Mittwoch, 30. September 2020

Stellungnahme der Polizei Berlin zur aktuellen medialen Berichterstattung bezüglich einer Chatgruppe

#Berlin – Wir kommunizieren stets offen und transparent, wann immer es Rassistinnen und Rassisten in der Polizei Berlin gibt. Dass Sie in unseren Reihen und in der Polizei im Allgemeinen keinen Platz haben, sie uns als Polizei weder repräsentieren noch ausmachen und wir sowohl präventiv also auch repressiv dagegen vorgehen, kommunizieren wir nicht nur, sondern stellen es auch konsequent unter Beweis. Alle haben wir den Eid auf unsere Verfassung und ihre Ideale geleistet. Die ganz überwiegende Mehrheit lebt dies, lebt die Werte unserer Demokratie und handelt ihr getreu. Dazu zählt, dass die Kolleginnen und Kollegen für Fehl- oder gar strafbares Verhalten sensibel sind und es zur Anzeige bringen. Denn es ist unerträglich, solche unter uns zu wissen, die sich aufgrund ihrer Herkunft über andere erheben und den Ruf eines ganzen Berufsstandes schädigen. Wer die Werte und die Ideale der Verfassung ablehnt, ihnen zuwiderhandelt oder sich ihnen entgegenstellt, muss sich dessen bewusst sein, dass wir als Polizei Berlin dem mit aller Vehemenz, mit allen rechtlichen Möglichkeiten bis hin zur Entlassung entgegentreten. Den Informationen zufolge, die wir der aktuellen medialen Berichterstattung entnehmen konnten, wurde eine Chatgruppe zutage gefördert, in der disziplinarwürdige und strafbare Inhalte geteilt wurden. Mit Kenntnis des Sachverhalts haben wir unmittelbar ein Strafverfahren eingeleitet und die Ermittlungen aufgenommen. Dazu zählen selbstverständlich auch die Recherchen zum Inhalt der Nachrichten, zur Dauer des Bestehens der Gruppe, zur Anzahl der Nutzenden sowie zu den betroffenen Dienststellen.
http://dlvr.it/Rhjf1z

Beigeordneter nimmt Unterschriften für eine Beachvolleyballanlage im Volkspark entgegen

Der Beigeordnete für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt, Bernd Rubelt, hat von den Bürgern Juliane Lehmann und Michael Reinsch 1.207 Unterschriften für eine Beachvolleyballanlage im Volkspark entgegengenommen. Mit der Petition wird ein alternativer Standort für eine solche Anlage innerhalb des Volksparks gefordert. Daraufhin hat sich die Stadt Potsdam gestern mit den Petenten und Vertretern der Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH, die den Volkspark für die Stadt bewirtschaftet, zu weiteren Perspektiven einer Beachvolleyballanlage am Standort ausgetauscht. Im Frühjahr dieses Jahres waren Pläne, die bestehende, kommerziell betriebene Beachvolleyballanlage von temporär zur Verfügung stehenden Flächen an einen neuen Standort umzuziehen, gescheitert. Im Gegensatz zum Interesse von Öffentlichkeit und Politik, die bei den Nutzern beliebten Anlage eine Zukunft im Volkspark zu sichern, hatten Anwohner vor dem Verwaltungsgericht Potsdam einen einstweiligen Rechtsschutz gegen die Umsetzung der Sportanlage erwirkt. Die Baugenehmigung durfte somit nicht vollzogen werden. Um dem Wunsch nach einer zentral gelegenen, gut erreichbaren Sportanlage in einem gemischten Quartier nachzukommen – was auch die Petition bekräftigt –, untersucht der Entwicklungsträger derzeit im Auftrag der Stadt Möglichkeiten zur Erweiterung der nichtkommerziellen Beachvolleyballangebote im Volkspark.
http://dlvr.it/RhhBtm

Radfahrer gestürzt

#Angermünde –  Am 29.09.2020, gegen 13:25 Uhr, wurden Polizisten in die Schwedter Straße gerufen. Dort war ein Radfahrer ohne Fremdeinwirkung gestürzt und hatte sich dabei eine Kopfverletzung zugezogen. Der 85-Jährige kam mit einem Rettungswagen in das Schwedter Krankenhaus. Kriminalisten der Inspektion Uckermark prüfen jetzt, wie es zu dem Unfall hatte kommen können. Alkohol hatte jedenfalls keine Rolle gespielt. Ein entsprechender Test erbrachte 0,00 Promille.
http://dlvr.it/RhfZNG

Drogen mitgeführt

#Putlitz Die Polizei kontrollierte in den Morgenstunden des heutigen Tages in der Meyenburger Straße einen 15-jährigen Prignitzer Radfahrer. Dabei wurde bei einer freiwilligen Kontrolle seiner mitgeführten Sachen ein Joint fest- und sichergestellt. Gegen den 15-jährigen wurde eine Strafanzeige gefertigt, die Kriminalpolizei ermittelt.
http://dlvr.it/RhfLxW

Haftbefehl vollstreckt

 #Wittenberge – Weil eine 18-jährige Prignitzerin nicht zur Hauptverhandlung beim Amtsgericht Perleberg erschien, wurde durch das Gericht ein Haftbefehl erlassen. Die 18-Jährige konnte am Dienstag im Stadtgebiet von Wittenberge durch die Polizei angetroffen werden. Sie wurde beim Amtsgericht vorgeführt. Dort wurde der Haftbefehl bestätigt und die Verhaftete wurde in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.
http://dlvr.it/RhfKWZ

Dienstag, 29. September 2020

Endlager in der Prignitz

Landrat Uhe: Nationale Lasten müssen gerechter verteilt werden Auf der Suche nach Endlager-Standort muss Beitrag an erneuerbaren Energien Berücksichtigung finden Die Bundesgesellschaft für Endlagerung stellte gestern den Zwischenbericht über Teilgebiete möglicher Atommülllagerungen vor. 90 mögliche Endlagerregionen gibt es, so auch im Landkreis Prignitz. „Wir werden das weitere Verfahren kritisch begleiten“, konstatiert Landrat Torsten Uhe. Bereits im Jahr 2011 verabschiedete der Kreistag Prignitz eine Resolution an die Bundesregierung zum geplanten Endlager für hochradioaktiven Atommüll in Gorleben. „Dass Gorleben als Endlager nicht mehr vorgesehen ist, begrüßen wir“, so Landrat Torsten Uhe. Auch wenn Gorleben in Niedersachsen liegt, beträgt die Entfernung bis nach Lenzen in der Prignitz lediglich 9 Kilometer. Wie die wissenschaftliche Analyse zeigt, werde es nicht den idealen Standort geben, meint Uhe. „Bei der engeren Abwägung, welcher Standort für eine Endlagerung festgelegt wird, sollte ein weiteres Kriterium in Betracht gezogen werden, welchen Beitrag die Region im Prozess der erneuerbaren Energien bisher geleistet hat“, findet Uhe als ganz wichtiges Argument. „Die Prignitz hat hier bereits einen überdurchschnittlichen Anteil zum Beispiel mit Windkraftanlagen geleistet , der seine Berücksichtigung finden muss“, so die Auffassung des Landrates. Und weiter: „Die nationalen Lasten müssen gerechter verteilt werden.“
http://dlvr.it/Rhcy6Y

Afrikanische Schweinepest bei Wildschwein in Märkisch-Oderland nachgewiesen

Nach dem amtlich festgestellten Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Schwarzwild in den Landkreisen Spree-Neiße und Oder-Spree wurde auch im Landkreis Märkisch-Oderland die Tierseuche bei einem Wildschwein nachgewiesen. Am Nachmittag des 29. September 2020 hat das Landeslabor Berlin-Brandenburg den Befund mitgeteilt. Die erforderliche Bestätigung durch das Nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut (Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit) wird für Mittwoch den 30. September erwartet. Der Überläufer wurde zunächst in Bleyen durch einen Jäger erlegt. Beim aufbrechen des Tiers wurden Veränderungen an den inneren Organen festgestellt die unter anderem auch durch ASP verursacht werden können. Der Krisenstab des Landkreises Märkisch-Oderland wurde am 29. September um 18:00 Uhr eingerichtet. Die Errichtung des mobilen Schutzzaunes um das Kerngebiet ist in Vorbereitung und wird am Mittwoch umgesetzt. Im Falle einer positiven Bestätigung durch das Friedrich-Loeffler-Institut werden über eine Allgemeinverfügung des Landkreises die konkreten Maßnahmen festgelegt. In der 4 Kilometer weiten Kernzone um den Erlegungsort sowie dem gefährdeten Gebiet mit einem Radius von 15 Kilometern ist eine absolute Jagdruhe von drei Wochen angeordnet. Zudem sind alle landwirtschaftlichen Tätigkeiten auf den Ackerflächen bis zur Freigabe durch das Veterinäramt untersagt. Unter 03346 850 6969 hat der Landkreis ein Bürgertelefon eingerichtet. Die Afrikanische Schweinepest ist eine ansteckende Erkrankung der Haus- und Wildschweine. Es gibt keine Möglichkeit, die Hausschweine durch eine vorbeugende Impfung zu schützen. Für den Menschen ist die Tierseuche ungefährlich. Weitere Informationen rund um das Thema „Afrikanische Schweinepest“ finden Sie unter dem folgenden Link: https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/themen/verbraucherschutz/veterinaerwesen/tierseuchen/afrikanische-schweinepest/
http://dlvr.it/RhcHTm

Mehrere Kellerverschläge aufgebrochen

#Zehdenick/Osterne –         In einem Mehrfamilienhaus in der Hellberger Straße wurden über das Wochenende fünf Kellerräume aufgebrochen, indem die Vorhängeschlösser durchtrennt wurden. Ob und was aus diesen entwendet wurde, ist derzeit unbekannt.
http://dlvr.it/RhZW3V

Jugendliche mit Alkohol festgestellt

#Schmachtenhagen –            Freitagabend, gegen 19:00 Uhr stellten Beamte der Wasserschutzpolizei während ihrer Streifenfahrt mit einem Streifenwagen in der Dorfstraße in Höhe des Spielplatzes eine Gruppe Jugendlicher fest, welche Alkohol konsumierten. Bei der Kontrolle der Gruppe wurde festgestellt, dass einer der Jugendlichen, welcher Alkohol zu sich genommen hatten, erst 15 Jahre alt war. Der Jugendliche wurde dem Vater in Zehlendorf übergeben und eine Mitteilung an das Jugendamt gefertigt.
http://dlvr.it/RhZTkg

Vorfall beim Schleusengang

#Liebenwalde –                     Bei der Ausfahrt aus der Schleuse Liebenwalde in Richtung Eberswalde auf der Obere-Havel-Wasserstraße umfuhr Freitagnachmittag, gegen 15:30 Uhr ein Bootsführer ein Hindernis, einen „Entengrützeteppich“. Dabei kam es zu einer Berührung des Bootes mit einem unbekannten Gegenstand unter der Wasseroberfläche. Der Bootsführer meldete telefonisch den Kontakt der Schleusenleitstelle in Zehdenick.
http://dlvr.it/RhZSqG

