherheit bringen – wenn es allerdings mehr Unklarheit und Rechtsunsicherheit bringt, muss man es ablehnen und gerichtlich überprüfen lassen. Der Unterschied zwischen entschlossener und kluger Pandemiebekämpfung einerseits und einer schleichenden Gewöhnung an das Übermaß andererseits muss deutlich gemacht werden. Gerade weil die Lage ernst ist, muss das notwendige Handeln gleichermaßen schnell, wirksam und rechtssicher sein.“ Downloads zur Verfassungsbeschwerde finden Sie unter: https://www.fdpbt.de/pk.
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Fund einer Säuglingsleiche in Glinde – Abschlussmeldung

#Lübeck (ots) +++ Gemeinsame Medieninformation der Staatsanwaltschaft Lübeck und der Polizeidirektion Lübeck +++ Die Herkunft des männlichen Säuglings, dessen Leichnam am 22. März 2019 von Schülern im Gellhornpark in Glinde aufgefunden wurde, konnte trotz intensiver, umfangreicher Ermittlungen und der Durchführung einer gerichtlich angeordneten DNA-Reihenuntersuchung nicht geklärt werden. Von den Ermittlern wurden 528 Frauen und Mädchen im Alter zwischen 13 und 48 Jahren aus dem geographischen Nahbereich um den Gellhornpark angeschrieben und aufgefordert, sich durch die freiwillige Abgabe einer Speichelprobe an der DNA-Reihenuntersuchung zu beteiligen. Insgesamt 523 Frauen haben an drei Entnahmeterminen im Februar bzw. Juni 2020 entweder eine Speichelprobe abgegeben oder durch ein Attest nachgewiesen, dass sie als Mutter des Kindes ausscheiden. Gegen die fünf Frauen, die weder eine Speichelprobe abgegeben noch ein Attest vorlegt haben, konnte nach weiteren Überprüfungen ein Anfangsverdacht nicht begründet werden. Die Identität der Kindesmutter ist mithin weiter ungeklärt. Da aktuell weitere Ermittlungsansätze nicht vorhanden sind, ist das Ermittlungsverfahren eingestellt worden. Da die Ermittlungen bis zum Eintritt der Verjährung jederzeit wieder aufgenommen werden können, nimmt die Kriminalpolizei Lübeck Hinweise, die zur Klärung der Herkunft des Kindes führen könnten, nach wie vor unter 0451-131- 0 entgegen.
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Sparkassen- und Bankgebühren: Bundesgerichtshof hält fast alle Erhöhungen für rechtswidrig

Nach dem spektakulären Urteil des Bundesgerichtshofs zu Bank- und Sparkassengebühren heute steht fest: Zahlreiche Kontoinhaberinnen und -inhaber haben ein Recht auf Erstattung von auf unzulässige Gebührenerhöhungen entfallenden Zahlungen. Darauf weist die Stiftung Warentest hin. Sie sagt auf test.de, was Kontoinhaber jetzt tun müssen, um ihr Geld zurückzubekommen, und liefert Mustertexte für Forderungsschreiben. Für Inhaber von Konten, die früher noch kostenlos waren, summieren sich die Beträge auf anständige Summen. Hinzu kommen Zinsen. So haben viele Postbank-Kunden, die bis Oktober 2016 ein damals noch kostenloses Giro Plus-Konto eröffnet haben, meist einen Anspruch auf Erstattung von ziemlich genau 180 Euro einschließlich Zinsen.
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ZDF-Magazin „Frontal 21“: Tesla verlegte Abwasserrohre ohne Genehmigung

Der US-Autobauer Tesla verlegt seit Monaten Abwasserrohre auf der Baustelle in Grünheide, mehrere Wochen davon ohne Baugenehmigung. Das geht aus einer gemeinsamen Recherche des ZDF-Magazins „Frontal 21“ und des Business Insiders hervor. Im März flogen die illegalen Bauarbeiten des US-Autobauers auf. „Frontal 21“ berichtet am Dienstag, 27. April 2021, um 21.00 Uhr im ZDF. Bei einer Routinekontrolle am 25. März 2021 stießen die Genehmigungsbehörden auf die Baugräben in Grünheide, teilt das Brandenburger Umweltministerium auf Anfrage von „Frontal 21“ und dem Business Insider mit. Das Ministerium verhängte daraufhin einen Baustopp gegen Tesla. „Der Baustopp dauerte vom 26.03.2021 bis zum 12.04.2021. Am 12.04.2021 wurde die Zulassung des vorzeitigen Beginns für die Arbeiten erteilt“, heißt es in der Antwort des Ministeriums. Man prüfe außerdem aktuell die Einleitung eines Bußgeldverfahrens gegen Tesla. Durch die Abwasserrohre fließen Industrieabwässer – mitten durch ein Trinkwasserschutzgebiet. Rechtsanwalt Thorsten Deppner, Anwalt des Umweltverbandes Grüne Liga in Brandenburg, sagte gegenüber dem ZDF-Magazin „Frontal 21“ und dem Business Insider: „Das zerstört eine Vertrauensbasis, von der ich jedenfalls annahm, dass sie da ist, zumindest zwischen der Genehmigungsbehörde und Tesla. Dass man sich sozusagen auf gegenseitige Zusagen verlassen kann.“ Das funktioniere dann nicht, wenn sich eine Partei bewusst sogar über bindende Rechtsregeln hinwegsetze, so der Anwalt weiter. Tesla reagierte nicht auf eine Anfrage von „Frontal 21“ und dem Business Insider.
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Montag, 26. April 2021

LKW-Unfall mit hohem Sachschaden und erheblichen Verkehrsraumeinschränkungen

BAB 10, zwischen Anschlussstellen Rüdersdorf und Erkner –  Anrufer meldeten der Polizei am 26.04.2021, um kurz nach 03:00 Uhr, einen auf der Seite liegenden LKW innerhalb einer Baustelle. Ersten Erkenntnissen zufolge war der polnische Sattelzug aus bislang ungeklärter Ursache im Baustellenbereich nach rechts von der Fahrbahn abgekommen und mit einem Betonteil der dortigen Trennmauer kollidiert. Daraufhin war das Gespann ins Schlingern geraten und auf die linke Seite gekippt. Hierbei schob der verunfallte Sattelzug Teile der Trennmauer zwischen den Richtungsfahrbahnen auf die Gegenfahrbahn. Verletzte waren bei dem Verkehrsunfall nicht zu beklagen gewesen, jedoch wird er entstandene Sachschaden auf rund 300.000 Euro geschätzt. Durch die Bergung des Fahrzeugs und die Herrichtung der verschobenen Trennmauer ist bis mindestens 15:00 Uhr mit Verkehrsraumeinschränkungen zu rechnen. Verkehrsteilnehmer werden gebeten, die ausgeschilderten Umleitungen zu nutzen oder den Bereich weiträumig zu umfahren.
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Regelungen und Fördermöglichkeiten in ASP-Gebieten – Agrarminister Axel Vogel: BMEL muss auf EU-Ebene tätig werden

