Montag, 28. Februar 2022

Krieg in der Ukraine: RTL & ntv setzen weiter auf Informationen: Gemeinsame Sondersendungen werden fortgesetzt

Während die Kampfhandlungen ungemindert auch den fünften Tag in Folge weitergehen, setzen sich Vertreter Russlands und der Ukraine zumindest an den Verhandlungstisch. RTL und ntv informieren bereits seit 00:25 Uhr in der Nacht durchgehend über die aktuellen Ereignisse mit der gemeinsamen Sondersendung „RTL/Aktuell Spezial: Krieg in der Ukraine“ sowie mit Schwerpunkten in allen Nachrichten- und Magazinformaten.  Auch in den nächsten Tagen setzen RTL und ntv auf Informationen: In der Nacht auf Dienstag, 1. März, beginnt das „RTL/ntv Spezial: Krieg in der Ukraine“ im Anschluss an das Nachtjournal um 00:35 Uhr und hält nonstop bis 12:00 Uhr am Nachmittag auf beiden Sendern auf dem Laufenden. Der Nachrichtensender ntv berichtet darüber hinaus rund um die Uhr live zur Lage in der Ukraine. RTL liefert weitere Einordnungen am Dienstagnachmittag in einer 20-minütigen Ausgabe ab 17:00 Uhr sowie am Abend zwischen 20:00 und 20:30 Uhr jeweils in „RTL Aktuell Spezials“. Die gemeinsame Sondersendung auf beiden Sendern wird in der Nacht auf den Mittwoch, 2. März, ab 00:30 erneut fortgesetzt und um 03:00 Uhr durch die Ansprache von US-Präsident Joe Biden zur Lage der Nation unterbrochen. RTL und ntv übertragen live ab 03:00 Uhr die ca. 30-minütige „State of the Union“–Rede des amerikanischen Präsidenten.   Für zuverlässige Informationen sorgen seit Beginn des russischen Angriffs unablässig die Korrespondent:innen der RTL NEWS aus den Konfliktgebieten und versorgen die Zuschauerinnen und Zuschauer in Live-Schalten mit neuesten Beobachtungen (Reporter:in /Standort): Kavita Sharma (Dnipro), Nadja Kriewald (Lviv), Jürgen Weichert (Winnyzja), Charlotte Maihoff (Moskau), Rainer Munz (Moskau), Carsten Lueb, Erik Bäsecke, Thorsten Misler, Marc Chmiel (alle polnisch/ukrainische Grenze), Alex Callenius (Litauen).  Die Lage wird fortlaufend neu bewertet, alle Sendezeiten sind zunächst vorbehaltlich weiterer Änderungen. 
http://dlvr.it/SKqCp2

Hanau bereitet sich auf die Ankunft geflüchteter Menschen aus der Ukraine vor

„Aus der Erfahrung des Jahres 2015 mit dem Zustrom Geflüchteter aus Syrien sind wir gewappnet, damit die Stadt Hanau auch jetzt auf die Ankunft von Menschen aus der Ukraine gut vorbereitet ist, die sich und ihre Familien vor Wladimir Putins Angriffskrieg bei uns in Sicherheit bringen wollen.“ So beginnt Hanaus Oberbürgermeister Claus Kaminsky seine Übersicht darüber, wie sich städtische Fachleute auf die Situation vorzubereiten begonnen haben. „Wie 2015 haben wir umgehend eine Koordinationsstelle eingerichtet, die für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Vereine und Initiativen Anlaufstelle ist“, erläutert der OB. Die städtische Koordinationsstelle ist per E-Mail zu erreichen unter ukraine-hilfe@hanau.de. Telefonisch kann sie mit der Nummer 06181/ 67660 2022 zu Rate gezogen werden. Darüber hinaus hat die Stadt ein Spendenkonto eingerichtet. Dieses hat unter dem Motto „Hanau hilft der Ukraine“ bei der Sparkasse Hanau die Iban-Nummer DE 59 5065 0023 0000 0990 02. Wieder aktiviert wird in diesen Tagen der Internetauftritt „Hanau engagiert“. Dort werden alle wichtigen Informationen zu den städtischen Ukraine-Hilfsaktionen gebündelt zusammengestellt. „Nach eigenem ersten Erkunden können wir einige Wohnplätze für die aus der Ukraine geflüchteten Menschen anbieten“, informiert Kaminsky weiter. So sind in der städtischen Flüchtlings-Unterkunft auf dem Sportsfield-Gelände noch einige Plätze vorhanden. Derzeit zur Renovierung freistehende zwei Dutzend Wohnungen der Baugesellschaft lassen sich ebenfalls nutzen. Um gegebenenfalls die stark renovierungsbedürftige ehemalige Erstaufnahmeeinrichtung auf Sportsfield zu reaktivieren, hat die Stadt bereits Kontakt zur Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima) aufgenommen. Wohnungsangebote für Geflüchtete können an sozial-wohnhilfen@hanau.de  gemeldet werden. Seit Kriegsausbruch sind nach Erkenntnissen der Stadtverwaltung bereits einige Menschen aus der Ukraine nach Hanau gekommen. Sie sind zum überwiegenden Teil privat bei Verwandten oder Freunden untergekommen. Der Oberbürgermeister weist darauf hin, dass derzeit ukrainische Staatsangehörige, die visumfrei nach Deutschland eingereist sind, nach Ablauf von 90 Tagen eine Aufenthaltserlaubnis für einen weiteren Aufenthalt von 90 Tagen einholen können. Ukrainische Staatsangehörige, die sich in Deutschland befinden, können gemäß der gesetzlichen Vorgaben einen Asylantrag stellen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge prüft stets im Einzelfall, ob die Voraussetzungen für eine Schutzgewährung vorliegen.
http://dlvr.it/SKpbWv

Alarmstufe Stepenitz aufgehoben

Für den Stepenitzabschnitt von der Dömnitzmündung bis einschließlich Perleberg (Pegel Wolfshagen) wird die Alarmstufe I mit Wirkung vom 28.02.2022, 11:00 Uhr, aufgehoben. Für den Abschnitt der Stepenitz von Perleberg bis zur Mündung in die Elbe (Pegel Perleberg Schule) wird die Alarmstufe I mit Wirkung vom 28.02.2022, 11:00 Uhr, ebenfalls aufgehoben. Diese Information beruht auf der Meldung des Hochwassermeldezentrums Potsdam des Landesamtes für Umwelt (LfU) vom 28.02.2022,11:00 Uhr. Pegel Gewässer akt. Wasser- stand um 13:30 Uhr (cm) Richtwasserstände A I der Alarmst A II ufen (cm) A III A IV Meyenburg Stepenitz 097 150 – – – Pritzwalk/Hainholz Dömnitz 159 180 200 225 250 Wolfshagen Stepenitz 170 170 200 250 270 Perleberg/Schule Stepenitz 147 180 270 300 370
http://dlvr.it/SKpZCZ

Tiefbauarbeiten Charlottenstr.

Aufgrund von Tiefbauarbeiten in der Charlottenstr. müssen die Buslinien 605, 695 und N14   * von Montag, 07.03.2022, Betriebsbeginn, * bis Donnerstag, 14.04.2022, Betriebsschluss (voraussichtlich),   umgeleitet werden. Die Buslinien 605, 695 und N14 verkehren in Richtung S Hauptbahnhof zwischen den Haltestellen Dortustr. und Alter Markt über Charlottenstr., Dortustr., Yorkstr. und Friedrich-Ebert-Str. Folgende Haltestellenänderungen sind dabei erforderlich: * Platz der Einheit/West (Richtung S Hauptbahnhof) Haltestelle in der Friedrich-Ebert-Str. wird verlegt zur Ersatzhaltestelle in der Yorkstr. vor der Kreuzung Friedrich-Ebert-Str.   Hier können Sie sich die Übersichtskarte herunterladen:   * Übersichtskarte
http://dlvr.it/SKpWz4

Nina Ehegötz beendet ihre Karriere beim 1.FFC Turbine Potsdam

Unsere Spielerin #22 Nina Ehegötz wird den 1.FFC Turbine Potsdam verlassen. Die 25-jährige Stürmerin ist seit 2017 im Verein und hat sich nun auf eigenen Wunsch dazu entschieden, ihre Karriere zu beenden. Turbine Potsdam respektiert diesen Entschluss. „Wir bedanken uns für ihren jahrelangen Einsatz, auf und neben dem Platz und respektieren ihre Entscheidung. Für ihren zukünftigen Weg wünschen wir ihr alles Gute“, so Cheftrainer Sofian Chahed zu Ninas Abschied. Nina äußert sich folgendermaßen: „Ich möchte mich bei all meinen Mitspielerinnen, dem Verein und natürlich den Fans für die Unterstützung und die vielen schönen Momente bedanken. Für die Zukunft wünsche ich Turbine nur das Beste.“ Der gesamte Verein bedankt sich bei Nina Ehegötz für ihren Einsatz, ihr Engagement, ihre tiefe Loyalität und ihren Teamgeist. Für ihren weiteren Weg wünschen wir ihr maximalen Erfolg, Gesundheit, Glück und Zufriedenheit!
http://dlvr.it/SKpNc7

Sonntag, 27. Februar 2022

Ukraine: OB beruft Münsters Krisenstab ein

Münster (SMS) Angesichts der schweren Angriffe Russlands auf das Volk der Ukraine hat Oberbürgermeister Markus Lewe den Krisenstab der Stadt Münster einberufen. Am Montag (28.2.) sollen unter der Leitung von Stadtrat Wolfgang Heuer schnellstmögliche Hilfen eruiert werden. Dazu zählt unter anderem die kurzfristige Aufnahme und Unterbringung von Geflüchteten, aber auch die Koordinierung von Hilfsangeboten sowie Geld- und Sachspenden aus der münsterschen Bevölkerung. „Mit Blick auf vielfältige private Angebote in den Sozialen Medien gehe ich von einer erheblichen Aufnahme- und Hilfsbereitschaft auch unserer Bürgerinnen und Bürger aus“, sagt Markus Lewe, „wir müssen jetzt gegen diese europäische Katastrophe zusammen- und füreinander einstehen“. Etwa eine halbe Million Geflüchtete würden in den kommenden Tagen allein in Polen und damit auch in Münsters Partnerstadt Lublin erwartet, so Lewe. „Auch hier sind wir als Partner und Freunde gefordert, der Stadt humanitäre Unterstützung zu leisten.“
http://dlvr.it/SKm2W3

Einbruch in Einfamilienhaus

#Falkensee, Havelländer Weg –  Samstag, 26.02.2022, 16:45 Uhr – 20:00 Uhr –    Unbekannte Täter hebelten ein rückwärtiges Fenster auf um in ein Einfamilienhaus in Falkensee einzubrechen. Entwendet wurde eine Geldbörse, weiteres ist noch nicht bekannt. Es wurden umfangreich Spuren gesichert. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen übernommen.
http://dlvr.it/SKlb6h

Gartenlauben aufgebrochen

#Ludwigsfelde, Großbeerener Landstraße –  Freitag, den 25.02.2022, 12:00 Uhr bis 16:00 Uhr –    Unbekannte Täter brachen gewaltsam in einer Gartenanlage insgesamt zehn Gartenlauben auf. Aus diesen wurde in der Folge diverses Werkzeug entwendet. Der Schaden beläuft sich auf mehrere tausend Euro. Am Tatort sicherten Polizisten Spuren und nahmen eine Diebstahlsanzeige auf.  
http://dlvr.it/SKlZ8X

Schwerer Unfall

BAB 10; AS Leest-AS Potsdam-Nord, Ri. AD Havelland –  Sonnabend, den 26.02.2022 gegen 11:30 Uhr –      Am Sonnabendmittag kam es im Ferien- und Urlauberreiseverkehr auf der Autobahn 10 in Richtung Dreieck Havelland zu einem Unfall mit drei Beteiligten im Baustellenbereich. Aufgrund des geringen Abstandes und teilweiser unangepasster Geschwindigkeit eines niederländischen Kia kam es auf der vielbefahrenen Strecke zu einem heftigen Auffahrunfall von drei PKW´s. Hier wurden zwei Kinder als Insassen verletzt wurden und teilweise in umliegende Krankenhäuser eingeliefert. Durch das Trümmerfeld im einspurigen Baustellenbereich und die Verletzten musste die Autobahn für einige Zeit gesperrt werden. Mehrere Rettungskräfte, Feuerwehr und Abschleppdienste waren im Einsatz. Der Verkehr staute sich auf mehrere Kilometer zurück. Ebenso waren die Umleitungsstrecken stark ausgelastet. Der Gesamtschaden beläuft sich auf einen deutlichen fünfstelligen Betrag.
http://dlvr.it/SKlYPp