Montag, 28. September 2020

Aktionstag Schulsport „Jugend trainiert“ – gemeinsam bewegen – 65 Brandenburger Schulen machen mit

Die Deutsche Schulsportstiftung hat einen deutschlandweiten dezentralen Aktionstag unter dem Motto „Jugend trainiert“ – gemeinsam bewegen ausgerufen, gemeinsam mit den Kultusministerien der Länder und den am Wettbewerb beteiligten Sportfachverbänden. Am 30. September 2020 soll ein nachhaltiges Signal für die Notwendigkeit von Bewegung, Sport und Spiel im schulischen Alltag gesetzt werden. In Brandenburg beteiligen sich 65 Schulen am Aktionstag – viel mehr als erwartet, bundesweit sind es 1.273 Schulen.   Sportministerin Britta Ernst: „Ich freue mich, dass so viele Schulen, Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte am 30. September an diesem Aktionstag mitmachen. Gerade in Zeiten der pandemiebedingten Einschränkungen sind Sport und Bewegung enorm wichtig – sie fördern das Wohlbefinden und die gute Laune und das gemeinsame Sporttreiben zudem den Teamgeist und das Miteinander.“   Die teilnehmenden Schulen kommen beispielsweise aus Teupitz und Schönefeld (Dahme-Spreewald), Kremmen (Oberhavel), Rehfelde (Märkisch-Oderland), Pinnow (Uckermark) und Jüterbog (Teltow-Fläming). Jede Schule bereitet kreativ und individuell ein Bewegungsangebot vor, zum Beispiel in Form einer „bewegten Pause“ oder im Rahmen einer Unterrichtsstunde. Sie werden dafür mit „Jugend trainiert“-Paketen ausgestattet, die unter anderem Startnummern, Urkunden, Aufkleber und ein Banner enthalten. Damit können sie ein sichtbares Signal der gemeinsamen Aktion aussenden. Unterstützt wird der Aktionstag der Deutschen Schulsportstiftung von den Kultusministerien der Länder, den an „Jugend trainiert“ beteiligten Sportverbänden und vom Deutschen Sportlehrerverband. Jugend trainiert für Olympia&Paralympics ist mit rund 800.000 Teilnehmenden pro Jahr der größte Schulsportwettbewerb der Welt. Derzeit können nur vereinzelt wieder Wettbewerbe veranstaltet werden.   Hintergrund: „Jugend trainiert“ – Zahlen, Daten, Fakten „Jugend trainiert“ ist mit rund 800.000 Schülerinnen und Schülern pro Jahr der weltgrößte Schulsportwettbewerb. Unter dem Dach der Deutschen Schulsportstiftung wirken die 16 Kultusbehörden aller Länder, der Deutsche Olympische Sportbund und seine am Bundeswettbewerb beteiligten 16 Sportfachverbände gemeinsam an der Planung und Durchführung von „Jugend trainiert“ mit. Normalerweise werden in jedem Jahr drei Bundesfinals in 26 Sportarten (19 olympisch; sieben paralympisch) ausgetragen: das Winterfinale (in Bayern/Baden-Württemberg), das Frühjahrsfinale (in Berlin) und das Herbstfinale (in Berlin). Aufgrund der Corona-Pandemie mussten die beiden Bundesfinalveranstaltungen im Frühjahr (ursprünglich geplant für Mai 2020) und Herbst (ursprünglich geplant für September 2020) abgesagt werden. Auch auf Regional- und Landesebene fanden seit Mitte März keine Wettbewerbe mehr statt. Diese dienen eigentlich der Qualifikation zum Bundesfinale. Weitere Informationen: Übersicht der 65 brandenburgische Schulen www.jugendtrainiert.com/aktionstag/
http://dlvr.it/RhXsh5

Diebstahl eines Motorrades

#Potsdam, Bornstedt, Kirschallee –  Donnerstag, 24.09.2020 – Sonntag, 27.09.2020 –  Im genannten Zeitraum kam es zu einem Diebstahl eines Krades MZ TS250, mit dem amtlichen Kennzeichen P-AG 42. Hierüber informierte der Geschädigte am Montagmorgen die Potsdamer Polizei. Nach seinen Angaben stand das Motorrad in einer Tiefgarage einer Wohnanlage in der Kirschallee. Hinweise auf tatverdächtige Personen konnten am Tatort nicht festgestellt werden. Das Krad wurde im Rahmen der Anzeigenaufnahme in Fahndung gesetzt. Die Ermittlungen der Kriminalpolizei dauern an.
http://dlvr.it/RhXQnV

Ausgebüxte Zirkus-Lamas eingefangen

#Iserlohn (ots) Drei ausgebüxte Lamas beschäftigten am Freitagmorgen die Polizei: Um 2.30 Uhr meldete ein Autofahrer Lamas und Zebras von der Seilerseestraße. Tatsächlich tauchten in Höhe des Fitness-Centers drei Lamas im Licht der Blaulichter auf und wechselten fröhlich über alle vier Spuren. Die Polizei informierte die Zirkusleute, die am Seilersee gastierten. Es ging ein paar Mal hin und her zwischen Autohaus und Fitness-Center. Am Skaterpark schnappten die Zirkusleute und mehrere Streifenwagen-Besatzungen 30 Minuten die Ausreißer.
http://dlvr.it/RhVYxY

7 neue Fälle im Land Brandenburg – Zahl der aktuell Erkrankten im Land bei 229

In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten Fälle an COVID-19 innerhalb der letzten 24 Stunden um 7 erhöht. So sind laut Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) insgesamt 4.256 laborbestätigte COVID-19-Fälle statistisch erfasst (kumulativ ab der 10. Kalenderwoche 2020, Stand: 28.09.2020, 08:30 Uhr). Aktuell werden 6 Personen wegen COVID-19 stationär behandelt, davon wird eine Person intensivmedizinisch beatmet. In Brandenburg gelten laut LAVG-Berechnungen 3.854 Menschen als genesen von der Coronavirus-Krankheit-2019 (+13 im Vergleich zum Vortag). So liegt die Zahl der aktiv Erkrankten bei 229 (-6). Landkreis / kreisfreie Stadt Neue bestätigte Fälle im 24-h-Vergleich Zahl bestätigter Fälle ambulant + stationär kumuliert ab 10. Kalenderwoche Stand: 28.09., 08:30 Uhr 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner Inzidenz Bestätigte Fälle je 100.000 Einwohner kumuliert Sterbefälle Wohnortprinzip kumuliert Barnim 0 491 8,2 268,7 29 Brandenburg a. d. H. 0 78 4,2 108,1 1 Cottbus 0 50 2,0 49,9 0 Dahme-Spreewald +2 325 8,3 192,2 8 Elbe-Elster 0 106 4,9 103,3 3 Frankfurt (Oder) 0 70 1,7 121,0 0 Havelland 0 250 5,6 154,4 6 Märkisch-Oderland 0 276 4,1 142,0 4 Oberhavel 0 390 5,7 184,6 9 Oberspreewald-Lausitz 0 76 2,7 68,8 2 Oder-Spree 0 193 6,2 108,0 3 Ostprignitz-Ruppin 0 109 2,0 110,0 0 Potsdam +5 752 10,1 422,3 50 Potsdam-Mittelmark 0 647 3,3 301,4 43 Prignitz 0 49 3,9 64,0 0 Spree-Neiße 0 73 0,0 63,8 0 Teltow-Fläming 0 270 11,3 160,4 13 Uckermark 0 51 0,8 42,7 2 Brandenburg gesamt +7 4.256 5,3 169,4 173 Der Interministerielle Koordinierungsstab „Corona“ hat ein sogenanntes Dashboard für das Land Brandenburg online geschaltet, auf dem täglich aktualisiert die relevanten Corona-Daten übersichtlich mit Diagrammen und Grafiken dargestellt werden. Das Corona-Dashboard ist mit diesem Link direkt erreichbar: https://experience.arcgis.com/experience/331f51a39f3046208f355412190cb57b. Hinweise zum Meldeweg: Erkrankungen an COVID-19 müssen von Ärzten, Angehörige eines anderen Heil- oder Pflegeberufs sowie Leitende von Gemeinschaftseinrichtungen unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Rechtliche Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz und die Corona-Meldepflicht-Verordnung. Diese Meldung muss spätestens 24 Stunden, nachdem Meldende Kenntnis erlangt hat, dort vorliegen. Die 18 Gesundheitsämter in Brandenburg müssen diese Zahlen spätestens am folgenden Arbeitstag an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) melden. Jede gemeldete Zahl erfordert eine umfangreiche Prüfung und muss über eine spezielle Software (SurvNet-Meldesystem) erfasst und spätestens am folgenden Arbeitstag dem Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt werden. Aufgrund des Meldeverzuges zwischen dem Bekanntwerden von Fällen vor Ort und der Übermittlung an das LAVG kann es Abweichungen zu den von den Kreisen und kreisfreien Städten aktuell veröffentlichen Zahlen geben. Die gemeldeten Fallzahlen bilden ein Lagebild zu den genannten Zeiten ab. Für die Bewertung der Corona-Lage im Land ist allerdings die Fallzahlentwicklung über einen längeren Zeitraum relevant. Etwaige statistische Ungenauigkeiten einer Momentaufnahme sind daher unvermeidbar. Hinweise zu Genesenen: Bei der LAVG-Berechnung der Genesenen wird davon ausgegangen, dass alle ambulanten COVID-19-Fälle in häuslicher Quarantäne, die 14 Tage nach der Meldung des positiven Befundes symptomfrei sind, als genesen gelten. Für die Gesundung eines Infizierten gibt es in Deutschland keine gesetzliche Meldepflicht. Die kumulierte Inzidenz umfasst alle bisher gemeldeten bestätigten Fälle in Brandenburg pro 100.000 Einwohner und die 7-Tage-Inzidenz entspricht der Anzahl der in den letzten sieben Tagen neu gemeldeten Fälle pro 100.000 Einwohner. Zahl der aktiv Erkrankten: Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle minus der geschätzten Zahl der Genesenen minus der Sterbefälle.
http://dlvr.it/RhVY0q

#Warnstreik Verdi — S-Bahn und Züge von DB Regio Nordost fahren

Am Dienstag 29. September ruft die Gewerkschaft Verdi zum bundesweiten Streik im ÖPNV auf. Die Züge von DB Regio Nordost sind NICHT vom Streik betroffen. Auch Die S-Bahn Berlin rollt und verstärkt ihr Angebot. Vom Streik betroffen sind Regio Bus Region Ost und die Betriebe Busverkehr Oder-Spree und Spree-Neiße-Bus. Wir bitten alle Fahrgäste, Mund und Nase zu bedecken und sich an die Maskenpflicht zu halten. Aktuelle Informationen und Fahrplanänderungen auf www.bahn.de/aktuell und auf Twitter unter https://twitter.com/DBRegio_BB
http://dlvr.it/RhVWS2

