Potsdam – Wenn die Natur aus der Winterruhe erwacht, drängen allerorts liebestolle Sänger auf die Bühnen. Die Luft ist erfüllt vom Gesang der Vögel und in den Gewässern machen Kröten und Frösche dicke Backen, um potenzielle Partnerinnen zu beeindrucken. Auf Exkursionen zu Brandenburgs schönsten Naturschauplätzen stellen die Rangerinnen und Ranger der Naturwacht die Sänger und Rufer genauer vor. Insgesamt 20 RangerTouren bietet die Naturwacht in den kommenden Wochen zur 14. Auflage des Brandenburger Konzertfrühlings an.
Am 2. April geht es im Naturpark Westhavelland ab 17 Uhr mit Rangerin Bea Koch hinaus auf den Rathenower Weinberg und zum Bismarckturm zu einer Vogelstimmenführung. Hier werden vor allem Gesänge typischer einheimischer Solisten wie Blau- und Kohlmeise oder Gartenrotschwanz zu hören sein. Mit etwas Glück stürmen aber auch seltenere Arten die abendliche Bühne. Im Rahmen der Wanderung gibt es zudem Anregungen, wie der eigene Garten insekten- und damit vogelfreundlich gestaltet werden kann.
Ein Konzerterlebnis der besonderen Art verspricht am 14. April die abendliche Wanderung im Naturpark Uckermärkische Seen zu den Aufführungen von Moorfrosch, Rotbauchunke und Co. Das malerisch gelegene Zehdenick-Mildenberger Tonstichgebiet ist zu dieser Jahreszeit erfüllt vom „Klang der Liebe“. Los geht’s ab 17 Uhr am Bahnhof Zehdenick (Mark).
Wer es sportlich mag, radelt am 26. April mit Spreewald-Ranger Alexander Hoschke von Lübben aus über die Pfaffenberge, vorbei an den Schlepziger Teichen und über Lubolz wieder zurück zum Lübbener Bahnhof. Auf dieser sechsstündigen Radtour (ca. 30 Kilometer) durch das Biosphärenreservat Spreewald können mit etwas Glück Greifvögel wie Rot- und Schwarzmilan, Rohrweihe oder der beeindruckende Fischadler bei der Jagd beobachtet werden. Durch abgelassene Teiche waten Kampfläufer, Flussregenpfeifer oder andere Gäste bei ihrer Durchreise auf der Suche nach Nahrung. Ein eigenes Fahrrad sollte man mitbringen. Die Rundtour beginnt um 9 Uhr am Bahnhof Lübben.
Frühes Aufstehen lohnt sich am 21. Mai in Lenzen im Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe Brandenburg. Dort erklären die Rangerinnen ab 6 Uhr morgens, warum Vögel singen, wie groß ihr Repertoire ist und welche Stimme zu wem gehört. Mitte Mai ist der Barockgarten der Burg Lenzen von Gesängen erfüllt, denn auch die letzten Zugvögel sind aus ihren Winterquartieren zurückgekehrt. Mit dem Pirol ist das Ensemble komplett und zum Konzert bereit. Der morgendliche Spaziergang dauert etwa zwei Stunden.
Für die Teilnahme empfehlen sich bequeme und der Witterung entsprechende Kleidung sowie festes Schuhwerk. Auch Fernglas oder Spektiv sind wertvolle Begleiter. Die Führungen durch Rangerinnen und Ranger der Naturwacht Brandenburg sind kostenfrei. Um eine Spende für Naturschutzprojekte wird gebeten.
Nähere Details und weitere Tourenangebote finden sich im Veranstaltungskalender unter. https://www.naturschutzfonds.de/natur-erleben/konzertfruehling
Fotos zur freien Verwendung: https://my.hidrive.com/share/qr927m3evc
Hintergrund Naturwacht Brandenburg
Die Rangerinnen und Ranger der Naturwacht Brandenburg arbeiten seit 1991 in den 15 Nationalen Naturlandschaften (Großschutzgebieten) des Landes und füllen das Motto „Mittler zwischen Mensch und Natur“ mit Leben. Auf rund 9.000 Quadratkilometern – einem Drittel der Landesfläche – sind sie unterwegs und erfassen Daten zu Tier- und Pflanzenbeständen, Grundwasserspiegeln sowie zur Qualität von Gewässern. Sie setzen im Nationalpark, den drei Biosphärenreservaten und den elf Naturparken zahlreiche Natur- und Artenschutzmaßnahmen um und kontrollieren deren Erfolg.
Gleichzeitig sind die 87 Rangerinnen und Ranger wichtige Ansprechpartner für alle, die in den Nationalen Naturlandschaften leben, arbeiten oder zu Gast sind. Sie begleiten jährlich rund 10.000 Interessierte auf mehr als 500 geführten Touren, teilen ihr Wissen und sensibilisieren für richtiges Verhalten in den Schutzgebieten. Damit stärken sie auch den Naturtourismus in der Region. Ein weiteres Arbeitsfeld ist die Bildung für nachthaltige Entwicklung, BNE: In ihrer Arbeit mit Junior-Ranger-Gruppen oder in Schul-AGs wecken die Ranger Interesse an Natur- und Umweltschutz.
Fast 400 Freiwillige unterstützen die Naturwacht Brandenburg bei diesen Aufgaben. Seit 1997 arbeitet die Naturwacht unter dem Dach der Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg. Mehr Informationen unter: www.naturwacht.de
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Donnerstag, 31. März 2022
600 m² Grasland brennen an der Aller
#Celle (ots)
Um 18:30 Uhr wurde die Feuerwehr Celle zu einem Vegetationsbrand am Verbindungsweg entlang der Aller zwischen dem Herzog-Ernst-Ring und Altencelle alarmiert.
Bei Eintreffen der Feuerwehr brannten rund 600 m² Grasland. Das Feuer wurde mit mehreren C und D-Rohren bekämpft. Im Einsatz war die Ortsfeuerwehr Celle-Hauptwache.
http://dlvr.it/SMl10X
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Vermisste wohlauf
#Berlin – Die seit Mitte März 2022 vermisste Frau wurde gestern Abend gegen 19.20 Uhr in einem Café in Braunau am Inn in Österreich aufgefunden. Ein aufmerksamer Mitarbeiter erkannte die 53-Jährige aufgrund der Öffentlichkeitsfahndung wieder und rief die Polizei. Mittlerweile befindet sich die Frau zur Behandlung in einem Krankenhaus.
Erstmeldung vom 24. März 2022: Frau wird vermisst – Polizei bittet um Mithilfe: Mit der Veröffentlichung mehrerer Fotos bittet die Polizei Berlin um Mithilfe bei der Suche nach einer Vermissten. Die Frau verließ am 16. März 2022 ein Krankenhaus in Nikolassee und kehrte bislang nicht dorthin zurück. Bisherigen Erkenntnissen zufolge hielt sich die 53-Jährige am 21. und 22. März 2022 in Simbach am Inn in Niederbayern auf. Anschließend verliert sich ihre Spur. Aufgrund ihres psychischen Zustandes kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich die Vermisste in einer hilflosen Lage befindet.
http://dlvr.it/SMkzQf
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Zivilstreife nimmt mehrere Frauen nach Taschendiebstahl fest
#Berlin – Gestern Nachmittag nahmen Ermittlerinnen und Ermittler einer Fachdienststelle für Taschendiebstahl des Landeskriminalamtes drei tatverdächtige Frauen nach einem Taschendiebstahl in Steglitz fest. Aufmerksam auf das Trio wurden die Polizistinnen und Polizisten bereits am U-Bahnhof Frankfurter Allee, als die Frauen offenbar mögliche Opfer, überwiegend ältere, gebrechliche Personen, auskundschafteten. Danach fuhren die drei mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zur Rheinstraße nach Steglitz. Dort griffen die Einsatzkräfte gegen 16 Uhr zu und nahmen die Frauen fest. Zuvor bestahlen sie in einem Gebrauchtwarengeschäft an der Schloßstraße einen 86-jährigen Mann, der sich gerade Bücher ansah. Zwei der drei Frauen, eine 36-jährige und eine 19-jährige, bedrängten ihn von beiden Seiten und lenkten ihn durch Ansprechen und Berühren ab, während sich die dritte, eine 40-jährige Frau, hinter dem Geschädigten positionierte, den Reißverschluss einer am Körper getragenen Tasche öffnete, hineingriff und eine Geldbörse herausnahm. Anschließend verließen die drei Tatverdächtigen das Geschäft und bestiegen gerade an einer nahgelegenen Haltestelle einen einfahrenden Bus, als die Ermittlerinnen und Ermittler zugriffen. Die Geldbörse des 86-Jährigen fanden sie bei der 40-Jährigen und konnten sie später dem bestohlenen Senior wieder übergeben. Die drei mutmaßlichen Diebinnen brachten sie anschließend zur Identitätsfeststellung in einen Polizeigewahrsam, aus dem sie später wieder auf freien Fuß gesetzt wurden. Die weiteren Ermittlungen übernimmt ein Fachkommissariat des Landeskriminalamtes.
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Ermittlungserfolg im Fall des sogenannten „Giftanschlags“ auf Angehörige der Technischen Universität Darmstadt vom 23.08.2021
#Darmstadt (ots)
Gemeinsame Pressemeldung der Staatsanwaltschaft Darmstadt und des Polizeipräsidiums Südhessen
Einen Ermittlungserfolg können Staatsanwaltschaft und Polizei im Fall des sog. Giftanschlags auf Angehörige der Technischen Universität Darmstadt verzeichnen.
Nachdem am Montagmittag des 23.08.2021 sieben Personen nach dem Verzehr von verschiedenen Lebensmitteln beziehungsweise Getränken teilweise gesundheitliche Probleme, bis hin zu Vergiftungserscheinungen aufgezeigt hatten (wir haben berichtet), hatte die Staatsanwaltschaft Darmstadt ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des versuchten Mordes eingeleitet. Die Ermittlungen übernahm die eigens dafür gegründete Mordkommission „Licht“ des Polizeipräsidiums Südhessen.
Durch intensive Auswertung zahlreicher Spuren ist es den Ermittlern in enger Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft nunmehr gelungen, die vorläufige Unterbringung einer 32-jährigen Frau aus Mainz in einem psychiatrischen Krankenhaus zu erwirken. Der Unterbringungsbefehl wegen des Verdachts des versuchten Mordes begangen im Zustand der Schuldunfähigkeit wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft vom Amtsgericht Darmstadt erlassen und am 30.03.2022 verkündet.
Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen liegen dringende Gründe dafür vor, dass die Studentin der Technischen Universität Darmstadt aus dem Fachbereich Materialwissenschaften (eingeschrieben seit dem Wintersemester 2017) verschiedene Lebensmittel im Gebäude L2/01 mit gesundheitsschädlichen Stoffen versetzt hat. Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wurde angeordnet, da der Verdacht besteht, dass die Beschuldigte, die bisher keine Angaben zu dem Vorwurf macht, aufgrund einer psychischen Erkrankung nicht schuldfähig ist.
Die Beschuldigte, die zwischenzeitlich aufgrund einer betreuungsrechtlichen Entscheidung untergebracht war, geriet bereits frühzeitig in den Blick der Ermittler. Durch die umfangreichen Ermittlungen und Auswertung zahlreicher Spuren und Datenträger sowie die Abklärung von über 1000 Zeugen gelang es, den Tatverdacht gegen die Beschuldigte zu erhärten. Unter anderem konnten die Ermittler aufgrund von digitalforensischen Spuren feststellen, dass sich die Beschuldigte mutmaßlich in der Nacht auf den 23.08.2021 im besagten Gebäude aufhielt. Darüber hinaus fanden die betroffenen Mitarbeiter der Universität teilweise Erwähnung in schriftlichen Aufzeichnungen der Beschuldigten. Die Ermittlungen deuten darauf hin, dass sich die Beschuldigte von den betreffenden Mitarbeitern verfolgt fühlte.
„Die im Polizeipräsidium Südhessen im Rahmen der Reform der Kriminalitätsbekämpfung neu eingerichtete und erstmals aufgerufene Mordkommission hat sich bewährt. Vom ersten Tag an haben die Ermittler in akribischer Kleinstarbeit Beweise zusammengetragen, um die Tat aufzuklären“, so der Leiter der Mordkommission „Licht“, Kriminaldirektor Jens Peter Thiemel, zum erfolgreichen Verlauf der Ermittlungen.
http://dlvr.it/SMhtnt
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Mittwoch, 30. März 2022
Pulverbrief bei Hilfsorganisation
#Bremen (ots)
-
Ort: Bremen-Walle, OT Westend, Utbremer Straße
Zeit: 29.03.22, 12-15 Uhr
Ein verdächtiger Brief in einem Büro einer Hilfsorganisation hat am Dienstagnachmittag im Bremer Ortsteil Westend einen größeren Einsatz von Polizei und Feuerwehr ausgelöst.