Männliche Person im psychischen Ausnahmezustand verletzt Polizeibeamtin

#Schwedt –    Am 26.02.2022 gegen 06:45 Uhr informierten Anwohner aus der Michail-Lomonossow-Straße in Schwedt die Polizei über eine verhaltensauffällige männliche Person, welche oberkörperfrei und schreiend auf der Straße herumläuft. Durch die eingesetzten Polizeibeamten konnte die betreffende Person, bei der es sich um einen 21-jährigen Mann handelt, in der Wohnung seiner Mutter angetroffen werden. Dieser attackierte sofort mit geballten Fäusten die eingesetzten Beamten. Den Beamten gelang es die männliche Person zu überwältigen. Hierbei wehrte sich der Mann und schrie herum. Rettungskräfte sowie ein Notarzt wurden hinzugezogen. Da er sich in einem psychischen Ausnahmezustand befand, erfolgte eine Zwangseinweisung in eine Fachklinik. Eine beteiligte Beamtin verletzte sich bei der Widerstandshandlung leicht.
http://dlvr.it/SKlSbX

Samstag, 26. Februar 2022

Tiefbauarbeiten Geschwister-Scholl-Str./Am Neuen Palais

Aufgrund von Tiefbauarbeiten in der Geschwister-Scholl-Str./Am Neuen Palais müssen die Buslinien 605 und 606   * von Montag, 07.03.2022, Betriebsbeginn, * bis Freitag, 18.03.2022, Betriebsschluss (voraussichtlich),   umgeleitet werden. Die Buslinien 605 und 606 verkehren in Richtung S Hauptbahnhof zwischen den Haltestellen Bhf Park Sanssouci und Schillerplatz/Schafgraben über Am Neuen Palais, Am Wildpark, Forststraße, Zeppelinstraße. Folgende Haltestellenänderungen sind dabei erforderlich:   * Bhf Park Sanssouci (Richtung S Hauptbahnhof) Haltestelle in der Geschw.-Scholl-Straße wird nicht bedient, * Schloss Charlottenhof (Richtung S Hauptbahnhof) Haltestelle in der Geschw.-Scholl-Straße vor Einmündung Kastanienallee wird nicht bedient, * Werderscher Damm/Forststr. (Richtung S Hauptbahnhof) wird bei Bedarf zusätzlich bedient, * Schlüterstr/Forststr. (Richtung S Hauptbahnhof) wird bei Bedarf zusätzlich bedient, * Im Bogen/Forststr. (Richtung S Hauptbahnhof) wird bei Bedarf zusätzlich bedient, * Sonnenlandstr. (Richtung S Hauptbahnhof) wird bei Bedarf zusätzlich bedient, * Luftschiffhafen (Richtung S Hauptbahnhof) wird bei Bedarf zusätzlich bedient, * Im Bogen/Zeppelinstr. (Richtung S Hauptbahnhof) wird bei Bedarf zusätzlich bedient, * Kastanienallee/Zeppelinstr. (Richtung S Hauptbahnhof) wird verlegt zur Haltestelle der Linie N14 in der Zeppelinstraße.   In Richtung Science Park West bzw. Alt-Golm verkehren die Buslinien 605 und 606 planmäßig. Hier können Sie sich die Umleitungskarte und die Baufahrpläne herunterladen:   * Umleitungskarte * Fahrplan Buslinie 605 * Fahrplan Buslinie 606
http://dlvr.it/SKjb0j

Landrat Gernot Schmidt schlägt dem Präsidium des Kreistages Verzicht einer Veranstaltung anlässlich des 50 jährigen Bestehens der Gedenkstätte Seelower Höhen vor

Landrat Gernot Schmidt wird dem Präsidium des Kreistages Märkisch-Oderland den Verzicht auf eine Veranstaltung zum 50. Jahrestag der Eröffnung der Gedenkstätte Seelower Höhen vorschlagen.   Landrat Gernot Schmidt hierzu: „Die Entwicklungen der letzten Tage machen es unmöglich eine Gedenkveranstaltung ohne die Belastungen der aktuellen Ereignisse durchzuführen. Aus diesem Grund schlage ich dem Präsidium vor, auf die geplante Veranstaltung zu verzichten. Trotz dieser Entscheidung werden wir nicht nachlassen in unserem Streben nach Verständigung und Frieden zwischen den Völkern.“ Hintergrund: Die Gedenkstätte Seelower Höhen erinnert an die größte Schlacht des Zweiten Weltkrieges auf deutschem Boden. Im Frühjahr 1945 standen sich im Oderbruch und auf dem Höhenzug hunderttausende Soldaten gegenüber. Die Gedenkstätte Seelower Höhen wurde am 28. Dezember 1972 eingeweiht. Aus diesem Anlass sollte eine Gedenkveranstaltung geplant werden.
http://dlvr.it/SKj6lJ

Reisebus verunglückt – zahlreiche Personen verletzt

#INZELL, LKR. TRAUNSTEIN. Am Samstagmorgen, 26. Februar 2022, kam auf der Bundesstraße 306 ein vollbesetzter Reisebus von der Straße ab,  stürzte die angrenzende Böschung hinunter und kam dort zum Liegen. Nach derzeitigem Stand wurden 11 Personen schwer verletzt, 21 Personen wurden leicht bis mittelschwer verletzt und 29 Personen blieben unverletzt. Die Polizeiinspektion Traunstein übernahm unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft die Ermittlungen zum genauen Unfallhergang und zur Unfallursache und wird dabei auch von einem Sachverständigen unterstützt.   Am Morgen des 26. Februar kam es um 07.30 Uhr auf der Bundesstraße 306 in Inzell (Nähe Eisstadion) zu einem schweren Verkehrsunfall. Ein Reisebus eines Unternehmens aus Beckum im Landkreis Warendorf (Nordrhein-Westfalen), der mit 61 Menschen besetzt war und von Nordrhein-Westfalen zu einem Skiausflug in die Chiemgauer Alpen unterwegs war, verunfallte. Nach dem derzeitigen Stand der polizeilichen Ermittlungen kam der 58-jährige Fahrer mit dem Kraftomnibus der Marke Setra nach rechts von der Fahrbahn ab, geriet ins Bankett und stürzte schließlich mehrere Meter eine Böschung hinab, wo der Bus auf der Seite zum Liegen kam. Bei dem Unfall wurden, nach derzeitigem Stand, 11 Personen schwer und 21 Personen leicht bis mittelschwer verletzt. 29 Insassen blieben unverletzt. Mehrere Schwerverletzte wurden mit Rettungshubschraubern in Kliniken in der Region gebracht, weitere mit Rettungsfahrzeugen. Unter den 60 Fahrgästen befanden sich auch Kinder und etliche Jugendliche und junge Erwachsene. Zahlreiche Helfer der Feuerwehren aus der Region, vom Rettungsdienst und der Polizei waren an der Unfallstelle stundenlang im Einsatz, um Verletzte zu bergen und zu versorgen, den Verkehr umzuleiten und die unverletzten und leichtverletzten Businsassen medizinisch und psychisch zu betreuen. Über die zuständigen Behörden in Nordrhein-Westfalen wurde die Verständigung der Angehörigen der Businsassen veranlasst. Die Bundesstraße 306 musste im Bereich der Unfallstelle komplett gesperrt werden, die Sperrung wird aufgrund der Bergungsarbeiten bis in den Nachmittag hinein andauern. Unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft Traunstein übernahm die Polizeiinspektion Traunstein die Ermittlungen zum genauen Unfallhergang und zur Unfallursache. Aus Weisung der Staatsanwaltschaft wurde dazu auch ein Sachverständiger hinzugezogen, der mit der Erstellung entsprechender Gutachten beauftrag wurde.
http://dlvr.it/SKj5y0

RTL & ntv berichten durchgängig über Krieg in der Ukraine – Gemeinsame Sondersendung verlängert bis 20:15 Uhr

In der ukrainischen Hauptstadt und im Rest des Landes wird heftig gekämpft, die Lage spitzt sich weiter zu. Aufgrund der dramatischen Situation schaffen RTL und ntv großflächig Platz im Programm und zeigen die gemeinsame Sondersendung „Krieg in der Ukraine – Entscheidungsschlacht um Kiew“ den gesamten Nachmittag hinweg bis in den Abend um 20:15 Uhr. Bereits seit 09:00 Uhr informieren beide Sender durchgehend mit der gemeinsamen Sonderausgabe. Der Nachrichtensender ntv berichtet jederzeit fortlaufend zu den neuesten Entwicklungen auch nach 20:15 Uhr. Andauernd wird darüber hinaus zusätzlich auf den digitalen Angeboten von RTL und ntv schwerpunktmäßig informiert. Stephan Schmitter, Geschäftsführer RTL NEWS: „Die dramatische Entwicklung in der Ukraine und in der Hauptstadt Kiew bewegt die Menschen in Deutschland und uns zutiefst. Deswegen haben wir entschieden, die gemeinsame Sondersendung auf RTL/ntv heute bis mindestens 20:15 Uhr zu verlängern. Mein großer Dank gilt den rund 1.500 Kolleginnen und Kollegen von RTL NEWS, die mit ganzer journalistischer, körperlicher und technischer Kraft rund um die Uhr im Einsatz sind, um unsere Zuschauerinnen und Zuschauer umfassend zu informieren und die schrecklichen Ereignisse und ihre Auswirkungen auf die Welt einzuordnen.“ Die Moderator:innen Astrid Fronja sowie Marco Schreyl führen aktuell durch die Sondersendung bei RTL und ntv und schalten fortwährend zu unseren Reporterinnen und Reportern im Krisengebiet. Ab 15:00 Uhr melden sich Pinar Atalay, Maik Meuser und Christopher Wittich mit aktuellen Einschätzungen live aus dem Studio. Die Lage wird fortlaufend neu bewertet, alle Sendezeiten sind zunächst vorbehaltlich weiterer Änderungen. Auch am morgigen Sonntag werden RTL und ntv die gemeinsame Berichterstattung zum Ukraine-Krieg fortsetzen und das Programm für Informationen räumen.
http://dlvr.it/SKj5B9

Vermisster aus Danndorf tot aufgefunden

#Wolfsburg (ots)   Danndorf, 26.02.2022 Am Samstagvormittag wurde in einem dichten Waldstück nördlich der Bundesstraße 188 eine verstorbene männliche Person aufgefunden. Hinweise auf ein Fremdverschulden liegen derzeit nicht vor. Bei der Person handelte es sich um den seit dem 16.02.2022 als vermisst gemeldeten Andreas U. aus Danndorf (wir berichteten). In den vergangenen Tagen wurden mehrere intensive polizeiliche Suchmaßnahmen nach dem Vermissten mit einer Vielzahl an Einsatzkräften sowie mittels Diensthunden, Tauchern und eines Hubschraubers durchgeführt. Am Samstagvormittag führte eine private Gruppe in Koordination mit der Polizeistation Velpke eine Suchaktion durch, die zum Auffinden des Vermissten führte.
http://dlvr.it/SKj3bl

Freitag, 25. Februar 2022

Ulrike Scharf: Krieg in der Ukraine – Mit Kindern über schlimme Nachrichten sprechen – aber richtig

