Samstag, 20. August 2022

Tarifergebnis auf Landesbeamte übertragen – Auch Maßnahmen zur amtsangemessenen Alimentation vereinbart

Das Tarifergebnis des vergangenen Jahres für den öffentlichen Dienst der Länder wird damit – wie zugesagt – hinsichtlich der linearen Erhöhung zeit- und wirkungsgleich auch auf die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger übertragen. Sie erhalten damit ab 1. Dezember 2022 höhere Bezüge. Das sieht ein Gesetzentwurf von Finanzministerin Katrin Lange vor, den das Kabinett heute in Potsdam billigte. Dass das Tarifergebnis auch auf den Beamtenbereich übertragen werden sollte, hatte die Landesregierung bereits im vergangenen Dezember angekündigt. Auch der brandenburgische Koalitionsvertrag sieht eine solche Übertragung ausdrücklich vor.   Im Einzelnen enthält der Gesetzentwurf eine lineare Erhöhung der Beamtenbezüge ab Dezember um 2,8 Prozent. Zeitgleich werden die Anwärterbezüge um pauschal 50 Euro angehoben. Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf besoldungsrechtliche Änderungen, mit denen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Entschädigung aus dem Jahr 2020 Rechnung getragen wird. Dies umfasst konkret eine Erhöhung der Familienzuschläge, die Einführung eines bedarfsorientierten Familiensonderzuschlags und die Streichung der jeweils ersten Erfahrungsstufen in den Besoldungsordnungen A und R. Die vorgesehenen Maßnahmen führen nach Angaben des Finanzministeriums im Jahr 2022 zu Mehrausgaben in Höhe von rund 11,1 Mio. Euro und ab dem Jahr 2023 zu dauerhaft höheren Ausgaben von rund 116,1 Mio. Euro. Beim Land sind rund 32.500 Beamte beschäftigt. Hinzu kommen noch 14.400 Pensionäre („Versorgungsempfänger“). Das Tarifergebnis für den öffentlichen Dienst vom Jahr 2021 beinhaltete auch eine Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro. Diese Sonderzahlung wurde bereits im Frühjahr 2022 vom Landtag per Gesetz auf die Beamten übertragen und ausgezahlt, was damals rund 41,2 Mio. Euro kostete.
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