Sonntag, 27. September 2020

Verkehrsunfall mit Sachschaden

Am 25.09.2020 gegen 09:40 Uhr ereignete sich ein Verkehrsunfall mit Sachschaden auf der Bundesautobahn 24 in Fahrtrichtung Hamburg. Dabei befuhr eine 23-jährige Fahrzeugführerin eines PKW Ford den linken Fahrstreifen zwischen den Anschlussstellen Putlitz und Suckow im Bereich einer Arbeitsstelle. Hier kam sie nach links von der Fahrbahn ab und kollidierte aufgrund nicht angepasster Geschwindigkeit mit zwei Warnbaken. Es entstand ein Gesamtschaden in Höhe von etwa 3.000 Euro. Der PKW blieb weiterhin fahrbereit.
http://dlvr.it/RhTBSs

#Armenien: Reise- und Sicherheitshinweise

Am 27. September 2020 sind erneut Kampfhandlungen an der Line of Contact zwischen der Region Bergkarabach und Aserbaidschan ausgebrochen. Von Reisen in die Region und in das gesamte Grenzgebiet zu Aserbaidschan wird dringend abgeraten, siehe Sicherheit. Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/gesundheit-fachinformationen/reisemedizinische-hinweise/Coronavirus/-/2309820  und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Armenien weiterhin gewarnt. Die Einreise von Reisenden aus Deutschland ist auf dem Luftweg wieder erlaubt. Einreisende müssen sich für 14 Tage nach der Einreise in Selbstquarantäne begeben oder sich nach der Einreise in Armenien einem PCR-Test unterziehen. Bei negativem Testergebnis entfällt die obligatorische Selbstquarantäne. Alle Landesgrenzen sind für den Personenverkehr geschlossen, der Flugverkehr ist stark reduziert. Der Flughafen Eriwan ist geöffnet. Abstandsregeln sind zu beachten und in geschlossenen Räumen und im Freien ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. • Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter bzw. Fluggesellschaft. • Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19/Coronavirus. Sicherheit Von Reisen in die Region Bergkarabach und die Bezirke Agdam, Füsuli, Dschabrayil, Sangilan, Kubadli, Ladschin und Kalbadschar wird dringend abgeraten. Terrorismus • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis. Innenpolitische Lage Region Bergkarabach (einschließlich der besetzten Gebiete) Seit dem 27. September 2020 kommt es wie zuletzt Anfang April 2016 wieder zu Kampfhandlungen in der Region Bergkarabach. Deutschland erkennt die sogenannte „Republik Bergkarabach“ völkerrechtlich nicht an. In Bergkarabach oder in den umliegenden von armenischen Streitkräften besetzten Gebieten der Republik Aserbaidschan kann weder durch die Botschaft Eriwan noch durch die Botschaft Baku konsularische Hilfe oder Beistand gewährt werden. An der Waffenstillstandslinie kommt es immer wieder zu Schusswechseln, außerdem besteht Minengefahr. Die Einreise nach Bergkarabach ohne eine entsprechende aserbaidschanische Erlaubnis stellt nach aserbaidschanischem Recht einen Straftatbestand dar. Reisenden, deren Pässe Visa und/oder Einreisestempel der sogenannten „Republik Bergkarabach” enthalten, wird kein Visum für die Einreise nach Aserbaidschan erteilt. Diese Regelung wird grundsätzlich auch angewandt, wenn aserbaidschanische Behörden auf anderen Wegen Kenntnis von Reisen nach Bergkarabach oder in die umliegenden von armenischen Streitkräften besetzten aserbaidschanischen Gebiete erhalten. Bei Zuwiderhandlungen gegen das Verbot der Einreise nach Bergkarabach drohen außerdem Geld- und Haftstrafen, die unter Umständen von den aserbaidschanischen Sicherheitsbehörden auch im Wege von an dritte Staaten gerichteten Auslieferungsersuchen durchgesetzt werden können. • Vermeiden Sie unbedingt Reisen in die Region Bergkarabach sowie die im Südwesten gelegenen, armenisch besetzten Bezirke Agdam, Füsuli, Dschabrayil, Sangilan, Kubadli, Ladschin und Kalbadschar. Grenzgebiet zu Aserbaidschan Im Nordosten Armeniens verläuft die Nationalstraße M16 (über Noyemberyan in Richtung des armenisch-georgischen Grenzübergangs Bagratashen/Sadakhlo) in der Nähe der Landesgrenze Armeniens zu Aserbaidschan. An diesem Teil der Landesgrenze ist es in der Vergangenheit immer wieder zu Schusswechseln gekommen, zuletzt Mitte Juli 2020 in der Gegend von Tavush/Tovuz mit Toten und Verwundeten auf beiden Seiten, darunter auch Zivilisten. Der Besuch sogenannter „grenznaher Regionen“ (militärisches Sperrgebiet) unterliegt Einschränkungen und ist genehmigungspflichtig. • Meiden Sie das Grenzgebiet zu Aserbaidschan. • Nehmen Sie für beruflich/dienstlich notwendige Besuche von Grenzbezirken rechtzeitig Kontakt mit der deutschen Botschaft in Eriwan auf. • Beobachten Sie die Lage genau und nutzen Sie möglichst Ausweichrouten zur armenisch-georgischen Grenze, wie z. B. die kurze Umgehungsroute von etwa fünf Kilometern zwischen den Dörfern Baghanis und Voskapar. Übrige Landesteile • Informieren Sie sich über die lokalen Medien. • Meiden Sie Demonstrationen weiträumig. • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte. Kriminalität Armenien zeichnet sich als ein Land mit gering ausgeprägter Gewaltkriminalität aus. Kleinkriminalität wie Taschendiebstählen insbesondere aus Fahrzeugen und Häusern kommen vor. • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtige Dokumente sicher auf. • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit. • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in der U-Bahn, im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen. • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei. Natur und Klima Armenien liegt in einer seismisch aktiven Zone, so dass es zu Erdbeben kommen kann. Es gibt unterschiedliche Lokalklimata aufgrund des Gebirgsreliefs. In Tälern und im Gebirgsvorland (u.a. Eriwan) herrscht trockenes Kontinentalklima mit heißen Sommern, insbesondere im Nordwesten gibt es kalte, schnellreiche Winter. • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden. • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums. Reiseinfos Infrastruktur/Verkehr Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles. Es gibt Zug- und Busverbindungen, bei denen es jedoch häufig zu Verspätungen kommt. Der Zustand der Straßen in der Hauptstadt Eriwan ist in der Regel gut. Vor allem auf dem Land gibt es nach wie vor viele Gefahrenquellen. Hierzu gehören u. a. defekte Ampeln, fehlende Gullideckel, unzureichende Beschilderung, fehlende Leitplanken sowie Erdrutsche, die besonders in den Wintermonaten und nach Regenfällen auftreten können, da Straßengräben bzw. Kanalisation insbesondere auf Bergstraßen meist fehlen. Steinschlag-Warnschilder sollten ernst genommen werden. Die Promillegrenze beträgt 0,0. Die landesweite Notrufnummer lautet 911. Verkehrsregeln werden in Armenien oft nicht beachtet, das Unfallrisiko ist erheblich höher als in Deutschland. Häufig machen armenische Autofahrer den Eindruck,  recht unkonzentriert zu fahren. Die armenische Kfz-Haftpflichtversicherung verfügt nur über eine Deckungssumme von ca. 3.000,- € für Sachschäden, so dass Unfallopfer in der Regel nicht damit rechnen können, angemessenen Schadenersatz zu erhalten.. • Vermeiden Sie Autofahrten bei Dunkelheit abseits der Hauptstraßen. • Fahren Sie äußerst vorsichtig und defensiv. • Achten Sie auf ausreichenden Versicherungsschutz (Unfall-, Kaskoversicherung). Führerschein Der nationale deutsche Führerschein ist ausreichend. Die Mitnahme des internationalen Führerscheins, der jedoch nur in Verbindung mit dem nationalen Führerschein gültig ist, wird empfohlen. LGBTIQ Trotz der Entkriminalisierung homosexueller Handlungen unter Erwachsenen sind LGBTIQ- Angehörige nach wie vor gesellschaftlichem Druck ausgesetzt, wenngleich keiner gezielten staatlichen Diskriminierungen. Es gibt Einzelfälle von Angriffen auf LGBTIQ-Angehörige. Allerdings sind keine Fälle von tätlichen Angriffen auf Touristen bekannt. • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ. Rechtliche Besonderheiten Waffen- und Drogenbesitz sowie Prostitution stehen unter Strafe. Fotografieren sowie Anfertigung von Videoaufnahmen militärischer, polizeilicher und Infrastruktureinrichtungen (z. B. der Grenzübergänge und der Anlagen der Eriwaner U-Bahn) sollten unterbleiben. Geld/Kreditkarten Landeswährung ist der Dram (AMD). US-Dollar-Noten neueren Datums und Euro können getauscht werden. Die Annahme ausländischer Währungen ist Geschäften und Dienstleistern offiziell nicht gestattet, sodass die Bezahlung in Dram zu erfolgen hat. Die meisten Restaurants, Geschäfte und Hotels für gehobene Ansprüche akzeptieren gängige Kreditkarten, zunehmend auch außerhalb der Hauptstadt Eriwan. In der Eriwaner Innenstadt gibt es zahlreiche Geldautomaten, an denen Bargeld mit Bank- und Kreditkarten abgehoben werden kann. Außerhalb Eriwans ist die Bargeldversorgung über Geldautomaten nicht flächendeckend möglich, in den Provinzhauptstädten sind Geldautomaten vorhanden. • Prüfen Sie Ihre Euro-Noten beim Rücktausch von Landeswährung in Euro sorgfältig, da Fälschungen im Umlauf sind. • Treten Sie Reisen außerhalb der Hauptstadt nur mit ausreichenden Bargeldreserven an. Einreise und Zoll Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles. Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/reisen_node.html  und per App „Zoll und Reise“ http://www.zoll.de/DE/Service_II/Apps/Zoll_und_Reise/zoll_und_reise_node.html  finden oder dort telefonisch erfragen. Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: • Reisepass: Ja • Vorläufiger Reisepass: Ja • Personalausweis: Nein • Vorläufiger Personalausweis: Nein • Kinderreisepass: Ja Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit: Ausweisdokumente müssen fünf Monate über die Reise hinaus gültig sein. Visum Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und den Aufenthalt von bis zu 180 Tage pro Kalenderjahr unabhängig vom Reisezweck kein Visum. Die Einreise muss unbedingt mit einem gültigen Reisepass erfolgen, die Vorlage eines Personalausweises ist nicht ausreichend. Längerfristiger Aufenthalt Für Aufenthalte von mehr als 180 Tage oder die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist – unbedingt vor Ablauf der 180-Tage-Frist – bei der Behörde für Pass- und Meldewesen in Eriwan (Zentrale Pass- und Visastelle, Davtashen, 4. Bezirk, Haus 17/10, Tel.: +374 10 370253) mittels Antragsformular http://www.police.am/images/5.Dimum-harcatertik_HH-um_kacutyan_kargavichak_stanalu_hamar.pdf   eine Verlängerung zu beantragen. Der Prozess ist zeitaufwendig; armenische oder russische Sprachkenntnisse sind hilfreich. Erfolgt keine Verlängerung, so müssen die Betroffenen vor Ablauf der Frist das Land verlassen. Ausländer, die sich über 180 Tage in Armenien aufhalten ohne die erforderliche Genehmigung erhalten zu haben, müssen mit Schwierigkeiten bei der Ausreise, einer Geldstrafe (von 50.000,- bis 100.000,- AMD), sowie einer auf ein Jahr befristeten Einreisesperre rechnen. • Informieren Sie sich ggf. zu armenischen Visa beim Außenministerium der Republik Armenien. Minderjährige Reisen Kinder in Begleitung nur eines Elternteils, können die Grenzbehörden bei Ein- und Ausreise die Vorlage einer schriftlichen, notariell beglaubigten Einwilligungserklärung des anderen Elternteils verlangen. In der Praxis wird aber bei Minderjährigen mit einem Elternteil auf die Einwilligungserklärung des anderen Elternteils meist verzichtet. Alleinreisende Minderjährige benötigen jedoch eine Einwilligungserklärung ihres gesetzlichen Vertreter mit Übersetzung ins Armenische oder Russische. Ausreise in Nachbarländer Die Ausreise auf dem Landweg nach Georgien und in den Iran ist möglich. Das armenische Visum berechtigt jedoch nicht zu Transitaufenthalten in anderen GUS-Staaten. Reisende, die beabsichtigen, auch Nachbarländer Armeniens zu besuchen, sollten bereits vor Reiseantritt über die erforderlichen Visa für diese Länder verfügen (siehe Reisehinweise für diese Länder). Es gibt drei internationale Grenzübergänge von Armenien nach Georgien (Bavra, Gogavan/Guguti und Bagratashen/Sadakhlo). Ein Grenzübergang bei Akherpi ist für Ausländer nicht möglich. Ein Grenzübertritt zwischen Armenien und Aserbaidschan sowie zwischen Armenien und der Türkei ist nicht möglich. Es ist ein Umweg über Georgien oder den Iran erforderlich. Einfuhrbestimmungen Die Ausfuhr von Antiquitäten und Kunstgegenständen (z. B. Teppiche, Bilder) unterliegt Beschränkungen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen über nationales Kulturgut Armeniens. Exportgenehmigungen sind einfach zu erhalten. Verstöße gegen die Ausfuhrbestimmungen können zu Gefängnisstrafen führen. Einreise mit eigenem Fahrzeug Bei Einreise mit eigenem Fahrzeug sind Gebühren für dessen Einfuhr, Straßennutzung und eine Ökosteuer an der Grenze zu entrichten. Auch bei Bestehen internationalen Haftpflichtversicherungsschutzes kann der Abschluss einer zusätzlichen für Armenien gültigen Versicherung verlangt werden. Dabei ist zwecks korrekter Berechnung anzugeben, wie viele Tage das Fahrzeug in Armenien verbleiben soll. Bei Überschreitung der deklarierten Aufenthaltsdauer muss mit einer erheblichen Strafzahlung gerechnet werden, die in der Regel nicht bei der Ausreise, sondern nur beim Zollamt in Armenien beglichen werden kann. Heimtiere Die Einfuhr von max. zwei Haustieren pro Person ist möglich. Mitzuführen ist ein internationaler Impfausweis zwecks Nachweis der notwendigen Tollwutimpfungen sowie eine aktuelle Gesundheitsbescheinigung eines Tierarztes. Gesundheit Aktuelles Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt. • Beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 sowie die Hinweise im Merkblatt COVID-19, auf den Seiten der WHO, des RKI und der BZgA. Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko. • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen. Impfschutz Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden. • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen. • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen. • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG. HIV/AIDS Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko. • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften. Durchfallerkrankungen Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen https://www.auswaertiges-amt.de/blob/200206/8c414cbefcaad8d79d86d85552dd5db7/durchfallmerkblatt-data.pdf. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise: • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden. • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser. • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser. • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst. • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel. Tuberkulose Tuberkulose ist eine bakterielle Infektionskrankheit, die am häufigsten die Lunge befällt. Die Übertragung erfolgt i.d.R. von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte. Tuberkuloseerkrankungen sind in Armenien deutlich mehr verbreitet als in Mitteleuropa. • Meiden Sie Kontakt zu an Tuberkulose Erkrankten oder Menschen mit starkem Husten unklarer Ursache. Tollwut Bei der Tollwut handelt es sich um eine tödlich verlaufende Viruserkrankung, die über den Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen wird. In Armenien treten gelegentlich Fälle von Tollwut auf, siehe Merkblatt Tollwut https://www.auswaertiges-amt.de/blob/200186/e161cb194eaf112fe3f1e2cd8ad1a0b6/tollwutmerkblatt-data.pdf. • Vermeiden Sie den Kontakt mit Tieren. • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Tollwut-Impfung beraten und ggf. impfen. Die Impfserie sollte vor Reiseantritt abgeschlossen sein. • Suchen Sie auch bei bestehender Impfung nach Kontakt mit einem potentiell infizierten Tier oder Menschen (Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen) umgehend einen Arzt auf. Medizinische Versorgung Die medizinische Versorgung ist grundsätzlich gewährleistet, entspricht jedoch insbesondere außerhalb der großen Städte nicht immer europäischem Standard. Die Notfallversorgung ist in der Regel gegeben. Bei Behandlungen wird meist Barzahlung verlangt. In entlegenen Gebieten des Landes kann bei Krankheit oder Unfall nicht mit einer raschen und effizienten medizinische Betreuung gerechnet werden. • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland. • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Merkblatt Reiseapotheke. • Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropenmediziner oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG. Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes. • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten. • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung. • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Länderinfos zu Ihrem Reiseland Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland. Mehr https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/armenien-node
http://dlvr.it/RhSvn2

