Vereinbarung zum Taxen-Verkehr am Flughafen BER geschlossen
Landkreis Dahme-Spreewald und Land Berlin einigen sich auf Laderecht in Schönefeld
Fluggäste am neuen Flughafen BER können ab dessen Eröffnung in Taxis sowohl mit LDS- als auch dem B-Kennzeichen einsteigen. Dies ist das Ergebnis einer nun unterzeichneten „Vereinbarung über die Durchführung des Taxenverkehrs am Flughafen Berlin-Brandenburg“. Darin verpflichten sich der Landkreis Dahme-Spreewald und die Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) im Interesse der Kunden, neben den kreiseigenen auch die Taxen aus der Hauptstadt am Schönefelder Airport ab dem 31. Oktober 2020 zuzulassen.
Folgende Kernpunkte sind in der jetzt getroffenen Taxen-Vereinbarung von Kreisverwaltung und Senatsverkehrsverwaltung unter anderen verbindlich festgelegt:
* Der Flughafen Berlin-Brandenburg wird zu gleichen Anteilen durch Taxen aus dem Landkreis und durch Taxen aus Berlin bedient. Die Höchstgrenze wird vorerst auf 1.100 Taxen im Verhältnis 1:1 festgelegt.
* Ab dem Zeitpunkt seiner Eröffnung werden am BER zunächst 300 Taxen des Landkreises und 300 Taxen des Landes Berlin zugelassen. Die Zulassung weiterer Taxen erfolgt schrittweise entsprechend dem steigenden Bedarf am BER im Einvernehmen mit der Flughafengesellschaft.
* Für jede am Flughafen BER zugelassene Berliner Taxe erhält eine Taxe aus dem Landkreis Dahme-Spreewald das Laderecht im Land Berlin.
* Die am BER ladeberechtigten Taxen aus dem Landkreis und Berlin müssen sich über eine dauerhaft am Fahrzeug befestigte Kennzeichnung (Plakette) nachweisen.
* Bei Abfahrt vom Flughafen Berlin-Brandenburg umfasst der Pflichtfahrbereich für die Taxen mit Betriebssitz im Landkreis oder im Land Berlin auch Fahrten zu jedem Fahrziel innerhalb des Landes Berlin und auch zu jedem Fahrziel in insgesamt 30 Kommunen in Brandenburg im Umkreis von rund 25 Kilometern um den BER, von der Stadt Potsdam im Westen über Zossen im Süden bis Grünheide (Mark) im Osten.
* Der Landkreis Dahme-Spreewald und das Land Berlin werden zeitnah einen einheitlichen Flughafentarif festlegen, der für alle Taxen gilt, die am Flughafen Berlin-Brandenburg Fahrgäste aufnehmen.
Damit gibt es erstmals seit 2012 wieder eine Taxen-Vereinbarung für den Flughafen Berlin-Brandenburg. Sie gilt bis zum 31. Dezember 2022 und verlängert sich jeweils um ein Jahr, falls nicht fristgerecht gekündigt wird. Die Vereinbarung wird regelmäßig evaluiert und erfolgte in Abstimmung mit dem Land Brandenburg. Dahme-Spreewalds Landrat zeigt sich zufrieden mit dem Verhandlungsergebnis: „Damit ist eine Gleichbehandlung für die Taxen aus dem Dahme-Spreewald-Kreis und Berlin gesichert“, erklärt Stephan Loge, den die nun zum Abschluss geführte Thematik persönlich seit zwölf Jähren beschäftigte.
Die nun geschlossene Taxen-Vereinbarung ist das Ergebnis intensiver und harter Verhandlungen der Landkreisverwaltung mit Berlin für die Auskömmlichkeit der kreiseigenen Taxen, erklärt Dahme-Spreewalds Verkehrsdezernentin: „Dies zeigt sich zum einen in der erfolgreich festgeschriebenen Obergrenze sowie der Eins-zu-Eins-Taxiquote, die von uns gefordert wurde. Zum anderem konnten wir das Klimaschutz-Problem der Leerfahrten beseitigten, so dass LDS-Taxen bei ihrer Rücktour nun auch an Standorten des Landes Berlin laden dürfen“, sagt Heike Zettwitz. Die nächste Herausforderung sei es nun, gemeinsam einen einheitlichen Flughafentarif für die Vernetzung der Flughafenregion und die Beseitigung von Unklarheiten bei unterschiedlichen Taxenentgelten zu erarbeiten.
Die Konzession der 300 Dahme-Spreewald-Taxen für Schönfeld ist bereits durch das zuständige Straßenverkehrsamt Dahme-Spreewald erfolgt. Alle Taxen fahren vorerst mit dem jeweiligen Tarif des Einsatzortes. Das Land Berlin und der Landkreis Dahme-Spreewald werden zeitnah einen einheitlichen Flughafentarif festlegen, der dann für alle Taxen gilt, die am BER Fahrgäste aufnehmen.
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