Eine Mitarbeiterin des Büros in der Utbremer Straße bemerkte eine pulverartige Substanz in einem Brief und alarmierte die Polizei. Der Brief wurde von Spezialisten der Bundespolizei und der Feuerwehr untersucht. Die Überprüfung ergab, dass es sich um eine nicht gefährliche Substanz handelte. Im Brief befand sich ein prorussisches Schreiben mit dem Buchstaben Z. Die Hilfsorganisation unterstützte zuletzt Kriegsflüchtlinge in der Ukraine.
Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen, die SOKO Spielplatz prüft Zusammenhänge mit vorangegangenen Taten.
Die Polizei fragt: „Wer hat am Dienstag zwischen 12 und 15 Uhr in der Utbremer Straße in Höhe der Grenzstraße eine verdächtige Person beobachtet, die ggf. eine Sendung in einen Briefkasten warf?“ Zeugenhinweise nimmt der Kriminaldauerdienst unter der Rufnummer 0421-362 3888 entgegen.
http://dlvr.it/SMgbk0
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Schwerer Busunfall in Trier – 14 Verletzte
#Trier (ots)
Am Trierer Martinsufer hat sich heute Morgen gegen 7.25 Uhr ein schwerer Verkehrsunfall mit einem Schulbus ereignet.
In dem VRT-Bus der Linie 25 waren neben dem Busfahrer 35 Kinder, Jugendliche und ein junger Erwachsener. 14 von ihnen wurden mit teils schweren Verletzungen ins Krankenhaus eingeliefert.
Die anderen 22 Kinder werden in der Toni-Chorus-Halle betreut. Dort werden sie auch ärztlich untersucht, ehe sie in die Obhut ihrer Eltern übergeben werden.
Die Stadt Trier hat ein Bürgertelefon unter der Nummer 718-1817 eingerichtet, an das sich betroffene Eltern wenden können.
Feuerwehr, Rettungskräfte und Polizei sind in großer Zahl vor Ort.
Der Schulbus kam aus bislang ungeklärter Ursache von der Kaiser-Wilhelm-Brücke kommend von der Fahrbahn ab und prallte frontal gegen einen Baum in der Straßenmitte.
Die Ermittlung der Unfallursache durch die Polizei dauert zurzeit noch an. Die Staatsanwaltschaft Trier hat darüber hinaus einen Gutachter mit der Rekonstruktion des Unfallgeschehens beauftragt.
Quelle: Polizeidirektion Trier
http://dlvr.it/SMgW2l
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Zusammenstoß mit Radfahrer
#Berlin – Bei einem Verkehrsunfall in der vergangenen Nacht in Britz wurde ein Radfahrer verletzt. Nach den bisherigen Ermittlungen befuhr der 38-jährige Fahrer eines Renault gegen 22.25 Uhr die Ballinstraße von der Grenzallee kommend in Richtung Sieversufer und stieß bei der Einmündung des Sieversufers mit dem für ihn von rechts kommenden 33-jährigen Fahrradfahrer zusammen. Der Zweiradfahrer prallte auf das Fahrzeug und stürzte. Dabei wurde der 33-Jährige am Kopf, am Rumpf sowie an einem Fuß verletzt und wurde durch alarmierte Rettungskräfte in ein Krankenhaus gebracht, wo er stationär aufgenommen wurde. Ein Fachkommissariat der Direktion 5 (City) hat die weiteren Ermittlungen zum Unfallhergang übernommen.
http://dlvr.it/SMgTg2
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Ukrainehilfe – Rund 500 Registrierungen in Falkensee – Landrat dankt allen Helfern vor Ort
Mehr als 1000 Ukrainerinnen und Ukrainer haben sich seit Beginn des Krieges in ihrem Heimatland in der Ausländerbehörde des Landkreises an den Standorten Rathenow und Falkensee gemeldet. Letzterer wurde erst kürzlich im Gebäude des Jobcenters in der Bahnstraße eingerichtet, um den vielen in der Gartenstadt untergekommenen Geflüchteten eine schnelle Erstanmeldung vor Ort zu ermöglichen.
Landrat Roger Lewandowski: „Rund 500 Geflüchtete haben in der ersten Woche die Anlaufstelle in Falkensee genutzt, um sich registrieren zu lassen und Anträge auf Unterstützungsleistungen zu stellen. Unterstützt werden unsere Kollegen in der Ausländerbehörde nicht nur von aus anderen Abteilungen hinzugezogenem Personal, sondern auch von Übersetzern, die wir aus unserer Landkreisverwaltung rekrutieren konnten sowie ehrenamtlichen Muttersprachlern der Willkommensinitiative in Falkensee. Ganz herzlich danken möchte ich auch allen unterstützenden Unternehmen in der Bahnstraße, die die wartenden Menschen kostenlos versorgt haben.“
Wolfgang Gall, Leiter des Verwaltungsstabes, ergänzt: „Wir stehen zudem in regelmäßigem Austausch mit den Wohlfahrtsverbänden, dem Kreisseniorenrat und den Willkommensinitiativen. Das ist ein sehr wertvoller Austausch, mit dem wir die dringlichsten Fragen und Bedürfnisse der Geflüchteten schnell klären können.“
Neben der Erstanmeldung der geflüchteten Menschen liegt der derzeitige Fokus bei der Wohnraumvermittlung. Gall: „Unser Ziel ist es, die im Willkommenszentrum (MAFZ) angekommenen Menschen schnell in Wohnungen zu vermitteln. Die Unterbringung dort vor Ort soll möglichst nur eine Zwischenlösung sein, auf die wir aber vor dem Hintergrund zu erwartender Flüchtlingszahlen zurückgreifen müssen.“
Ein weiteres Thema, an dem der Verwaltungsstab derzeit intensiv arbeitet, ist die Durchführung medizinischer Erstuntersuchungen für Geflüchtete aus der Ukraine. Gall: „Insbesondere für den Schul- und Kitabesuch von Kindern gilt diese Untersuchung als Voraussetzung. Hierzu sind wir mit den Havelland Kliniken in engem Austausch, die für uns die Untersuchungen durchführen werden.“
http://dlvr.it/SMgMqd
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6.944 neue Corona Fälle im Land Brandenburg
In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten COVID-19-Fälle innerhalb der letzten 24 Stunden um 6.944 erhöht. So sind insgesamt 678.548 laborbestätigte COVID-19-Fälle statistisch erfasst (kumulativ ab der 10. Kalenderwoche 2020, Stand: 30.03.2022, 00:00 Uhr, Quellen: http://corona.rki.de). In Brandenburg sind ungefähr 544.200 Menschen von ihrer COVID-19-Erkrankung genesen. So liegt die Zahl der Infizierten und Erkrankten aktuell bei geschätzt rund 129.000 (Vorwoche: rund 133.000).
Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz und Auslastung Intensivbetten
Aktuell werden 758 Personen mit einer COVID-19-Erkrankung im Krankenhaus behandelt, davon befinden sich 75 in intensivmedizinischer Behandlung, hiervon müssen 42 beatmet werden (Stand 29.03.2022, Quelle: IVENA).
Schwellenwerte
Landesweite Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz
bis 3
über 3
über 6
über 9
Aktueller Wert
(Stand: 30.03.22)
5,89
30.03
29.03
28.03
27.03
26.03
25.03
24.03
23.03
22.03
Werte der letzten Tage
5,89
5,49
5,73
5,73
6,32
6,12
5,81
6,01
5,81
Warnwert
Alarmwert
Anteil der intensivpflichtigen COVID-19-Patienten in Bezug auf die tatsächlich verfügbaren Intensivbetten (ITS)
bis 10 %
mit COVID-19-Patienten belegte ITS-Betten
10 bis 20 %
mit COVID-19-Patienten belegte ITS-Betten
mehr als 20 %
mit COVID-19-Patienten belegte ITS-Betten
Aktueller Wert
(Stand: 29.03.22)
10,2%
29.03.
28.03.
27.03.
26.03.
25.03.
24.03.
23.03.
22.03.
21.03.
Werte der letzten Tage
10,2
10,8
10,7
11,0
11,1
11,1
12,2
12,3
12,8
Sieben-Tage-Inzidenz
Die landesweite Sieben-Tage-Inzidenz liegt bei 1.212,2 Neuinfektionen innerhalb der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner (Vortag: 1.288,3 Vorwoche: 1.496,8).
Indikator
Warnwert
Alarmwert
Hotspot-Region
Sieben-Tage-Inzidenz
kleiner 100
100 bis 200
über 200
über 750
Dieser bekannte Indikator ist bei der Bewertung der Corona-Lage auf kommunaler Ebene zugrunde zu legen, um in verfassungsrechtlich gebotener Weise auf regionale und lokale Infektionsgeschehen angemessen reagieren zu können.
Sieben-Tage-Inzidenz der Landkreise und kreisfreien Städte
Landkreis / kreisfreie Stadt
30.03.
29.03.
28.03.
Sonntag
27.03.
26.03.
25.03.
24.03.
23.03.
22.03.
21.03.
Barnim
998,7
1.122,0
1.182,9
1.182,9
1.183,9
1.299,2
1.163,1
1.166,3
1.133,7
1.041,9
Brandenburg a. d. H.
1.300,7
1.290,9
1.263,2
1.263,2
1.263,2
1.285,4
1.558,9
1.887,8
1.998,9
1.828,2
Cottbus
1.406,4
1.191,6
842,0
932,2
1.056,8
1.109,5
1.235,1
1.476,3
1.714,4
1.773,2
Dahme-Spreewald
1.547,5
1.700,4
1.842,9
1.842,9
1.901,2
1.979,0
1.946,2
1.772,5
1.664,0
1.540,5
Elbe-Elster
1.686,7
1.747,0
1.897,4
1.897,4
1.897,4
1.913,2
2.133,8
2.110,1
2.296,1
2.040,9
Frankfurt (Oder)
1.378,6
1.554,0
1.508,4
1.508,4
1.545,2
1.618,9
1.668,0
1.839,9
1.810,0
1.650,4
Havelland
768,7
960,6
979,4
996,4
1.081,4
1.099,6
1.205,3
1.287,2
1.399,6
1.216,2
Märkisch-Oderland
885,4
883,4
1.183,6
1.190,7
1.217,6
1.215,0
1.239,9
1.314,9
1.263,7
1.143,0
Oberhavel
1.117,9
1.140,8
1.192,6
1.192,6
1.192,6
1.284,6
1.353,7
1.324,7
1.297,6
1.266,4
Oberspreewald-Lausitz
939,1
1.028,6
1.244,5
1.256,5
1.394,0
1.174,4
1.474,2
1.455,8
1.289,7
1.242,7
Oder-Spree
1.448,0
1.571,9
1.366,6
1.366,6
1.470,9
1.487,1
1.524,5
1.623,2
1.555,1
1.710,8
Ostprignitz-Ruppin
1.979,6
2.074,7
2.024,1
2.024,1
2.203,3
1.997,8
1.761,0
1.608,2
1.665,9
1.912,8
Potsdam
1.292,6
1.388,2
1.368,4
1.368,4
1.368,4
1.431,0
1.216,3
1.578,7
1.533,1
1.484,8
Potsdam-Mittelmark
823,6
692,3
729,5
730,9
776,8
772,6
805,2
1.162,6
1.419,1
1.469,1
Prignitz
1.573,0
1.692,6
1.772,8
1.772,8
1.772,8
1.846,4
1.918,6
1.990,9
2.067,1
2.063,2
Spree-Neiße
947,7
1.433,5
1.337,9
1.556,5
1.752,0
2.037,0
1.867,1
1.662,7
2.031,7
1.450,3
Teltow-Fläming
1.289,4
1.392,0
1.361,1
1.379,2
1.487,0
1.564,5
1.428,7
1.428,7
1.341,3
1.218,3
Uckermark
1.443,6
1.452,9
1.509,5
1.509,5
1.509,5
1.503,6
1.496,0
1.477,4
1.456,2
1.462,2
Brandenburg gesamt
1.212,2
1.288,3
1.315,4
1.332,2
1.389,8
1.425,2
1.428,8
1.496,8
1.528,2
1.457,9
Hinweis: An Wochenenden und Feiertagen müssen die kommunalen Gesundheitsämter keine Daten an das Land melden
Übersichtstabelle Fallzahlen von COVID-19 in Brandenburg
Landkreis /
kreisfreie Stadt
Bestätigte Fälle im
24-h-Vergleich
Zahl bestätigter Fälle
ambulant + stationär
kumuliert ab 10. KW 2020
Stand: 30.03., 00:00 Uhr
7-Tage-Inzidenz
pro 100.000 Einwohner
7-Tage-Fallzahl
Summe der Infektionen in letzten 7 Tagen nach Meldedatum
Sterbefälle
Wohnortprinzip
kumuliert ab 10. KW 2020
(24-h-Vergleich)
Barnim
+287
43.739
998,7
1.871
346 (+2)
Brandenburg a. d. H.
