Freitag, 25. September 2020

#Österreich: Reise- und Sicherheitshinweise

Die Ausbreitung von COVID-19 https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/gesundheit-fachinformationen/reisemedizinische-hinweise/Coronavirus/-/2309820  führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens. Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Bundesländer Wien, Tirol und Vorarlberg wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt. Epidemiologische Lage Das COVID-19-Infektionsaufkommen in Österreich nimmt derzeit zu. In den Bundesländern Wien, Tirol und Vorarlberg liegen die Inzidenzen derzeit bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese Bundesländer zu Risikogebieten https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html  eingestuft wurden. Daraus resultiert bei Einreise nach Deutschland ein verpflichtender kostenloser COVID-19-PCR-Test https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende/faq-tests-einreisende.html#c18624 und ggf. eine Quarantäneverpflichtung. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/quarantaene-einreise/2371468 Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC). https://qap.ecdc.europa.eu/public/extensions/COVID-19/COVID-19.html Einreise Die Einreise aus Deutschland ist uneingeschränkt möglich. Die Einreise auch aus allen anderen EU-Mitgliedstaaten (mit Ausnahme von Bulgarien, Kroatien, Portugal, Rumänien, Spanien -außer Kanaren – und Schweden) sowie aus Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, der Schweiz und Vatikan ist uneingeschränkt möglich, wenn die einreisenden Personen ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich oder in einem dieser Staaten haben. Reisende müssen jedoch auf Verlangen glaubhaft machen, dass sie sich in den letzten 10 Tagen nur in den vorgenannten Ländern oder in Österreich aufgehalten haben. Die Länderliste und weitere Informationen bietet das österreichische Bundessozialministerium. https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus—Haeufig-gestellte-Fragen/FAQ–Reisen-und-Tourismus.html Die Einreise aus den übrigen Ländern ist weiterhin nur bei Vorliegen eines besonders berücksichtigungswürdigen Ausnahmegrundes und Mitführen eines aktuellen Gesundheitszeugnisses möglich, das dem Reisenden einen negativen COVID-19-PCR-Test attestiert. Seit 24. Juli 2020 muss der PCR-Test bei Einreise aus einem zertifizierten Labor stammen und darf nicht älter als 72 Stunden sein. Weitere Informationen bietet das österreichische Bundessozialministerium. https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus—Haeufig-gestellte-Fragen/FAQ–Reisen-und-Tourismus.html Die Grenzkontrollen Österreichs an der Grenze zu Deutschland sind aufgehoben. In Grenznähe finden jedoch stichprobenartige Kontrollen durch gemischte Teams, bestehend aus Polizei und Grenzschutzbehörden, statt. Durch- und Weiterreise Die Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp ist ohne Einschränkungen möglich. Mit Verzögerungen an der Grenze von Slowenien zu Österreich, insbesondere am Karawankentunnel und am Loibltunnel, ist aufgrund einer geänderten Verordnung mit neuen Regelungen zur Einreise aus Risikogebieten zu rechnen. Reiseverbindungen Der grenzüberschreitende Flugverkehr ist weiterhin eingeschränkt. Der grenzüberschreitende Bahnverkehr verläuft wieder im Regelbetrieb. Aktuelle Informationen befinden sich auf den Internetseiten der österreichischen Bundesbahnen, der Deutschen Bahn und der Flughäfen. Beschränkungen im Land Hotels, Restaurants sowie touristische Einrichtungen sind geöffnet. Hygieneregeln Seit 24. Juli 2020 erweitert Österreich die Bereiche, in denen Tragepflicht für einen Mund-Nasen-Schutz (MNS) besteht: die Pflicht gilt im Lebensmitteleinzelhandel, in Supermärkten, Bank- und Post-Filialen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Seil- und Zahnradbahnen, Reisebussen und Innenbereichen von Ausflugsschiffen, im Gesundheitsbereich einschließlich Apotheken und bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ohne zugewiesenen Sitzplatz. Ein MNS muss zudem getragen werden bei Demonstrationen und Dienstleistungen, wenn ein 1-Meter-Mindestabstand nicht eingehalten werden kann oder keine andere Schutzmaßnahmen (z.B. Plexiglasscheibe) vorhanden sind. In Oberösterreich (Landeshauptstadt Linz) gilt die Pflicht einen MNS zu tragen beim Betreten öffentlicher Orte in geschlossenen Räumen. Dazu zählen insbesondere Einkaufszentren, Markthallen und Gaststätten. Nähere Informationen bietet das Amt der Oberösterreichischen Landesregierung. https://www.land-oberoesterreich.gv.at/233952.htm • Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen