Auch in der Friedrich-Ebert-Straße müssen Fußgänger Mund-Nasen-Schutz tragen
Die Landeshauptstadt Potsdam verlängert die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in einzelnen Bereichen im öffentlichen Raum: Dazu gehören die Brandenburger Straße, das Umfeld des Hauptbahnhofes sowie die Wochenmärkte auf dem Bassinplatz, am Nauener Tor und in Babelsberg sowie jetzt auch die Fußgängerwege der Friedrich-Ebert-Straße. Die Regelung tritt mit der heutigen Bekanntmachung in Kraft und soll vorerst bis zum 30. November 2020 gelten. Während die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf den Marktbereichen auf die Öffnungszeiten des Wochenmarktes begrenzt ist und in der Brandenburger Straße und Friedrich-Ebert-Straße nur für die Zeit zwischen 9 und 19 Uhr gilt, besteht sie im Bahnhofsumfeld generell.
„Die Infektionslage in unserer Stadt hat sich nicht gebessert. Deshalb bedarf es weiterhin einer gemeinsamen Kraftanstrengung, um die Zahlen der Neu-Infektionen in Potsdam zu reduzieren“, sagt Oberbürgermeister Mike Schubert. „Ich bedanke mich bei allen Potsdamerinnen und Potsdamern, die mit ihrem umsichtigen und besonnenen Verhalten sich und andere schützen. Machen Sie weiter so!“
Die neue Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg sieht den Erlass zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für Straßen und Plätze vor, auf denen der Mindestabstand von 1,5 Meter überwiegend nicht eingehalten werden kann. Der Inzidenzwert in Potsdam liegt Stand Dienstag, 3. November, bei 84,8 und hat damit die 7-Tage-Inzidenz von 35 Neu-Infizierten pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner deutlich überschritten.
Die Regelung im Überblick:
Die Mund-Nasen-Bedeckung-Pflicht gilt ab 3. November bis einschließlich 30. November 2020 in Potsdam
* auf Märkten während der Marktzeiten mittwochs und samstags am Nauener Tor (9 bis 16 Uhr), täglich außer Sonn- und Feiertag auf dem Bassinplatz (7 bis 17 Uhr) und samstags auf dem Weberplatz in Babelsberg (8 bis 16 Uhr)
* täglich von 9 bis 19 Uhr in der gesamten Einkaufsstraße Brandenburger Straße sowie auf dem Vorplatz vor dem Brandenburger Tor
* täglich von 9 bis 19 Uhr auf den Fußgängerwegen der Friedrich-Ebert-Straße sowie auf dem Vorplatz vor dem Nauener Tor
* täglich von 0 bis 24 Uhr im Bahnhofsumfeld, also vor dem Zugang Babelsberger Straße, vor dem Zugang Lange Brücke samt Haltestellen des Nahverkehrs sowie am Zugang Süd inklusive Busbahnhof und Haltestellen des Nahverkehrs.
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