+216
17.438
1.300,7
937
150 (+0)
Cottbus/Chóśebuz
+435
30.926
1.406,4
1.388
284 (+1)
Dahme-Spreewald
+428
47.470
1.547,5
2.682
383 (+1)
Elbe-Elster
+272
33.156
1.686,7
1.705
382 (+0)
Frankfurt (Oder)
+215
15.577
1378,6
786
180 (+0)
Havelland
+212
38.610
768,7
1.266
256 (+0)
Märkisch-Oderland
+716
51.123
885,4
1.746
371 (+0)
Oberhavel
+592
52.020
1.117,9
2.395
392 (+0)
Oberspreewald-Lausitz
+376
34.452
939,1
1.018
376 (+0)
Oder-Spree
+425
51.593
1.448,0
2.596
447 (+0)
Ostprignitz-Ruppin
+305
26.157
1.979,6
1.956
198 (+1)
Potsdam
+503
45.942
1.292,6
2.354
274 (+0)
Potsdam-Mittelmark
+788
54.222
823,6
1.795
276 (+0)
Prignitz
+349
22.334
1.573,0
1.197
227 (+0)
Spree-Neiße/Sprjewja-Nysa
+0
35.745
947,7
1.071
322 (+0)
Teltow-Fläming
+528
47.025
1.289,4
2.212
300 (+1)
Uckermark
+297
31.019
1.443,6
1.707
241 (+1)
Brandenburg gesamt
+6.944
678.548
1.212,2
30.682
5.405 (+7)
Hinweis: An Wochenenden und Feiertagen müssen die kommunalen Gesundheitsämter keine Daten an das Land melden .
COVID-19-Impfungen
In Brandenburg sind 1.757.036 Menschen mindestens einmal geimpft (Impfquote mindestens einmal geimpft: 69,4 Prozent), 1.746.610 Menschen sind vollständig geimpft (Impfquote vollständig geimpft: 69,0 Prozent). Seit Beginn der Impfkampagne wurden in Brandenburg insgesamt 4.699.529 COVID-19-Impfungen verabreicht. Im Vergleich zu den vom RKI im Digitalen Impfquotenmonitoring veröffentlichten Zahlen sind das 2.087 Impfungen mehr als am Vortag und 10.718 mehr als vor einer Woche. Darüber hinaus haben in Brandenburg bislang insgesamt 1.308.752 Personen eine Auffrischimpfung erhalten (Impfquote Auffrischimpfung: 51,7 Prozent) (Stand: 29.03.2022, Quelle: RKI: Digitales Impfquotenmonitoring zur COVID-19-Impfung).
Sieben-Tage-R-Wert
Die Ansteckungsrate (Reproduktionszahl) mit dem Coronavirus liegt in Brandenburg bei 0,72 (Sieben-Tage-R-Wert, Stand: 29.03.2022). Sie bezeichnet die Anzahl der Personen, die im Durchschnitt von einer infizierten Person angesteckt wird. Wenn der R-Wert um 1 schwankt, stagniert das Infektionsgeschehen. Steigt der R-Wert dauerhaft über 1, nehmen auch die Fallzahlen zu.
COVID-19 Inzidenzen Land Brandenburg nach Altersgruppen
COVID-19 Inzidenzen Landkreise/kreisfreie Städte nach Altersgruppen
Wöchentliche 7-Tage-Inzidenz unter Geimpften und Ungeimpften
Hinweise zur Grafik: Darstellung der wöchentlichen Sieben-Tage-Inzidenz unter Geimpften (Infektion mindestens 2 Wochen nach abgeschlossener Impfserie unabhängig der Symptomatik) und Ungeimpften (keine Impfung) der COVID-19-Fälle im Land Brandenburg im Jahr 2021 nach Meldewoche.
Die Berechnung ist eine grobe Abschätzung. So bleiben Fälle mit fehlenden Angaben zum Impfstatus und unvollständigem Impfschutz unberücksichtigt. Aufgrund von laufenden Ermittlungen zum Impfstatus durch die Gesundheitsämter werden die Daten im grau hinterlegten Bereich noch ergänzt und zum aktuellen Stand unterschätzt.
Hinweise zu den Fallzahlen und Meldungen
Erkrankungen an COVID-19 müssen von Ärzten, Angehörige eines anderen Heil- oder Pflegeberufs sowie Leitende von Gemeinschaftseinrichtungen unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Rechtliche Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz und die Corona-Meldepflicht-Verordnung. Diese Meldung muss spätestens 24 Stunden nach Feststellung dem zuständigen Gesundheitsamt vorliegen. Die 18 Gesundheitsämter in Brandenburg müssen diese Zahlen spätestens am folgenden Arbeitstag an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) melden. Neuinfektionen sind alle mittels PCR bestätigten Infektionsfälle. Jede gemeldete Zahl erfordert eine umfangreiche Prüfung und muss über eine spezielle Meldesoftware (SurvNet-Meldesystem) erfasst und spätestens am folgenden Arbeitstag dem Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt werden.
Aufgrund des Meldeverzuges zwischen dem Bekanntwerden von Fällen vor Ort und der Übermittlung an das LAVG kann es Abweichungen zu den von den Landkreisen und kreisfreien Städten aktuell veröffentlichen Zahlen geben. Dies gilt insbesondere für die Wochenenden. Die gemeldeten Fallzahlen bilden ein Lagebild zu den genannten Zeiten ab. Für die Bewertung der Lage ist allerdings die Fallzahlentwicklung über einen längeren Zeitraum relevant. Etwaige statistische Ungenauigkeiten einer Momentaufnahme sind unvermeidbar.
Meldeverfahren: Das Land Brandenburg leitet täglich die Daten der laborbestätigten COVID-19-Fälle an das Robert Koch-Institut (RKI) weiter, die von den Landkreisen und kreisfreien Städten über die vom RKI zur Verfügung gestellte Meldesoftware SurvNet@RKI bis spätestens 19:00 Uhr an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) gemeldet wurden. Nach einer Plausibilitätsprüfung leitet das LAVG diese Daten bis spätestens 20:00 Uhr an das RKI weiter. Seitens des RKI erfolgen ab 20:00 Uhr weitere Prüfungs- und Auswertungsroutinen anhand eines Regelwerkes. Eine Voraussetzung ist unter anderem das Vorliegen eines positiven PCR-Befundes. Die Daten werden vom RKI einmal täglich jeweils um 0:00 Uhr aktualisiert und veröffentlicht.
Die Berechnung der 7-Tage Inzidenz erfolgt auf Grundlage des tatsächlichen Erkrankungsfalles bzw. bei Nichtvorhandensein des Meldedatums des Infektionsfalles dividiert durch die Anzahl der Einwohner mal 100.000. Neuinfektionsfälle, deren tatsächliches Erkrankungsdatum länger als 7-Tage zurückliegen finden bei der Berechnung der 7-Tage-Inzidenz keine Berücksichtigung. Eine Summation der Neuinfektionen als Rechengrundlage führt leider zu abweichenden Ergebnissen, da diese das tatsächliche Erkrankungsdatum nicht berücksichtigen.
Bei der Zahl der Genesenen handelt es sich um geschätzte Werte. Im Allgemeinen werden die aus dem ambulanten Bereich gemeldeten Infizierten nach 14 Tagen, gemäß RKI-Standard, als genesen betrachtet. Für die Gesundung eines Infizierten gibt es in Deutschland keine gesetzliche Meldepflicht. Aus diesem Grunde wird die Anzahl der Genesenen vom RKI in 100er Schritten gerundet.
Die Zahl der aktuell Erkrankten ergibt sich wie folgt: Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle minus der geschätzten Zahl der Genesenen minus der Sterbefälle. Da es sich bei der Anzahl der Genesenen um einen Schätzwert handelt, wird die Zahl der aktuell Erkrankten vom RKI in 100er Schritten gerundet.
Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz: Anzahl der stationär behandelten COVID-19-Patientinnen und ‑Patienten innerhalb der letzten sieben Tage pro 100 000 Einwohnerinnen und Einwohnern.
Anteil der intensivpflichtigen COVID-19-Patienten in Bezug auf die tatsächlich verfügbaren Intensivbetten (ITS): Datenquelle für die Berechnung der tatsächlich betreibbaren intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten ist IVENA eHealth, wo Brandenburger Krankenhäuser tägliche Eintragungen vornehmen.
http://dlvr.it/SMdMFp
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Dienstag, 29. März 2022
Kabinett beschließt SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Basismaßnahmenverordnung
* Die coronabedingten Einschränkungen des öffentlichen Lebens werden in Brandenburg deutlich reduziert. Das Kabinett hat heute die SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Basismaßnahmenverordnung beschlossen. Sie tritt am 3. April in Kraft und gilt zunächst bis einschließlich 30. April 2022. Grundlage ist der neue § 28a Absatz 7 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) des Bundes, nach dem die Länder nur noch wenige sogenannte Basisschutzmaßnahmen ohne Parlamentsbeschluss anordnen können. Dazu zählen die Maskenpflicht in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens sowie im öffentlichen Personennahverkehr und die Testpflicht in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens sowie in Schulen und Kitas. Die aktuelle SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gilt noch bis zum Ablauf des 2. April.
Ministerpräsident Dietmar Woidke: „Ich freue mich, dass wir zum 3. April viele Einschränkungen zurücknehmen können. Aber wir sind noch nicht durch die Pandemie. Deshalb meine Bitte an alle: Nutzen Sie die Freiheit in Verantwortung, damit wir keinen Bumerang erleben.“
Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher: „Die Corona-Pandemie ist noch nicht vorbei. Ich appelliere an alle Bürgerinnen und Bürger, sich trotz der deutlichen Lockerungen weiter besonnen und vor allem rücksichtsvoll zu verhalten, denn es gibt noch viele Erkrankungen und auch zu beklagende Todesfälle. Schützen Sie sich und Ihre Liebsten, in dem Sie die bekannte AHA+L-Formel weiter beherzigen: Abstand halten, Hygiene beachten, in Innenräumen Maske tragen und regelmäßig lüften. Der Bund muss rechtzeitig das Infektionsschutzgesetz aktualisieren, damit wir gut für den Herbst vorbereitet sind. Wir brauchen die richtigen Instrumente, um einer möglichen neuen Welle standhalten zu können.“
Innenminister Michael Stübgen: „Mit der neuen Verordnung kommt ein großes Stück Freiheit zurück. Das darf uns aber nicht über die aktuellen Infektionszahlen und Krankenhausbelegungen täuschen. Wir alle sind gefordert, gewissenhaft mit den neuen Möglichkeiten umzugehen. Von der Bundesregierung erwarte ich derweil eine Überarbeitung der Rechtsgrundlage. Mit dem jetzt gültigen Infektionsschutzgesetz des Bundes könnte man auf eine Verschlechterung der Lage weder schnell noch rechtssicher reagieren.“
Mit der neuen SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Basismaßnahmenverordnung gilt zum Schutz besonders vulnerabler Personen ab dem 3. April im Land Brandenburg folgendes:
Maskenpflicht in geschlossenen Räumen von Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens:
* In geschlossenen Räumen von Krankenhäusern, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Rettungsdiensten, voll- und teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen, Obdachlosenunterkünften, Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylsuchenden und Geflüchteten müssen alle Besucherinnen und Besucher während des gesamten Aufenthalts eine FFP2-Maske tragen.
* Beschäftigte müssen in diesen Einrichtungen bei der Ausübung körpernaher Tätigkeiten eine FFP2-Maske tragen, ansonsten mindestens eine OP-Maske, soweit physische Kontakte zu anderen Personen nicht ausgeschlossen sind.
* Die in diesen Einrichtungen behandelten, betreuten, gepflegten oder untergebrachten Personen müssen bei körpernahen Dienstleistungen mindestens eine OP-Maske tragen, soweit die besondere Eigenart der Dienstleistung das Tragen einer Maske zulässt. Zudem müssen sie auch in den allgemein zugänglichen Bereichen der Einrichtungen eine OP-Maske tragen (das gilt nicht für voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen). Das bedeutet: Patientinnen und Patienten, die zum Beispiel eine Arztpraxis aufsuchen oder im Krankenhaus behandelt werden, müssen mindestens eine OP-Maske tragen.
Maskenpflicht in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs:
* Alle Fahrgäste müssen eine FFP2-Maske tragen.
* Bei der Schülerbeförderung und für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ist eine OP-Maske ausreichend.