Tödlicher Verkehrsunfall in der Olper Innenstadt

#Olpe (ots) Die Feuerwehr Olpe wurde am Samstagabend um 22:00 Uhr zu einem Verkehrsunfall mit eingeklemmten Personen in die Olper Rochusstraße alarmiert. Aus noch ungeklärter Ursache kam ein Pkw mit vier Personen besetzt nach rechts von der Fahrbahn ab und kollidierte mit einem dort geparkten Pkw und schleuderte in weiterer Folge frontal gegen einen Baum und kam anschließend an einer Hauswand zum Stehen. Der Pkw-Fahrer wurde lebensgefährlich verletzt und war beim Eintreffen der ersten Kräfte eingeklemmt. Er wurde in Abstimmung mit dem Rettungsdienst mittels Sofortrettung aus dem PKW befreit. Leider verstarb dieser noch in der Nacht in einem Krankenhaus. Ein Mitfahrer wurde auf der Rücksitzbank des Pkw eingeklemmt und musste durch die Einsatzkräfte mittels hydraulischem Rettungsgerät befreit werden. Er und die beiden anderen Insassen kamen mit teils schweren Verletzungen in umliegende Krankenhäuser. Nach der Rettung der Verletzten mussten noch ausgelaufen Betriebsstoffe abgestreut und der betroffene Baum gefällt werden. Weiter wurde für die Unfallaufnahme der Polizei wurde die Einsatzstelle großflächig ausgeleuchtet. Neben der Feuerwehr Olpe, die mit vier Fahrzeugen und 18 Einsatzkräften vor Ort war, war auch eine Vielzahl von Einsatzkräften der Polizei, des Rettungsdienstes und des Deutschen Roten Kreuzes an der Einsatzstelle zugegen.
http://dlvr.it/RhRj70

Samstag, 26. September 2020

GründerService Potsdam am 1. Oktober wieder im erlenhof32

Am Donnerstag, 1. Oktober, berät die Potsdamer Wirtschaftsförderung Gründungsinteressierte persönlich und individuell im Projekthaus erlenhof 32 im Stadtteil Schlaatz. Die Gespräche finden in der Zeit von 9 bis 15 Uhr statt. Der GründerService Potsdam ist die erste Anlaufstelle für Existenzgründer/-innen in Potsdam. Damit der Schritt in die Selbständigkeit erfolgreich wird, bedarf es nicht nur einer guten und tragfähigen Idee, sondern auch einer professionellen Planung und Vorbereitung. * Was muss alles beachtet werden? Welche Genehmigungen sind für die Umsetzung der Idee erforderlich? * Welche Schritte sind notwendig und sinnvoll? * Welche Beratungs- und Unterstützungsangebote gibt es in Potsdam? * Wo und wofür gibt es Förderprogramme? Antworten und Hilfestellungen zu all diesen Fragen gibt Interessierten eine Gründungsberaterin der Potsdamer Wirtschaftsförderung während eines persönlichen Beratungsgesprächs. Die Beratung ist kostenlos. Es ist zu beachten, dass wegen der aktuellen Situation zur Eindämmung des Corona-Virus eine Anmeldung zwingend erforderlich ist (telefonisch unter 0331 – 289 62 80 oder per E-Mail unter Erlenhof32@rathaus.potsdam.de). Beratungsort ist das Projekthaus „erlenhof 32“, Erlenhof 32, 14478 Potsdam. Der Zugang zum Projekthaus befindet sich direkt am Marktplatz im Stadtteil Am Schlaatz. Besucherinnen und Besucher werden gebeten, einen eigenen Mund-Nasen-Schutz mitzubringen. Hintergrund: Der Bereich Arbeit und Integration der Landeshauptstadt Potsdam setzt seit mehreren Jahren das Projekt „WorkIn Potsdam“ im Rahmen des BIWAQ-Förderprogramms (Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier) Jahren in den Stadtteilen Am Schlaatz und Stern/Drewitz um. Wichtiger Bestandteil von WorkIn ist die Entwicklung der lokalen Ökonomie in den Quartieren. Kernthemen sind dabei der Aufbau eines Unternehmensnetzwerks, Fachkräftesicherung und Imageförderung. Es geht aber auch darum Menschen, die eine Gründungsidee haben, zu informieren und zu beraten. Dieses Bundesprogramm wird durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat sowie den Europäischen Sozialfonds gefördert. Die Wirtschaftsförderung der Landeshauptstadt Potsdam ist die erste Anlaufstelle für Existenzgründer/-innen, Unternehmen und Investoren in der Stadt. Sie engagiert sich für optimale wirtschaftliche Rahmenbedingungen und begleitet mit einem Team aus branchen- und themenspezialisierten Mitarbeitern Gründungs-, Ansiedlungs-, Erweiterungs- oder Investitionsprojekte in Potsdam. Im Rahmen der Erst- und Orientierungsberatung für Existenzgründerinnen und -gründer wird den Interessierten über die Gründungsideen und -konzepte gesprochen, über Finanzierungsmöglichkeiten, Förderprogramme und notwendige Formalitäten informiert, Ansprechpartner/-innen vermittelt und Hilfe zur Selbsthilfe bei der Erstellung des Businessplans gegeben.
http://dlvr.it/RhQmxj

