Mittwoch, 15. Dezember 2021

COVID-19: 3.005 neue Fälle im Land Brandenburg

In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten COVID-19-Fälle innerhalb der letzten 24 Stunden um 3.005 erhöht. So sind insgesamt 214.664 laborbestätigte COVID-19-Fälle statistisch erfasst (kumulativ ab der 10. Kalenderwoche 2020, Stand: 15.12.2021, 00:00 Uhr, Quellen: http://corona.rki.de). In Brandenburg sind ungefähr 159.000 Menschen von ihrer COVID-19-Erkrankung genesen. So liegt die Zahl der Infizierten und Erkrankten aktuell bei geschätzt rund 51.300 (Vorwoche: rund 49.000). Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz und Auslastung Intensivbetten Aktuell werden 878 Personen mit einer COVID-19-Erkrankung im Krankenhaus behandelt, davon befinden sich 197 in intensivmedizinischer Behandlung, hiervon müssen 156 beatmet werden (Stand 14.12.2021, Quelle: IVENA). Die landesweite Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz beträgt 5,77. Der Anteil der intensivpflichtigen COVID-19-Patienten an der Zahl der aktuell tatsächlich betreibbaren Intensivbetten (ITS) liegt landesweit bei 27,9 Prozent.   Schwellenwerte   Landesweite Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz bis 3 über 3 über 6 über 9 Aktueller Wert (Stand: 15.12.21)   5,77     Die Hospitalisierungsinzidenz weist die hospitalisierten COVID-19-Fälle unter den in den letzten 7 Tagen gemeldeten Fällen bezogen auf 100.000 Menschen aus     Warnwert Alarmwert Anteil COVID-19 an landesweit tatsächlich betreibbaren Intensivbetten bis 10% mit COVID-19-Patienten belegte ITS-Betten 10 bis 20 % mit COVID-19-Patienten belegte ITS-Betten mehr als 20 % mit COVID-19-Patienten belegte ITS-Betten Aktueller Wert (Stand: 14.12.21)     27,9 % Datenquelle für die Berechnung der tatsächlich betreibbaren intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten ist IVENA eHealth, wo Brandenburger Krankenhäuser tägliche Eintragungen vornehmen Sieben-Tage-Inzidenz Die landesweite Sieben-Tage-Inzidenz liegt bei 613,9 Neuinfektionen innerhalb der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner (Vortag: 642,6 Vorwoche: 635,1). Indikator   Warnwert Alarmwert Hotspot-Region Sieben-Tage-Inzidenz kleiner 100 100 bis 200 über 200 über 750 Dieser bekannte Indikator ist bei der Bewertung der Corona-Lage auf kommunaler Ebene zugrunde zu legen, um in verfassungsrechtlich gebotener Weise auf regionale und lokale Infektionsgeschehen angemessen reagieren zu können. Sieben-Tage-Inzidenz der Landkreise und kreisfreien Städte Landkreis / kreisfreie Stadt     15.12.     14.12.     13.12. Sonntag   12.12.    11.12.    10.12.    09.12.    08.12.    07.12.    06.12. Barnim 646,9 686,4 650,1 669,9 678,4 651,7 597,8 564,7 545,0 539,7 Brandenburg a. d. H. 606,6 617,7 620,5 620,5 620,5 776,0 824,5 702,4 563,6 541,4 Cottbus 1.252,4 1.237,2 1.270,6 1.166,2 1.198,7 1.230,1 1.300,0 1.240,2 1.254,4 1.265,5 Dahme-Spreewald 768,0 793,9 796,2 742,6 738,5 778,9 742,0 822,8 811,8 831,4 Elbe-Elster 966,5 1.087,2 1.095,1 1.100,1 1.182,2 1.201,0 1.044,7 1.381,0 1.413,7 1.396,8 Frankfurt (Oder) 708,6 745,4 748,9 736,6 789,3 740,2 761,2 780,5 727,9 766,5 Havelland 350,3 388,0 408,0 395,3 357,0 369,8 411,1 432,3 390,4 428,1 