* Das Kontroll- und Servicepersonal muss mindestens eine OP-Maske tragen, soweit tätigkeitsbedingt physische Kontakte zu anderen Personen bestehen.
Ausnahmen von der Maskenpflicht:
* Kinder unter 6 Jahren,
* Gehörlose und schwerhörige Menschen, ihre Begleitperson und im Bedarfsfall Personen, die mit diesen kommunizieren,
* Personen, denen die Verwendung einer FFP2-Maske, OP-Maske oder Mund-Nasen-Bedeckung wegen einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist; dies ist vor Ort durch ein schriftliches ärztliches Zeugnis im Original nachzuweisen,
* Personal, wenn die Ausbreitung übertragungsfähiger Tröpfchenpartikel durch geeignete technische Vorrichtungen mit gleicher Wirkung wie durch das Tragen einer OP-Maske verringert wird.
Wichtig: Diese Ausnahmen gelten nicht für Besucherinnen und Besucher in Krankenhäusern, Tageskliniken sowie voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen.
Keine Maskenpflicht mehr in Schulen
In Schulen gilt ab dem 3. April keine Maskenpflicht mehr. Schülerinnen und Schüler aller Jahrgänge müssen also im Unterricht keine Masken mehr tragen.
Testpflicht für nicht-immunisierte Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Alle Beschäftigten in Krankenhäusern, voll- und teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen, in Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylsuchenden und Geflüchteten, ambulanten Pflegediensten sowie Maßregelvollzugseinrichtungen sowie anderen Abteilungen und Einrichtungen, wenn und soweit dort dauerhaft freiheitsentziehende Unterbringungen erfolgen, müssen sich an jedem Arbeitstag einer Corona-Testung unterziehen. Diese Testpflicht gilt nicht für vollständig geimpfte und nachweislich genesene Beschäftigte.
Testpflicht in Schulen und Kitas
Schülerinnen und Schüler müssen sich wie bisher an mindestens drei von der jeweiligen Schule bestimmten Tagen pro Woche testen (Selbsttests zu Hause). Diese Testpflicht gilt nicht für vollständig Geimpfte und nachweislich Genesene.
Nicht-immunisierte Lehrkräfte sowie das sonstige Schulpersonal, das Kontakte zu Schülerinnen und Schülern oder zu Lehrkräften hat, müssen sich täglich auf Corona testen lassen (Antigen-Tests zur Eigenanwendung ohne fachliche Aufsicht). Das gilt auch für Beschäftigte in Kindertageseinrichtungen und Horten.
Nicht-immunisierte Kita-Kinder müssen sich wie bisher mindestens an zwei nicht aufeinanderfolgenden Tagen pro Woche testen lassen (Selbsttests zu Hause). Ausgenommen sind Kinder bis zum vollendeten ersten Lebensjahr.
Neues Infektionsschutzgesetz: Hotspot-Regelung
Der Deutsche Bundestag hatte am 18. März 2022 Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) beschlossen. Mit dem neuen § 28a Absatz 7 IfSG können die Länder ab dem 3. April ohne Parlamentsbeschluss nur noch sogenannte Basismaßnahmen zum Infektionsschutz anordnen.
Für weitergehende Schutzmaßnahmen wie zum Beispiel FFP2-Maskenpflicht im Einzelhandel, Abstandsgebot im öffentlichen Raum, Testnachweispflichten und daran anknüpfende Zugangsbeschränkungen für Einrichtungen oder Angeboten mit Publikumsverkehr oder Anwendung von Hygienekonzepten ist nach dem neuen § 28a Absatz 8 IfSG ein Beschluss des Landtags erforderlich.
Der Landtag Brandenburg müsste dafür in einer konkret zu benennenden Gebietskörperschaft das Vorliegen der konkreten Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage und die Anwendung konkreter Maßnahmen in dieser Gebietskörperschaft feststellen (sogenannte Hotspot-Regelung).
http://dlvr.it/SMc3Dv
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„maischberger. die woche“ am Mittwoch, 30. April 2022, um 22:50 Uhr
Aufregung um Joe Bidens Aussage, Wladimir Putin könne nicht an der Macht bleiben. Auf die Rede des US-Präsidenten folgte eine Diskussion, ob die USA aktiv einen Sturz des russischen Präsidenten anstreben. Hat Biden recht oder heizt er mit solchen Aussagen den Krieg in der Ukraine weiter an? Im Gespräch Deutschlands oberste Diplomatin, Bundesaußenministerin Annalena Baerbock.
Laut aktueller Umfragen befürwortet eine Mehrheit der Deutschen den Plan der Bundesregierung, mindestens zwei Prozent des Bruttoinlandprodukts für die Bundeswehr auszugeben. Doch diese „Zeitenwende“ in der Sicherheitspolitik findet nicht nur positive Resonanz. Prominente, Wissenschaftler und Politiker protestieren in einem öffentlichen Appell gegen die „massive Hochrüstung“. Macht mehr Geld für das Militär die Welt sicherer? Darüber diskutieren der CDU-Außenpolitiker Norbert Röttgen und Oskar Lafontaine, der vor wenigen Tagen die Linkspartei verlassen hat.
Wegen der hohen Energiepreise sollen die Menschen in Deutschland mit einem Milliardenpaket entlastet werden. Sind die Maßnahmen der Ampel ausreichend? Wer profitiert von dem Energie-Entlastungspaket?
Es diskutieren, kommentieren und erklären die langjährige Moderatorin der „heute“-Nachrichten Petra Gerster, die „taz“-Journalistin Ulrike Herrmann und der „FAS“-Kolumnist Rainer Hank.
Die Gäste:
Annalena Baerbock, B‘90/Die Grünen (Bundesaußenministerin)
Norbert Röttgen, CDU (Außenpolitiker)
Oskar Lafontaine (Mitbegründer der Linkspartei)
Petra Gerster (Journalistin und Fernsehmoderatorin)
Ulrike Herrmann („taz“)
Rainer Hank („Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung“)
„maischberger. die woche“ ist eine Gemeinschaftsproduktion der ARD, hergestellt vom WDR in Zusammenarbeit mit Vincent productions GmbH.
http://dlvr.it/SMbz7r
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44-Jähriger durch Jugendgruppe niedergeschlagen
#Berlin – Tempelhof-Schöneberg (ots)
Montagabend griffen Jugendliche einen 44-Jährigen am Bahnhof Berlin-Südkreuz an und traten gemeinschaftlich auf den bereits am Boden liegenden Mann ein. Bundespolizisten nahmen zwei der sechs Täter vorläufig fest.
Gegen 22:30 Uhr informierten Zeugen die Bundespolizei am Bahnhof Berlin-Südkreuz über eine Auseinandersetzung zwischen mehreren Personen auf dem Bahnsteig. Vor Ort trafen die Beamten nur den 44-jährigen deutschen Staatsangehörigen an. Dieser gab an, die sechsköpfige Gruppe zuvor angesprochen zu haben und daraufhin völlig unvermittelt mit Schlägen und Tritten angegriffen worden zu sein. Selbst als der 44-Jährige bereits am Boden lag, setzte die Jugendgruppe ihre Angriffe fort. Als Reisende die Personen aufforderten ihre Handlungen zu unterlassen, flüchteten diese ins öffentliche Straßenland.
Während Rettungskräfte den verletzten 44-Jährigen versorgten, fahndeten Bundespolizisten u. a. mit Unterstützung eines Polizeihubschraubers nach den flüchtigen Tatverdächtigen. Den Einsatzkräften gelang es kurz darauf, zwei der sechs Angreifer im Umfeld des Bahnhofes festzustellen.
Die Bundespolizei ermittelt wegen gefährlicher Körperverletzung gegen den 15-jährigen bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigen, den 16-jährigen brasilianischen Staatsangehörigen sowie die vier bislang unbekannten Personen. Beide Jugendliche sind bereits einschlägig polizeibekannt.
http://dlvr.it/SMbvXT
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Auswärtiges Amt zum Anschlag in Tel Aviv
Zum Anschlag in Tel Aviv und der Anschlagsserie in Israel in der vergangenen Woche erklärte ein Sprecher des Auswärtigen Amts heute (29.03.):
„Der heutige Terroranschlag in Tel Aviv ist der dritte tödliche Anschlag in nur einer Woche. Wie auch die Anschläge in Beerscheba und Hadera ist er in seiner Brutalität und Kaltblütigkeit schockierend. Wir verurteilen die Anschlagswelle in Israel auf das Schärfste, Terror ist durch nichts zu rechtfertigen.
Alle, die Verantwortung tragen und Einfluss haben, müssen diese Gewaltakte klar verurteilen, damit die Gewalt nicht noch weiter eskaliert. Dies gilt umso mehr, um eine Gewaltspirale während der anstehenden Feiertage für Juden, Muslime und Christen zu verhindern.
Wir sind in Gedanken bei den Opfern der Anschläge, vor allem den Angehörigen der Mordopfer – Mütter, Väter und Kinder – drücken wir unser tief empfundenes Mitgefühl aus. Den Verletzten wünschen wir baldige Genesung.“
http://dlvr.it/SMbnlj
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Montag, 28. März 2022
Testzentrum Werder wird zusammengelegt
Das Angebot des gemeinsamen Testzentrums der Stadt mit der Apotheke im Werderpark wird zusammengelegt. Ab 1. April ist das kostenlose Testangebot auf den Werderpark konzentriert. Die Öffnungszeiten im Werderpark werden deutlich ausgedehnt, die Teststelle dort wird ab diesen Freitag täglich geöffnet sein. Die Bismarckhöhe wird als Testzentrum dafür vorerst nicht mehr zur Verfügung stehen.
Hintergrund ist der Entfall der 3-G-Regelung am Arbeitsplatz am 20. März. Zwar sind die Arbeitgeber weiterhin verpflichtet, auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz im betrieblichen Hygienekonzept festzulegen und umzusetzen. Die betriebliche 3G-Nachweispflicht besteht aber nur noch in Einrichtungen der medizinischen Versorgung, Pflege und Betreuung weiter. https://www.bmas.de/DE/Corona/Fragen-und-Antworten/Fragen-und-Antworten-ASVO/faq-corona-asvo.html
Damit entfällt in einer großen Anzahl von Unternehmen auch die Pflicht für Ungeimpfte, täglich einen von einem Testzentrum zertifizierten Testnachweis beizubringen. „Der enorme Aufwand, ein so großes Testzentrum wie die Bismarckhöhe weiter zu betreiben, ist vor dem Hintergrund dieser neuen rechtlichen Situation nicht mehr zu rechtfertigen“, sagt Werders 1. Beigeordneter Christian Große.
Seit November 2021 sind auf der Bismarckhöhe von den Mitarbeitern wöchentlich 1200 bis 1600 Schnelltest durchgeführt und gegebenenfalls mit PCR-Test abgeglichen worden, sagt die Koordinatorin des Testzentrums, Nadine Kleffel, von der Apotheke im Werderpark. An Spitzentagen hätten auf der Bismarckhöhe täglich 160 PCR-Tests stattgefunden. Mit einer Laborpartnerschaft mit dem Potsdamer Ernst-von-Bergmann-Klinikum konnten die Ergebnisse zeitnah online abgefragt werden.
„Wir haben auf der Bismarckhöhe gemeinsam mit den Helferinnen und Helfern und mit den Fachleuten der Apotheke im Werderpark einen erheblichen Beitrag geleistet, um das Ausbreiten des Virus einzudämmen“, so Christian Große. „Bei allen Unterstützern des Angebotes möchte ich mich dafür sehr herzlich bedanken.“
Die Stadt werde die Corona-Lage weiter beobachten und gegebenenfalls reagieren. In Abstimmung mit der Apotheke im Werderpark werden die Öffnungszeiten des in dem Einkaufszentrum eingerichteten Testzentrums, die bislang die Zeiten der Bismarckhöhe lediglich ergänzt haben, nun deutlich erweitert. Ab 1. April ist das Testzentrum Werderpark von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr geöffnet, am Samstag von 10 bis 18 und am Sonntag von 14 bis 17 Uhr. Dort werden auch weiterhin PCR-Tests angeboten.