Krieg in der Ukraine Familienministerin Scharf: „Mit Kindern über schlimme Nachrichten sprechen – aber richtig. Wir lassen unsere Eltern in Bayern nicht alleine“ „Die schrecklichen Nachrichten aus der Ukraine verunsichern nicht nur uns Erwachsene. Auch unsere Kinder sind davon betroffen und müssen die Informationen, die sie durch die Bilder im Fernsehen, auf unseren Handys, in den Zeitungen aber auch aus Gesprächen von Erwachsenen in ihrem Umfeld aufgreifen, richtig einordnen und verarbeiten“, betont Bayerns Familienministerin Ulrike Scharf. „Um Eltern bei diesem sensiblen Thema zu unterstützen, haben wir auf unserem ‚BAER – Bayerischer Erziehungsratgeber‘ einen Beitrag mit Antworten zu den wichtigsten Fragen veröffentlicht, wie Eltern mit Kindern über schlimme Nachrichten sprechen können. Die Eltern erfahren dort, wie Kinder Nachrichten verarbeiten, wie die Erwachsenen den Kindern bei der Einordnung helfen können und warum es sogar problematisch ist, Kinder von schlimmen Nachrichten fernzuhalten“, so Scharf weiter. „Außerdem zeigt der Beitrag auf, wo aktuelle Ereignisse sowohl als Fernsehsendungen als auch im Nachrichtenformat kindgerecht aufbereitet werden.“ Der „BAER – Bayerischer Erziehungsratgeber“ ist ein vom Zentrum Bayern Familie und Soziales – Bayerisches Landesjugendamt eingerichteter Online-Erziehungsratgeber, der vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales gefördert wird. Das Portal unterstützt Familien bei der Wahrnehmung ihrer erzieherischen Verantwortung durch konkrete Hilfestellungen – sei es bei Partnerschaftskonflikten, in finanziellen Krisen, bei physischen und psychischen Belastungen oder in besonderen Erziehungssituationen. Neben der Beantwortung von Fragen rund um Erziehung und Familie informiert „BAER – Bayerischer Erziehungsratgeber“ über pädagogische, medizinische, psychologische, rechtliche und praktische Inhalte. Der Beitrag „Mit Kindern über schlimme Nachrichten sprechen“ ist hier abrufbar: www.baer.bayern.de/erziehung-medien/tipps/schlimme-nachrichten/ Mehr zum „BAER“ erfahren Sie unter: www.baer.bayern.de/ueberuns/index.php
http://dlvr.it/SKfpph

