Freitag, 3. Juni 2022

#Griechenland: Reise- und Sicherheitshinweise

Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/gesundheit-fachinformationen/reisemedizinische-hinweise/Coronavirus/-/2309820 Einreise Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Griechenlands. Detaillierte Informationen zu touristischen Reisen und den geltenden Maßnahmen bietet die Greek National Tourism Organisation unter VisitGreece http://www.visitgreece.gr/en/home/about_covid_19  und Destination Greece https://greecehealthfirst.gr/ und werden auch über die kostenlose App VisitGreece https://visitgreeceapp.com/  zur Verfügung gestellt. Am 1. Mai 2022 ist die Nachweispflicht über ein negatives Testergebnis, den Impf- oder Genesenenstatus entfallen. Die Einreise ist über alle internationalen Flughäfen möglich. Reisen auf dem Seeweg sind in ganz Griechenland erlaubt und ankommende ausländische Schiffe jeglicher Art können in jeden griechischen Hafen einlaufen (siehe Ausnahmen unter „Reiseverbindungen“). Einreisen auf dem Landweg sind über alle offiziellen Grenzstellen möglich. Sollten Sie während Ihres Aufenthalts in Griechenland positiv auf COVID-19 getestet werden, wird eine mindestens fünftägige Quarantäne angeordnet. Die Quarantäne ist in der Regel im Hotelzimmer zu absolvieren. Für Individualreisende wird ein geeigneter, von den zuständigen Behörden bestimmter Aufenthaltsort zugewiesen. Die Zuweisung des Aufenthaltsorts kann längere Zeit in Anspruch nehmen. Die deutschen Auslandsvertretungen haben keinen Einfluss auf dieses Verfahren. Fragen und Beschwerden können direkt an die griechische Zivilschutzbehörde, entweder telefonisch unter 0030-213-1510-100/171/172/186/196 oder per E-Mail mailto:generalsecretary@civilprotection.gr  gerichtet werden. Ausreise und Transit Die Seeverbindungen mit der Türkei sind eingeschränkt. Das Einlaufen von aus der Türkei kommenden Sportbooten, unabhängig von ihrer Flagge, ist erlaubt. Reisende werden gebeten, die tagesaktuellen Sicherheitsinformationen über das NAVTEX-System abzurufen. Sport- und Ausflugsboote aus der Türkei dürfen ausschließlich solche Häfen anlaufen, die als Eintrittshäfen in den Schengen-Raum gekennzeichnet sind. Beschränkungen im Land Auf der Webseite der griechischen Regierung https://covid19.gov.gr/covid-map-en/  ist eine aktuelle Karte Griechenlands, mit der Einstufung der Regionalbezirke in belastete und weniger belastete Gebiete sowie weiteren Informationen zur Entwicklung der Inzidenz und Impfquote veröffentlicht. Es sind weiterhin Maßnahmen gegen die Pandemie in Kraft. Seit dem 1. Juni 2022 gilt die Tragepflicht für einen Mund-Nasen-Schutz für alle Personen ab vier Jahren nur noch in Krankenhäusern, Pflegeheimen und anderen Gesundheitseinrichtungen sowie im städtischen, öffentlichen Personennahverkehr, z.B. in Stadtbussen oder Taxis. Für Hotels und andere Unterkünfte gelten spezielle Hygieneprotokolle mit Hygiene-, Distanz- und Auslastungsbeschränkungen. Empfehlungen • Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile COVID-19-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU. • Informieren Sie sich bei den deutschen Vertretungen in Griechenland zur aktuellen Situation. • Bei Einreise auf dem Landweg beachten Sie bitte unbedingt die Reise- und Sicherheitshinweise der Transitländer sowie die Informationen zum Transit der deutschen Auslandsvertretungen der für den Landweg relevanten Länder. • Bei Fragen zu Einreisen aus Drittländern, wenden Sie sich an die griechische Botschaft oder ein griechisches Konsulat in Ihrem Aufenthaltsstaat. • Sollten Sie bei Einreise oder während Ihres Aufenthaltes positiv auf COVID-19 getestet werden, wird eine mindestens fünftägige Quarantäne an einem geeigneten, von den zuständigen Behörden bestimmten Aufenthaltsort angeordnet. • Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie bitte Ihre Reiseleitung oder das Hotelpersonal, eine Ärztin oder einen Arzt oder die nationale Gesundheitsbehörde (National Public Health Organization, Tel. 1135 (24-Stunden-Hotline; nur innerhalb Griechenlands anwählbar) und isolieren Sie sich. • Das Tourismusministerium hat eine Servicerufnummer unter 1572 (nur aus Griechenland anwählbar, montags bis freitags 8 bis 16 Uhr) geschaltet. Fragen und Beschwerden zu Ihrem Aufenthalt in Griechenland richten Sie bitte direkt an die Servicerufnummer. Sicherheit Terrorismus • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis. Innenpolitische Lage Es kommt immer wieder zu Protesten und Demonstrationen. Vereinzelte gewaltsame Auseinandersetzungen und Verkehrsbehinderungen können nicht ausgeschlossen werden. Aufgrund der geografischen Lage ist Griechenland ein bedeutsames Einreiseland für irreguläre Migranten in die EU bzw. in den Schengenraum. Von Griechenland aus versuchen viele Personen, insbesondere über die Fährhäfen Patras und Igoumenitsa, ohne erforderliche Dokumente weiter nach Italien und andere Schengenländer zu reisen. • Informieren Sie sich über die lokalen Medien. • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig. • Beachten Sie bei Benutzung des Fährverkehrs mit eigenem Fahrzeug die Reiseinfos – Infrastruktur/Verkehr. • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte. Kriminalität Vor allem in den Großstädten Athen, Thessaloniki und Piräus kommt es vermehrt zu Kleinkriminalität wie Taschendiebstählen und Handtaschenraub. Dies gilt ganz besonders für belebte Plätze und öffentliche Verkehrsmittel, wie insbesondere die Metro- und Buslinien vom/zum Flughafen und für die Metro- und Busstationen in den Innenstädten. Autoaufbrüche und Trickdiebstähle gegenüber Autotouristen kommen vor. • Seien Sie in Großstädten und dort vor allem an Flughäfen, Bahnhöfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln wie insbesondere der Metro besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen. • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf und speichern Sie möglichst Ausweise mit allen Daten auch elektronisch. • Parken Sie Ihr Fahrzeug auf bewachten Parkplätzen und lassen Sie keine Wertsachen zurück. • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit. • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei. Natur und Klima Erdbeben und Vulkane Das Festland und die Inseln Griechenlands liegen in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es häufiger zu Erdbeben und seltener zu vulkanischen Aktivitäten kommen kann. Stürme und Überschwemmungen Im Mittelmeer kann es insbesondere von August bis November vereinzelt zu schweren Herbststürmen bis hin zu sogenannten Medicanes kommen. Diese führen häufig zu Überschwemmungen und Erdrutschen und in der Folge zu erheblichen Verkehrsbehinderungen. Busch- und Waldbrände Vor allem in den Sommermonaten kommt es in Griechenland aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen immer wieder zu Busch- und Waldbränden. Mit einer Beeinträchtigung der Infrastruktur auch in Tourismusgebieten muss in diesen Fällen gerechnet werden. • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden. • Informieren Sie sich über die Medien, Ihr Hotel und Ihren Reiseleiter über von Bränden betroffene Gebiete und meiden Sie diese. • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums. • Im Fall einer Sturmwarnung beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland bzw. die Hinweise des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Reiseinfos Infrastruktur/Verkehr Es gibt ein gutes Netz öffentlicher Verkehrsverbindungen mit Inlandsflügen, Fähren, in Athen ein U-Bahn-Netz und eine Tramlinie sowie Busverbindungen. Auf dem Festland existiert ein Netz gut ausgebauter Straßen, auf den Inseln mit Einschränkungen. Besondere Vorsicht ist beim Führen eines Quad-Fahrzeugs anzeigt; es kommt vermehrt zu schweren Verkehrsunfällen mit tödlichem Ausgang. Mit Behinderungen im öffentlichen Nah- und Fernverkehr (auf dem Luft-, See- und Landweg) muss im Falle von Streiks gerechnet werden. Die Promillegrenze beträgt 0,5; für Fahranfänger, für Motorrad- und Berufskraftfahrer gilt absolutes