Märkisch-Oderland 437,6 466,5 472,1 474,1 471,1 487,8 421,9 419,4 426,5 422,4 Oberhavel 396,3 419,6 409,8 409,8 409,8 456,5 446,7 436,4 482,6 491,5 Oberspreewald-Lausitz 870,9 1.038,8 1.062,8 1.052,6 1.144,0 1.211,3 167,9 441,9 620,9 717,7 Oder-Spree 849,0 861,8 874,6 835,0 831,1 842,3 772,0 753,6 779,2 815,5 Ostprignitz-Ruppin 483,8 492,9 489,8 474,7 492,9 492,9 466,6 461,5 453,4 479,7 Potsdam 345,9 291,0 331,7 331,7 343,7 351,4 355,8 359,1 351,4 392,1 Potsdam-Mittelmark 424,4 410,2 394,6 418,0 419,4 445,0 458,4 466,2 486,8 405,6 Prignitz 411,3 582,2 583,5 583,5 579,5 571,6 588,7 575,6 536,2 533,5 Spree-Neiße 961,9 1.045,0 1.088,4 926,5 823,8 1.082,2 892,8 1.181,3 1.176,9 1.230,0 Teltow-Fläming 724,6 687,8 795,1 790,4 769,4 753,7 710,6 679,7 671,5 625,5 Uckermark 430,4 481,2 534,5 534,5 534,5 533,6 542,9 551,4 482,0 480,3 Brandenburg gesamt 613,9 642,6 657,9 641,5 644,1 672,9 601,8 635,1 636,6 643,2   Hinweis zu Hotspot-Regionen: In einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt, in der die Sieben-Tage-Inzidenz für drei Tage ununterbrochen den Schwellenwert von 750 überschreitet und zusätzlich landesweit der Anteil der intensivstationär behandelten COVID-19-Patientinnen und Patienten in Bezug auf die tatsächlich verfügbaren intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten den Schwellenwert von mindestens zehn Prozent erreicht, hat die zuständige Behörde die Überschreitung und Erreichung unverzüglich in geeigneter Weise öffentlich bekanntzugeben. Ab dem Tag nach der Bekanntgabe gelten in diesem Landkreis oder dieser kreisfreien Stadt folgende zusätzliche Schutzmaßnahmen: Nächtliche Ausgangsbeschränkung für Ungeimpfte: In der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur gewichtigen Ausnahmefällen zulässig (dazu zählen zum Beispiel der Besuch von Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partnern sowie von Lebensgefährtinnen und Lebensgefährten, die Wahrnehmung des Sorge- oder eines gesetzlichen oder gerichtlich angeordneten Umgangsrechts, die Begleitung von Sterbenden und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen, die Inanspruchnahme medizinischer, therapeutischer und pflegerischer Leistungen, die Inanspruchnahme veterinärmedizinischer Leistungen und die Versorgung und Pflege von Tieren, das Aufsuchen der Arbeitsstätte und die Ausübung beruflicher, dienstlicher oder der Erfüllung öffentlich-rechtlicher Aufgaben dienender ehrenamtlicher Tätigkeiten). Die nächtliche Ausgangsbeschränkung gilt nicht für vollständig geimpfte Personen, nachweislich genesene Personen sowie Personen, für die aus gesundheitlichen Gründen keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission ausgesprochen wurde (die gesundheitlichen Gründe sind vor Ort durch ein schriftliches ärztliches Zeugnis im Original nachzuweisen). Außerdem müssen in Hotspot-Regionen Diskotheken, Clubs und ähnliche Einrichtungen für den Publikumsverkehr schließen, Festivals sind untersagt. Rechtsgrundlage: § 27 Zweite SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 23. November 2021 Übersichtstabelle Fallzahlen von COVID-19 in Brandenburg Landkreis / kreisfreie Stadt Bestätigte Fälle im 24-h-Vergleich Zahl bestätigter Fälle ambulant + stationär kumuliert ab 10. KW 2020 Stand: 15.12., 00:00 Uhr 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner 7-Tage-Fallzahl Summe der Infektionen in letzten 7 Tagen nach Meldedatum Sterbefälle Wohnortprinzip kumuliert ab 10. KW 2020 (24-h-Vergleich) Barnim +125 12.055 646,9 1.212 291 (+3) Brandenburg a. d. H. +107 4.557 606,6 437 108 (+0) Cottbus/Chóśebuz +53 11.779 1.252,4 1.236 242 (+1) Dahme-Spreewald +187 15.577 768,0 1.331 298 (+3) Elbe-Elster +264 15.189 966,5 977 297 (+2) Frankfurt (Oder) +106 4.636 708,6 404 126 (+0) Havelland +153 11.297 350,3 577 215 (+0) Märkisch-Oderland +181 13.166 437,6 863 310 (+2) Oberhavel +120 15.212 396,3 849 340 (+3) Oberspreewald-Lausitz +227 16.509 870,9 944 301 (+2) Oder-Spree +218 16.328 849,0 1.522 352 (+0) Ostprignitz-Ruppin +85 7.315 483,8 478 173 (+1) Potsdam +244 12.660 345,9 630 257 (+0) Potsdam-Mittelmark +247 15.299 424,4 925 236 (+0) Prignitz +7 5.534 411,3 313 170 (+0) Spree-Neiße/Sprjewja-Nysa +194 15.319 961,9 1.087 246 (+2) Teltow-Fläming +378 14.341 724,6 1.243 237 (+6) Uckermark +109 7.891 430,4 509 187 (+0) Brandenburg gesamt +3.005 214.664 613,9 15.537 4.386 (+25) COVID-19-Impfungen In Brandenburg sind 1.676.303 Menschen mindestens einmal geimpft (Impfquote mindestens einmal geimpft: 66,2 Prozent), 1.598.559 Menschen sind vollständig geimpft (Impfquote vollständig geimpft: 63,2 Prozent). Seit Beginn der Impfkampagne wurden in Brandenburg insgesamt 3.713.070 COVID-19-Impfungen verabreicht. Das sind 28.087 Impfungen mehr als am Vortag und 170.470 mehr als vor einer Woche. Darüber hinaus haben in Brandenburg bislang insgesamt 548.936 Personen eine Auffrischimpfung erhalten (Impfquote Auffrischimpfung: 21,7 Prozent) (Stand: 14.12.2021, Quelle: RKI: Digitales Impfquotenmonitoring zur COVID-19-Impfung). Sieben-Tage-R-Wert Die Ansteckungsrate (Reproduktionszahl) mit dem Coronavirus liegt in Brandenburg bei 0,89 (Sieben-Tage-R-Wert, Stand: 14.12.2021). Sie bezeichnet die Anzahl der Personen, die im Durchschnitt von einer infizierten Person angesteckt wird. Wenn der R-Wert um 1 schwankt, stagniert das Infektionsgeschehen. Steigt der R-Wert dauerhaft über 1, nehmen auch die Fallzahlen zu. COVID-19 Inzidenzen Land Brandenburg nach Altersgruppen COVID-19 Inzidenzen Landkreise/kreisfreie Städte nach Altersgruppen Wöchentliche 7-Tage-Inzidenz unter Geimpften und Ungeimpften Hinweise zur Grafik: Darstellung der wöchentlichen Sieben-Tage-Inzidenz unter Geimpften (Infektion mindestens 2 Wochen nach abgeschlossener Impfserie unabhängig der Symptomatik) und Ungeimpften (keine Impfung) der COVID-19-Fälle im Land Brandenburg im Jahr 2021 nach Meldewoche. Die Berechnung ist eine grobe Abschätzung. So bleiben Fälle mit fehlenden Angaben zum Impfstatus und unvollständigem Impfschutz unberücksichtigt. Aufgrund von laufenden Ermittlungen zum Impfstatus durch die Gesundheitsämter werden die Daten im grau hinterlegten Bereich noch ergänzt und zum aktuellen Stand unterschätzt. Hinweise zu den Fallzahlen und Meldungen Erkrankungen an COVID-19 müssen von Ärzten, Angehörige eines anderen Heil- oder Pflegeberufs sowie Leitende von Gemeinschaftseinrichtungen unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Rechtliche Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz und die Corona-Meldepflicht-Verordnung. Diese Meldung muss spätestens 24 Stunden nach Feststellung dem zuständigen Gesundheitsamt vorliegen.  