#Australien: Reise- und Sicherheitshinweise

Die Ausbreitung von COVID-19 https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/gesundheit-fachinformationen/reisemedizinische-hinweise/Coronavirus/-/2309820 kann weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens führen. Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Australien wird gewarnt. Dies gilt mit Wirkung vom 27. Februar 2022 nicht mehr. Epidemiologische Lage ist weiterhin von COVID-19 betroffen und ist noch bis einschließlich 26. Februar 2022 als Hochrisikogebiet https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html/  eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen zum Infektionsgeschehen bieten das australische Gesundheitsministerium http://www.health.gov.au/  mit weiterführenden Links zu den Gesundheitsbehörden der Bundesstaaten und -territorien sowie die Weltgesundheitsorganisation WHO https://covid19.who.int/. Einreise Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich auf der Webseite https://covid19.homeaffairs.gov.au/preparing-to-travel-to-australia-from-overseas  des australischen Innenministeriums. Mit Wirkung vom 21. Februar 2022 können geimpfte Reisende grundsätzlich wieder quarantänefrei nach Australien einreisen; dies gilt auch für touristische Aufenthalte und ohne Einschränkungen bezüglich des Landes, aus dem die Reise angetreten wird. Lediglich für den Flughafen Perth (Western Australia) gelten weiterhin striktere Einreiseregelungen und Isolationspflichten. Zu den Voraussetzungen für die Einreise nach Australien gehört neben einem gültigen Visum der Nachweis eines hinreichenden Impfschutzes. Informationen zu den anerkannten Impfstoffen und den Impfzeitpunkten stellt die australische Regierung zur Verfügung. Kinder unter 12 Jahren und drei Monate müssen keine Impfung nachweisen. Nicht gegen COVID-19 geimpfte Reisende müssen weiterhin vor Reiseantritt zusätzlich zum Visum eine Ausnahmegenehmigung für die Einreise beantragen. Beim Check-in am Ausgangsflughafen ist von allen Reisenden ab Vollendung des fünften Lebensjahres ein aktueller negativer COVID-19-Test vorzulegen. PCR-Tests dürfen bei Abflug nicht älter als 72 Stunden, inzwischen ebenfalls zugelassene, unter medizinischer Aufsicht durchgeführte Antigen-Tests höchstens 24 Stunden alt sein; weitere Details https://www.health.gov.au/health-alerts/covid-19/international-travel/inbound#predeparture-testing  zur erforderlichen Dokumentation der Tests. Spätestens 72 Stunden vor Einreise nach Australien ist online https://covid19.homeaffairs.gov.au/australia-travel-declaration  eine Einreiseerklärung inklusive Angaben zum Gesundheitszustand und zur Erreichbarkeit auszufüllen. Nach Ankunft sind Reisende verpflichtet, sich zunächst in der Unterkunft zu isolieren, dort einen Antigen- Schnelltest durchzuführen und das Vorliegen eines negativen Ergebnisses abzuwarten. Sonderregelungen für die Einreise über Perth (Western Australia): Hier gilt auch für geimpfte Reisende eine mindestens siebentägige Selbstisolationspflicht bei Ankunft. Weitere Informationen https://www.wa.gov.au/government/covid-19-coronavirus/covid-19-coronavirus-international-travel  stellt die australische Regierung zur Verfügung. Für Passagiere und Besatzungsmitglieder auf internationalen Flügen nach Australien gilt Maskenpflicht, ebenso auf Inlandsflügen in Australien. Da in Australien die einzelnen Bundesstaaten für die Gesundheitsvorschriften zuständig sind, sind je nach Zielflughafen und bei unmittelbarer Weiterreise im Land die dortigen Regelungen zu beachten (weitere Details https://www.australia.gov.au/states  zu den bundesstaatlichen Regelungen, die sich jederzeit und sehr kurzfristig ändern können). Durch- und Weiterreise Ein Transit durch australische Flughäfen ist für ausländische Reisende grundsätzlich möglich, wenn gewisse Bedingungen erfüllt sind. Gegebenenfalls wird ein Transitvisum benötigt und die COVID-19 Einreiseregeln des Ziellands sind zu beachten. Informationen zum Transit https://covid19.homeaffairs.gov.au/transiting-australia  stellt das australische Innenministerium zur Verfügung. Reiseverbindungen Der inländische Flugverkehr und der übrige Reiseverkehr zwischen den einzelnen australischen Bundesstaaten und -territorien sind noch eingeschränkt und können in Reaktion auf lokal verstärkt auftretendes Infektionsgeschehen wieder stärker beeinträchtigt werden. Beschränkungen im Land Die australischen Bundesstaaten und -territorien treffen in eigener Zuständigkeit Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus. Bei Reisen zwischen den einzelnen Bundesstaaten kann es daher zu Bewegungseinschränkungen kommen und Quarantänepflichten oder Testpflichten geben. Auch der Impfstatus von Reisenden kann bei Reisen zwischen den Bundesstaaten Berücksichtigung finden. Aktuelle detaillierte Informationen bietet die australische Regierung. https://www.australia.gov.au/#state-and-territory-government-information Hygieneregeln Die gängigen Abstands- und Hygieneregeln gelten vielerorts, insbesondere in der Gastronomie, fort. Besonderheiten in den Regionen Lockdown-Maßnahmen in einzelnen Bundesstaaten wurden inzwischen aufgehoben. Insbesondere in Western Australia kann es jedoch weiterhin zu einschränkenden Maßnahmen in Reaktion auf Infektionscluster kommen. Empfehlungen • Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus. • Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde-, Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test). • Informieren Sie sich auf der Webseite der australischen Regierung und bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der Anforderungen für ihren spezifischen Flug nach Australien. • Beachten Sie, dass Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie in den einzelnen Bundesstaaten unterschiedlich sind. • Bitte beachten Sie, dass der Besucherverkehr an den Auslandsvertretungen noch eingeschränkt ist. Aktuelle Informationen entnehmen Sie bitte der Webseite. • Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden, z.B. mit Hilfe des COVID-19-Restriction Checker. • Beachten Sie stets neueste Veröffentlichungen des Department of Home Affairs oder kontaktieren Sie die für Sie zuständige australische Auslandsvertretung vor Einreise. • Informieren Sie sich auch beim australischen Gesundheitsministerium zur Ausbreitung des Virus und zu Maßnahmen der Regierung und stellen Sie bei Erfüllen einer Ausnahme für eine Einreise eine vorherige Anfrage online. • Lassen Sie einen Flug vor Reiseantritt unbedingt von Ihrer Fluggesellschaft im Hinblick auf die bestehenden Restriktionen nochmals bestätigen und beachten Sie die Beförderungsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft. • Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Coronavirus Helpline (24h) unter 1800 020 080 oder nutzen Sie die online unter Diagnosehilfe des australischen Gesundheitsministeriums. Bei einem akuten medizinischen Notfall wählen Sie 000. Sicherheit Terrorismus Die australische Regierung hat Ende 2015 ein neues Terrorwarnsystem mit fünf Stufen eingeführt. Für terroristische Anschläge wurde die mittlere Stufe („Probable“ = Anschlag wahrscheinlich) festgesetzt. Die australische Regierung hat die Bevölkerung zu erhöhter Wachsamkeit aufgerufen. • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam. • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis. Innenpolitische Lage Die Lage in Australien ist stabil. • Informieren Sie sich dennoch über die lokalen Medien. • Meiden Sie Demonstrationen. Kriminalität Die Kriminalitätsrate ist insgesamt zwar niedrig. Es kommt aber auch in Australien zu Diebstählen und Autoaufbrüchen, insbesondere an für Touristen attraktiven Plätzen. Rucksacktouristen sollten sich besonders in einfachen Unterkünften der Diebstahlsgefahr bewusst sein. Vereinzelt kommt es zu Überfällen auf Touristen, die nachts außerhalb organisierter Campingplätze gezeltet bzw. geparkt haben. Übergriffe erfolgten insbesondere bei Dunkelheit auch in Alice Springs im Northern Territory, an der Gold Coast und in Cairns in Queensland sowie an touristisch beliebten Orten Sydneys wie z.B. Kings Cross, auch auf ausländische Touristen. Täter sind häufig bewaffnet und verüben vereinzelt auch Vergewaltigungen. • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und auch einfachen Unterkünften sowie Bars und Cafés besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen. • Lassen Sie Handtaschen, Rucksäcke oder dergleichen nicht unbeaufsichtigt und keine Wertgegenstände im Auto zurück. • Benutzen Sie mit Wohnmobilen nur bewachte Campingplätze. • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf. • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit. • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei. Natur und Klima Wirbelstürme und Überschwemmungen Das Klima ist im Süden und Osten gemäßigt, im Norden tropisch und im Zentrum wüstenhaft. In Australien gibt es regelmäßig starke Gewitter und Platzregen. Bedingt durch über die Ufer tretende Flüsse sowie überlastete Regenwasser-Abflusskanäle kann es zu örtlichen Überschwemmungen kommen. Insbesondere in den nördlichen Küstengebieten von Queensland, des Northern Territory und Western Australia kann es von November bis April zu tropischen Zyklonen kommen, die zerstörerische Winde mit Orkanstärke und Starkregen mit sich bringen. In der Folge kommt es regelmäßig zu weitreichenden Überschwemmungen und Erdrutschen sowie zum Teil erheblichen Beeinträchtigungen im Reiseverkehr. Busch- und Waldbrände In den heißen Monaten des australischen Sommers treten regelmäßig Busch- und Waldbrände auf. In Verbindung mit starken Winden können sie bedrohliche Ausmaße annehmen. Besonders betroffen sind zumeist der Süden und Osten des Landes. Eine Gefahr für Reisende besteht nicht, solange Sicherheitshinweise von Polizei und Feuerwehr beachtet werden. Die Lage in den Nationalparks wird von den staatlichen Rangern überwacht. Sie sind über die jeweiligen Tourismusbüros erreichbar und können Hinweise zu möglichen Gefährdungssituationen geben. Erdbeben Australien liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann. • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden und verfolgen Sie die Wettervorhersage, z.B. des Bureau of Meteorology. • Informieren Sie sich über aktuelle Naturkatastrophen und anderen Großschadensereignissen bei der australischen Regierung oder nutzen Sie die Travel Safe Australia App. • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums. • Im Fall einer Sturmwarnung beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland bzw. die Hinweise des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Reiseinfos Infrastruktur/Verkehr Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles. Es gibt ein dichtes Inlandsflugnetz, Eisenbahn- und Busverbindungen. In Australien herrscht Linksverkehr. Das erfordert insbesondere auf weniger befahrenen Straßen selbst bei erfahrenen Fahrern aus Ländern mit Rechtsverkehr besondere Aufmerksamkeit und hat Gefahrenpotenzial. Je nach Bundesstaat gilt ein Tempolimit von 50-60 km/h innerhalb und 100-110 km/h außerhalb von Ortschaften. Verstöße werden mit hohen Geldbußen geahndet. Das Unfallrisiko bei Überlandfahrten wird wegen des sehr geringen Verkehrsaufkommens, aber auch durch Wildtiere wie z.B. Kängurus oftmals unterschätzt, wie auch Entfernungen. Auf längeren Überlandfahrten sind meist Übermüdung, Unkonzentriertheit oder Ablenkung die Ursache für besonders schwere Verkehrsunfälle. Fahrzeuginsassen erliegen häufig am Unfallort ihren schweren Verletzungen, da in abgelegenen Gebieten Rettungssanitäter die Unfallstelle teils erst nach Stunden erreichen. In Australien sieht die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung (green slip) nur die Kompensation von Personenschäden (Todesfälle und Verletzungen) bei Dritten vor. Sachschäden – z. B. auch am gegnerischen Fahrzeug – werden nicht abgedeckt. Personenschäden des Fahrers, der den Unfall verursacht hat, sind nicht automatisch eingeschlossen; die Leistungen der verschiedenen Anbieter variieren erheblich. Für Personenschäden des Fahrers, der den Unfall verschuldet hat, sowie für alle Sachschäden und den Fall des Diebstahls muss daher bei Bedarf eine zusätzliche Haftpflicht- und/oder Kaskoversicherung abgeschlossen werden. Rechtsstreitigkeiten bei Verkehrsunfällen sind in der Regel sehr zeit- und kostenintensiv. In Teilen Australiens gibt es aufgrund fehlenden Niederschlags Restriktionen bei der Nutzung von Trinkwasser. Für Reisende gibt es bisher keine drastischen Auswirkungen. • Erkundigen Sie sich sorgfältig über die australischen Verkehrsregeln. • Planen Sie ausreichend Zeit für Ihre Reisen ein und unterschätzen Sie die großen Entfernungen nicht, machen Sie ausreichend Pausen. • Informieren Sie sich als Nutzer von Kraftfahrzeugen rechtzeitig über die Konditionen der verschiedenen Versicherungspolicen und ergänzen Sie ggf. den Schutz. • Gehen Sie überall in Australien verantwortungsbewusst mit Trinkwasser um. Führerschein Für kurzfristige Aufenthalte in Australien gilt der deutsche Führerschein zusammen mit dem internationalen Führerschein oder einer amtlich beglaubigten  englischen Übersetzung. Führerscheinübersetzungen sind gegen Gebühr bei den deutschen Vertretungen in Australien http://www.auswaertiges-amt.de/sid_FE4F6A394C3BCC0C5BD27B5A3661A0AB/DE/Laenderinformationen/01-Laender/DeutscheAVen/Australien/DeutscheVertretungen_node.html  erhältlich. Wanderungen und Trekking-Touren im Outback Reisende, die abgelegene Strecken im Outback befahren wollen, können sich und ihre geplante Reiseroute bei den örtlichen Behörden registrieren. Sie ermöglicht es den Behörden, in Notfällen schneller reagieren zu können. Es gab mehrere tragische Todesfälle von Reisenden, die bei Wanderungen im Outback an Flüssigkeitsmangel und Hitzeschlag verstarben. Die insgesamt sehr dünne Besiedelung Australiens bringt es mit sich, dass das Mobilfunknetz nur wenig ausgebaut ist. Die in Australien vielfach vorherrschende Hügellandschaft schränkt die Reichweite des Mobilfunknetzes zusätzlich ein. Außerhalb größerer Städte bzw. abseits der wichtigen Verkehrsachsen ist daher davon auszugehen, dass es keinen oder nur sporadischen Mobilfunkempfang gibt. Dies gilt auch für Buschwanderungen in Nationalparks und auch in der unmittelbaren Nähe größerer Städte oder Ballungsräume. • Registrieren Sie sich für abgelegene Strecken zu Ihrer Sicherheit bei der Polizei, in Tankstellen oder Geschäften. • Vermeiden Sie körperliche Anstrengungen in der Mittagshitze und nehmen Sie bei Wanderungen Sonnenschutz und große Mengen Trinkwasser mit. • Seien Sie sich bewusst, dass sie ggf. längere Zeit nicht per Handy erreichbar sein können. • Nehmen Sie möglichst ein Satellitentelefon mit bzw. erkundigen Sie sich beim Veranstalter, ob und ggfs. wo ein Satellitentelefon für Notfälle verfügbar ist. • Informieren Sie Angehörige über Ihre Reisepläne vorab und regelmäßig, um unnötige Besorgnis und daraus resultierende Suchaktionen zu vermeiden. LGBTIQ Australien kann als eines der am meisten LGBTIQ-akzeptierenden Länder der Welt angesehen werden. Sydney mit seinem jährlichen Mardi Gras Festival gilt als eine der LBTIQ-freundlichsten Städte Australiens. LGBTIQ-Personen in Australien sind durch den Sex Discrimination Act 2013 vor dem Gesetz vor Diskriminierung geschützt und haben gleichermaßen dieselben Rechte und Pflichten wie andere. Im Dezember 2017 führte Australien die Ehe für alle ein. Gleichgeschlechtliche Adoption von Kindern und Stiefkindern ist seit März 2018 landesweit legal. Transgender- und Intersex-Rechte variieren je nach Bundesstaaten und Territorien. Nicht-binäre Australier können legal ein „nicht-spezifisches“ Geschlecht in föderalen Rechtsdokumenten und in den Aufzeichnungen einiger Bundesstaaten und Territorien registrieren. • Beachten Sie dennoch die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ. Rechtliche Besonderheiten Die Gesetze können sich in den einzelnen Bundesstaaten unterscheiden. Dies gilt auch z.B. für den Alkoholkonsum, Verkehrsvorschriften und das Rauchen in der Öffentlichkeit. Das Rauchen ist in öffentlichen Gebäuden, Transportmitteln, Einkaufszentren und Restaurants grundsätzlich nicht gestattet. Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden hart bestraft, auch sonst werden Gesetzesverstöße strenger geahndet als in Deutschland. • Erkundigen Sie sich an Ihrem Aufenthaltsort, z.B. im Hotel, bei Geschäftspartnern oder Bekannten nach den lokalen Gesetzen. Geld/Kreditkarten Landeswährung ist der australische Dollar (AUD). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind nahezu überall möglich. Einreise und Zoll Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles. Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/reisen_node.html  und per App „Zoll und Reise“ https://www.zoll.de/DE/Service_II/Online-Rechner-Apps/Zoll_und_Reise/zoll_und_reise_node.html  finden oder dort telefonisch erfragen. Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: • Reisepass: Ja • Vorläufiger Reisepass: Ja • Personalausweis: Nein • Vorläufiger Personalausweis: Nein • Kinderreisepass: Ja Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit: Reisedokumente müssen für die gesamte Dauer des Aufenthalts gültig sein. Bei einem Zwischenaufenthalt in einem asiatischen Land ist oft eine Mindestgültigkeit des Passes von sechs Monaten vorgeschrieben. Visum Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Australien ein Visum bzw. eine ETA. Die Beantragung muss vor Reiseantritt und kann nicht erst bei Einreise erfolgen. eVisitor Für Geschäftsreisende und Touristen aus Deutschland und den anderen EU-Mitgliedsländern wird das eVisitor Visum https://immi.homeaffairs.gov.au/visas/getting-a-visa/visa-listing/evisitor-651  (Subclass 651) angeboten. Das Visum ist 12 Monate gültig und berechtigt innerhalb dieses einen Jahres zu beliebig vielen Aufenthalten in Australien von jeweils maximal drei Monaten. Es kann kostenlos online beantragt werden. Antragsteller werden über die erfolgreiche Ausstellung des eVisitor Visums per E-Mail benachrichtigt. Das eVisitor Visum wird bei den Grenzübergängen und anderen Stellen elektronisch gespeichert. Electronic Travel Authority ETA Das vor Einführung des eVisitor Visum bestehende Electronic Travel Authority ETA https://immi.homeaffairs.gov.au/visas/getting-a-visa/visa-listing/electronic-travel-authority-601  (Subclass 601) kann weiterhin beantragt werden, die Einreiseberechtigungen entsprechen denen des eVisitor Visums. Das ETA kann über Reisebüros oder Fluggesellschaften beantragt werden und kostet 20 AUD plus eventuelle Gebühren des Dienstleisters. Transit Deutsche Staatsangehörige benötigen ein Transitvisum für einen Transitaufenthalt am Flughafen, wenn dieser 8 Stunden übersteigt, auch wenn sie den Transitbereich nicht verlassen. Bei bis zu 8 Stunden Aufenthalt im Transitbereich und gebuchtem Weiterflug ist kein Visum nötig, siehe Travellers eligible to transit without visa https://immi.homeaffairs.gov.au/visas/getting-a-visa/visa-listing/transit-771/travellers-eligible-to-transit-without-visa. Working Holiday-Visum Gut 25.000 junge Menschen aus Deutschland reisen jährlich mit einem „Working Holiday-Visum“ nach Australien, um Urlaub zu machen, Land und Menschen kennen zu lernen und nebenher etwas Geld zu verdienen. Ihnen stehen dieselben Rechte zu wie anderen Arbeitnehmern in Australien. Beispielsweise gilt für alle Branchen und Berufe ein Mindestlohn. Einen guten Überblick zu den Arbeitnehmerrechten bietet der Fair-Work-Ombudsman http://www.fairwork.gov.au/find-help-for/visa-holders-migrants. Der Ombudsmann steht auch ausländischen Jobbern mit Working-Holiday-Visum für Informationen und bei Bedarf auch Beschwerdeverfahren zur Durchsetzung ihrer Rechte als  Arbeitnehmer zur Verfügung. • Informieren Sie sich zu den Visakategorien und zum ETA bei der australischen Botschaft in Berlin. Einreisekontrolle/Körperscanner Fluggäste auf vielen Flughäfen in Australien müssen mit dem Einsatz von Köperscannern rechnen. Eine Weigerung, sich der Überprüfung mittels Körperscanner zu unterziehen, führt zu einer Verzögerung bei der Sicherheitsüberprüfung und Zugang zum Transitbereich erst nach einer Frist von 24 Stunden. Weitere Informationen stehen auf der Webseite des australischen Department of Home Affairs https://www.homeaffairs.gov.au/about-us/what-we-do/travelsecure/passenger-screening  zur Verfügung. Minderjährige Alleinreisende Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren müssen bei der Fluggesellschaft als minderjährige Reisende (unaccompanied minor) angemeldet werden. Alleinreisende Kinder im Alter von zwölf bis fünfzehn Jahren können als minderjährige Reisende angemeldet werden; sollten jedoch immer als junge Reisende (young passenger) identifiziert sein. Weitere Informationen stellt beispielsweise Qantas https://www.qantas.com/au/en/travel-info/children/unaccompanied.html  zur Verfügung. Einfuhrbestimmungen Die Ein- und Ausfuhr von Fremd- und Landeswährung ist unbegrenzt möglich, muss ab einem Wert von mehr als 10.000 AUD aber deklariert werden. Für bestimmte, nach Australien eingeführte Waren ist eine Einfuhr- und Verkaufssteuer zu entrichten. Reisenden ist erlaubt, folgende Waren zoll- und steuerfrei im Reiseverkehr nach Australien einzuführen: Geschenke, Souvenirs, elektronische Geräte, Parfum, Schmuck, Uhren, Lederwaren etc.: • für Reisende über 18 Jahren bis zu je 900,- AUD; • für Reisende unter 18 Jahren bis zu  je 450,- AUD; • Alkohol, Wein und Bier oder Spirituosen, unabhängig davon, wo sie erworben wurde: • für Reisende über 18 Jahren bis zu je 2,25 Liter Alkohol; • Zigaretten, Zigarren oder Tabak, unabhängig davon, wo sie erworben wurden: • für Reisende über 18 Jahren bis zu je 25 Zigaretten oder 25 Gramm Tabak. Stets aktuelle Informationen zu Freimengen bietet die Australian Border Force https://www.abf.gov.au/entering-and-leaving-australia/can-you-bring-it-in/categories/duty-free. Eine gemeinsam reisende Familie kann ihre erlaubten Mengen an zollfreien Gütern zusammenlegen. Waren, die im Ausland oder vor der Abreise in Australien zoll- oder steuerfrei (duty free/ sales tax free) gekauft wurden, werden mit angerechnet, wenn der Zollfreibetrag errechnet wird. Australien hat ein strenges Quarantäneregime, dessen Durchsetzung (sorgfältige Kontrollen bei der Einreise) mit Nachdruck betrieben wird und deshalb strikt eingehalten werden sollte. Alle Nahrungsmittel, Pflanzen- und Tierprodukte müssen auf der Passagier-Einreisekarte (Incoming Passenger Card) angegeben werden. Diese werden dann von einem Quarantänebeamten am roten Abfertigungsschalter in der Flughalle untersucht und möglicherweise eingezogen. Werden Gegenstände, die den Quarantänebestimmungen unterliegen, nicht deklariert, können empfindliche Strafen verhängt werden. Die Ein- und Ausfuhr von vielen, insbesondere bedrohten Tier- und Pflanzenarten oder daraus angefertigten Gütern beziehungsweise Souvenirs ist streng reguliert. Illegale Ein- oder Ausfuhren ohne Genehmigung werden mit harten Strafen, zum Teil längeren Freiheitsstrafen, geahndet. Gleiches gilt zum Beispiel auch für historisch oder kulturell bedeutsame Bücher, Dokumente, Münzen und Aboriginal-Kunstgegenstände. Käufer sollten sich daher vor Erwerb und Ausfuhr entsprechend sorgfältig bei den zuständigen australischen beziehungsweise deutschen Zollbehörden informieren. Eine Zusammenstellung der australischen Einfuhrbeschränkungen finden Sie bei der Australian Border Force https://www.abf.gov.au/entering-and-leaving-australia/can-you-bring-it-in. Heimtiere  Bei der Einfuhr von Heimtieren findet das australische Quarantäneregime Anwendung. Der Prozess der organisatorischen Vorbereitung ist sehr zeitaufwendig. Es ist mit Vorlaufzeiten von mindestens 6 Monaten zu rechnen. Vor der Ausreise sind mehrmalige Tierarztbesuche vorgeschrieben (Microchip, Tollwutimpfung, Zeckenbehandlung, Wurmkur, Bluttests). Weiterhin muss eine Einreisegenehmigung und ein Gesundheitszeugnis bei den australischen Behörden beantragt werden. Nach der Einreise in Australien wird das Heimtier bis zu 30 Tage in einer Quarantänestation untergebracht. Es gilt zu beachten, dass bestimmte Hunderassen nicht nach Australien eingeführt werden dürfen, darunter Pit Bull Terrier. Weitergehende Informationen bietet das australische Ministerium für Landwirtschaft https://www.awe.gov.au/biosecurity-trade/cats-dogs. Gesundheit Aktuelles Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt. • Beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 sowie die Hinweise im Merkblatt COVID-19, auf den Seiten der WHO, des RKI und der BZgA. Masern Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko. • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggfs. ergänzen. Impfschutz Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles. Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab einem Alter von einem Jahr eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Dies gilt nicht bei Einreise von den Galapagosinseln in Ecuador. Australien selbst ist kein Gelbfieberinfektionsgebiet. • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden. • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen. • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen. • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG. Dengue-Fieber Dengue-Viren werden hauptsächlich von Dezember bis Juni im Norden Australiens durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue-Fieber, siehe auch Merkblatt Dengue-Fieber https://www.auswaertiges-amt.de/blob/200204/b6ac2a5d6e37eff649c4856389726b3e/denguefiebermerkblatt-data.pdf. • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen. Japanische Enzephalitis Auf den Inseln der Torres-Straße kann es zu Infektionen mit Japanischer Enzephalitis (JE) kommen. Bei der JE handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden von nachtaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selber zu erkranken. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen die JE Viren. • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Japanischer Enzephalitis im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen und lassen Sie sich ggfs. impfen. Meningokokken – Meningitis Seit 2017 wurden insbesondere in den australischen Bundesstaaten Northern Territory und Western Australia vermehrt Infektionen mit Meningokokken der Serogruppen W und Y gemeldet, siehe Australisches Gesundheitsministerium https://www1.health.gov.au/internet/main/publishing.nsf/Content/ohp-meningococcal-W.htm. • Erwägen Sie bei engem Kontakt zur lokalen Bevölkerung eine Meningokokken-Impfung (ACWY). Schlangen, Spinnen, Quallen u.a. Tiere Es können Erkrankungen und Verletzungen durch ungewollten Kontakt zu Schlangen, Spinnen, Quallen und anderen Meerestieren sowie punktuell auch Krokodilen und Haifischen vorkommen. • Befolgen Sie Warnhinweise und nehmen bei Bedarf zügig medizinische Hilfe in Anspruch. Die saisonal auftretende, fußballgroße Qualle „Seewespe“ zählt zu den gefährlichsten Meerestieren Australiens. Sie tritt vor allem in den Monaten Oktober bis Juni an flachen Sandstränden der nordaustralischen Küste zwischen Broome in Western Australia (NW) und Gladstone in Queensland (NO) auf. Bei Kontakt mit den bis zu drei Meter langen Tentakeln kann es innerhalb weniger Minuten zu schweren kardiotoxischen Symptomen bis hin zu Atemstillstand und Herzversagen kommen. Ebenfalls an den nördlichen und östlichen Küsten Australiens kommen die nur wenige Zentimeter große Qualle „Irukandji“ sowie zuletzt vermehrt die „Portugiesische Galeere“ vor. Nach Vernesselungen treten zunächst undramatische Hauterscheinungen auf. Dann folgen nach etwa 30 Minuten starke Schmerzen, teilweise treten aber auch ernste Herz-Kreislaufsymptome auf. • Bei Quallenverletzungen sollten sofort alle auf der Haut klebenden Tentakel entfernt und die betroffenen Stellen mit Meerwasser oder Weinessig übergossen oder mit Rasierschaum bedeckt werden. Suchen Sie einen Arzt auf, sollten die Hautreizungen nach einigen Stunden nicht abklingen. Medizinische Versorgung Der Zustand des australischen Gesundheitswesens ist generell gut. Jedoch muss unter Umständen auch in Notfällen mit Wartezeiten für Behandlungen gerechnet werden. Medikamente, die aus Deutschland mitgebracht werden, müssen bei Ankunft deklariert werden. Es muss grundsätzlich eine Verschreibung des behandelnden Arztes in englischer Sprache vorliegen. Die Medikamente müssen im begleiteten Gepäck und in Originalverpackung eingeführt werden, ohne spezielle Genehmigung darf ein Dreimonatsbedarf nicht überschritten werden. Grundsätzlich genehmigungspflichtige Medikament finden Sie unter Can-You-Bring-It-In https://www.abf.gov.au/entering-and-leaving-australia/can-you-bring-it-in. • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland. • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente in ausreichender Menge nach Australien mit, und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Merkblatt Reiseapotheke. • Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropenmediziner oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG. Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes. • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten. • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung. • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Länderinfos zu Ihrem Reiseland Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland. Mehr https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/australien-node
http://dlvr.it/SKf0y0

