Sonntag, 2. Mai 2021

338 neue Fälle im Land Brandenburg – Zahl der aktuell Infizierten und Erkrankten im Land bei 6.227

In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten COVID-19-Fälle innerhalb der letzten 24 Stunden um 338 erhöht. So sind laut Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) insgesamt 102.682 laborbestätigte COVID-19-Fälle statistisch erfasst (kumulativ ab der 10. Kalenderwoche 2020, Stand: 02.05.2021, 00:00 Uhr). In Brandenburg gelten laut LAVG-Berechnungen 92.881 Menschen als genesen von der Coronavirus-Krankheit (+230 im Vergleich zum Vortag). So liegt die Zahl der aktuell Infizierten und Erkrankten bei 6.227 (+102). Landkreis / kreisfreie Stadt Neue bestätigte Fälle im 24-h-Vergleich Zahl bestätigter Fälle ambulant + stationär kumuliert ab 10. KW 2020 Stand: 02.05., 00:00 Uhr 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner Sterbefälle Wohnortprinzip kumuliert ab 10. KW 2020 (24-h-Vergleich) Barnim +12 5.706 66,4 215 (+1) Brandenburg a. d. H. +10 2.166 124,7 80 (+0) Cottbus/Chóśebuz +34 5.635 160,5 194 (+1) Dahme-Spreewald +10 6.708 97,8 240 (+0) Elbe-Elster +26 6.747 194,4 221 (+0) Frankfurt (Oder) +11 2.101 140,3 99 (+1) Havelland +50 5.865 105,5 175 (+0) Märkisch-Oderland +8 6.582 78,2 261 (+0) Oberhavel +19 7.921 86,4 256 (+0) Oberspreewald-Lausitz +35 7.060 163,7 263 (+0) Oder-Spree +18 7.758 103,5 296 (+0) Ostprignitz-Ruppin +7 4.028 61,7 149 (+1) Potsdam +21 6.535 118,7 239 (+0) Potsdam-Mittelmark +18 7.503 91,0 192 (+1) Prignitz +3 3.084 94,5 158 (+0) Spree-Neiße/Sprjewja-Nysa +25 7.230 166,2 185 (+1) Teltow-Fläming +25 6.440 92,4 195 (+0) Uckermark +6 3.613 112,7 156 (+0) Brandenburg gesamt + 338 102.682 107,7 3.574 (+6) Die relevanten Corona-Daten werden täglich aktualisiert mit Diagrammen und Grafiken auf einem sogenannten Dashboard für das Land Brandenburg dargestellt: https://experience.arcgis.com/experience/331f51a39f3046208f355412190cb57b. Übersicht: 7-Tages-Inzidenzen der Landkreise und kreisfreien Städte Landkreis / kreisfreie Stadt 02.05. 01.05. 30.04. 29.04. 28.04. 27.04. 26.04. Barnim 66,4 79,4 76,1 70,2 75,6 69,6 75,0 Brandenburg a. d. H. 124,7 130,2 120,5 137,1 120,5 117,8 116,4 Cottbus/Chóśebuz 160,5 148,5 157,5 182,6 179,6 180,6 176,6 Dahme-Spreewald 97,8 99,5 113,0 107,1 113,6 109,5 126,5 Elbe-Elster 194,4 192,5 192,5 198,4 185,6 162,0 164,0 Frankfurt (Oder) 140,3 152,4 162,8 159,3 183,5 183,5 176,6 Havelland 105,5 81,6 101,8 93,3 97,5 120,9 126,4 Märkisch-Oderland 78,2 87,9 94,5 94,5 96,6 118,0 126,2 Oberhavel 86,4 89,2 87,8 89,2 101,4 97,7 105,7 Oberspreewald-Lausitz 163,7 162,7 145,4 150,9 150,9 145,4 154,5 Oder-Spree 103,5 116,3 116,9 115,2 130,3 143,2 144,3 Ostprignitz-Ruppin 61,7 72,8 82,9 94,1 90,0 111,3 112,3 Potsdam 118,7 123,1 123,7 110,4 108,1 117,6 120,9 Potsdam-Mittelmark 91,0 91,9 93,3 88,2 97,0 97,4 99,7 Prignitz 94,5 106,4 105,0 107,7 102,4 106,4 109,0 Spree-Neiße/Sprjewja-Nysa 166,2 156,5 164,4 171,5 183,8 181,1 226,9 Teltow-Fläming 92,4 87,1 102,4 104,7 102,9 113,5 113,5 Uckermark 112,7 120,2 126,1 115,2 135,4 125,3 126,1 Brandenburg gesamt 107,7 109,7 113,9 113,4 117,9 121,5 127,6                 7-Tage-Inzidenz ≤ 100             7-Tage-Inzidenz > 100 und ≤ 150             7-Tage-Inzidenz > 150 und ≤ 165             7-Tage-Inzidenz > 