Hannover/Berlin. Zu der Zustimmung des Bundesrates zur Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung und dem Gesetz zum Schutz der Insektenvielfalt sagt Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast: „Das ist eine wichtige und gute Nachricht für unseren Niedersächsischen Weg! Freiwillige Vereinbarungen der Länder sind nun weiterhin möglich. Das bedeutet: Wir können unseren Weg in Niedersachsen auch in Zukunft gemeinsam gehen!“ Es sei zwar bedauerlich, dass der Niedersächsische Antrag keine Zustimmung gefunden hat, da dieser noch zielgenauer sei als der Antrag Baden-Württembergs. Dennoch sei es wichtig, nun eine tragfähige Lösung für den Insektenschutz erreicht zu haben.
In diesem Zusammenhang begrüßte Ministerin Otte-Kinast noch einmal den Vorschlag des Bundeslandwirtschaftsministeriums, die Maßnahmen zur Förderung des Insektenschutzes mit zusätzlichen 65 Millionen Euro zu stärken. Die vom Bund in Aussicht gestellte Förderung für landwirtschaftliche Betriebe soll in Naturschutzgebieten, Nationalparken, Nationalen Naturmonumenten, Naturdenkmälern und gesetzlich geschützten Biotopen, die in Natura 2000-Gebieten liegen, für Grünland in FFH-Gebieten und in Gebieten der Wasserrahmenrichtlinie angewandt werden.
Ein starkes Signal für den Tierschutz hat Niedersachsen bei der Tierschutztransportverordnung gesetzt, über die zusammen mit der Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung abgestimmt wurde. Ministerin Otte-Kinast hat einen Antrag Hessens unterstützt, ein Verbot von Tiertransporten in bestimmte Drittstaaten über das Tierschutzgesetz zu regeln. Dieser Antrag fand im Bundesrat keine Mehrheit. Ministerin Otte-Kinast: „Für mich steht weiterhin fest: Wir brauchen national und auf EU-Ebene eine Liste der Drittländer, in die keine Lebendtiertransporte mehr erfolgen dürfen, weil die Einhaltung des Tierschutzes nicht gewährleistet ist!“
Niedersachsen hat außerdem eine Entschließung des Bundesrates zur Erleichterung tierwohlbezogener Bauvorhaben eingebracht. Die Initiative adressiert vor allem die Aufforderung an den Bund, seine Rechtsvorschriften so zu überarbeiten, dass die neuen Tierschutzstandards für alle landwirtschaftlichen Betriebe zeitnah umgesetzt werden können. Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast: „Für die Zukunft der Tierhaltung in Niedersachsen ist es von existenzieller Bedeutung, dass der Bund das Fachrecht anpasst und diese Umbauten ermöglicht. Die Landwirte wollen mehr Tierschutz – das muss aber auch wirtschaftlich darstellbar sein!“ Die Entschließung geht nun in die Ausschussberatungen, bevor das Plenum voraussichtlich in der Sitzung am 24. September darüber entscheidet.
In diesem Zusammenhang begrüßte die Ministerin ausdrücklich die heutige Ankündigung von Aldi, das Frischfleisch-Sortiment bis 2030 auf die Tierwohl-Haltungsformen 3 und 4 umzustellen: „Das ist eine wichtige und wegweisende Entscheidung für mehr Tierschutz, die hoffentlich ein Vorbild für weitere Lebensmittelhändler ist!“ Der Schritt sei nicht nur eine gute Nachricht für die Verbraucher, sondern auch für die Landwirte, die mehr Tierschutz in den Ställen ermöglichen möchten.
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