Montag, 21. Juni 2021

Inzidenz unter 10: Ab Mittwoch gelten Lockerungen auch in der Stadt Osnabrück

Weil die 7-Tage-Inzidenz der Corona-Neuinfektionen in der Stadt Osnabrück am heutigen Montag den fünften Werktag in Folge unter dem Schwellenwert von 10 liegt, gelten ab Mittwoch, 23. Juni, neue Regeln in der Stadt. So ist es in der neuen Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen festgehalten. In einer neuen Allgemeinverfügung stellt die Stadt Osnabrück die Unterschreitung des Schwellenwertes formal fest. Entsprechend dürfen sich in privaten und öffentlichen Räumen ab Mittwoch wieder bis zu 25 Menschen treffen, unter freiem Himmel sogar bis zu 50. Kinder bis 14 Jahren sowie Genesene und vollständig Geimpfte werden dabei nicht mitgezählt. Treffen sich bei einer privaten Feier mehr als diese Anzahl an Personen, müssen alle erwachsenen Teilnehmenden einen negativen Coronatest vorweisen. Im Theater oder Kino und auch bei sonstigen Veranstaltungen mit mehr als 25 Personen in geschlossenen Räumen oder mehr als 50 Personen unter freiem Himmel müssen Abstände eingehalten und eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden, solange der Sitzplatz nicht eingenommen wurde. Wenn bei der Veranstaltung ein negativer Testnachweis gefordert wird, fallen die Pflichten zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und zum Abstandhalten weg. Sollen an der Veranstaltung mehr als 1000 Menschen teilnehmen, ist sie genehmigungspflichtig. Die Gastronomie darf mit Hygienekonzept öffnen. Zudem gibt es für geschlossene private Feiern in gastronomischen Betrieben keine Personenbegrenzung mehr. Findet die Feier allerdings in geschlossenen Räumen mit mehr als 25 oder unter freiem Himmel mit mehr als 50 Personen statt, gibt es eine Testpflicht. Die Abstandspflicht gilt bei privaten Feiern nicht mehr, auch Mund-Nasen-Bedeckungen müssen nicht mehr getragen werden. Das gilt auch in Clubs und Diskotheken. Allerdings ist hier der Zugang grundsätzlich nur unter Vorlage eines negativen Testergebnisses zugelassen. Auf Wochenmärkten muss ab Mittwoch keine Mund-Nasen-Bedeckung mehr getragen werden. Wer eine Beherbergung in Anspruch nehmen, also beispielsweise in einem Hotel übernachten möchte, muss lediglich bei der Anreise, nicht jedoch während des Aufenthalts einen negativen Test vorweisen. Bereits seit diesem Montag entfällt auf den Schulhöfen die Maskenpflicht. Im Innenbereich dagegen müssen dort, wo sich Schülerinnen und Schüler mehrerer Kohorten begegnen können, Mund-Nasen-Bedeckungen getragen werden. Was derzeit erlaubt und was verboten ist, hat die Stadt in einer Übersicht unter https://corona-os.de/node/95  veröffentlicht.
http://dlvr.it/S29CVV

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