Informationen zum Testzentrum im Werderpark gibt es im Internet unter https://testzentrum-werder.de/. Einen Überblick über Testangebote in der Region gibt das Gesundheitsamt des Landkreises Potsdam-Mittelmark auf dieser Seite: https://www.potsdam-mittelmark.de/de/buergerservice/corona-aktuell/kreisverwaltung/.
http://dlvr.it/SMYN4N
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Streit aus nichtigem Grund endet mit Schnittverletzung
#Berlin – Gestern Abend endete ein Streit in Pankow für einen Mann mit einer Schnittverletzung. Nach bisherigen Erkenntnissen liefen zwei Männer gegen 20.30 Uhr in der Parkstraße aneinander vorbei, als sie aus nichtigem Grund in eine Auseinandersetzung gerieten. Dabei soll es zu einer körperlichen Rangelei gekommen sein, bei der der 24-Jähriger dem 30-Jährigen mit einem Messer eine Schnittverletzung am Hals zufügt haben und anschließend geflüchtet sein soll. Alarmierte Polizistinnen und Polizisten des Polizeiabschnitts 14 konnten den mutmaßlichen Tatverdächtigen einige Straßen weiter entfernt festnehmen und fanden Drogen bei ihm, die beschlagnahmt wurden. Da der 24-Jährige Anzeichen zeigte, dass er unter dem Einfluss von Drogen stehen könnte, wurde eine Blutentnahme angeordnet. Der Verletzte wurde in einem Krankenhaus ambulant behandelt. Die Ermittlungen zur gefährlichen Körperverletzung und zum Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz dauern an und wurden von der Kriminalpolizei der Direktion 1 (Nord) übernommen.
http://dlvr.it/SMXWcb
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52-Jährige durch Schusswaffengebrauch der Polizei am Bein verletzt
#Rhede/#Borken/#Münster (ots)
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Münster und der Polizei Münster.
Am Sonntagabend (27.03.) ist es in Rhede auf der Neustraße zu einem Schusswaffeneinsatz durch die Polizei gekommen, bei dem eine 52-jährige Frau am Bein verletzt wurde.
Nach dem derzeitigen vorläufigen Ermittlungsstand wurde die Polizei gegen 19:14 Uhr zu einem Wohnhaus an der Neustraße gerufen, um dort einen mutmaßlichen Hausfriedensbruch zu überprüfen.
Als der Streifenwagen gegen 19:25 Uhr an der Einsatzörtlichkeit eintraf, bemerkten die Beamten beim Aussteigen die 52-jährige Frau. Diese soll von der Rückseite des Wohnhauses her auf die Straße zugelaufen sein, ein Messer in der Hand gehalten und blutende Verletzungen an den Armen aufgewiesen haben.
Sie soll sich auf die Einsatzkräfte zubewegt und diese mit dem Messer bedroht haben. Der wiederholten Aufforderung der Polizisten, das Messer niederzulegen, soll sie nicht nachgekommen sein. Stattdessen habe sie eine 69-jährige Bewohnerin im Eingangsbereich des Wohnhauses ebenfalls mit dem Messer bedroht.
Die Beamten sollen die 52-Jährige erneut mehrfach aufgefordert haben, das Messer auf den Boden zu legen. Sie sollen den Gebrauch der Schusswaffe angedroht und einen Warnschuss abgegeben haben. Dessen ungeachtet habe sich die Tatverdächtige mit dem Messer wieder auf die Polizisten zubewegt. Daraufhin sollen die Einsatzkräfte sie durch einen gezielten Schuss ins Bein gestoppt haben.
Die Beamten leisteten umgehend erste Hilfe, die Tatverdächtige wurde durch Rettungskräfte versorgt und in ein Krankenhaus gebracht. Lebensgefahr besteht nicht. Weitere Personen wurden nach bisherigem Kenntnisstand nicht verletzt.
Aus Neutralitätsgründen übernimmt das Polizeipräsidium Münster die Ermittlungen.
Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt: „Die Hintergründe des Ereignisses sind noch unklar. Es gibt erste Hinweise darauf, dass die Tatverdächtige psychisch erkrankt sein soll. Unsere Ermittlungen stehen noch ganz am Anfang.“
http://dlvr.it/SMXSYW
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Bundespolizei nimmt Mann mit 4,48 Promille in Gewahrsam
#Münster (ots)
Nach einem Fahrgelddelikt hat die Bundespolizei am Sonntagnachmittag (27.März) im Hauptbahnhof Münster einen 37-jährigen Mann mit 4,48 Promille in Gewahrsam genommen.
Der Mann hatte zuvor einen Regionalzug ohne Fahrausweis benutzt und wurde durch das Zugpersonal im Hauptbahnhof Münster von der Weiterfahrt ausgeschlossen.
Da er alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigte, nahmen ihn die Einsatzkräfte in Gewahrsam.
Auf der Wache der Bundespolizei stellten sie bei dem Mann einen Atemalkoholwert von 4,49 Promille fest. Ein hinzugezogener Polizeiarzt veranlasste die Einlieferung des polnischen Staatsangehörigen in ein Krankenhaus.
http://dlvr.it/SMXP8x
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Eurowings eröffnet erste Basis in Nordeuropa – Erstflug der Lufthansa Group Airline pünktlich von Stockholm gestartet
* Eurowings hebt ab sofort als neue Business- und Ferien-Airline von Stockholm/Arlanda ab: Erstflug am Sonntag pünktlich nach Barcelona gestartet
* Zahlreiche neue Direktverbindungen im Eurowings Programm ab Stockholm: darunter Mallorca, Alicante, Malaga, Birmingham, Nizza, Düsseldorf
* Eurowings CEO Jens Bischof: „Schweden passt hervorragend zu unserer Ausrichtung als Value-Airline für Europa.“
KÖLN/BONN/STOCKHOLM, 28. März 2022. Hey Sverige – gestern war es endlich soweit: Der erste Eurowings Flug von der neuen Basis in Stockholm/Arlanda ist pünktlich um kurz nach 14 Uhr in Stockholm mit Kurs auf Barcelona gestartet. Eurowings fliegt ihre Passagiere ab sofort erstmals per Direktflug von Schweden aus zu zahlreichen Destinationen – darunter spannende Metropolen wie Barcelona oder Düsseldorf sowie beliebte Sonnenziele in Europa wie Mallorca, Malaga, Nizza oder Alicante. Mit Eröffnung ihrer neuen Basis baut die deutsche Airline ihr Angebot im Norden Europas deutlich aus: Stockholm wird zum elften Eurowings Standort in Europa – und nach Palma de Mallorca, Prag, Pristina und Salzburg zur fünften Basis außerhalb des Heimatmarkts Deutschland.
Mit ihrer verstärkten Präsenz in den „Nordics“ schafft die beliebte deutsche Airline nicht nur eine bessere Anbindung Schwedens insbesondere zu Sonnenzielen im Süden Europas. Der Schritt bringt zudem hunderte neue Arbeitsplätze in die Region (direkte wie indirekte) und schafft damit Beschäftigungsimpulse für den skandinavischen Luftfahrt-Markt.
Eurowings CEO Jens Bischof: „Schweden ist ein Markt, der hervorragend zu unserer Ausrichtung als Value-Airline für Europa passt. Viele Reisende suchen in unsicheren Zeiten nicht mehr zuerst nach dem billigsten Ticket, sondern nach einer Airline, der sie in Sachen Sicherheit, Zuverlässigkeit und gesellschaftlicher Verantwortung bedingungslos vertrauen können. Mit unserer Lufthansa-DNA, einem attraktiven Netz an preiswerten Direktflügen sowie kundenfreundlichen und innovativen Services können wir genau das anbieten.“
Die neuen Flüge ab Stockholm starten zu beliebten Urlaubszielen wie Palma de Mallorca, Alicante und Malaga in Spanien. Weitere Ziele sind Birmingham, Nizza, Hamburg und Düsseldorf. Auf dem Eurowings Flugplan ab Stockholm werden auch die griechischen Inseln Heraklion, Rhodos und Mykonos sowie Larnaca auf Zypern stehen. Darüber hinaus wird Eurowings das Programm im Sommer weiter ausbauen. Tickets können über eurowings.com sowie über die Eurowings App gebucht werden. Die günstigsten Tickets sind bereits ab 299 SEK (29,99 Euro) für den Oneway-Flug im Angebot.
Eurowings gehört seit Jahren zu den zuverlässigsten und – gemessen an der Kundenzufriedenheit – beliebtesten Airlines in Europa. Deutschlands größter Ferienflieger verbindet die DNA der Lufthansa mit einem Preiswert-Konzept (Value for money) und innovativen Kunden-Services: Dazu gehören ein industrieweit führendes Gesundheits- und Hygienekonzept sowie die Möglichkeit, bereits ab 10 Euro auch in hinteren Flugzeugreihen freie Mittelsitze zu buchen – sei es aus Komfort- oder aus Hygienegründen. Die branchenweit flexibelsten Umbuchungsmöglichkeiten noch bis 40 Minuten vor Abflug sind ein weiteres Merkmal, weshalb sich zahlreiche Kund:innen für Eurowings entscheiden.
Über Eurowings:
Eurowings ist die Ferienfluggesellschaft der Lufthansa Group und damit Teil des größten Aviation Konzerns weltweit. Eurowings ist Marktführer an den Flughäfen Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart und Köln/Bonn und verfügt zurzeit über eine Flotte von rund 100 Flugzeugen. Eurowings legt ihren Fokus auf preisgünstige Produkte und Dienstleistungen und bietet Nonstop-Flüge innerhalb Europas an. In ihrem Flugplan fliegt die Airline aktuell mehr als 100 Destinationen an. Mit ihrem umfassenden Streckennetz und 11 internationalen Basen – darunter Europas Ferieninsel Nummer eins, Palma de Mallorca – ist Eurowings die größte Ferienfluggesellschaft in Deutschland. Derzeit beschäftigt Eurowings europaweit rund 3.500 Mitarbeitende.
http://dlvr.it/SMXHvB
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Sonntag, 27. März 2022
Covid-19: Statusbericht vom 28. März 2022
Aktuell verzeichnet das Gesundheitsamt der Stadt Mönchengladbach 3.930 (Vortag: 4.438) Personen, die mit dem SARS-CoV-2 Virus infiziert sind. Das Gesundheitsamt meldet am Montag (28. März) 265 neue positive Nachweise.
Seit Beginn der Pandemie verstarben 304 Personen im Zusammenhang mit Covid-19 in Mönchengladbach. Die Mönchengladbacher Krankenhäuser behandeln aktuell 8 Covid-19 Fälle intensivmedizinisch, davon werden vier invasiv beatmet. Seit März 2020 wurde das Virus bei 52.489 (Vortag: 52.224) Personen aus Mönchengladbach nachgewiesen.
Die Zahlen im Überblick
Bestätigte Fälle insgesamt: 52.489
davon aktuell infizierte Personen: 3.930
davon nicht mehr infektiöse Personen: 48.255
davon verstorbene Personen: 304
Neuinfektionen der letzten 7 Tage pro 100.000 Einwohner (Quelle: Robert Koch Institut): 1.230,0
http://dlvr.it/SMTxy7
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Motorradfahrer tödlich verunglückt
#Werra-Suhl-Tal (ots)
Am Sonntagnachmittag gegen kurz vor 14.00 Uhr kam es während eines Überholmanövers auf der Landstraße zwischen den Ortslagen Rienau und Berka/Werra zu einer Frontalkollision zwischen einem Motorrad und einem Pkw.
Der 30-jährige Motorradfahrer verstarb noch an der Unfallstelle. Ein Mitfahrer im Pkw wurde schwer verletzt.
Es entstand Gesamtsachschaden von ca. 20.000 Euro. Die L 1022 war für etwa vier Stunden voll gesperrt.
