Regeln und Einschränkungen im Überblick/ 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner aktuell bei 508,7
Die Zahl der Corona-Infektionen im Landkreis Elbe-Elster zeigt sich zu Wochenbeginn weiter auf sehr hohem Niveau. Die Zahl der Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen (7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner) steht aktuell bei 508,7. Der Wert liegt damit deutlich über der roten Warnschwelle von 50. Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Elbe-Elster meldet am 21. Dezember 2020 nachfolgende statistische Angaben zu den Corona-Infektionen im Landkreis:
positiv Getestete: 2.165 (+ 95 zum Vortag)
davon aktive Fälle: 941 (+ 43 zum Vortag)
genesene Personen: 1.199 (+ 52 zum Vortag)
bestätigte 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner: 508,7
stationär behandelte Personen: 53 (Stand 21.12.20)
davon intensivmedizinisch: 7 (Stand 21.12.20)
Personen in Isolation bzw. häusliche Quarantäne: 2820 (+ 30 zur Vorwoche/Stand 18.12.20)
verstorben: 25 Personen (keine Veränderung zum Vortag)
Die Angaben entsprechen, wenn nicht anders angegeben, dem aktuellen Stand am 21. Dezember, 8.30 Uhr.
Regelungen u. a. für Weihnachten
Aufgrund der deutlich steigenden Corona-Infektionszahlen, der zunehmenden Zahl der Todesfälle sowie der kritischen Situation in den Krankenhäusern und Pflegeheimen auch bei uns im Landkreis muss das öffentliche Leben auch in Brandenburg weitgehend heruntergefahren werden und bedeutet auch weitere Einschränkungen über die Weihnachtsfeiertage:
Private Zusammenkünfte im Familien-, Freundes- oder Bekanntenkreis sind weiterhin auf den eigenen und einen weiteren Haushalt beschränkt. Kommen Personen aus einem weiteren Haushalt zu Besuch, ist das Treffen auf insgesamt höchstens fünf Personen zu beschränken (zuzüglich Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr aus diesen beiden Haushalten). Das gilt für Zusammenkünfte sowohl im privaten Wohnraum und Garten als auch in öffentlichen oder angemieteten Räumen.
Weihnachten: Vom 24. bis 26. Dezember (Heiligabend, 1. und 2. Weihnachtsfeiertag) sind mehr Kontakte im engsten Familienkreis möglich. In diesem Zeitraum sind private Treffen mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und mit bis zu vier weiteren Personen aus dem engsten Familien- und Freundeskreis ohne Begrenzung der Zahl der Haushalte erlaubt (zuzüglich Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr aus diesen Haushalten). Zum engsten Familienkreis gehören Ehegatten, Lebenspartner*innen und Partner*innen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, außerdem Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige.
Das bedeutet zum Beispiel: Eltern können an den Weihnachtsfeiertagen von ihren vier erwachsenen Kindern, die aus dem elterlichen Haushalt ausgezogen sind, besucht werden. Enkelkinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr könnten mitkommen. Oder eine Familie kann sowohl die Großeltern väterlicherseits als auch die Großeltern mütterlicherseits zur Bescherung einladen.
Appell: Angesichts des anhaltend hohen Infektionsgeschehens appelliert die Landesregierung eindrücklich an alle Bürgerinnen und Bürger, Kontakte in den sieben Tagen vor geplanten Familientreffen auf ein absolutes Minimum zu reduzieren (Schutzwoche).
Die ausführlichen Regelungen und aktuelle Daten sowie weitere Informationen mit entsprechenden Links rund ums neuartige Coronavirus im Landkreis Elbe-Elster sind unter www.lkee.de jederzeit abrufbar.
http://dlvr.it/Rp5zsw
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