Samstag, 8. Mai 2021

333 neue Fälle im Land Brandenburg – Zahl der aktuell Infizierten und Erkrankten im Land bei 6.148

In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten COVID-19-Fälle innerhalb der letzten 24 Stunden um 333 erhöht. So sind insgesamt 104.674 laborbestätigte COVID-19-Fälle statistisch erfasst (kumulativ ab der 10. Kalenderwoche 2020, Stand: 08.05.2021, 00:00 Uhr, Quelle: http://corona.rki.de). In Brandenburg sind ungefähr 94.900 Menschen von ihrer COVID-19-Erkrankung genesen. So liegt die Zahl der aktuell Infizierten und Erkrankten bei geschätzt 6.148. Landkreis / kreisfreie Stadt Neue bestätigte Fälle im 24-h-Vergleich Zahl bestätigter Fälle ambulant + stationär kumuliert ab 10. KW 2020 Stand: 08.05., 00:00 Uhr 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner 7-Tage-Fallzahl Summe der Infektionen in letzten 7 Tagen nach Meldedatum Sterbefälle Wohnortprinzip kumuliert ab 10. KW 2020 (24-h-Vergleich) Barnim +30 5.857 86,9 161 218 (+1) Brandenburg a. d. H. +8 2.207 70,7 51 80 (+0) Cottbus/Chóśebuz +33 5.744 139,4 139 199 (+0) Dahme-Spreewald +16 6.833 76,1 130 242 (+0) Elbe-Elster +18 6.865 141,4 144 233 (+2) Frankfurt (Oder) +7 2.142 90,0 52 104 (+2) Havelland +20 5.965 90,8 148 176 (+0) Märkisch-Oderland +30 6.710 66,9 131 266 (+0) Oberhavel +20 8.050 70,0 149 259 (+0) Oberspreewald-Lausitz +13 7.158 125,3 137 263 (+0) Oder-Spree +16 7.927 104,0 186 299 (+1) Ostprignitz-Ruppin +7 4.066 44,5 44 151 (+0) Potsdam +22 6.725 116,5 210 238 (+0) Potsdam-Mittelmark +11 7.623 63,7 138 195 (+1) Prignitz +5 3.155 95,9 73 160 (+0) Spree-Neiße/Sprjewja-Nysa +11 7.346 124,0 141 187 (+0) Teltow-Fläming +45 6.564 88,2 150 199 (+1) Uckermark +21 3.737 109,3 130 157 (+0) Brandenburg gesamt +333 104.674 91,8 2.314 3.626 (+8) Die relevanten Corona-Daten werden täglich aktualisiert mit Diagrammen und Grafiken auf einem sogenannten Dashboard für das Land Brandenburg dargestellt: https://experience.arcgis.com/experience/331f51a39f3046208f355412190cb57b. Übersicht: 7-Tage-Inzidenzen der Landkreise und kreisfreien Städte Landkreis / kreisfreie Stadt   08.05.   07.05.   06.05.   05.05.   04.05.   03.05. Sonntag 02.05. Feiertag 01.05.   30.04.   29.04. Barnim 86,9 79,9 82,6 73,4 71,3 69,1 66,4 79,4 76,1 70,2 Brandenburg a. d. H. 70,7 73,4 87,3 115,0 134,4 133,0 124,7 130,2 120,5 137,1 Cottbus 139,4 130,4 139,4 139,4 157,5 150,5 160,5 148,5 157,5 182,6 Dahme-Spreewald 76,1 80,8 80,8 87,8 93,7 100,1 97,8 99,5 113,0 107,1 Elbe-Elster 141,4 146,3 145,3 151,2 183,6 185,6 194,4 192,5 192,5 198,4 Frankfurt (Oder) 90,0 102,2 109,1 119,5 129,9 133,3 140,3 152,4 162,8 159,3 Havelland 90,8 88,3 109,2 117,8 101,2 97,5 105,5 81,6 101,8 93,3 Märkisch-Oderland 66,9 61,3 66,4 64,9 77,6 79,2 78,2 87,9 94,5 94,5 Oberhavel 70,0 77,5 88,8 78,4 85,0 88,3 86,4 89,2 87,8 89,2 Oberspreewald-Lausitz 125,3 150,9 144,5 147,2 159,1 157,3 163,7 162,7 145,4 150,9 Oder-Spree 104,0 106,3 115,8 102,3 112,4 101,2 103,5 116,3 116,9 115,2 Ostprignitz-Ruppin 44,5 49,6 42,5 71,8 63,7 63,7 61,7 72,8 82,9 94,1 Potsdam 116,5 122,6 118,1 117,0 114,2 113,7 118,7 123,1 123,7 110,4 Potsdam-Mittelmark 63,7 68,3 72,5 78,5 79,4 91,9 91,0 91,9 93,3 88,2 Prignitz 95,9 106,4 97,2 115,5 91,9 94,5 94,5 106,4 105,0 107,7 Spree-Neiße 124,0 147,7 144,2 146,9 157,4 163,6 166,2 156,5 164,4 171,5 Teltow-Fläming 88,2 69,4 77,6 88,8 85,3 84,1 92,4 87,1 102,4 104,7 Uckermark 109,3 103,4 110,1 117,7 100,0 99,2 112,7 120,2 126,1 115,2 Brandenburg gesamt 91,8 93,9 98,3 101,5 104,5 105,2 107,7 109,7 113,9 113,4   7-Tage-Inzidenz ≤ 100 Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die durch das Robert Koch-Institut veröffentlichte Sieben-Tage-Inzidenz (https://www.rki.de/inzidenzen) an drei aufeinander folgenden Tagen den Schwellenwert von 100/150/165, gelten dort ab dem übernächsten Tag die jeweiligen Maßnahmen des § 28b Infektionsschutzgesetz (IfSG). Unterschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt ab dem Tag nach dem Eintreten der Maßnahmen des § 28b IfSG an fünf aufeinander folgenden Werktagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 100/150/165, so treten an dem übernächsten Tag die jeweiligen Maßnahmen des § 28b IfSG außer Kraft. 