ViP Fahrplanänderung: Tag der Deutschen Einheit

Wir möchten unsere Fahrgäste darauf hinweisen, dass aufgrund des Feiertages zum Tag der Deutschen Einheit die Fahrpläne der Tram- und Buslinien der ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH entsprechend des Bedarfs angepasst werden. Freitag, 02.10.2020:   * Tagesverkehr: Es wird wie Freitag gefahren. * Spät- und Nachtverkehr: Es wird wie in einer Nacht von Samstag zu Sonntag gefahren.   Samstag, 03.10.2020 (Tag der Deutschen Einheit):   * Tagesverkehr: Es wird wie Sonntag gefahren. * Spät- und Nachtverkehr: Es wird wie in einer Nacht von Samstag zu Sonntag gefahren.
http://dlvr.it/RhQgKS

Versuchter Maskendiebstahl

#Neuruppin – Am Donnerstag ereignete sich gegen 14.30 Uhr ein versuchter Diebstahl in einem Einkaufscenter in der Junckerstraße. Ein 15-jähriger Syrer versuchte an einem Verkaufsstand eine Alltagsmaske im Wert von etwa zehn Euro zu stehlen. Diesen Vorgang konnte der Verkäufer des Standes verhindern und schaffte es, den Jungen bis zum Eintreffen der Polizeibeamten festzuhalten. Die Beamten stellten die Identität des Jugendlichen fest. Zudem erhielt er Hausverbot.
http://dlvr.it/RhQV8S

Teltow-Fläming: Tollwutmonitoring

Ist der Landkreis Teltow-Fläming frei von Tollwut? Um das zu überwachen, bittet das Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Denkmalschutz ab sofort wieder um die Einsendung von Kontrolltieren. Abgegeben werden können Füchse, Marderhunde oder Waschbären. Dabei sollte es sich bevorzugt um noch untersuchungswürdiges Fallwild, Unfallwild oder mit Krankheitsanzeichen erlegtes Wild handeln. Die Tiere können montags bis donnerstags in der Zeit von 8 bis 12 und 13 bis 15 Uhr sowie freitags in der Zeit von 8 bis 12 Uhr im Kreishaus in Luckenwalde abgegeben werden. Dazu sind die nachfolgenden Voraussetzungen zu beachten. Voraussetzungen für die Annahme Die Abgabe von Kontrollieren muss unbedingt vorab telefonisch unter 03371 608 2223 angemeldet werden. Der Tierkörper muss * einen untersuchungsfähigen Zustand haben (nicht komplett verwest) * ordentlich und flüssigkeitsdicht doppelt verpackt sein. * mit einem vor der Abgabe vollständig ausgefüllten Untersuchungsantrag verstehen sein. Bei den Untersuchungsanträgen handelt es sich um Formulare (dreiseitige Durchschreibeversion), die an der „Schleuse“ im Eingangsbereich der Kreisverwaltung erhältlich sind. Für die Einsendung eines untersuchungswürdigen Tieres wird eine finanzielle Unterstützung in Form einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 20 Euro gewährt. Dies gilt für maximal 170 Tiere im laufenden Kalenderjahr. Dafür ist die Angabe der Kontoverbindung auf der Rückseite der Seite 3 des Untersuchungsantrags erforderlich.
http://dlvr.it/RhQF95

Feuerwehreinsatz in Asylunterkunft

#Aalen (ots) Weinstadt: starke Rauchentwicklung durch Mikrowelle Am heutigen Morgen gegen 07:58 Uhr kam es im Heuweg in Weinstadt-Großheppach zu einer starken Rauchentwicklung. Grund hierfür war vermutlich ein technischer Defekt an einer Mikrowelle. Ein Bewohner trug das Gerät ins Freie. Er wurde wegen Verdacht auf Rauchgasintoxikation ambulant behandelt. Die Feuerwehr Weinstadt war mit 7 Fahrzeugen und 42 Mann vor Ort. Der Rettungsdienst war mit 2 Rettungswägen, einem Notarzt und einem Organisatorischem Leiter im Einsatz. Der DRK Ortverband Weinstadt unterstütze mit einem Fahrzeug. Es entstand ein Sachschaden von geschätzten 200,- Euro. Alle Bewohner konnten anschließend zurück ins Gebäude.
http://dlvr.it/RhNyMc

Freitag, 25. September 2020

Landesintegrationspreis: Integrationsbeauftragte ruft zu Teilnahme auf, Bewerbungsfrist verlängert

Die Bewerbungsfrist für den Brandenburger Integrationspreis 2020 wurde um zwei Wochen verlängert: bis zum 23. Oktober können sich Einzelpersonen, Vereine, Verbände, Initiativen, Unternehmen und Kommunen für den Integrationspreis bewerben oder dafür vorgeschlagen werden. „Ich rufe alle Personen und Institutionen, die sich haupt- oder ehrenamtlich in besonderer Weise für die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund im Land Brandenburg einsetzen, zum Mitmachen auf. Ich freue mich auf Ihre Bewerbung und bin gespannt auf Ihr Projekt“, so Dr. Doris Lemmermeier, Integrationsbeauftragte des Landes. Der Preis ist mit einer Gesamtsumme von 5.000 Euro dotiert. Die Preisverleihung wird Anfang des Jahres 2021 stattfinden. Der Brandenburger Integrationspreis wird seit 2008 vergeben und zeichnet hervorragende Leistungen bei der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund aus. Die Integrationsmaßnahmen sollen sich insbesondere durch kreative Ansätze, Innovation, Nachhaltigkeit, Vernetzung und Wirkung in das Gemeinwesen auszeichnen. Die Auswahljury setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern des Landtages, des Landkreistages, des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg, des Ministeriums des Innern und für Kommunales, des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport, der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Integrationsbeauftragten im Land Brandenburg, des Vereins Viet Hong e.V. sowie der Integrationsbeauftragten des Landes Brandenburg. Bewerbungen sind zu richten an: Die Integrationsbeauftragte des Landes Brandenburg, Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz, Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, 14467 Potsdam Weitere Informationen unter: https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/beauftragte/landesintegrationsbeauftragte/integrationspreis/
http://dlvr.it/RhMvfc

