Flächensicherung für Kleingärten am Angergrund und Erholungsgärten am Horstweg
Verwaltung legt Auslegungs- und Aufstellungsbeschlüsse für entsprechende B-Pläne vor
Zur nächsten Stadtverordnetenversammlung legt die Stadtverwaltung eine Beschlussvorlage zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 162 „Kleingartenanlage Angergrund“ vor. Für die unmittelbar östlich angrenzenden Flächen wird eine weitere Vorlage zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 168 „Erholungsgärten am Horstweg“ eingebracht. Andreas Goetzmann, Fachbereichsleiter Stadtplanung und Stadterneuerung, informierte heute über die damit verbundenen Ziele der Verwaltung.
„Nach den vielfältigen Gesprächen und Kontakten mit Eigentümern, Vertretern des Kleingartenvereins, der Kleingartenkommission und vielen interessierten Bürgerinnen und Bürgern sind wir froh, der Stadtverordnetenversammlung nun einen Vorschlag vorlegen zu können, mit dem die dauerhafte planungsrechtliche Sicherung der Kleingärten am Angergrund befördert werden kann. Wir erwarten eine breite Unterstützung zu diesen beiden Beschlussvorlagen durch die Stadtverordnetenversammlung und hoffen auf eine rege Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der zum Oktober geplanten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans für die Flächen am Angergrund“, so Andreas Goetzmann.
Bei der Fortschreibung des Stadtentwicklungskonzepts Kleingärten hat die Stadtverordnetenversammlung mit Beschluss vom 5. September 2018 das mit dem Flächennutzungsplan festgelegte Planungsziel der planungsrechtlichen Sicherung der Gartenanlage Angergrund als Dauerkleingärten erneut bekräftigt. Daran anknüpfend wurde mit Beschluss vom 5. Dezember 2018 das Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan „Kleingartenanlage Angergrund“ eingeleitet. Mit diesem Verfahren sollen die Voraussetzungen für eine dauerhafte planungsrechtliche Sicherung dieser Flächen als Kleingartenanlage geschaffen werden. Nachdem Ende des vergangenen Jahres die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Vorentwurf des Bebauungsplans durchgeführt wurde und die hierzu eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet wurden, kann nun die Beschlussfassung der SVV über den Entwurf des Bebauungsplans und die reguläre Öffentlichkeitsbeteiligung hierzu herbeigeführt werden.
Während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Vorentwurf des Bebauungsplans war das Plangebiet noch etwas größer zugeschnitten. Neben den Flächen der zu sichernden Kleingartenanlage enthielt es noch Erschließungsflächen und angrenzende Erholungsgärten. In der Auswertung der Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung ist deutlich geworden, dass eine räumliche und inhaltliche Beschränkung dieses Bebauungsplans auf die unmittelbaren Kleingartenflächen sinnvoll ist. Die einbezogenen Erholungsgärten werden daher in einem gesonderten Bebauungsplanverfahren behandelt, in dem dann auch die gesamten Erholungsgärten (Gartensparte „Südwest“) bis zum Horstweg einbezogen werden sollen.
Ziel der Planung für den Bebauungsplan „Erholungsgärten am Horstweg“ ist nach dem Vorschlag der Verwaltung die dauerhafte planungsrechtliche Sicherung der hier gelegenen Flächen als Erholungsgärten. Dies entspricht zugleich dem Ergebnis umfangreicher Erörterungen in der Kleingartenkommission der Landeshauptstadt mit der dort betroffenen Gartensparte.
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