Fensterscheiben eingeworfen

#Prenzlau –  Wie der Polizei am 24.02.2022 angezeigt wurde, haben noch Unbekannte zwei Fensterscheiben am Bürgerhaus im Georg-Dreke-Ring eingeworfen. Auch rissen sie Dämmplatten an einem Hausaufgang herunter. Insgesamt entstand so ein Schaden von rund 1.000 Euro. Kriminalisten der Inspektion Uckermark ermitteln nun, wer sich das betätigte.
http://dlvr.it/SKdydv

Werkstatt in Brand geraten

#Kyritz – Ein Zeuge wurde gestern gegen 22.00 Uhr durch einen lauten Knall in Heinrichsfelde geweckt und stellte bei der Überprüfung ein Gebäude in Brand stehend fest. Feuerwehr und Polizei rückten aus. Hier geriet eine Werkstatt in Brand, in welcher u.a. hochwertige Arbeitsmaterialien, zirka 1.000 Liter Heizöl und mehrere Flaschen Sauerstoff gelagert wurden. Während der Löscharbeiten kam es zu mehreren Detonationen. Die Flammen griffen auf ein angrenzendes Wohnhaus über. Gegen 03.00 Uhr konnte der Brandort an die Polizei übergeben werden. Heute untersuchen Brandursachenermittler den Brandort. Bislang wird davon ausgegangen, dass ein technischen Defekt an einer Elektroleitung brandursächlich war. Das Wohnhaus ist teilweise weiterhin bewohnbar. Keiner der Anwohner wurde bei dem Brand verletzt. Der Gesamtschaden wird auf zirka 1.000.000 Euro geschätzt.
http://dlvr.it/SKdxJm

Manipulationen entdeckt

BAB 10/ Oberkrämer – Polizeibeamte der Verkehrspolizei der Polizeidirektion Nord stoppten gestern in der Zeit von 07.40 Uhr bis 08.30 Uhr an der Anschlussstelle Oberkrämer in Fahrtrichtung Polen zwei osteuropäische Sattelzüge (Ukraine & Weißrussland) und kontrollierten die Fahrzeuge sowie die Fahrer. Bei der technischen Überprüfung fiel auf, dass die Abgasnachbehandlungsanlagen in den Fahrzeugen manipuliert waren. In einer Fachwerkstatt erfolgte die Beweissicherung. Offenbar waren die Anlagen umprogrammiert worden, sodass den Abgasen kein AdBlue beigemengt worden ist. Beamte leiteten gegen die Unternehmer Bußgeldverfahren ein und erhoben vor Ort jeweils 3.000 Euro Sicherheitsleistung von den Fahrern. Den beiden Fahrern untersagten sie die Weiterfahrt.
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Donnerstag, 24. Februar 2022

Zwei Personen bei Bahnunfall gestorben

#Ulm (ots)   Gegen 12.15 Uhr waren ein 37-Jähriger und eine 31-Jährige zu Fuß in Langenau unterwegs. Am Bahnübergang zwischen Olgastraße und Riedheimer Straße stießen die beiden Personen mit einem Zug zusammen. Sowohl der Mann als auch die Frau wurden bei dem Kontakt mit der Bahn getötet. Im Zug wurden weder der Fahrer noch die 16 Fahrgäste verletzt. Die Strecke Ulm – Aalen, blieb bis etwa 14.30 Uhr gesperrt. Zur Betreuung der Angehörigen waren Notfallseelsorger im Einsatz. Die Kriminalpolizei Ulm ermittelt nun den genauen Hergang und mögliche Hintergründe.
http://dlvr.it/SKb8Kt

Endspurt für Brandenburger Höhepunkt 2022: Mit der LAGA in Beelitz steht „Gartenfest für alle Sinne“ kurz bevor