Die Ermittlungen zum Unfallhergang dauern gegenwärtig an.
http://dlvr.it/SMT9Pq
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Bei Wohnungsbrand verletzt
#Berlin – In der vergangenen Nacht wurde eine Frau bei einem Wohnungsbrand in Marzahn schwer verletzt. Aufmerksame Anwohner bemerkten gegen 22.25 Uhr Rauchentwicklung aus einem Fenster eines Mehrfamilienhauses in der Borkheider Straße und riefen die Feuerwehr. Die Einsatzkräfte löschten die Flammen in der Wohnung im siebten Obergeschoss des Hauses und fanden auf dem Boden liegend die bewusstlose 74-jährige Mieterin. Rettungskräfte trugen die Frau aus der Wohnung und brachten sie zur stationären Behandlung ihrer erlittenen Rauchgasvergiftung in ein Krankenhaus. Aufgrund der bisherigen Erkenntnisse wird davon ausgegangen, dass der Brand fahrlässig verursacht wurde. Die weiteren Ermittlungen eines Brandkommissariats beim Landeskriminalamt dauern an.
http://dlvr.it/SMT6mR
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71-Jährige bei Unfall schwer verletzt – Verursacher flüchtig
#Berlin – Gestern Nachmittag erlitt eine Frau bei einem Verkehrsunfall in Adlershof schwere Verletzungen. Bisherigen Erkenntnissen zufolge befuhr die 71-Jährige gegen 14.35 Uhr mit ihrem Fahrrad den Radweg des Adlergestells vom Drosselsteg aus kommend in Richtung Glienicker Weg. An einer Grundstückseinfahrt zu einem Einrichtungshaus wurde die Zweiradfahrerin von einem rechts einbiegenden Auto erfasst, das zufuhr in dieselbe Richtung unterwegs war. Dadurch stürzte die 71-Jährige zu Boden und verletzte sich am gesamten Körper schwer. Die Fahrerin oder der Fahrer des Pkw setzte die Fahrt fort und entfernte sich über den Parkplatz des Einrichtungshauses vom Unfallort. Alarmierte Rettungskräfte brachten die Seniorin in ein Krankenhaus, wo sie stationär verblieb. Die weiteren Ermittlungen führt ein Fachkommissariat für Verkehrsdelikte der Polizeidirektion 3 (Ost).
http://dlvr.it/SMT6JG
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Gefahrenlage erfolgreich bewältigt
#Rathenow, Heidefledstraße –
Sonntag, 27. März 2022, 10.45 Uhr bis 14:20 Uhr –
Die Polizei wurde am späten Sonntagmorgen über eine Bedrohungslage in Rathenow informiert. Mehrere Zeugen gaben an, dass eine männliche Person mit einem waffenähnlichen Gegenstand und einem Messer auf der Straßen gesehen wurde. Dabei soll ein offenbar desorientierter Mann auf der Straße umhergelaufen sein. Anschließend verschwand er in einem Aufgang des Mehrfamilienhauses. Sofort wurden Polizeibeamte der Polizeiinspektionen Havelland und Brandenburg zum Einsatz gebracht. Zusätzlich wurden Spezialeinsatzkräfte der Direktion Besondere Dienste alarmiert und zum Einsatzort entsandt. Der Einsatzraum wurde weiträumig abgesperrt. Im weiteren Verlauf des Einsatzes konnte der Mann, der sich allein in einer Wohnung des Mehrfamilienhauses befand, durch Spezialeinsatzkräfte überwältigt und in Gewahrsam genommen werden. Der Mann wehrte sich gegen seine Festnahme erheblich, bei diesen Handlungen verletzt er sich. Rettungskräfte wurden hinzugerufen und behandelten den Mann. Nach ersten Ermittlungen stellte sich heraus, dass der Mann zuvor mit einer Softairpistole andere Personen bedroht haben soll. Der Polizeieinsatz wurde gegen 14:20 Uhr vor Ort beendet und die Verkehrssperrungen aufgehoben. Da der Mann augenscheinlich unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand wurde eine Blutprobenentnahme veranlasst. Die Polizei nahm mehrere Strafanzeigen auf, sicherte Spuren, befragte Zeugen und stellte die Anscheinswaffe sicher. Der Mann wurde ins Gewahrsam der Polizeiinspektion Havelland gebracht. Nun prüft die Kriminalpolizei die genauen Hintergründe und ermittelt wegen Bedrohung, Verstoß gegen das Waffengesetzt und Widerstand. Polizeibeamte wurden bei diesem Einsatz nicht verletzt.
http://dlvr.it/SMT1g2
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Samstag, 26. März 2022
Rohrnetzspülungen in der Zeit vom 12. April bis 02. Juni 2022 in Caputh – In zwei Nächten muss die Trinkwasserversorgung unterbrochen werden
Zur Gewährleistung der Trinkwasserqualität führt die Netzgesellschaft Potsdam GmbH (NGP) vom 12. April bis 02. Juni 2022 wieder Rohrnetzspülungen durch. Betroffen ist der Ort Caputh in der Gemeinde Schwielowsee.
In diesem Zeitraum ist mit Eintrübungen des Trinkwassers in den betroffenen Bereichen zu rechnen, die aber keine Gesundheitsgefährdungen bewirken. Ebenso können Druckminderungen im Rohrnetz auftreten.
Benutzen Sie deshalb bitte unmittelbar an die Wasserleitung angeschlossene Maschinen- und Wäschereianlagen, Geschirrspüler und Warmwasseraufbereitungsanlagen während der Spülzeit nur unter ständiger Aufsicht!
Kontrollieren Sie bitte auch Filter, Wasseraufbereitungsanlagen und ähnliche Einrichtungen! Sobald kein Wasser mehr aus den Entnahmestellen läuft, stellen Sie den Betrieb der angeschlossenen Anlagen bitte sofort ein!
Hauseigentümer bzw. Hausmeister werden darum gebeten, das Hauptabsperrventil vor dem jeweiligen Hauptwasserzähler während der Spülzeiten zu schließen. Die Rohrnetzspülungen werden jeweils Sonntag bis Freitag in den Nachtstunden von 22.00 bis 06.00 Uhr durchgeführt. Durch die Spülungen kann es zu Geräuschbelästigungen kommen. Es können Straßen mehrmals betroffen sein.
Sämtliche Kunden der zu spülenden Straßenabschnitte werden in Form von Handzetteln über die genauen Spültermine informiert. Diese aktuellen, straßengenauen Spülinformationen werden außerdem rechtzeitig unter https://www.swp-potsdam.de/de/wasser/rohrnetzspülungen/ veröffentlicht.
Die Spülmaßnahmen weisen diesmal zwei Besonderheiten (Versorgungsunterbrechungen) auf:
* Die Trinkwasserversorgung der gesamten Ortslage Caputh erfolgt über eine Zubringerleitung im Caputher Heuweg. Diese Zubringerleitung soll am 20. April 2022 gespült werden. Aus diesem Grund müssen wir die Trinkwasserversorgung für die gesamte Ortslage Caputh, in der Nacht vom 20. April zum 21. April 2022 Uhr (zwischen 22.00 und 6.00 Uhr) unterbrechen. Wir bitten unsere Kunden darum, sich ggf. entsprechend zu bevorraten.
* Eine Trinkwasserhauptleitung in der „Straße der Einheit“ zwischen Michendorfer Chaussee und Schmerberger Weg/Friedrich-Ebert-Straße verbindet versorgungstechnisch den östlichen mit dem westlichen Teil von Caputh. Diese Leitung soll in der Nacht vom 04. Mai zum 05.Mai 2022 (zwischen 22.00 und 6.00 Uhr) gespült werden. Aus diesem Grund müssen wir in dieser Zeit die Trinkwasserversorgung für die gesamte westliche Ortslage Caputh ab Höhe Michendorfer Chaussee, Kirche Caputh, Ev. Kirchengemeinde Caputh unterbrechen. Wir bitten die betroffenen Kunden darum, sich ggf. entsprechend zu bevorraten. Die Trinkwasserversorgung im östlichen Bereich von Caputh bleibt hiervon unberührt.
In Abhängigkeit von unvorhersehbaren Ereignissen (Havarien) können Veränderungen im Spülablauf innerhalb der vorher genannten Zeitangaben festgelegt werden. Diese Veränderungen werden den Kunden schriftlich bekannt gegeben. Bei Anfragen stehen die Ansprechpartner der NGP unter der Havarienummer 0331 / 6612407 sowie 0800 / 0112832 (gebührenfrei) zur Verfügung.
http://dlvr.it/SMRW7W
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Gebäudeschutz vor Extremwetter – MSGIV fördert Infoveranstaltungen
Mit dem fortschreitenden Klimawandel nehmen extreme Wetterereignisse auch im Land Brandenburg zu. Damit wächst die Bedeutung der Eigenvorsorge zum Schutz vor Schäden an Gebäuden. Das Verbraucherschutzministerium fördert Informationsveranstaltungen für Gebäudebesitzerinnen und -besitzer und lädt zu zwei Veranstaltungen in der kommenden Woche ein.
Verbraucherschutzministerin Nonnemacher: „Hitzewellen mit Gewitter und Starkregen, Stürme und Hochwasser mit dramatischen Auswirkungen betreffen vermehrt das Land Brandenburg. Damit wächst der Bedarf an Eigenvorsoge bei Bürgerinnen und Bürgern. Das betrifft den besseren Schutz durch bauliche Maßnahmen als auch die gezielte Versicherung von Gebäuden, denn Wetterextreme können zu erheblichen finanziellen Schäden führen. So waren beispielsweise laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft im Landkreis Oberhavel zwischen 2002 und 2017 gut 180 von 1000 Wohngebäuden von Schäden durch Starkregen betroffen – bei einer durchschnittlichen Schadenshöhe von 8.800 EUR.“
Im Rahmen des vom MSGIV geförderten Projekts „Eigenvorsorge bei Starkregen und Hochwasser“ bieten zwei Ortsvereine von Haus & Grund Brandenburg Informationsveranstaltungen zum Thema „Starkregen und Hochwasser – Wie schütze ich mein Haus?“ an. Dazu sind alle interessierten Bürgerinnen und Bürger eingeladen. Die Teilnahme ist kostenlos. Um Anmeldung wird gebeten.
Bei den Informationsveranstaltungen wird Wissen über Extremwetterereignisse in Brandenburg, über rechtliche Aspekte für Haus- und Grundstückseigentümer und über die Bedeutung von Elementarschadenversicherungen vermittelt. Zudem wird zu Erfahrungen aus der regionalen Praxis und Möglichkeiten des Schutzes durch bauliche Maßnahmen berichtet.
Wann: 29.03.2022, 18:00 Uhr (Haus & Grund Erkner)
Wo: Bildungszentrum Erkner e.V., Seestraße 39, 15537 Erkner.
Eine Teilnahme ist auch online möglich.
Anmeldung und Infos: https://hausundgrund-brandenburg.de/termin/informationsveranstaltung-erkner-starkregen-hochwasser
Wann: 30.03.2022, 18:00 Uhr (Haus & Grund Bernau)
Wo: Digitalveranstaltung.
Anmeldung und Infos: https://hausundgrund-brandenburg.de/termin/online-informationsveranstaltung-starkregen-hochwasser
http://dlvr.it/SMQwJd
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Polizist bei Verkehrskontrolle verletzt
#Ballenstedt – Ein Polizist des Polizeireviers Harz beabsichtigte am gestrigen Freitag gegen 13 Uhr einen Mopedfahrer auf der Allee in Ballenstedt zu kontrollieren. Nach derzeitigem Ermittlungsstand ignorierte der 18-jährige Mopedfahrer die Halteaufforderung des 42-jährigen Polizeibeamten und fuhr gezielt auf diesen zu. In der Folge kam es zum Zusammenstoß beider Beteiligten, bei welchem sowohl der Mopedfahrer als auch der Polizeibeamte stürzten und sich verletzten (Mopedfahrer: Schürfwunden; Polizist: Schädel-Hirn-Trauma, Prellungen, Schürfwunden, nicht dienstfähig). Der Mopedfahrer ist zurückliegend bereits wegen weiterer Verkehrsdelikte polizeilich bekannt. Die Ermittlungen dauern an.
http://dlvr.it/SMQV91
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Hybridfahrzeug fängt in Verkaufsraum Feuer
#Ludwigsburg (ots)
Am Samstag gegen 11:30 Uhr wurde der Integrierten Leitstelle des Landkreises Böblingen ein brennendes Fahrzeug im Verkaufsraum eines Autohauses in der Glemseckstraße gemeldet. Bei Eintreffen der Wehrkräfte befand sich ein Audi A8 E-Tron in Vollbrand. Bei dem Pkw handelt es sich um ein Hybridfahrzeug, das zum Zeitpunkt der Brandentstehung an einer Ladestation angeschlossen war. Durch die starke Rauchentwicklung wurden weitere Fahrzeuge im Verkaufsraum des Autohauses in Mitleidenschaft gezogen. Ein Übergriff auf das Gebäude konnte durch die Feuerwehren Leonberg und der Porsche Werksfeuerwehr verhindert werden. Zur Abkühlung des Fahrzeugs wurde der Audi in einem Abrollbehälter-Hochvolt auf den Hof eines nahegelegenen Bauhofs verbracht. Nach bisherigen Erkenntnissen handelt es sich bei der Brandursache um einen technischen Defekt am Ladegerät des Fahrzeugs. Ermittlungen hierzu dauern an. Der entstandene Sachschaden wird auf mehrere Hunderttausend Euro geschätzt.
http://dlvr.it/SMQSbX
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Mit Schusswaffe und Messer bedroht
#Berlin – Heute früh haben bislang Unbekannte in Friedrichsfelde einen jungen Mann bedroht und ausgeraubt. Bisherigen Erkenntnissen zufolge war der 19-Jährige gegen 3.15 Uhr an der Straße Am Tierpark unterwegs, als er aus einer vierköpfigen Personengruppe heraus nach Zigaretten gefragt worden sein soll. Nach einem kurzen Gespräch sollen zwei Mitglieder der Gruppe ihren Weg fortgesetzt haben. Einer der beiden Verbliebenen soll zeitgleich dann den Angesprochenen mit einer Schusswaffe, welche er in seinem Hosenbund getragen haben soll, zur Herausgabe von Geld aufgefordert sowie seine Umhängetasche durchsucht und daraus Geld und Kopfhörer entwendet haben. Sein Komplize soll zudem ein Messer gezogen und den jungen Mann damit bedroht haben. Währenddessen zog der Unbekannte, der den jungen Mann zuvor mit einer Schusswaffe bedroht haben soll, seine Weste aus. Kurz darauf soll das Duo mit seiner Beute über die Alfred-Kowalke-Straße in Richtung U-Bahnhof Friedrichsfelde geflüchtet sein. Der 19-jährige blieb unverletzt. Ein Raubkommissariat der Kriminalpolizei der Direktion 3 (Ost) hat die die weiteren, noch andauernden Ermittlungen übernommen.
