Mittwoch, 23. September 2020

Förderung zur sozialen Integration von Geflüchteten in Potsdam

Start der 5. Förderperiode / Bewerbungen bis zum 31. Oktober möglich Die Unterstützung der Landeshauptstadt Potsdam für die Integration von Geflüchteten im Rahmen der „Richtlinie zur Förderung von Angeboten zur sozialen Integration von Flüchtlingen“ (kurz: Integrationsrichtlinie oder Integrationsbudget) startet in die 5. Förderperiode. Die Antragsfrist für die neue Förderperiode 2021 hat begonnen. Die Träger der sozialen Integration können sich mit einem Antrag auf Zuwendungen bei der Landeshauptstadt Potsdam bis zum 31. Oktober 2020 zur Förderung ihrer Projektidee(n) bewerben. Aktuell werden jährlich mehr als 30 Projekte zur sozialen Integration von Geflüchteten durch Zuwendungen der Landeshauptstadt Potsdam mit bis zu 15.000 Euro unterstützt. Gegenstand und Ziel der Förderung ist unter anderem die wechselseitige Akzeptanz, der Ausbau des zivilgesellschaftlichen und ehrenamtlichen Engagements, die Bereitstellung von Begegnungsmöglichkeiten oder auch nachbarschaftlicher Zusammenhalt und interkulturelles Miteinander. Dadurch entstehen diverse Beratungs- und Unterstützungsdienste von und für Geflüchtete sowie die Potsdamer Bürgerinnen und Bürger, als auch kulturelle Events zur interkulturellen kulinarischen und musikalischen Zusammenkunft. Viele dieser Projekte und deren Träger wurden in den vergangenen Jahren mit dem Integrationspreis ausgezeichnet. Sie wurden auf dem Gebiet der Integrationsarbeit beispielsweise für ihre Projektidee, ihre Projektleistung oder ihre Ergebnisse aus der allgemeinen Vereinsarbeit ausgezeichnet oder auch für die Förderung des täglich guten nachbarschaftlichen Zusammenlebens verschiedener Kulturen und Generationen mit dem „Sonderpreis Nachbarschaft“, gestiftet durch die ProPotsdam, gewürdigt. Noch in diesem Jahr, Anfang Dezember 2020, entscheidet eine unabhängige Fachjury, bestehend aus Mitgliederinnen und Mitgliedern der Potsdamer Politik und Verwaltung, über die Förderung der einzelnen Projekte. Insgesamt stehen im sogenannten Integrationsbudget 300.000 Euro zur Verfügung. Nach Ablauf der Antragsfrist ist eine Förderung nur dann möglich, sofern noch Mittel verfügbar sind. Die Landeshauptstadt unterstützt die Integration von Geflüchteten im Rahmen der „Richtlinie zur Förderung von Angeboten zur sozialen Integration von Flüchtlingen“ seit 2017.
http://dlvr.it/RhDHJk

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