Beelitz – Heute in genau sieben Wochen, am 14. April, ist es soweit – dann startet für 201 Tage die 7. Landesgartenschau (LAGA) Brandenburgs unter dem Motto „Gartenfest für alle Sinne“ in der Spargelstadt Beelitz. Bis zum 31. Oktober wird sie ein Schaufenster sein für Kultur, Geschmack und die besonderen Reize des ländlichen Brandenburgs – unmittelbar vor den Toren Potsdams und Berlins – und damit ein landesweiter Höhepunkt in diesem Jahr. Eröffnet wird die Landesgartenschau von Agrarminister Axel Vogel. Rund 450.000 Besucher werden erwartet. Die jetzt in den letzten Februartagen begonnenen Frühjahrsbepflanzungen werden zusammen mit der Pracht der Frühblüher die ersten Tage und Wochen der Gartenschau zu einem farbenfrohen Erlebnis werden lassen. „Ich freue mich riesig darüber, dass wir nach intensiver und ideenreicher Vorbereitung unmittelbar vor Ostern die diesjährige Landesgartenschau in der Spargelstadt Beelitz eröffnen können“, so Agrar- und Umweltminister Axel Vogel. „Vor allem durch die Anstrengungen der Stadt Beelitz und unserer Gärtnerinnen und Gärtner wurde die über sechs Monate dauernde LAGA vorbereitet. Seien Sie also neugierig auf das, was das blühende Brandenburg demnächst zu bieten hat. Ich bin überzeugt davon: für Jung und Alt wird nicht nur für den Osterspaziergang etwas dabei sein.“ Unter Federführung des Agrar-Umweltministeriums hat die Brandenburger Landesregierung die Vorbereitung der LAGA beginnend mit der Auswahl von Beelitz bereits langfristig begleitet. Wesentliches Ziel ist es, gemeinsam mit der Stadt Entwicklungsimpulse umzusetzen, die auch nach dem Abschluss der Gartenschau wirken. Zur Vorbereitung der Landesgartenschau setzt die Stadt Beelitz Investitionen in Höhe von rund 22 Millionen Euro um. Davon stellt die Landesregierung rund 16 Millionen bereit, allein 10 Millionen Euro kommen aus dem Agrar-Umweltministerium. Zu den schon 1,5 Millionen gesteckten Frühlingsblumenzwiebeln wie Tulpen und Narzissen werden Ranunkel, Pantoffelblumen, Hornveilchen, Stiefmütterchen und Goldlack gepflanzt. Mit der Frühjahrsbepflanzung finden die gärtnerischen Vorbereitungen ihren Abschluss. Später wird die Frühjahrsbepflanzung durch Sommer- und anschließend durch Herbstblumen ersetzt. So wird sich das Gartenschaugelände den Besucherinnen und Besuchern jederzeit blütenreich präsentieren. Das bisher vor allem als Spargelstadt bekannte Beelitz wird sich den Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt, der Mittelmark und allen Gästen auf der LAGA in völlig neuem Rahmen zeigen: Zwischen der Beelitzer Altstadt und der Nieplitz ist im Vorfeld der Landesgartenschau ein gänzlich neu gestalteter Landschaftspark entstanden. Auf dem Gartenschaugelände –- dem künftigen Park und modernen Veranstaltungsgelände der Stadt – wird in großer Vielfalt sowohl das Können der Gärtnerinnen und Gärtner Brandenburgs als auch die kulturelle Vielfalt des Landes präsentiert werden. Auch nationale und internationale Stars und Sternchen werden dabei sein. Ein sonntäglicher Sommergarten knüpft an ein bekanntes Format verbunden mit Beelitzer Charme und Brandenburger Gastlichkeit an. Bereits bei der Planung für die Gestaltung des Geländes wurden besondere Anforderungen im Bereich Natur- und Gewässerschutz berücksichtigt. Der Naturpark Nuthe-Nieplitz und die Landesgartenschau 2022 zeigen, wie Umweltschutz und Gartenbau Hand in Hand gehen können. Warum das so wichtig ist, darüber können sich die Gäste der Landesgartenschau im Naturpark-Pavillon informieren. Dieser ist zentral auf dem Gelände der Landesgartenschau zu finden und über den gesamten Zeitraum zugänglich. Dort präsentieren sich der Naturpark Nuthe-Nieplitz und der benachbarte Naturpark Hoher Fläming mit bildgewaltigen Aufnahmen aus der Vogelperspektive. Drohnenaufnahmen zeigen eindrucksvoll die einzigartigen Natur- und Kulturschönheiten der Naturparke. In einer Vielzahl an Themengärten und Staudenbeeten werden florale Höhepunkte in Szene gesetzt. Die 14-tägig wechselnden Hallenschauen in der Stadtpfarrkirche St. Marien – St. Nikolai sind ein weiterer Höhepunkt. Gemeinsam mit dem Regionalmarkt an der Kirche sorgen sie dafür, dass die Besucherinnen und Besucher der Landesgartenschau auch die liebevoll sanierte Beelitzer Altstadt und regionale Erzeugnisse aus Brandenburg erkunden werden. Das Festspielareal ist eine von vielen Investitionen, die im Rahmen der Landesgartenschau in Beelitz umgesetzt wurden und somit die wirtschaftliche, kulturelle und touristische Entwicklung der Stadt Beelitz dauerhaft positiv beeinflussen werden. „Ich möchte mich noch einmal bei der Landesregierung bedanken für die großartigen Möglichkeiten, die sie mit der Vergabe der Landesgartenschau an die Stadt Beelitz für unsere Region ermöglicht hat. Diese Zukunftsinvestitionen in einem vergleichsweise kurzen Zeitraum zu verwirklichen, wäre für uns ohne die Landesgartenschau unmöglich gewesen“, so der Beelitzer Bürgermeister und LAGA-Geschäftsführer Bernhard Knuth. „Das wir mit unserem Gartenschaukonzept den richtigen Weg eingeschlagen haben, zeigen uns auch die hervorragenden Vorverkaufszahlen: Bisher wurden allein rund 9.200 Dauerkarten in Beelitz verkauft. Hinzu kommen noch rund 7.000 Tageskarten für die Gartenschau und gut 3.500 Karten für die großen Abendkonzerte.“ Alle Investitionen für die Landesgartenschau – die aus regulären Förderprogrammen des Landes finanziert werden – wirken nachhaltig. So wird die neue Bühne auch künftig für Stadtfeste, Theateraufführungen oder Filmvorführungen genutzt. Für das traditionelle Spargelfest ergeben sich ganz neue Möglichkeiten. Mit förderseitiger Unterstützung hat die Stadt eine über Jahrzehnte leerstehende Wassermühle erhalten und in ein neues Mühlenmuseum verwandelt. Zusammen mit dem erweiterten Spargelmuseum und dem ebenfalls ausgebauten Posthaltereimuseum wurden so dauerhafte touristische Anziehungspunkte geschaffen und aktive Beiträge zum Erhalt von kulturellem Erbe geleistet. Kinder- und Jugendbildung wird dauerhaft im neu entstandenen Slawendorf beheimatet sein, in dem zeitgleich ein Blick in die frühe Besiedlung der Region möglich wird. Im Zusammenhang mit der Landesgartenschau wurde ein Impuls für den Erhalt und den Betrieb der „Venus-Lichtspiele“ gesetzt. Mit Unterstützung des Landes für eine nachhaltige Investition können hier bald wieder die Lichter angehen. Nach der LAGA wird in Beelitz zudem auch ein modernes Naturfreibad eröffnet werden können. Informationen zur Landesgartenschau 2022 in Beelitz findet man unter: https://laga-beelitz.de
http://dlvr.it/SKZJb7

Was man so auf der Straße findet…

#Schwedt/Oder – Am Abend des 23.02.2022 wurden Polizisten in die Leverkusener Straße gerufen. Dort sollten Jugendliche aus einem der oberen Stockwerke eines Mehrfamilienhauses Feuerwerkskörper auf die Straße geworfen haben. In der betreffenden Wohnung konnten tatsächlich Jugendliche angetroffen werden, die auch zugaben, mit Tischfeuerwerk hantiert zu haben. Pyrotechnische Erzeugnisse waren in den Räumen nicht zu finden gewesen. Bei der Absuche nach Resten des Feuerwerks entdeckten die Beamten aber im Bereich eines Hausaufganges der Leverkusener Straße mehrere Päckchen mit mutmaßlichen Drogen. Diese waren offensichtlich dort schnell entsorgt worden. Das Ganze ist sichergestellt und nun ermitteln Kriminalisten der Inspektion Uckermark, wer die Päckchen so eilig hatte loswerden wollen.
http://dlvr.it/SKZHRH

Russland überfällt Ukraine – Brandenburg stellt sich auf Kriegsflüchtlinge ein

Innenminister Stübgen: „Die Katastrophe ist eingetreten.“           Potsdam – Russland hat in der vergangenen Nacht die Ukraine überfallen und einen Krieg gestartet. Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen erklärte in einer ersten Reaktion, dass die Europäische Union Kriegsflüchtlinge aufnehmen und Brandenburg seinen Anteil daran tragen werde. Stübgen sicherte dem Nachbarland Polen eine enge Zusammenarbeit bei der Aufnahme von Vertriebenen zu und forderte von der Bundesregierung die schnelle Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle, für die Bearbeitung aller Formalitäten von ankommenden Kriegsflüchtlingen. Innenminister Stübgen: „Die Katastrophe ist eingetreten. Russland hat die Ukraine überfallen. Dieser schreckliche Krieg wird zu unfassbarem Leid führen. Die Europäische Union wird Menschen, die vor diesem Krieg fliehen, Unterkunft und Schutz gewähren. Deutschland und Brandenburg werden ihren Anteil daran tragen. Das ist unsere gemeinsame Verpflichtung. Die Innenminister aller Länder und des Bundes haben heute erste Vorbereitungen für die Aufnahme von ukrainischen Kriegsflüchtlingen besprochen. Die Bundesinnenministerin hat ein tägliches Lagebild zur Entwicklung zugesagt. Das ist wichtig, damit wir uns rechtzeitig auf Flüchtlingsströme einstellen können. Der Bund hat jetzt die Aufgabe, schnell klare Regeln für eine zentrale Registrierung und Verteilung von Kriegsflüchtlingen aufzustellen. Es muss eine zentrale Anlaufstelle des Bundes geben, die für alle Formalitäten zuständig ist. Die Bundesländer benötigen Informationen, wie viele Menschen sie aufnehmen sollen, damit wir alles für die Erstversorgung und Unterbringung der Vertriebenen vorbereiten können. Als erstes Land der europäischen Union wird Polen von Flüchtlingsströmen betroffen sein. Als gute Nachbarn stehen wir Brandenburger mit Polen in engem Austausch und bereiten uns gemeinsam vor. Die beste Reaktion auf den russischen Kriegstreiber Putin ist der Zusammenhalt des freien Europas.“
http://dlvr.it/SKZF5q

Piratenpartei verurteilt völkerrechtswidrigen Einmarsch Russlands in die Ukraine

Der Russische Staatschef Vladimir Putin hat in einer Fernsehansprache der Ukraine faktisch den Krieg erklärt, indem er eine Spezialoperation im Donbass ankündigte [1]. Die Phase der Zermürbung der Ukraine durch Russland auf allen Ebenen ist zu einem offiziellen Krieg geworden – alle größeren Städte werden derzeit beschossen und Bodentruppen greifen in die Kämpfe ein. In den vergangenen Monaten wurden massive Truppenverbände von fast 200.000 Soldaten im Süden, Osten und Norden der Ukraine zusammengezogen. Dabei wurde auch das nördliche Nachbarland Belarus im Schatten der Krise fest an Russland gebunden [2]. Alexander Kohler, Themenbeauftragter für Außenpolitik der Piratenpartei Deutschland, kommentiert diese neuesten Entwicklungen in der Ukraine:       „Der größte Krieg in Europa seit 1945 ist der Überfall auf die Ukraine. Wir verurteilen den völkerrechtswidrigen Einmarsch Russlands in die Ukraine. Wir fordern die Bundesregierung auf, alles in ihrer Macht stehende zu tun, um die Ukraine gegen diese Aggression zu unterstützen und gegen Unterstützer dieses Angriffskrieges vorzugehen. Schon aufgrund unserer Geschichte haben wir die Verpflichtung dazu.“  Quellen: [1] edition.cnn.com/europe/live-news/ukraine-russia-news-02-23-22/index.html [2] Russland und Belarus: Wladimir Putins falscher Vasall | ZEIT ONLINE www.zeit.de/politik/ausland/2022-02/russland-belarus-wladimir-putin-alexander-lukaschenko
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Mittwoch, 23. Februar 2022

Wütend weil kein Zug mehr fuhr – Mann mit Schottersteinen in der Hand leistet Widerstand

#Halberstadt (ots)   Weil kein Zug mehr fuhr, rastete am Dienstagabend, den 22. Februar 2022 ein 22-Jähriger aus. Der Mann meldete sich zunächst gegen 22:15 Uhr im Bundespolizeirevier Halberstadt und beschwerte sich, dass sich bei einer Bahn, welche in Richtung Oschersleben fuhr, die Türen bei seiner Ankunft bereits geschlossen hatten und der Zug ohne ihn losgefahren sei. Er drohte an, falls er nicht mehr nach Hause käme, andere Züge mit Schottersteinen zu bewerfen. Eine halbe Stunde später stellte eine Streife den Mann erneut im Bahnhof Halberstadt fest. Er gestikulierte lautstark, schimpfte und hatte tatsächlich mehrere Schottersteine in der Hand. Da er der Aufforderung, die Steine wegzulegen, nicht nachkam, nahmen die Bundespolizisten ihm die Steine ab. Bei der sich anschließenden Identitätsfeststellung beleidigte er die Einsatzkräfte massiv und verweigerte mehrfach die Herausgabe eines Dokuments. Die Situation spitzte sich weiter zu: Der Mann nahm mit seinen Armen eine Schlaghaltung ein, woraufhin er fixiert und gefesselt werden sollte. Gegen diese polizeiliche Maßnahme wehrte er sich heftig und riss sich mehrfach los. Erst durch den zuvor angedrohten Einsatz des dienstlichen Pfeffersprays konnte der Widerstand gebrochen und der Mann gefesselt werden. Ein sofort hinzugezogener Notarzt leitete die ersten Hilfemaßnahmen ein. Auch im Rettungswagen verhielt sich der Mann weiter aggressiv und beleidigte alle Beteiligten. Zudem weigerte er sich den Rettungswagen wieder zu verlassen, obwohl kein ärztlicher Befund vorlag. Er musste nach Abschluss der Behandlung herausgetragen werden. Während der polizeilichen Maßnahmen verletzte sich auch ein Bundespolizist. Er brach seinen Dienst ab und ist derzeit nicht dienstfähig. Den Tatverdächtigen aus Kamerun erwarten Strafanzeigen wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung.
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Parkanlagen und Schlösser in Potsdam, Berlin und Brandenburg wieder offen

