Die Anlauf- und Beratungsstellen der „Stiftung Anerkennung und Hilfe“ stehen länger als ursprünglich geplant für Betroffene zur Verfügung. Menschen, die als Minderjährige in der Bundesrepublik bis 1975 und in der DDR bis 1990 in stationären Einrichtungen der Psychiatrie oder Behindertenhilfe Leid und Unrecht erfuhren, haben für eine Anmeldung bei der Stiftung ein halbes Jahr mehr Zeit. Das hat das Kabinett heute beschlossen und damit eine Verständigung zwischen Bund, Ländern und Kirchen umgesetzt. Die neue Anmeldefrist für die Bewilligung von Hilfen ist auf den 30. Juni 2021 festgesetzt. Gestellte Anträge werden bis zum 31. Dezember 2022 bearbeitet.
Gut 2.100 Betroffene haben sich in Brandenburg bereits an die Stiftung gewandt, mit rund 1.300 Personen wurde ein Beratungsgespräch geführt. Knapp 1.200 Anspruchsberechtigte erhielten eine Pauschale. Insgesamt bekamen Betroffene aus dem Land Brandenburg bisher knapp elf Millionen Euro an Unterstützungsleistungen.
Sozialministerin Ursula Nonnemacher: „Unser Ziel ist, möglichst alle Betroffenen zu erreichen. Aufgrund von Einschränkungen oder Belastungen haben viele von ihnen kaum Zugang zu den üblichen Informationswegen und kennen deshalb das Hilfesystem und die Antragsfristen nicht. Darum bitte ich Institutionen, Verbände und Medien, über die ‚Stiftung Anerkennung und Hilfe‘ und die Antragsfristen zu informieren. Durch die Corona-Pandemie sind die Anmeldezahlen zudem zurückgegangen. Es ist gut, dass Betroffene mehr Zeit haben, sich bei der ‚Stiftung Anerkennung und Hilfe‘ zu melden.“
Anmelden können sich Betroffene bei der Anlauf- und Beratungsstelle in Potsdam, die sich in Trägerschaft der Beauftragten des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur befindet.
Betroffene erhalten nach der Glaubhaftmachung von Leid und Unrecht und deren Folgen eine einmalige Pauschale in Höhe von 9.000 Euro. Mussten sie im Alter zwischen 14 und 18 Jahren in der Psychiatrie oder in der Behinderteneinrichtung arbeiten, können zudem einmalig bis zu 5.000 Euro gezahlt werden, wenn diese Tätigkeit nicht bei der Rente berücksichtigt wird.
Um Ansprüche geltend zu machen, sind Betroffene oder deren rechtliche Betreuerinnen und Betreuer aufgerufen, sich spätestens bis zum 30. Juni 2021 bei der zuständigen Anlauf- und Beratungsstelle schriftlich anzumelden.
Erreichbarkeit der Anlauf- und Beratungsstelle für das Land Brandenburg:
Dienstag, Donnerstag, Freitag 09.00 bis 13.00 Uhr
Donnerstag 14.00 bis 17.00 Uhr
Adresse: Friedrich-Engels-Str. 92 / Am Stellwerk 1, 14473 Potsdam
Telefon: 0331 237 292 60
Fax: 0331 237 292 66
E-Mail: anerkennung.hilfe@lakd.brandenburg.de
Internet: www.aufarbeitung.brandenburg.de,
www.stiftung-anerkennung-hilfe.de
Die gemeinnützige Stiftung wird gemeinsam vom Bund, von den Ländern sowie von den evangelischen und katholischen Kirchen getragen und besteht für den Zeitraum 2017 bis 2023.
Zu den Leistungen der Stiftung gehören die wissenschaftliche Aufarbeitung der Geschehnisse und die öffentliche Anerkennung durch persönliche Gespräche in den Anlauf- und Beratungsstellen und Geld und Rentenersatzleistungen. Bis Ende Oktober 2020 sind bundesweit finanzielle Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen in Höhe von rund 166 Millionen Euro an knapp 16.000 Betroffene ausgezahlt worden.
http://dlvr.it/RngrS8
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