Montag, 28. Juni 2021

3 neue Fälle im Land Brandenburg – Zahl der aktuell Infizierten und Erkrankten im Land bei 200

In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten COVID-19-Fälle innerhalb der letzten 24 Stunden um 3 erhöht. So sind insgesamt 108.675 laborbestätigte COVID-19-Fälle statistisch erfasst (kumulativ ab der 10. Kalenderwoche 2020, Stand: 28.06.2021, 00:00 Uhr, Quelle: http://corona.rki.de). Aktuell werden 22 Personen wegen einer COVID-19-Erkrankung im Krankenhaus behandelt, davon befinden sich 9 in intensivmedizinischer Behandlung, hiervon müssen 8 beatmet werden. In Brandenburg sind ungefähr 104.600 Menschen von ihrer COVID-19-Erkrankung genesen. So liegt die Zahl der aktuell Infizierten und Erkrankten bei geschätzt rund 200. Landkreis / kreisfreie Stadt Bestätigte Fälle im 24-h-Vergleich Zahl bestätigter Fälle ambulant + stationär kumuliert ab 10. KW 2020 Stand: 28.06., 00:00 Uhr 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner 7-Tage-Fallzahl Summe der Infektionen in letzten 7 Tagen nach Meldedatum Sterbefälle Wohnortprinzip kumuliert ab 10. KW 2020 (24-h-Vergleich) Barnim +0 6.094 1,1 2 225 (+0) Brandenburg a. d. H. +0 2.331 1,4 1 87 (+0) Cottbus/Chóśebuz +0 5.936 1,0 1 206 (+0) Dahme-Spreewald +0 7.088 4,1 7 252 (+0) Elbe-Elster +1 7.134 10,8 11 246 (+0) Frankfurt (Oder) +0 2.254 3,5 2 111 (+0) Havelland +0 6.270 0,6 1 182 (+0) Märkisch-Oderland +1 6.953 2,6 5 276 (+0) Oberhavel +1 8.400 7,0 15 298 (+0) Oberspreewald-Lausitz +0 7.199 0,9 1 260 (+0) Oder-Spree +0 8.223 6,7 12 312 (+0) Ostprignitz-Ruppin +0 4.140 0,0 0 155 (+0) Potsdam +0 7.102 1,1 2 243 (+0) Potsdam-Mittelmark +0 7.882 0,0 0 206 (+0) Prignitz +0 3.233 0,0 0 164 (+0) Spree-Neiße/Sprjewja-Nysa +0 7.630 1,8 2 198 (+0) Teltow-Fläming +0 6.884 1,8 3 208 (+0) Uckermark +0 3.922 0,0 0 165 (+0) Brandenburg gesamt +3 108.675 2,6 65 3.794 (+0)     Übersicht: 7-Tage-Inzidenzen der Landkreise und kreisfreien Städte Landkreis / kreisfreie Stadt   28.06. Sonntag 27.06.   26.06.   25.06.   24.06.   23.06.   22.06.   21.06. Sonntag 20.06.   19.06. Barnim 1,1 1,1 1,6 1,1 1,1 1,1 2,2 2,2 2,7 2,7 Brandenburg a. d. H. 1,4 1,4 1,4 1,4 1,4 0,0 0,0 0,0 1,4 1,4 Cottbus 1,0 1,0 1,0 2,0 2 6,0 7,0 7,0 7,0 13,0 Dahme-Spreewald 4,1 4,1 2,3 1,8 1,8 1,2 2,3 2,3 2,3 2,9 Elbe-Elster 10,8 9,8 7,9 4,9 2,9 2,9 2,0 2,0 2,0 3,9 Frankfurt (Oder) 3,5 3,5 3,5 3,5 1,7 1,7 1,7 3,5 3,5 5,2 Havelland 0,6 0,6 1,2 1,8 2,5 2,5 3,1 3,1 3,7 3,1 Märkisch-Oderland 2,6 2,0 2,0 2,0 2 1,5 2,0 2,0 2,0 2,6 Oberhavel 7,0 7,5 8,5 7,5 4,7 4,2 4,2 4,2 3,8 2,8 Oberspreewald-Lausitz 0,9 0,9 2,7 5,5 5,5 4,6 4,6 4,6 4,6 0,9 Oder-Spree 6,7 6,7 7,3 6,7 4,5 4,5 6,2 6,2 6,2 5,0 Ostprignitz-Ruppin 0,0 0,0 0,0 1,0 1 1,0 3,0 3,0 3,0 5,1 Potsdam 1,1 1,1 1,1 1,1 1,7 1,7 1,1 2,2 2,2 2,2 Potsdam-Mittelmark 0,0 0,0 0,0 0,5 0,5 1,8 2,3 2,3 2,3 4,6 Prignitz 0,0 0,0 0,0 0,0 0 0,0 1,3 1,3 1,3 1,3 Spree-Neiße 1,8 2,6 4,4 4,4 5,3 5,3 6,2 6,2 5,3 3,5 Teltow-Fläming 1,8 1,8 2,4 1,2 1,2 1,2 2,4 2,4 7,6 11,2 Uckermark 0,0 0,0 0,0 0,0 0 0,0 6,7 8,4 8,4 10,1 Brandenburg gesamt 2,6 2,6 2,8 2,7 2,3 2,3 3,3 3,4 3,8 4,4   7-Tage-Inzidenz ≤ 20 Unterschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die durch das Robert Koch-Institut veröffentlichte Sieben-Tage-Inzidenz (https://www.rki.de/inzidenzen) an fünf aufeinander folgenden Tagen den Schwellenwert von 20, entfällt dort ab dem Tag nach der Bekanntgabe die Testpflicht (Ausnahme: Testpflicht gilt unabhängig von Inzidenz immer: Schulen, Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, Kontaktsport drinnen, Diskotheken und Clubs, sexuelle Dienstleistungen; § 5 Abs. 3 SARS-CoV-2-Umgangsverordnung). Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die durch das Robert Koch-Institut veröffentlichte Sieben-Tage-Inzidenz (https://www.rki.de/inzidenzen) an drei aufeinander folgenden Tagen den Schwellenwert von 100/150/165, gelten dort ab dem übernächsten Tag die jeweiligen Maßnahmen des § 28b Infektionsschutzgesetz (IfSG). Unterschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt ab dem Tag nach dem Eintreten der Maßnahmen des § 28b IfSG an fünf aufeinander folgenden Werktagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 100/150/165, so treten an dem übernächsten Tag die jeweiligen Maßnahmen des § 28b IfSG außer Kraft. 7-Tage-Inzidenz > 20 und ≤ 100 7-Tage-Inzidenz > 100 und ≤ 150 7-Tage-Inzidenz > 150 und ≤ 165 7-Tage-Inzidenz > 165 und ≤ 200 7-Tage-Inzidenz ≥ 200   Hinweise zu den Fallzahlen und Meldungen Erkrankungen an COVID-19 müssen von Ärzten, Angehörige eines anderen Heil- oder Pflegeberufs sowie Leitende von Gemeinschaftseinrichtungen unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Rechtliche Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz und die Corona-Meldepflicht-Verordnung. Diese Meldung muss spätestens 24 Stunden nach Feststellung dem zuständigen Gesundheitsamt vorliegen.  Die 18 Gesundheitsämter in Brandenburg müssen diese Zahlen spätestens am folgenden Arbeitstag an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) melden. Neuinfektionen sind alle mittels PCR bestätigten Infektionsfälle. Jede gemeldete Zahl erfordert eine umfangreiche Prüfung und muss über eine spezielle Meldesoftware (SurvNet-Meldesystem) erfasst und spätestens am folgenden Arbeitstag dem Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt werden. Aufgrund des Meldeverzuges zwischen dem Bekanntwerden von Fällen vor Ort und der Übermittlung an das LAVG kann es Abweichungen zu den von den Landkreisen und kreisfreien Städten aktuell veröffentlichen Zahlen geben. Dies gilt insbesondere für die Wochenenden. Die gemeldeten Fallzahlen bilden ein Lagebild zu den genannten Zeiten ab. Für die Bewertung der Lage ist allerdings die Fallzahlentwicklung über einen längeren Zeitraum relevant. Etwaige statistische Ungenauigkeiten einer Momentaufnahme sind unvermeidbar. Meldeverfahren: Das Land Brandenburg leitet täglich die Daten der laborbestätigten COVID-19-Fälle an das Robert Koch-Institut (RKI) weiter, die von den Landkreisen und kreisfreien Städten über die vom RKI zur Verfügung gestellte Meldesoftware SurvNet@RKI bis spätestens 19:00 Uhr an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) gemeldet wurden. Nach einer Plausibilitätsprüfung leitet das LAVG diese Daten bis spätestens 20:00 Uhr an das RKI weiter. Seitens des RKI erfolgen ab 20:00 Uhr weitere Prüfungs- und Auswertungsroutinen anhand eines Regelwerkes. Eine Voraussetzung ist unter anderem das Vorliegen eines positiven PCR-Befundes. Die Daten werden vom RKI einmal täglich jeweils um 0:00 Uhr aktualisiert und veröffentlicht. Die Berechnung der 7-Tage Inzidenz erfolgt auf Grundlage des tatsächlichen Erkrankungsfalles bzw. bei Nichtvorhandensein des Meldedatums des Infektionsfalles dividiert durch die Anzahl der Einwohner mal 100.000. Neuinfektionsfälle, deren tatsächliches Erkrankungsdatum länger als 7-Tage zurückliegen finden bei der Berechnung der 7-Tage-Inzidenz keine Berücksichtigung. Eine Summation der Neuinfektionen als Rechengrundlage führt leider zu abweichenden Ergebnissen, da diese das tatsächliche Erkrankungsdatum nicht berücksichtigen. Bei der Zahl der Genesenen handelt es sich um geschätzte Werte. Im Allgemeinen werden die aus dem ambulanten Bereich gemeldeten Infizierten nach 14 Tagen, gemäß RKI-Standard, als genesen betrachtet. Für die Gesundung eines Infizierten gibt es in Deutschland keine gesetzliche Meldepflicht. Aus diesem Grunde wird die Anzahl der Genesenen vom RKI in 100er Schritten gerundet. Die Zahl der aktuell Erkrankten ergibt sich wie folgt: Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle minus der geschätzten Zahl der Genesenen minus der Sterbefälle. Da es sich bei der Anzahl der Genesenen um einen Schätzwert handelt, wird die Zahl der aktuell Erkrankten vom RKI in 100er Schritten gerundet.
http://dlvr.it/S2bv43

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