Alkoholverbot. In Kreisverkehren wird ohne anderslautende Verkehrszeichen dem einfahrenden Fahrzeug Vorrang gewährt, sodass Fahrzeuge im Kreisverkehr oftmals abbremsen. Halteverbotsschilder mit einer senkrechten Linie gelten an ungeraden, mit zwei an geraden Monaten. Verkehrsdelikte werden mit höheren Bußgeldern als in Deutschland üblich bestraft. Nicht selten werden bei Parkverstößen die amtlichen Kennzeichen durch die Polizei sichergestellt und erst nach einigen Wochen und nach Zahlung eines Bußgeldes wieder ausgehändigt. Weiter informieren die Deutschen Vertretungen in Griechenland. https://griechenland.diplo.de/gr-de/service/-/1007202 Migranten versuchen oft mit Unterstützung von Schleusern, unbemerkt auf Lkw zu gelangen, die mit den Fähren von Patras bzw. Igoumenitsa in Richtung Italien ausreisen. Werden diese Personen bei den Kontrollen der Polizei bzw. Küstenwache festgestellt, werden regelmäßig Strafverfahren wegen Menschenschmuggels als organisierte Kriminalität gegen die Fahrer eingeleitet und die Fahrzeuge als Beweismittel sichergestellt. Fahrern drohen hohe Geld- oder sogar Haftstrafen, langwierige und kostenintensive Verfahren sind die Folge. Speziell in Patras werden Verkehrsstaus und notwendige Halts vor roten Ampeln auf dem Weg zum Hafen von den Personen genutzt, um sich möglichst unerkannt auf oder unter dem Fahrzeug zu verstecken. Auch bei Warte- bzw. Standzeiten im Hafengelände gelingt es einzelnen Personen oder ganzen Gruppen immer wieder,  die Umzäunung des Hafengeländes zu überwinden und sich dann auf den dort abgestellten Fahrzeugen zu verstecken. • Halten Sie sich an Verkehrsregeln, um hohe Bußgelder zu vermeiden. • Nehmen Sie grundsätzlich keine unbekannten Personen, insbesondere Anhalter, im Fahrzeug mit. • Falls doch, klären Sie vorher, ob diese Personen über gültige Ausweisdokumente und ggf. Aufenthaltstitel für Griechenland verfügen. • Stellen Sie Fahrzeuge stets an einem sicheren, möglichst bewachten Ort ab und verschließen Sie es gut, um sogenannten blinden Passagieren vorzubeugen. • Prüfen Sie vor Ausreise aus Griechenland, dass sich keine unberechtigten Personen im Fahrzeug befinden. Dies gilt insbesondere für Wohnmobile und Lastkraftwagen. • Vermeiden Sie längere Standzeiten auf Rastplätzen entlang der Zufahrtsstraßen oder im Stadtgebiet Athen. Sind diese unumgänglich, kontrollieren Sie vor der Weiterfahrt zum Hafen Verriegelungen, Verschlüsse und Planen sorgfältig auf Manipulationen. • Kontrollieren Sie im Zweifelsfall das Fahrzeug nochmals unmittelbar vor der Einfahrt in das Hafengelände oder der Weiterfahrt, werfen Sie auch einen Blick unter das Fahrzeug. • Melden Sie bei Einfahrt in den Hafen bei Verdacht, dass Personen unerlaubt in Ihr Fahrzeug gelangt sein könnten, den kontrollierenden Beamten der Polizei oder der Küstenwache. • Unterstützen Sie die Beamten der griechischen Küstenwache oder der Polizei bei der Aufklärung des Sachverhaltes so gut wie möglich und verweigern Sie nicht die Kooperation. • Halten Sie bei regelmäßiger Nutzung von Fährhäfen Kontakte von Rechtsanwalt und den deutschen Vertretungen bereit. Führerschein Der deutsche KfZ-Führerschein ist ausreichend. Ein deutscher amtlicher Sportbootführerschein mit der Bezeichnung „Internationales Zertifikat“ (nach UN-Resolution Nr. 40 ECE, Stand 2015) wird in Griechenland nicht anerkannt. Zu Einzelheiten über die Gültigkeit/Anerkennung ausländischer Bootsführerscheine in Griechenland informieren die Deutschen Vertretungen in Griechenland. https://griechenland.diplo.de/gr-de/service/-/1007202 LGBTIQ Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten, die Akzeptanz ist insbesondere in Großstädten gut ausgeprägt. • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ. Rechtliche Besonderheiten In Griechenland werden Erwerb, Besitz, Verteilung sowie Einfuhr und Ausfuhr von Rauschgiften – auch kleiner Mengen für den persönlichen Bedarf – hart bestraft. Das Fotografieren von militärischen Anlagen und wichtigen zivilen Anlagen (Flughäfen/Häfen) ist