Potsdam – Durch das Auftreten der afrikanischen Schweinepest sind alle Schweinehalter in Brandenburg und Sachsen, aber insbesondere die in den Restriktionsgebieten in Brandenburg, besonderen Belastungen ausgesetzt. In einem Brief an Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner unterstreicht Brandenburgs Agrarminister daher den Appell, Förderkonzepte zu erarbeiten und sich für eine Abnahme Brandenburger Schweine durch polnische Schlachtbetriebe einzusetzen. Agrarminister Axel Vogel: „Tierhalterinnen und Tierhalter, die seuchenbedingt zeit- oder teilweise aus der Haltung aussteigen, brauchen Perspektiven. Die Agrarministerinnen und -minister der Bundesländer waren sich darin einig und hatten in der Agrarministerkonferenz das Bundesministerium aufgefordert, Förderkonzepte zu erarbeiten. Insbesondere die Betriebe, die seuchenbedingt zeit- oder teilweise aus der Schweinehaltung aussteigen wollen oder müssen, brauchen Unterstützung. Unser gemeinsames Ziel sollte doch sein, es den Haltern zu ermöglichen, funktionierende und verlässliche Verarbeitungs- und Vermarkungswege fortzuführen und eine dauerhafte Aufgabe der Produktion auszuschließen.“ Das Land Brandenburg unterstützt bereits die schweinehaltenden Betriebe und gleicht ASP-bedingte zusätzliche Veterinärkosten und Mehrkosten beim Transport von Schweinen aus. Auch die Betriebe, die aufgrund der erforderlichen verstärkten Wildschweinjagd in den Gebieten ihre Anbaukulturen auf niedriger wachsende Kulturen umgestellt haben, erhalten Unterstützung, wenn mit der Umstellung längere Vermarktungswege verbunden sind. Agrarminister Axel Vogel: „Um den wirtschaftlichen Druck auf die Betriebe in den Restriktionszonen zu mindern, bedarf es nicht nur einer besonderen Anstrengung aller Marktbeteiligten, sondern auch der Ausnahmegenehmigung von rechtlichen Einschränkungen des grenzüberschreitenden Transports von Tieren innerhalb der EU. Hier ist das Bundesministerium gefordert.“ Laut Schweinepestverordnung ist bei Ausbruch von ASP der Transport von Hausschweinen über die Grenzen von EU-Mitgliedsstaaten verboten. Auch dürfen Schweine nicht zur Schlachtung in einen EU-Nachbarstaat gebracht, selbst dann nicht, wenn der Schlachtbetrieb ebenfalls in einer Restriktionsgebiet liegt. „Diese Beschränkung ist sicherlich sinnvoll, wenn zwischen Restriktionsgebieten Flächen ohne Seuchenbelastung liegen“, so Agrarminister Axel Vogel. „Zwischen Brandenburg und Polen ist dies nicht der Fall. Unsere Betriebe haben auf Grund ihrer geografischen Lage teilweise enge Lieferbeziehungen zu westpolnischen Schlachthöfen und würden gern diese beliefern. Nach wie vor haben vor allem Schweine haltende Betriebe in den Restriktionsgebieten Probleme – trotz vorliegenden Unbedenklichkeitsbescheinigungen – ihre Schweine an einen Schlachthof anzuliefern. Ich appelliere deshalb an Frau Klöckner, sich bei der EU dafür einzusetzen, dass Mastschweine aus Brandenburg auch nach Polen zum Schlachten verbracht werden können.“ Abschließend erinnert der Agrarminister in seinem Brief an eine dringende Bitte der Länder an das Bundeslandwirtschaftsministerium, eine bundesweite Verständigung zum Themenkomplex Auslauf- und Freilandhaltung im ASP-Seuchenfall durchzuführen. „Ich werbe angesichts der weiterhin angespannten Situation für eine Vielzahl von Betrieben sehr für eine zeitnahe Durchführung“, so Axel Vogel.
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Erfolg für rbb-Verbrauchermagazin SUPER.MARKT: Groß-Razzia mit 70 Beamt*innen in Berlin und Potsdam bei unseriösen Teppichreinigern

Berlin (ots) Mehrfach hatte der rbb in seinem Verbrauchermagazin SUPER.MARKT von unseriösen Teppichreinigern berichtet, die Kund*innen mit überteuerten Rechnungen für Säuberung und Reparatur um jeweils tausende Euro geprellt hatten. Auch aufgrund der Recherchen, die immer wieder zu einem großem Berliner Familienclan führten, hat das Landeskriminalamt Berlin am Mittwoch, den 21.04., eine großflächige Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen durchgeführt. 70 Polizistinnen und Polizisten waren an acht Orten in Berlin zeitgleich im Einsatz. Auch in Potsdam und Nordrhein-Westfalen wurden Objekte gesichert. Polizeisprecher Stefan Petersen-Stümann begründet im rbb das massive Vorgehen: „Die Ermittlungen, die hier geführt werden, richten sich gegen vier Männer. Diese sollen im Rahmen von einem ganzen komplexen Firmensystem – letzten Endes von Teppichreinigungsfirmen – agiert haben, […] die Leute überzeugt haben, Teppiche reinigen zu lassen […] und dann horrende Kosten in Rechnung gestellt haben.“ Das lief immer nach dem immer gleichen Muster ab: Verbraucher*innen wurde vorgegaukelt, ihre Teppiche seien viel mehr wert als sie je geahnt hätten – und seien zugleich durch Mottenfraß oder andere Schäden bedroht. Aus Angst um ihre guten Stücke ließen sich offenbar zahlreiche Opfer überreden, tausende Euro für überflüssige, oft nicht einmal fachgerecht durchgeführte Reinigungen und Reparaturen zu zahlen. Ermittelt wird aufgrund der zahlreichen Anzeigen nun nicht mehr in jedem Einzelfall, sondern wegen gewerbsmäßigen Betrugs. Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Mona Lorenz bekräftigt damit den Verdacht, den auch die jahrelangen Recherchen des rbb-Verbrauchermagazins ergeben haben. „Der Verdacht ist Betrug, in dem Fall gewerbsmäßig. Das bedeutet, wir gehen davon aus, dass man sich eine fortlaufende Einnahmequelle von einigem Umfang und von einiger Dauer verschaffen wollte durch diese Taten.“ Beim Verbrauchermagazin SUPER.MARKT und bei der Polizei melden sich aufgrund der Berichterstattung nach wie vor Opfer des vermeintlichen Betrugs. Der rbb berichtete am 26.04.2021 um 20.15 Uhr über die Razzia, den Stand der Ermittlungen und weitere Betrugsopfer. Beitrag unter https://www.rbb-online.de/supermarkt/
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Leblose weibliche Person in Kleingartenanlage

Bad Segeberg (ots) Am Sonntag (25.04.2021) ist es um 05:50 Uhr im Alten Kirchenweg zu einem polizeilichen Einsatz gekommen. Beim Eintreffen der Einsatzkräfte vor Ort wurde eine 28jährige Frau leblos in einem Wochenendhaus auf einer Datsche angetroffen. Die Kriminalpolizei in Pinneberg hat die Ermittlungen aufgenommen. Zu den Umständen, die zum Tod der jungen Frau führten, können keine Angaben getätigt werden. Die Ermittlungen dauern gegenwärtig an.
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279 neue Fälle im Land Brandenburg – Zahl der aktuell Infizierten und Erkrankten im Land bei 7.083

