Donnerstag, 9. Dezember 2021

Müllrose – Beermann übergibt Fördermittel für Gemeindehaus

Infrastrukturminister Guido Beermann hat der Stadt Müllrose im Amt Schlaubetal einen Förderbescheid über 2,2 Millionen Euro aus dem Landesprogramm „Stadtentwicklung im ländlichen Raum“ übergeben. Müllrose will ein ehemaliges Forsthaus in ein Gemeindezentrum umbauen.   Guido Beermann: „Die Kleinstadt Müllrose ist ein staatlich anerkannter Erholungsort und als Wirtschafts-, Verwaltungs- sowie Tourismus- und Kulturzentrum des Amtes Schlaubetal beliebt bei den Menschen und vielen Gästen. Die Gemeinde hat auch etliche neue Einwohnerinnen und Einwohner dazu gewonnen. Wir wollen mit den Fördermitteln des im vergangenen Jahres aufgelegten Landesprogramms den Um- und Ausbau des ehemaligen Forsthauses zum multifunktionalen Gemeindezentrum unterstützen. Mit dem Programm wollen unsere Städte im ländlichen Raum weiter stärken. Die Kommunen haben die Möglichkeit, wertvolle Bausubstanz zu erhalten, Straßen, Wege und Plätze herzurichten, leerstehende Gebäude abzureißen und die gemeindeübergreifende Zusammenarbeit zu stärken.“ Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung bewilligt für Umbau des nicht mehr genutzten Forsthauses rund 2,22 Millionen Euro. Beabsichtigt ist eine teilweise Sanierung des historischen Bestandsgebäudes, des Festsaals sowie der anliegenden Sozial- und Wirtschaftsgebäude sowie der Abbruch des vorderen Funktionsgebäudes und Neubau eines straßenseitigen 2- bis 3-geschossigen Mehrzweckgebäudes. In das geplante Gemeindehaus sollen ein Seniorentreff, der Jugendklub und Räumlichkeiten für Vereine einziehen. Der Festsaal soll für Veranstaltungen aller Art zur Verfügung stehen. Müllrose hat von 1991 bis 2011 bereits 7,3 Millionen Euro Bundes- und Landesmittel aus der Städtebauförderung erhalten. Hinzu kamen 16,10Millionen Euro für 422 Wohnungen aus der Wohnraumförderung.   Hintergrundinformation:   Mit dem Landesprogramm „Stadtentwicklung im ländlichen Raum“ werden die kleinen Städte als „Anker im ländlichen Raum“ unterstützt, die bereits über eine Ausstattung der Grundversorgung, z.B. Sitz der Kommunalverwaltung, Schule der Primarstufe, Angebote für die Jugend- und Altenbetreuung, nahversorgungsrelevanten Einzelhandel und eine Anbindung an den ÖPNV verfügen. Es werden Planungs- und Bauvorhaben besonders in den Stadt- und Ortskernen, kommunale und interkommunale Entwicklungskonzepte aber auch die Sanierung historischer Bausubstanz, die Gestaltung von Straßen und Plätzen und im besonderen Einzelfall auch der Abbruch störender Plattenbauten gefördert. Für das Landesprogramm stehen 2021 vier Millionen Euro zur Verfügung. Der Eigenanteil der Kommunen beträgt 20 Prozent. Bei Gebäuden kommen Bauherrenanteile dazu, die je nach Eigentum und Nutzungsart unterschiedlich hoch sind.
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