http://dlvr.it/SMQKKj
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Freitag, 25. März 2022
Mutter und Kind rassistisch beleidigt und angespuckt
#Berlin – Gestern Mittag wurde eine junge Mutter im Märkischen Viertel von einem unbekannten Mann beleidigt und angespuckt. Nach bisherigen Erkenntnissen war die 30-Jährige mit einem Kinderwagen, in dem sich ihr Kind befand, auf dem Gehweg der Königshorster Straße unterwegs. Als sie gegen 14 Uhr durch eine Gruppe von Männern lief, soll sie von einem der Männer rassistisch beleidigt und angespuckt worden sein. Danach soll derselbe Täter auch in den Kinderwagen hineingespuckt haben, bevor er sich gemeinsam mit seinen Begleitern vom Ort entfernte. Die später alarmierten Polizistinnen und Polizisten suchten im Nahbereich nach den Unbekannten, konnten sie allerdings nicht mehr antreffen. Die weiteren Ermittlungen übernimmt der Polizeiliche Staatsschutz beim Landeskriminalamt.
http://dlvr.it/SMNQK6
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Warnung vor Erpressungsnachrichten im Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg
#Rampe (ots)
Aktuell kursieren bundesweit an Unternehmen gerichtete E-Mails, in denen behauptet wird, dass die Firmenwebsite gehackt worden wären. Die Erpresser fordern die Unternehmen dazu auf, 0,05 Bitcoin zur Unterstützung der Ukraine an eine Bitcoin-Adresse zu transferieren. Dies sind umgerechnet ca. 1.950 Euro. Sofern eine entsprechende Zahlung nicht erfolgt, drohen die Kriminellen damit, die Website zu schädigen. Es handelt sich hierbei um eine Spam-E-Mail-Welle ohne reale Grundlage. Nach aktuellen Erkenntnissen liegen keine Hacker-Angriffe vor. Die Drohung kann somit als haltlos angesehen werden, da die Kriminellen keinen Zugriff auf die Firmenwebsites haben.
Das Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern empfiehlt daher betroffenen Unternehmen, keine Zahlungen zu leisten und Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Dies ist über die Online-Wache der Polizei Mecklenburg-Vorpommern sowie bei jeder Polizeidienststelle möglich.
Bislang haben zwei Unternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern eine entsprechende Spam-E-Mail zur Anzeige gebracht. Es ist jedoch davon auszugehen, dass weitere Firmen betroffen sind. Die Ermittlungen zu den angezeigten Sachverhalten dauern an.
http://dlvr.it/SMNMPX
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Covid-19: Statusbericht vom 25. März 2022
Aktuell verzeichnet das Gesundheitsamt der Stadt Mönchengladbach 4.742 (Vortag: 4.468) Personen, die mit dem SARS-CoV-2 Virus infiziert sind. Das Gesundheitsamt meldet am Freitag (25. März) 619 neue positive Nachweise.
Seit Beginn der Pandemie verstarben 301 Personen im Zusammenhang mit Covid-19 in Mönchengladbach. Die Mönchengladbacher Krankenhäuser behandeln aktuell 9 Covid-19 Fälle intensivmedizinisch, davon werden fünf invasiv beatmet. Seit März 2020 wurde das Virus bei 51.317 (Vortag: 50.698) Personen aus Mönchengladbach nachgewiesen.
Die Zahlen im Überblick
Bestätigte Fälle insgesamt: 51.317
davon aktuell infizierte Personen: 4.742
davon nicht mehr infektiöse Personen: 46.274
davon verstorbene Personen: 301
Neuinfektionen der letzten 7 Tage pro 100.000 Einwohner (Quelle: Robert Koch Institut): 1.063,3
http://dlvr.it/SMLchB
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Pflanzenabfälle richtig entsorgen und Vorsicht beim Holzfeuer im Freien – Ministerium gibt Tipps zum Start in die Gartensaison
Potsdam – Wenn im Frühjahr die Gartensaison startet, fallen beim Pflegen der Beete und Verschneiden der Obstbäume Gartenabfälle an. Das Agrar- und Klimaschutzministerium macht in diesem Zusammenhang auf umweltfreundliche Entsorgungsmöglichkeiten für Gartenabfälle und auf Regeln für Holzfeuer im Freien aufmerksam.
Gartenbesitzerinnen und -besitzer können ihre Abfälle an Ort und Stelle kompostieren und den Kompost auf dem eigenen Grundstück verwenden. So werden Nährstoffe, die im Pflanzenmaterial gespeichert sind, wieder dem Garten zugeführt. Gartenabfälle lassen sich aber auch über die Biotonne entsorgen oder bei einer der Annahmestellen für Grünabfälle im Land abgeben, damit Kompostierungsanlagen die Pflanzenabfälle zu hochwertigem Kompost verarbeiten. Über die örtlichen Sammelstellen informieren die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.
Pflanzliche Abfälle aus Garten und Haushalt im heimischen Gartenfeuer zu entsorgen, ist seit mehreren Jahren nicht mehr erlaubt. Eine solche offene Verbrennung pflanzlicher Reststoffe im Freien setzt viele Schadstoffe und Feinstaub frei. Weil das Material meist noch sehr feucht ist, erfolgt keine ausreichende Luftzufuhr und es kommt zu einer unvollständigen Verbrennung mit starker Rauchentwicklung.
Für Holzfeuer im Freien zum gemütlichen Beisammensein gibt das Ministerium entsprechende Hinweise auf seiner Internetseite:
https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/umwelt/immissionsschutz/luft/holzfeuer/
Der richtige Umgang mit Holzfeuern sichert die Akzeptanz der Nachbarn, schützt vor Gefahren und – vor dem Hintergrund des aktuell sehr trockenen Wetters – auch vor Waldbränden.
http://dlvr.it/SMLXz9
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7.964 neue Corona Fälle im Land Brandenburg
In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten COVID-19-Fälle innerhalb der letzten 24 Stunden um 7.964 erhöht. So sind insgesamt 659.846 laborbestätigte COVID-19-Fälle statistisch erfasst (kumulativ ab der 10. Kalenderwoche 2020, Stand: 25.03.2022, 00:00 Uhr, Quellen: http://corona.rki.de). In Brandenburg sind ungefähr 519.900 Menschen von ihrer COVID-19-Erkrankung genesen. So liegt die Zahl der Infizierten und Erkrankten aktuell bei geschätzt rund 134.600 (Vorwoche: rund 134.800).
Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz und Auslastung Intensivbetten
Aktuell werden 798 Personen mit einer COVID-19-Erkrankung im Krankenhaus behandelt, davon befinden sich 80 in intensivmedizinischer Behandlung, hiervon müssen 47 beatmet werden (Stand 24.03.2022, Quelle: IVENA).
Schwellenwerte
Landesweite Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz
bis 3
über 3
über 6
über 9
Aktueller Wert
(Stand: 25.03.22)
6,12
25.03
24.03
23.03
22.03
21.03
20.03
19.03
18.03
17.03
Werte der letzten Tage
6,12
5,81
6,01
5,81
6,01
6,24
6,20
6,48
6,72
Warnwert
Alarmwert
Anteil der intensivpflichtigen COVID-19-Patienten in Bezug auf die tatsächlich verfügbaren Intensivbetten (ITS)
bis 10 %
mit COVID-19-Patienten belegte ITS-Betten
10 bis 20 %
mit COVID-19-Patienten belegte ITS-Betten
mehr als 20 %
mit COVID-19-Patienten belegte ITS-Betten
Aktueller Wert
(Stand: 24.03.22)
11,1%
24.03.
23.03.
22.03.
21.03.
20.03.
19.03.
18.03.
17.03.
16.03.
Werte der letzten Tage
11,1
12,2
12,3
12,8
12,8
11,2
10,4
10,1
10,5
Sieben-Tage-Inzidenz
Die landesweite Sieben-Tage-Inzidenz liegt bei 1.425,2 Neuinfektionen innerhalb der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner (Vortag: 1.428,8 Vorwoche: 1.600,0).
Indikator
Warnwert
Alarmwert
Hotspot-Region
Sieben-Tage-Inzidenz
kleiner 100
100 bis 200
über 200
über 750
Dieser bekannte Indikator ist bei der Bewertung der Corona-Lage auf kommunaler Ebene zugrunde zu legen, um in verfassungsrechtlich gebotener Weise auf regionale und lokale Infektionsgeschehen angemessen reagieren zu können.
Sieben-Tage-Inzidenz der Landkreise und kreisfreien Städte
Landkreis / kreisfreie Stadt
25.03.
24.03.
23.03.
22.03.
21.03.
Sonntag
20.03.
19.03.
18.03.
17.03.
16.03.
Barnim
1.299,2
1.163,1
1.166,3
1.133,7
1.041,9
1.041,9
1.042,5
888,7
859,4
864,7
Brandenburg a. d. H.
1.285,4
1.558,9
1.887,8
1.998,9
1.828,2
1.828,2
1.828,2
1.971,1
1.525,5
1.343,7
Cottbus
1.109,5
1.235,1
1.476,3
1.714,4
1.773,2
1.923,1
1.910,0
2.281,8
2.457,1
2.464,2
Dahme-Spreewald
1.979,0
1.946,2
1.772,5
1.664,0
1.540,5
1.540,5
1.518,0
1.519,8
1.588,4
1.580,9
Elbe-Elster
1.913,2
2.133,8
2.110,1
2.296,1
2.040,9
2.040,9
2.421,7
2.515,7
2.380,2
2.327,7
Frankfurt (Oder)
1.618,9
1.668,0
1.839,9
1.810,0
1.650,4
1.650,4
1.882,0
1.910,0
1.939,8
1.946,9
Havelland
1.099,6
1.205,3
1.287,2
1.399,6
1.216,2
1.249,0
1.340,7
1.270,2
1.255,7
1.191,9
Märkisch-Oderland
1.215,0
1.239,9
1.314,9
1.263,7
1.143,0
1.203,4
1.339,8
1.126,8
1.345,4
1.248,0
Oberhavel
1.284,6
1.353,7
1.324,7
1.297,6
1.266,4
1.266,4
1.266,4
1.288,8
1.289,2
1.363,5
Oberspreewald-Lausitz
1.174,4
1.474,2
1.455,8
1.289,7
1.242,7
1.516,7
1.729,8
1.507,4
1.193,8
1.620,0
Oder-Spree
1.487,1
1.524,5
1.623,2
1.555,1
1.710,8
1.710,8
1.816,8
1.925,5
1.972,4
1.840,2
Ostprignitz-Ruppin
1.997,8
1.761,0
1.608,2
1.665,9
1.912,8
1.912,8
1.880,4
1.918,9
1.755,9
1.681,0
Potsdam
1.431,0
1.216,3
1.578,7
1.533,1
1.484,8
1.488,1
1.490,8
1.533,7
1.435,9
1.372,2
Potsdam-Mittelmark
772,6
805,2
1.162,6
1.419,1
1.469,1
1.469,6
1.635,2
1.716,9
1.718,7
1.649,9
Prignitz
1.846,4
1.918,6
1.990,9
2.067,1
2.063,2
2.063,2
2.063,2
2.176,2
2.056,6
1.967,3
Spree-Neiße
2.037,0
1.867,1
1.662,7
2.031,7
1.450,3
1.500,7
2.184,7
2.129,0
2.146,7
2.079,4
Teltow-Fläming
1.564,5
1.428,7
1.428,7
1.341,3
1.218,3
1.218,3
1.424,6
1.370,4
1.383,8
1.325,5
Uckermark
1.503,6
1.496,0
1.477,4
1.456,2
1.462,2
1.462,2
1.462,2
1.598,3
1.590,7
1.555,2
Brandenburg gesamt
1.425,2
1.428,8
1.496,8
1.528,2
1.457,9
1.484,9
1.594,2
1.600,0
1.582,5
1.554,2
Hinweis: An Sonn- und Feiertagen müssen die kommunalen Gesundheitsämter keine Daten an das Land melden.
