FFP2-Masken für Besucherinnen und Besucher im Kreishaus
Laut der Zweiten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – 2. SARS-CoV-2-EindV -des Landes Brandenburg haben die Besucherinnen und Besucher in Einrichtungen mit Publikumsverkehr die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz der Kategorie FFP2 ohne Ausatemventil tragen.
Auf dieser Grundlage weist der Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa daraufhin, dass auch die Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung Spree-Neiße ab dem 22. Februar 2022 dazu verpflichtet sind, eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil zu verwenden.
http://dlvr.it/SKLtcN
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