Tschechische Republik: Reise- und Sicherheitshinweise

Die Ausbreitung von COVID-19 https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/gesundheit-fachinformationen/reisemedizinische-hinweise/Coronavirus/-/2309820  führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens. Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Tschechien wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt. Epidemiologische Lage Tschechien ist inzwischen stark von COVID-19 betroffen. In allen Landesteilen einschließlich der Grenzregionen zu Deutschland sind die Infektionszahlen zuletzt stark gestiegen. Landesweit beträgt die Inzidenz weit mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Tschechien als Risikogebiet https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html  eingestuft wurde. Daraus resultiert bei Einreise nach Deutschland ein verpflichtender kostenloser COVID-19-PCR-Test https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende/faq-tests-einreisende.html#c18624  sowie ggf. eine Quarantäneverpflichtung. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/quarantaene-einreise/2371468 Seit dem 3. August 2020 werden die tschechischen Regionen nach ihrer spezifischen epidemischen Situation in ein vierstufiges Ampelsystem https://koronavirus.mzcr.cz/en/system-of-alert-levels-gives-public-predictable-plan-of-anti-epidemic-measures-in-relation-to-covid-19/ eingestuft. In roten Regionen (kumulative Zahl der Neuinfektionen übersteigt innerhalb von 7 Tagen 25/100.000 Einwohner) werden Maßnahmen zur Eindämmung der Infektionsgefahr ergriffen. Das tschechische Gesundheitsministerium informiert auf Englisch über die Risikobewertung  der einzelnen Distrikte und über die Maßnahmen, https://koronavirus.mzcr.cz/en/current-measures/  die in den einzelnen Regionen umgesetzt werden. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) https://qap.ecdc.europa.eu/public/extensions/COVID-19/COVID-19.html  und das tschechische Gesundheitsministerium https://onemocneni-aktualne.mzcr.cz/covid-19  in tschechischer Sprache; In der Grafik „Přehled výskytu laboratorně prokázaného onemocnění COVID‑19 podle regionu“ auch eine aktuelle 7-Tage-Übersicht zur Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner aufgeteilt nach Kommunen. Einreise Die Einreise ist für Deutsche und alle Reisenden mit ständigem Aufenthalt oder Wohnsitz in einem Land der grünen Kategorie gemäß dem Mitte Juni eingeführten Ampel-System https://www.mvcr.cz/mvcren/article/coronavirus-information-of-moi.aspx  ohne Angabe von Gründen grundsätzlich möglich, wenn sie sich in den letzten 14 Tagen nicht länger als 12 Stunden in einem Land der roten Kategorie aufgehalten haben. Drittstaatenangehörige mit nachgewiesener langfristiger oder Daueraufenthaltserlaubnis in Deutschland oder einem anderen Land der grünen Kategorie und einem von Deutschland oder einem anderen EU-Staat ausgestellten Visum können aus einem Land der grünen Kategorie ohne Angabe von Gründen und ohne weitere Verpflichtung nach Tschechien einreisen. Tschechen, EU-Staatsangehörige und Drittstaater mit Aufenthaltserlaubnis für die Tschechische Republik, die aus einem Land oder Landesteil der roten Kategorie einreisen oder sich in den letzten 14 Tagen vor Einreise mehr als 12 Stunden dort aufgehalten haben, müssen die Einreise dem regional zuständigen Hygieneinstitut https://koronavirus.mzcr.cz/en/important-phone-numbers/  vorab mitteilen werden. Das Formular https://plf.uzis.cz/  ist bei Einreise und ggf. Kontrollen während des Aufenthalts vorzuzeigen. Innerhalb von 5 Tagen nach Einreise ist ein COVID-19-PCR-Test durchzuführen und dem örtlich zuständigen Hygieneinstitut vorzulegen. Alternativ kann auch ein in einem anderen EU-Land vorgenommener Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, dem örtlich zuständigen Hygieneinstitut unmittelbar nach Einreise vorgelegt werden. Bis zur Vorlage des Testergebnisses besteht Quarantänepflicht und Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Drittstaater mit gewöhnlichem Aufenthalt in Ländern der roten Kategorie, die nur ein kurz- oder langfristiges Schengenvisum oder nationales Visum besitzen, das nicht von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellt wurde, dürfen aus Deutschland oder einem anderen Land grundsätzlich nicht nach Tschechien einreisen. Über die genauen Regelungen zu Einreise und Ausnahmen informiert das tschechische Innenministerium. https://www.mvcr.cz/mvcren/article/coronavirus-information-of-moi.aspx Das Ampel-System https://www.mvcr.cz/mvcren/article/coronavirus-information-of-moi.aspx  wird in wöchentlichen Abständen epidemiologisch bewertet und ggf. angepasst; grün bedeutet geringes und rot hohes Risiko. Durch- und Weiterreise Die Durchreise für Deutsche und alle weiteren EU-Staatsangehörigen durch Tschechien ist ohne zusätzlichen Nachweis oder Anzeigepflicht bei den lokalen Hygienestationen möglich, unabhängig davon, ob sie aus einem grün oder rot kategorisierten Land gemäß dem seit Mitte Juni 2020 eingeführten Ampel-System https://www.mvcr.cz/mvcren/article/coronavirus-information-of-moi.aspx  einreisen. Dies gilt auch für Drittstaater mit nachgewiesener langfristiger oder Daueraufenthaltserlaubnis in Deutschland oder einem anderen EU-Staat. Drittstaater aus einem Land der roten Kategorie mit kurz- oder langfristigem Visum, das nicht von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellt wurde, können nicht durch Tschechien durchreisen. Reisende, die aus Ländern der roten Kategorie gemäß dem Ampel-System https://www.mvcr.cz/mvcren/article/coronavirus-information-of-moi.aspx  ein- oder durchreisen, müssen während der gesamten Dauer des Transits einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Durchreise darf nicht länger als 12 Stunden dauern. Reiseverbindungen Für den grenzüberschreitenden Verkehr in alle Nachbarstaaten sind alle Straßen- und Eisenbahngrenzübergänge geöffnet. Der grenzüberschreitende Bus- und Bahnverkehr wird wieder aufgenommen. Für den internationalen Flugverkehr sind die Flughäfen Brünn/Tuřany, Karlsbad, Ostrava/Mošnov, Pardubice, Prag/Ruzyně und Prag/Kbely geöffnet. Beschränkungen im Land Restaurants, Hotels, Museen und Sehenswürdigkeiten sind mit Einschränkungen hinsichtlich Belegungs- und Besucherzahlen geöffnet. Die Öffnungszeiten von Bars und anderen Nachtlokalen sind eingeschränkt (Schließung von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr). Hygieneregeln Seit dem 10. September 2020 gilt in ganz Tschechien die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in allen Innenräumen und öffentlichen Verkehrsmitteln. Wohnungen und Unterkünfte, zum Beispiel Hotelzimmer, sind davon ausgenommen. Weiterhin besteht die allgemeine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für alle aus Ländern der roten Kategorie einreisenden und durch Tschechien durchreisenden Personen für die Dauer des Transits. Es besteht eine Teilnehmerbegrenzung von 1.000 Personen im Freien und 500 Personen in geschlossenen Räumen für Feiern, Theater- und Filmvorführungen, Sport- und anderen Veranstaltungen sowie auf Märkten. Weitere Hygienemaßnahmen bestehen hinaus in einzelnen lokalen Brennpunkten. Das tschechische Gesundheitsministerium https://koronavirus.mzcr.cz/en/current-measures/  informiert auf seiner Website https://koronavirus.mzcr.cz/en/current-measures/  in englischer Sprache darüber, in welchen Landkreisen besondere Hygienemaßnahmen gelten. • Informieren Sie sich zur Ein-, Durch- und Ausreise auch auf der Seite der Deutschen Botschaft Prag. • Informieren Sie sich über weitere Maßnahmen beim tschechischen Gesundheitsministerium oder dem tschechischen Innenministerium. • Wenn Sie sich touristisch in Tschechien aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung. • Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das National Institute of Public Health, Tel +420 724 810 106 , +420 725 191 367 und + 420 725 191 370 (24h) oder die regionale Hygienestation. • Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden. • Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit. • Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 /Coronavirus. Sicherheit Terrorismus • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis. Kriminalität Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle sowie Fahrzeugdiebstähle und –aufbrüche kommen, wie auch in anderen touristischen Hochburgen, insbesondere in den Städten wie Prag und den Urlaubsgebieten Tschechiens vor. Bei Taxifahrten ist Vorsicht geboten; insbesondere gilt dies für an touristischen Brennpunkten wartende, oft nicht offiziell lizensierte Taxis. Telefonisch bestellte Funktaxis sind zuverlässiger. Beim Wechseln von Geld auf der Straße kann Ausländern durch Dritte Falschgeld oder Geldscheine in Fremdwährungen zu wesentlich geringerem Wert ausgehändigt werden. In Bars und anderen Lokalitäten kann es zu erhöhten Rechnungen sowie zum Einsatz von Betäubungsmitteln kommen, um Diebstähle und auch vereinzelt sexuellen Missbrauch zu ermöglichen. Vereinzelt treten Betrüger als Polizisten verkleidetet auf, um Touristen zu kontrollieren und Bußgelder zu verlangen. Tschechische Polizisten, die in der Regel eine Dienstnummer sichtbar an der Uniform (meistens an der Hemdentasche) tragen, dürfen auf der Straße nur ihre gesetzlich geregelten Eingriffsbefugnisse wahrnehmen. Dazu gehören u.a. die Feststellung der Identität oder das Abtasten zur Eigensicherung. An Ort und Stelle dürfen Polizisten Strafgelder nur in Höhe von maximal 5.000,- CZK erheben, alles darüber Hinausgehende muss auf der Polizeidienststelle erfolgen. In Notfällen kann die tschechische Polizei über die Notrufnummer  158 oder 112 kontaktiert werden. Jede Polizeidienststelle kann eine Anzeige aufnehmen. Falls ein Dolmetscher hinzugezogen werden muss, können aber lange Wartezeiten entstehen. Die Polizeistation am Jungmannovo náměstí  771/9, 11 001 Prag 1 (Nähe U-Bahnhof Můstek) ist 24 Stunden geöffnet und mit Englisch- und Deutsch-sprechendem Personal besetzt. • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Sehenswürdigkeiten, Flughäfen, Bahnhöfen, in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam, und achten Sie auf Ihre Wertsachen. • Stellen Sie Fahrzeuge bei längerem Aufenthalt in verschlossenen Garagen oder auf (bewachten) Hotelparkplätzen ab. • Benutzen Sie ggf. von außen sichtbare Wegfahrsperren wie Lenkradkrallen und andere Diebstahlsicherungen, zeigen Sie leere Innenräume. • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtigen Dokumente sicher auf. • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen, und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit. • Lassen Sie Speisen und Getränke nicht unbeaufsichtigt, und vergewissern Sie sich in Abendlokalen rechtzeitig der geltenden Preise. • Wechseln Sie kein Geld privat auf der Straße, und lehnen Sie nach Bargeldabhebungen am Geldautomaten Angebote, sich das abgehobene Geld in kleinere Stückelungen wechseln zu lassen, ab. • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei. Natur und Klima Es herrscht gemäßigtes Kontinentalklima. In den Wintermonaten bestehen in Gebirgsregionen Gefahren durch abgängige Lawinen, insbesondere abseits von ausgewiesenen Pisten und Loipen. Vor allem in den Sommermonaten kann es aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen zu Busch- und Waldbränden kommen. Überschwemmungen kommen gelegentlich im Frühjahr und Sommer nach der Schneeschmelze und nach starken Regenfällen vor. • Informieren Sie sich bei Aktivitäten in den Bergen stets über aktuelle Witterungshinweise. • Beachten Sie Absperrungen und Warnhinweise, und bleiben Sie auf ausgewiesenen Pisten und Loipen. • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden. Reiseinfos Infrastruktur/Verkehr Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles. Tschechien verfügt über ein gut ausgebautes und dichtes Eisenbahnnetz sowie ein gutes System des Busverkehrs. Im Öffentlichen Nahverkehr müssen Einzelfahrkarten vor Fahrtbeginn gekauft und in den Automaten in den Bussen und Straßenbahnen oder am Eingang der Metrostationen entwertet werden, ansonsten fällt ein erhöhtes Beförderungsentgelt in Höhe von 800 CZK bzw. 1.500 CZK, bei Zahlung später als 15 Tagen nach der Kontrolle, an. In einigen Straßenbahnen gibt es inzwischen Automaten, in denen Tickets mit Karte bezahlt werden können. Die tschechische Polizei informiert auf ihrer Webseite in englischer Sprache über die wesentlichen Verkehrsregeln in der Tschechischen Republik https://www.ibesip.cz/Tematicke-stranky/Pravidla-silnicniho-provozu/BASIC-TRAFFIC-RULES-IN-THE-CZECH-REPUBLIC. Straßenbahnen haben immer Vorfahrt, auch beim Abbiegen und an Fußgängerüberwegen. Bei durchgezogenen gelben Linien am Fahrbahnrand gilt Halteverbot, bei gestrichelten gelben Linien Parkverbot.In Prag  gelten viele Parkeinschränkungen. Die Stadt Prag informiert auf ihrer Webseite https://www.prague.eu/de/praktisches  über Parkmöglichkeiten und Parkzonen. Es besteht absolutes Alkoholverbot am Steuer, 0,0 Promille. Es finden regelmäßig umfassende Verkehrskontrollen statt. Die Verkehrspolizei ist bei Verdacht auf den Konsum von Alkohol oder anderer Suchtstoffe außer zur Durchführung eines Alkoholtests auch zur Entnahme einer Speichelprobe berechtigt. Automobile müssen ganzjährig mit eingeschalteten Abblend- oder Tagfahrlicht fahren. Eine gültige KFZ-Versicherung muss mit der Grünen Versicherungskarte nachgewiesen werden. Bei Unfällen außerhalb urbaner Zonen besteht Pflicht zum Tragen einer Warnweste. Das gilt auch für Fußgänger, die auf Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften unterwegs sind. Fahrradfahrer unter 18 Jahren müssen einen Fahrradhelm tragen. Zwischen dem 1. November und 31. März besteht eine generelle Winterreifenpflicht. Der Fahrzeugnutzer ist verpflichtet, das Fahrzeug vor Fahrtantritt von Eis/Schnee und Schmutz zu befreien (auch Schnee- oder Eisplatten auf Fahrzeugdach oder Anhänger). Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit geahndet. Schwerwiegende technische Mängel müssen vor Fahrtantritt bzw. Weiterfahrt (z.B. nach Verkehrsunfall) beseitigt werden. Bei Zuwiderhandlungen kann die Zulassungsbescheinigung Teil I eingezogen und/oder ein Bußgeld verhängt werden. Bei Unfällen mit Personenschäden oder Sachschaden über 100.000,- CZK ist in jedem Fall die Polizei einzuschalten. Fahrzeuge  bis zu 3, 5 t müssen zu Benutzung von Autobahnen und vierspurigen Schnellstraßen eine gültige Autobahnvignette an der Frontscheibe führen. Motorräder und Trikes sowie Elektro- und Wasserstofffahrzeuge benötigen keine Vignette. Die Vignette ist unter anderem an Grenzübergängen und zahlreichen Tankstellen erhältlich und sollte nur an offiziellen Verkaufsstellen erworben werden, da es Fälschungen gibt. Tschechische Vorjahresvignetten müssen entfernt werden. Das Ordnungsgeld für Nichtbeachtung, auch bei nicht entfernten Alt-Vignetten, beträgt bis zu 5.000,- CZK, im Wiederholungsfall erheblich höher. Für Fahrzeuge über 3,5 t (u.a. Busse, LKW, Wohnmobile) wird eine streckenabhängige Maut erhoben. Weitere Informationen in englischer Sprache bietet  der staatliche Fond für Verkehrsinfrastruktur des tschechischen Verkehrsministeriums https://www.sfdi.cz/en/vignettes/2020-highway-vignettes/. Fahrzeuge, auf welche sich die Mauterhebung erstreckt, müssen vor dem Befahren mautpflichtiger Abschnitte im elektronischen Mautsystem registriert werden und mit einer korrekt installierten elektronischen Vorrichtung versehen sein. Weitere Informationen bietet MYTO, https://mytocz.eu/de  das Portal des elektronischen Mautsystems in der Tschechischen Republik. Die Polizei ist bei der Feststellung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr berechtigt, eine Sicherheitsleistung zu erheben, sofern das Bußgeld einen bestimmten Betrag übersteigt. Wird der Sicherheitsleistung nicht nachgekommen, kann durch eine technische Wegfahrsperre die Weiterfahrt verhindert werden und/oder die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) eingezogen werden. Führerschein Der deutsche Führerschein ist ausreichend. LGBTIQ • Beachten Sie die allgemeinen Reisehinweise für LGBTIQ. Rechtliche Besonderheiten Der Besitz von Drogen auch in kleineren Mengen ist in Tschechien strafbar. In einigen (militärischen) Sperrzonen sowie in der Regel in Museen und bestimmten Sehenswürdigkeiten besteht Fotografierverbot bzw. ist das Fotografieren nur mit besonderer Erlaubnis gestattet. Das Rauchen in Gaststätten ist in ganz Tschechien verboten. Dies betrifft alle Arten von Gaststätten und Bars. Bei Verstoß wird für den Raucher ein Bußgeld von 5.000,- CZK (ca. 195,- €), für den Gaststättenbetreiber bis zu 50.000,- CZK (ca. 1.950,- €) erhoben. Ebenso wird der Verkauf von Alkohol an Jugendliche unter 18 Jahren streng geahndet. Gesetzesverstöße (wie z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Nutzung von Mobiltelefonen ohne Freisprecheinrichtung, öffentlicher Verkehrsmittel ohne gültigen Fahrschein, etc.) werden erfahrungsgemäß streng verfolgt. Geldstrafen sind in der Regel sofort zu entrichten und werden ordnungsgemäß quittiert. Eine Besonderheit im tschechischen Recht stellt das sogenannte Blockstrafverfahren dar. Eine Zahlung der Geldstrafe im Blockverfahren bedeutet, dass der Betroffene auf weitere Rechtsmittel verzichtet. Es kann daher auch nur angewandt werden, wenn er mit dieser verfahrensbeschleunigenden Vorgehensweise einverstanden ist. Sofern er die auferlegte Strafe für unberechtigt hält und deshalb nicht an Ort und Stelle zahlen will, ist ein Verwaltungsverfahren bei der zuständigen Verwaltungsbehörde einzuleiten. Hierbei handelt es sich um ein zeitaufwendiges Verfahren, in dem die Niederschrift eines Protokolls unter Hinzuziehen eines Dolmetschers erforderlich ist und eine Kaution in Höhe der möglichen Geldstrafe erhoben werden kann. Geld/Kreditkarten Zahlungsmittel ist die Tschechische Krone (CZK). Die Bezahlung und das Abheben am Geldautomaten mit Kredit- und Bankkarten sind weit verbreitet. Aus touristischen Gebieten ist beim Umtausch von Euro an Wechselstuben die Praxis bekannt, weithin sichtbar mit einem Umtauschkurs zu werben, der sich im Nachhinein als Kurs für den Ankauf von CZK herausstellt, während der Verkaufskurs deutlich schlechter ist. Wird der Irrtum nach Auszahlung des getauschten Betrages entdeckt, ist es möglich, das Geschäft gegen Vorlage der Quittung und ohne Angabe von Gründen bei der gleichen Wechselstube binnen 3 Stunden rückgängig zu machen und den getauschten Betrag zurückzuerhalten. Dies gilt allerdings nur bis zu einem Betrag von 1000,- €. • Erkundigen Sie sich vor Abhebung von Bargeld am Geldautomaten genau über den geltenden Kurs und eventuelle Gebühren. Einreise und Zoll Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles. Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/reisen_node.html  und per App „Zoll und Reise“ http://www.zoll.de/DE/Service_II/Apps/Zoll_und_Reise/zoll_und_reise_node.html  finden oder dort telefonisch erfragen. Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: • Reisepass: Ja • Vorläufiger Reisepass: Ja • Personalausweis: Ja • Vorläufiger Personalausweis: Ja • Kinderreisepass: Ja Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit: Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens bis zum Reiseende gültig sein. Beim Einchecken im Hotel oder Hostel ist die Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises für jede Person (auch Kleinkinder) erforderlich. Dies gilt auch für Schülergruppen. Die Personenkontrollen an der deutsch-tschechischen Grenze sind mit dem Beitritt der Tschechischen Republik zum Schengen-Raum inzwischen entfallen, allerdings finden im Zusammenhang mit der Bekämpfung der illegalen Migration vermehrt Überprüfungen statt. Registrierung Ausländer, die nicht in einem Hotel oder einer Pension wohnen, sind verpflichtet, ihren Aufenthaltsort innerhalb einer Frist von 30 Tagen seit ihrer Einreise in die Tschechische Republik bei der örtlich zuständigen Fremdenpolizei in der Tschechischen Republik anzumelden. Minderjährige Unternimmt ein Kind eine Auslandsreise ohne Begleitung durch die Eltern bzw. ein Elternteil, ist es empfehlenswert, dem Kind neben dem erforderlichen Ausweisdokument eine formlose Einverständniserklärung sowie insbesondere bei Namensabweichungen eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes und der Ausweisdatenseite des/der Personensorgeberechtigten mitzugeben. Aus der Einverständniserklärung sollte hervorgehen, dass der/die Personensorgeberechtigte/n mit der Auslandsreise einverstanden sind. Eine Übersetzung der gesamten Einverständniserklärung in die Landessprache ist empfehlenswert. Für Schülergruppen sollte für alle Minderjährigen eine Einverständniserklärung der jeweiligen Erziehungsberechtigten sowie eine Liste, aus der sich alle teilnehmenden Schüler sowie die Namen der begleitenden Lehrer ergibt,  mitgeführt werden. Einfuhrbestimmungen Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union https://europa.eu/youreurope/citizens/travel/carry/alcohol-tobacco-cash/index_de.htm. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus. Flughäfen können Passagiere aus anderen EU-Staaten durch einen „Blue Channel“ ohne Zollkontrolle verlassen, sofern sie ausschließlich Ware aus EU-Staaten mit sich führen. Zur Einfuhr von Jagdwaffen sind ein europäischer Feuerwaffenpass sowie ein deutscher Jagdschein mit Apostille erforderlich. Weiterhin werden ein tschechischer Jagdschein, eine Versicherung und eine Einladung des Jagdveranstalters benötigt. Diese Dokumente werden in der Regel vom Veranstalter oder Vermittler der Jagd beschafft. Heimtiere Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Großbritannien, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u.a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft https://www.bmel.de/DE/Tier/HausUndZootiere/Heimtiere/_Texte/Heimtierausweis.html. Gesundheit Aktuelles Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt. • Beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 sowie die Hinweise im Merkblatt COVID-19, auf den Seiten der WHO, des RKI und der BZgA. Masern Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko. • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen. Impfschutz Für die Einreise nach Tschechien sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden. • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut und Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) empfohlen. • Beachten Sie für Langzeitaufenthalte von Schülern/Studenten, dass die Impfungen gegen Meningokokken B und ACWY in der Tschechischen Republik zum Standardprogramm im Kindes-/Jugendalter gehören. Ggf. klären Sie mit dem Schulträger, ob es für die Einschulung Impferfordernisse gibt. • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen. • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG. West-Nil-Fieber Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in Tschechien zu saisonalen Ausbrüchen kommen; aktuelle Fallzahlen bietet das ECDC https://ecdc.europa.eu/en/west-nile-virus-infection. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig, in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe Merkblatt West-Nil-Fieber https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2128768/106f7154ed6d411ddc7dba0a8eabfc0d/west-nil-fieber-data.pdf. • Schützen Sie sich zur Vermeidung von West-Nil-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen. Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) In Teilen des Landes (besonders in Mittel- und Südböhmen, aber auch im Prager Stadtgebiet) kommt es zu bestimmten Jahreszeiten zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse. • Nehmen Sie rechtzeitig vor Einreise mit einem Reise-/Tropenmediziner wegen einer möglichen Impfung Kontakt auf. • Schützen Sie sich zur Vermeidung von mücken- und zeckengebundenen Risiko bei exponierten Reisen im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mücken- und Zeckenstichen. Luftverschmutzung • Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index sowie die Smartphone App AirVisual. Medizinische Versorgung Das Niveau der medizinischen Einrichtungen ist in der Regel befriedigend. Das zwischen Deutschland und Tschechien bestehende Sozialversicherungsabkommen bezieht Leistungen der Krankenversicherung bei vorübergehendem Aufenthalt und damit auch für Touristen ein. Dies heißt: Touristen können im Falle einer Erkrankung in Tschechien grundsätzlich medizinische Leistungen wie ärztliche Behandlung oder Krankenhausbehandlung nach tschechischem Versicherungsrecht in Anspruch nehmen. Die Kosten hierfür werden von der deutschen Krankenversicherung erstattet. Es wird empfohlen, sich vor Reiseantritt über Regelungen und Verfahren im Zusammenhang mit dem Sozialversicherungsabkommen und zur Ausstellung einer entsprechenden Anspruchsbescheinigung bei den jeweiligen Krankenkassen zu informieren. Mit dem Beitritt der Tschechischen Republik zur EU sollen die gesetzlichen Krankenkassen die „Europäische Krankenversicherungskarte“ ausstellen, die in allen EU-Mitgliedsstaaten obligatorisch wird. Diese Rahmenbedingungen gelten nur für gesetzlich Krankenversicherte und schließen keine Rückholversicherung ein. Für Privatversicherte hat sich das Verfahren nicht geändert: Sie bezahlen weiterhin ihre medizinische Leistung in Tschechien selbständig und rechnen dies hinterher mit ihrer Versicherung ab. Dabei empfiehlt es sich jedoch, wo immer möglich, vorher den Kostenrahmen in etwa abzuklären. • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland. • Lassen Sie sich vor einer Reise durch einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG. Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes. • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten. • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung. • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Länderinfos zu Ihrem Reiseland Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland. Mehr https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/tschechischerepublik-node
http://dlvr.it/RhMhGG