Übersichtstabelle Fallzahlen von COVID-19 in Brandenburg
Landkreis /
kreisfreie Stadt
Bestätigte Fälle im
24-h-Vergleich
Zahl bestätigter Fälle
ambulant + stationär
kumuliert ab 10. KW 2020
Stand: 25.03., 00:00 Uhr
7-Tage-Inzidenz
pro 100.000 Einwohner
7-Tage-Fallzahl
Summe der Infektionen in letzten 7 Tagen nach Meldedatum
Sterbefälle
Wohnortprinzip
kumuliert ab 10. KW 2020
(24-h-Vergleich)
Barnim
+657
42.737
1.299,2
2.434
343 (+0)
Brandenburg a. d. H.
+298
16.796
1.285,4
926
150 (+4)
Cottbus/Chóśebuz
+238
29.996
1.109,5
1.095
283 (+0)
Dahme-Spreewald
+569
46.201
1.979,0
3.430
380 (+1)
Elbe-Elster
+341
32.357
1.913,2
1.934
382 (+0)
Frankfurt (Oder)
+132
15.088
1.618,9
923
178 (+2)
Havelland
+309
37.790
1.099,6
1.811
250 (+0)
Märkisch-Oderland
+413
49.975
1.215,0
2.396
371 (+0)
Oberhavel
+400
50.538
1.284,6
2.752
390 (+0)
Oberspreewald-Lausitz
+0
33.236
1.174,4
1.273
376 (+0)
Oder-Spree
+536
50.145
1.487,1
2.666
444 (+0)
Ostprignitz-Ruppin
+610
25.258
1.997,8
1.974
196 (+0)
Potsdam
+1006
44.526
1.431,0
2.606
274 (+0)
Potsdam-Mittelmark
+513
52.651
772,6
1.684
275 (+0)
Prignitz
+227
21.624
1.846,4
1.405
227 (+0)
Spree-Neiße/Sprjewja-Nysa
+660
35.296
2.037,0
2.302
321 (+0)
Teltow-Fläming
+637
45.475
1.564,5
2.684
298 (+0)
Uckermark
+418
30.157
1.503,6
1.778
239 (+0)
Brandenburg gesamt
+7.964
659.846
1.425,2
36.073
5.377 (+7)
Hinweis: An Sonn- und Feiertagen müssen die kommunalen Gesundheitsämter keine Daten an das Land melden.
COVID-19-Impfungen
In Brandenburg sind 1.756.415 Menschen mindestens einmal geimpft (Impfquote mindestens einmal geimpft: 69,4 Prozent), 1.745.287 Menschen sind vollständig geimpft (Impfquote vollständig geimpft: 69,0 Prozent). Seit Beginn der Impfkampagne wurden in Brandenburg insgesamt 4.692.989 COVID-19-Impfungen verabreicht. Im Vergleich zu den vom RKI im Digitalen Impfquotenmonitoring veröffentlichten Zahlen sind das 2.311 Impfungen mehr als am Vortag und 10.071 mehr als vor einer Woche. Darüber hinaus haben in Brandenburg bislang insgesamt 1.304.149 Personen eine Auffrischimpfung erhalten (Impfquote Auffrischimpfung: 51,5 Prozent) (Stand: 24.03.2022, Quelle: RKI: Digitales Impfquotenmonitoring zur COVID-19-Impfung).
Sieben-Tage-R-Wert
Die Ansteckungsrate (Reproduktionszahl) mit dem Coronavirus liegt in Brandenburg bei 0,82 (Sieben-Tage-R-Wert, Stand: 24.03.2022). Sie bezeichnet die Anzahl der Personen, die im Durchschnitt von einer infizierten Person angesteckt wird. Wenn der R-Wert um 1 schwankt, stagniert das Infektionsgeschehen. Steigt der R-Wert dauerhaft über 1, nehmen auch die Fallzahlen zu.
COVID-19 Inzidenzen Land Brandenburg nach Altersgruppen
COVID-19 Inzidenzen Landkreise/kreisfreie Städte nach Altersgruppen
Wöchentliche 7-Tage-Inzidenz unter Geimpften und Ungeimpften
Hinweise zur Grafik: Darstellung der wöchentlichen Sieben-Tage-Inzidenz unter Geimpften (Infektion mindestens 2 Wochen nach abgeschlossener Impfserie unabhängig der Symptomatik) und Ungeimpften (keine Impfung) der COVID-19-Fälle im Land Brandenburg im Jahr 2021 nach Meldewoche.
Die Berechnung ist eine grobe Abschätzung. So bleiben Fälle mit fehlenden Angaben zum Impfstatus und unvollständigem Impfschutz unberücksichtigt. Aufgrund von laufenden Ermittlungen zum Impfstatus durch die Gesundheitsämter werden die Daten im grau hinterlegten Bereich noch ergänzt und zum aktuellen Stand unterschätzt.
Hinweise zu den Fallzahlen und Meldungen
Erkrankungen an COVID-19 müssen von Ärzten, Angehörige eines anderen Heil- oder Pflegeberufs sowie Leitende von Gemeinschaftseinrichtungen unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Rechtliche Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz und die Corona-Meldepflicht-Verordnung. Diese Meldung muss spätestens 24 Stunden nach Feststellung dem zuständigen Gesundheitsamt vorliegen. Die 18 Gesundheitsämter in Brandenburg müssen diese Zahlen spätestens am folgenden Arbeitstag an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) melden. Neuinfektionen sind alle mittels PCR bestätigten Infektionsfälle. Jede gemeldete Zahl erfordert eine umfangreiche Prüfung und muss über eine spezielle Meldesoftware (SurvNet-Meldesystem) erfasst und spätestens am folgenden Arbeitstag dem Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt werden.
Aufgrund des Meldeverzuges zwischen dem Bekanntwerden von Fällen vor Ort und der Übermittlung an das LAVG kann es Abweichungen zu den von den Landkreisen und kreisfreien Städten aktuell veröffentlichen Zahlen geben. Dies gilt insbesondere für die Wochenenden. Die gemeldeten Fallzahlen bilden ein Lagebild zu den genannten Zeiten ab. Für die Bewertung der Lage ist allerdings die Fallzahlentwicklung über einen längeren Zeitraum relevant. Etwaige statistische Ungenauigkeiten einer Momentaufnahme sind unvermeidbar.
Meldeverfahren: Das Land Brandenburg leitet täglich die Daten der laborbestätigten COVID-19-Fälle an das Robert Koch-Institut (RKI) weiter, die von den Landkreisen und kreisfreien Städten über die vom RKI zur Verfügung gestellte Meldesoftware SurvNet@RKI bis spätestens 19:00 Uhr an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) gemeldet wurden. Nach einer Plausibilitätsprüfung leitet das LAVG diese Daten bis spätestens 20:00 Uhr an das RKI weiter. Seitens des RKI erfolgen ab 20:00 Uhr weitere Prüfungs- und Auswertungsroutinen anhand eines Regelwerkes. Eine Voraussetzung ist unter anderem das Vorliegen eines positiven PCR-Befundes. Die Daten werden vom RKI einmal täglich jeweils um 0:00 Uhr aktualisiert und veröffentlicht.
Die Berechnung der 7-Tage Inzidenz erfolgt auf Grundlage des tatsächlichen Erkrankungsfalles bzw. bei Nichtvorhandensein des Meldedatums des Infektionsfalles dividiert durch die Anzahl der Einwohner mal 100.000. Neuinfektionsfälle, deren tatsächliches Erkrankungsdatum länger als 7-Tage zurückliegen finden bei der Berechnung der 7-Tage-Inzidenz keine Berücksichtigung. Eine Summation der Neuinfektionen als Rechengrundlage führt leider zu abweichenden Ergebnissen, da diese das tatsächliche Erkrankungsdatum nicht berücksichtigen.
Bei der Zahl der Genesenen handelt es sich um geschätzte Werte. Im Allgemeinen werden die aus dem ambulanten Bereich gemeldeten Infizierten nach 14 Tagen, gemäß RKI-Standard, als genesen betrachtet. Für die Gesundung eines Infizierten gibt es in Deutschland keine gesetzliche Meldepflicht. Aus diesem Grunde wird die Anzahl der Genesenen vom RKI in 100er Schritten gerundet.
Die Zahl der aktuell Erkrankten ergibt sich wie folgt: Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle minus der geschätzten Zahl der Genesenen minus der Sterbefälle. Da es sich bei der Anzahl der Genesenen um einen Schätzwert handelt, wird die Zahl der aktuell Erkrankten vom RKI in 100er Schritten gerundet.
Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz: Anzahl der stationär behandelten COVID-19-Patientinnen und ‑Patienten innerhalb der letzten sieben Tage pro 100 000 Einwohnerinnen und Einwohnern.
Anteil der intensivpflichtigen COVID-19-Patienten in Bezug auf die tatsächlich verfügbaren Intensivbetten (ITS): Datenquelle für die Berechnung der tatsächlich betreibbaren intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten ist IVENA eHealth, wo Brandenburger Krankenhäuser tägliche Eintragungen vornehmen.
http://dlvr.it/SMLW1B
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Donnerstag, 24. März 2022
Günther: Energie-Entlastungspaket der Ampel ist soziales Signal
Das am Donnerstag (24.3.) beschlossene Entlastungspaket der Koalition auf Bundesebene ist nach Ansicht von Sachsens Energieminister Wolfram Günther ein gutes und sozialpolitisch wichtiges Signal an die Bürgerinnen und Bürger. Günther sagte am Rande seiner Brüssel-Reise: »Die Ampel-Koalition hat innerhalb kürzester Zeit ein umfassendes und ausgewogenes Paket vorgelegt, um die Härten stark gestiegener Energiepreise sozial abzufedern. Die Bürgerinnen und Bürger werden in dieser schwierigen Situation nicht allein gelassen. Die bereits beschlossenen Hilfen werden ergänzt, einkommensschwache Haushalte stehen besonders im Fokus. Die Energiesteuer befristet zu senken und zugleich den ÖPNV als Alternative zum Individualverkehr stark zu machen, ist an der Lebenswirklichkeit der Menschen ausgerichtet. Das Paket kann schnell umgesetzt werden. Klar ist aber auch: Wir müssen die Energiewende und den Ausbau erneuerbarer Energien stark beschleunigen und das strategische Ziel einer europäischen klimaneutralen Energie-Unabhängigkeit erreichen. Ich begrüße es, dass der Bund prüft, wie man Kriegsgewinne mit Öl und Gas abschöpfen kann. Denn die Preise an der Zapfsäule haben sich von den Rohölpreisen abgekoppelt.«
http://dlvr.it/SMJMhJ
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Cottbus/Chóśebuz: Ukrainehilfe
Ukrainehilfe: Mehr als 1.000 Anmeldungen beim Cottbuser
Sozialamt – Schulbesuch wird vorbereitet
Über das neue Drehkreuz Cottbus/Chóśebuz werden derzeit weniger
Vertriebene aus der Ukraine verteilt als zunächst erwartet. Am Mittwochabend
waren weitere 100 Personen in Cottbus/Chóśebuz eingetroffen. Hintergrund
sind mögliche Kommunikations- und Informationsprobleme am Knoten
Wroclaw/Breslau. Unbefriedigend sind derzeit die häufig wechselnden
Ankündigungen zu Ankunftszeiten der Züge
Oberbürgermeister Holger Kelch: „Die ersten Tage haben insgesamt gezeigt,
dass wir funktionierende Strukturen aufgebaut haben, die von ehren- wie
hauptamtlichen Kräften mit großer Leidenschaft ausgefüllt werden. Diese
Strukturen am Bunten Bahnhof und in der Messe stehen für die Versorgung
und Weiterverteilung zur Verfügung.“
Aktuell haben sich 1.050 Menschen aus der Ukraine beim Cottbuser
Sozialamt angemeldet. Dabei handelt es sich um Vertriebene, die privat bzw.
über die Stadt untergebracht worden sind. In der Messehalle sind derzeit ca.
130 Personen für Übernachtung und Versorgung.
Zugleich wird die Beschulung ukrainischer Kinder in der Stadt vorbereitet. Für
Montag ist ein Abstimmungstreffen mit Lehrerinnen und Lehrern geplant, die
den Unterricht zunächst übernehmen wollen, darunter mehrere Lehrerinnen
aus der Ukraine, die in Cottbus/Chóśebuz angekommen sind. Gleichzeitig soll
es für die Kinder bis zum Sommer Deutschkurse geben. Ziel ist, die Kinder,
die in Cottbus/Chóśebuz bleiben, zum neuen Schuljahr möglichst in die
Regelklassen zu übernehmen. Aktuell liegen ca. 30 Anmeldungen für den
Schulbesuch vor. Die notwendigen Schuleingangsuntersuchungen werden
nunmehr nach einer vertraglichen Regelung mit der
Landeskrankenhausgesellschaft durch das Carl-Thiem-Klinikum
übernommen.
http://dlvr.it/SMJLbL
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