165 und ≤ 200             7-Tage-Inzidenz ≥ 200               Hinweise zu den Fallzahlen und Meldungen Erkrankungen an COVID-19 müssen von Ärzten, Angehörige eines anderen Heil- oder Pflegeberufs sowie Leitende von Gemeinschaftseinrichtungen unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Rechtliche Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz und die Corona-Meldepflicht-Verordnung. Diese Meldung muss spätestens 24 Stunden, nachdem Meldende Kenntnis erlangt hat, dort vorliegen. Die 18 Gesundheitsämter in Brandenburg müssen diese Zahlen spätestens am folgenden Arbeitstag an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) melden. Neuinfektionen sind alle mittels PCR bestätigten Infektionsfälle. Jede gemeldete Zahl erfordert eine umfangreiche Prüfung und muss über eine spezielle Meldesoftware (SurvNet-Meldesystem) erfasst und spätestens am folgenden Arbeitstag dem Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt werden. Aufgrund des Meldeverzuges zwischen dem Bekanntwerden von Fällen vor Ort und der Übermittlung an das LAVG kann es Abweichungen zu den von den Landkreisen und kreisfreien Städten aktuell veröffentlichen Zahlen geben. Dies gilt insbesondere für die Wochenenden. Die gemeldeten Fallzahlen bilden ein Lagebild zu den genannten Zeiten ab. Für die Bewertung der Lage ist allerdings die Fallzahlentwicklung über einen längeren Zeitraum relevant. Etwaige statistische Ungenauigkeiten einer Momentaufnahme sind unvermeidbar. Meldeverfahren: Das Land Brandenburg leitet täglich die Daten der laborbestätigten COVID-19-Fälle an das Robert Koch-Institut (RKI) weiter, die von den Landkreisen und kreisfreien Städten über die vom RKI zur Verfügung gestellte Meldesoftware SurvNet@RKI bis spätestens 19:00 Uhr an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) gemeldet wurden. Nach einer Plausibilitätsprüfung leitet das LAVG diese Daten bis spätestens 20:00 Uhr an das RKI weiter. Seitens des RKI erfolgen ab 20:00 Uhr weitere Prüfungs- und Auswertungsroutinen anhand eines Regelwerkes. Eine Voraussetzung ist unter anderem das Vorliegen eines positiven PCR-Befundes. Die Daten werden vom RKI einmal täglich jeweils um 0:00 Uhr aktualisiert und veröffentlicht. Die Berechnung der 7-Tage Inzidenz erfolgt auf Grundlage des tatsächlichen Erkrankungsfalles bzw. bei Nichtvorhandensein des Meldedatums des Infektionsfalles dividiert durch die Anzahl der Einwohner mal 100.000. Neuinfektionsfälle, deren tatsächliches Erkrankungsdatum länger als 7-Tage zurückliegen finden bei der Berechnung der 7-Tage-Inzidenz keine Berücksichtigung. Eine Summation der Neuinfektionen als Rechengrundlage führt leider zu abweichenden Ergebnissen, da diese das tatsächliche Erkrankungsdatum nicht berücksichtigen. Bei der Zahl der Genesenen handelt es sich um geschätzte Werte. Im Allgemeinen werden die aus dem ambulanten Bereich gemeldeten Infizierten nach 14 Tagen, gemäß RKI-Standard, als genesen betrachtet. Für die Gesundung eines Infizierten gibt es in Deutschland keine gesetzliche Meldepflicht. Die Zahl der aktiv Erkrankten ergibt sich wie folgt: Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle minus der geschätzten Zahl der Genesenen minus der Sterbefälle.
http://dlvr.it/Ryt7Ym

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