7-Tage-Inzidenz > 100 und ≤ 150 7-Tage-Inzidenz > 150 und ≤ 165 7-Tage-Inzidenz > 165 und ≤ 200 7-Tage-Inzidenz ≥ 200 Hinweise zu den Fallzahlen und Meldungen Erkrankungen an COVID-19 müssen von Ärzten, Angehörige eines anderen Heil- oder Pflegeberufs sowie Leitende von Gemeinschaftseinrichtungen unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Rechtliche Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz und die Corona-Meldepflicht-Verordnung. Diese Meldung muss spätestens 24 Stunden, nachdem Meldende Kenntnis erlangt hat, dort vorliegen. Die 18 Gesundheitsämter in Brandenburg müssen diese Zahlen spätestens am folgenden Arbeitstag an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) melden. Neuinfektionen sind alle mittels PCR bestätigten Infektionsfälle. Jede gemeldete Zahl erfordert eine umfangreiche Prüfung und muss über eine spezielle Meldesoftware (SurvNet-Meldesystem) erfasst und spätestens am folgenden Arbeitstag dem Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt werden. Aufgrund des Meldeverzuges zwischen dem Bekanntwerden von Fällen vor Ort und der Übermittlung an das LAVG kann es Abweichungen zu den von den Landkreisen und kreisfreien Städten aktuell veröffentlichen Zahlen geben. Dies gilt insbesondere für die Wochenenden. Die gemeldeten Fallzahlen bilden ein Lagebild zu den genannten Zeiten ab. Für die Bewertung der Lage ist allerdings die Fallzahlentwicklung über einen längeren Zeitraum relevant. Etwaige statistische Ungenauigkeiten einer Momentaufnahme sind unvermeidbar. Meldeverfahren: Das Land Brandenburg leitet täglich die Daten der laborbestätigten COVID-19-Fälle an das Robert Koch-Institut (RKI) weiter, die von den Landkreisen und kreisfreien Städten über die vom RKI zur Verfügung gestellte Meldesoftware SurvNet@RKI bis spätestens 19:00 Uhr an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) gemeldet wurden. Nach einer Plausibilitätsprüfung leitet das LAVG diese Daten bis spätestens 20:00 Uhr an das RKI weiter. Seitens des RKI erfolgen ab 20:00 Uhr weitere Prüfungs- und Auswertungsroutinen anhand eines Regelwerkes. Eine Voraussetzung ist unter anderem das Vorliegen eines positiven PCR-Befundes. Die Daten werden vom RKI einmal täglich jeweils um 0:00 Uhr aktualisiert und veröffentlicht. Die Berechnung der 7-Tage Inzidenz erfolgt auf Grundlage des tatsächlichen Erkrankungsfalles bzw. bei Nichtvorhandensein des Meldedatums des Infektionsfalles dividiert durch die Anzahl der Einwohner mal 100.000. Neuinfektionsfälle, deren tatsächliches Erkrankungsdatum länger als 7-Tage zurückliegen finden bei der Berechnung der 7-Tage-Inzidenz keine Berücksichtigung. Eine Summation der Neuinfektionen als Rechengrundlage führt leider zu abweichenden Ergebnissen, da diese das tatsächliche Erkrankungsdatum nicht berücksichtigen. Bei der Zahl der Genesenen handelt es sich um geschätzte Werte. Im Allgemeinen werden die aus dem ambulanten Bereich gemeldeten Infizierten nach 14 Tagen, gemäß RKI-Standard, als genesen betrachtet. Für die Gesundung eines Infizierten gibt es in Deutschland keine gesetzliche Meldepflicht. Die Zahl der aktiv Erkrankten ergibt sich wie folgt: Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle minus der geschätzten Zahl der Genesenen minus der Sterbefälle.
http://dlvr.it/RzK4SG

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