Montag, 7. Februar 2022

12 Versammlungen im Zusammenhang mit den aktuellen Coronamaßnahmen in den Landkreisen Nienburg und Schaumburg

#Nienburg (ots)   (KEM) Im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg versammelten sich am Montagabend, den 07.02.2022, in der Zeit von ca. 17.00 Uhr bis 20.00 Uhr wieder zahlreiche Personen im Zusammenhang mit den aktuellen Corona-Maßnahmen. In den Landkreisen Nienburg und Schaumburg fanden zwölf Versammlungen statt, an denen sich in der Spitze bis zu 740 Personen beteiligten. Die Versammlungen verliefen großteils friedlich und störungsfrei. Vereinzelte Versammlungsteilnehmende hielten sich nicht an die Vorgaben des Tragens einer Mundnasenbedeckung und zeigten sich gegenüber den Einsatzkräften mitunter unkooperativ. Die Polizei leitete insgesamt 19 Ordnungswidrigkeitenverfahren ein und schloss sieben Personen aus Versammlungen aus. Nienburg In Nienburg versammelten sich in der Spitze ca. 150 Personen zu einer angezeigten Versammlung mit dem Titel „Nienburgstehtauf/Maßnahmenkritiker gehen spazieren“. Nach einer Kundgebung am Spargelbrunnen führten sie einen Aufzug durch die Innenstadt durch, der durch die Polizei begleitet wurde und wieder am Spargelbrunnen endete. Die Teilnehmenden hielten sich an die geltenden Beschränkungen. Uchte, Rehburg In Uchte am Rathaus fanden sich 15 Personen unangemeldet aber regelkonform zusammen. Am Rathaus in Rehburg versammelten sich 18 Personen zu einem Aufzug, der zuvor nicht bei der zuständigen Versammlungsbehörde angezeigt worden war. Drei Personen weigerten sich trotz wiederholter polizeilicher Aufforderung, die vorgeschriebene Mundnasenbedeckung zu tragen. Einsatzkräfte leiteten drei Ordnungswidrigkeitenverfahren ein und schlossen die Personen zudem von der Versammlung aus. Stadthagen, Sachsenhagen Ca. 60 Teilnehmende beteiligten an der angemeldeten Versammlung „Demokratie und Selbstbestimmung“ auf dem Stadthäger Marktplatz. Gegen eine Person wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Nichttragens der vorgeschriebenen Mundnasenbedeckung eingeleitet. Am Marktplatz am Brunnen versammelten sich ca. 40 Teilnehmende zu einer angezeigten „Mahnwache gegen rechte Querdenker/-innen u.a“ friedlich und regelkonform. In Sachsenhagen kamen 9 Personen unangemeldet aber friedlich zusammen. Bad Nenndorf In Bad Nenndorf versammelten sich friedlich und maßnahmenkonform ca. 35 Teilnehmende zu einem angezeigten Aufzug unter dem Motto „Für Solidarität in der Pandemie – gegen rechte Hetze und Covid-19-Verharmlosung“. Ca. 35 sog. „Maßnahmen-Gegner“ fanden sich unangemeldet am Rathaus zusammen und führten einen Aufzug durch. Gegen zwei Personen leitete die Polizei Ordnungswidrigkeitenverfahren ein, da sie sich trotz mehrfacher Aufforderung weigerten, die vorgeschriebene Mundnasenbedeckung zu tragen. Eine der Personen wurde in der Folge zudem von der Versammlung ausgeschlossen. Bückeburg Am Brunnen am Marktplatz in Bückeburg fanden sich ca. 90 Personen zu einer angezeigten „Mahnwache gegen rechte Querdenker/-innen u.a.“ friedlich und maßnahmenkonform zusammen. Darüber hinaus beteiligten sich ca. 180 Personen zu einem Aufzug „Für Demokratie und Selbstbestimmung“ durch die Innenstadt. Gegen acht Personen leitete die Polizei Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Nichttragens der erforderlichen Mundnasenbedeckung ein. Zudem wurden gegen zwei dieser Personen Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, da sie die Angabe ihrer Personalien verweigerten. Rinteln, Rehren In Rintelns Innenstadt versammelten sich ca. 100 Personen und führten einen unangemeldeten Aufzug durch, bei dem sie auch mehrfach den Fußgängerüberweg am Kreisel an der Bahnhofstraße überquerten. In der Folge kam es zu kurzzeitigen Verkehrsbehinderungen. Drei Personen wurden von der Versammlung ausgeschlossen, da sie sich trotz mehrfacher Aufforderung weigerten, die vorgeschriebene Mundnasenbedeckung zu tragen. Die Beamten leiteten zudem drei Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. In Rehren kamen 9 Personen unangemeldet aber friedlich zusammen. Die Einsatzkräfte stellten die Identität einer Person fest, da diese nach bisherigen Erkenntnissen als Versammlungsleitender agierte und seinen daraus resultierenden Pflichten nicht nachkam.
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