Nach der heutigen Sondersitzung der Gesundheitsminister:innen und Senatorinnen der Länder mit Bundesgesundheitsminister Lauterbach hält MV-Gesundheitsministerin Stefanie Drese weitere Beratungen für nötig: „Wir haben heute in einem ersten Austausch tiefgehend über den Gesetzesentwurf beraten. Auf dieser Grundlage müssen nun aber dringend weitere wichtige Detailfragen geklärt werden.“
Vergangene Woche hatte die Bunderegierung einen Vorschlag zur Weiterentwicklung des Infektionsschutzgesetzes nach dem 23. September vorgelegt. Zu den vorgesehenen Maßnahmen zählen unter anderem eine Maskenpflicht in Verkehrsmitteln, für den Zutritt zu Krankenhäusern sowie voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen. Ausnahmen sollen für frisch geimpfte oder getestete Personen gelten.
Drese: „Die Ausnahmeregelungen für Menschen, die kürzlich geimpft worden sind oder einen tagesaktuellen Test vorlegen können, halte ich für schwer umsetzbar. Hier müssen wir uns immer die Frage der praktischen Durchführung im Hinblick auf die erforderlichen Kontrollen stellen.“
Auch die Frage der Testmöglichkeiten und ihrer Finanzierung sei in diesem Zusammenhang noch einmal neu einzubeziehen. Derzeit können nicht alle Personen kostenlos Tests in Anspruch nehmen. Nicht im Gesetzesentwurf enthalten sind darüber hinaus die genauen Indikatoren, nach denen die Pandemielage künftig bewertet werden soll.
„Für einen nachvollziehbaren und einheitlichen Umgang mit dem Virus brauchen wir möglichst genaue Parameter, an denen wir uns orientieren können. Diese müssen sowohl in Mecklenburg-Vorpommern, als auch in Bayern oder Hamburg gelten“, betont Drese.
Als eine wichtige Kennzahl könne künftig unter anderem auch die Mortalität innerhalb der Bevölkerung im Zusammenhang mit einer Corona-Erkrankung betrachtet werden.
„Nach wie vor – und darüber sind sich Bund und Länder einig – sind wir in der Verantwortung, besonders verletzliche Personen, wie alte oder vorerkrankte Menschen, bestmöglich vor schweren Verläufen zu schützen und die Funktionalität des Gesundheitssystems zu gewährleisten. Auf dieser Basis und auf Grundlage des Bundesgesetzes werden wir auch unsere Landesstrategie entsprechend konzipieren.“
Hintergrund:
Im Entwurf zur Anpassung des Infektionsschutzgesetzes sind mehr Handlungsspielräume für die Länder vorgesehen.
Sie sollen unter anderem ohne Zustimmung des Parlaments die Masken- und Testpflicht ausweiten, zum Beispiel in anderen Innenräumen oder Schulen ab der 5. Klasse. Ausgenommen sind hierbei immer Genesene und vollständig geimpfte Personen.
http://dlvr.it/SWL6Bl
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen