Donnerstag, 5. Mai 2022

Dahme-Spreewald erlässt neue Allgemeinverfügung Quarantäne

RKI Vorgaben zur Verkürzung der Isolationszeit bei Symptomfreiheit /Änderungen bei Testvorgaben und für Kontaktpersonen Das RKI hat seine Empfehlungen zu Isolierung und Quarantäne bei SARS-CoV-2-Infektion und -Exposition aktualisiert und hier veröffentlicht. Das Gesundheitsamt des Landkreises Dahme-Spreewald hat am 05.05.2022 eine neue Allgemeinverfügung Quarantäne [Absonderung von Verdachts- sowie von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen] erlassen, die am 06.05.2022 in Kraft tritt. Die Geltungsdauer ist bis zum 30.06.2022 befristet. Die Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt 17/2022 veröffentlicht. Wesentliche Änderungen * Die Isolation nach einem positiven Corona-Test wird auf fünf Tage verkürzt, wenn in den letzten 48 Stunden keine Symptome auftraten. * Ein abschließendes Freitesten ist für die allgemeine Bevölkerung nicht mehr notwendig – Voraussetzung dafür ist aber eine 48-stündige Symptomfreiheit. Um den Eintrag von Infektionen in Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen zu vermeiden, gilt für positiv getestete Personen, die in der Pflege, der medizinischen Versorgung oder der Eingliederungshilfe arbeiten: Für die Wiederaufnahme der Tätigkeit müssen sie 48 Stunden symptomfrei sein und einen frühestens am 5. Tag durchgeführten negativen Test (Fremdtestung; Schnell- oder PCR-Test) vorlegen. * Die Quarantäne für Kontaktpersonen entfällt. Ihnen wird aber empfohlen, sich selbst zu testen. Allgemeinverfügung ist der schriftliche Bescheid Zur Quarantäneanordnung hat der Landkreis Dahme-Spreewald diese Allgemeinverfügung mit grundsätzlichen Vorgaben erlassen, um die Umsetzung der Absonderung für den beschriebenen Personenkreis zu vereinfachen. Die Allgemeinverfügung ist für jeden, der die darin genannten Voraussetzungen erfüllt, sofort und ohne weitere Mitteilung die verbindliche „Quarantäneanordnung“. Die Allgemeinverfügung ist der Bescheid. Die Allgemeinverfügung regelt den Beginn und das Ende der Isolationszeit für infizierte Personen, enge Kontaktpersonen und Verdachtspersonen. Weitere Informationen zu den Änderungen können Sie der Pressemitteilung des Ministeriums für Gesundheit, Soziales, Integration und Verbraucherschutz vom 03.05.2022 entnehmen. Die aktuelle Allgemeinverfügung Quarantäne [Absonderung von Verdachts- sowie von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen] wurde am 05.05.2022 erlassen und ist im Amtsblatt 17/2022 veröffentlicht. Sie listet geltende Regeln einer häuslichen Isolation auf und hat als Anlage eine Checkliste für positiv auf SARS-CoV-2 getestete Personen beigefügt. Bisherige Allgemeinverfügung aufgehoben Die im Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald Nr. 12/2022 vom 01.04.2022 veröffentlichte Allgemeinverfügung über die Anordnung der Absonderung (Isolation und Quarantäne) bei Erkrankung und Verdacht auf eine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus SARS-Cov-2 wird unmittelbar aufgehoben.
http://dlvr.it/SPq6CX

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