beim österreichischen Bundessozialministerium, dem Bundesministerium für Inneres und beim Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie der österreichischen Regierung. • Wenn Sie sich touristisch in den als Risikogebieten ausgewiesenen Teilen des Landes aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung. • Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, bleiben Sie zu Hause, und kontaktieren Sie telefonisch die 1450 oder das Gesundheitsamt AGES. • Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden. • Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit. • Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 /Coronavirus. Sicherheit Terrorismus • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis. Kriminalität Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle und Handtaschenraub kommen insbesondere in den Großstädten an von Touristen sehr frequentierten Orten vor. Gewaltkriminalität ist selten. • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtigen Dokumente sicher auf. • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit. • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, an Bahnhöfen, auf Märkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen. • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei. Natur und Klima Es herrscht gemäßigtes Alpin-Klima mit zunehmend kontinentalem Einfluss nach Osten. Im Winter kommt es in den Bergen immer wieder zu Lawinenabgängen und auch Sperrungen von Gebieten wie insbesondere von Tälern. Schnee- und Gletscherschmelze können auch im Frühjahr Lawinen und Erdrutsche verursachen. • Informieren Sie sich vor Aktivitäten in den Bergen stets über die aktuelle Witterung, insbesondere über die Schnee- und Lawinensituation, z.B. bei der österreichischen Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik. • Bleiben Sie stets auf ausgewiesene Pisten und Loipen. • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden. Reiseinfos Grenzkontrollen Seit September 2015 führt Österreich wieder Grenzkontrollen an der österreichisch-ungarischen als auch der österreichisch-slowenischen Grenze durch. Dies kann unter Umständen zu Wartezeiten im grenzüberschreitenden Verkehr führen. • Beachten Sie aktuelle Verkehrsinformationen, auch zu Grenzwartezeiten, z.B. der österreichischen Bundesgesellschaft ASFiNAG. Infrastruktur/Verkehr Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles. Es gibt es sehr gut ausgebautes und dichtes Eisenbahn- und Busverkehrsnetz. Auf österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen gilt eine Vignettenpflicht für PKW, Motorräder und leichte Wohnmobile. Für einzelne besondere Streckenabschnitte wie insbesondere Alpenüberquerungen werden zusätzliche Mautgebühren verlangt. Dort entfällt dann die Vignettenpflicht. Ortsdurchfahrten können für Transitreisende gesperrt sein. Die Vignette kann neben der bisherigen Form als Klebevignette auch als digitale Vignette im ASFiNAG-Webshop https://shop.asfinag.at/  oder über die ASFiNAG-App http://www.asfinag.at/stat/microsite_app/microsite_app.html  zum identischen Preis erworben werden. Die digitale Vignette gilt erst ab dem 18. Tag nach dem Kaufdatum und wird mit dem Kennzeichen im System erfasst. Klebevignetten dürfen nur auf die Windschutzscheibe, z. B. am linken Rand oder hinter dem Rückspiegel, mit direktem Kontakt geklebt werden, bei Motorrädern sichtbar an einem nicht oder nur schwer zu entfernenden Teil des Motorrades. Nicht geklebte Vignetten sowie nicht gelochte Zeitvignetten (2-Monats-Vignetten, 10-Tages-Vignetten) sind ungültig. Der untere Vignettenabschnitt muss aufbewahrt werden, die Trägerfolie mit Seriennummer dient als Kaufnachweis. Kontrollen werden durch Polizei, Zollwache und Mautaufsichtsorgane meist automatisiert durchgeführt, wobei Fahrzeuge aus Deutschland durch eine Abfrage beim Kraftfahrzeugregister Flensburg identifiziert werden. Bei fehlender, nicht ordnungsgemäß angebrachter oder manipulierter Vignette werden hohe Strafen  erhoben. Fehlerhaft angebrachte Vignetten werden bei den automatischen Kontrollen nicht erfasst. Vom 1. November bis 15. April müssen Fahrzeuge bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Winterreifen oder Schneeketten ausgerüstet sein. Die Promillegrenze beträgt 0,5. Für Personen, die den Führerschein noch keine zwei Jahre besitzen, gilt 0,1 Promille. Für in- und ausländische Lenker mehrspuriger Fahrzeuge gilt eine Mitführ- und Tragepflicht von Warnwesten. Bei Verstößen werden Organstrafverfügungen ausgestellt. Führerschein Der deutsche Führerschein ist ausreichend. LGBTIQ • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ. Rechtliche Besonderheiten Es ist an allen öffentlichen Orten nicht mehr erlaubt, das Gesicht durch Kleidung oder andere Gegenstände zu verhüllen bzw. zu verbergen. Ein Verstoß zieht eine Strafe von 150,- Euro nach sich, die in bar oder mit Kreditkarte beglichen werden kann. Weitere Auskünfte erteilt das österreichische Bundesministerium für Inneres https://www.bmi.gv.at/news.aspx?id=4D794D417A3630647947773D. Geld/Kreditkarten Landeswährung ist der Euro. Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich. Einreise und Zoll Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles. Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/reisen_node.html  und per App „Zoll und Reise“ http://www.zoll.de/DE/Service_II/Apps/Zoll_und_Reise/zoll_und_reise_node.html  finden oder dort telefonisch erfragen. Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: • Reisepass: Ja • Vorläufiger Reisepass: Ja • Personalausweis: Ja • Vorläufiger Personalausweis: Ja, muss gültig sein • Kinderreisepass: Ja Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit: Österreich ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein. Minderjährige Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt. • Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige. Einfuhrbestimmungen  Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union https://europa.eu/youreurope/citizens/travel/carry/alcohol-tobacco-cash/index_de.htm. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus. Heimtiere Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Großbritannien, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bieten das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft https://www.bmel.de/DE/Tier/HausUndZootiere/Heimtiere/_Texte/Heimtierausweis.html  und das österreichische Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz https://www.sozialministerium.at/Themen/Gesundheit/Tiergesundheit/Veterin%C3%A4rwesen-und-Handel.html. Gesundheit Aktuelles Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt. • Beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 sowie die Hinweise im Merkblatt COVID-19, auf den Seiten der WHO, des RKI und der BZgA. • Halten Sie sich über die aktuelle Lage in Österreich über unterrichtet  oder kontaktieren Sie im Bedarfsfall in Österreich die Hotline der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit unter  800 555 621. Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko. • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen. Impfschutz Für die Einreise nach Österreich sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden. • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen. • In Österreich ist der Impfschutz gegen FSME öffentlich empfohlen. • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG. West-Nil-Fieber Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in Österreich zu saisonalen Ausbrüchen kommen; aktuelle Fallzahlen bietet das ECDC https://ecdc.europa.eu/en/west-nile-virus-infection. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig,  in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe Merkblatt West-Nil-Fieber https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2128768/106f7154ed6d411ddc7dba0a8eabfc0d/west-nil-fieber-data.pdf. • Schützen Sie sich zur Vermeidung von West-Nil-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen. Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) In großen Teilen des Landeskommt es zu bestimmten Jahreszeiten zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse, siehe Merkblatt FSME https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2110870/7e146447e4f1c20127b6216e5e325610/fsme-merkblatt-data.pdf. • Nehmen Sie rechtzeitig vor Einreise mit einem Reise-/Tropenmediziner wegen einer möglichen Impfung Kontakt auf. • Schützen Sie sich zur Vermeidung von mücken- und zeckengebundenen Risiko bei exponierten Reisen im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mücken- und Zeckenstichen. Medizinische Versorgung Das Versorgungsniveau in Österreich ist gut. Es besteht in Österreich für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse. • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland. Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes. • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten. • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung. • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Länderinfos zu Ihrem Reiseland Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland. Mehr https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/oesterreich-node
http://dlvr.it/RhMYdH

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