In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten COVID-19-Fälle innerhalb der letzten 24 Stunden um 279 erhöht. So sind laut Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) insgesamt 100.152 laborbestätigte COVID-19-Fälle statistisch erfasst (kumulativ ab der 10. Kalenderwoche 2020, Stand: 26.04.2021, 00:00 Uhr). Aktuell werden 445 Personen wegen einer COVID-19-Erkrankung im Krankenhaus behandelt, davon befinden sich 142 in intensivmedizinischer Behandlung, hiervon müssen 122 beatmet werden. In Brandenburg gelten laut LAVG-Berechnungen 89.565 Menschen als genesen von der Coronavirus-Krankheit (+217 im Vergleich zum Vortag). So liegt die Zahl der aktuell Infizierten und Erkrankten bei 7.083 (+60). Landkreis / kreisfreie Stadt Neue bestätigte Fälle im 24-h-Vergleich Zahl bestätigter Fälle ambulant + stationär kumuliert ab 10. KW 2020 Stand: 26.04., 00:00 Uhr 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner Sterbefälle Wohnortprinzip kumuliert ab 10. KW 2020 (24-h-Vergleich) Barnim +2 5.579 75,0 210 (+0) Brandenburg a. d. H. +4 2.080 116,4 79 (+0) Cottbus/Chóśebuz +10 5.482 176,6 193 (+0) Dahme-Spreewald +37 6.536 126,5 235 (+0) Elbe-Elster +12 6.560 164,0 220 (+1) Frankfurt (Oder) +26 2.028 176,6 97 (+0) Havelland +41 5.711 126,4 171 (+0) Märkisch-Oderland +21 6.447 126,2 258 (+1) Oberhavel +18 7.755 105,7 248 (+0) Oberspreewald-Lausitz +5 6.886 154,5 261 (+0) Oder-Spree +27 7.600 144,3 282 (+0) Ostprignitz-Ruppin +0 3.968 112,3 144 (+0) Potsdam +15 6.334 120,9 238 (+0) Potsdam-Mittelmark +8 7.320 99,7 192 (+0) Prignitz +0 3.012 109,0 155 (+0) Spree-Neiße/Sprjewja-Nysa +5 7.046 226,9 181 (+0) Teltow-Fläming +20 6.302 113,5 191 (+0) Uckermark +28 3.506 126,1 149 (+0) Brandenburg gesamt +279 100.152 127,6 3.504 (+2) Die relevanten Corona-Daten werden täglich aktualisiert mit Diagrammen und Grafiken auf einem sogenannten Dashboard für das Land Brandenburg dargestellt: https://experience.arcgis.com/experience/331f51a39f3046208f355412190cb57b. Übersicht: 7-Tages-Inzidenzen der Landkreise und kreisfreien Städte Landkreis / kreisfreie Stadt 26.04. 25.04. 24.04. 23.04. 22.04. 21.04. 20.04. Barnim 75,0 83,7 67,5 72,3 81,0 83,7 93,4 Brandenburg a. d. H. 116,4 126,1 127,5 141,3 119,1 120,5 105,3 Cottbus/Chóśebuz 176,6 187,6 192,6 194,6 196,6 201,6 191,6 Dahme-Spreewald 126,5 107,1 125,3 138,8 131,7 133,5 142,9 Elbe-Elster 164,0 158,1 164,0 165,0 157,1 184,6 191,5 Frankfurt (Oder) 176,6 138,5 150,6 147,2 159,3 154,1 145,5 Havelland 126,4 103,7 122,1 132,5 131,3 135,6 138,7 Märkisch-Oderland 126,2 133,3 133,8 133,8 156,3 143,0 139,5 Oberhavel 105,7 105,7 103,8 109,4 109,9 115,1 122,6 Oberspreewald-Lausitz 154,5 156,3 161,8 172,8 157,3 171,9 185,6 Oder-Spree 144,3 155,5 146,0 160,0 176,2 172,3 172,3 Ostprignitz-Ruppin 112,3 114,3 112,3 95,1 91,0 92,0 101,2 Potsdam 120,9 124,2 124,2 124,8 116,5 109,2 104,8 Potsdam-Mittelmark 99,7 102,5 107,6 115,0 128,4 127,4 126,5 Prignitz 109,0 109,0 97,2 119,5 126,1 130,0 133,9 Spree-Neiße/Sprjewja-Nysa 226,9 222,5 240,1 219,0 200,5 219,0 223,4 Teltow-Fläming 113,5 110,0 120,0 120,0 127,1 128,8 137,1 Uckermark 126,1 111,0 121,1 131,2 158,1 144,6 142,9 Brandenburg gesamt 127,6 125,9 129,5 133,8 137,0 138,5 141,0                 7-Tage-Inzidenz ≤ 100             7-Tage-Inzidenz > 100 und ≤ 150             7-Tage-Inzidenz > 150 und ≤ 165             7-Tage-Inzidenz > 165 und ≤ 200             7-Tage-Inzidenz ≥ 200               Hinweise zu den Fallzahlen und Meldungen Erkrankungen an COVID-19 müssen von Ärzten, Angehörige eines anderen Heil- oder Pflegeberufs sowie Leitende von Gemeinschaftseinrichtungen unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Rechtliche Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz und die Corona-Meldepflicht-Verordnung. Diese Meldung muss spätestens 24 Stunden, nachdem Meldende Kenntnis erlangt hat, dort vorliegen. Die 18 Gesundheitsämter in Brandenburg müssen diese Zahlen spätestens am folgenden Arbeitstag an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) melden. Neuinfektionen sind alle mittels PCR bestätigten Infektionsfälle. Jede gemeldete Zahl erfordert eine umfangreiche Prüfung und muss über eine spezielle Meldesoftware (SurvNet-Meldesystem) erfasst und spätestens am folgenden Arbeitstag dem Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt werden. Aufgrund des Meldeverzuges zwischen dem Bekanntwerden von Fällen vor Ort und der Übermittlung an das LAVG kann es Abweichungen zu den von den Landkreisen und kreisfreien Städten aktuell veröffentlichen Zahlen geben. Dies gilt insbesondere für die Wochenenden. Die gemeldeten Fallzahlen bilden ein Lagebild zu den genannten Zeiten ab. Für die Bewertung der Lage ist allerdings die Fallzahlentwicklung über einen längeren Zeitraum relevant. Etwaige statistische Ungenauigkeiten einer Momentaufnahme sind unvermeidbar. Meldeverfahren: Das Land Brandenburg leitet täglich die Daten der laborbestätigten COVID-19-Fälle an das Robert Koch-Institut (RKI) weiter, die von den Landkreisen und kreisfreien Städten über die vom RKI zur Verfügung gestellte Meldesoftware SurvNet@RKI bis spätestens 19:00 Uhr an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) gemeldet wurden. Nach einer Plausibilitätsprüfung leitet das LAVG diese Daten bis spätestens 20:00 Uhr an das RKI weiter. Seitens des RKI erfolgen ab 20:00 Uhr weitere Prüfungs- und Auswertungsroutinen anhand eines Regelwerkes. Eine Voraussetzung ist unter anderem das Vorliegen eines positiven PCR-Befundes. Die Daten werden vom RKI einmal täglich jeweils um 0:00 Uhr aktualisiert und veröffentlicht. Die Berechnung der 7-Tage Inzidenz erfolgt auf Grundlage des tatsächlichen Erkrankungsfalles bzw. bei Nichtvorhandensein des Meldedatums des Infektionsfalles dividiert durch die Anzahl der Einwohner mal 100.000. Neuinfektionsfälle, deren tatsächliches Erkrankungsdatum länger als 7-Tage zurückliegen finden bei der Berechnung der 7-Tage-Inzidenz keine Berücksichtigung. Eine Summation der Neuinfektionen als Rechengrundlage führt leider zu abweichenden Ergebnissen, da diese das tatsächliche Erkrankungsdatum nicht berücksichtigen. Bei der Zahl der Genesenen handelt es sich um geschätzte Werte. Im Allgemeinen werden die aus dem ambulanten Bereich gemeldeten Infizierten nach 14 Tagen, gemäß RKI-Standard, als genesen betrachtet. Für die Gesundung eines Infizierten gibt es in Deutschland keine gesetzliche Meldepflicht. Die Zahl der aktiv Erkrankten ergibt sich wie folgt: Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle minus der geschätzten Zahl der Genesenen minus der Sterbefälle.
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Sonntag, 25. April 2021

Die Stadt Teltow begeht den „Tag des Baumes“ mit Pflanzung einer Stechpalme

33 „Bäume des Jahres“ säumen Beethovenstraße in Teltow Jüngste Pflanzung am heutigen „Tag des Baumes“ ist die Stechpalme Am „Tag des Baumes“ (25. April 2021) wurde in der Teltower Beethovenstraße eine Stechpalme (Ilex aquifolium) gepflanzt, die bereits im November 2020 als „Baum des Jahres 2021“ ausgerufen worden war. Damit erweitert die in Deutschland unter Naturschutz stehende Pflanze die beispiellose Aktion bürgerschaftlichen Engagements unter Federführung von Initiator Detlef Behnke im Teltower Postviertel. Im vergangenen Jahr wurden bereits 33 verschiedene Baumarten in den Boden gebracht. Dabei entspricht jede Baumart dem sogenannten „Baum des Jahres“, darunter ist sogar der Gingko als „Baum des Jahrtausends“. Jeder Baum hat zudem ein Hinweisschild erhalten. Darauf steht der wissenschaftliche Name des Baumes. Außerdem ist ein QR-Code aufgedruckt, über den kurze Baumartbeschreibungen abgerufen werden können. Eine ähnliche Pflanzung existiert bereits im benachbarten Birkenhain, das zur Gemeinde Großbeeren gehört. Die Pflanzung ist für die Stadt Teltow kostenfrei. Die Pflege wird von einer Initiativgruppe organisiert und durchgeführt. Die Baumreihen werden jährlich mit dem dann frisch gekürten „Baum des Jahres“ fortgesetzt.
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Versuchtes Tötungsdelikt in Hostel – Mordkommission ermittelt

#Berlin – Mitarbeitende eines Hotels in Mitte alarmierten in der vergangenen Nacht Rettungskräfte und Polizei. Nach den bisherigen Ermittlungen und Aussagen flüchtete gegen 0.30 Uhr eine schwer verletzte junge Frau, 20 Jahre alt, aus einem der Zimmer in die Lobby des Hostels an der Köpenicker Straße. Sie konnte noch angeben, dass ihr ehemaliger Partner auf sie mit einem Messer eingestochen habe. Eintreffende Polizeieinsatzkräfte fanden in dem Hotelzimmer einen 24-jährigen Mann mit stark blutenden Verletzungen auf. Die beiden Verletzten wurden nach Erste-Hilfe-Maßnahmen der Polizistinnen und Polizisten durch Rettungskräfte in Krankenhäuser gebracht und sofort operiert. Die weiteren Ermittlungen haben die 1. Mordkommission des Landeskriminalamtes und die Staatsanwaltschaft Berlin übernommen. Der 24-Jährige wurde festgenommen und wird in der Klinik bewacht. Er soll morgen auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Richter symbolisch vorgeführt werden.
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Bilanz zu mehreren Versammlungen und Aufzügen

#Berlin – Anlässlich mehrerer angezeigter Versammlungen war die Polizei Berlin gestern bis in den Nachmittag hinein mit in der Spitze 340 Mitarbeitenden im Einsatz. Ab 13.30 Uhr versammelten sich Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu einem angezeigten Aufzug unter dem Motto „Generation miteinander – Herzensangelegenheit“ auf dem Antreteplatz Wilhelmstraße/Franz-Klühs-Straße. Der Aufzug sollte über mehrere Straßen in Kreuzberg und Tempelhof zum Platz der Luftbrücke führen. Gegen 14.30 Uhr setzte sich der Aufzug mit einer Teilnehmerzahl im untersten dreistelligen Bereich in Bewegung. Kurz vor der Kreuzung Hallesches Tor/Wilhelmstraße blockierten mehrere Radfahrerinnen und Radfahrer die Strecke und zündeten einen sogenannten Nebeltopf. In Absprache mit der Versammlungsleitung wurde der Aufzug, unter Abweichung der vormals angezeigten Strecke, auf den Mehringdamm geleitet, um diesen entlang zu laufen. Weitere Störaktionen im Bereich Mehringdamm/Obentrautstraße verhinderten dies jedoch. Die Einsatzkräfte konnten zwar ein direktes Einwirken auf die Versammlungsteilnehmenden verhindern, doch mussten weitere Unterstützungskräfte angefordert werden, da sich zunehmend mehr Störerinnen und Störer beteiligten. Im weiteren Verlauf versuchten Protestierende wiederholt Hindernisse auf die Fahrbahn zu legen, welches von den Polizeikräften unterbunden werden konnte. Zwischenzeitlich wurde der Endplatz der Versammlung vom Platz der Luftbrücke auf die Fläche rund um den U-und S-Bahnhof Tempelhof verlegt, wo der Aufzug gegen 17 Uhr eintraf und von der Versammlungsleitung für beendet erklärt wurde. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Aufzuges hielten sich die gesamte Zeit überwiegend an die geltenden Abstandsregeln und die Verpflichtung eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Gegen einzelne Teilnehmende die dagegen verstießen, schritten die Einsatzkräfte konsequent ein und leiteten Ermittlungsverfahren ein. Zudem wurden auch Lautsprecherdurchsagen mit der Aufforderung, die bestehenden Bestimmungen einzuhalten, durchgeführt. Während der Aufzugsverlaufes mussten die Einsatzkräfte wiederholt Zwangsmaßnahmen gegen auch größere Gruppen von Störerinnen und Störern der mittlerweile 1500 Menschen, die sich an dem Gegenprotest beteiligten, durch Schieben und Drücken anwenden. Wiederholt wurde durch diese versucht, von außen auf den Aufzug einzuwirken sowie ihn zum Halten zu zwingen. Die Polizistinnen und Polizisten mussten mehrmals eine teils unübersichtliche Menschenmenge zurückdrängen, um ein Passieren des Aufzuges zu ermöglichen. Hierbei kam es auch zu Angriffen auf Einsatzkräfte. Während eines Angriffes fiel einem Polizisten dessen Reservemagazin seiner Dienstpistole aus der Halterung auf den Boden und wurde dabei beschädigt. Sämtliche herausgefallene Munition konnte aufgesammelt und gesichert werden. Zu Gegenkundgebungen versammelten sich Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowohl zu einem Aufzug mit dem Motto „Gerade Denken-Solidarisch durch die Pandemie“ und einer Kundgebung mit dem Motto „Stoppt das Leerdenken, kein Schritt mit den Faschisten“ auf der Wilhelmstraße, als auch zu einer Kundgebung mit dem Motto „Möckernkiez gegen Nazis“ an der Kreuzung Yorckstraße/Großbeerenstraße. Alle drei Versammlungen, mit Teilnehmerinnen und Teilnehmern im mittleren und oberen zweistelligen Bereich, verliefen störungsfrei. Die Einsatzkräfte mussten fünf Frauen und 18 Männern vorübergehend die Freiheit entziehen. Sie leiteten Strafermittlungs- und Ordnungswidrigkeitenverfahren,unter anderem wegen des Verdachts des tätlichen Angriffes, der Körperverletzung, der Beleidigung, der Sachbeschädigung und der Verwendung unrichtiger Gesundheitszeugnisse sowie des Nichttragens von Mund-Nase-Bedeckungen bei Versammlungen, ein. Nach bisherigen Feststellungen wurden sechs Polizistinnen und Polizisten verletzt.
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Volltrunkener Familienvater fährt mit Ehefrau und Kindern im Auto durch Helmstedt

#Helmstedt (ots) Am Samstag, den 24.04.2021, gegen 12:35 Uhr, wurde durch einen Funkwagen der Polizei Helmstedt ein Renault Scenic auf der Blankenburger Straße angehalten. Der 35-jährige Fahrer war mit diesem Pkw bereits am Magdeburger Tor aufgefallen. Mit in seinem Pkw saßen seine Ehefrau und die gemeinsamen drei Kinder (3-11 Jahre alt). Die eingesetzten Beamten stellten bei dem Familienvater deutlichen Alkoholgeruch fest. Ein Alkotest ergab einen Wert von 2,43 Promille Atemalkoholgehalt, so dass eine Blutprobe angeordnet wurde. Mit der Sicherstellung seines Führerscheins war der Pkw-Fahrer nicht einverstanden, er musste beschlagnahmt werden. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren mit dem Vorwurf Trunkenheit im Straßenverkehr.
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Samstag, 24. April 2021