#Österreich: Reise- und Sicherheitshinweise

Die Ausbreitung von COVID-19 https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/gesundheit-fachinformationen/reisemedizinische-hinweise/Coronavirus/-/2309820  führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens. Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Bundesländer Wien, Tirol und Vorarlberg wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt. Epidemiologische Lage Das COVID-19-Infektionsaufkommen in Österreich nimmt derzeit zu. In den Bundesländern Wien, Tirol und Vorarlberg liegen die Inzidenzen derzeit bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese Bundesländer zu Risikogebieten https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html  eingestuft wurden. Daraus resultiert bei Einreise nach Deutschland ein verpflichtender kostenloser COVID-19-PCR-Test https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende/faq-tests-einreisende.html#c18624 und ggf. eine Quarantäneverpflichtung. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/quarantaene-einreise/2371468 Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC). https://qap.ecdc.europa.eu/public/extensions/COVID-19/COVID-19.html Einreise Die Einreise aus Deutschland ist uneingeschränkt möglich. Die Einreise auch aus allen anderen EU-Mitgliedstaaten (mit Ausnahme von Bulgarien, Kroatien, Portugal, Rumänien, Spanien -außer Kanaren – und Schweden) sowie aus Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, der Schweiz und Vatikan ist uneingeschränkt möglich, wenn die einreisenden Personen ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich oder in einem dieser Staaten haben. Reisende müssen jedoch auf Verlangen glaubhaft machen, dass sie sich in den letzten 10 Tagen nur in den vorgenannten Ländern oder in Österreich aufgehalten haben. Die Länderliste und weitere Informationen bietet das österreichische Bundessozialministerium. https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus—Haeufig-gestellte-Fragen/FAQ–Reisen-und-Tourismus.html Die Einreise aus den übrigen Ländern ist weiterhin nur bei Vorliegen eines besonders berücksichtigungswürdigen Ausnahmegrundes und Mitführen eines aktuellen Gesundheitszeugnisses möglich, das dem Reisenden einen negativen COVID-19-PCR-Test attestiert. Seit 24. Juli 2020 muss der PCR-Test bei Einreise aus einem zertifizierten Labor stammen und darf nicht älter als 72 Stunden sein. Weitere Informationen bietet das österreichische Bundessozialministerium. https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus—Haeufig-gestellte-Fragen/FAQ–Reisen-und-Tourismus.html Die Grenzkontrollen Österreichs an der Grenze zu Deutschland sind aufgehoben. In Grenznähe finden jedoch stichprobenartige Kontrollen durch gemischte Teams, bestehend aus Polizei und Grenzschutzbehörden, statt. Durch- und Weiterreise Die Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp ist ohne Einschränkungen möglich. Mit Verzögerungen an der Grenze von Slowenien zu Österreich, insbesondere am Karawankentunnel und am Loibltunnel, ist aufgrund einer geänderten Verordnung mit neuen Regelungen zur Einreise aus Risikogebieten zu rechnen. Reiseverbindungen Der grenzüberschreitende Flugverkehr ist weiterhin eingeschränkt. Der grenzüberschreitende Bahnverkehr verläuft wieder im Regelbetrieb. Aktuelle Informationen befinden sich auf den Internetseiten der österreichischen Bundesbahnen, der Deutschen Bahn und der Flughäfen. Beschränkungen im Land Hotels, Restaurants sowie touristische Einrichtungen sind geöffnet. Hygieneregeln Seit 24. Juli 2020 erweitert Österreich die Bereiche, in denen Tragepflicht für einen Mund-Nasen-Schutz (MNS) besteht: die Pflicht gilt im Lebensmitteleinzelhandel, in Supermärkten, Bank- und Post-Filialen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Seil- und Zahnradbahnen, Reisebussen und Innenbereichen von Ausflugsschiffen, im Gesundheitsbereich einschließlich Apotheken und bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ohne zugewiesenen Sitzplatz. Ein MNS muss zudem getragen werden bei Demonstrationen und Dienstleistungen, wenn ein 1-Meter-Mindestabstand nicht eingehalten werden kann oder keine andere Schutzmaßnahmen (z.B. Plexiglasscheibe) vorhanden sind. In Oberösterreich (Landeshauptstadt Linz) gilt die Pflicht einen MNS zu tragen beim Betreten öffentlicher Orte in geschlossenen Räumen. Dazu zählen insbesondere Einkaufszentren, Markthallen und Gaststätten. Nähere Informationen bietet das Amt der Oberösterreichischen Landesregierung. https://www.land-oberoesterreich.gv.at/233952.htm • Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen beim österreichischen Bundessozialministerium, dem Bundesministerium für Inneres und beim Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie der österreichischen Regierung. • Wenn Sie sich touristisch in den als Risikogebieten ausgewiesenen Teilen des Landes aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung. • Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, bleiben Sie zu Hause, und kontaktieren Sie telefonisch die 1450 oder das Gesundheitsamt AGES. • Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden. • Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit. • Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 /Coronavirus. Sicherheit Terrorismus • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis. Kriminalität Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle und Handtaschenraub kommen insbesondere in den Großstädten an von Touristen sehr frequentierten Orten vor. Gewaltkriminalität ist selten. • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtigen Dokumente sicher auf. • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit. • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, an Bahnhöfen, auf Märkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen. • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei. Natur und Klima Es herrscht gemäßigtes Alpin-Klima mit zunehmend kontinentalem Einfluss nach Osten. Im Winter kommt es in den Bergen immer wieder zu Lawinenabgängen und auch Sperrungen von Gebieten wie insbesondere von Tälern. Schnee- und Gletscherschmelze können auch im Frühjahr Lawinen und Erdrutsche verursachen. • Informieren Sie sich vor Aktivitäten in den Bergen stets über die aktuelle Witterung, insbesondere über die Schnee- und Lawinensituation, z.B. bei der österreichischen Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik. • Bleiben Sie stets auf ausgewiesene Pisten und Loipen. • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden. Reiseinfos Grenzkontrollen Seit September 2015 führt Österreich wieder Grenzkontrollen an der österreichisch-ungarischen als auch der österreichisch-slowenischen Grenze durch. Dies kann unter Umständen zu Wartezeiten im grenzüberschreitenden Verkehr führen. • Beachten Sie aktuelle Verkehrsinformationen, auch zu Grenzwartezeiten, z.B. der österreichischen Bundesgesellschaft ASFiNAG. Infrastruktur/Verkehr Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles. Es gibt es sehr gut ausgebautes und dichtes Eisenbahn- und Busverkehrsnetz. Auf österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen gilt eine Vignettenpflicht für PKW, Motorräder und leichte Wohnmobile. Für einzelne besondere Streckenabschnitte wie insbesondere Alpenüberquerungen werden zusätzliche Mautgebühren verlangt. Dort entfällt dann die Vignettenpflicht. Ortsdurchfahrten können für Transitreisende gesperrt sein. Die Vignette kann neben der bisherigen Form als Klebevignette auch als digitale Vignette im ASFiNAG-Webshop https://shop.asfinag.at/  oder über die ASFiNAG-App http://www.asfinag.at/stat/microsite_app/microsite_app.html  zum identischen Preis erworben werden. Die digitale Vignette gilt erst ab dem 18. Tag nach dem Kaufdatum und wird mit dem Kennzeichen im System erfasst. Klebevignetten dürfen nur auf die Windschutzscheibe, z. B. am linken Rand oder hinter dem Rückspiegel, mit direktem Kontakt geklebt werden, bei Motorrädern sichtbar an einem nicht oder nur schwer zu entfernenden Teil des Motorrades. Nicht geklebte Vignetten sowie nicht gelochte Zeitvignetten (2-Monats-Vignetten, 10-Tages-Vignetten) sind ungültig. Der untere Vignettenabschnitt muss aufbewahrt werden, die Trägerfolie mit Seriennummer dient als Kaufnachweis. Kontrollen werden durch Polizei, Zollwache und Mautaufsichtsorgane meist automatisiert durchgeführt, wobei Fahrzeuge aus Deutschland durch eine Abfrage beim Kraftfahrzeugregister Flensburg identifiziert werden. Bei fehlender, nicht ordnungsgemäß angebrachter oder manipulierter Vignette werden hohe Strafen  erhoben. Fehlerhaft angebrachte Vignetten werden bei den automatischen Kontrollen nicht erfasst. Vom 1. November bis 15. April müssen Fahrzeuge bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Winterreifen oder Schneeketten ausgerüstet sein. Die Promillegrenze beträgt 0,5. Für Personen, die den Führerschein noch keine zwei Jahre besitzen, gilt 0,1 Promille. Für in- und ausländische Lenker mehrspuriger Fahrzeuge gilt eine Mitführ- und Tragepflicht von Warnwesten. Bei Verstößen werden Organstrafverfügungen ausgestellt. Führerschein Der deutsche Führerschein ist ausreichend. LGBTIQ • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ. Rechtliche Besonderheiten Es ist an allen öffentlichen Orten nicht mehr erlaubt, das Gesicht durch Kleidung oder andere Gegenstände zu verhüllen bzw. zu verbergen. Ein Verstoß zieht eine Strafe von 150,- Euro nach sich, die in bar oder mit Kreditkarte beglichen werden kann. Weitere Auskünfte erteilt das österreichische Bundesministerium für Inneres https://www.bmi.gv.at/news.aspx?id=4D794D417A3630647947773D. Geld/Kreditkarten Landeswährung ist der Euro. Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich. Einreise und Zoll Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles. Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/reisen_node.html  und per App „Zoll und Reise“ http://www.zoll.de/DE/Service_II/Apps/Zoll_und_Reise/zoll_und_reise_node.html  finden oder dort telefonisch erfragen. Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: • Reisepass: Ja • Vorläufiger Reisepass: Ja • Personalausweis: Ja • Vorläufiger Personalausweis: Ja, muss gültig sein • Kinderreisepass: Ja Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit: Österreich ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein. Minderjährige Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt. • Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige. Einfuhrbestimmungen  Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union https://europa.eu/youreurope/citizens/travel/carry/alcohol-tobacco-cash/index_de.htm. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus. Heimtiere Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Großbritannien, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bieten das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft https://www.bmel.de/DE/Tier/HausUndZootiere/Heimtiere/_Texte/Heimtierausweis.html  und das österreichische Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz https://www.sozialministerium.at/Themen/Gesundheit/Tiergesundheit/Veterin%C3%A4rwesen-und-Handel.html. Gesundheit Aktuelles Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt. • Beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 sowie die Hinweise im Merkblatt COVID-19, auf den Seiten der WHO, des RKI und der BZgA. • Halten Sie sich über die aktuelle Lage in Österreich über unterrichtet  oder kontaktieren Sie im Bedarfsfall in Österreich die Hotline der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit unter  800 555 621. Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko. • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen. Impfschutz Für die Einreise nach Österreich sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden. • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen. • In Österreich ist der Impfschutz gegen FSME öffentlich empfohlen. • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG. West-Nil-Fieber Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in Österreich zu saisonalen Ausbrüchen kommen; aktuelle Fallzahlen bietet das ECDC https://ecdc.europa.eu/en/west-nile-virus-infection. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig,  in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe Merkblatt West-Nil-Fieber https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2128768/106f7154ed6d411ddc7dba0a8eabfc0d/west-nil-fieber-data.pdf. • Schützen Sie sich zur Vermeidung von West-Nil-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen. Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) In großen Teilen des Landeskommt es zu bestimmten Jahreszeiten zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse, siehe Merkblatt FSME https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2110870/7e146447e4f1c20127b6216e5e325610/fsme-merkblatt-data.pdf. • Nehmen Sie rechtzeitig vor Einreise mit einem Reise-/Tropenmediziner wegen einer möglichen Impfung Kontakt auf. • Schützen Sie sich zur Vermeidung von mücken- und zeckengebundenen Risiko bei exponierten Reisen im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mücken- und Zeckenstichen. Medizinische Versorgung Das Versorgungsniveau in Österreich ist gut. Es besteht in Österreich für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse. • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland. Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes. • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten. • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung. • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Länderinfos zu Ihrem Reiseland Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland. Mehr https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/oesterreich-node
http://dlvr.it/RhMYdH