Braunschweig. Die Stadt Braunschweig weist darauf hin, dass gemäß der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung der Stadt Braunschweig (§ 3 Abs. 2) das Grillen in Park- und Grünanlagen aufgrund der Trockenheit und der daraus resultierenden Brandgefahr derzeit nicht gestattet ist. Bis einschließlich Sonntag gilt laut Vorhersage des Deutschen Wetterdienstes ein Graslandfeuerindex von 4 bzw. 5, der zweithöchsten bzw. höchsten Gefahrenstufe. Bei dieser Stufe dürfen auch städtische Grillplätze nicht genutzt werden. Der jeweils aktuelle Graslandfeuerindex kann auf der Internetseite www.braunschweig.de/leben/im_gruenen/grillplaetze abgerufen werden.
http://dlvr.it/S1x1Wp
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