Weltspiegel – Auslandskorrespondenten berichten am Sonntag, 25. April 2021, um 19:20 Uhr vom WDR im Ersten

Geplante Themen: Italien: Impfen auf den Urlaubsinseln Capri, Sardinien und weitere Inseln in Italien machen Tempo beim Impfen: Vor der Tourismussaison soll die gesamte Bevölkerung geimpft werden – bevorzugt. Sie seien Aushängeschilder für den Tourismus, argumentiert die Regional-Regierung. Auf den Inseln wittert man das Sommergeschäft nach Ausfällen in den vergangenen Monaten. Urlaubsorte auf dem Festland sehen sich benachteiligt. Von einer Sonderbehandlung der Inselbevölkerung will man dort nichts wissen. Autorin: Anja Miller / ARD Studio Rom USA: 100 Tage Joe Biden – eine Bilanz Knapp 100 Tage ist Joe Biden nun Präsident der USA. Sein Fokus in den ersten Wochen: die Bekämpfung der Corona-Pandemie durch ein massives Hochfahren des Impftempos und ein großangelegtes Corona-Hilfspaket in Höhe von 1,9 Billionen Dollar. Wie blicken die Menschen im Land auf Bidens erste 100 Tage im Amt? Sind die, die ihn gewählt haben, zufrieden? Und was denken diejenigen, die Donald Trump wollten? Konnte Biden sie mit irgendetwas überzeugen? Denn auch dafür war Joe Biden angetreten: die politischen Lager zu versöhnen und das Land zu einen. Kerstin Klein hat sich in Palm Springs auf die Suche nach Antworten begeben. Autorin: Kerstin Klein / ARD Studio Washington Russland: Von der Polizei zur Opposition Sergej, 27, war bis vor kurzem Polizist in einer Provinzstadt. Mit seinem Jurastudium hatte er gute Karrierechancen. Doch an dem Tag, als Kreml-Kritiker Nawalny zurückkam und am Flughafen festgenommen wurde, hat er seinen Job hingeschmissen. Er wollte Polizist sein, um gegen Verbrechen und Ungerechtigkeit zu kämpfen, und weil er den Staat immer als gut und auf Seiten der Leute gesehen hat, sagt er. Aber der Umgang mit Nawalny sei das Gegenteil, und deswegen könne er nicht mehr Polizist sein. Jetzt geht er auf die Straße, demonstriert in seiner Heimatstadt und steht zum ersten Mal seinen ehemaligen Polizei-Kollegen gegenüber. Autorin: Ina Ruck / ARD Studio Moskau China: Auslieferer am Limit Wang springt von seinem Roller und rennt ins Bürogebäude. Er muss so schnell wie möglich sein Essenspaket ausliefern – sonst bekommt er Abzüge beim Lohn, im schlimmsten Fall darf er drei Tage nicht arbeiten. Ein Algorithmus weist ihm Routen und Stationen zu. Alles im Laufschritt. Wang ist auf das Geld angewiesen. 50 Lieferungen am Tag bringen ihm gerade mal umgerechnet 50 Euro. Der Familienvater muss sich ein 10- -Quadratmeter-Zimmer mit einem anderen Wanderarbeiter teilen. Alles Geld schickt er zu seiner Frau und den drei Kindern. Wang ist einer von sieben Millionen Essensauslieferern in China. Mit Corona ist ihre Zahl gewachsen, der Börsenkurs gestiegen. Doch die Arbeitsbedingungen haben sich verschlechtert. Wer aber aufbegehrt, sich organisiert, die wenigen, die es versucht haben, landeten im Knast. Autorin:  Tamara Anthony / ARD Studio Peking Japan: Mit 70 fängt das Leben neu an Toyoki Yamada steht im dritten Frühling. Früher hat er Fisch filetiert, jetzt schneidet er Bäume. Ein rüstiger Vertreter der Generation Silber. „Die Arbeit ist gut für mich. Sie gefällt mir und hält mich fit. Außerdem kann ich mir was dazuverdienen“, erzählt der Gärtner. In der Präfektur Kochi ist jeder Dritte älter als 65. Doch zur Ruhe setzen, für viele Japanerinnen und Japaner ein Greuel. Für Toyoki Yamada geht es mit 70 wieder aufwärts: Als Alleinunternehmer schneidet er Bäume, für 20 Euro die Stunde. Und er bringt seinen Praktikanten, die schon mal 80 Jahre oder älter sind, den richtigen, sauberen Schnitt in luftiger Höhe bei. Autor: Uwe Schwering / ARD Studio Tokio Ukraine: Tschernobyl – strahlendes Erbe Vor 35 Jahren erschütterte die Reaktorkatastrophe von Tschernobyl die Welt. Strahlenwolken trieben über Europa. Milch, Pilze und andere Lebensmittel waren radioaktiv verseucht. Plötzlich wurde klar, wie gefährlich Atomkraft sein kann. Heute ist Tschernobyl fast vergessen – und nach wie vor eine Gefahr. Ein Team des „Weltspiegels“ war mit Sondergenehmigung unterwegs in der Sperrzone rund um die Atomruine und befragte Wissenschaftler, die die Belastung von Boden, Blättern und Baumrinden untersuchen und auch heute noch hohe Strahlenwerte feststellen. Viele Menschen in den Dörfern am Rande der Sperrzone machen sich Sorgen. Vor allem nach den häufigen Waldbränden kommt es immer wieder zu erhöhter Strahlenbelastung. Autor: Jo Angerer / ARD Studio Moskau Tschernobyl: Der Super-Gau – eine Chronologie Die Reaktorkatastrophe im Atomkraftwerk von Tschernobyl am 26. April 1986 gilt bis heute als folgenschwerster Unfall der Technikgeschichte. Nach der Explosion verteilte der Wind radioaktive Emissionen über ganz Europa. Eine Chronologie. Autor: Philipp Wundersee Unser Weltspiegel Podcast zu diesem Thema: Joe Biden – 100 Tage im Amt Moderation: Janina Werner http://www.daserste.de/weltspiegel
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Potsdam auf dem Weg zur Smart City: Innovativ. Grün. Gerecht.