Nach den unwetterbedingten Schließungen hat die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg (SPSG) ihre Parks und Schlösser in Potsdam, Berlin und Brandenburg am Mittwoch, dem 23. Februar 2022, wieder für den Besuchsverkehr geöffnet. Dies gilt auch für die Pfaueninsel in Berlin. Ausnahme sind Schloss und Park Caputh, die bis voraussichtlich Sonnabend, dem 5. März 2022, wegen umfassender Reparaturarbeiten an der beschädigten Dacheindeckung des Schlosses geschlossen bleiben müssen. Nach den Sturmtiefs „Ylenia“, „Zeynep“ und „Antonia“ ist der Totalverlust von mindestens 122 Bäumen zu beklagen, hinzu kommen mindestens 38 Kronenausbrüche. Die vollständige Beseitigung aller Schäden wird in den kommenden Tagen und Wochen erfolgen. Deshalb kann es weiterhin zu Absperrungen von Teilbereichen und Einschränkungen für den Besuchsverkehr kommen. Grundsätzlich können von frei hängenden Ästen immer noch Gefahren ausgehen. Die SPSG bittet deshalb ausdrücklich darum, nur die freigegebenen Wege zu nutzen, den Aufenthalt unter Bäumen zu vermeiden sowie die Absperrungen und entsprechenden Ausschilderungen zu beachten. Schadensbilanz (Stand 23.02.2022) Potsdam * Park Sanssouci: 42 umgestürzte bzw. entwurzelte Bäume, 2 Kronenausbrüche, Beschädigung von 9 Skulpturen-Einhausungen, Beschädigung der Dacheindeckung des Marly-Schlosses * Neuer Garten und Pfingstberg: 12 umgestürzte bzw. entwurzelte Bäume * Park Babelsberg: 16 umgestürzte Bäume, 10 Kronenausbrüche Berlin * Schlossgarten Charlottenburg: 2 umgestürzte bzw. entwurzelte Bäume * Pfaueninsel: 45 umgestürzte bzw. entwurzelte Bäume, 25 Kronenausbrüche * Glienicke: 1 umgestürzter Baum Caputh * 2 umgestürzte bzw. entwurzelte Bäume, Beschädigung der Dacheindeckung Paretz * 2 umgestürzte bzw. entwurzelte Bäume, 1 Kronenausbruch Königs Wusterhausen * 2 umgestürzte Bäume Hinzu kommt in allen Anlagen eine erhebliche Anzahl von Starkastabbrüchen.
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THW-Hochleistungspumpen im Dauereinsatz

HH MV SH (ots)   Die Orkane „Ylenia“ und „Zeynep“ der vergangenen Woche und anschließend Sturmtief „Antonia“ haben neben Windbruch und Sturmschäden in vielen Regionen auch für Hochwasser gesorgt. Die zwischenzeitlich bis zu 180 eingesetzten ehrenamtlichen Einsatzkräfte des Technischen Hilfswerkes (THW) sind in der ersten Wochenhälfte weiterhin in den drei Bundesländern unseres Landesverbandes unterwegs und sorgen mit Hochleistungspumpen, Sandsäcken sowie Stromaggregaten und technischem Gerät für schnelle technische Hilfe. Die Gesamtpumpleistung an den verschiedenen Einsatzorten liegt bei über 120.000 Liter pro Minute. Einsatzende ist je nach Einsatzstelle, wenn das Wetter mitspielt am letzten Februar-Wochenende. Sollten die Pegel nicht ausreichend niedrig sein, wird natürlich weitergepumpt. Da das THW auch in dieser Fachkompetenz Pumpen bundesweit modular aufgestellt ist, ist die Ablösefähigkeit und gegebenenfalls Verstärkung über die Landesverbandsgrenzen hinaus und für längere Zeiträume gesichert. 1) Einsatzstelle Warin an der Mühle (Kreis Nordwestmecklenburg) Seit Sonntag, 20. Februar sind ehrenamtliche Einsatzkräfte aus den Ortsverbänden Schwerin, Wismar sowie Bergen auf Rügen in Warin im Einsatz. Beim Aufbau der Pumpen packten im Maximum 46 Ehrenamtliche mit an. Mittlerweile liegt die Pumpleistung bei dauerhaft über 50.000 Liter pro Minute. Die Einsatzkräfte der Fachgruppe Wasserschaden/Pumpen (WP) des OV Bergen auf Rügen ist mit der Großpumpe (25.000 l/min) im Einsatz. Einsatzkräfte des Ortsverbandes Demmin unterstützen seit Montag ebenfalls mit seinen Pumpen sowie Helferinnen und Helfern, damit Tag- und Nachtschichten für den Dauerbetrieb sichergestellt werden können. Das Einsatzende ist weiterhin offen, absehbar sind jedoch noch mehrere Tage. 2) Einsatzstelle Niendorf/Ostsee (Kreis Ostholstein) In Niendorf an der Ostsee (Gemeinde Timmendorfer Strand) wird ein Wohn- und Ferienhausgebiet von den angesammelten Wassermengen der Aalbek-Niederung bedroht. Auch dort sind zahlreiche THW-Fachgruppen Wasserschaden/Pumpen mit Hochleistungspumpen im Einsatz, um das aufgestaute Wasser des sonst beschaulichen Flüsschens Albek in das Hafenbecken zu pumpen. Aufgrund des hohen Standes der Ostsee kann das Schöpfwerk, dass ansonsten für die Entwässerung sorgt, derzeit nicht geöffnet werden. Seit Sonnabend sind in dort enger Abstimmung mit der örtlichen Feuerwehr daher THW-Fachgruppen W/P aus Oldenburg in Holstein, Mölln und Bad Segeberg sowie eine weitere Pumpe der Feuerwehr Lübeck im Einsatz, um mit mehreren Hochleistungspumpen, und zusätzlichen Elektropumpen mit einer Dauerförderleistung von 45.000 l/Minute für Entlastung zu sorgen. Unterstützung erhalten sie auch aus den Ortsverbänden Preetz, Eutin und Neustadt in Holstein, die neben der Verpflegung auch für ausreichend Licht und Strom für die eingesetzten Pumpen an den verschiedenen Einsatzstellen sorgen. Ein Einsatzende ist derzeit noch nicht absehbar. 3) Einsatzstelle Reinfeld Kreis Stormarn Um in der Karpfenstadt Reinfeld eine Pumpstation vor Hochwasser zu schützen, wurden in der Nacht zu Dienstag zwei Hochleistungspumpen des THW Ortsverband Stelle-Winsen (LV Bremen-Niedersachsen) und der Feuerwehr Ratzeburg in den Einsatz gebracht. Die Fachgruppe Notversorgung und Notsinstandsetzung aus dem THW OV Lübeck sorgt derweil mit einer Netzersatzanlage für ausreichend Strom und Licht, damit die Gesamtpumpenleistung von 16.000 l/Minute auch schnell bei der vom Hochwasser bedrohten Pumpstation Wirkung zeigen kann. Bereits am Vortag hatte die Fachgruppe Räumen aus Lübeck Sandsäcke nach Reinfeld transportiert und zusammen mit den Einsatzkräften der Feuerwehr Reinfeld verbaut. Das THW Bad Oldesloe übernahm die logistische Verpflegung der eingesetzten Kräfte mit Verbrauchsgütern. Ein Einsatzende ist aktuell auch hier noch nicht absehbar. 4)Einsatzstelle Dove Elbe Auch an der Dove-Elbe einem Nebenfluss der Elbe im Süden der Hansestadt Hamburg, hat Sturmtief „Antonia“ seine Spuren hinterlassen. Auch dort haben Hochwasser und starke Regenfälle dazu geführt, dass die Wassermassen zum Problem wurden. Bereits am Sonntag waren Einsatzkräfte dabei, Deiche und Häuser mit Sandsäcken zu sichern. An der Tatenberger Schleuse pumpt das THW mit Pumptechnik Wasser in die Elbe, um die Innenstadt des Ortsteils Bergedorf und die Vier- und Marschlande vor weiteren Überschwemmungen zu schützen. 5)Trinkwasserstation an der A25 bei Tatenberg In eine Trinkwasserstation von Hamburg Wasser, an der A25, drang durch die vorhergegangenen Sturmtiefs das hinterlassene Hochwasser in das Haus der Anlage. Bei steigenden Wasserpegel bestand die Gefahr, dass noch mehr Wasser in die Anlage und die angrenzende 110 kV Trafostation eindringt, die Leitungen bersten und ein Großteil der Stadt von der Trinkwasserversorgung abgeschnitten wird. Das bereits ins Gebäude eingedrungene Wasser wurde mit einer Tauchpumpe nach draußen befördert, die Feuerwehr verhinderte durch eine Sandsackbarriere vor den Eingängen der Station weiteres Eindringen und die Fachgruppe WP des OV HH-Eimsbüttel leitete das Wasser mithilfe der Hannibal (Schmutzwasserpumpe 5.000 l/min) in ein umliegendes Gewässer um. Gegen 20 Uhr war am Dienstag dieser Einsatz beendet und die Einsatzbereitschaft des OV Eimsbüttel konnte wieder hergestellt werden. -- THW - Technische Kompetenz im Zivilen Bevölkerungsschutz -- Daneben beraten an allen Einsatzstellen auch speziell ausgebildete Fachberaterinnen und Fachberater die Stäbe der Kommunen und Feuerwehren zu weiteren Einsatzoptionen für das THW. Insbesondere sind hierbei insbesondere auch die technischen Kompetenzen in den Bereichen Stromversorgung, Beleuchtung und Logistik gefragt, um die Einsätze über längere Zeiträume durchführen zu können.
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Warnung vor Betrugs-Mails – Die Bundespolizei ist nicht Urheber dieser E-Mails

#München (ots)   Die Bundespolizei warnt vor betrügerischen E-Mails, die aktuell im Namen der Bundespolizei verschickt werden. Durch die Verwendung offizieller Logos und Bildwortmarken wirken diese Schreiben authentisch und vertrauenserweckend. Den Adressaten wird vorgeworfen, eine bestimmte Straftat begangen zu haben. Zudem wird dazu aufgefordert, innerhalb einer Frist Stellung zum Sachverhalt zu nehmen. Verstreicht diese, so werde Anklage erhoben. Die Bundespolizei rät: Sollten auch Sie eine solche E-Mail erhalten haben, antworten Sie nicht darauf und zahlen Sie auf keinen Fall einen möglicherweise geforderten Betrag. Strafanzeige können Sie auf jeder Polizeidienststelle in Ihrer Nähe erstatten.
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7.714 neue Corona Fälle im Land Brandenburg