wg. Spionagegefahr verboten. Zuwiderhandlungen werden – auch gegenüber EU-Bürgern – strafrechtlich verfolgt und mitunter hart bestraft. Bei Diebstahl, vorsätzlicher oder fahrlässiger Beschädigung, illegaler Ausgrabung und Entfernung vom Fundort (d.h. ohne Genehmigung bzw. Anzeige gegenüber den Behörden) von archäologischen Fundstücken können auch gegen Ausländer je nach Schwere der Tat bis zu mehrjährige Haftstrafen verhängt werden. Schleusungsdelikte können in Griechenland mit hohen Haft- und Geldstrafen geahndet werden, siehe Infrastruktur/Verkehr. Geld/Kreditkarten Zahlungsmittel ist der EUR. Für von ausländischen Geldinstituten ausgegebene Bankkarten gelten nach Angaben der griechischen Behörden keine besonderen Beschränkungen im Hinblick auf die Höhe von Geldabhebungen. Die Bezahlung mit Kreditkarten und das Abheben von Geldautomaten sind weit verbreitet. Einreise und Zoll Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles. Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten  Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/reisen_node.html  und per App „Zoll und Reise“ https://www.zoll.de/DE/Service_II/Online-Rechner-Apps/Zoll_und_Reise/zoll_und_reise_node.html  finden oder dort telefonisch erfragen. Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: • Reisepass: Ja • Vorläufiger Reisepass: Ja • Personalausweis: Ja • Vorläufiger Personalausweis: Ja, muss gültig sein • Kinderreisepass: Ja Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit: Griechenland ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein. Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab. Flugreisen nach Deutschland können daher nur mit einem gültigen Reisepass/Personalausweis bzw. einem von den deutschen konsularischen Vertretungen in Griechenland ausgestellten Passersatzdokument angetreten werden. Minderjährige Generell empfehlen wir für ein Kind, das allein oder mit nur einem Elternteil reist, eine Einverständniserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils mitzuführen. Alleinreisende Minderjährige benötigen ggf. eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/des Erziehungsberechtigten. • Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige. Einreise auf dem Landweg Bei der Einreise nach Griechenland auf dem Landweg müssen auch die Einreisebestimmungen der Transitländer beachtet werden. • Erkundigen Sie sich ggf. über die jeweiligen Reise- und Sicherheitshinweise bzw. rechtzeitig bei den betreffenden Auslandsvertretungen. Einfuhrbestimmungen Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union https://europa.eu/youreurope/citizens/travel/carry/alcohol-tobacco-cash/index_de.htm. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus. In Griechenland werden Erwerb, Besitz, Verteilung sowie Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften, auch kleiner Mengen für den persönlichen Bedarf, hart bestraft. Es sollten keine Verteidigungssprays mitgeführt werden (auch nicht solche, die in Deutschland frei verkäuflich sind). Ihr Besitz und Gebrauch ist in Griechenland verboten und wird strafrechtlich verfolgt. Gleiches gilt für Waffen jeder Art, insbesondere auch für große Messer, Schwerter, Säbel usw. Auch für den unerlaubten Besitz archäologischer Gegenstände und den Versuch ihrer Ausfuhr drohen hohe Strafen. Der Erwerb und die Ausfuhr von Antiquitäten sind nur mit einer Genehmigung des Kulturministeriums zulässig. Reisende sollten auf keinen Fall Steine von archäologischen Stätten mitnehmen. • Bitte beachten Sie auch die besonderen Zollvorschriften über die Einfuhr von Verteidigungssprays und Waffen. Einreise mit dem Fahrzeug Privatpersonen mit Wohnsitz in Deutschland, die sich vorübergehend in Griechenland aufhalten, dürfen ihren in Deutschland zugelassenen Pkw in einem Zeitraum von zwölf Monaten sechs Monate – durchgehend oder aufgeteilt – in Griechenland fahren. Nach Ablauf dieses erlaubten Zeitraums muss das Fahrzeug entweder für den Zeitraum von sechs Monaten außer Landes gebracht