Beteiligung auf Augenhöhe – Digitalisierung nutzen – Klimawandel entgegenwirken Die Landeshauptstadt Potsdam hat sich mit dem Motto „Smart City Potsdam – Innovativ. Grün. Gerecht. Zusammen schaffen wir eine nachhaltige Stadt für morgen!“ im Förderprogramm Modellprojekte Smart Cities des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) beworben. Mit ihrer Bewerbung will die Landeshauptstadt neue Ideen auf den Weg bringen, um die Beteiligungsmöglichkeiten der Potsdamerinnen und Potsdamer auszubauen, die Chancen der Digitalisierung zu nutzen und dem Klimawandel entgegenzuwirken. Zum Stand der Bewerbung werden die Stadtverordneten in ihrer Sitzung am 5. Mai 2021 in einer Mitteilungsvorlage informiert. Das Ziel der Landeshauptstadt ist es, die Handlungsfähigkeit der Kommune im Rahmen der digitalen Transformation zu stärken und die Digitalisierung ihrer Prozesse voranzutreiben. Das anhaltende Wachstum der Stadt soll unter den Bedingungen knapper Flächen und den Herausforderungen des Klimawandels behutsam gestaltet werden. Oberbürgermeister Mike Schubert: „Wir brauchen mehr Raum für neue Ideen und Kreativität. Wir brauchen einen Ort, an dem wir zusammen an einer Stadt für morgen arbeiten. Potsdam hat die klügsten Köpfe. Wir können auf das Wissen und Engagement der Potsdamerinnen und Potsdamer zählen und gemeinsam eine nachhaltige, behutsame Stadtentwicklung voranbringen!“ Die Beteiligung der Stadtgesellschaft ist ein wesentlicher Aspekt der Smart-City-Strategie Potsdams, das an bestehende Initiativen anknüpft. Dieses umfangreiche Beteiligungsangebot – von Stadtspaziergängen, Quartierbüros, dem Portal MaerkerPlus bis hin zu Bürgerhaushalt und -budgets – trifft auf große Resonanz, erreicht aber nicht alle Bevölkerungsgruppen gleichermaßen. Die Pandemie erschwert die Begegnung und demokratische Teilhabe zusätzlich. Mithilfe digitaler Lösungen sollen Lücken geschlossen und zusätzliche Angebote vor Ort geschaffen werden, um eine breitere Beteiligung zu ermöglichen. Zu den Maßnahmen der Smart City zählt ein Potsdam Lab, das Raum für Ideen gibt und die Wissenschaft einbindet. Dort sollen innovative Lösungen in Form konkreter Maßnahmen entwickelt und in der Stadtgesellschaft verankert werden. Im Schlaatz sollen Projekte erprobt und dann auf neue Stadtgebiete wie Krampnitz und die Gesamtstadt übertragen werden. Zudem will Potsdam als Regio Hub eine Brücke zwischen Berlin und dem ländlichen Raum in Brandenburg werden und nachhaltige Stadt-Umland-Beziehungen fördern. Dazu kommen andere Maßnahmen, die neue Lösungen liefern und Potsdam in der digitalen Daseinsvorsorge stärken sollen. Die Landeshauptstadt hat das Antragsverfahren in enger Abstimmung mit den Stadtwerken Potsdam und weiteren kommunalen Unternehmen durchgeführt. Das Vorhaben wird darüber hinaus von zahlreichen Akteuren der Potsdamer Wissenschafts- und Wirtschaftslandschaft, der Wohnungswirtschaft im AK StadtSpuren sowie Institutionen der Metropolregion Berlin-Brandenburg unterstützt. Eine Entscheidung des BMI über den Förderantrag wird im Sommer erwartet. In der Zwischenzeit arbeitet die Stadt an ihrer Digitalisierungsstrategie, die ein wichtiger Baustein auf dem Weg zur smarten Stadt ist. In weiteren Netzwerktreffen mit den Akteuren aus der Wirtschaft und Wissenschaft soll die Zusammenarbeit gestärkt werden. Hintergrund Am 8. Mai 2019 wurde Oberbürgermeister Mike Schubert seitens der Stadtverordnetenversammlung beauftragt, die Entwicklung eines Smart-City-Konzepts und die Möglichkeit einer Bewerbung in dem Förderprogramm des BMI zu prüfen. Im Ergebnis wurde den Stadtverordneten eine Teilnahme am Programm empfohlen. Am 3. März 2021 beschloss die Stadtverordnetenversammlung eine Bewerbung der Landeshauptstadt Potsdam zu erarbeiten. Mit dem Beschluss wurden Eigenmittel in Höhe von bis zu 6.125.000 Euro als notwendige Kofinanzierung der beantragten Bundesförderung sichergestellt. Am 14. März 2021 wurde die Bewerbung der Landeshauptstadt Potsdam beim BMI fristgerecht eingereicht. Mehr Informationen unter www.potsdam.de/smartcity
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Brand in Tiefgarage

#Berlin – Bei einem Brand in einer Tiefgarage in Tempelhof wurden heute früh mehrere Fahrzeuge beschädigt. Gegen 3.40 Uhr bemerkte ein Anwohner der Götzstraße eine starke Rauchentwicklung in der Tiefgarage eines Wohnhauses und alarmierte die Feuerwehr. Zwei dort nebeneinander abgestellte Pkw standen in Vollbrand und wurden von den Brandbekämpfern abgelöscht. Der Renault und der Toyota brannten vollständig aus. In Folge der Hitzeentwicklung wurden ein weiterer geparkter Toyota und ein VW sowie ein Elektroroller beschädigt. Verletzt wurde niemand. Die Ermittlungen wegen des Verdachts der Brandstiftung hat ein Brandkommissariat des Landeskriminalamtes übernommen.
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Mann von Trio beraubt

#Berlin – In der vergangenen Nacht erlitt ein Mann bei einem Raub in Reinickendorf Verletzungen. Nach Angaben des 48-Jährigen wurde er gegen 2 Uhr beim Verlassen des U-Bahnhofes Residenzstraße von drei jungen Männern angesprochen und nach einer Zigarette gefragt, was er verneinte. Am oberen Ende der Treppe zum Ausgang zur Emmentaler Straße soll einer der Männer ihn unvermittelt ins Gesicht geschlagen haben, während die Begleiter versuchten, seinen Koffer und Rucksack zu entwenden. Der Angegriffene habe die Gepäckstücke festgehalten. Durch ein weiteres Zerren der Tatverdächtigen stürzte der 48-Jährige, soll getreten und geschlagen und mit dem Gesicht über den Gehweg gezogen worden sein. Als er laut um Hilfe rief, ließen die drei jungen Männer von ihm ab und flüchteten in Richtung Klemkestraße. Wenig später stellte der Überfallene das Fehlen seines Mobiltelefons und seiner Brille fest und bat einen vorbeifahrenden Taxifahrer um die Alarmierung von Rettungskräften. Diese brachten den Verletzten in ein Krankenhaus, wo eine Platzwunde am Kopf, Hämatome im Gesicht und Hautabschürfungen an einem Knie ambulant behandelt wurden. Die Ermittlungen zu dem gemeinschaftlichen Raub hat ein Fachkommissariat der Direktion 1 (Nord) übernommen.
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Polizei gewährleistet friedliche Versammlungsaufzüge

#Potsdam; Innenstadt –  Samstag, 24.04.2021 –  Am heutigen Samstag führte die Polizeiinspektion Potsdam in der Potsdamer Innenstadt einen Polizeieinsatz durch, um eine angemeldete Versammlung in Form eines Aufzugs quer durch die Landeshauptstadt zu gewährleisten. Der Versammlungsanmelder, eine Privatperson aus Potsdam, hatte zu seiner Versammlung schon bei der Anmeldung mehr als 100 Teilnehmer erwartet. Auf Grund der derzeitigen Corona-Inzidenzwerte sind Versammlungen nur unter strengen Voraussetzungen und unter Einhaltung von speziellen Hygiene- und Abstandsregeln erlaubt. Hintergrund für diese strengen Maßstäbe ist der Schutz der Versammlungsteilnehmer und der Bevölkerung vor möglichen Ansteckungen. Deshalb hatten die Versammlungsbehörde und der Anmelder bereits im Vorfeld vereinbart, dass bei Überschreitung von 100 Teilnehmern vor Ort eine neue Versammlung angemeldet werden muss und die einzelnen Versammlungen zudem einen deutlichen Abstand voneinander einhalten müssen, da sonst die Mindestabstände und Hygienemaßnahmen vom Versammlungsleiter schwerer durchzusetzen sind. Eine weitere Ausnahmegenehmigung ist unter den aktuellen Pandemiebedingungen für das Durchführen der Versammlungen in Form von Aufzügen notwendig. Auch diese Ausnahmegenehmigung erließ die Versammlungsbehörde jedoch ebenfalls unter bestimmten Auflagen. Schließlich fanden sich am Samstag deutlich mehr als 100 Versammlungsteilnehmer zu den Versammlungen ein und es wurden drei Versammlungen in Form von Aufzügen angemeldet. Diese zogen schließlich mit mehrminütigem Abstand entlang der vereinbarten Aufzugsroute. Alle Aufzüge und Zwischenkundgebungen verliefen störungsfrei und ohne Zwischenfälle. Die Polizei war mit rund 200 Beamten im Einsatz. Zur Gewährleistung der Aufzüge, die von Babelsberg über die Lange Brücke in Richtung Innenstadt führten, waren kurzzeitige Straßensperrungen notwendig und erzeugten in der Zeit von 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr teilweise auch Verkehrsbeeinträchtigungen entlang der Aufzugsstrecke. Der Leiter der Polizeiinspektion Potsdam, Polizeidirektor Christian Hylla, leitete den Einsatz an diesem Samstag: „Die Versammlungsfreiheit ist ein hohes Gut. Deren Wahrnehmung zu gewährleisten, erfordert oft auch kurze Straßensperrungen. Für das Verständnis der Potsdamerinnen und Potsdamer für die heutigen polizeilichen Maßnahmen möchte ich mich ausdrücklich bedanken.“
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Freitag, 23. April 2021

