Samstag, 14. Mai 2022

Niedersachsen fordert Fortsetzung des Aufholprogramms für junge Menschen nach Corona und setzt zur Prävention sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche auf ein breit angelegtes Maßnahmenbündel

Im Rahmen der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) haben die Länder auf Initiative Niedersachsens gefordert, ein Nachfolgeprogramm für das in diesem Jahr auslaufende Bundesprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ auf den Weg zu bringen.   Bei der Planung des derzeit laufenden Bundesprogramms im Jahr 2021 hegten Bund und Länder die Hoffnung, dass man die Pandemie zeitnah in den Griff bekommen würde und viele Maßnahmen für Kinder, Jugendliche und deren Familien kurzfristig umsetzen könne. „Die Entwicklung der Pandemie verlief aber leider so, dass es in vielen Bereichen noch keine ausreichenden Möglichkeiten für Kinder, Jugendliche und deren Familien gegeben hat, von den Maßnahmen des Aufholprogramms auch wirklich umfangreich zu profitieren“, so Niedersachsens Sozialministerin Daniela Behrens. „Es zeigt sich zudem, dass wir die Folgen der Pandemie über mehrere Jahre kompensieren müssen.“   Behrens fordert daher, dass die Bereiche Bewegung, Kultur und Freizeit als wichtige Schwerpunkte dieses neuen Bundesprogramms benannt werden sowie die aktive Beteiligung und Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen an der Gestaltung und Umsetzung vor Ort Bestandteil des Programms ist.   Niedersachsen hat seinerseits mit „Startklar in die Zukunft“ ein Zukunftsprogramm auf den Weg gebracht, dass mit verschiedenen Bausteinen neue Freizeit- und Aktivitätsräume schafft, die Peer-Group wieder zusammenbringt, sportliche und kulturelle Aktivitäten unterstützt und den Auf- und Ausbau der Digitalisierung der Kinder- und Jugendarbeit sowie von Jugendplätzen weiter voranbringt. Die starke Nachfrage des Programms macht deutlich, wie wichtig die Maßnahmen und deren fortlaufende Förderung sind. Mit einem weiteren Beschluss sprach sich die JMFK mit großer Mehrheit für einen Antrag Niedersachsens und weiterer Länder zur Prävention sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche aus.   „Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe von höchster Priorität. Denn alle Kinder und Jugendlichen haben das Recht, ohne Gewalt aufzuwachsen. Sie zu schützen liegt vor allem in der Verantwortung ihrer Eltern, aber z. B. auch in der Verantwortung ihres sozialen Umfeldes, der Personen, die in Ausübung ihrer beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen kommen, sowie der Einrichtungen und Institutionen, in denen Kinder und Jugendliche leben, sich aufhalten oder der Träger der Angebote, die sie in Anspruch nehmen“, erklärt Sozialministerin Daniela Behrens.   Konkret geht es im Beschluss unter anderem darum,   * schon die künftigen Fachkräfte in ihren Studiengängen und Ausbildungen mit dem Thema vertraut zu machen und ihnen Handlungskompetenz zu vermitteln und auch bei der beruflichen Qualifizierung und Fortbildung der im Bereich des Kinderschutzes eingesetzten Fachkräfte auf hohe Qualität zu achten * die interdisziplinäre Kooperation und Vernetzung der am Kinderschutz beteiligten Professionen zu stärken, * dass in Angeboten, Einrichtungen und Institutionen, in denen Kinder und Jugendliche leben, sich aufhalten oder die sie in Anspruch nehmen, Konzepte zum Schutz vor sexualisierter Gewalt etabliert sind * dass die öffentliche Förderung von Programmen, Projekte und Vorhaben, die sich in der praktischen Arbeit und Umsetzung an Kinder und Jugendliche richten, an das Vorhandensein von Schutzkonzepten geknüpft ist * die aber leider auch vorkommende sexualisierte Gewalt unter Jugendlichen oder Kindern und die – häufig gedankenlose – Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen über Mobiltelefone durch Kinder und Jugendliche bei den Maßnahmen im Blick zu haben.   „Unser gemeinsames Ziel muss es sein, sexualisierter Gewalt möglichst effektiv vorzubeugen bzw. diese in den Ländern sowie auch länderübergreifend konsequent zu bekämpfen. Von besonderer Bedeutung ist es dabei, die verschiedenen relevanten Bereiche wie die Kinder- und Jugendhilfe, die Schulen und Eingliederungshilfen, das Gesundheitswesen, die Polizei und die Justiz einzubinden. Kinderschutz ist ein Querschnittsthema und muss auf einer breiten Basis ansetzen. Dieser Beschluss ist ein wichtiger Schritt, um den Austausch und Arbeitsprozess mit den zuständigen Fachministerkonferenzen voranzubringen“, so Behrens.   Hintergrund zum Programm „Startklar in die Zukunft“ Mit dem Aktionsprogramm „Startklar in die Zukunft“ unterstützt das Land Niedersachsen Kinder und Jugendliche bei der Bewältigung der Pandemiefolgen. Grundfinanziert wird es mit 122 Millionen Euro aus Bundesmitteln, aufgestockt und erweitert wurde das Programm zusätzlich mit 100 Millionen Euro aus Landesmitteln. Auf die Aktivitäten der Kinder- und Jugendarbeit entfallen insgesamt 25 Millionen Euro. Das Land fördert dabei die aktiven Begegnungen unter Gleichaltrigen, Stärkung und Bildung neuer Freizeit- und Aktivitätsräume sowie Aktivitäten in Sport, Kunst und Kultur. Kinder und Jugendliche sollen partizipieren, sich einbringen, mitmischen und mitentscheiden.   Das Programm wurde in enger Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern aus Kultur, Sport und Jugend entwickelt und soll für möglichst viele Akteurinnen und Akteure aus der Kinder- und Jugendhilfe zugänglich sein. Neben dem Niedersächsischen Landesjugendamt sind die Landesvereinigung kulturelle Jugendbildung Niedersachsen e.V., der Landessportbund Niedersachsen e.V., der Landesschwimmverband Niedersachsen e.V. und die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft e.V. in der Verantwortung für die Umsetzung der Mittel.   Weitere Informationen zum Programm finden Sie unter: https://www.ms.niedersachsen.de/startklar
http://dlvr.it/SQLlSg

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