werden, beim zuständigen Zollamt für mindestens sechs Monate unter Zollverschluss genommen werden oder rechtmäßig auf griechische Kennzeichen zugelassen werden. Bei Nichtbeachtung drohen Stilllegung und Bußgelder. Für als Nutzfahrzeuge angemeldete Fahrzeuge gelten ggf. andere Regelungen. Heimtiere Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Großbritannien, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft https://www.bmel.de/DE/Tier/HausUndZootiere/Heimtiere/_Texte/Heimtierausweis.html. Gesundheit Aktuelles Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt. • Beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 sowie die Hinweise im Merkblatt COVID-19, auf den Seiten der WHO, des RKI und der BZgA. Masern Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko. • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen. Impfschutz Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles. Bei der Einreise nach Griechenland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden. • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und FSME empfohlen. • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen. • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG. Malaria In Griechenland besteht kein oder höchstens ein minimales Malariarisiko zwischen April und November, siehe Ständiger Ausschuss Reisemedizin (StAR) der DTG. https://dtg.org/images/Startseite-Download-Box/2021_DTG_Empfehlungen_Malaria.pdf  Es wird keine Malariaprophylaxe für Griechenland empfohlen. West-Nil-Fieber Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in Griechenland zu saisonalen Ausbrüchen kommen; aktuelle Fallzahlen bietet das ECDC https://ecdc.europa.eu/en/west-nile-virus-infection. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig,  in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe Merkblatt West-Nil-Fieber https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2128768/106f7154ed6d411ddc7dba0a8eabfc0d/west-nil-fieber-data.pdf. • Schützen Sie sich zur Vermeidung von West-Nil-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen. Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) In Nordgriechenland besteht ein geringes Risiko an einer durch Zecken übertragenen Frühsommer-Meningoenzephalitis zu erkranken. Eine FSME-Impfung ist bei besonderer Exposition in diesem Gebiet sinnvoll. • Schützen Sie sich zur Vermeidung einer FSME im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Zeckenstichen. • Lassen Sie sich hinsichtlich einer FSME-Impfung bei besonderer Exposition im Norden Griechenlands beraten und ggf. impfen. Krim-Kongo-Fieber Das Krim-Kongo-Fieber ist eine Viruserkrankung, die i.d.R. von Zecken auf den Menschen übertragen wird und mit erhöhter Blutungsneigung einhergeht (hämorrhagisches Fieber). Die Erkrankung tritt gelegentlich im Nordosten Griechenlands auf. Das Risiko für Touristen ist äußerst gering. • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Krim-Kongo-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Zeckenstichen. Medizinische Versorgung In Griechenland besteht für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf dringend erforderliche Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse. • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. • Nehmen Sie bei Reisen in ländliche Gebiete Griechenlands oder bei besonderem Bedarf an speziellen Medikamenten eine individuelle Reiseapotheke mit, siehe Merkblatt Reiseapotheke. • Lassen Sie sich vor einer Reise durch einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG. Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes. • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten. • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung. • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Länderinfos zu Ihrem Reiseland Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland. Mehr https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/griechenland-node
http://dlvr.it/SRY1qM

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