Freitag, 11. September 2020

Schutz der Hausschweinebestände

Nach ASP-Ausbruch in Brandenburg: Amtstierarzt fordert Einhaltung der Bestimmung zum Schutz der Hausschweinebestände   In der Gemeinde Schenkendöbern (Landkreis Spree-Neiße) wurde bei einem verendeten Wildschwein die Afrikanische Schweinepest (ASP) amtlich festgestellt. Damit gibt es erstmals einen Ausbruch der ASP in Deutschland. Die Afrikanische Schweinepest ist eine hochansteckende Erkrankung der Haus- und Wildschweine, die fast immer tödlich verläuft. Es gibt keine Möglichkeit, die Schweine durch eine vorbeugende Impfung zu schützen. Für Menschen und andere Tierarten ist die ASP nicht gefährlich. Auch im Landkreis Uckermark laufen bereits seit Ende des vergangenen Jahres verschiedene Vorkehrungen, um ein Eindringen bzw. Ausbreiten der Seuche zu verhindern. Nachdem im Dezember 2019 auf polnischer Seite nahe der Grenze zu Brandenburg Wildschweine positiv auf ASP getestet wurden, hat Amtstierarzt Dr. Achim Wendlandt am 17.12.2019 eine Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung erlassen, die nach wie vor in Kraft ist. Diese beinhaltet unter anderem eine flächendeckende verstärkte Bejagung von Schwarzwild. Außerdem müssen von jedem verendet aufgefundenen Wildschwein (Fallwild), einschließlich Unfallwild, Proben zur Untersuchung an das Veterinäramt übergeben werden. Für die Probennahme und das Ausstellen eines entsprechenden Wildursprungsscheins erhält der Jagdausübungberechtigte eine Aufwandentschädigung von 50 Euro. Die Halter von Hausschweinebeständen müssen ihre Biosicherheitsmaßnahmen überprüfen. Insbesondere müssen die Umzäunungen, der Personen- und Fahrzeugverkehr, das Schwarz-Weiß-Prinzip und ihre Desinfektionsdurchfahrwannen kontrolliert werden. Der Schutz der Hausschweinebestände hat eine hohe Priorität. Die Veterinärämter wurden durch das Land Brandenburg angewiesen, die Biosicherheitsmaßnahmen in schweinehaltenden Betrieben verstärkt zu kontrollieren. Im Zusammenhang mit dem aktuellen Ausbruch in Brandenburg fordert Amtstierarzt Dr. Achim Wendlandt noch einmal nachdrücklich alle Jäger und Schweinehalter im Landkreis Uckermark auf, die geforderten Bestimmungen der Allgemeinverfügung einzuhalten und entsprechende Biosicherheitsmaßnahmen zu überprüfen. Die Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung sowie Hinweise und Merkblätter für Jäger und Landwirte sind im Internet unter www.uckermark.de zu finden. Weitere Informationen zur Afrikanischen Schweinepest werden im Internet unter folgenden Adressen bereitgestellt: Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit: https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/afrikanische-schweinepest/ Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft: https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/tiergesundheit/tierseuchen/asp.html Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit: https://lavg.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.473580.de
http://dlvr.it/RgPMTn

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