Durch das Bundes-Investitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ stehen dem Land Brandenburg bis 2023 jährlich rund 860.000 Euro zur Verfügung. Mit diesem Geld sollen Schutzräume oder Beratungsstellen für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder im Land ausgebaut werden. „Ich freue mich über diese Möglichkeit, unser Netz an Hilfseinrichtungen weiter verbessern zu können. Ich rufe Brandenburgs Frauenhäuser und die zuständigen Landkreise und kreisfreien Städte dazu auf, mit guten Ideen und Konzepten diese Gelder umfänglich abzurufen“, so Frauenministerin Ursula Nonnemacher.
Mit dem Förderprogramm sollen der Aus-, Um- und Neubau, der Kauf sowie die Sanierung von Schutzeinrichtungen wie Frauenhäuser, Fachberatungsstellen und ähnliche Einrichtungen für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder in Brandenburg unterstützt werden. „Jede Frau, die von Gewalt bedroht ist, muss die Möglichkeit haben, schnell und unbürokratisch Schutz zu finden. Wir haben zwar ein Netz an Schutzräumen in Brandenburg, mit der Unterzeichnung der Istanbul-Konvention sind wir aber angehalten hier noch besser zu werden“.
Derzeit stehen in Brandenburg 286 Plätze in 127 Räumen für schutzbedürftige Frauen und ihre Kinder zur Verfügung. Die Istanbul-Konvention sieht aber ein weitaus größeres Angebot für angemessen an. So soll pro 10.000 Einwohner*innen 1 Familienplatz (= 2,6 Plätze) zur Verfügung stehen. Für Brandenburg wäre laut Konvention somit ein Angebot von 625 Plätzen in 250 Räumen erforderlich. Zudem hat sich die Zahl der Kinder in den Schutzräumen deutlich erhöht. Der Bedarf an Familienzimmern in den Brandenburger Frauenhäusern ist akut.
„Wir brauchen mehr Schutzräume in ganz Brandenburg und die Einrichtungen müssen wirklich für alle hilfesuchenden Frauen und deren Kinder zur Verfügung stehen. Darum begrüße ich Bauvorhaben, die zusätzlich Plätze und hier insbesondere Familienzimmer schaffen. Zudem muss sich insbesondere das Angebot für besondere Bedarfe verbessern. So haben wir Nachholbedarf bei der Barrierefreiheit unserer Frauenhäuser. Das Förderprogramm ist eine gute Möglichkeit, hier nachzusteuern“, sagte Ministerin Nonnemacher.
Das Investitionsprogramm startet im Jahr 2020 und hat eine Laufzeit von vier Jahren. Insgesamt stehen bundesweit jährlich 30 Millionen Euro bereit. Nach Königsteiner Schlüssel entfallen davon ca. 860.000 pro Jahr auf Brandenburg. 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben trägt der Bund, zehn Prozent müssen anderweitig finanziert werden, durch Eigenanteil der Zuwendungsempfangenden. „Ich möchte, dass die Schutzräume in Brandenburg von den Bundesgeldern profitieren und habe mich darum für eine Landesförderung beim Eigenanteil stark gemacht“, sagte Ministerin Nonnemacher. So gewährt das Land an die Zuwendungsempfangenden einen freiwilligen Beitrag zur Beteiligung bzw. vollständigen Übernahme an den geforderten 10 Prozent Eigenmitteln, sofern der Träger der Einrichtung und der zuständige Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt diese begrün-det nicht aufwenden können.
Förder-Anträge können bei der Bundesservicestelle „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben gestellt werden.
Für die Bearbeitung der Anträge auf eine Landesförderung ist das Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg verantwortlich.
http://dlvr.it/RfGZcR
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