Freitag, 11. Februar 2022

Landkreis erlässt neue Isolationsregeln

Aufgrund des dynamischen Infektionsgeschehens mit anhaltend hohen Fallzahlen positiver Befunde und einer daraus resultierenden Gefahr der Überlastung der kritischen Infrastruktur einerseits und zumeist milden Verläufen, verbunden mit einer vergleichsweise geringen Belastung der Kliniken andererseits hat der Landkreis Uckermark eine neue Allgemeinverfügung über die Anordnung einer Isolation von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen erlassen. Mit Wirkung vom 11.02.2022 wird auf der Grundlage dieser Verfügung Isolation nur noch für diejenigen Personen angeordnet, bei denen eine Infektion mit dem Coronavirus mittels PCR-Test festgestellt wurde. Diese Personen müssen sich häuslich isolieren, ohne dass es einer gesonderten Anordnung durch das Gesundheitsamt bedarf. Sie sind verpflichtet, ein Kontaktformular auszufüllen, das auf der Internetseite des Landkreises unter www.uckermark.de/kontaktformular zu finden ist. Das Formular kann auch über das Bürgertelefon des Landkreises unter der Rufnummer 03984-70 2222 angefordert werden. Hier wird im Bedarfsfall auch Hilfe beim Ausfüllen des Formulars angeboten. Die Isolationszeit beginnt für die Betroffenen unverzüglich nachdem sie Kenntnis vom Testergebnis erlangt haben. Sie endet sieben Tage nach Erstnachweis des Erregers ohne eine erneute Testung. Dabei zählt der Tag des Testes als Tag Null. Treten nach dem Isolationsende noch Krankheitssymptome auf, soll ein Arzt kontaktiert werden. Personen mit Covid-19-typischen Symptomen sollen sich beim Arzt zur weiteren Abklärung vorstellen. Symptome sind insbesondere: erhöhte Temperatur über 37,5 Grad, akute Beschwerden wie Husten, Halsschmerzen, Schnupfen, Kopf- und Gliederschmerzen, Geruchs- oder Geschmacksverlust bzw. -störungen sowie auch Magen-Darm-Symptomatik. Haushaltsangehörige und weitere Kontaktpersonen von positiv Getesteten, die nicht geimpft oder genesen sind, werden nicht mehr automatisch in Quarantäne geschickt. Positiv getestete Personen müssen eigenverantwortlich die Mitglieder des eigenen Haushaltes sowie die Personen, mit denen sie in den letzten zwei Tagen vor Symptombeginn oder bei fehlenden Symptomen vor Testdatum persönlichen Kontakt gehabt haben, von sich aus benachrichtigen. Der Wortlaut der Allgemeinverfügung wurde am 10.02.2022 auf der Internetseite des Landkreises Uckermark veröffentlicht und wird am 12.02.2022 in den regionalen Tageszeitungen abgedruckt.
http://dlvr.it/SJnPVD

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