„Aus der Erfahrung des Jahres 2015 mit dem Zustrom Geflüchteter aus Syrien sind wir gewappnet, damit die Stadt Hanau auch jetzt auf die Ankunft von Menschen aus der Ukraine gut vorbereitet ist, die sich und ihre Familien vor Wladimir Putins Angriffskrieg bei uns in Sicherheit bringen wollen.“ So beginnt Hanaus Oberbürgermeister Claus Kaminsky seine Übersicht darüber, wie sich städtische Fachleute auf die Situation vorzubereiten begonnen haben.
„Wie 2015 haben wir umgehend eine Koordinationsstelle eingerichtet, die für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Vereine und Initiativen Anlaufstelle ist“, erläutert der OB. Die städtische Koordinationsstelle ist per E-Mail zu erreichen unter ukraine-hilfe@hanau.de. Telefonisch kann sie mit der Nummer 06181/ 67660 2022 zu Rate gezogen werden.
Darüber hinaus hat die Stadt ein Spendenkonto eingerichtet. Dieses hat unter dem Motto „Hanau hilft der Ukraine“ bei der Sparkasse Hanau die Iban-Nummer DE 59 5065 0023 0000 0990 02.
Wieder aktiviert wird in diesen Tagen der Internetauftritt „Hanau engagiert“. Dort werden alle wichtigen Informationen zu den städtischen Ukraine-Hilfsaktionen gebündelt zusammengestellt.
„Nach eigenem ersten Erkunden können wir einige Wohnplätze für die aus der Ukraine geflüchteten Menschen anbieten“, informiert Kaminsky weiter. So sind in der städtischen Flüchtlings-Unterkunft auf dem Sportsfield-Gelände noch einige Plätze vorhanden. Derzeit zur Renovierung freistehende zwei Dutzend Wohnungen der Baugesellschaft lassen sich ebenfalls nutzen. Um gegebenenfalls die stark renovierungsbedürftige ehemalige Erstaufnahmeeinrichtung auf Sportsfield zu reaktivieren, hat die Stadt bereits Kontakt zur Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima) aufgenommen.
Wohnungsangebote für Geflüchtete können an sozial-wohnhilfen@hanau.de gemeldet werden. Seit Kriegsausbruch sind nach Erkenntnissen der Stadtverwaltung bereits einige Menschen aus der Ukraine nach Hanau gekommen. Sie sind zum überwiegenden Teil privat bei Verwandten oder Freunden untergekommen.
Der Oberbürgermeister weist darauf hin, dass derzeit ukrainische Staatsangehörige, die visumfrei nach Deutschland eingereist sind, nach Ablauf von 90 Tagen eine Aufenthaltserlaubnis für einen weiteren Aufenthalt von 90 Tagen einholen können. Ukrainische Staatsangehörige, die sich in Deutschland befinden, können gemäß der gesetzlichen Vorgaben einen Asylantrag stellen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge prüft stets im Einzelfall, ob die Voraussetzungen für eine Schutzgewährung vorliegen.
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