Michael Stübgen: „Wir brauchen Freiheit bei den Zweitimpfungen und zwar sofort.“
Potsdam – Am Donnerstagnachmittag tagt die Gesundheitsministerkonferenz zur Zukunft der Impfkampagne. Der für die Impflogistik zuständige Innenminister Brandenburgs, Michael Stübgen, forderte die Gesundheitsminister im Vorfeld auf, endlich die starren Vorschriften für die Zweitimpfungen zu lockern und den impfenden Ländern mehr Flexibilität zu ermöglichen. Ansonsten, so Stübgen, drohe der begonnene Prozess des Umsteuerns von den Impfzentren in die Hausarztpraxen mit einem herben Einbruch bei der Anzahl der verabreichten Impfungen einherzugehen.
Innenminister Michael Stübgen: „Für den vollständigen Infektionsschutz ist die zweite Impfung von entscheidender Bedeutung. Das belegt auch eine aktuelle Studie aus dem Impf-Vorreiterland Israel nochmals eindrucksvoll. Deswegen hat die zweite Impfung in Brandenburg Priorität und das macht sich bezahlt. Wir sind beim vollständigen Impfschutz unserer Bevölkerung besser als Länder wie Bayern, Niedersachsen oder Baden-Württemberg. Bisher müssen Erst- und Zweitimpfung zwingend am gleichen Impfort stattfinden. Diese Regel bremst uns aber massiv aus, jetzt wo das Impfen in die Hausarztpraxen verlagert wird. Es ist niemandem zu vermitteln, warum er nicht die Erstimpfung in dem einem Impfzentrum und die Zweitimpfung in einem anderen Impfzentrum oder bei seinem Hausarzt bekommen kann. Das wirkt auf die Menschen wie ein Schildbürgerstreich und ich kann die zahlreichen Bürgerbeschwerden, die uns jeden Tag deswegen erreichen, sehr gut verstehen. Wir brauchen Freiheit bei den Zweitimpfungen und zwar sofort. Wenn die Gesundheitsminister das nicht umgehend klären, werden Sie persönlich für leerlaufende Impfzentren und eine verschleppte Impfkampagne geradestehen müssen.“
Hintergrund
Der bestehende Zwang, die Zweitimpfung am Ort der Erstimpfung durchzuführen, hat einschneidende Konsequenzen für die Auslastung von Impfzentren. Die Zweitimpfung der Impfstoffe Biontech und Moderna, die in den Impfzentren eingesetzt werden, muss sechs Wochen nach der Erstimpfung erfolgen. Da die Zweitimpfung bisher am selben Ort abgesichert sein muss, bedeutet diese Regel, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt keine Erstimpfung mehr angeboten werden darf.
Konkret heißt das:
In einem Impfzentrum, dessen Vertrag zum 30.06. ausläuft, dürfte ab 19.05. keine Erstimpfung mehr durchgeführt werden.
Ein Impfzentrum, dessen Vertrag am 31.07. endet, könnte die letzte Erstimpfung spätestens am 18.06. verabreichen.
Nach den jeweiligen Stichtagen würden Impfzentren nur noch Zweitimpfungen durchführen können, wären dadurch nicht annähernd ausgelastet und müssten im schlechtesten Fall sogar mehrere Tage in der Woche geschlossen werden.
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