30 neue Covid-19-Infektionen für Cottbus/Chóśebuz bestätigt – Inzidenz aktuell bei 192

Die Zahl der labordiagnostisch bestätigten Covid-19-Infektionen in Cottbus/Chóśebuz ist auf kumuliert 5.450 gestiegen. Das sind 30 positive Testergebnisse mehr als am Vortag. Die 7-Tage-Inzidenz – also die Zahl der Fälle binnen sieben Tagen auf 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner – liegt aktuell bei 192. In Quarantäne befinden sich 1.365 Personen. Als genesen eingestuft sind 5.030 Personen. 193 Personen, die vorerkrankt und positiv getestet worden waren, sind verstorben. Derzeit werden im Carl-Thiem-Klinikum 27 Patienten, die an Covid-19 erkrankt sind, stationär behandelt, davon 16 auf der Intensivstation. Das Durchschnittsalter der Patientinnen und Patienten auf der Covid-Station ITS liegt aktuell bei 66 Jahren. Im Sana-Herzzentrum werden nach Klinikangaben 1 Patienten mit einer Covid-19-Erkrankung behandelt, davon 1 auf der Intensivstation (alle Angaben: Stand 23.04.2021, 14:00 Uhr). In Cottbus/Chóśebuz sind derzeit 1 Kindertageseinrichtung sowie 1 Schule wegen Covid-19-Infektionen und Quarantäne-Anordnungen geschlossen, insgesamt 10 Einrichtungen sind von Infektionen und Quarantänen betroffen. Gleiches gilt für weitere 4 Schulen sowie 1 Horteinrichtung.
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Sorge um Ökosystem Elbe: Brandenburger Umweltministerium fordert mit Elbanrainern Nachverhandlung zu deutsch-tschechischem Abkommen und Einbeziehung der Länder

Magdeburg – Die Konferenz der Umweltministerinnen, -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder (UMK) sorgt sich um die Elbe. Sie sieht das Gleichgewicht zwischen Ökologie und Verkehr, so wie es das Gesamtkonzept Elbe vorsieht, gefährdet. Deshalb hat die Konferenz die Bundesregierung aufgefordert, die Vereinbarung mit der Tschechischen Republik zu Gunsten der Schiffbarkeit der Elbe nachzuverhandeln und dabei die Bundesländer im Vorfeld mit einzubeziehen.   Brandenburgs Umwelt- und Klimaschutzminister Axel Vogel: „Die europäische Wasserrahmenrichtlinie verpflichtet uns, die Elbe in einen guten ökologischen Zustand zu bringen. Die deutschen Elbeanrainer, darunter Brandenburg, stehen in der Verantwortung, das Verschlechterungsverbot konsequent durchzusetzen. Auch angesichts des Klimawandels und der Niedrigwassersituationen in der Elbe sehe ich die – primär an den Interessen der Schifffahrt ausgerichteten – geplanten Maßnahmen sehr kritisch. Die Länder müssen ihre länderspezifischen Interessen auch in angemessener Art und Weise vertreten können und entsprechend einbezogen werden.“ Auf Antrag der Elbanrainer-Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein hat die UMK beschlossen, dass das deutsch-tschechische Abkommen zur Elbe den Anforderungen des Gesamtkonzeptes Elbe entsprechen muss. Sie befürchten, dass die Grundgedanken sowie die konkreten fachlichen und politischen Handlungsziele des langjährig entwickelten Gesamtkonzepts Elbe im Abkommen nicht umgesetzt werden. Alle sieben Länder drängen darauf, das Gleichgewicht zwischen Ökologie und Verkehr weiterhin herzustellen. Einem Abkommen, das offensichtlich vorrangig an verkehrlichen Interessen ausgerichtet ist und nicht die Belange Sohlerosion, Renaturierung sowie den Erhalt der biologischen Vielfalt und Wasserrahmenrichtlinie im Blick hat, stehen die Länder kritisch gegenüber. Da Kompetenzen der Länder in den Bereichen Naturschutz, Hochwasserschutz und Wasserhaushalt berührt sind, fordern sie, von der Bundesregierung einbezogen zu werden.
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Feuer auf Autobahn A2: Sattelauflieger brennt in voller Ausdehnung

#Lehrte (ots) Die ehrenamtlichen Einsatzkräfte der Ortsfeuerwehren Lehrte und Immensen wurden am heutigen Freitag dem 23.04.2021 gegen 15:32 Uhr auf die Autobahn A2 zwischen den Anschlussstellen Lehrte-Ost und Hämelerwald alarmiert. Gemeldet worden war ein brennender Sattelauflieger im Bereich kurz hinter der Autobahnauffahrt Lehrte Ost in Fahrtrichtung Berlin. Ersten Informationen zufolge bemerkten Fahrer und Beifahrer während der Fahrt mit dem Lastzug einen lauten Knall, und brachten das Gespann dann auf dem Standstreifen zum Stehen. Die äußere Betrachtung ergab dann, laut Beifahrer, dass an der letzten Achse ein Reifen geplatzt war sich bereits entzündet hat. Die alarmierten Einsatzkräfte konnten dann bereits auf der Anfahrt eine starke Rauchsäule wahrnehmen. Vor Ort eingetroffen fanden die Einsatzkräfte dann folgendes Lagebild vor: Der Sattelauflieger brannte in voller Ausdehnung, der Fahrer hatte bereits die Zugmaschine von dem Auflieger getrennt. Durch die Polizei wurde die Autobahn bereits auf allen 3 Fahrspuren vollgesperrt. Nach Information des Fahrzeugführers und der Ladepapiere sowie Erkundung der Einsatzstelle ging keine weitere Gefahr durch eine Beladung mit Gefahrgut aus. Der Auflieger war mit ca. 14.600 Kg Likörflaschen sowie 3000kg Kunststoffgranulat beladen. Da sich direkt neben der Einsatzstelle ein offenes Gewässer befindet, wurde sich zum Schutz der Umwelt dazu entschlossen den Löschangriff ausschließlich mit Wasser vor zu nehmen. Vorsorglich wurde hierzu die untere Wasserbehörde zur weiteren Begutachtung hinzugerufen. Der Sattelauflieger wurde dann mittels 2 C-Strahlrohren und mehren Trupps, auch unter schwerem Atemschutz gelöscht. Bereits um 16:28 Uhr konnte Feuer unter Kontrolle gemeldet werden. Die weitere Aufgabe der Feuerwehr bestand nun darin, das Brandgut auf dem Auflieger auseinander zu ziehen und stetig, unter Verwendung der Wärmebildkamera herunter zu kühlen. Gegen 17:20 Uhr wurde ein Fahrstreifen durch die Polizei freigegeben. Gegen 18:30 Uhr war der Einsatz nach rund 12.000 Litern verwendetem Wasser vor Ort für die Feuerwehr beendet. Im Einsatz waren die Feuerwehren Lehrte und Immensen mit 11 Fahrzeugen und 55 Einsatzkräften, sowie die Polizei und der Rettungsdienst, sowie die Wasserbehörde, die Straßenmeisterei und ein Abschleppunternehmen. Verletzt wurde bei dem Einsatz niemand. Rückfragen zur Schadenshöhe können nicht beantwortet werden.
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Bundesnotbremse tritt in Kraft, Läden in Potsdam können am Samstag mit Terminvergabe und Testpflicht öffnen