Die 18 Gesundheitsämter in Brandenburg müssen diese Zahlen spätestens am folgenden Arbeitstag an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) melden. Neuinfektionen sind alle mittels PCR bestätigten Infektionsfälle. Jede gemeldete Zahl erfordert eine umfangreiche Prüfung und muss über eine spezielle Meldesoftware (SurvNet-Meldesystem) erfasst und spätestens am folgenden Arbeitstag dem Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt werden. Aufgrund des Meldeverzuges zwischen dem Bekanntwerden von Fällen vor Ort und der Übermittlung an das LAVG kann es Abweichungen zu den von den Landkreisen und kreisfreien Städten aktuell veröffentlichen Zahlen geben. Dies gilt insbesondere für die Wochenenden. Die gemeldeten Fallzahlen bilden ein Lagebild zu den genannten Zeiten ab. Für die Bewertung der Lage ist allerdings die Fallzahlentwicklung über einen längeren Zeitraum relevant. Etwaige statistische Ungenauigkeiten einer Momentaufnahme sind unvermeidbar. Meldeverfahren: Das Land Brandenburg leitet täglich die Daten der laborbestätigten COVID-19-Fälle an das Robert Koch-Institut (RKI) weiter, die von den Landkreisen und kreisfreien Städten über die vom RKI zur Verfügung gestellte Meldesoftware SurvNet@RKI bis spätestens 19:00 Uhr an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) gemeldet wurden. Nach einer Plausibilitätsprüfung leitet das LAVG diese Daten bis spätestens 20:00 Uhr an das RKI weiter. Seitens des RKI erfolgen ab 20:00 Uhr weitere Prüfungs- und Auswertungsroutinen anhand eines Regelwerkes. Eine Voraussetzung ist unter anderem das Vorliegen eines positiven PCR-Befundes. Die Daten werden vom RKI einmal täglich jeweils um 0:00 Uhr aktualisiert und veröffentlicht. Die Berechnung der 7-Tage Inzidenz erfolgt auf Grundlage des tatsächlichen Erkrankungsfalles bzw. bei Nichtvorhandensein des Meldedatums des Infektionsfalles dividiert durch die Anzahl der Einwohner mal 100.000. Neuinfektionsfälle, deren tatsächliches Erkrankungsdatum länger als 7-Tage zurückliegen finden bei der Berechnung der 7-Tage-Inzidenz keine Berücksichtigung. Eine Summation der Neuinfektionen als Rechengrundlage führt leider zu abweichenden Ergebnissen, da diese das tatsächliche Erkrankungsdatum nicht berücksichtigen. Bei der Zahl der Genesenen handelt es sich um geschätzte Werte. Im Allgemeinen werden die aus dem ambulanten Bereich gemeldeten Infizierten nach 14 Tagen, gemäß RKI-Standard, als genesen betrachtet. Für die Gesundung eines Infizierten gibt es in Deutschland keine gesetzliche Meldepflicht. Aus diesem Grunde wird die Anzahl der Genesenen vom RKI in 100er Schritten gerundet. Die Zahl der aktuell Erkrankten ergibt sich wie folgt: Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle minus der geschätzten Zahl der Genesenen minus der Sterbefälle. Da es sich bei der Anzahl der Genesenen um einen Schätzwert handelt, wird die Zahl der aktuell Erkrankten vom RKI in 100er Schritten gerundet.
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