In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten COVID-19-Fälle innerhalb der letzten 24 Stunden um 7.714 erhöht. So sind insgesamt 487.839 laborbestätigte COVID-19-Fälle statistisch erfasst (kumulativ ab der 10. Kalenderwoche 2020, Stand: 23.02.2022, 00:00 Uhr, Quellen: http://corona.rki.de). In Brandenburg sind ungefähr 331.700 Menschen von ihrer COVID-19-Erkrankung genesen. So liegt die Zahl der Infizierten und Erkrankten aktuell bei geschätzt rund 151.000 (Vorwoche: rund 145.300). Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz und Auslastung Intensivbetten Aktuell werden 716 Personen mit einer COVID-19-Erkrankung im Krankenhaus behandelt, davon befinden sich 73 in intensivmedizinischer Behandlung, hiervon müssen 50 beatmet werden (Stand 22.02.2022, Quelle: IVENA).   Schwellenwerte   Landesweite Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz bis 3 über 3 über 6 über 9 Aktueller Wert (Stand: 23.02.22)   4,78       23.02. 22.02. 21.02. 20.02. 18.02. 17.02. 16.02. 15.02. 14.02. Werte der letzten Tage 4,78 4,90 4,31 4,62 4,74 4,98 4,74 5,06 5,81     Warnwert Alarmwert Anteil der intensivpflichtigen COVID-19-Patienten in Bezug auf die tatsächlich verfügbaren Intensivbetten (ITS) bis 10% mit COVID-19-Patienten belegte ITS-Betten 10 bis 20 % mit COVID-19-Patienten belegte ITS-Betten mehr als 20 % mit COVID-19-Patienten belegte ITS-Betten Aktueller Wert (Stand: 22.02.22)   10,1 %     22.02. 21.02. 20.02. 19.02. 18.02. 17.02. 16.02. 15.02. 14.02. Werte der letzten Tage 10,1 10,1 9,8 9,7 8,8 9,2 10,8 10,9 11,9     Sieben-Tage-Inzidenz Die landesweite Sieben-Tage-Inzidenz liegt bei 1.544,6 Neuinfektionen innerhalb der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner (Vortag: 1.616,1; Vorwoche: 1.767,8). Indikator   Warnwert Alarmwert Hotspot-Region Sieben-Tage-Inzidenz kleiner 100 100 bis 200 über 200 über 750 Dieser bekannte Indikator ist bei der Bewertung der Corona-Lage auf kommunaler Ebene zugrunde zu legen, um in verfassungsrechtlich gebotener Weise auf regionale und lokale Infektionsgeschehen angemessen reagieren zu können. Sieben-Tage-Inzidenz der Landkreise und kreisfreien Städte Landkreis / kreisfreie Stadt   23.02.   22.02.   21.02. Sonntag 20.02. 19.02. 18.02. 17.02. 16.02. 15.02. 14.02. Barnim 1.953,1 2.297,9 2.661,4 2.730,8 2.825,8 2.608,1 2.687,6 2.929,4 2.876,0 2.892,0 Brandenburg a. d. H. 1.028,6 977,2 842,6 842,6 842,6 812,0 909,2 1.010,5 1.064,7 1.202,1 Cottbus 1.752,9 1.617,1 1.625,2 1.591,8 1.617,1 1.503,7 1.453,0 1.468,2 1.533,0 1.538,1 Dahme-Spreewald 1.810,6 1.744,8 1.762,1 1.788,1 1.793,8 1.756,9 1.711,3 1.618,4 1.680,7 1.583,8 Elbe-Elster 1.796,5 1.626,4 1.614,5 1.581,8 1.586,8 1.505,7 1.445,3 1.327,6 1.275,2 1.300,9 Frankfurt (Oder) 1.582,0 1.503,1 1.483,8 1.483,8 1.511,9 1.497,9 1.559,2 1.559,2 1.703,1 1.720,6 Havelland 1.117,2 1.099,6 1.081,4 1.106,9 1.258,7 1.318,8 1.313,4 1.287,2 1.393,5 1.187,1 Märkisch-Oderland 1.425,5 1.511,7 1.557,3 1.615,2 1.554,3 1.570,5 1.652,7 1.655,2 1.920,9 1.835,7 Oberhavel 1.247,7 1.502,6 1.614,1 1.614,1 1.561,8 1.827,9 1.961,9 2.127,6 2.217,7 2.261,5 Oberspreewald-Lausitz 1.061,8 1.287,9 1.225,1 1.234,4 708,5 967,7 1.133,8 1.197,5 1.285,1 1.342,3 Oder-Spree 1.510,5 1.594,7 1.623,8 1.643,8 1.718,0 1.721,9 1.793,9 1.753,2 1.748,7 1.719,7 Ostprignitz-Ruppin 1.763,0 1.774,1 1.729,6 1.729,6 1.866,2 1.894,6 1.916,8 2.054,5 2.159,7 2.352,0 Potsdam 1.246,5 1.332,1 1.230,0 1.230,0 1.214,6 1.264,6 1.355,8 1.354,1 1.371,7 1.350,3 Potsdam-Mittelmark 1.892,1 2.054,6 2.206,9 2.280,3 2.141,7 2.326,2 2.428,5 2.129,3 1.833,9 1.833,0 Prignitz 2.577,0 2.312,9 2.340,5 2.340,5 2.256,4 2.149,9 2.281,3 2.361,5 2.471,9 2.436,4 Spree-Neiße 1.113,2 1.427,3 1.463,6 1.446,8 1.422,0 1.448,5 1.401,6 1.456,5 1.330,0 1.297,2 Teltow-Fläming 1.408,3 1.407,7 1.431,6 1.357,0 1.398,4 1.466,0 1.538,9 1.573,8 1.728,9 1.813,4 Uckermark 1.821,6 1.744,6 1.690,5 1.690,5 1.690,5 1.737,0 1.898,5 2.012,7 2.303,6 2.408,5 Brandenburg gesamt 1.544,6 1.616,1 1.656,5 1.669,3 1.653,5 1.690,4 1.753,1 1.767,8 1.813,7 1.811,8     Übersichtstabelle Fallzahlen von COVID-19 in Brandenburg Landkreis / kreisfreie Stadt Bestätigte Fälle im 24-h-Vergleich Zahl bestätigter Fälle ambulant + stationär kumuliert ab 10. KW 2020 Stand: 23.02., 00:00 Uhr 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner 7-Tage-Fallzahl Summe der Infektionen in letzten 7 Tagen nach Meldedatum Sterbefälle Wohnortprinzip kumuliert ab 10. KW 2020 (24-h-Vergleich) Barnim +337 34.743 1.953,1 3.659 335 (+0) Brandenburg a. d. H. +155 10.412 1.028,6 741 137 (+0) Cottbus/Chóśebuz +190 21.506 1.752,9 1.730 273 (+0) Dahme-Spreewald +589 33.529 1.810,6 3.138 350 (+0) Elbe-Elster +633 22.743 1.796,5 1.816 364 (+1) Frankfurt (Oder) +265 10.604 1.582,0 902 171 (+0) Havelland +480 28.287 1.117,2 1.840 244 (+1) Märkisch-Oderland +698 37.532 1.425,5 2.811 363 (+0) Oberhavel +367 38.241 1.247,7 2.673 376 (+0) Oberspreewald-Lausitz +176 25.843 1.061,8 1.151 367 (+0) Oder-Spree +464 37.393 1.510,5 2.708 421 (+0) Ostprignitz-Ruppin +270 17.171 1.763,0 1.742 187 (+0) Potsdam +404 33.024 1.246,5 2.270 266 (+1) Potsdam-Mittelmark +731 39.706 1.892,1 4.124 268 (+0) Prignitz +630 15.009 2.577,0 1.961 221 (+1) Spree-Neiße/Sprjewja-Nysa +199 25.066 1.113,2 1.258 312 (+0) Teltow-Fläming +665 34.692 1.408,3 2.416 278 (+4) Uckermark +461 22.338 1.821,6 2.154 226 (+0) Brandenburg gesamt + 7.714 487.839 1.544,6 39.094 5.159 (+8) COVID-19-Impfungen In Brandenburg sind 1.750.774 Menschen mindestens einmal geimpft (Impfquote mindestens einmal geimpft: 69,2 Prozent), 1.731.502 Menschen sind vollständig geimpft (Impfquote vollständig geimpft: 68,4 Prozent). Seit Beginn der Impfkampagne wurden in Brandenburg insgesamt 4.627.712 COVID-19-Impfungen verabreicht. Im Vergleich zu den vom RKI im Digitalen Impfquotenmonitoring veröffentlichten Zahlen sind das 5.067 Impfungen mehr als am Vortag und 32.791 mehr als vor einer Woche. Darüber hinaus haben in Brandenburg bislang insgesamt 1.258.223 Personen eine Auffrischimpfung erhalten (Impfquote Auffrischimpfung: 49,7 Prozent) (Stand: 22.02.2022, Quelle: RKI: Digitales Impfquotenmonitoring zur COVID-19-Impfung). Sieben-Tage-R-Wert Die Ansteckungsrate (Reproduktionszahl) mit dem Coronavirus liegt in Brandenburg bei 0,88 (Sieben-Tage-R-Wert, Stand: 22.02.2022). Sie bezeichnet die Anzahl der Personen, die im Durchschnitt von einer infizierten Person angesteckt wird. Wenn der R-Wert um 1 schwankt, stagniert das Infektionsgeschehen. Steigt der R-Wert dauerhaft über 1, nehmen auch die Fallzahlen zu. COVID-19 Inzidenzen Land Brandenburg nach Altersgruppen COVID-19 Inzidenzen Landkreise/kreisfreie Städte nach Altersgruppen Wöchentliche 7-Tage-Inzidenz unter Geimpften und Ungeimpften Hinweise zur Grafik: Darstellung der wöchentlichen Sieben-Tage-Inzidenz unter Geimpften (Infektion mindestens 2 Wochen nach abgeschlossener Impfserie unabhängig der Symptomatik) und Ungeimpften (keine Impfung) der COVID-19-Fälle im Land Brandenburg im Jahr 2021 nach Meldewoche. Die Berechnung ist eine grobe Abschätzung. So bleiben Fälle mit fehlenden Angaben zum Impfstatus und unvollständigem Impfschutz unberücksichtigt. Aufgrund von laufenden Ermittlungen zum Impfstatus durch die Gesundheitsämter werden die Daten im grau hinterlegten Bereich noch ergänzt und zum aktuellen Stand unterschätzt. Hinweise zu den Fallzahlen und Meldungen Erkrankungen an COVID-19 müssen von Ärzten, Angehörige eines anderen Heil- oder Pflegeberufs sowie Leitende von Gemeinschaftseinrichtungen unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Rechtliche Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz und die Corona-Meldepflicht-Verordnung. Diese Meldung muss spätestens 24 Stunden nach Feststellung dem zuständigen Gesundheitsamt vorliegen.  Die 18 Gesundheitsämter in Brandenburg müssen diese Zahlen spätestens am folgenden Arbeitstag an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) melden. Neuinfektionen sind alle mittels PCR bestätigten Infektionsfälle. Jede gemeldete Zahl erfordert eine umfangreiche Prüfung und muss über eine spezielle Meldesoftware (SurvNet-Meldesystem) erfasst und spätestens am folgenden Arbeitstag dem Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt werden. Aufgrund des Meldeverzuges zwischen dem Bekanntwerden von Fällen vor Ort und der Übermittlung an das LAVG kann es Abweichungen zu den von den Landkreisen und kreisfreien Städten aktuell veröffentlichen Zahlen geben. Dies gilt insbesondere für die Wochenenden. Die gemeldeten Fallzahlen bilden ein Lagebild zu den genannten Zeiten ab. Für die Bewertung der Lage ist allerdings die Fallzahlentwicklung über einen längeren Zeitraum relevant. Etwaige statistische Ungenauigkeiten einer Momentaufnahme sind unvermeidbar. Meldeverfahren: Das Land Brandenburg leitet täglich die Daten der laborbestätigten COVID-19-Fälle an das Robert Koch-Institut (RKI) weiter, die von den Landkreisen und kreisfreien Städten über die vom RKI zur Verfügung gestellte Meldesoftware SurvNet@RKI bis spätestens 19:00 Uhr an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) gemeldet wurden. Nach einer Plausibilitätsprüfung leitet das LAVG diese Daten bis spätestens 20:00 Uhr an das RKI weiter. Seitens des RKI erfolgen ab 20:00 Uhr weitere Prüfungs- und Auswertungsroutinen anhand eines Regelwerkes. Eine Voraussetzung ist unter anderem das Vorliegen eines positiven PCR-Befundes. Die Daten werden vom RKI einmal täglich jeweils um 0:00 Uhr aktualisiert und veröffentlicht. Die Berechnung der 7-Tage Inzidenz erfolgt auf Grundlage des tatsächlichen Erkrankungsfalles bzw. bei Nichtvorhandensein des Meldedatums des Infektionsfalles dividiert durch die Anzahl der Einwohner mal 100.000. Neuinfektionsfälle, deren tatsächliches Erkrankungsdatum länger als 7-Tage zurückliegen finden bei der Berechnung der 7-Tage-Inzidenz keine Berücksichtigung. Eine Summation der Neuinfektionen als Rechengrundlage führt leider zu abweichenden Ergebnissen, da diese das tatsächliche Erkrankungsdatum nicht berücksichtigen. Bei der Zahl der Genesenen handelt es sich um geschätzte Werte. Im Allgemeinen werden die aus dem ambulanten Bereich gemeldeten Infizierten nach 14 Tagen, gemäß RKI-Standard, als genesen betrachtet. Für die Gesundung eines Infizierten gibt es in Deutschland keine gesetzliche Meldepflicht. Aus diesem Grunde wird die Anzahl der Genesenen vom RKI in 100er Schritten gerundet. Die Zahl der aktuell Erkrankten ergibt sich wie folgt: Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle minus der geschätzten Zahl der Genesenen minus der Sterbefälle. Da es sich bei der Anzahl der Genesenen um einen Schätzwert handelt, wird die Zahl der aktuell Erkrankten vom RKI in 100er Schritten gerundet. Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz: Anzahl der stationär behandelten COVID-19-Patientinnen und ‑Patienten innerhalb der letzten sieben Tage pro 100 000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Anteil der intensivpflichtigen COVID-19-Patienten in Bezug auf die tatsächlich verfügbaren Intensivbetten (ITS): Datenquelle für die Berechnung der tatsächlich betreibbaren intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten ist IVENA eHealth, wo Brandenburger Krankenhäuser tägliche Eintragungen vornehmen.
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