Stadt setzt Bundes- und Landesregelung um / Mike Schubert: Eine Pandemie, gemeinsame Regeln über Ländergrenzen hinaus – das ist das richtige Signal Die neuen Regeln des Bundesinfektionsschutzgesetzes, also die sogenannte Bundesnotbremse, treten am Samstag in Potsdam in Kraft. Während es bei den Kontaktbeschränkungen keine Änderungen gibt, darf der Einzelhandel nach einem geschlossenen Tag am Freitag ab Samstag für Kundinnen und Kunden mit negativen Testergebnis sowie mit Terminvergabe wieder öffnen. „Eine Pandemie, gemeinsame Regeln über Ländergrenzen hinaus – das ist das richtige Signal. Ich begrüße, dass das neue Infektionsschutzgesetz des Bundes den Bürgerinnen und Bürgern in allen Landesteilen Klarheit gibt, welche Mindest-Regeln in den Städten und Landkreisen gelten.“ Während Kontakt- und andere Beschränkungen ab dem Überschreiten des I-Wertes von 100 gelten, darf der Einzelhandel bei Inzidenzen zwischen 100 und 150 in der Stadt unter Maßgabe der Terminvergabe und des Nachweises eines negativen Testergebnisses der Kundinnen und Kunden weiter öffnen. „Es ist gut, dass die Testpflicht vor dem Shoppen nun bundeseinheitlich geregelt ist. Die Regel ist eine umsichtige Alternative zur Schließung des Einzelhandels“, sagt Schubert. In der Landeshauptstadt wurden die Testkapazitäten in den vergangenen Wochen bereits deutlich erhöht. Die wichtigsten Regeln ab Samstag in Potsdam Kontaktbeschränkungen gelten wie bisher Private Treffen im öffentlichen oder privaten Raum sind nur gestattet, wenn an ihnen höchstens die Angehörigen eines Haushalts und eine weitere Person einschließlich der zu ihrem Haushalt gehörenden Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres teilnehmen. Lockerung Ausgangssperre zwischen 22 und 24 Uhr Die neue Notbremse des Infektionsschutzgesetzes bringt im Vergleich zur bisherigen Landesregel Lockerung bei der von 22 bis 5 Uhr geltenden nächtlichen Ausgangsbeschränkung: zwischen 22 und 24 Uhr ist es erlaubt, sich alleine draußen zu bewegen (z.B. Joggen oder Spazierengehen). Diese Ausnahme gab es bislang im Land Brandenburg nicht. Sport Tagsüber darf Sport alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand auf Sportanlagen im Freien betrieben werden. Wichtig: Im Land Brandenburg bleiben Indoor-Sportstätten weiter geschlossen. Ausnahmen gibt es für alle Berufs- und LeistungssportlerInnen. Ausgenommen sind auch Kinder bis 14, wenn sie draußen kontaktlos in Gruppen von maximal fünf Kindern trainieren. Frisör und Fußpflege nur mit negativem Test Körpernahe Dienstleistungen sind untersagt – mit Ausnahme von medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Dienstleistungen. Außerdem dürfen Friseurbetriebe und Fußpflege geöffnet bleiben. Friseur- und Fußpflegebesuche sind allerdings nur möglich, wenn die Kundinnen und Kunden einen tagesaktuellen negativen Corona-Test vorlegen können und eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) tragen. Andere körpernahe Dienstleistungen sind nicht möglich. Einkaufen mit Termin und negativem Test möglich Bis zum Übersteigen des I-Wertes an drei aufeinanderfolgenden Tagen ist das Einkaufen mit negativem Testergebnis und einer Terminbuchung („Click & Meet“) in allen Geschäften erlaubt. Die Testpflicht für Kundinnen und Kunden gilt aufgrund der Bundesregelung künftig auch für Baumärkte. Testen in Potsdam In der Landeshauptstadt gibt es mehr als 25 Teststellen im gesamten Stadtgebiet, die sowohl Schnelltests als auch PCR-Tests anbieten. Alle Teststellen finden Sie samt Kontaktinformationen online auf der Seite www.potsdam.de/schnelltest. Präsenzunterricht übergangsweise weiter untersagt Abweichend von der Bundesregelung ist der Präsenzunterricht in Schulen übergangsweise bis 2. Mai weiterhin untersagt; ausgenommen davon ist der Präsenz- bzw. Wechselunterricht für Schülerinnen und Schüler in den Jahrgangsstufen 1 bis 6 in der Primarstufe, von Abschlussklassen und in Förderschulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“ sowie die Durchführung von Prüfungen sowie die Abnahme von Prüfungsleistungen, insbesondere nach der Handwerksordnung und dem Berufsbildungsgesetz in den Räumen der Oberstufenzentren, sowie schulische Testverfahren. Ab dem 3. Mai 2021 wird Präsenzunterricht auch wieder in allen weiterführenden allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen, allen Förderschulen sowie den Schulen des zweiten Bildungsweges in Form von Wechselunterricht erlaubt. Ab dem 3. Mai werden die künftigen Abschlussklassen, die also im nächsten Jahr ihre Prüfung ablegen, im Wechselunterricht die Schulen besuchen können. Die diesjährige Abschlussklassen 2020/2021 verlassen nach den Prüfungen die Schule. Versammlungen/Demonstrationen nur mit bis zu 100 Personen möglich Versammlungen (Demonstrationen): Die Bundes-Notbremse schränkt Versammlungen auch bei hohen Inzidenzen nicht ein. In Potsdam gilt aufgrund der abweichenden Landesregelung aktuell: Versammlungen sind mit höchstens 100 Teilnehmenden zulässig.
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Stadt Wolfsburg erlässt Allgemeinverfügung

Nächtliche Ausgangsbeschränkung zwischen 22 und 5 Uhr Die Stadt Wolfsburg hat sich gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) zur Hochinzidenzkommune erklärt. Ab einem Inzidenzwert, der an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 Infektionen pro 100.000 Einwohner*innen liegt, sieht das IfSG eine nächtliche Ausgangsbeschränkung vor. Aufgrund des aktuellen Inzidenzwertes greifen die im IfSG aufgeführten Regelungen zur Ausgangsbeschränkung nun in Wolfsburg. Demnach verhängt die Stadt Wolfsburg eine nächtliche Ausgangsbeschränkung im Zeitraum zwischen 22 und 5 Uhr. Innerhalb dieses Zeitraumes müssen sich alle Personen in der Wohnung oder dem Haus, bzw. auf dem zugehörigen Grundstück befinden. Die nächtliche Ausgangsbeschränkung gilt mit Inkrafttreten des IfSG ab Samstag, 24. April, 0 Uhr. Ausgenommen von der Ausgangsbeschränkung sind: Der Weg zu einer medizinisch oder tiermedizinisch notwendigen Behandlung. Der Weg zur Arbeit. Hierfür muss eine entsprechende Bescheinigung mitgeführt werden Die unaufschiebbare Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen und die Begleitung Sterbender Die Versorgung von Tieren. Hierzu zählt auch das Gassi gehen. Zusätzlich sind im Zeitraum von 22 bis 0 Uhr allein durchgeführter Sport und körperliche Bewegung erlaubt (z.B. joggen oder Spazierengehen), jedoch nicht in Sportanlagen. Die Regelungen zur Ausgangsbeschränkung gelten für das gesamte Stadtgebiet, also für alle Wolfsburger Stadt- und Ortsteile und sind bis auf Weiteres gültig.
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